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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Sofern ein NB das einzelkundenscharfe, rollierende Verfahren zur Abrechnung der<br />

SLP-Ausspeisepunkte anwendet, wird der Mehr-/Mindermengenpreis des<br />

Ablesemonats außen vor gelassen.<br />

Beispiel: Ein NB führt wöchentlich eine kombinierte Netznutzungs- und Mehr-<br />

/Mindermengen -Abrechnung durch, d. h. er liest z. B. in der 12. Kalenderwoche<br />

(18.03. - 22.03.2013) 1/50 seiner Kunden ab. Der Mehr-/Mindermengen-Preis entspricht<br />

dem ungewichteten arithmetischen Mittel der Monate März 2012 bis Februar<br />

2013. Der Preis für den Monat März 2013 bleibt außen vor.<br />

Fallen Allokationsmengen ohne Netznutzung an (bezieht sich nicht auf asynchrone<br />

Zeiträume zwischen Allokation und Netznutzung), so wird das Ende des Allokationszeitraums<br />

als Ablesezeitraum definiert. In diesem Fall entspricht der Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnungszeitraum dem Allokationszeitraum.<br />

Beispiel: Eine am 28.01.2014 durchgeführte Stornierung eines am 01.01.2014 begonnen<br />

Vertrages führt zu einer Mehr-/Mindermengenabrechnung mit einer Allokationsmenge<br />

ohne Netznutzung. Der Mehr-/Mindermengenabrechnungs-zeitraum entspricht<br />

dem Allokationszeitraum vom 01.01.2014 bis 28.02.2014. Der Mehr-<br />

/Mindermengen-Preis ermittelt sich daher aus dem ungewichteten arithmetischen<br />

Mittel der Monate Februar 2013 bis Januar 2014. Der Preis für den Monat Februar<br />

2014 bleibt außen vor.<br />

Beim Stichtagsverfahren und beim Abgrenzungsverfahren wird der Jahrespreis, inkl.<br />

des Monats errechnet, in dem der Stichtag liegt.<br />

Beispiel: Der NB rechnet die Mehr-/Mindermengen zum 30.09.2013 ab. In diesem<br />

Fall ermittelt sich der Mehr-/Mindermengen-Preis als ungewichtetes arithmetisches<br />

Mittel der Monate Oktober 2012 bis September 2013.<br />

Für die unter Kap. 10.2.4.3 und Kap. 10.2.4.4 beschriebenen Monatsverfahren wird der<br />

jeweilige monatliche Mehr-/Mindermengenpreis des einzelnen Monats zugrunde gelegt.<br />

10.5 Abwicklung Zahlungsströme zwischen NB und TK<br />

Die vom NB ermittelten Mehr-/Mindermengen werden gegenüber dem TK abgerechnet.<br />

Die Rechnungsstellung kann insbesondere in den folgenden Varianten erfolgen:<br />

1. Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung mit einer<br />

getrennten Rechnung je Ausspeisepunkt oder<br />

2. Separate Mehr-/Mindermengenabrechnung zusätzlich zur Netznutzungsabrechnung mit<br />

getrennten Rechnungen je Ausspeisepunkt oder<br />

3. Sammelrechnung über mehrere Ausspeisepunkte<br />

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