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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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INVOIC erfolgt, muss die Mehr-/Mindermengenrechnung storniert und eine neue INVOIC<br />

erstellt werden. Dies kann entweder zeitnah nach Feststellung der Korrektur oder gesammelt<br />

zum nächsten Stichtag erfolgen.<br />

Eine Ausnahme bildet die Korrektur aufgrund einer Ersatzallokation, in diesem Fall darf der<br />

NB die Korrektur auch aggregiert je TK durchführen.<br />

Gegenüber dem MGV können die Korrekturen gesammelt werden. Andernfalls muss für jede<br />

Einzelkorrektur eine Korrektur-SSQNOT und INVOIC an den MGV versendet werden. Für<br />

die Korrekturrechnung gegenüber dem MGV wird der Saldo aller Korrekturen über alle TK<br />

gebildet und eine dementsprechende Korrektur-SSQNOT und INVOIC versendet. Der Preis<br />

entspricht dem Jahrespreis der vorhergehenden Stichtagsabrechnung.<br />

10.8.3.3 Monatsverfahren<br />

Auch in den Monatsverfahren ist ein Großteil der Korrekturen durch den Zeitverzug von 12<br />

Monaten bereits erledigt, bevor die Mehr-/Mindermengenabrechnung beginnt. Das Vorgehen<br />

erfolgt wie in Kap. 10.8.3.2 beschrieben. Der Preis in der Korrekturrechnung entspricht dem<br />

jeweiligen Preis des Monats, der korrigiert wird. Der NB sammelt z. B. bis zum Oktober 2014<br />

alle Korrekturen, die die Monatsabrechnungen des Monats Oktober 2012 betreffen. Wenn z.<br />

B. als Saldo aller Korrekturen für den Monat Oktober 2012 im November 2014 eine Mehrmenge<br />

von 100.000 kWh festgestellt wird, schickt der NB an den MGV eine Korrektur-<br />

SSQNOT über 100.000 kWh und eine Rechnung über 100.000 kWh * 2,8012 Ct/kWh<br />

(=Mehr-/Mindermengen--Preis für den Oktober 2012).<br />

10.8.3.4 einzelkundenscharfes, rollierendes Verfahren<br />

Falls nach der letzten Mehr-/Mindermengenabrechnung Korrekturen notwendig sind, wird<br />

gegenüber dem TK eine neue Rechnung erstellt und die alte Rechnung storniert. Dies erfolgt<br />

einzelkundenscharf nach der Feststellung der notwendigen Korrektur. Der Mehr-<br />

/Mindermengenpreis entspricht dem originären Preis der bisherigen Abrechnung.<br />

Gegenüber dem MGV können die Korrekturen, wie in Kap. 10.8.3.1 bis 10.8.3.3 –<br />

beschrieben, für ein Jahr gesammelt werden. Nach einem Jahr wird die Korrektur-SSQNOT<br />

erstellt und die Korrekturmenge gegenüber dem MGV abgerechnet, d. h. im November 2013<br />

wird die SSQNOT für alle Korrekturen des Zeitraums Oktober 2011 - September 2012 erstellt<br />

und dann mit dem arithmetischen Mittelpreis Oktober 2011 bis September 2012 abgerechnet.<br />

Die notwendigen Korrekturen werden üblicherweise erst nach dem Versand der Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung bekannt. Gegenüber dem TK führen die Korrekturen zu einem<br />

einzelkundenscharfen INVOIC-Storno. Der Preis für die Mehr-/Mindermengen entspricht dem<br />

originären Preis der stornierten Rechnung.<br />

Gegenüber dem MGV führt der NB die Korrekturen zum gleichen Zeitpunkt durch wie die TK-<br />

Abrechnung. Es wird für jede Korrektur eine Einzel-SSQNOT mit einer nachfolgenden Einzelkorrekturabrechnung<br />

an den MGV gesendet. Der Preis entspricht dem Einzelpreis der<br />

stornierten Rechnung. Im Falle einer Mindermenge erstellt der MGV eine Einzelrechnung.<br />

Der MGV errechnet den Preis auf Basis des Korrekturzeitraums, die Information über den<br />

Zeitraum entnimmt der MGV der Korrektur-SSQNOT.<br />

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