Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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8.2 Allokationsclearing SLP<br />
Um einen SLP-Clearingprozess anzustoßen, muss die Allokation des Tages D (A D ) je Zeitreihentyp<br />
und BK bzw. SBK bei einem NB die Allokation am Tag D-1 (A D-1 ):<br />
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um 100 % oder mehr ( A D ≥ 2 * A D-1 ) überschreiten<br />
um 50 % oder mehr ( A D ≤ 0,5 * A D-1 ) unterschreiten<br />
und mind. 25.000 kWh ( |A D -A D-1 | ≥ 25.000 kWh ) abweichen<br />
Die Einhaltung der Grenzen wird vom NB überprüft.<br />
Zu den oben genannten Grenzen, gibt es zwei Ausnahmen:<br />
1. Erfolgt erstmals eine SLP-Deklaration für einen BK bzw. SBK und keine Allokation durch<br />
den NB, kann der MGV keine Ersatzwerte auf Vortagsbasis bilden und es erfolgt eine Nullallokation.<br />
Für diese Daten kann ohne Prüfung auf Grenzwerte immer ein Clearing erfolgen.<br />
2. Erfolgt untermonatlich durch den NB eine fehlerhafte Nullallokation, so kann ohne Prüfung<br />
auf Grenzwerte immer ein Clearing erfolgen.<br />
Im Gegensatz zum Clearing nach Kap. 8.1 werden beim SLP-Clearing keine gemessenen<br />
Daten mit allokierten Daten verglichen. Es handelt sich hierbei um ein definiertes Ersatzwertverfahren,<br />
um Ausreißer bei der Allokation zu identifizieren und möglichst schnell zu beheben,<br />
bevor sie bilanzkreis- und regelenergiewirksam werden. Durch den vordefinierten Prozess<br />
wird dem BKV ein Ersatzwert vorgegeben, den er ohne Risiko bei stark abweichenden<br />
und damit offensichtlich falschen Allokationen nominieren kann. Mit dem Clearingverfahren<br />
soll keine allgemeine ex-post-Verbesserung der Allokation erreicht werden. Prinzipiell gilt die<br />
Allokation am Tag D-1 als abgeschlossen und wird nur in den oben definierten Grenzfällen<br />
geändert. Reguläre Abweichungen zwischen der Allokation und der Netznutzungsabrechnungsmenge<br />
werden über die SLP-Mehr-/Mindermengenabrechnung abgegolten. Zudem<br />
darf das Verfahren nicht dazu missbraucht werden, falsche Nominierungen des BKV durch<br />
ex-post angepasste Allokationen zu „heilen“.<br />
Die Verantwortung über die Allokation hat immer der NB. Er besitzt alle Stammdaten und<br />
notwendigen SLP-Informationen wie Temperaturen oder Restlastmengen und erzeugt die<br />
Allokation auf Basis der am 16. WT versandten Bestandslisten. Die zu versendende Allokation<br />
sollte einer Endkontrolle unterliegen. Der Transportkunde überprüft die Angaben der bestätigten<br />
Einzelmeldungen bzw. ergänzend die Bestandslisten auf Vollständigkeit aller Kunden,<br />
Höhe der Kundenwerte bzw. normierten Jahresverbrauch und Zuordnung zu den SLP-<br />
Zeitreihentypen.<br />
Falls der BKV und der NB auch nach 12:00 Uhr einen abgestimmten Ersatzwert für die Nominierung<br />
des BKV vereinbaren, darf dieser Wert vom NB in der Clearing-Allokation verwendet<br />
werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Abstimmung unbundlingkonform<br />
und diskriminierungsfrei allen BKV angeboten werden muss. Die Verwendung des abgestimmten<br />
Ersatzwerts ist ebenfalls erst bei Erreichen der definierten Grenzwerte zulässig.<br />
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