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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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10.8.4 Nachvollziehbarkeit der Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

durch den TK<br />

Auf Wunsch des TK übermittelt der NB weitere Informationen, um die Rechnung plausibilisieren<br />

zu können. Dabei muss nach einer Plausibilisierung der zugrunde gelegten Verbrauchsmengen<br />

oder der zugrunde gelegten Allokationsmengen unterschieden werden.<br />

1. Plausibilisierung der Verbrauchsmengen:<br />

<br />

<br />

<br />

Abgrenzungsverfahren und Monatsverfahren: Der TK kann aufgrund der ihm bekannten<br />

Verbrauchsabrechnungsdaten eine Abgrenzung der Verbrauchsmengen vornehmen, sowohl<br />

auf Zeiträume zwischen zwei Zeitpunkten, als auch auf einzelne Monate. Damit diese<br />

Abgrenzung zu ähnlichen Ergebnissen wie die Mehr-/Mindermengenabrechnung des<br />

NB kommt, teilt der NB auf seiner Internetseite mit, welches Mengenaufteilungsverfahren<br />

nach dem DVGW Arbeitsblatt G 685 eingesetzt wird. Aus lizenzrechtlichen Gründen kann<br />

der NB weder die Gradtagszahlen noch die Temperaturen der Wetterstationen im Internet<br />

veröffentlichen bzw. die Daten an den TK weitergeben. Die für die Mengenaufteilung<br />

relevanten Wetterstationen veröffentlicht der NB gemäß <strong>Gas</strong>NZV im Internet, sofern sie<br />

von den für die Allokation verwendeten Wetterstationen abweichen. Da der TK für die<br />

Prognose seiner <strong>Gas</strong>beschaffung die Temperaturdaten ohnehin benötigt, besitzt er entweder<br />

alle relevanten Stationen in den von ihm versorgten Netzen oder Ersatzstationen.<br />

Zudem ist der TK nach dem DVGW Arbeitsblatt G 685 verpflichtet, Mengenaufteilungen<br />

innerhalb des Abrechnungszeitraums – z. B. für Preisänderungen – ebenfalls mit für den<br />

Kunden repräsentativen Temperaturdaten vorzunehmen. Dies sollte für eine<br />

Plausibilisierung der Abgrenzung ausreichen.<br />

Beim Stichtagsverfahren liegt dem TK die Verbrauchsmenge einzelkundenscharf durch<br />

die Netznutzungsabrechnung genau für den Zeitraum zwischen den Stichtagen vor, er<br />

benötigt keine Abgrenzung und dementsprechend auch keine weiteren Informationen zur<br />

Ermittlung der Verbrauchsmengen.<br />

Im einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren besitzt der TK ebenfalls die Verbrauchsmengen<br />

einzelkundenscharf.<br />

2. Plausibilisierung der Allokationsmengen:<br />

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<br />

<br />

Der TK erhält üblicherweise keine täglichen Allokationsdaten zugesendet. Das ist wegen<br />

des sehr hohen Aufwands weder im <strong>Bilanzkreismanagement</strong>leitfaden noch in der Ge-<br />

Li <strong>Gas</strong> oder GABi <strong>Gas</strong> vorgesehen. Der TK kann in jedem Fall die Allokationsdaten von<br />

seinem BKV einfordern, sofern er nicht ohnehin gleichzeitig BKV ist.<br />

Falls ein TK im synthetischen Lastprofilverfahren auf Basis der ihm gemeldeten Stammdaten<br />

– Kundenwert bzw. normierter Jahresverbrauch, SLP-Typ und Temperaturstation –<br />

die SLP-Menge parallel zum NB selbst ermittelt, muss bei einem Vergleich der Allokationsmengen<br />

darauf geachtet werden, dass die analogen Daten der korrespondierenden<br />

Temperaturstation einfließen. Das betrifft sowohl den Standort als auch die verwendeten<br />

Prognosewerte für den laufenden Tag und den Folgetag. Der NB veröffentlicht hierzu im<br />

Internet welcher Prognosezeitpunkt fixiert ist, z. B. 6:00 Uhr morgens.<br />

Im Falle einer einzelkundenscharfen Mehr-/Mindermengenabrechnung kann der TK bei<br />

hohen einzelkundenspezifischen Mehr- oder Mindermengen die Einzelkundenallokationsdaten<br />

beim NB zur Kontrolle einfordern.<br />

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