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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Abweichungen im Netzkonto sind bei Netzbetreibern im Wesentlichen auf Ungenauigkeiten<br />

bei der Verbrauchsprognose von nicht leistungsgemessenen Letztverbrauchern mittels<br />

Standardlastprofilen zurückzuführen.<br />

Netzkonten eines Netzbetreibers mit Marktgebietsüberlappung sowie Netzkonten mit NKP-<br />

Aufteilungen aus nachgelagerten Netzen werden bzgl. der Netzkontenabrechnung immer<br />

aggregiert betrachtet. Hierzu tauschen die Marktgebietsverantwortlichen die notwendigen<br />

Daten (monatlicher Netzkontosaldo 0, Summe SLP-Allokation des Monats, prozentualer<br />

Schiefstand) zur Berechnung der monatlichen Abweichung aus. Sollte auch bei der aggregierten<br />

Betrachtung der Schwellenwert von +10% überschritten werden, so rechnet jeder<br />

Marktgebietsverantwortliche eine positive Abweichung (>0%) für sein Marktgebiet ab, auch<br />

wenn diese innerhalb seines Marktgebietes den Schwellenwert von +10% nicht überschreitet.<br />

Die Summe der Abrechnungen je Marktgebiet darf die Abrechnungssumme des Saldos<br />

bei aggregierter Betrachtung nicht überschreiten. Hierzu prüft der MGV das Vorliegen eines<br />

negativen Saldo im anderen Marktgebiet. Wenn dieses vorliegt, so ist die Höhe der Abrechnung<br />

in seinem Marktgebiet auf den aggregierten Saldo der beiden Marktgebiete gedeckelt.<br />

Beispiel: Die monatliche Abweichung steht am 1. eines Monats, 6:00 Uhr auf einem Stand<br />

von +1.200.000 kWh. Die prozentuale monatliche Abweichung hat einen Wert von +12%,<br />

d.h. die gesamte Menge, die die Abweichung verursacht hat entspricht 1.200.000 kWh –<br />

wird abgerechnet. Der Mehr-/Mindermengenpreis des abzurechnenden Monats beträgt<br />

2,0000 Ct/kWh. Damit ergibt sich ein Netzkontenabrechnungsbetrag in Höhe von<br />

1.200.000 kWh * 2,0000 Ct/kWh = 24.000 €.<br />

11.2.5 Auswirkungen auf die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen<br />

Die Erstellung der Netzkontenauszüge durch den MGV erfolgt bis M+2M+15WT. Die Netzkontenabrechnung<br />

erfolgt bis M+2M+25WT. Die Netzkontenabrechnung wird zunächst in<br />

Papierform erstellt.<br />

Die Abrechnung der monatlichen Abweichungen im Netzkonto stellt eine Abschlagsrechnung<br />

auf die MMMA für SLP-Ausspeisepunkte dar. Im Rahmen der nachfolgenden Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnungen werden die Abschlagsrechnungen angerechnet. Der Zeitpunkt<br />

der Erstattung und die Art der Erstattung hängt vom gewählten Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnungsverfahren des NB ab und wird analog zum Vorgehen gemäß<br />

Kap. 10.2.4 angewendet.<br />

Fall 1: Stichtags- und Abgrenzungsverfahren<br />

Im Stichtagsverfahren und im Abgrenzungsverfahren wird die Mehr-/Mindermenge der SLP-<br />

Ausspeisepunkte für ein komplettes Jahr (12 zusammenhängende Monate) abgerechnet.<br />

Eine Mehr-/Mindermengenabrechnung für SLP-Ausspeisepunkte erfolgt beispielsweise für<br />

ein Kalenderjahr. Bei einer vorzeitigen Abrechnung des Netzkontos aufgrund der Überschreitung<br />

des Schwellenwertes, beispielsweise wie in Abbildung 53 für den Monat November<br />

2012, wird dieser Monat bereits vorzeitig als Abschlag auf die Mehr- und Mindermengenabrechnung<br />

abgerechnet. Im Februar 2013 wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung für das<br />

Kalenderjahr 2012 durchgeführt. Der im November 2012 gezahlte Abschlag wird bei dieser<br />

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