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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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werden. Aufgrund der Brennwertdifferenz zwischen dem Bilanzierungsbrennwert und dem<br />

Abrechnungsbrennwert entstehen jeden Monat Abweichungen, die zwischen dem TK und<br />

dem NB als Mehr-/Mindermengen abzurechnen sind.<br />

Für RLM-Ausspeisepunkte, die einem Biogasbilanzkreis zugeordnet sind, muss keine Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung durchgeführt werden, da die an M+12 WT an den MGV versendeten<br />

Lastgänge bereits mit dem Abrechnungsbrennwert neu berechnet werden. Damit verbleiben<br />

keine abzurechnenden Mehr-/Mindermengen.<br />

Zur Ermittlung dieser Differenzmenge wird die täglich für den Ausspeisepunkt allokierte<br />

Menge des Liefermonats der tatsächlichen – mit dem gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 ermittelten<br />

Abrechnungsbrennwert – für den Liefermonat errechneten Netznutzungsmenge<br />

gegenübergestellt. Die Ermittlung der Mehr-/Mindermenge erfolgt monatlich sobald der Abrechnungsbrennwert<br />

vorliegt, ggf. Ersatzwerte gebildet sind, ein evtl. RLM-Clearingverfahren<br />

abgeschlossen und die Abstimmung mit dem Netzkonto erfolgt ist.<br />

Beispiel:<br />

<br />

<br />

<br />

die Monatsmenge eines RLM-Ausspeisepunktes beträgt gemäß Bilanzkreisallokation<br />

2 Mio. kWh, berechnet mit einem Bilanzierungsbrennwert von 11,1 kWh/m³, und<br />

die Monatsmenge auf Basis des endgültigen Abrechnungsbrennwertes von 11,2 kWh/m³<br />

liegt bei 2,018 Mio. kWh<br />

die Differenzmenge von 18.000 kWh wurde vom BKV zu wenig geliefert und muss als<br />

Mindermenge zwischen dem NB und dem TK abgerechnet werden.<br />

Bis spätestens zum 10. Werktag nach dem Liefermonat können für diesen Lastgang vom NB<br />

noch Ersatzwerte gebildet werden. Der NB übersendet bis spätestens 3 Monate nach dem<br />

Liefermonat die Mehr/Mindermengenabrechnung an den TK.<br />

Der TK erhält bereits am 10. WT vom NB nach GeLi <strong>Gas</strong> den Lastgang je RLM-<br />

Ausspeisepunkt mit Abrechnungsbrennwert und mit Bilanzierungsbrennwert. Die Differenz<br />

zwischen den beiden Energiemengen entspricht – sofern keine Clearingverfahren abgewickelt<br />

werden – der jeweiligen Mehr- oder Mindermenge. Damit besitzt der TK bereits am 10.<br />

WT eine vorläufige Mehr-/Mindermengenermittlung.<br />

10.2.2 Aufteilung von Verbrauchs- sowie SLP-Mehr-/Mindermengen<br />

auf verschiedene Zeitpunkte bzw. Monate / Gewichtungsverfahren<br />

In den nachfolgenden Verfahren zur Berechnung von Mehr-/Mindermengen für SLP-<br />

Ausspeisepunkte – mit Ausnahme des einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahrens– werden<br />

Mengen auf verschiedene Zeiträume aufgeteilt. Im einzelkundenscharfen, rollierenden<br />

Verfahren werden in der Regel keine Aufteilungsverfahren angewendet – auch dann nicht,<br />

wenn zusätzliche, unterjährig ermittelte Zählerstände vorliegen sollten. Ausnahmen bestehen<br />

nur in denjenigen Fällen, in denen eine Mengenaufteilung zwingend erforderlich ist, z.B. aufgrund<br />

von Steueränderungen, Wechsel eines Mehr-/Mindermengenverfahrens, Änderung<br />

Lastprofil bzw. Lastprofilverfahren oder Marktgebietswechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes.<br />

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