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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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von RLM-Ausspeisepunkten, die einem Biogasbilanzkreis zugeordnet sind, werden stattdessen<br />

unter Heranziehung des Abrechnungsbrennwertes neu berechnet und bis M+12WT an<br />

den MGV versendet. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT einen kompletten geänderten<br />

Monatslastgang an den BKV je BK/SBK und je NB. Eine nachträgliche Änderung der<br />

Werte zwischen D+1 und M+12 kann nur aufgrund von Ersatzwertbildungen geschehen.<br />

Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Bilanzkreisabrechnung wird der komplette<br />

Lastgang erneut vom MGV an den BKV versendet, einschließlich evtl. Änderungen aus einem<br />

Allokationsclearingprozess.<br />

Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Allokierte<br />

Mengen dieses Zeitreihentyps erhalten keine Toleranz im Anreizsystem.<br />

Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration<br />

an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />

9. Zeitreihentyp „RLMmT“: Allokation von RLM-Ausspeisepunkten im Tagesregime bzw.<br />

Wahl-Großverbrauchern mit Tagesband (mT).<br />

Die Meldung der Allokation erfolgt vom NB an den MGV für die gemessenen Stundenlastgänge<br />

von 06:00 bis 12:00 Uhr des laufenden Tages D, am Tag D je BK/SBK bis spätestens<br />

18:00 Uhr. Der MGV meldet die Daten je BK/SBK und je NB bis 19:00 Uhr an den BKV.<br />

Am Tag D+1 werden die Allokationsdaten der 24 h von 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr (<strong>Gas</strong>tag D)<br />

als Aggregat der gemessenen Lastgänge je BK/SBK bis 12:00 Uhr an den MGV gemeldet.<br />

Der MGV meldet die Daten je BK/SBK und je NB an den BKV bis 13:00 Uhr.<br />

Zusätzlich übermittelt der MGV am Tag D+1 bis spätestes 19:00 Uhr an den BKV das für den<br />

Bilanzkreissaldo relevante Tagesband je BK/SBK und je NB.<br />

Sofern bis spätestens M+12 WT die Werte der D+1 Allokation anzupassen sind, sendet der<br />

NB diese Änderungen bis spätestens M+12 WT je BK/SBK an den MGV. Dabei kann entweder<br />

der gesamte korrigierte Monatslastgang oder nur ein einzelner zu korrigierender Tag<br />

gesendet werden. Für RLM-Ausspeisepunkte, die einem Erdgasbilanzkreis zugeordnet sind,<br />

erfolgt M+12WT keine Korrektur des Lastgangs mit Abrechnungsbrennwert. Die Lastgänge<br />

von RLM-Ausspeisepunkten, die einem Biogasbilanzkreis zugeordnet sind, werden stattdessen<br />

unter Heranziehung des Abrechnungsbrennwertes neu berechnet und bis M+12WT an<br />

den MGV versendet. Der MGV sendet bis spätestens M+14 WT einen kompletten geänderten<br />

Monatslastgang an den BKV je BK/SBK und je NB. Eine nachträgliche Änderung der<br />

Werte zwischen D+1 und M+12 kann nur aufgrund von Ersatzwertbildungen geschehen.<br />

Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Bilanzkreisabrechnung wird der komplette<br />

Lastgang erneut vom MGV an den BKV versendet, einschließlich evtl. Änderungen aus einem<br />

Allokationsclearingprozess.<br />

Die Mengen dieses ZRT erhalten eine stündliche Toleranz im Anreizsystem in Höhe von<br />

15 % des allokierten Tagesbandes gem. Kap. 6.2 Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen<br />

eine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK deklariert<br />

und der MGV meldet die Deklaration an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />

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