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Leitfaden Geschäftsprozesse Bilanzkreismanagement Gas - BDEW

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Der MGV ist nicht verpflichtet, weitere Prüfschritte mit Hilfe der Clearingnummer durchzuführen.<br />

Sowohl BKV, TK als auch der beteiligte NB sind dazu angehalten, die Regeln und<br />

Grenzwerte zu prüfen und einzuhalten. BKV und TK müssen in direktem Kontakt miteinander<br />

stehen, um die evtl. aufgetretenen Differenzen festzustellen. Zudem muss der Prozess sehr<br />

schnell nach Erhalt der Daten angestoßen werden, um innerhalb des Clearingfensters abgewickelt<br />

werden zu können. Für den Fall, dass der Bilanzkreisverantwortliche erst am letzten<br />

Tag der Clearingfrist das Clearing gegenüber dem Netzbetreiber angestoßen hat, kann<br />

der Netzbetreiber die Bearbeitung des Clearingfalles ablehnen, wenn ihm die Bearbeitung<br />

und Zusendung einer Clearing-ALOCAT an den Marktgebietsverantwortlichen bis zum Ablauf<br />

der Frist M+2 Monate minus 10 Werktage nicht mehr zumutbar ist.<br />

Sollte der MGV im Nachgang feststellen, dass ein Clearing unter Missachtung der Grenzwerte<br />

eingeleitet wurde, hat er das Recht, dieses wieder rückgängig zu machen, auch wenn die<br />

Bilanzkreisabrechnung bereits gelegt worden ist.<br />

Alle notwendigen Informationen werden unter der Clearingnummer abgelegt und nach dem<br />

Versand der Daten an den MGV gilt der Vorgang als abgeschlossen.<br />

Die Clearingzeitreihe wird innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Clearing-ALOCAT<br />

dem NB und dem BKV im Portal des MGV angezeigt.<br />

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