Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der Fallgruppenwechsel kann mit einer Excel-Tabelle abgewickelt werden, welche die MGV<br />
auf deren Website bereitstellen. Der BKV meldet dem MGV in der Excel-Tabelle die anstehenden<br />
FGW je NB an. Voraussetzung für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist die<br />
vollständig ausgefüllte Excel-Tabelle durch den BKV mit allen notwendigen Daten.<br />
Der BKV meldet dem MGV den Fallgruppenwechsel im Rahmen des Lieferantenwechsels<br />
bis spätestens 15 WT vor Lieferbeginn oder einen Monat vor Beginn der Umlageperiode<br />
(zum 28./29.02. + 5 WT oder zum 31.08. + 5. WT). Der MGV informiert den betroffenen NB<br />
bis spätestens einen WT nach Ende der Frist über eine notwendige Stammdaten - und mögliche<br />
Deklarationsänderung. Demzufolge kann die Anmeldung des Fallgruppenwechsels vor<br />
der Anmeldung des Lieferbeginns beim NB vorliegen.<br />
Der NB nimmt die Stammdatenänderung vor und sendet dem TK eine Mitteilung im Format<br />
UTILMD mit den Stammdaten des Fallgruppenwechsels sowie dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />
des Fallgruppenwechsels. Der TK darf diese Stammdatenänderung nicht wegen<br />
einer Fristunterschreitung ablehnen. Der TK informiert den BKV über den vollzogenen Fallgruppenwechsel.<br />
Der Beginn der Änderungsmeldung stimmt mit dem Datum des Lieferbeginns<br />
überein.<br />
Bei Neuanschluss eines RLM-Ausspeisepunktes oder Umstellung von SLP- auf RLM-<br />
Allokationsverfahren wird der RLM-Ausspeisepunkt durch den NB der Fallgruppe RLMmT<br />
zugeordnet, sofern keine andere Fallgruppe bekannt ist. Findet für einen RLM-<br />
Ausspeisepunkt ein Lieferantenwechsel statt, verbleibt dieser in der zugeordneten Fallgruppe,<br />
sofern kein Fallgruppenwechsel beantragt wurde. Auf Geschäftsdatenanfrage des<br />
Transportkunden gemäß GeLi <strong>Gas</strong> im Nachrichtentyp ORDERS teilt der Netzbetreiber die<br />
Fallgruppe eines Letztverbrauchers mit. Voraussetzung ist, dass der Transportkunde bereits<br />
einen wirksamen Lieferantenrahmenvertrag bzw. Ausspeisevertrag für den jeweiligen Ausspeisepunkt<br />
mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat oder dem Netzbetreiber eine Vollmacht<br />
des Letztverbrauchers vorlegt. Die Rückmeldung des Netzbetreibers erfolgt bis spätestens<br />
10 Werktage nach Eingang der Anfrage im UTILMD-Format.<br />
Fallgruppenwechsel dürfen durch den Ausspeisenetzbetreiber nicht allein durch eine Änderung<br />
der Deklaration vorgenommen werden.<br />
3.2.1 Fallgruppenwechsel zu RLMoT<br />
Fallgruppenwechsel zu RLMoT werden vom MGV nicht geprüft.<br />
3.2.2 Fallgruppenwechsel zu RLMmT<br />
Fallgruppenwechsel zu RLMmT müssen vom MGV in Abstimmung mit einem betroffenen<br />
FNB gesondert geprüft werden, sofern der Ausspeisepunkt am Netz des FNB angeschlossen<br />
ist. Falls der MGV den Wechsel ablehnt, informiert der MGV den BKV spätestens bis zum 3.<br />
WT über eine Ablehnung und nach spätestens 10 WT per Mail über die Gründe der Ablehnung.<br />
Sofern der MGV bis zum 3. WT nach Eingang der Meldung keine Ablehnung versendet,<br />
gilt der Wechsel des Ausspeisepunktes für den BKV als genehmigt.<br />
Seite 43 von 171