Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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werden. Aufgrund der Brennwertdifferenz zwischen dem Bilanzierungsbrennwert und dem<br />
Abrechnungsbrennwert entstehen jeden Monat Abweichungen, die zwischen dem TK und<br />
dem NB als Mehr-/Mindermengen abzurechnen sind.<br />
Für RLM-Ausspeisepunkte, die einem Biogasbilanzkreis zugeordnet sind, muss keine Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung durchgeführt werden, da die an M+12 WT an den MGV versendeten<br />
Lastgänge bereits mit dem Abrechnungsbrennwert neu berechnet werden. Damit verbleiben<br />
keine abzurechnenden Mehr-/Mindermengen.<br />
Zur Ermittlung dieser Differenzmenge wird die täglich für den Ausspeisepunkt allokierte<br />
Menge des Liefermonats der tatsächlichen – mit dem gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 ermittelten<br />
Abrechnungsbrennwert – für den Liefermonat errechneten Netznutzungsmenge<br />
gegenübergestellt. Die Ermittlung der Mehr-/Mindermenge erfolgt monatlich sobald der Abrechnungsbrennwert<br />
vorliegt, ggf. Ersatzwerte gebildet sind, ein evtl. RLM-Clearingverfahren<br />
abgeschlossen und die Abstimmung mit dem Netzkonto erfolgt ist.<br />
Beispiel:<br />
<br />
<br />
<br />
die Monatsmenge eines RLM-Ausspeisepunktes beträgt gemäß Bilanzkreisallokation<br />
2 Mio. kWh, berechnet mit einem Bilanzierungsbrennwert von 11,1 kWh/m³, und<br />
die Monatsmenge auf Basis des endgültigen Abrechnungsbrennwertes von 11,2 kWh/m³<br />
liegt bei 2,018 Mio. kWh<br />
die Differenzmenge von 18.000 kWh wurde vom BKV zu wenig geliefert und muss als<br />
Mindermenge zwischen dem NB und dem TK abgerechnet werden.<br />
Bis spätestens zum 10. Werktag nach dem Liefermonat können für diesen Lastgang vom NB<br />
noch Ersatzwerte gebildet werden. Der NB übersendet bis spätestens 3 Monate nach dem<br />
Liefermonat die Mehr/Mindermengenabrechnung an den TK.<br />
Der TK erhält bereits am 10. WT vom NB nach GeLi <strong>Gas</strong> den Lastgang je RLM-<br />
Ausspeisepunkt mit Abrechnungsbrennwert und mit Bilanzierungsbrennwert. Die Differenz<br />
zwischen den beiden Energiemengen entspricht – sofern keine Clearingverfahren abgewickelt<br />
werden – der jeweiligen Mehr- oder Mindermenge. Damit besitzt der TK bereits am 10.<br />
WT eine vorläufige Mehr-/Mindermengenermittlung.<br />
10.2.2 Aufteilung von Verbrauchs- sowie SLP-Mehr-/Mindermengen<br />
auf verschiedene Zeitpunkte bzw. Monate / Gewichtungsverfahren<br />
In den nachfolgenden Verfahren zur Berechnung von Mehr-/Mindermengen für SLP-<br />
Ausspeisepunkte – mit Ausnahme des einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahrens– werden<br />
Mengen auf verschiedene Zeiträume aufgeteilt. Im einzelkundenscharfen, rollierenden<br />
Verfahren werden in der Regel keine Aufteilungsverfahren angewendet – auch dann nicht,<br />
wenn zusätzliche, unterjährig ermittelte Zählerstände vorliegen sollten. Ausnahmen bestehen<br />
nur in denjenigen Fällen, in denen eine Mengenaufteilung zwingend erforderlich ist, z.B. aufgrund<br />
von Steueränderungen, Wechsel eines Mehr-/Mindermengenverfahrens, Änderung<br />
Lastprofil bzw. Lastprofilverfahren oder Marktgebietswechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes.<br />
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