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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der<br />

komplette Lastgang erneut versendet.<br />

Die Nominierungsdaten am VHP bleiben davon unberührt und werden nicht geändert. Allokierte<br />

Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranz im Anreizsystem. Der BKV zahlt auf die<br />

allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der BKV zahlt<br />

für die Nutzung des VHP ein mengenabhängiges Entgelt. Dieses wird bei jeder nominierten<br />

Übertragung am VHP fällig und dabei sowohl dem aufnehmenden als auch dem abgebenden<br />

BKV in Rechnung gestellt.<br />

4. Zeitreihentyp „Entry Biogas physisch“ 1 : Allokation der gemessenen, aus Biogasproduktionsanlagen<br />

eingespeisten stündlichen Biogasmengen. Mit diesem Zeitreihentyp wird<br />

nicht der biogen erzeugte Wasserstoff bilanziert (dies erfolgt über den Zeitreihentyp „Entry<br />

Wasserstoff physisch“).<br />

Bei der Einspeisung von Biogas ist die vom TK angestellte <strong>Gas</strong>menge mit dem für den Tag<br />

D an der Biogaseinspeisung gemessenen Brennwert vor einer evtl. Zuspeisung von Flüssiggas<br />

zur Steuerung des Einspeisebrennwertes vom NB zu allokieren. Versand am Tag D+1 je<br />

BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV und bis spätestens 13:00 Uhr vom<br />

MGV an den BKV je BK/SBK und je NB. Sofern bis spätestens M+12 WT die Werte der D+1<br />

Allokation anzupassen sind, sendet der NB diese Änderungen bis spätestens M+12 WT je<br />

BK/SBK an den MGV. Dabei kann entweder der gesamte korrigierte Monatslastgang oder<br />

nur ein einzelner zu korrigierender Tag gesendet werden. Der MGV sendet bis spätestens<br />

M+14 WT einen kompletten geänderten Monatslastgang an den BKV je BK/SBK und je NB.<br />

Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Bilanzkreisabrechnung wird der komplette<br />

Lastgang erneut vom MGV an den BKV versendet, einschließlich evtl. Änderungen aus einem<br />

Allokationsclearingprozess. Allokierte Mengen dieses Zeitreihentyps erhalten keine Toleranz<br />

im Anreizsystem. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regelund<br />

Ausgleichsenergieumlage, jedoch ist dieser Zeitreihentyp konvertierungsumlagepflichtig.<br />

Die Konvertierungsumlage wird nicht auf physische Einspeisungen erhoben, die in Bilanzkreise<br />

mit dem Status „beschränkt zuordenbare Kapazität“ eingebracht wurden. Dieser Zeitreihentyp<br />

generiert Biogasflexibilitäten.<br />

Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration<br />

an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />

5. Zeitreihentyp „Entry Wasserstoff physisch“ : Allokation der gemessenen, aus Wasserstoffproduktionsanlagen<br />

eingespeisten stündlichen Wasserstoffmengen.<br />

In der weiteren Verwendung dieses Zeitreihentyps ist zu beachten, ob eine biogene Erzeugung<br />

vorliegt. Nur dann darf dieses <strong>Gas</strong> auch in Biogasbilanzkreisen bilanziert werden. Handelt<br />

es sich nicht um diese Erzeugungsform, dann ist nur eine Weiterbehandlung in Erdgasbilanzkreisen<br />

zulässig.<br />

Die produzierten <strong>Gas</strong>mengen sind mit dem entsprechenden Brennwert des produzierten<br />

<strong>Gas</strong>es in kWh umzuwerten und werden vom NB allokiert. Versand am Tag D+1 je BK/SBK<br />

bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV und bis spätestens 13:00 Uhr vom MGV an<br />

den BKV je BK/SBK und je NB. Sofern bis spätestens M+12 WT die Werte der D+1 Allokati-<br />

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