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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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10.8.2 Korrektur bzw. Storno der Mehr-/Mindermengen-abrechnung<br />

gegenüber dem TK<br />

Die Abwicklung der Korrektur richtet sich nach dem jeweiligen Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnungsverfahren. Prinzipiell können INVOIC-Rechnungen nicht korrigiert,<br />

sondern nur storniert werden. In diesem Fall übersendet der NB an den TK eine neue<br />

INVOIC-Meldung, die auf die stornierte INVOIC referenziert. Bei einer Papierrechnung besteht<br />

die Möglichkeit, entweder die komplette vorhergehende Rechnung zu stornieren und<br />

eine neue Rechnung zuzusenden oder dem TK eine zusätzliche Rechnung/Gutschrift über<br />

die geänderte Menge zu schicken.<br />

10.8.3 Auswirkung der Korrektur bzw. des Stornos auf die verschiedenen<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnungsverfahren<br />

10.8.3.1 Abgrenzungsverfahren<br />

Die Abgrenzung wird zeitversetzt zur rollierenden Netznutzungsabrechnung durchgeführt.<br />

Damit ist ein Teil der zuvor beschriebenen Mengenkorrekturen bereits erledigt und wirkt sich<br />

in der Abgrenzung nicht mehr aus. Der NB führt nach einem Jahr eine Kontrollrechnung der<br />

Abgrenzung durch. In dieser Kontrollrechnung werden alle seit der letzten Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung aufgetretenen Korrekturen und Stornierungen berücksichtigt. Es<br />

ist davon auszugehen, dass sich für alle TK Änderungen in den Mengen und damit in den<br />

Rechnungsbeträgen ergeben werden. Der NB sendet dem TK eine Rechnung oder storniert<br />

die bisherige INVOIC.<br />

Für die Korrektur gegenüber dem MGV wird der Saldo aller Korrekturen gebildet. Der NB<br />

versendet die Korrektur-SSQNOT und die dazugehörige INVOIC (bei einer Mehrmenge) an<br />

den MGV. Falls es sich um eine Mindermenge handelt, versendet der MGV die INVOIC an<br />

den NB.<br />

Der Preis für die Korrekturmenge entspricht bei allen Abrechnungen dem Preis der originären<br />

Abrechnung, also dem arithmetischen Mittelpreis der letzten 12 Monate (vgl. Punkt 3).<br />

Der NB kann die Korrekturrechnungen für ein ganzes Jahr sammeln oder sie unterjährig gegenüber<br />

dem TK und dem MGV korrigieren.<br />

10.8.3.2 Stichtagsverfahren<br />

In den Stichtagsverfahren wird ein Großteil der Korrekturen erst nach dem Versand der<br />

Mehr-/Mindermengenabrechnung entstehen. Der NB hat die Möglichkeit, die Korrekturen bis<br />

zur nächsten Stichtagsabrechnung zu sammeln und aggregiert bzw. saldiert abzurechnen.<br />

Der Preis entspricht dem originären Jahrespreis. Wenn z. B. ein NB eine<br />

Stichtagsabrechnung vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 durchführt, sammelt er bis zum<br />

31.12.2013 die Korrekturen je TK. Er rechnet die Korrekturen mit dem Jahrespreis vom<br />

01.01.2012 - 31.12.2012 ab.<br />

Falls der NB eine einzelkundenscharfe Mehr-/Mindermengenabrechnung durchführt, muss<br />

die Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung gegenüber dem TK ebenfalls einzelkundenscharf<br />

durchgeführt werden. Da eine einzelkundenscharfe Abrechnung elektronisch als<br />

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