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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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In Abbildung 37 ist ein Abgrenzungszeitraum vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013 gewählt.<br />

Die Kunden werden rollierend über das Jahr verteilt abgelesen (gelber Zeitraum für die 1.<br />

Ablesung und türkisfarbiger Zeitraum für die 2. Ablesung). Die abgelesenen Werte bilden die<br />

Grundlage für die Abgrenzung zum Stichtag 01.10.<br />

Der Kunde 1 wird zwischen dem 10.04.2012 und dem 15.03.2013 abgelesen, Kunde 2 zwischen<br />

dem 05.06.2012 und dem 07.06.2013. Kunde 3 ist ein Neukunde, seine Lieferung<br />

beginnt am 05.01.2012 und er wird das erste Mal am 05.10.2013 abgelesen. Für diesen<br />

Kunden erfolgt die erste Abgrenzung deshalb auf Basis eines geschätzten Jahresverbrauchs,<br />

da keine Vorjahreswerte vorliegen. Zum 01.10.2013 wird die Abgrenzung für alle<br />

Kunden durchgeführt. Spätestens 3 Monate nach dem Stichtag – also spätestens zum<br />

31.12.2013 – erhalten alle TK die Mehr-/Mindermengenabrechnung für den kompletten Zeitraum<br />

01.10.2012 bis 01.10.2013.<br />

10.2.4.3 Mehr-/Mindermengenermittlung – Monatsverfahren aggregiert<br />

Unabhängig von der rollierenden Ablesung der Kunden und vom Prozess der Netznutzungsabrechnung<br />

werden in dieser Variante die Mehr-/Mindermengen für komplett abgeschlossene<br />

einzelne Monate ermittelt und abgerechnet. Im Monatsverfahren ist der Monat der Mehr-<br />

/Mindermengen-Abrechnungszeitraum.<br />

Beispiel: nach Ablauf des <strong>Gas</strong>tages 31.08.2013 werden für die Gesamtheit aller Ausspeisepunkte<br />

eines Netzes die Mehr-/ Mindermengen für den 12 Monate zurückliegenden August<br />

2012 ermittelt. Erst zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel der letzte SLP-Ausspeisepunkt, dem<br />

noch anteilige Verbrauchsmengen aus August 2012 zuzuordnen sind, abgelesen worden.<br />

Die Verbrauchsmengen werden je TK auf die einzelnen Monate aufgeteilt und den je TK<br />

aggregierten Allokationsmengen in den jeweiligen Monaten gegenübergestellt. Die Verbrauchsmengen<br />

müssen sachgerecht und für den TK und MGV nachvollziehbar auf die einzelnen<br />

Monate aufgeteilt werden. Die möglichen Verfahren zur Aufteilung der Verbrauchsmenge<br />

auf die einzelnen Monate sind in Kap. 10.2.2 beschrieben.<br />

10.2.4.4 Mehr-/Mindermengenermittlung – Monatsverfahren einzelkundenscharf<br />

Sofern für die einzelnen Ausspeisepunkte Einzelallokationsdaten für den kompletten<br />

Ablesezeitraum vorliegen, können die Mehr-/Mindermengen einzelkundenscharf berechnet<br />

werden. In diesem Fall können entweder die Verbrauchsmengen nach Kap. 10.2.2. auf die<br />

einzelnen Monate aufgeteilt werden und den einzelkundenscharfen Allokationsmengen gegenübergestellt<br />

werden. Oder die Mehr-/Mindermengen werden für den Ablesezeitraum einzelkundenscharf<br />

ausgerechnet und danach auf die einzelnen Monate nach den Verfahren in<br />

Kap. 10.2.2 aufgeteilt. Je Monat wird eine einzelne Abrechnung erstellt. Eine Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung ist nicht möglich.<br />

Der TK erhält nach einmaliger Anfrage monatlich bis M+2M eine einzelkundenscharfe Liste<br />

in elektronischer Form mit den monatlichen Allokationsmengen je Ausspeisepunkt.<br />

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