Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW
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Der MGV ist nicht verpflichtet, weitere Prüfschritte mit Hilfe der Clearingnummer durchzuführen.<br />
Sowohl BKV, TK als auch der beteiligte NB sind dazu angehalten, die Regeln und<br />
Grenzwerte zu prüfen und einzuhalten. BKV und TK müssen in direktem Kontakt miteinander<br />
stehen, um die evtl. aufgetretenen Differenzen festzustellen. Zudem muss der Prozess sehr<br />
schnell nach Erhalt der Daten angestoßen werden, um innerhalb des Clearingfensters abgewickelt<br />
werden zu können. Für den Fall, dass der Bilanzkreisverantwortliche erst am letzten<br />
Tag der Clearingfrist das Clearing gegenüber dem Netzbetreiber angestoßen hat, kann<br />
der Netzbetreiber die Bearbeitung des Clearingfalles ablehnen, wenn ihm die Bearbeitung<br />
und Zusendung einer Clearing-ALOCAT an den Marktgebietsverantwortlichen bis zum Ablauf<br />
der Frist M+2 Monate minus 10 Werktage nicht mehr zumutbar ist.<br />
Sollte der MGV im Nachgang feststellen, dass ein Clearing unter Missachtung der Grenzwerte<br />
eingeleitet wurde, hat er das Recht, dieses wieder rückgängig zu machen, auch wenn die<br />
Bilanzkreisabrechnung bereits gelegt worden ist.<br />
Alle notwendigen Informationen werden unter der Clearingnummer abgelegt und nach dem<br />
Versand der Daten an den MGV gilt der Vorgang als abgeschlossen.<br />
Die Clearingzeitreihe wird innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Clearing-ALOCAT<br />
dem NB und dem BKV im Portal des MGV angezeigt.<br />
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