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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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3.3.1 Monatliche Erstellung und Versand der Deklarationslisten<br />

und Deklarationsmitteilungen<br />

Nach den Vorgaben der GABi <strong>Gas</strong> ist der MGV verpflichtet, im Falle von fehlenden SLP-<br />

Allokationen Ersatzwerte zu bilden. Anhand der Deklarationsliste erkennt der MGV, falls bei<br />

einem NB für einen BK/SBK die SLP-Allokation fehlt. Die Zuordnung von einem BK/SBK<br />

erfolgt auf Basis der Ausspeiseverträge (ggf. unter Zuhilfenahme der Bestandsliste) und wird<br />

seitens des NB dem MGV in Form einer monatlichen Deklarationsliste mitgeteilt.<br />

Für Einspeisepunkte wird die Deklaration auf Basis der Einspeiseverträge erstellt. Ebenso für<br />

Ausspeisepunkte in Fernleitungs- und sonstigen Entry/Exitnetze. Dort erfolgt die Deklaration<br />

auf Basis der Ausspeiseverträge.<br />

Die monatliche Deklarationsliste des NB darf nur BK/SBK und ZRT enthalten, die für den<br />

Deklarationszeitraum auf der Bestandsliste enthalten sind bzw. für die ein Ein- bzw. Ausspeisevertrag<br />

existiert. Deklarationen von ZRT, die in den BK/SBK nicht mit Allokationsdaten<br />

gefüllt werden, sind nicht zulässig, d.h. es dürfen nur ZRT deklariert werden, die in den jeweiligen<br />

BK/SBK aktiv sind. Der NB sendet monatlich bis spätestens zum 17. WT des Fristenmonats<br />

die vollständige Deklarationsliste für den Folgemonat an den MGV. Der MGV<br />

bestätigt den Empfang der Deklarationsliste mit einer CONTRL.<br />

Der MGV überprüft die Deklarationsliste auf Gültigkeit der Bilanzkreise für den Folgemonat.<br />

Sofern ein BK nicht gültig ist, übersendet der MGV bis spätestens 1 WT nach Eingang der<br />

Deklarationsliste dem jeweiligen NB eine Ablehnung mit Angabe der Gründe der Ablehnung<br />

und den abgelehnten BK/SBK per E-Mail. Ziel ist die elektronische Übermittlung des MGV an<br />

den NB in einem Edig@s-Format.<br />

Der MGV erstellt aus den Deklarationslisten eine Deklarationsmitteilung je NB und je BK<br />

bzw. SBK und sendet diese einzeln bis zum 18. WT des Fristenmonats an den BKV. Die<br />

Deklarationsmitteilung hat – mit Ausnahme von notwendigen Fehlerbereinigungen – für einen<br />

Zeitraum vom 1. KT eines Monats 06:00 Uhr bis zum 1. KT des Folgemonats 06:00 Uhr<br />

Gültigkeit.<br />

Zusätzlich führt der MGV auf einem dem BKV zugänglichen Portal eine tagesaktuelle Gesamtübersicht<br />

aller Deklarationen je BK mit allen zugehörigen SBK und Zeitreihentypen.<br />

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