Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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3.3.1 Monatliche Erstellung und Versand der Deklarationslisten<br />
und Deklarationsmitteilungen<br />
Nach den Vorgaben der GABi <strong>Gas</strong> ist der MGV verpflichtet, im Falle von fehlenden SLP-<br />
Allokationen Ersatzwerte zu bilden. Anhand der Deklarationsliste erkennt der MGV, falls bei<br />
einem NB für einen BK/SBK die SLP-Allokation fehlt. Die Zuordnung von einem BK/SBK<br />
erfolgt auf Basis der Ausspeiseverträge (ggf. unter Zuhilfenahme der Bestandsliste) und wird<br />
seitens des NB dem MGV in Form einer monatlichen Deklarationsliste mitgeteilt.<br />
Für Einspeisepunkte wird die Deklaration auf Basis der Einspeiseverträge erstellt. Ebenso für<br />
Ausspeisepunkte in Fernleitungs- und sonstigen Entry/Exitnetze. Dort erfolgt die Deklaration<br />
auf Basis der Ausspeiseverträge.<br />
Die monatliche Deklarationsliste des NB darf nur BK/SBK und ZRT enthalten, die für den<br />
Deklarationszeitraum auf der Bestandsliste enthalten sind bzw. für die ein Ein- bzw. Ausspeisevertrag<br />
existiert. Deklarationen von ZRT, die in den BK/SBK nicht mit Allokationsdaten<br />
gefüllt werden, sind nicht zulässig, d.h. es dürfen nur ZRT deklariert werden, die in den jeweiligen<br />
BK/SBK aktiv sind. Der NB sendet monatlich bis spätestens zum 17. WT des Fristenmonats<br />
die vollständige Deklarationsliste für den Folgemonat an den MGV. Der MGV<br />
bestätigt den Empfang der Deklarationsliste mit einer CONTRL.<br />
Der MGV überprüft die Deklarationsliste auf Gültigkeit der Bilanzkreise für den Folgemonat.<br />
Sofern ein BK nicht gültig ist, übersendet der MGV bis spätestens 1 WT nach Eingang der<br />
Deklarationsliste dem jeweiligen NB eine Ablehnung mit Angabe der Gründe der Ablehnung<br />
und den abgelehnten BK/SBK per E-Mail. Ziel ist die elektronische Übermittlung des MGV an<br />
den NB in einem Edig@s-Format.<br />
Der MGV erstellt aus den Deklarationslisten eine Deklarationsmitteilung je NB und je BK<br />
bzw. SBK und sendet diese einzeln bis zum 18. WT des Fristenmonats an den BKV. Die<br />
Deklarationsmitteilung hat – mit Ausnahme von notwendigen Fehlerbereinigungen – für einen<br />
Zeitraum vom 1. KT eines Monats 06:00 Uhr bis zum 1. KT des Folgemonats 06:00 Uhr<br />
Gültigkeit.<br />
Zusätzlich führt der MGV auf einem dem BKV zugänglichen Portal eine tagesaktuelle Gesamtübersicht<br />
aller Deklarationen je BK mit allen zugehörigen SBK und Zeitreihentypen.<br />
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