Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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kumulierte Abweichungen zwischen<br />
Biogaseinspeisung und Ausspeisung<br />
9.2 Abrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Flexibilität<br />
bei Biogasbilanzkreisen<br />
Die tatsächlich in Anspruch genommene Flexibilität – ermittelt nach sämtlichen Flexibilitätsübertragungsprozessen<br />
– wird als der höchste positive oder negative angefallene kumulierte<br />
Saldo zwischen der Ausspeisemenge und der Einspeisemenge auf Tagesbasis bestimmt<br />
und während des Bilanzierungszeitraums berechnet. Dabei darf der zuvor ermittelte Flexibilitätsrahmen<br />
nicht überschritten werden. Für jede kWh der in Anspruch genommenen Flexibilität<br />
innerhalb des Flexibilitätsrahmens hat der Bilanzkreisverantwortliche ein Entgelt von EUR<br />
0,001 zu zahlen.<br />
Für die Berechnung des Saldos werden alle Ein- und Ausspeisungen von Biogas-<br />
Bilanzkreisen mit ihren zugeordneten Biogas-Sub-Bilanzkonten aggregiert. Das gleiche gilt<br />
für die Ein- und Ausspeisemengen von Biogas-Rechnungsbilanzkreisen und verbundenen<br />
Unterbilanzkreisen.<br />
Der MGV verwendet die am Ende des Bilanzierungszeitraums vorliegende Bilanzkreisverbindung<br />
zur Abrechnung der Bilanzkreise.<br />
Die Entgelte für die tatsächlich in Anspruch genommene Flexibilität können erst berechnet<br />
werden, wenn der Prozess der Flexibilitätsübertragung abgeschlossen ist. Dieser Zeitpunkt<br />
ist spätestens 2M+17 WT nach Ende des Bilanzierungszeitraums.<br />
1.500.000<br />
kumuliertes Saldo max. Obere Flexibilität Flexibilitätsgrenze<br />
max. 1.000.000<br />
500.000<br />
-<br />
-500.000<br />
Inanspruchgenommene<br />
Flexibilität<br />
-1.000.000<br />
Untere Flexibilitätsgrenze<br />
-1.500.000<br />
Abbildung 28: Abrechnung des Flexibilitätsrahmens eines Biogas-Bilanzkreises<br />
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