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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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durch die Art der Ermittlung des Verbrauchs und<br />

ob die Mehr-/Mindermenge jedes Ausspeisepunktes getrennt oder aggregiert je TK ermittelt<br />

wird.<br />

Die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen je einzelnem Ausspeisepunkt kann nur erfolgen,<br />

wenn während des abzurechnenden Zeitraums für jeden Ausspeisepunkt je TK eine Einzelallokation<br />

vorliegt.<br />

In allen Varianten muss die Zeitspanne für die Ermittlung der beiden Mengen identisch sein.<br />

Im Falle einer durchgehenden Belieferung sind beide Termine identisch. Bei nachträglichen<br />

An- und Abmeldungen könnten die beiden Termine auseinander fallen und müssen besonders<br />

berücksichtigt werden (siehe auch Festlegungen der Bundesnetzagentur zu GeLi <strong>Gas</strong><br />

Mehr-/Mindermengenmodell).<br />

Die nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung bei SLP-<br />

Ausspeisepunkten sind gleichberechtigt.<br />

Falls der NB keine Allokation vorgenommen oder der MGV keine fristgemäße Allokation<br />

empfangen hat, werden gemäß § 43 Abs. 4 KoV durch den MGV Ersatzwerte ermittelt und<br />

als Allokationsdaten verwendet. In diesen Fällen übersendet der MGV dem NB bis zum Zeitpunkt<br />

D-1 die durch ihn erzeugten Allokationsdaten. Diese Daten werden tagesscharf je Bilanzkreis<br />

bzw. Sub-Bilanzkonto übermittelt als Tagesband. Der NB teilt die Allokationsdaten<br />

sachgerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen TK auf und verwendet diese für die Ermittlung<br />

der Mehr-/Mindermengen.<br />

Der NB teilt dem MGV schriftlich das von ihm angewendete Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnungsverfahren mit. Dem TK wird das Verfahren in Anlage 4 des Lieferantenrahmenvertrages<br />

mitgeteilt.<br />

Bei einer Fusion von NB mit unterschiedlichen Mehr-/Mindermengenverfahren oder bei der<br />

Gründung eines neuen NB meldet der NB unverzüglich dem MGV das Mehr-<br />

/Mindermengenverfahren. Um eine Ungleichbehandlung der TK zu vermeiden, ist in einem<br />

Netz je Marktgebiet immer jeweils nur ein Verfahren für die Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

der SLP-Ausspeisepunkte zulässig.<br />

Die abzurechnende Mehr- oder Mindermenge wird dem TK gemeinsam mit der Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung übermittelt, es erfolgt keine getrennte Mengenmitteilung. NB mit<br />

einem Netzgebiet mit Marktgebietsüberlappung erstellen eine Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung je Marktgebiet.<br />

10.2.1 Mehr-/Mindermengenermittlung für Erdgas-RLM-<br />

Ausspeisepunkte<br />

Die Lastgänge von RLM-Ausspeisepunkten die einem Erdgasbilanzkreis zugeordnet sind,<br />

werden mit einem vom NB gemäß Kap. 5.2 festgelegten Bilanzierungsbrennwert vom NB<br />

allokiert. Dieser Bilanzierungsbrennwert wird – auch nachdem der gemäß DVGW Arbeitsblatt<br />

G 685 errechnete Abrechnungsbrennwert des Liefermonats vorliegt – für die Ermittlung der<br />

Allokation nicht korrigiert. Die Allokation ist diesbezüglich endgültig. Es dürfen zwischen dem<br />

Zeitpunkt D+1 bis M+12 an den Lastgängen nur noch Ersatzwertkorrekturen vorgenommen<br />

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