Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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10.8.2 Korrektur bzw. Storno der Mehr-/Mindermengen-abrechnung<br />
gegenüber dem TK<br />
Die Abwicklung der Korrektur richtet sich nach dem jeweiligen Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnungsverfahren. Prinzipiell können INVOIC-Rechnungen nicht korrigiert,<br />
sondern nur storniert werden. In diesem Fall übersendet der NB an den TK eine neue<br />
INVOIC-Meldung, die auf die stornierte INVOIC referenziert. Bei einer Papierrechnung besteht<br />
die Möglichkeit, entweder die komplette vorhergehende Rechnung zu stornieren und<br />
eine neue Rechnung zuzusenden oder dem TK eine zusätzliche Rechnung/Gutschrift über<br />
die geänderte Menge zu schicken.<br />
10.8.3 Auswirkung der Korrektur bzw. des Stornos auf die verschiedenen<br />
Mehr-/Mindermengenabrechnungsverfahren<br />
10.8.3.1 Abgrenzungsverfahren<br />
Die Abgrenzung wird zeitversetzt zur rollierenden Netznutzungsabrechnung durchgeführt.<br />
Damit ist ein Teil der zuvor beschriebenen Mengenkorrekturen bereits erledigt und wirkt sich<br />
in der Abgrenzung nicht mehr aus. Der NB führt nach einem Jahr eine Kontrollrechnung der<br />
Abgrenzung durch. In dieser Kontrollrechnung werden alle seit der letzten Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung aufgetretenen Korrekturen und Stornierungen berücksichtigt. Es<br />
ist davon auszugehen, dass sich für alle TK Änderungen in den Mengen und damit in den<br />
Rechnungsbeträgen ergeben werden. Der NB sendet dem TK eine Rechnung oder storniert<br />
die bisherige INVOIC.<br />
Für die Korrektur gegenüber dem MGV wird der Saldo aller Korrekturen gebildet. Der NB<br />
versendet die Korrektur-SSQNOT und die dazugehörige INVOIC (bei einer Mehrmenge) an<br />
den MGV. Falls es sich um eine Mindermenge handelt, versendet der MGV die INVOIC an<br />
den NB.<br />
Der Preis für die Korrekturmenge entspricht bei allen Abrechnungen dem Preis der originären<br />
Abrechnung, also dem arithmetischen Mittelpreis der letzten 12 Monate (vgl. Punkt 3).<br />
Der NB kann die Korrekturrechnungen für ein ganzes Jahr sammeln oder sie unterjährig gegenüber<br />
dem TK und dem MGV korrigieren.<br />
10.8.3.2 Stichtagsverfahren<br />
In den Stichtagsverfahren wird ein Großteil der Korrekturen erst nach dem Versand der<br />
Mehr-/Mindermengenabrechnung entstehen. Der NB hat die Möglichkeit, die Korrekturen bis<br />
zur nächsten Stichtagsabrechnung zu sammeln und aggregiert bzw. saldiert abzurechnen.<br />
Der Preis entspricht dem originären Jahrespreis. Wenn z. B. ein NB eine<br />
Stichtagsabrechnung vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 durchführt, sammelt er bis zum<br />
31.12.2013 die Korrekturen je TK. Er rechnet die Korrekturen mit dem Jahrespreis vom<br />
01.01.2012 - 31.12.2012 ab.<br />
Falls der NB eine einzelkundenscharfe Mehr-/Mindermengenabrechnung durchführt, muss<br />
die Korrektur der Mehr-/Mindermengenabrechnung gegenüber dem TK ebenfalls einzelkundenscharf<br />
durchgeführt werden. Da eine einzelkundenscharfe Abrechnung elektronisch als<br />
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