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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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12.2 Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazität<br />

Die Höhe der Grenzaustauschkapazität wird durch den NB ermittelt, wenn ein TK den Mini-<br />

MüT beantragt. Die Grenzaustauschkapazität ist dabei die absolute und für alle Mini-MüT-<br />

Nutzer gemeinsame Begrenzung für die Nominierung in beiden Transportrichtungen und<br />

wird in Abhängigkeit von der internen Bestellung errechnet. Der individuelle Anteil an der<br />

Grenzaustauschkapazität eines <strong>Gas</strong>netzes, den der einzelne TK nutzen kann, wird als Austauschkapazität<br />

bezeichnet.<br />

Zur Berechnung dieses individuellen Anteils an der Grenzaustauschkapazität wendet der NB<br />

ein diskriminierungsfreies Verfahren an. Er kann dazu Größen, wie z. B. die Vorhalteleistung,<br />

Kundenwerte oder gemessene Leistungen verwenden. Sofern nur ein TK eine Mini-MüT-<br />

Nutzung angemeldet hat, darf der NB diesem TK bis auf weiteres die volle Grenzaustauschkapazität<br />

zur Mini-MüT-Nutzung zur Verfügung stellen.<br />

Die Höhe der internen Bestellung – und die damit korrespondierende maximale Grenzaustauschkapazität<br />

– können sich grundsätzlich im Jahresverlauf verändern. Aus diesem Grund<br />

wird die zulässige Austauschkapazität, d. h. der jeweilige Anteil des TK an der Grenzaustauschkapazität,<br />

immer dann angepasst, wenn sich die Höhe der internen Bestellung unterjährlich<br />

wesentlich verändert oder sich unterjährlich wesentliche Veränderungen durch den<br />

Lieferantenwechsel ergeben.<br />

12.2.1 Bestimmung der Grenzaustauschkapazität und der Austauschkapazitäten<br />

in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell<br />

Liegt in einem Verteilernetz mit Netzpartizipationsmodell bzw. in einem Teilnetz des NB eine<br />

aktive Marktgebietsüberlappung vor und beliefert der Mini-MüT begehrende TK Ausspeisepunkte<br />

in mindestens zwei Marktgebieten, kann ein Übertrag von <strong>Gas</strong> zwischen Bilanzkreisen<br />

unterschiedlicher Marktgebiete angeboten werden.<br />

Das Minimum der beiden internen Bestellungen 1 und 2 bildet zunächst die Grenzaustauschkapazität.<br />

Der individuelle Anteil an der Grenzaustauschkapazität, d. h. der Anteil je<br />

TK, wird als Austauschkapazität je TK bezeichnet.<br />

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