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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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vorgelagerter<br />

Netzbetreiber<br />

im Marktgebiet<br />

<strong>Gas</strong>pool<br />

vorgelagerter<br />

Netzbetreiber<br />

im Marktgebiet<br />

NCG<br />

interne<br />

Bestellung 1<br />

interne<br />

Bestellung 2<br />

+ -<br />

+ + + -<br />

+ + - -<br />

+ - - - -<br />

+ - - -<br />

+ + + -<br />

+<br />

- -<br />

Transferpunkt<br />

Transportkunden:<br />

TK 1: 7 (+) Auspeisestellen bei <strong>Gas</strong>pool zu 8 (-) Ausspeisestellen bei NCG<br />

TK 2: 6 (+) Ausspeisestellen bei <strong>Gas</strong>pool zu 8 (-) Ausspeisestellen bei NCG<br />

Abbildung 54: Beschreibung des „Mini-MüT-Mechanismus“<br />

Eine aktive Marktgebietsüberlappung kann sowohl in einem Verteilernetz mit Netzpartizipation<br />

als auch in einem Verteilernetz mit Entry-Exit-System vorliegen. In beiden Fällen bildet<br />

die aktuelle Zuordnung der Ausspeisepunkte zu BKV bzw. zu TK je Marktgebiet der Höhe<br />

nach die Limitierung des möglichen Mini-MüT. Diese Limitierung wird als Grenzaustauschkapazität<br />

oder maximale Austauschkapazität bezeichnet und im zweiten Schritt anteilig für<br />

jeden TK individuell vom NB bestimmt. Für eine Erhöhung dieser Grenzaustauschkapazität<br />

kann ein NB grundsätzlich zusätzliche Kapazitäten beim vorgelagerten NB bestellen. Detaillierte<br />

Regelungen zur täglichen operativen Durchführung sind dem Kap. 12.3 zu entnehmen.<br />

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