Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
10.5.1 Abwicklung der Zahlungsströme für RLM-Ausspeisepunkte<br />
<br />
Für RLM-Ausspeisepunkte erfolgt der Prozess immer monatlich. Der NB übersendet spätestens<br />
3 Monate nach dem Liefermonat an den TK die Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
mit einem Zahlungsziel von 10 Werktagen.<br />
10.5.2 Abwicklung der Zahlungsströme für SLP-Ausspeisepunkte<br />
Prinzipiell soll eine Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Basis finaler Abrechnungs- und<br />
Allokationsdaten erfolgen. Die Abrechnungsdaten liegen spätestens zum Zeitpunkt der Netznutzungsabrechnung<br />
vor. Gemäß GeLi <strong>Gas</strong> ist dies der 28 KT nach der letzten Ablesung. Im<br />
Gegensatz dazu können sich die Allokationsdaten entweder durch Ersatzwertbildungen beim<br />
MGV oder durch Clearingverfahren bis M+2 Monate - 10 WT noch verändern. Nach Versand<br />
der Rechnung oder Gutschrift beträgt das Zahlungsziel des TK 10 WT. Die gleiche Frist gilt<br />
für die Auszahlung der Gutschrift an den TK.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
In den aggregierten Jahresverfahren – Stichtag oder Abgrenzung – wird die Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung bis spätestens 3 Monate nach dem Stichtag erstellt. Wenn z.<br />
B. ein Stichtagsverfahren oder ein Abgrenzungsverfahren zum 31.12. zum Einsatz<br />
kommt, wird die Abrechnung bis spätestens dem 31.03. zugesendet.<br />
Im aggregierten Monatsverfahren wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung bis spätestens<br />
3 Monate nach dem Tag erstellt, an dem der letzte Kunden aus der monatlichen Abrechnungstranche<br />
abgelesen wurde.<br />
Im einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren erfolgt die Rechnungsstellung bis spätestens<br />
3 Monate nach dem Monat, in dem der Kunde zuletzt abgelesen wurde. Soll die<br />
Mehr-/Mindermenge einzelkundenscharf mit der Netznutzungsabrechnung erfolgen, ist<br />
bis spätestens zum Zeitpunkt der Übermittlung der Netznutzungsabrechnung gemäß Ge-<br />
Li <strong>Gas</strong> nach 28 Kalendertagen + 10 Werktage die Mehr-/Mindermengenabrechnung zu<br />
erstellen.<br />
Im einzelkundenscharfen Stichtagsverfahren und im aggregierten Stichtagsverfahren<br />
erfolgt die Abrechnung bis spätestens 3 Monate nach dem Stichtag. Soll die Mehr-<br />
/Mindermenge einzelkundenscharf mit der Netznutzungsabrechnung erfolgen, gilt die<br />
Frist der GeLi <strong>Gas</strong>.<br />
Im einzelkundenscharfen Monatsverfahren erfolgt die Abrechnung bis spätestens 3 Monate<br />
nach dem letzten KT des Ablesemonats. Es werden für jeden Monat einzelne Abrechnungen<br />
erstellt.<br />
Seite 132 von 171