Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)<br />
Ist eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen<br />
für die Abwicklung des Bilanzkreises verantwortlich ist.<br />
Biogas<br />
Biomethan, <strong>Gas</strong> aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Grubengas sowie Wasserstoff, der<br />
durch Wasserelektrolyse erzeugt worden ist, und synthetisch erzeugtes Methan, wenn der<br />
zur Elektrolyse eingesetzte Strom und das zur Methanisierung eingesetzte Kohlendioxid oder<br />
Kohlenmonoxid jeweils nachweislich weit überwiegend aus erneuerbaren Energiequellen im<br />
Sinne der Richtlinie 2009/28/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) stammen.<br />
Einspeisenetzbetreiber (ENB)<br />
Netzbetreiber, mit dem der Transportkunde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 <strong>Gas</strong>NZV einen<br />
Einspeisevertrag abschließt. Dies kann z.B. an Speichern, an LNG-Einspeisungen, inländischen<br />
Produktionsanlagen, an Grenzübergängen zu ausländischen Netzen, an Marktgebietskopplungspunkten<br />
und Biogaseinspeisepunkten bzw. Mischanlagen der Fall sein. Damit<br />
kann jeder Netzbetreiber zum ENB werden, sobald die erste Biogasanlage in seinem Netz in<br />
Betrieb geht und <strong>Gas</strong> einspeist.<br />
Einspeisepunkt<br />
Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem <strong>Gas</strong> durch einen Transportkunden von<br />
Grenzübergängen, Marktgebietsgrenzen, inländischen Quellen und Produktionsanlagen,<br />
LNG-Anlagen, Biogasanlagen oder aus Speichern an einen Netzbetreiber in dessen Netz<br />
übergeben werden kann. Als Einspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung<br />
mehrerer Einspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 <strong>Gas</strong>NZV.<br />
Fernleitungsnetzbetreiber (FNB)<br />
Ein Netzbetreiber, bei dem für den Netzzugang Entry- oder Exit-Kapazitäten gebucht werden<br />
müssen. Dieser Netzbetreiber wendet nicht das Netzpartizipationsmodell an.<br />
GABi <strong>Gas</strong><br />
Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Ausgleichsleistungen <strong>Gas</strong> (Az. BK7-08-<br />
002) vom 28. Mai 2008.<br />
<strong>Gas</strong>tag<br />
Der <strong>Gas</strong>tag beginnt um 06:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr des folgenden Tages.<br />
Gebündelter Buchungspunkt<br />
Zusammenfassung von buchbaren Ein- und Ausspeisepunkten zwischen zwei nationalen<br />
oder einem nationalen und einem internationalen Marktgebiet, an denen Transportkunden<br />
gebündelte Kapazitäten buchen können.<br />
Gebündelte Nominierung<br />
Einheitliche Nominierungserklärung an einem gebündelten Buchungspunkt.<br />
GeLi <strong>Gas</strong><br />
Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur<br />
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