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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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9.3 Abrechnung von Differenzmengen außerhalb des Flexibilitätsrahmens<br />

eines Biogasbilanzkreises (Ausgleichsenergie)<br />

Sofern der zulässige Flexibilitätsrahmen während des Bilanzierungszeitraums überschritten<br />

wird, werden die angefallenen Differenzmengen tagesscharf abgerechnet. Solange für Biogas<br />

keine Marktpreise veröffentlicht und von der Bundesnetzagentur akzeptiert werden, finden<br />

die gleichen Entgelte für den Kauf oder Verkauf von Ausgleichsenergie wie für Erdgas<br />

Anwendung. Die Höhe der Entgelte wird gemäß den Vorgaben der Festlegungen der Bundesnetzagentur<br />

vom 28. Mai 2008 und den dazu veröffentlichten Mitteilungen der BNetzA<br />

berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Ausgleichsenergiepreis des Tages an dem die Überbzw.<br />

Unterschreitung stattgefunden hat. Je nach Vorzeichen der Abweichung gilt der Preis<br />

für Kauf oder Verkauf von Ausgleichsenergie. Bei Über- bzw. Unterschreitungen des Flexibilitätsrahmens<br />

innerhalb des Bilanzierungszeitraums wird der Status als Biogas-Bilanzkreis<br />

nicht tangiert.<br />

Obere Flexibilitätsgrenze<br />

Kumulierter,<br />

ungekürzter<br />

Endsaldo<br />

Untere Flexibilitätsgrenze<br />

Überschreitung der<br />

Flexibilitätsgrenze<br />

Abbildung 29: Überschreitung des Flexibilitätsrahmens<br />

Die grün markierte Fläche wird in Realität nicht abgerechnet. Für die Höhe der Abrechnung<br />

werden die Tage nacheinander abgearbeitet.<br />

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