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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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kumulierte Abweichungen zwischen<br />

Biogaseinspeisung und Ausspeisung<br />

9.2 Abrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Flexibilität<br />

bei Biogasbilanzkreisen<br />

Die tatsächlich in Anspruch genommene Flexibilität – ermittelt nach sämtlichen Flexibilitätsübertragungsprozessen<br />

– wird als der höchste positive oder negative angefallene kumulierte<br />

Saldo zwischen der Ausspeisemenge und der Einspeisemenge auf Tagesbasis bestimmt<br />

und während des Bilanzierungszeitraums berechnet. Dabei darf der zuvor ermittelte Flexibilitätsrahmen<br />

nicht überschritten werden. Für jede kWh der in Anspruch genommenen Flexibilität<br />

innerhalb des Flexibilitätsrahmens hat der Bilanzkreisverantwortliche ein Entgelt von EUR<br />

0,001 zu zahlen.<br />

Für die Berechnung des Saldos werden alle Ein- und Ausspeisungen von Biogas-<br />

Bilanzkreisen mit ihren zugeordneten Biogas-Sub-Bilanzkonten aggregiert. Das gleiche gilt<br />

für die Ein- und Ausspeisemengen von Biogas-Rechnungsbilanzkreisen und verbundenen<br />

Unterbilanzkreisen.<br />

Der MGV verwendet die am Ende des Bilanzierungszeitraums vorliegende Bilanzkreisverbindung<br />

zur Abrechnung der Bilanzkreise.<br />

Die Entgelte für die tatsächlich in Anspruch genommene Flexibilität können erst berechnet<br />

werden, wenn der Prozess der Flexibilitätsübertragung abgeschlossen ist. Dieser Zeitpunkt<br />

ist spätestens 2M+17 WT nach Ende des Bilanzierungszeitraums.<br />

1.500.000<br />

kumuliertes Saldo max. Obere Flexibilität Flexibilitätsgrenze<br />

max. 1.000.000<br />

500.000<br />

-<br />

-500.000<br />

Inanspruchgenommene<br />

Flexibilität<br />

-1.000.000<br />

Untere Flexibilitätsgrenze<br />

-1.500.000<br />

Abbildung 28: Abrechnung des Flexibilitätsrahmens eines Biogas-Bilanzkreises<br />

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