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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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10.2.7 Rundungsdifferenzen und Berücksichtigung der Ersatzallokation<br />

durch den MGV<br />

Der NB kann entweder Tageswerte, strukturierte Stundenwerte oder ein Tagesband als Allokationsdaten<br />

an den MGV übersenden. Im Falle eines Tageswertes dividiert der MGV diesen<br />

durch 24 h (ggf. 23 oder 25 h bei Winter-/Sommerzeitumstellung) und erzeugt daraus ein<br />

Tagesband. Falls der NB Stundenwerte liefert, addiert der MGV diese 24 Stundenwerte und<br />

dividiert sie durch 24 h (ggf. 23 oder 25 h bei Winter-/Sommerzeitumstellung) für die Bildung<br />

des Tagesbandes. Bei diesem Rechenverfahren fallen Rundungsdifferenzen an, die akzeptiert<br />

werden. Der NB ist nicht verpflichtet, exakt die gleichen Werte wie der MGV als Allokationsdaten<br />

in seinen Systemen zu pflegen. Nur im Falle einer Ersatzallokation übernimmt der<br />

NB die am D-1 KT für den Tag der Ersatzallokation zugesandten Werte des MGV. Dies ist<br />

allerdings wichtig, da ansonsten die Mehr-/Mindermengenberechnung auf anderen Zahlen<br />

basiert als die offizielle Allokation und die Bilanzkreisabrechnung des MGV.<br />

Die Ersatzallokation des MGV oder ggf. korrigierte Allokationen im Rahmen eines Clearingverfahrens<br />

muss nicht auf die einzelnen Ausspeisepunkte aufgeteilt werden, sie kann im<br />

Nachgang zur regulären Mehr-/Mindermengenabrechnung aggregiert abgerechnet werden.<br />

Dieser Fall kann auftreten, wenn die Mehr-/Mindermengen einzelkundenscharf gemeinsam<br />

mit der Netznutzung abgerechnet werden und das Clearingverfahren innerhalb der GeLi Fristen<br />

für die Erstellung der Abrechnung von 28 KT + 10 WT noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen<br />

wurde. In diesem Fall erhält der TK nach Abschluss des Clearingverfahrens bzw.<br />

nach Abschluss der Ersatzallokation eine Korrekturrechnung, auf der die betroffenen Ausspeisepunkte,<br />

die in der Korrektur enthalten sind, aufgelistet werden. Um einen aufwendigen<br />

Korrekturprozess zu vermeiden, ist das Anstoßen eines sehr frühzeitigen Clearings durch<br />

den BKV wichtig.<br />

In allen anderen Fällen wird die Mehr-/Mindermengenabrechnung erst nach Abschluss der<br />

Ersatzallokation D-1 KT und nach Abschluss der Clearingverfahren durchgeführt, so dass<br />

keine nachträgliche Korrektur notwendig ist.<br />

10.3 Meldung der SLP und RLM-Mehr-/Mindermengen vom NB an<br />

den MGV<br />

Die unter Kap. 10.2 ermittelten Mehr- bzw. Mindermengen werden vom NB über alle SLPund<br />

RLM-Ausspeisepunkte getrennt aggregiert und dem MGV zur Führung des Netzkontos<br />

übermittelt. Die Meldung erfolgt im Format SSQNOT. Der MGV bestätigt die eingegangene<br />

Meldung mit CONTRL. Im Fehlerfall wird ein Fehlerprotokoll versendet oder der MGV setzt<br />

sich direkt und unverzüglich mit dem NB in Verbindung. Im Falle einer Mehrmenge erfolgt die<br />

inhaltliche Prüfung der SSQNOT bei Eingang der Mehrmengenrechnung.<br />

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