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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Allokierte Mengen dieses Zeitreihentyps erhalten keine Toleranz im Anreizsystem. Der BKV<br />

zahlt auf die allokierten Mengen dieses Zeitreihentyps gegenüber dem MGV keine Regelund<br />

Ausgleichsenergieumlage, jedoch ist dieser Zeitreihentyp konvertierungsumlagepflichtig.<br />

Die Konvertierungsumlage wird nicht auf physische Einspeisungen erhoben, die in Bilanzkreise<br />

mit dem Status „beschränkt zuordenbare Kapazität“ eingebracht wurden.<br />

Der ZRT wird vom NB beim MGV je BK/SBK deklariert und der MGV meldet die Deklaration<br />

an den BKV je BK/SBK und je NB weiter.<br />

2. Zeitreihentyp „Entry NKP“: Aggregierte Einspeisezeitreihe für die nicht marktgebietsüberschreitenden<br />

Netzkopplungspunkte zwischen Netzbetreibern.<br />

Der Versand erfolgt vom nachgelagerten NB an den MGV und an den vorgelagerten NB als<br />

Entry in das Netz des nachgelagerten NB und enthält das Aggregat der Einspeisezeitreihen<br />

der je Netzkonto aggregierten Netzkopplungspunkte zu dem vorgelagerten Netzbetreiber.<br />

Gemäß § 30 KoV kann auch der vorgelagerte NB als verantwortlicher NB festgelegt werden.<br />

Der Versand erfolgt auf Basis des Bilanzierungsbrennwertes D+1 bis spätestens 17:00 Uhr<br />

sowie auf Basis des endgültigen Einspeisebrennwertes und mit eventuellen Ersatzwertbildungen<br />

bis spätestens M+21 WT vom nachgelagerten NB an den MGV und an den vorgelagerten<br />

NB.<br />

Wenn die NKP-Zeitreihe des vorgelagerten NB ebenfalls auf zwei Marktgebiete aufgeteilt<br />

wird, erfolgt der Versand der Zeitreihe des Netzkopplungspunktes des zwischengelagerten<br />

NB am Tag D+1 bis spätestens 15:00 Uhr. Die Monatsmeldung erfolgt bis spätestens<br />

M+26 WT (Details siehe Kap. 5.3.4). Der vorgelagerte und der nachgelagerte Netzbetreiber<br />

können nach § 30 KoV vereinbaren, dass der vorgelagerte NB die Daten im Namen des<br />

nachgelagerten an den MGV versendet.<br />

Eine Rückeinspeisung in das Netz des vorgelagerten NB wird als „Entry NKP“ beim vorgelagerten<br />

NB allokiert und vom nachgelagerten NB gemeldet. Der nachgelagerte NB informiert<br />

den MGV einen Monat vor Beginn der Rückspeisung. Die Rückspeisung wird nicht gegen die<br />

reguläre Einspeisung saldiert. In den Stunden, in denen keine Rückspeisung erfolgt, wird<br />

eine 0 gemeldet.<br />

Mischanlagen und Konvertierungsanlagen werden wie ein NKP zwischen zwei NB behandelt.<br />

An diesen Punkten ist kein energetisches Matching möglich. Der Zeitreihentyp Entry<br />

NKP wird nicht deklariert.<br />

3. Zeitreihentyp „Entry VHP“: Summe aller Einspeisenominierungen in einen BK den VHP<br />

betreffend für Erdgas, Wasserstoff oder Biogas.<br />

Dieser ZRT enthält neben dem allokierten Lastgang die Bilanzkreisnummer des aufnehmenden<br />

Bilanzkreises. Versand vom MGV an den BKV am Tag D+1 bis spätestens 13:00 Uhr je<br />

BK. Der MGV kann eine Abwicklung auf SBK-Ebene anbieten, dies wird in den ergänzenden<br />

Geschäftsbedingungen des MGV bestimmt. In technisch bedingten Sonderfällen beim MGV<br />

– die trilateral zwischen dem MGV und den beteiligten BKV abgestimmt werden – kann es zu<br />

einer nachträglichen Korrektur der Allokationsdaten kommen. Diese werden spätestens am<br />

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