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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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11.2.6 Meldesystem an die BNetzA<br />

Der MGV ist verpflichtet, eine Meldung an die Bundesnetzagentur zu senden, sofern das<br />

Verhältnis des monatlichen Netzkontosaldos „0“ zur Summe der Monatsausspeiseallokationen<br />

der SLP-Ausspeisepunkte einen Schwellenwert von +5 % überschreitet bzw. einen Wert<br />

von –5 % unterschreitet. Bei der Ermittlung dieser Grenzen für Netzbetreiber in einer Marktgebietsüberlappung<br />

wird nicht auf das aggregierte Netzkonto sondern nur auf das Netzkonto<br />

innerhalb eines Marktgebietes abgestellt. Andere Zeitreihentypen – wie z. B. Exitso – werden<br />

für die Berechnung des Nenners nicht berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt analog der Berechnung<br />

der prozentualen monatlichen Abweichung in Kap. 11.2.3.<br />

Monatlicher Netzkontosaldo 0 in kWh<br />

monatl. Abweichung (%) <br />

100%<br />

Monatssumme SLP Allokation in kWh<br />

In allen Monaten, in denen eine Meldung an die BNetzA erfolgt, stellt der MGV die für die<br />

Berechnung des Netzkontos relevanten Zeitreihentypen des betroffenen NB tagesscharf der<br />

BNetzA zur Verfügung. Dabei werden alle Zeitreihentypen gemeldet, wie z. B. SLP, RLMmT,<br />

RLMoT, Entry NKP zu vorgelagerten und nachgelagerten Netzen, Exit sonstige etc. Die sichere<br />

Bereitstellung der Daten wird zwischen den MGV und der Bundesnetzagentur bilateral<br />

vereinbart. Der NB bekommt die an die BNetzA übergebenen Daten zeitgleich zum Download<br />

zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erfolgt eine Mitteilung oder Hinweis im Portal an<br />

den Netzbetreiber, dass eine Meldung an die BNetzA erfolgt ist.<br />

11.3 Veröffentlichungssystem<br />

11.3.1 Veröffentlichung von NB auf der Homepage des MGV<br />

Netzbetreiber mit einer Abweichung in ihrem Netzkonto von mehr als 50 % werden auf der<br />

Internetseite des MGV im öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht. Die monatliche Abweichung<br />

berechnet sich nach dem gleichen Verfahren wie die monatliche Netzkontenabrechnung.<br />

Hierbei werden sowohl Abweichungen von +50% als auch -50% betrachtet.<br />

Netzkonten eines Netzbetreibers mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit NKP-<br />

Aufteilungen aus nachgelagerten Netzen werden bzgl. der Veröffentlichung des Netzbetreibers<br />

auf der Homepage des MGV immer nur je Marktgebiet betrachtet. Eine marktgebietsscharfe<br />

Betrachtung erfolgt nicht, wenn der Netzbetreiber darlegen kann, dass diese Abweichung<br />

auf einer technischen Störung oder Wartung der Übernahmestation bzw. auf einer<br />

Netzkopplungspunktmengenaufteilung der nachgelagerten Netzbetreiber beruht.<br />

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