Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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2.2 Datenaustausch, Datenformate und Nachrichtentypen<br />
Bei der Abwicklung der Prozesse sind von den Beteiligten alle Informationen zu übermitteln,<br />
die zur vollständigen Umsetzung der einzelnen Prozessschritte erforderlich sind. Den<br />
Anforderungen des Datenschutzes ist Rechnung zu tragen. Ist danach eine Verschlüsselung<br />
bzw. Signatur der zu übermittelnden Daten erforderlich, so sind die Regelungen von<br />
EDI@Energy anzuwenden.<br />
Für die Verarbeitung und den Austausch elektronischer Nachrichten zur Abwicklung der in<br />
dieser Anlage beschriebenen Geschäftsprozesse ist das Datenformat Edig@s bzw. weitere<br />
durch edi@energy veröffentlichte Datenformate in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.<br />
Die technischen Details der Erstellung von Edig@s-Nachrichten haben nach dem Dokument<br />
„Allgemeine Festlegungen zu den Edig@s-Nachrichten“ in der jeweils aktuellen Fassung<br />
(Version 2.0 oder höher) oder dem entsprechenden edi@energy-Dokument zu erfolgen.<br />
Weitere Informationen zu den jeweils aktuellen Datenformaten findet man auf den Webseiten<br />
des DVGW:<br />
http://www.dvgw-sc.de/<br />
bzw. der edi@energy:<br />
http://www.edi-energy.de/<br />
2.3 Zuordnung von Punkten zu Bilanzkreisen<br />
(Rechnungs-)Bilanzkreise, Unterbilanzkreise bzw. Sub-Bilanzkonten werden vom zuständigen<br />
MGV eingerichtet und geführt. Bilanzkreise können beim MGV mit dem Status „beschränkt<br />
zuordenbare Kapazitäten“ oder mit dem Status „frei zuordenbare Kapazitäten“ abgeschlossen<br />
werden. Im Rahmen der GeLi <strong>Gas</strong> Prozesse werden Ausspeisepunkte (SLP<br />
und RLM) einem Bilanzkreis (BK) oder Sub-Bilanzkonto (SBK) zugeordnet. Der TK bringt<br />
gebuchte Kapazitäten an Punkten in Bilanzkreise oder Sub-Bilanzkonten ein.<br />
An MÜP, GÜP und Speichern können Zuordnungen zu mehreren BK/SBK erfolgen. Der NB<br />
ermittelt bilanzkreisrelevante Mengen, dies nennt sich Allokation. Diese Mengen werden einem<br />
BK/SBK zugeordnet und an den MGV gesendet, welcher seinerseits die Daten an den<br />
BKV kommuniziert. Im Rahmen eines bestehenden BK kann der BKV ein SBK beim MGV<br />
beantragen. Das SBK ist ein Konto mit einer eigenen Sub-Bilanzkontonummer. Es ist einem<br />
BK zugeordnet und ermöglicht die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu TK<br />
und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen. SBK können analog zu BK mit einer<br />
Frist von 3 Monaten geschlossen werden.<br />
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