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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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10. WT vor dem Eingang der Stammdatenänderung gemäß GeLi <strong>Gas</strong> in gleicher Weise mitgeteilt<br />

werden. Die den Netzbetreibern nicht bekannten BK/SBK bzw. unbekannte Zuordnungen<br />

eines TK zu einem BK/SBK führen zu einer Ablehnung in den Prozessen nach GeLi<br />

<strong>Gas</strong>.<br />

Änderungen an der Bilanzkreiszuordnung auf einem bei dem NB bestehenden BK/SBK werden<br />

mit den für den Stammdatenänderungsprozess geltenden Fristigkeiten der GeLi <strong>Gas</strong><br />

durchgeführt (GeLi-Prozesse, UTILMD). Eine Änderung in einen neuen BK/SBK kann nur<br />

durchgeführt werden, wenn der BK/SBK wie zuvor beschrieben dem NB gemeldet wurde.<br />

Die Zuordnung von Einspeisepunkten zu einem Bilanzkreis ist im Einspeisevertrag verankert<br />

und kann mit dem gleichen Prozess wie die Zuordnung von Ausspeisepunkten initiiert und<br />

geändert werden. Dies gilt auch für Biogas- bzw. Wasserstoffeinspeisungen.<br />

Für Einspeisungen aus Biogasanlagen, inländischer Produktion (ohne Biogas), Wasserstoff<br />

erzeugungsanlagen und Speichern meldet der TK dem NB vor der geplanten Einspeisung,<br />

welchem BK/SBK der Einspeisepunkt zugeordnet wird. Voraussetzung für den Beginn einer<br />

Einspeisung ist die Übermittlung der zuvor genannten Zuordnung mittels Einspeisedatenblatt<br />

(Biogas-Einspeisung) bzw. auf Grundlage vertraglicher Regelungen 10 WT vor Beginn der<br />

Lieferung. Sofern die Zuordnung zum Zeitpunkt der Prüfung durch den NB nicht vorliegt, wird<br />

der Einspeisebeginn abgelehnt.<br />

Im begründeten Zweifel kann der NB vom TK eine vom BKV unterschriebene Vollmacht (Zuordnungsermächtigung)<br />

verlangen. Das Dokument kann elektronisch übermittelt werden.<br />

3.2 Durchführung des Fallgruppenwechsels<br />

RLM-Ausspeisepunkte können drei unterschiedlichen Fallgruppen zugeordnet werden:<br />

<br />

<br />

<br />

RLMmT: RLM-Ausspeisepunkte mit Allokationen als Tagesband<br />

RLMoT: RLM-Ausspeisepunkte mit stundenscharfen Allokationen<br />

RLMNEV: RLM-Ausspeisepunkte mit stundenscharfer Allokation, die einspeiseseitig einem<br />

Nominierungsersatzverfahren zugeordnet sind (RLM-Ausspeisepunkte mit Online-<br />

Messwertübertragung und zugeordneter flexibler Aufkommensquelle zur<br />

Einspeiseabsteuerung)<br />

Unter dem Begriff „Fallgruppenwechsel“ versteht man den Wechsel von Ausspeisepunkten<br />

zwischen den verschiedenen RLM-Zeitreihentypen. Der Fallgruppenwechsel kann entweder<br />

zum Zeitpunkt eines Lieferantenwechsels gemäß dem Wechselprozess nach GeLi <strong>Gas</strong><br />

(auch untermonatlich) oder jeweils einen Monat vor Beginn einer neuen Regel- und Ausgleichsenergieumlageperiode<br />

stattfinden.<br />

Der Fallgruppenwechsel kann nur für einen kompletten RLM-Ausspeisepunkt beantragt bzw.<br />

deklariert werden, ein Ausspeisepunkt kann nicht auf verschiedene Fallgruppen aufgeteilt<br />

werden.<br />

Ziel ist die elektronische Übermittlung zwischen den beteiligten Marktpartnern im Edig@s-<br />

Format TSIMSG.<br />

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