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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)<br />

Ist eine natürliche oder juristische Person, die gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen<br />

für die Abwicklung des Bilanzkreises verantwortlich ist.<br />

Biogas<br />

Biomethan, <strong>Gas</strong> aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Grubengas sowie Wasserstoff, der<br />

durch Wasserelektrolyse erzeugt worden ist, und synthetisch erzeugtes Methan, wenn der<br />

zur Elektrolyse eingesetzte Strom und das zur Methanisierung eingesetzte Kohlendioxid oder<br />

Kohlenmonoxid jeweils nachweislich weit überwiegend aus erneuerbaren Energiequellen im<br />

Sinne der Richtlinie 2009/28/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) stammen.<br />

Einspeisenetzbetreiber (ENB)<br />

Netzbetreiber, mit dem der Transportkunde nach § 3 Abs. 1 Satz 1 <strong>Gas</strong>NZV einen<br />

Einspeisevertrag abschließt. Dies kann z.B. an Speichern, an LNG-Einspeisungen, inländischen<br />

Produktionsanlagen, an Grenzübergängen zu ausländischen Netzen, an Marktgebietskopplungspunkten<br />

und Biogaseinspeisepunkten bzw. Mischanlagen der Fall sein. Damit<br />

kann jeder Netzbetreiber zum ENB werden, sobald die erste Biogasanlage in seinem Netz in<br />

Betrieb geht und <strong>Gas</strong> einspeist.<br />

Einspeisepunkt<br />

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem <strong>Gas</strong> durch einen Transportkunden von<br />

Grenzübergängen, Marktgebietsgrenzen, inländischen Quellen und Produktionsanlagen,<br />

LNG-Anlagen, Biogasanlagen oder aus Speichern an einen Netzbetreiber in dessen Netz<br />

übergeben werden kann. Als Einspeisepunkt gilt im Fernleitungsnetz auch die Zusammenfassung<br />

mehrerer Einspeisepunkte zu einer Zone gemäß § 11 Abs. 2 <strong>Gas</strong>NZV.<br />

Fernleitungsnetzbetreiber (FNB)<br />

Ein Netzbetreiber, bei dem für den Netzzugang Entry- oder Exit-Kapazitäten gebucht werden<br />

müssen. Dieser Netzbetreiber wendet nicht das Netzpartizipationsmodell an.<br />

GABi <strong>Gas</strong><br />

Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Ausgleichsleistungen <strong>Gas</strong> (Az. BK7-08-<br />

002) vom 28. Mai 2008.<br />

<strong>Gas</strong>tag<br />

Der <strong>Gas</strong>tag beginnt um 06:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr des folgenden Tages.<br />

Gebündelter Buchungspunkt<br />

Zusammenfassung von buchbaren Ein- und Ausspeisepunkten zwischen zwei nationalen<br />

oder einem nationalen und einem internationalen Marktgebiet, an denen Transportkunden<br />

gebündelte Kapazitäten buchen können.<br />

Gebündelte Nominierung<br />

Einheitliche Nominierungserklärung an einem gebündelten Buchungspunkt.<br />

GeLi <strong>Gas</strong><br />

Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur<br />

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