Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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Tag D+3 WT vom MGV an die BKV versandt. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung wird der<br />
komplette Lastgang erneut versendet.<br />
Die Nominierungsdaten am VHP bleiben davon unberührt und werden nicht geändert. Allokierte<br />
Mengen dieses ZRT erhalten keine Toleranz im Anreizsystem. Der BKV zahlt auf die<br />
allokierten Mengen dieses ZRT keine Regel- und Ausgleichsenergieumlage. Der BKV zahlt<br />
für die Nutzung des VHP ein mengenabhängiges Entgelt. Dieses wird bei jeder nominierten<br />
Übertragung am VHP fällig und dabei sowohl dem aufnehmenden als auch dem abgebenden<br />
BKV in Rechnung gestellt.<br />
4. Zeitreihentyp „Entry Biogas physisch“ 1 : Allokation der gemessenen, aus Biogasproduktionsanlagen<br />
eingespeisten stündlichen Biogasmengen. Mit diesem Zeitreihentyp wird<br />
nicht der biogen erzeugte Wasserstoff bilanziert (dies erfolgt über den Zeitreihentyp „Entry<br />
Wasserstoff physisch“).<br />
Bei der Einspeisung von Biogas ist die vom TK angestellte <strong>Gas</strong>menge mit dem für den Tag<br />
D an der Biogaseinspeisung gemessenen Brennwert vor einer evtl. Zuspeisung von Flüssiggas<br />
zur Steuerung des Einspeisebrennwertes vom NB zu allokieren. Versand am Tag D+1 je<br />
BK/SBK bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV und bis spätestens 13:00 Uhr vom<br />
MGV an den BKV je BK/SBK und je NB. Sofern bis spätestens M+12 WT die Werte der D+1<br />
Allokation anzupassen sind, sendet der NB diese Änderungen bis spätestens M+12 WT je<br />
BK/SBK an den MGV. Dabei kann entweder der gesamte korrigierte Monatslastgang oder<br />
nur ein einzelner zu korrigierender Tag gesendet werden. Der MGV sendet bis spätestens<br />
M+14 WT einen kompletten geänderten Monatslastgang an den BKV je BK/SBK und je NB.<br />
Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Bilanzkreisabrechnung wird der komplette<br />
Lastgang erneut vom MGV an den BKV versendet, einschließlich evtl. Änderungen aus einem<br />
Allokationsclearingprozess. Allokierte Mengen dieses Zeitreihentyps erhalten keine Toleranz<br />
im Anreizsystem. Der BKV zahlt auf die allokierten Mengen dieses ZRT keine Regelund<br />
Ausgleichsenergieumlage, jedoch ist dieser Zeitreihentyp konvertierungsumlagepflichtig.<br />
Die Konvertierungsumlage wird nicht auf physische Einspeisungen erhoben, die in Bilanzkreise<br />
mit dem Status „beschränkt zuordenbare Kapazität“ eingebracht wurden. Dieser Zeitreihentyp<br />
generiert Biogasflexibilitäten.<br />
Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration<br />
an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />
5. Zeitreihentyp „Entry Wasserstoff physisch“ : Allokation der gemessenen, aus Wasserstoffproduktionsanlagen<br />
eingespeisten stündlichen Wasserstoffmengen.<br />
In der weiteren Verwendung dieses Zeitreihentyps ist zu beachten, ob eine biogene Erzeugung<br />
vorliegt. Nur dann darf dieses <strong>Gas</strong> auch in Biogasbilanzkreisen bilanziert werden. Handelt<br />
es sich nicht um diese Erzeugungsform, dann ist nur eine Weiterbehandlung in Erdgasbilanzkreisen<br />
zulässig.<br />
Die produzierten <strong>Gas</strong>mengen sind mit dem entsprechenden Brennwert des produzierten<br />
<strong>Gas</strong>es in kWh umzuwerten und werden vom NB allokiert. Versand am Tag D+1 je BK/SBK<br />
bis spätestens 12:00 Uhr vom NB an den MGV und bis spätestens 13:00 Uhr vom MGV an<br />
den BKV je BK/SBK und je NB. Sofern bis spätestens M+12 WT die Werte der D+1 Allokati-<br />
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