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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Der Fallgruppenwechsel kann mit einer Excel-Tabelle abgewickelt werden, welche die MGV<br />

auf deren Website bereitstellen. Der BKV meldet dem MGV in der Excel-Tabelle die anstehenden<br />

FGW je NB an. Voraussetzung für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist die<br />

vollständig ausgefüllte Excel-Tabelle durch den BKV mit allen notwendigen Daten.<br />

Der BKV meldet dem MGV den Fallgruppenwechsel im Rahmen des Lieferantenwechsels<br />

bis spätestens 15 WT vor Lieferbeginn oder einen Monat vor Beginn der Umlageperiode<br />

(zum 28./29.02. + 5 WT oder zum 31.08. + 5. WT). Der MGV informiert den betroffenen NB<br />

bis spätestens einen WT nach Ende der Frist über eine notwendige Stammdaten - und mögliche<br />

Deklarationsänderung. Demzufolge kann die Anmeldung des Fallgruppenwechsels vor<br />

der Anmeldung des Lieferbeginns beim NB vorliegen.<br />

Der NB nimmt die Stammdatenänderung vor und sendet dem TK eine Mitteilung im Format<br />

UTILMD mit den Stammdaten des Fallgruppenwechsels sowie dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

des Fallgruppenwechsels. Der TK darf diese Stammdatenänderung nicht wegen<br />

einer Fristunterschreitung ablehnen. Der TK informiert den BKV über den vollzogenen Fallgruppenwechsel.<br />

Der Beginn der Änderungsmeldung stimmt mit dem Datum des Lieferbeginns<br />

überein.<br />

Bei Neuanschluss eines RLM-Ausspeisepunktes oder Umstellung von SLP- auf RLM-<br />

Allokationsverfahren wird der RLM-Ausspeisepunkt durch den NB der Fallgruppe RLMmT<br />

zugeordnet, sofern keine andere Fallgruppe bekannt ist. Findet für einen RLM-<br />

Ausspeisepunkt ein Lieferantenwechsel statt, verbleibt dieser in der zugeordneten Fallgruppe,<br />

sofern kein Fallgruppenwechsel beantragt wurde. Auf Geschäftsdatenanfrage des<br />

Transportkunden gemäß GeLi <strong>Gas</strong> im Nachrichtentyp ORDERS teilt der Netzbetreiber die<br />

Fallgruppe eines Letztverbrauchers mit. Voraussetzung ist, dass der Transportkunde bereits<br />

einen wirksamen Lieferantenrahmenvertrag bzw. Ausspeisevertrag für den jeweiligen Ausspeisepunkt<br />

mit dem Netzbetreiber abgeschlossen hat oder dem Netzbetreiber eine Vollmacht<br />

des Letztverbrauchers vorlegt. Die Rückmeldung des Netzbetreibers erfolgt bis spätestens<br />

10 Werktage nach Eingang der Anfrage im UTILMD-Format.<br />

Fallgruppenwechsel dürfen durch den Ausspeisenetzbetreiber nicht allein durch eine Änderung<br />

der Deklaration vorgenommen werden.<br />

3.2.1 Fallgruppenwechsel zu RLMoT<br />

Fallgruppenwechsel zu RLMoT werden vom MGV nicht geprüft.<br />

3.2.2 Fallgruppenwechsel zu RLMmT<br />

Fallgruppenwechsel zu RLMmT müssen vom MGV in Abstimmung mit einem betroffenen<br />

FNB gesondert geprüft werden, sofern der Ausspeisepunkt am Netz des FNB angeschlossen<br />

ist. Falls der MGV den Wechsel ablehnt, informiert der MGV den BKV spätestens bis zum 3.<br />

WT über eine Ablehnung und nach spätestens 10 WT per Mail über die Gründe der Ablehnung.<br />

Sofern der MGV bis zum 3. WT nach Eingang der Meldung keine Ablehnung versendet,<br />

gilt der Wechsel des Ausspeisepunktes für den BKV als genehmigt.<br />

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