Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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10. Zeitreihentyp „SLPsyn“: Allokationen an SLP-Ausspeisepunkten im synthetischen Verfahren.<br />
Die Meldung erfolgt am Tag D-1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV<br />
aufgrund der im synthetischen Verfahren errechneten Tagesmenge. Der NB kann die Allokationsmenge<br />
als Tagesmenge oder als 24 h-Werte übermitteln. Der MGV kann anbieten, dass<br />
der NB über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen<br />
Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden<br />
kann. Der MGV ermittelt aus den Allokationsdaten ein Tagesband und übermittelt es ebenfalls<br />
am Tag D-1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB an den BKV. Sofern der NB keine Allokationsdaten<br />
sendet, diese aber aufgrund der beim MGV vorliegenden Deklaration erwartet<br />
werden, ermittelt der MGV Ersatzwerte und versendet diese an den BKV. Als Ersatzwert wird<br />
der Vortageswert vom MGV angenommen, sofern nicht bereits mehrtägige Allokationswerte<br />
auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom NB an den MGV gesendet wurden.<br />
Liegt kein Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kWh gebildet. Die Mitteilung<br />
der vom MGV gebildeten Ersatzwerte an den NB erfolgt am Tag D-1.<br />
Allokierte Mengen dieses Zeitreihentyps erhalten keine Toleranz im Anreizsystem. Der BKV<br />
zahlt auf die allokierten Mengen eine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Eine nachträgliche<br />
Änderung der Werte ist weder durch Ersatzwertbildung nach G 685 noch durch Brennwertkorrekturen<br />
möglich. Im Einzelfall ist eine nachträgliche Änderung nur im Rahmen eines<br />
Clearingverfahrens nach Kap. 8.2 möglich. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert<br />
und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />
11. Zeitreihentyp „SLPana“: Der Zeitreihentyp umfasst Allokationen an SLP-<br />
Ausspeisepunkte im analytischen Verfahren.<br />
Die Allokation erfolgt am Tag D-1 je BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr auf Basis der im analytischen<br />
Verfahren errechneten Tagesmenge. Der NB kann die Allokationsmenge als Tagesmenge<br />
oder als 24 h-Werte übermitteln. Der MGV kann anbieten, dass der Ausspeisenetzbetreiber<br />
über den Tag D hinaus zusätzlich für D+1 und D+2 auf der Basis einer mehrtägigen<br />
Temperaturprognose prognostizierte Allokationswerte bilden und an den MGV versenden<br />
kann. Der MGV ermittelt aus den Allokationsdaten ein Tagesband und übermittelt es<br />
ebenfalls am Tag D-1 bis 13:00 Uhr je BK/SBK und je NB an den BKV. Sofern der NB keine<br />
Allokationsdaten sendet, diese aber aufgrund der beim MGV vorliegenden Deklaration erwartet<br />
werden, ermittelt der MGV Ersatzwerte und versendet diese an den BKV. Als Ersatzwert<br />
wird der Vortageswert vom MGV angenommen, sofern nicht bereits mehrtägige Allokationswerte<br />
auf Basis einer mehrtägigen Temperaturprognose vom NB an den MGV gesendet<br />
wurden. Liegt kein Vortageswert vor, wird der stündliche Ersatzwert 0 kWh gebildet. Die Mitteilung<br />
der vom MGV gebildeten Ersatzwerte an den NB erfolgt am Tag D-1.<br />
Allokierte Mengen dieses Zeitreihentyps erhalten keine Toleranz im Anreizsystem. Der BKV<br />
zahlt auf die allokierten Mengen eine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Eine nachträgliche<br />
Änderung der Werte ist weder durch Ersatzwertbildung nach G 685 noch durch Brennwertkorrekturen<br />
möglich. Im Einzelfall ist eine nachträgliche Änderung nur im Rahmen eines<br />
Clearingverfahrens nach Kap. 8.2 möglich. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert<br />
und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />
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