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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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eitsblatt G 685 bezüglich der Nachkommastellen von Energielastgängen können rundungsbedingt<br />

auftreten.<br />

Nachträglich festgestellte Allokations- oder Deklarationsfehler bei RLM-Ausspeisepunkten<br />

durch das Clearingverfahren behoben. Alle anderen Fälle sind bilateral zu klären.<br />

Falls der NB einen SLP-Ausspeisepunkt auf einen falschen BK/SBK allokiert hat, kann ein<br />

nachträgliches Clearing nicht stattfinden. In diesem Fall wird eine Mehr-<br />

/Mindermengenabrechnung durchgeführt mit einer Netznutzungsmenge gleich 0. Evtl.<br />

durchgeführte Clearingverfahren werden in der Mehr-/Mindermengenberechnung berücksichtigt.<br />

Entweder wird die Berechnung erst nach den Clearingverfahren durchgeführt oder<br />

eine bereits durchgeführte Abrechnung wird korrigiert bzw. storniert.<br />

Bei der täglichen Berechnung der synthetischen SLP-Mengen unter Verwendung der<br />

Prognosetemperatur entstehen Mehr-/Mindermengen durch einen unvermeidbaren<br />

Temperaturprognosefehler.<br />

Eine Besonderheit stellen die Mehr-/Mindermengen im analytischen SLP-Verfahren dar.<br />

Nachdem die Restlastkurve auf alle Ausspeisepunkte aufgeteilt ist, bleiben am Ende des<br />

Tages keine Mengen übrig. Alle Differenzen wurden verteilt. Natürlich treten auch im analytischen<br />

Verfahren Unterschiede zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem tatsächlichen<br />

gemessenen Verbrauch je Ausspeisepunkt auf. In Summe – über alle Ausspeisepunkte<br />

aggregiert – saldieren sich diese Differenzen aber theoretisch zu Null.<br />

Mehr-/Mindermengen sind nicht prognostizierbar, da sie vom Verbrauchsverhalten des Kunden,<br />

der Güte des zugeordneten Lastprofils und von der Prognosegüte der Anbieter von<br />

Temperaturdaten abhängen. Mehr-/Mindermengen können erst ermittelt werden, nachdem<br />

der Verbrauch des Kunden an der Entnahmestelle festgestellt wurde.<br />

10.2 Ermittlung der Mehr-/Mindermengen<br />

Die <strong>Gas</strong>netzzugangsverordnung lässt dem NB die Wahl, ob die Mehr-<br />

/Mindermengenermittlung und -abrechnung einmal jährlich für alle Kunden zu einem Stichtag<br />

durchgeführt wird oder rollierend über das ganze Jahr erfolgt. Aus diesem Grund sind verschiedene<br />

Verfahren möglich, die Mehr-/ Mindermengen gegenüber dem TK abzurechnen.<br />

Die Vorgehensweise aller nachfolgenden Verfahren zur Ermittlung der Mehr-/Mindermengen<br />

ist immer identisch: eine ausgespeiste <strong>Gas</strong>menge in kWh wird je Ausspeisepunkt ermittelt<br />

und mit einer in einen Bilanzkreis für den gleichen Ausspeisepunkt vom NB an den MGV<br />

gemeldeten Menge verglichen.<br />

Die Mehr-/Mindermengenabrechnung für RLM-Ausspeisepunkte findet nur dann statt, wenn<br />

der Ausspeisepunkt einem Erdgas BK/SBK zugeordnet ist.<br />

Für SLP-Ausspeisepunkte wird unabhängig von der Zuordnung zu einem Erd- oder Biogas<br />

BK/SBK immer eine Mehr-/Mindermengenermittlung und -abrechnung durchgeführt. Dieser<br />

Grundsatz gilt für alle synthetischen und analytischen Standardlastprofilverfahren. Die nachfolgenden<br />

Verfahren unterscheiden sich<br />

<br />

durch den Zeitpunkt, an dem die Mehr-/Mindermengenermittlung und<br />

-abrechnung erfolgt,<br />

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