Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
durch die Art der Ermittlung des Verbrauchs und<br />
ob die Mehr-/Mindermenge jedes Ausspeisepunktes getrennt oder aggregiert je TK ermittelt<br />
wird.<br />
Die Ermittlung der Mehr-/Mindermengen je einzelnem Ausspeisepunkt kann nur erfolgen,<br />
wenn während des abzurechnenden Zeitraums für jeden Ausspeisepunkt je TK eine Einzelallokation<br />
vorliegt.<br />
In allen Varianten muss die Zeitspanne für die Ermittlung der beiden Mengen identisch sein.<br />
Im Falle einer durchgehenden Belieferung sind beide Termine identisch. Bei nachträglichen<br />
An- und Abmeldungen könnten die beiden Termine auseinander fallen und müssen besonders<br />
berücksichtigt werden (siehe auch Festlegungen der Bundesnetzagentur zu GeLi <strong>Gas</strong><br />
Mehr-/Mindermengenmodell).<br />
Die nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung bei SLP-<br />
Ausspeisepunkten sind gleichberechtigt.<br />
Falls der NB keine Allokation vorgenommen oder der MGV keine fristgemäße Allokation<br />
empfangen hat, werden gemäß § 43 Abs. 4 KoV durch den MGV Ersatzwerte ermittelt und<br />
als Allokationsdaten verwendet. In diesen Fällen übersendet der MGV dem NB bis zum Zeitpunkt<br />
D-1 die durch ihn erzeugten Allokationsdaten. Diese Daten werden tagesscharf je Bilanzkreis<br />
bzw. Sub-Bilanzkonto übermittelt als Tagesband. Der NB teilt die Allokationsdaten<br />
sachgerecht und nachvollziehbar auf die einzelnen TK auf und verwendet diese für die Ermittlung<br />
der Mehr-/Mindermengen.<br />
Der NB teilt dem MGV schriftlich das von ihm angewendete Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnungsverfahren mit. Dem TK wird das Verfahren in Anlage 4 des Lieferantenrahmenvertrages<br />
mitgeteilt.<br />
Bei einer Fusion von NB mit unterschiedlichen Mehr-/Mindermengenverfahren oder bei der<br />
Gründung eines neuen NB meldet der NB unverzüglich dem MGV das Mehr-<br />
/Mindermengenverfahren. Um eine Ungleichbehandlung der TK zu vermeiden, ist in einem<br />
Netz je Marktgebiet immer jeweils nur ein Verfahren für die Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />
der SLP-Ausspeisepunkte zulässig.<br />
Die abzurechnende Mehr- oder Mindermenge wird dem TK gemeinsam mit der Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung übermittelt, es erfolgt keine getrennte Mengenmitteilung. NB mit<br />
einem Netzgebiet mit Marktgebietsüberlappung erstellen eine Mehr-<br />
/Mindermengenabrechnung je Marktgebiet.<br />
10.2.1 Mehr-/Mindermengenermittlung für Erdgas-RLM-<br />
Ausspeisepunkte<br />
Die Lastgänge von RLM-Ausspeisepunkten die einem Erdgasbilanzkreis zugeordnet sind,<br />
werden mit einem vom NB gemäß Kap. 5.2 festgelegten Bilanzierungsbrennwert vom NB<br />
allokiert. Dieser Bilanzierungsbrennwert wird – auch nachdem der gemäß DVGW Arbeitsblatt<br />
G 685 errechnete Abrechnungsbrennwert des Liefermonats vorliegt – für die Ermittlung der<br />
Allokation nicht korrigiert. Die Allokation ist diesbezüglich endgültig. Es dürfen zwischen dem<br />
Zeitpunkt D+1 bis M+12 an den Lastgängen nur noch Ersatzwertkorrekturen vorgenommen<br />
Seite 116 von 171