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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Zeiträume der Berechnung:<br />

Die Netzkontosalden 0, 1 und 2 können für verschiedene Zeiträume berechnet werden:<br />

Täglicher Netzkontosaldo:<br />

Der Tagessaldo, der sich nach Ablauf des <strong>Gas</strong>tages um 6:00 Uhr ergibt.<br />

Monatlicher Netzkontosaldo:<br />

Der Saldo, der sich über den Zeitraum vom ersten Tag des Monats von 6:00 Uhr bis<br />

zum ersten Tag des Folgemonats bis 6:00 Uhr morgens ergibt.<br />

Kumulierter laufender Netzkontosaldo:<br />

Der Saldo, der sich fortlaufend aufbaut über den Verlauf eines Zeitraums größer als ein<br />

Monat. Er beginnt immer am ersten Tag eines Monats um 6:00 Uhr morgens und endet<br />

am ersten Tag eines anderen Monats um 6:00 Uhr morgens.<br />

11.2 Netzkontenabrechnung<br />

11.2.1 Eckpunkte zur Abrechnung von Netzkonten<br />

Die Abrechnung von Netzkonten der Verteilernetzbetreiber bei den MGV erfolgt monatsscharf.<br />

Hierfür wurde ein Schwellenwert definiert, bei dessen Überschreitung eine Abrechnung<br />

des Netzkontos erfolgt.<br />

In der monatsscharfen Betrachtung wird der monatliche Netzkontosaldo 0 mit der gesamten<br />

SLP-Allokation des Netzes für diesen Monat ins Verhältnis gesetzt. Eine Abrechnung erfolgt<br />

nur bei Überschreitung eines positiven Schwellenwertes von über +10 %. Die Abrechnung<br />

bei Überschreitung des Schwellenwertes stellt eine variable Abschlagszahlung auf die SLP-<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnung dar. Es handelt sich nicht um eine Strafzahlung.<br />

Fernleitungsnetzbetreiber - auch in ihrer Funktion als marktgebietsaufspannende Netzbetreiber<br />

– sind dazu verpflichtet, für die Netzstabilität innerhalb des Marktgebietes zu sorgen. Das<br />

schließt auch ein, entsprechende Mengendispositionen so durchzuführen, dass dieser Auftrag<br />

erfüllt werden kann. Zudem obliegt den Fernleitungsnetzbetreibern gemäß GABi <strong>Gas</strong> die<br />

Pflicht, die Beschaffung der Regelenergie zu organisieren und darüber hinaus den Bedarf an<br />

externer Regelenergie durch den maximalen Einsatz der internen Regelenergie zu minimieren.<br />

Demzufolge disponieren die Fernleitungsnetzbetreiber benötigte <strong>Gas</strong>mengen, die zu<br />

entsprechenden Schiefständen innerhalb ihrer Netzkonten, z. B. in Form von Steuerungsgaskonten,<br />

führen. Da diese Schiefstände wiederum durch den Einsatz interner und externer<br />

Regelenergie über den notwendigen Zeitraum ausgeglichen werden, ist eine Abrechnung der<br />

Netzkonten der Fernleitungsnetzbetreiber nicht sachgerecht. Eine Netzkontenabrechnung im<br />

hier beschriebenen Sinne und mit dem oben genannten Anreizziel ist für Fernleitungsnetzbetreiber<br />

weder sachgerecht noch zielführend und wird somit nicht angewandt, da Fernleitungsnetzbetreiber<br />

allenfalls einen verschwindend geringen Anteil bzw. keinen Anteil von<br />

SLP-Entnahmestellen haben.<br />

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