Leben/Rente
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<strong>Leben</strong>/<strong>Rente</strong><br />
Produktangebot in der<br />
<strong>Leben</strong>sversicherung 2011<br />
Vertriebsinformationen<br />
für den internen Gebrauch<br />
n ADP der<br />
SIGNAL<br />
IDUNA
Produktangebot in der <strong>Leben</strong>sversicherung<br />
Mit dieser Unterlage informieren wir Sie zu dem aktuellen Produktangebot in der<br />
<strong>Leben</strong>sversicherung ab 2011.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Kurzform Seite<br />
1 Konventionelle <strong>Rente</strong>nprodukte<br />
1.1 Allgemein 5<br />
1.2 SI Basis-<strong>Rente</strong> BR 6<br />
1.3 SI Riester-<strong>Rente</strong> RR 9<br />
1.4 SI Flexible <strong>Rente</strong> FR 11<br />
1.5 Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung<br />
(FlexiJob) BU/EU 14<br />
1.6 Dienstunfähigkeitsabsicherung DU 17<br />
1.7 Besonderheiten BEUZ<br />
1.7.1 l BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen<br />
Dauern 22<br />
1.7.2 l Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 24<br />
1.7.3 l Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw.<br />
Erwerbsunfähigkeitsrenten 26<br />
1.7.4 l Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum<br />
Kundeneinkommen 27<br />
1.8 Ausbaugarantie 28<br />
1.9 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung HRZ 30<br />
1.10 Waisenrenten-Zusatzversicherung WRZ 31<br />
1.11 Flexibler <strong>Rente</strong>nbeginn 33<br />
1.12 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit 35<br />
1.13 Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug 36<br />
1.14 Übersicht Produktinhalte konventionelle<br />
<strong>Rente</strong>nprodukte 38<br />
2 Fondsgebundene <strong>Rente</strong>nprodukte<br />
SIGNAL IDUNA Global Garant Invest<br />
SIGGI<br />
2.1 Allgemein 39<br />
2.2 SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> GIBR 41<br />
2.3 SIGGI Riester-<strong>Rente</strong> GIRR 45<br />
2.4 SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> GIFR 47<br />
2.4.1 l Todesfall-Zusatzversicherung in der<br />
Ansparzeit TZA 51<br />
2.5 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung HRZ 52<br />
2.6 Waisenrenten-Zusatzversicherung WRZ 54<br />
2.7 Flexibler <strong>Rente</strong>nbeginn 56<br />
2.8 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit 58<br />
2.9 Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug 59<br />
2.10 Übersicht Produktinhalte fondsgebundene<br />
<strong>Rente</strong>nprodukte (SIGGI) 61<br />
3 Sonstige Kapitallebensversicherungs-<br />
Produkte<br />
3.1 Kapitallebensversicherung KLV 62<br />
3.1.1 l Risiko-Zusatzversicherung RIZ 63<br />
3.1.2 l Abrufoption A 64<br />
3.2 Todesfallversicherung TFV 65<br />
3.3 Versicherung auf festen Termin FT 66<br />
2
3.4 Risikolebensversicherung RIV 67<br />
3.5 <strong>Leben</strong>sversicherung ohne Gesundheitsfragen 68<br />
3.6 ALLWEST 70<br />
3.7 Flexible Altersgrenze <strong>Leben</strong> 71<br />
3.8 Übersicht Produktinhalte <strong>Leben</strong>sversicherungen 72<br />
4 Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung BU/EU<br />
4.1 Berufsunfähigkeitsversicherung BUV 73<br />
4.2 Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung EBUV 74<br />
4.3 Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
Premium BUV PBUV 77<br />
4.4 Erwerbsunfähigkeitsversicherung EUV 79<br />
4.5 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung BUZ 81<br />
4.6 Premium BUZ PBUZ 83<br />
4.7 Dienstunfähigkeitsabsicherung DU 85<br />
4.8 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung EUZ 89<br />
4.9 Besonderheiten BU/EU-Produkte<br />
4.9.1 l BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen<br />
Dauern 92<br />
4.9.2 l Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 94<br />
4.9.3 l Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw.<br />
Erwerbsunfähigkeitsrenten 96<br />
4.9.4 l Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum<br />
Kundeneinkommen 97<br />
5 Pflegefallabsicherung<br />
5.1 PflegeEXKLUSIV PFRV 98<br />
5.2 PflegePREMIUM PPFRV 101<br />
6 Alt für Jung SE - Special Edition 107<br />
7 Dynamik / Ausbaugarantie<br />
7.1 Dynamik 113<br />
7.2 Ausbaugarantie 115<br />
8 Mindest- und Höchstgrenzen im Rahmen<br />
der privaten Altersversorgung (pAV) 117<br />
8.0 Definition, Begriffe für SI <strong>Rente</strong> 118<br />
8.1 Eintrittsalter 119<br />
8.2 Endalter / <strong>Rente</strong>nbeginnalter 120<br />
8.3 Versicherungsdauer / Ansparzeit 122<br />
8.4 Beitragszahlungsdauer 123<br />
8.5 monatlicher Beitrag 123<br />
8.5.1 jährlicher Regelbeitrag 123<br />
8.6 Versicherungssumme / monatliche <strong>Rente</strong> 124<br />
8.6.1 Erlebensfallgarantie (SIGGI) 125<br />
8.7 monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> 125<br />
8.8 monatliche BUV/PBUV/EUV-<strong>Rente</strong> 125<br />
8.9 monatliche Pflege-<strong>Rente</strong> 125<br />
8.10 monatliche EKID-<strong>Rente</strong> 126<br />
8.11 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit 126<br />
8.12 monatliche Hinterbliebenenrente /<br />
Waisenrente 126<br />
8.13 Ausbaugarantie 127<br />
3
9 Produktangebot Direktversicherung / Pensionskasse<br />
9.1 SI Betriebliche <strong>Rente</strong> BE 128<br />
9.2 SIGGI - Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung GIBL 135<br />
9.3 Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
und Betriebliche Premium<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung BBUV / BPBUV 141<br />
9.4 Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung BEUV 144<br />
9.5 SI Pensionskassenversorgung PK 147<br />
9.6 SIGGI - Pensionskassenversorgung GIPK 154<br />
9.7 Sterbegeld-Zusatzversicherung SGZ 160<br />
10 Überschussverwendung 161<br />
11 Steuerliche Behandlung der privaten und<br />
betrieblichen Altersversorgung 170<br />
12 Schutz der privaten Altersversorgung vor<br />
Pfändung oder bei Insolvenz und bei<br />
Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) 177<br />
13 Besonderheiten zu<br />
Kollektivvereinbarungen 179<br />
14 Produktgruppen 184<br />
4
Konventionelle <strong>Rente</strong>nversicherungen<br />
1.1 Produktbeschreibung: SI <strong>Rente</strong> Allgemein<br />
Produktspecial<br />
Flexible<br />
Beitragszahlung<br />
Ein Produkt für alle Schichten. SI <strong>Rente</strong> kann als flexibles Produkt in der<br />
Basis-, Riester-, betrieblichen oder privaten Altersversorgung eingesetzt werden.<br />
l monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich<br />
l Einmalbeitrag, Einlösungsbeitrag<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
Zuzahlungen sind jederzeit möglich:<br />
l Während der Ansparzeit sind jederzeit angekündigte und unangekündigte<br />
Zuzahlungen möglich (flexible Beitragszahlung)<br />
l je Schicht sind Mindest- und Höchstbeträge zu beachten<br />
l Unangekündigte Zuzahlungen erhöhen die Leistungen der Hauptversicherung,<br />
haben aber keinen Einfluss auf ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen<br />
Zuzahlungen werden wirksam zum nächsten Monatsersten nach Zahlungseingang.<br />
Für die Berechnung der Leistungserhöhung durch Zuzahlung werden die jeweils<br />
aktuellen Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. D.h. bei Änderungen von Rechnungsgrundlagen<br />
wird es ein neues Produktangebot geben. Zuzahlungen, die in<br />
diesem Zeitraum geleistet werden, fallen dann unter dieses neue Produktangebot.<br />
Passgenaue<br />
Vertragsdauern<br />
Pflegeoption<br />
Aktuelle Rechnungsgrundlagen<br />
Die Ansparzeit kann individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden,<br />
d.h. es sind keine vollen Jahre mehr erforderlich. Beispiel: Versicherungsbeginn<br />
ist der 01.01. eines Jahres, der Kunde hat im Oktober Geburtstag. Dann kann<br />
der <strong>Rente</strong>nbeginn zum 01.11. des Ablaufjahres festgelegt werden.<br />
Zum <strong>Rente</strong>nbeginn kann der Kunde eine Pflegerentenversicherung bis zu 1.500<br />
EUR monatliche Pflegerente abschließen. Voraussetzung dabei ist u.a., dass eine<br />
Ansparzeit von mindestens 12 Jahre vereinbart wurde und das Recht auf Pflegeoption<br />
dann noch nicht erloschen ist. Das Recht auf Pflegeoption erlischt z.B.<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person (VP) das 67.<br />
<strong>Leben</strong>sjahr vollendet oder wenn die VP bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs-<br />
oder Pflegerente bei einem Sozialversicherungsträger beantragt<br />
hat oder Pflegebedürftigkeit droht.<br />
Um die Flexibiltät während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten zu können, werden<br />
für erhöhende Vertragsänderungen die jeweils aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen<br />
verwendet. D.h. die Leistungserhöhung erfolgt auf der Grundlage der<br />
Rechnungsgrundlagen des zum Änderungstermin aktuellen Produktangebots. Zu<br />
den erhöhenden Vertragsänderungen gehören:<br />
l aus den jährlichen Überschüssen gebildete Überschussguthaben oder<br />
Bonusrenten<br />
l Umrechnung eines Überschuss- oder Fondsguthabens bei <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Dynamikerhöhungen<br />
l Leistungserhöhungen durch Ausbaugarantie<br />
l Zuzahlungen<br />
l Wiederinkraftsetzung nach mehr als 2 Jahren<br />
Nachträglicher<br />
Einschluss von Zusatzprodukten<br />
l Weitere Flexibiltät während der Vertragslaufzeit bietet der nachträgliche<br />
Einschluss von Zusatzprodukten wie z.B. BUZ oder HRZ. Diese Erweiterungen<br />
des Versicherungsschutzes sind jederzeit während der Ansparzeit zu den jeweils<br />
zum Änderungstermin gültigen Rechnungsgrundlagen einschließbar.<br />
5
Basisversorgung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
1.2 Produktbeschreibung: SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR)<br />
Die SI Basis-<strong>Rente</strong> garantiert eine lebenslange <strong>Rente</strong>nzahlung – frühestens ab dem vollendeten 60.<br />
<strong>Leben</strong>sjahr. Das Produkt ist zertifiziert.<br />
Produktspecial<br />
Zuzahlungen<br />
Leistungsspektrum<br />
Die SI Basis-<strong>Rente</strong> unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld II<br />
(Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf das Arbeitslosengeld) und es besteht<br />
Insolvenz-/Pfändungsschutz.<br />
l Bei Vereinbarung einer laufenden Beitragszahlung kann auch eine Zuzahlung<br />
zum Versicherungsbeginn vereinbart werden.<br />
l in der Ansparzeit jederzeit bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich<br />
(max. 40.000 EUR in jedem Kalenderjahr)<br />
l Zuzahlungen erhöhen nur die Altersrente<br />
l Bei Erhöhung von Zusatzprodukten (z.B. BUZ und/oder HRZ) ist eine<br />
Gesundheitsprüfung erforderlich (z.B. über Gesundheitserklärung 220020x,<br />
individuelle Vertragsänderung). Der Beitragsanteil für die Altersrente muss mindestens<br />
50% betragen, der Rest ist für Zusatzprodukte verwendbar.<br />
l Für die Berechnung der Leistungserhöhung werden die aktuellen Rechnungs<br />
grundlagen zugrunde gelegt.<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l lebenslange monatliche versicherte <strong>Rente</strong> zuzüglich Überschüsse<br />
Tod während der Ansparzeit<br />
l ist eine HRZA mitversichert, wird eine entsprechende Hinterbliebenenrente<br />
(nur an überlebenden Ehegatten) geleistet<br />
l Durch eine eingeschlossene WRZ erhalten mitversicherte Kinder eine<br />
<strong>Rente</strong>.<br />
l Beitragsrückgewähr ist möglich. Ist eine Beitragsrückgewähr mit eingeschlossen,<br />
erfolgt eine Verrentung der Todesfallleistung an die steuerlich<br />
begünstigten Hinterbliebenen. 1<br />
Tod nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Ist eine HRZR mitversichert, wird eine entsprechende Hinterbliebenenrente<br />
(nur an überlebenden Ehegatten) geleistet.<br />
l Durch eine eingeschlossene WRZ erhalten mitversicherte Kinder eine<br />
<strong>Rente</strong>.<br />
l Alternativ kann eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug vereinbart werden.<br />
Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung wird die<br />
Anfangsversicherungssumme (zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit) abzüglich<br />
der bereits gezahlten <strong>Rente</strong>n fällig. Eine Verrentung der Todesfallleistung erfolgt<br />
an die steuerlich begünstigten Hinterbliebenen. 1<br />
1<br />
Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort<br />
beginnende Hinterbliebenen-/Waisenrente verwendet.<br />
6<br />
Zusatzleistungen<br />
l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />
– Leistungen aus der BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ enden mit Beginn der<br />
Altersrente der SI Basis-<strong>Rente</strong><br />
– unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsendalter möglich, wobei das<br />
Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ stets mit dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter<br />
der SI Basis-<strong>Rente</strong> übereinstimmt (Versicherungsendalter sollte<br />
das maximal für den Beruf Mögliche sein)<br />
– bei Berufen, deren Leistungsendalter unter 60 Jahren liegen, kann die<br />
SI Basis-<strong>Rente</strong> nur um eine EBUV bis zum berufsbedingten Endalter
ergänzt werden<br />
– BUZ-Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe nicht möglich<br />
– BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/-Einschluss für Schüler nicht möglich<br />
− Einzelheiten siehe Produktbeschreibung BU/EU-Absicherung (konventionelles<br />
<strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
l HRZ-Einschluss in der Ansparzeit (HRZA) und/oder in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
(HRZR) möglich (nur Ehegatten). HRZ kann in einer <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
nicht mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kombiniert werden.<br />
l WRZ-Einschluss möglich für Kinder, für die die versicherte Person Anspruch<br />
auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuerveranlagung<br />
nach § 32 EStG hat (Hinweis: Auf tatsächliche Gewährung von<br />
Kindergeld/Freibetrag kommt es nicht an)<br />
Dynamik<br />
Beitragspause<br />
l Beitragsbezogen (Beitragerhöhung zwischen 5 % und 10 %), alternativ kann<br />
eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden<br />
l Eine BU-/EU-<strong>Rente</strong> sowie Hinterbliebenen- und Waisenrenten werden nicht<br />
erhöht<br />
l Recht auf Dynamik erlischt, sobald Gesamtbetrag eine Höhe von<br />
40.000 EUR pro Jahr erreicht.<br />
l Aussetzen der Beitragszahlung für bis zu drei Jahre (z.B. Elternzeit)<br />
während der Ansparzeit<br />
l Bonusrente<br />
l verzinsliche Ansammlung<br />
l Fondsanlage<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l Bonusrente: die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt jährlich um einen jährlich vertragsindividuell<br />
festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr<br />
l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />
Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />
zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />
Überschussbeteiligung<br />
Rahmenbedingungen<br />
Definition Begriffe wie z.B. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und<br />
Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pAV).<br />
mindestens<br />
höchstens<br />
Eintrittsalter 0 (15 in BSW 1 )<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 85 (bei laufender<br />
Beitragszahlung 70 2 )<br />
(mit BU/EU 67 3 )<br />
Beitragszahlungsdauer 3<br />
(gilt nicht für Einmalbeitrag)<br />
Beitragszahlungsendalter 67 2<br />
Ansparzeit bei<br />
- laufender Beitragszahlung 4<br />
- Einlösungsbeitrag<br />
3<br />
1<br />
Eintrittsalter WRZ 22<br />
Leistungsendalter WRZ 25 (vollendet) 5<br />
versicherte Monatsrente 50 EUR<br />
monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> 3,6 50 EUR 7<br />
Monatsbeitrag<br />
15 EUR<br />
7
1 Mindesteintrittsalter 15 Jahre in der Beratungssoftware vorgesehen, da bei<br />
Basisversorgung VN = VP ist. Andere Eintrittsalter = Anfrage HV.<br />
2<br />
Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich<br />
3<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten.<br />
4<br />
Neben der lfd. Beitragszahlung sind variable Zuzahlungen bis zur Höhe<br />
des steuerlichen Höchstbetrags möglich.<br />
5<br />
Das Leistungsendalter ist auf 25 Jahre festgelegt. Waisen: Kinder, für die<br />
ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6<br />
EStG besteht.<br />
6<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-<br />
Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n)<br />
ist ein Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle zwingend<br />
erforderlich.<br />
7<br />
Der Beitragsanteil für die Altersrente muss mindestens 50 % betragen, der<br />
Rest ist für Zusatzprodukte verwendbar. Dies gilt auch für Zuzahlungen.<br />
l VN muss gleich VP, Beitragszahler und Leistungsempfänger sein<br />
l Summe aus HRZ- und/oder WRZ-<strong>Rente</strong>n darf nicht mehr als 100 % der<br />
versicherten <strong>Rente</strong> betragen<br />
l Vereinbarung einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ist nicht möglich<br />
l Einlösungsbeitrag (Einmalbeitrag bei sofort beginnender <strong>Rente</strong>nversicherung)<br />
ist möglich<br />
l Abruf- und Aufschubrente sind ab <strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 Jahre möglich<br />
l Rückkauf ist nicht möglich. Bei Kündigung wird der Vertrag beitragsfrei gestellt<br />
(Zusatzversicherungen entfallen. Ein eventuell vorhandener Rückkaufswert wird<br />
zur Erhöhung der beitragsfreien Leistung der SI Basis-<strong>Rente</strong> verwendet).<br />
l Abfindung Kleinstbetragsrenten als Einmalzahlung möglich<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Die Beiträge zur SI Basis-<strong>Rente</strong> (einschl. Zusatzversicherungen) sind im<br />
Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar.<br />
l Die SI Basis-<strong>Rente</strong> und <strong>Rente</strong>n aus Zusatzversicherungen sind entsprechend<br />
einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.1., 1.2.)<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1, 4.2.1.,<br />
4.2.2., 4.2.4.)<br />
Antrag<br />
212040X<br />
8
Riesterversorgung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
1.3 Produktbeschreibung: SI Riester-<strong>Rente</strong> (RR)<br />
Die Riester-<strong>Rente</strong> garantiert eine lebenslange <strong>Rente</strong>nzahlung. Das Produkt ist zertifiziert.<br />
Produktspecial<br />
Zuzahlungen<br />
Leistungsspektrum<br />
l staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug<br />
l Die Riester-<strong>Rente</strong> unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld<br />
II (Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf Arbeitslosengeld)<br />
und es besteht Insolvenz-/Pfändungsschutz<br />
l Bei Vereinbarung einer laufenden Beitragszahlung (Regelbeitrag) kann auch<br />
jederzeit eine Zuzahlung geleistet werden.<br />
l bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich (max. 2100 EUR inkl.<br />
Regelbetrag in jedem Kalenderjahr)<br />
l Zuzahlungen erhöhen die Altersrente<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Der Kunde erhält ab dem vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange<br />
monatliche <strong>Rente</strong>. Der <strong>Rente</strong>nbeginn kann vorgezogen werden, wenn zum<br />
Zeitpunkt des <strong>Rente</strong>nbeginns die Mindestansparzeit von 13 Jahren eingehalten<br />
wurde (jedoch nicht vor Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres, es sei denn, es wird<br />
eine Vollrente aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung bezogen). Er kann auch<br />
aufgeschoben werden.<br />
l Der Kunde kann sich bis zu 30 % des Gesamtbarwertes als einmalige Kapitalleistung<br />
auszahlen lassen.<br />
Tod vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Auszahlung des Gesamtbarwertes bei Rückzahlung der gewährten Zulagen und<br />
Gutschriften aus Sonderausgabenabzug an die Zulagenbehörde<br />
l oder Übertragung des Gesamtbarwertes auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten<br />
ohne Rückzahlung von Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug<br />
Tod während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
l Weiterzahlung der <strong>Rente</strong> an den Bezugsberechtigten bis zum Ablauf der<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit. Gewährte Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug<br />
sind anteilig an die Zulagenbehörde zurückzuführen<br />
l oder Übertragung des Gesamtbarwertes auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten.<br />
Hierbei brauchen die Zulagen und Gutschriften nicht zurückgeführt zu<br />
werden.<br />
Dynamik<br />
Zulagendynamik<br />
l Für eine optimale Ausschöpfung der Zulagen. Der Kunde nennt sein Einkom<br />
men. Das Einkommen wird jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht.<br />
Der Gesamtbeitrag beträgt 4 % des Vorjahresgehalts/-lohns (brutto) - max.<br />
2.100 EUR (jährlich). Erfolgt im Antrag kein Ausschluss, ist diese Dynamikvariante<br />
standardmäßig eingeschlossen.<br />
Sonderausgabendynamik<br />
l Für eine maximale Ausschöpfung des Sonderausgabenabzugs. Der<br />
Gesamtbeitrag beträgt 2.100 EUR. Steigerungen dieses Betrages durch den<br />
Gesetzgeber werden entsprechend berücksichtigt.<br />
Prozentsatzdynamik<br />
l Der Regelbeitrag erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz von 5 %<br />
bis 10 % - unabhängig von einer staatlichen Förderung.<br />
9
Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />
während der Ansparzeit<br />
l verzinsliche Ansammlung<br />
l Fondsanlage<br />
Anlage in Dachfonds<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l Bonusrente (die Gesamtrente steigt jährlich um einen jährlich vertragsindividuell<br />
festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr)<br />
l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />
Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />
zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15 54<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter 60<br />
67<br />
(62 ab 2012)<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit 1 Endalter 85<br />
Ansparzeit 13<br />
Regelbeitrag (jährlich) 1<br />
60 EUR<br />
1<br />
bei Ehegattenverträgen ist ein Regelbeitrag von 0 EUR zugelassen<br />
l Altersvorsorgebeiträge (Regelbeiträge + Zulage) können als Sonderausgaben<br />
steuerlich geltend gemacht werden.<br />
l Die <strong>Rente</strong>n aus geförderten Altersvorsorgeverträgen sind in vollem Umfang<br />
einkommensteuerpflichtig.<br />
l Kapitalentnahme im Rahmen von Wohnriester möglich.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 2.1., 2.2., 2.3.)<br />
Antrag<br />
Überschussbeteiligung<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
Kundeninformation<br />
213000x<br />
220600x<br />
10
Flexible Versorgung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
1.4 Produktbeschreibung: SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR)<br />
Die SI Flexible <strong>Rente</strong> garantiert eine lebenslange <strong>Rente</strong>nzahlung; entweder sofort beginnend durch eine<br />
Einmalzahlung oder mit einer Ansparzeit (auch mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer) zum vereinbarten<br />
Zeitpunkt. Alternativ kann der Kunde bei einer SI Flexiblen <strong>Rente</strong> mit Ansparzeit im Rahmen der Kapitaloption<br />
über den Gesamtbarwert verfügen - auch vorzeitig oder aufgeschoben.<br />
Produktspecial<br />
l <strong>Rente</strong>nbeginn kann ab dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr bis zum 85. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
aufgeschoben werden<br />
l Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen<br />
<strong>Rente</strong>nversicherung kann der Beginn der <strong>Rente</strong> vorgezogen werden.<br />
Beitragspause<br />
l bis zu 3 Jahre (ab dem 2. Versicherungsjahr)<br />
l nach Beendigung läuft der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
reduziert weiter<br />
l auf Antrag kann bis zu 3 Monaten nach Ablauf der Beitragspause (ohne erneute<br />
Gesundheitsprüfung) die Leistung auf das ursprüngliche Niveau angehoben<br />
werden (durch einmalige oder ratierliche Nachzahlung, Verrechnung mit<br />
Überschüssen oder Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns)<br />
Beitragsstundung bis zu 12 Monate<br />
l Beitragsrückgewähr muss vereinbart sein<br />
l der Rückkaufswert am Ende des Stundungszeitraums muss mindestens so<br />
hoch sein wie die Summe der gestundeten Beiträge<br />
l für Beitragsstundungen ab 7 Monaten fallen Stundungszinsen an<br />
Zuzahlungen<br />
Leistungsspektrum<br />
l Während der Ansparzeit sind jederzeit angekündigte und unangekündigte<br />
Zuzahlungen möglich (flexible Beitragszahlung).<br />
l Mindestbetrag: 180 EUR je Zuzahlung<br />
l Höchstbetrag: 50.000 EUR (Summe aller Zuzahlungen pro Versicherungsjahr);<br />
bei Verträgen mit lfd. Beitragszahlung höchstens bis zur Höhe der<br />
Gesamtbeitragssumme inkl. bereits erfolgter dynamischer Erhöhungen<br />
l Unangekündigte Zuzahlungen erhöhen die Leistungen der Hauptversicherung,<br />
haben aber keinen Einfluss auf ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen<br />
l Durch vorher angekündigte Zuzahlungen können auch Zusatzversicherungen<br />
erhöht werden (mit erneuter Gesundheitsprüfung)<br />
l Zuzahlungen werden wirksam zum nächsten Monatsersten nach Zahlungseingang.<br />
Für die Berechnung der Leistungserhöhung durch Zuzahlung<br />
werden die jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen berücksichtigt.<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l lebenslange versicherte <strong>Rente</strong> zuzüglich Überschüsse<br />
l Alternative (bei SI Flexible <strong>Rente</strong> mit Ansparzeit): vollständige oder teilweise<br />
Auszahlung des Gesamtbarwertes<br />
– Verträge mit Beitragsrückgewähr oder Einschluss mind. 50 % HRZ:<br />
Vollständige oder teilweise Auszahlung des Gesamtbarwertes, sofern uns dies<br />
spätestens 1 Monat vor <strong>Rente</strong>nbeginn mitgeteilt wird<br />
– sonstige <strong>Rente</strong>nversicherungen: 11 Monate vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l eine vereinbarte <strong>Rente</strong>ngarantiezeit kann (auch teilweise) kapitalisiert werden<br />
l eine vereinbarte Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann kapitalisiert werden<br />
Tod während der Ansparzeit<br />
l Beitragsrückgewähr, sofern vereinbart (ohne Anteile für Zusatzversicherungen),<br />
zuzüglich Überschüsse<br />
11
Tod nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Ist eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit vereinbart, wird die <strong>Rente</strong> bis zum Ablauf der<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt (danach, falls<br />
mitversichert, HR in versicherter Höhe); sie kann kapitalisiert werden -<br />
auch teilweise.<br />
l Alternativ kann eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug vereinbart werden. Bei<br />
Tod der versicherten Person nach Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung wird die<br />
Anfangsversicherungssumme (zuzügl. Überschüsse aus der Ansparzeit) abzüglich<br />
der bereits gezahlten <strong>Rente</strong>n fällig.<br />
Zusatzleistungen<br />
Dynamik/Ausbaugarantie<br />
(bei FR<br />
mit Ansparzeit)<br />
Überschussbeteiligung<br />
l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ-Einschluss möglich (bei FR mit Ansparzeit)<br />
l HRZ-Einschluss ein <strong>Leben</strong> lang oder nur für die Ansparzeit (HRZA) oder nur<br />
für die <strong>Rente</strong>nbezugszeit (HRZR) möglich. Ein <strong>Leben</strong> lang oder nur für die<br />
<strong>Rente</strong>nbezugszeit möglich, sofern keine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
vereinbart ist.<br />
l beitragsbezogen (Beitragserhöhung zwischen 5 % und 10 %); alternativ kann<br />
eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden<br />
l die Dynamik gilt auch für Zusatzleistungen<br />
l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit der versicherten <strong>Rente</strong> und ggf. eingeschlossenen<br />
BU/EU-Produkten)<br />
– siehe Produktbeschreibung Ausbaugarantie<br />
Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />
während der Ansparzeit<br />
l Verzinsliche Ansammlung (Standard)<br />
l Fondsanlage<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l Bonusrente: die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich vertragsindividuell<br />
festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr<br />
l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />
Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />
zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />
l fallende Bonusrente als besondere Vereinbarung: sofort mit erster <strong>Rente</strong>nzahlung<br />
wird die Bonusrente fällig<br />
12
SI Flexible <strong>Rente</strong> mit Ansparzeit<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Definition Begriffe wie z.B. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und<br />
Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pAV).<br />
Eintrittsalter 0<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter<br />
Beitragszahlungsdauer 3<br />
mindestens<br />
Beitragszahlungsendalter 67 1<br />
Ansparzeit bei<br />
- Einlösungsbeitrag<br />
höchstens<br />
85 (bei laufender<br />
Beitragszahlung 70 1 )<br />
- lfd. Beitragszahlung<br />
3<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit 1 restliche mittlere<br />
<strong>Leben</strong>serwartung 2<br />
versicherte<br />
Monatsrente<br />
Monatsbeitrag<br />
5 (ab Eintrittsalter<br />
60:2)<br />
50 EUR<br />
(30 EUR) 3<br />
15 EUR<br />
1<br />
nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich<br />
2<br />
wird in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />
3<br />
Sonderregelung für Einmalbeiträge von mindestens 10.000 EUR aus vollständiger<br />
Wiederanlage von LV-Abläufen<br />
l Bei gleichzeitigem Einschluss einer HRZ und WRZ dürfen diese Zusatzrenten<br />
zusammen nicht mehr als 100 % der versicherten <strong>Rente</strong> betragen.<br />
Verwendung als<br />
Rückdeckungsversicherung<br />
Steuergesetzgebung<br />
SI Flexible <strong>Rente</strong> kann zur Rückdeckung von Pensionszusagen genutzt werden.<br />
Es gelten folgende Besonderheiten (weitere Auskünfte ggf. bei bavam-93410<br />
einzuholen):<br />
l abweichende steuerliche Behandlung (Betriebsausgabenabzug der Beiträge,<br />
Aktivierung des Versicherungsanspruchs)<br />
l nur Überschussverwendung Bonusrente zugelassen<br />
l Zusätzliche Dynamikart möglich: Versorgungssystemdynamik für dynamische<br />
Pensionszusagen<br />
l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
l Private <strong>Rente</strong>n sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.)<br />
Antrag<br />
211010x<br />
220020x (Gesundheitserklärung)<br />
13
Zusatzversicherung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
1.5 Produktbeschreibung:<br />
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (FlexiJob)<br />
Die Produkte dienen zur finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Die<br />
Premiumversionen enthalten zusätzliche Produktspecials gegenüber den Standardversionen.<br />
Produkte<br />
Flexibilitäten<br />
Ausbaugarantie<br />
Produktspecial<br />
Premiumversionen<br />
l Der Kunde erhält je nach seinem Absicherungswunsch einen Produktbaustein<br />
mit folgender Leistungskomponente:<br />
- Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ)<br />
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)<br />
- Premium Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (PBUZ)<br />
- Kombinierte Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BEUZ)<br />
- Kombinierte Premium Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(PBEUZ)<br />
l Flexible Kombination zwischen einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsabsicherung<br />
(inkl. DU-Absicherung)(nur bei (P)BEUZ)<br />
l Gestaltung des Preis-/Leistungsniveaus der BU/EU-Absicherung je nach<br />
<strong>Leben</strong>sphase (nur bei (P)BEUZ)<br />
l Bedarfsgerechte BU/EU-<strong>Rente</strong> individuell nach Kundeneinkommen durch<br />
Wegfall der Abhängigkeit zu Leistungen der Hauptversicherung<br />
l Nahtloser Übergang des BU/EU-Schutzes in Altersrente durch<br />
Versicherungsendalter 67 Jahre<br />
l Nahtloser Übergang der BU/EU-Leistung in Altersrente durch Leistungsendalter<br />
67 Jahre<br />
l Jederzeit nachträglicher Einschluss / Erhöhung der BU/EU-Absicherung (mit<br />
aktuellen Rechnungsgrundlagen, Risikoprüfung)<br />
l Flexible, einfache Anpassungen des BU/EU-Schutzes innerhalb eines<br />
Vertrages:<br />
Details siehe Produktbeschreibung Produktmerkmal: Ausbaugarantie für konventionelle<br />
<strong>Rente</strong>nprodukte und dazugehörige Zusatzversicherungen (Seite 28)<br />
l Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate*<br />
l Leistungen ab Eintritt der BU, wenn die BU bereits 6 Monate lang ununterbrochen<br />
bestanden hat*<br />
l rückwirkende Leistung bei einer verspäteten Leistungsmeldung<br />
l zuviel entrichtete Beiträge werden bei Anerkennung des Leistungsfalls<br />
verzinst zurückgezahlt<br />
l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die<br />
Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen<br />
l Übernahme von Reisekosten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausland<br />
und Untersuchung in Deutschland<br />
*Bei PBEUZ gilt dies auch für die EU-Absicherung<br />
Rahmenbedingungen<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l BU/EU-Absicherung auch bei Einlösungsbeitrag möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l abgekürzte EUZ/BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ-Versicherungsdauer möglich<br />
l Bei Leistungskomponente BUZ/BEUZ: Leistungen analog ab 75 % Berufsunfähigkeit<br />
(Alternative zur 50 %-Regelung bei den Berufsgruppen B und C; führt zu<br />
einer Beitragsreduzierung)<br />
l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ-Einschluss für Schüler im Rahmen der Basisversorgung<br />
nicht möglich<br />
14
Definition Begriffe wie z.B. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und<br />
Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pAV).<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15<br />
Versicherungsendalter 67 1<br />
Leistungsendalter 67 1<br />
Leistungsendalter bei abgekürzter<br />
Versicherungsdauer<br />
55 67 1<br />
bei verlängerter<br />
Leistungsdauer<br />
- Versicherungsdauer<br />
- Leistungsdauer 2<br />
- Leistungsendalter<br />
3<br />
5<br />
55 67<br />
mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong> 3,4,5 je 50 EUR Verhältnismäßigkeit Einkommen<br />
zur BU/EU-Absicherung<br />
Basis-<strong>Rente</strong>: der Beitragsanteil<br />
für die Altersversorgung<br />
muss mind. 50 % betragen,<br />
der Rest kann für Zusatzprodukte<br />
verwendet werden<br />
1<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuerwehrleute).<br />
Das Leistungsendalter der BU/EU-Absicherung darf bei SI Flexibler<br />
<strong>Rente</strong> frühestens 5 Jahre vor <strong>Rente</strong>nbeginn liegen, wenn eine BU-<strong>Rente</strong> vereinbart<br />
wird.<br />
Bei der BR muss ein nahtloser Übergang der BU-<strong>Rente</strong> (Leistungsendalter) in die<br />
Basis-<strong>Rente</strong> gegeben sein.<br />
2<br />
gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
3<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />
nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />
von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
4<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl.<br />
DU-<strong>Rente</strong> bei Beamten)<br />
5<br />
BEUZ/PBEUZ: Mindestrente gilt jeweils für EU-<strong>Rente</strong> und, wenn vereinbart,<br />
BU-<strong>Rente</strong><br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit<br />
standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen<br />
(alternativ: verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung<br />
die gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde).<br />
Die Überschüsse der BU/EU-Absicherung zu einer SI Basis-<strong>Rente</strong> werden<br />
zur Erhöhung der Altersrente verwendet.<br />
l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit<br />
Jährliche Erhöhung der BU/EU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen.<br />
Die Überschussanteile für die Beitragsbefreiung einer BU/EU-Absicherung<br />
werden zur Erhöhung der Altersrente verwendet. Die auf die BU/EU-<strong>Rente</strong><br />
entfallenden Überschussanteile führen zur jährlichen Erhöhung der BU/EU-<strong>Rente</strong>.<br />
BU/EU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in<br />
Verbindung mit einer SI Basis-<strong>Rente</strong> sind BU/EU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich<br />
zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, 4.2.2., 4.2.4.)<br />
15
Anlage<br />
Definitionen/Leistungsspektrum Berufs- und Erwerbsunfähigkeit<br />
Berufsunfähigkeit (Premium BU) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, bei den Premiumprodukten voraussichtlich<br />
mindestens 6 Monate außerstande sein wird, ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf auszuüben.<br />
Standard BU: 24 Monate.<br />
Ab 50 % Berufsunfähigkeit werden<br />
– die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und<br />
– ggf. eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt.<br />
Erwerbsunfähigkeit (EU) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 2 Jahre außerstande<br />
sein wird*, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen.<br />
Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle<br />
selbstständigen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten,<br />
die bisherige <strong>Leben</strong>sstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen, und die jeweilige<br />
Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.<br />
Bei Erwerbsunfähigkeit werden<br />
– die Haupt- und Zusatzversicherung beitragsfrei fortgeführt und<br />
– ggf. eine EU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt.<br />
BU/EU in einem Produkt: Es gelten dieselben Definitionen wie dargestellt. Grundleistungen sind:<br />
BU-Beitragsbefreiung und EU-<strong>Rente</strong>.<br />
Ab 50 % Berufsunfähigkeit werden<br />
– die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und<br />
– eine EU-<strong>Rente</strong> und ggf. BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt.<br />
*bei PBEUZ 6 Monate<br />
16
Dienstunfähigkeit (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
1.6 Ergänzung der Produktbeschreibungen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung<br />
Innerhalb der Bedingungen zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist in den Leistungskomponenten<br />
BUZ, BEUZ (§ 2.11) und PBUZ, PBEUZ (§ 2.9) die Absicherung der allgemeinen Dienstunfähigkeit (DU)<br />
geregelt. Einen darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf spezieller Beamtengruppen regeln Klauseln.<br />
Nachfolgend sind die Besonderheiten der DU-Absicherung dargestellt.<br />
Leistungsspektrum<br />
Leistungen bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder spezieller Dienstunfähigkeit<br />
(Hinweis: Die 75 %-Regelung für die Berufsgruppen B und C der Leistungskomponente<br />
BUZ und BEUZ ist hier nicht möglich)<br />
Rahmenbedingungen<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l abgekürzte DUZ-Versicherungsdauer möglich<br />
l Ausbaugarantie ist möglich<br />
l DUZ-Einschluss ist bei Einmalbeiträgen möglich<br />
Definition Begriffe wie z.B. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und<br />
Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pAV).<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 1 15<br />
Versicherungsendalter 1 für<br />
− Verwaltungsbeamte (z.B.<br />
67<br />
Finanzamt, Gemeinde)<br />
− Polizisten<br />
− Verwaltung, Innendienst 67<br />
− Vollzugsdienstbeamte 55<br />
− ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 55<br />
− für Feuerwehrbeamte 55<br />
− für Lehrer 60<br />
− für Soldaten 55<br />
Leistungsendalter 1 für<br />
− Verwaltungsbeamte (z.B.<br />
67<br />
Finanzamt, Gemeinde)<br />
− Polizisten<br />
− Verwaltung, Innendienst 67<br />
− Vollzugsdienstbeamte 60<br />
− ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 62<br />
− Feuerwehrbeamte 55<br />
− Lehrer 60<br />
− Soldaten 60<br />
mtl. DU-<strong>Rente</strong> 50 EUR 750 EUR 2,3<br />
1<br />
Die Endalterbegrenzungen / Besonderheiten weiterer Berufsgruppen entnehmen Sie<br />
bitte der Beratungssoftware.<br />
2<br />
Im Einzelfall ist eine DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.000 EUR möglich. Zusammen mit dem<br />
Ruhegehalt bei DU darf die DU-<strong>Rente</strong> max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-<br />
Eintritt (inkl. Zulagen) betragen. Aus der Beratungssoftware heraus ist die „Beamten<br />
versorgungsanalyse“ auszudrucken und dem Antrag beizufügen.<br />
3<br />
Bei DEUZ / PDEUZ gelten die Begrenzungen (750 EUR bzw. 1.000 EUR) für die<br />
Summe von DU-<strong>Rente</strong> und EU-<strong>Rente</strong>. 17
Sonderregelung für<br />
Beamte auf Probe<br />
und Beamtenanwärter<br />
(Anm.:<br />
gilt auch entsprechend<br />
für<br />
Zeitsoldaten)<br />
Über zwei separate Verträge kann eine mtl. DU-<strong>Rente</strong> bis zu 1.500 EUR abgeschlossen<br />
werden. Für diese Regelung ist keine Beamtenversorgungsanalyse mit<br />
Nachweis einer entsprechenden Versorgungslücke erforderlich. Nach Verbeamtung<br />
kann die DU-<strong>Rente</strong> an den „konkreten“ Bedarf angepasst werden (siehe Fußnote 2<br />
der o.a. Rahmenbedingungen).<br />
Rahmenbedingungen Grundvertrag<br />
l maximales Versicherungsendalter bzw. Leistungsendalter richtet sich nach<br />
der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten<br />
l mtl. DU-<strong>Rente</strong> max. 750 EUR<br />
l Dynamikeinschluss möglich<br />
(Anm.: Bei Abschluss einer DU-<strong>Rente</strong> unter 750 EUR besteht die Möglichkeit, im<br />
Rahmen des Umtauschrechts für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe die DU-<br />
<strong>Rente</strong> zu erhöhen)<br />
Rahmenbedingungen Ergänzungsvertrag<br />
Max. Versicherungsendalter 30 Jahre; max. Leistungsendalter richtet sich nach der<br />
tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten (in begründeten Ausnahmefällen<br />
kann das maximale Endalter 35 Jahre betragen, wenn die voraussichtliche Lebzeitverbeamtung<br />
nach dem 30. <strong>Leben</strong>sjahr erfolgen wird. Es sind geeignete Nachweise<br />
dem Antrag beizufügen.)<br />
Mtl. DU-<strong>Rente</strong> max. 750 EUR<br />
Dynamikeinschluss ist hier nicht möglich<br />
Spezielle Klauseln<br />
Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel (240000X für DUZ; 240020x für DEUZ)<br />
Für Vollzugsdienstbeamte (Polizei, Bundespolizei) reicht die bedingungsgemäße<br />
Absicherung über die allgemeine Dienstunfähigkeit nicht aus. Um sich gegen das<br />
Risiko einer Vollzugsdienstunfähigkeit abzusichern, ist im Antrag ein entsprechendes<br />
Feld anzukreuzen. Dafür wird ein Risikozuschlag erhoben, der in der<br />
Beratungssoftware berücksichtigt wird. Der Versicherungsschutz endet spätestens<br />
mit dem 55. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten Person (VP). Die Leistungsdauer endet<br />
spätestens mit dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr. Die Leistungspflicht wegen Vollzugsdienstunfähigkeit<br />
endet bei der DUZ/DEUZ 30 Monate und bei der Premium DUZ/PDEUZ 72<br />
Monate nach Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. Ist die VP dann aber<br />
weiterhin im Sinne der Bedingungen berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig,<br />
wird weiter geleistet.<br />
Zu beachten: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er z.B. bei Entlassung<br />
wegen Vollzugsdienstunfähigkeit keine Leistungen. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung<br />
der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.<br />
Dienstunfähigkeitsklausel für Berufs-/Zeitsoldaten (240020X für DUZ;<br />
240100x für DEUZ)<br />
Berufs- und Zeitsoldaten erhalten einen Zuschlag, der in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />
wird. Die Klausel ist bei Antragsaufnahme vom Kunden zu unterschreiben<br />
und wird im Versicherungsschein entsprechend dokumentiert. Der besondere<br />
Versicherungsschutz und dessen Leistungsdauer enden zum beantragten Zeitpunkt,<br />
spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem das Dienstverhältnis des Berufssoldaten<br />
bzw. Zeitsoldaten tatsächlich ohne Dienstunfähigkeit endet bzw. geendet hätte.<br />
Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung<br />
unberührt<br />
18
Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel (240010x für DUZ; 240090x für DEUZ)<br />
Berufsfeuerwehrleute sind in Berufsgruppe B einzustufen (Endalter max. 55 Jahre,<br />
wie auch Werksfeuerwehrleute).<br />
In den Bundesländern, die eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeit definiert haben,<br />
kann die Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel zugewählt werden. Hierfür wird<br />
ein Risikozuschlag erhoben, der in der Beratungssoftware berücksichtigt wird.<br />
Der Versicherungsschutz sowie die Leistungsdauer enden mit dem 55. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
der versicherten Person (VP). Die Leistungspflicht wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit<br />
endet bei der DUZ/DEUZ 30 Monate und bei der Premium DUZ/<br />
PDEUZ 72 Monate nach Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. Ist die<br />
VP dann aber weiterhin im Sinne der Bedingungen berufsunfähig oder allgemein<br />
dienstunfähig, wird weiter geleistet.<br />
Hinweis: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er bei Entlassung wegen<br />
dieser speziellen Feuerwehrdienstunfähigkeit auch keine Leistungen.<br />
Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung<br />
unberührt<br />
Umtauschrecht<br />
(Anm.: gilt nicht<br />
für Soldaten, da es<br />
hier keine Unterscheidung<br />
zwischen Beamten<br />
auf Probe, auf<br />
Widerruf oder<br />
auf <strong>Leben</strong>szeit<br />
gibt)<br />
Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe (220030x für BUZ,<br />
PBUZ; 240130x für BEUZ, PBEUZ)<br />
Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung kann ein Beamtenanwärter oder Beamter<br />
auf Probe seinen Dienstunfähigkeitsschutz bei Ernennung zum <strong>Leben</strong>szeitbeamten<br />
ausbauen. Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ernennung und vor<br />
Erreichen seines 35. <strong>Leben</strong>sjahres besteht bei einer <strong>Rente</strong>nversicherung mit<br />
DU-Absicherung die Möglichkeit, die Versicherungsdauer unter Berücksichtigung<br />
folgender Höchstgrenzen zu verlängern:<br />
a) Verlängerung bis zum maximalen DUZ/DEUZ-Versicherungsendalter<br />
67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter beachten)<br />
b) Verlängerung bis zum maximalen DUZ/DEUZ-Leistungsendalter 67 Jahre<br />
möglich (berufsbedingte Endalter beachten)<br />
Die versicherte DU-<strong>Rente</strong> und/oder EU-<strong>Rente</strong> (nur bei DEUZ, PDEUZ) darf<br />
jeweils auf max. 750 EUR erhöht werden. Eine Erhöhung auf 1.000 EUR ist<br />
möglich, wenn die versicherte DU-<strong>Rente</strong> und /oder EU-<strong>Rente</strong> (nur bei DEUZ,<br />
PDEUZ) zusammen mit dem Dienstunfähigkeitsruhegehalt nicht mehr als 75 %<br />
der laufenden Bezüge (inkl. Zulagen) vor Eintritt der Dienstunfähigkeit beträgt;<br />
hierfür sind geeignete Nachweise einzureichen.<br />
Hinweis: Bei der DEUZ/PDEUZ ist also insgesamt eine Erhöhung auf max. monatlich<br />
2000 EUR DU- und EU-<strong>Rente</strong> möglich (max. 1000 EUR DU-<strong>Rente</strong>,<br />
max. 1000 EUR EU-<strong>Rente</strong>)<br />
Wird diese Vereinbarung nicht unterschrieben, ist eine Verlängerung der DUZ-<br />
Dauer bzw. Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> unter Berücksichtigung der vorgenannten<br />
Grenzen nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Diese besondere<br />
„Klausel“ ist bei Antragsaufnahme vom Kunden zu unterschreiben und wird bei<br />
Policierung Bestandteil des Vertrages.<br />
Überschussbeteiligung<br />
DUZ<br />
l vor Eintritt der Dienstunfähigkeit<br />
Standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ: verzinsliche<br />
Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die<br />
gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde).<br />
Die Überschüsse der DUZ zu einer BR werden zur Erhöhung der Altersrente<br />
verwendet.<br />
19
l nach Eintritt der Dienstunfähigkeit<br />
Jährliche Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen. Die Überschussanteile<br />
für die DUZ-Beitragsbefreiung werden zur Erhöhung der Altersrente<br />
verwendet. Die auf die DU-<strong>Rente</strong> entfallenden Überschussanteile führen zur<br />
jährlichen Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong>.<br />
Steuergesetzgebung<br />
l DU-<strong>Rente</strong>n aus der DUZ sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />
in Verbindung mit einer BR sind DU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich<br />
zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 4.1., 4.2.2.,<br />
4.2.4.)<br />
20
1.7 Besonderheiten BU/EU-Produkte (konventionelle<br />
<strong>Rente</strong>nprodukte)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
- BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern 22<br />
- Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 24<br />
- Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente 26<br />
- Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Kundeneinkommen 27<br />
21
1.7.1 BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern<br />
Eine Variante innerhalb des Angebots an Produkten mit Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sind<br />
unterschiedlich lange Laufzeiten in der Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer.<br />
l Versicherungsdauer<br />
l Leistungsdauer<br />
l Beitragszahlungsdauer<br />
Absicherungszeitraum gegen das Risiko, berufsunfähig zu werden<br />
Zeitraum, in dem der Kunde seine Leistungen erhält<br />
Zeitraum, in dem der Kunde seine Beiträge zahlt<br />
1. BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ mit verlängerter Leistungsdauer<br />
Beispiel: Ein 35-jähriger Kunde schließt eine BUZ-Versicherungsdauer bis zum<br />
Endalter 55 Jahre und eine Leistungsdau er bis zum Endalter 67 Jahre ab. Er wird<br />
berufsunfähig mit a) 51 Jahren; b) 56 Jahren.<br />
BUZ-Versicherungsdauer<br />
BUZ-Leistungsdauer<br />
35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 67 J<br />
b) Kein Anspruch auf<br />
BUZ-Leistung<br />
a) Anspruch auf<br />
BUZ-Leistung bis<br />
zum 67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Rahmenbedingungen<br />
l Die Versicherungsdauer muss mindestens 3 Jahre betragen.<br />
l Die Leistungsdauer muss mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängert sein.<br />
l Die Leistungsdauer muss mindestens bis zum 55. <strong>Leben</strong>sjahr gehen.<br />
l Bei Eintrittsaltern ab 36 Jahren muss mindestens eine der beiden<br />
Bedingungen erfüllt sein:<br />
l Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 10 Jahre oder<br />
l die Leistungsdauer ist mindestens 10 Jahre länger als die Versicherungsdauer.<br />
– Ist die BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die<br />
Versicherungsdauer, muss die Versicherungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer<br />
um mindestens 5 Jahre verlängert sein.<br />
l Bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> muss der <strong>Rente</strong>nbeginn spätestens 5 Jahre nach<br />
Ablauf der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer sein.<br />
l Bei der SI Basis-<strong>Rente</strong> muss das Leistungsendalter der BUZ/BEUZ/PBUZ/<br />
PBEUZ/EUZ dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter der SI Basis-<strong>Rente</strong> entsprechen.<br />
l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden die<br />
Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen<br />
beitragsfrei fortgeführt und eine monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> gezahlt.<br />
22
2. BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ mit abgekürzter BUZ/EUZ-Versicherungsdauer<br />
Beispiel: Ein 35-jähriger schließt eine BUZ-Versicherungs- und Leistungsdauer<br />
bis zum Endalter 55 Jahre ab. Die Hauptversicherung läuft bis zum Endalter 65<br />
Jahre. Er wird berufsunfähig mit a) 51 Jahren; b) 56 Jahren.<br />
BUZ-Versicherungs-/Leistungsdauer<br />
Dauer Hauptversicherung<br />
35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 67 J<br />
b) Kein Anspruch auf<br />
BUZ-Leistung<br />
a) Anspruch auf<br />
BUZ-Leistung bis<br />
zum 55. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Rahmenbedingungen<br />
l Die Versicherungs- und Leistungsdauer muss mindestens bis zum<br />
55. <strong>Leben</strong>sjahr gehen.<br />
l Ist die BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZEUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die<br />
Versicherungs- und Leistungsdauer, muss die Versicherungs- und Leistungsdauer<br />
gegenüber der Beitragszahlungsdauer um mindestens 5 Jahre<br />
verlängert sein.<br />
l Bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> muss der <strong>Rente</strong>nbeginn spätestens 5 Jahre nach<br />
Ablauf der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Versicherungs- und Leistungsdauer<br />
sein.<br />
l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden bis<br />
zum Ende der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer die Hauptversicherung<br />
und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen beitragsfrei<br />
fortgeführt und eine monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> gezahlt. Nach Ablauf der BUZ/<br />
BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer ist die Beitragszahlung für die Hauptversicherung<br />
wieder aufzunehmen (ggf. auch für eine eingeschlossene HR).<br />
23
1.7.2 Umtauschrechte BU/EU-Absicherung<br />
Ohne erneute Gesundheitsprüfung können Kunden im Rahmen der Umtauschrechte/Verlängerungsoptionen<br />
ganz einfach die Versicherungs- und/oder Leistungsdauer verlängern. Zusätzlich können Beamte die DU-<br />
<strong>Rente</strong> erhöhen. Nachfolgend sind die Modalitäten kurz dargestellt.<br />
Verlängerungsoption für<br />
Schüler, Studenten und<br />
Azubis (220130x für BUZ,<br />
PBUZ; 240120x für BEUZ,<br />
PBEUZ)<br />
l Beantragung innerhalb<br />
von 3 Monaten<br />
vor Änderungstermin<br />
l ohne Nachweise<br />
l Verlängerung innerhalb<br />
vereinbarter Versiche<br />
rungsdauer, spätestens<br />
zum Ende des 10. Versicherungsjahres<br />
l bisherige <strong>Rente</strong> darf nicht<br />
erhöht werden<br />
l Beitrag für die BU-Absicherung<br />
richtet sich nach<br />
der künftigen Berufstätigkeit<br />
Beamtenanwärter / Beamte auf<br />
Probe (220030x für BUZ, PBUZ;<br />
240130x für BEUZ, PBEUZ)<br />
l innerhalb von 3 Monaten<br />
nach Ernennung zum<br />
<strong>Leben</strong>szeitbeamten<br />
l Kopie der Ernennungsurkunde<br />
ist vorzulegen<br />
l Verlängerung der DU(Z)-<br />
Versicherungs- bzw. Leistungsdauer<br />
und ggf. Erhöhung<br />
der DU-<strong>Rente</strong> ist nur<br />
vor Erreichen des 35.<br />
<strong>Leben</strong>sjahres der versicherten<br />
Person möglich<br />
l monatliche DU-<strong>Rente</strong><br />
kann auf maximal 1.000 EUR<br />
erhöht werden (mit entsprechenden<br />
Nachweisen)<br />
Bei DEUZ/PDEUZ kann auch<br />
die EU-<strong>Rente</strong> auf max.<br />
1000 EUR erhöht werden<br />
(zusammen also hier max.<br />
2000 EUR)<br />
EKID<br />
(Andruck in Police)<br />
l innerhalb von 3 Monaten<br />
nach Aufnahme einer beruflichen<br />
Tätigkeit (nach Abschluss<br />
der Berufsausbildung)<br />
l Aufnahme einer beruflichen<br />
Tätigkeit ist nachzuweisen<br />
l Umtausch EKID-Schutz in<br />
den BU-Schutz kann bis zum<br />
vereinbarten Endalter (25 -<br />
32 Jahre) der versicherten<br />
Person ausgeübt werden<br />
l bisherige <strong>Rente</strong> darf nicht<br />
erhöht werden<br />
l Beitrag für die BU-<br />
Absicherung richtet sich nach<br />
der künftigen Berufstätigkeit<br />
24<br />
l Bei Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe ist die Verlängerung der DU(Z)-Versicherungsdauer<br />
und DU(Z)-Leistungsdauer unter Berücksichtigung folgender Höchstgrenzen möglich:<br />
– Verlängerung bis zum maximalen Versicherungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter<br />
beachten)<br />
– Verlängerung bis zum maximalen Leistungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter<br />
beachten)<br />
l Verlängerungsoption Schüler, Studenten, Auszubildende: Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer<br />
der BUZ, BEUZ, PBEUZ kann bis zum Endalter 67 Jahre verlängert werden.<br />
l Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der BU(Z) kann bei der EKID bis zum Endalter<br />
65 Jahre verlängert werden. Die BUZ-Versicherungsdauer darf nicht länger als die Versicherungsdauer<br />
der Hauptversicherung sein.<br />
l Versicherungsfall darf noch nicht eingetreten sein.<br />
l Berufe müssen versicherbar sein.<br />
l Umtauschrecht ist aber nur möglich, wenn der Vertrag medizinisch normal angenommen worden<br />
ist (Hinweis: Bei EKID ist damit die Erstprüfung des Antrages gemeint).
l Im Antrag ist die Vereinbarung des 220030x anzukreuzen. Sollte das Umtauschrecht nicht<br />
vereinbart sein, ist eine Verlängerung der Dauer bzw. Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> nur mit erneuter<br />
Gesundheitsprüfung möglich.<br />
l Verträge dürfen nicht beitragsfrei gestellt sein.<br />
BU/EU-Umtauschrechte sind möglich bei Neuabschluss zu<br />
BUZ,<br />
BEUZ<br />
Premium<br />
BUZ,<br />
PBEUZ<br />
EUZ<br />
EKID<br />
Verlängerungsoption für Schüler, Studenten, Ja Ja Nein Nein<br />
Azubis (220130x für BUZ, PBUZ; 240120x für<br />
BEUZ, PBEUZ)<br />
Beamtenanwärter / Beamte auf Probe (220030x Ja Ja Nein Nein<br />
für BUZ, PBUZ; 240130x für BEUZ, PBEUZ)<br />
BU-Umtauschrecht innerhalb der EKID Nein Nein Nein Ja 1<br />
1<br />
bei der EKID ist der spätere Umtausch in eine BU-Absicherung nur ohne Premiumvariante<br />
möglich<br />
25
1.7.3 Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten<br />
Beruf/Ausbildung<br />
maximale Monats-<br />
<strong>Rente</strong> in EUR<br />
Hinweise<br />
Auszubildende 1.000 Auszubildende haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung<br />
der Ausbildungszeit verzichten wir auf die abstrakte<br />
Verweisung. Während der Ausbildungszeit besteht die Möglichkeit<br />
der abstrakten Verweisung.<br />
Beamte 750 Bei Beamten ist in § 2 der (P)BUZ/(P)BEUZ-Bedingungen<br />
die Dienstunfähigkeitsabsicherung geregelt. Klauseln regeln<br />
einen darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf (z.B.<br />
Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel).<br />
Das maximale Versicherungs- bzw. Leistungsendalter richtet<br />
sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten.<br />
Im Einzelfall ist eine DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.000 EUR<br />
möglich. Zusammen mit dem Ruhegehalt bei DU darf die<br />
DU-<strong>Rente</strong> max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-Eintritt<br />
(inkl. Zulagen) betragen. Aus der Beratungssoftware heraus<br />
ist die „Beamtenversorgungsanalyse“ auszudrucken und dem<br />
Antrag beizufügen.<br />
Hausfrau/-<br />
mann<br />
Schüler/Fachschüler<br />
Über Sonderregelung für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter<br />
ist über zwei separate Verträge insgesamt eine<br />
DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.500 EUR möglich.<br />
1.000 Hausfrauen/-männern wird Berufsunfähigkeitsschutz geboten.<br />
Maximales Versicherungs- bzw. Leistungsendalter 60<br />
Jahre.<br />
1.000 Schüler/Fachschüler haben Berufsunfähigkeitsschutz. Während<br />
der Schulzeit besteht die Möglichkeit der abstrakten<br />
Verweisung.<br />
Student 1.000 Studenten haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung<br />
der Studienzeit verzichten wir auf die abstrakte Verweisung.<br />
Während der Studienzeit besteht die Möglichkeit der<br />
abstrakten Verweisung.<br />
Im Rahmen des Verkaufsprogramms „Alt für Jung SE – Special Edition“ beträgt für das Produkt EKID<br />
die maximale monatliche Invaliditätsrente 1.000 EUR. Das Versicherungsendalter kann zwischen 25<br />
und 32 Jahren liegen. Das Leistungsendalter ist maximal 65 Jahre.<br />
26
1.7.4 Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Kundeneinkommen<br />
Grundsätzlich wird die Angemessenheit der BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Einkommen der versicherten<br />
Person geprüft. Dafür gelten folgende Regelungen:<br />
Arbeitnehmer:<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der<br />
versicherten Person nicht übersteigen (ohne Tantiemen u.Ä.).<br />
Selbstständige:<br />
70 % des regelmäßigen Gewinns nach Steuern (ohne Tantiemen u.Ä.)<br />
Rückdeckungsversicherungen für GGF:<br />
75 % des Bruttoeinkommens (nur in Verbindung mit Vorlage der Versorgungszusagen)<br />
Bei Jahresrenten über 24.000 EUR sind Einkommensnachweise von unabhängiger Stelle der letzten 3<br />
Jahre vor der Antragstellung notwendig. Dies können z.B. sein:<br />
- Bei Angestellten, Geschäftsführern, Rückdeckungsversicherung:<br />
Dezember-Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis des aktuellen/laufenden Bruttofestgehaltes,<br />
Einkommensteuerbescheide, Steuerberaterbescheinigungen<br />
- Bei Selbstständigen/Freiberuflern:<br />
Jahresabschluss, G+V-Rechnung, (Dezember-)BWA des laufenden oder letzten Jahres, Steuerberaterbescheinigungen<br />
27
konventionelle <strong>Rente</strong>nprodukte<br />
1.8 Produktmerkmal: Ausbaugarantie für konventionelle <strong>Rente</strong>nprodukte<br />
und dazugehörige Zusatzversicherungen<br />
Besondere Erhöhungsmöglichkeit von LV-Produkten<br />
Special<br />
Ereignisgebunden<br />
Kunden, die eine <strong>Rente</strong>nversicherung abgeschlossen haben, können ihren Versicherungsschutz<br />
unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des bestehenden<br />
Vertrages ausbauen, wenn die restliche Ansparzeit der Versicherung mindestens 12<br />
Jahre beträgt.<br />
Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
bei Veränderung der Versorgungssituation durch ein persönliches Ereignis<br />
(betreffen die versicherte Person)<br />
l Familiäre Ereignisse<br />
– Heirat oder Begründung einer <strong>Leben</strong>spartnerschaft nach dem Gesetz über<br />
die eingetragene <strong>Leben</strong>spartnerschaft<br />
– Geburt/Adoption eines Kindes<br />
– Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen <strong>Leben</strong>spartners<br />
l Ausbildung / Berufstätigkeit<br />
– erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule<br />
– Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten<br />
Arbeitsvertrages im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung der<br />
Ausbildung<br />
– bestandene Meisterprüfung<br />
– Gehaltssteigerung um mindestens 10 % (bezogen auf das regelmäßige<br />
Jahreseinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ohne Sonderzahlungen/Tantiemen)<br />
– Beförderung zum leitenden Angestellten<br />
– erstmaliges Steigen der Bezüge aus unselbstständiger Arbeit über die Beitragsbemessungsgrenze<br />
der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
– Übergang aus einem über mindestens ein Jahr laufenden befristeten Arbeitsverhältnis<br />
in eine unbefristete Vollzeitstelle (mit oder ohne gleichzeitigen<br />
Arbeitgeberwechsel).<br />
– Übergang aus einem über mindestens ein Jahr laufenden Teilzeit-Arbeitsverhältnis<br />
in eine unbefristete Vollzeitstelle (mit oder ohne gleichzeitigen Arbeitgeberwechsel).<br />
– Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />
l Reduzierung gesetzlicher oder betrieblicher Versorgungsleistungen<br />
– Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in<br />
der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungspflicht<br />
erfüllt ist<br />
– Reduzierung / Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung<br />
– Reduzierung / Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk<br />
l Grunderwerb<br />
– Erwerb oder Neubau einer Immobilie (Mindestwert: 25.000 EUR)<br />
Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />
l Sind im Vertrag keine Zusatzversicherungen enthalten, kann ein Ausbau unabhängig<br />
von den Ereignissen jederzeit ohne Gesundheitsprüfung erfolgen.<br />
– Ausbau höchstens 100 % der aktuell versicherten Jahresrente<br />
28
l Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen;<br />
– max. 800 EUR Jahresrente (innerhalb von 5 Jahren max. 1.250 EUR Jahresrente)<br />
l Weitere Bedingungen:<br />
– Vertrag besteht seit 6 Monaten<br />
– Beantragungsfrist: spätestens 6 Monate nach dem Ereignis<br />
– Höchstalter versicherte Person: 50 Jahre<br />
turnusmäßig<br />
Ausbau mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (Formular 2213402)<br />
alle 5 Jahre<br />
l Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />
l Sind keine Zusatzversicherungen eingeschlossen:<br />
– Ausbau höchstens 100 % der aktuell versicherten Jahresrente<br />
l Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen;<br />
– max. 2.500 EUR Jahresrente<br />
l Weitere Bedingungen:<br />
– Beantragungsfrist: 3 Monate vor Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes<br />
– Höchstalter versicherte Person: 60 Jahre<br />
Zusatzleistungen<br />
Ist BU/EU-Absicherung eingeschlossen, gelten folgende Bestimmungen:<br />
– Die mitversicherte BU- und/oder EU-<strong>Rente</strong> kann auch für sich allein erhöht<br />
werden.<br />
– Der jährliche Erhöhungsbetrag der BU/EU-<strong>Rente</strong> kann bis zu 6.000 EUR<br />
betragen, begrenzt auf jährlich 24.000 EUR Gesamtrente aller versicherten<br />
BU/EU-<strong>Rente</strong>n (bei Beamten: 9.000 EUR).<br />
l Weitere Bedingungen:<br />
– Recht auf Ausbau erlischt, wenn versicherte Person berufs- oder erwerbsunfähig<br />
geworden ist.<br />
Wechsel/<br />
Verschiebung des<br />
BU-/EU-Schutzes<br />
1. Ohne Gesundheitsprüfung bei Eintritt eines Ereignisses oder jederzeit mit<br />
vereinfachter Gesundheitsprüfung (Formular 2213402)<br />
l Verschiebung von EU in höherwertigen BU-Schutz im Rahmen BEUZ (BU-<br />
<strong>Rente</strong> steigt, EU-<strong>Rente</strong> sinkt, Gesamtrente bleibt gleich; Beitrag steigt)<br />
l Wechsel von EU in höherwertigen BU-Schutz im Rahmen BEUZ (EU-<strong>Rente</strong><br />
entfällt, nur noch BU-<strong>Rente</strong>, Gesamtrente bleibt gleich; Beitrag steigt)<br />
l Wechsel von BUZ oder BEUZ in Premium BUZ bzw. PBEUZ<br />
l Umwandlung von EUZ in BUZ / BEUZ (Gesamtrente bleibt gleich)<br />
2. Jederzeit ohne Gesundheitsprüfung<br />
l Verschiebung von BU in EU-Schutz im Rahmen BEUZ (EU-<strong>Rente</strong> steigt, BU-<br />
<strong>Rente</strong> sinkt, Gesamtrente bleibt gleich)<br />
l Umwandlung BEUZ in EUZ (Gesamtrente bleibt gleich)<br />
l Umwandlung BUZ in EUZ oder BEUZ (Gesamtrente bleibt gleich)<br />
29
Zusatzversicherung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
1.9 Produktbeschreibung: Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
(HRZ für BR/FR)<br />
Die HRZ bietet alternativ die lebenslange Absicherung eines Partners (HRZ) oder eine zeitlich auf die Ansparzeit<br />
der Hauptversicherung (HRZA) oder deren <strong>Rente</strong>nbezugszeit begrenzte Absicherung (HRZR). Im<br />
Rahmen der SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) ist das stets der Ehegatte, während bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> (FR) auch<br />
andere zu versorgende Personen mitversichert werden können.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
bis zu 100 % der versicherten Altersrente möglich<br />
Tod der versicherten Person<br />
Vor <strong>Rente</strong>nbeginn (HRZ/HRZA) erhält die zu versorgende Person bei<br />
l BR die versicherte Hinterbliebenenrente,<br />
l FR die versicherte Hinterbliebenenrente zuzüglich erreichter Überschüsse.<br />
sofern entweder eine lebenslange HRZ oder eine HRZ während der Ansparzeit<br />
(HRZA) eingeschlossen ist.<br />
Nach <strong>Rente</strong>nbeginn (HRZ/HRZR) erhält die zu versorgende Person bei<br />
l BR die versicherte Hinterbliebenenrente - also den gleichen Betrag wie oben<br />
– lebenslang gezahlt,<br />
l FR den vereinbarten Prozentsatz der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong> lebenslang gezahlt.<br />
Ist für die Hauptversicherung eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit vereinbart, wird<br />
die Hinterbliebenenrente erst nach deren Ablauf gezahlt.<br />
sofern entweder eine lebenslange HRZ oder eine HRZ während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
(HRZR) eingeschlossen ist.<br />
Bei Tod der zu versorgenden Person<br />
l erlischt die HRZ ohne Leistungsanspruch; der laufende Beitrag wird<br />
reduziert.<br />
Besonderheiten<br />
Überschussbeteiligung<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
l ein Wechsel der zu versorgenden Person ist nicht möglich<br />
l Kündigung der HRZ während der Ansparzeit: Der Rückkaufswert wird nicht ausgezahlt;<br />
stattdessen erfolgt eine Erhöhung der versicherten <strong>Rente</strong>.<br />
l Eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann nicht zusammen mit einer HRZ<br />
gewählt werden.<br />
während der Ansparzeit<br />
l Die Überschüsse der HRZ mit einer<br />
– BR erhöhen direkt die Überschüsse der Hauptversicherung<br />
– FR werden wie die der Hauptversicherung verwendet.<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn der HRZ<br />
l Eine laufende HRZ-<strong>Rente</strong> steigt durch die Überschüsse.<br />
mindestens höchstens<br />
mtl. Hinterbliebenenrente<br />
50 EUR 100 % der vers. <strong>Rente</strong> inkl. Waisenrente(n)<br />
Bei BR: Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />
muss mind. 50 % betragen; der Rest ist für<br />
Zusatzprodukte verwendbar.<br />
l Hinterbliebenenrenten zur FR sind nur mit einem Ertragsanteil einkommen steuerpflichtig;<br />
in Verbindung mit einer BR sind Hinterbliebenenrenten genauso einkommensteuerlich<br />
zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
30<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 3.2.3., 4.2.4.)
Zusatzversicherung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
1.10 Produktbeschreibung: Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />
(WRZ für BR/FR)<br />
Finanzielle Absicherung im Rahmen der SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) für kindergeldberechtigte Kinder und im Rahmen<br />
der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> (FR) für Kinder ohne Einschränkung<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
bis zu 100 % der versicherten Altersrente möglich<br />
Tod der versicherten Person<br />
Vor <strong>Rente</strong>nbeginn erhält das zu versorgende Kind (max. 3 pro Vertrag) bei<br />
l BR die versicherte Waisenrente,<br />
l FR die versicherte Waisenrente zuzüglich erreichter Überschüsse.<br />
Nach <strong>Rente</strong>nbeginn erhält das zu versorgende Kind bei<br />
l BR die versicherte Waisenrente - also den gleichen Betrag wie oben<br />
l FR den vereinbarten Prozentsatz der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>. Auch wenn die<br />
SI Flexible <strong>Rente</strong> wegen einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit weitergezahlt wird:<br />
Waisenrenten werden sofort fällig!<br />
Bei Tod eines zu versorgenden Kindes<br />
l erlischt die WRZ ohne Leistungsanspruch; der laufende Beitrag wird<br />
reduziert.<br />
Besonderheiten<br />
l ein Wechsel des mitversicherten Kindes ist nicht möglich<br />
l Kündigung der WRZ während der Ansparzeit: Der Rückkaufswert wird nicht<br />
ausgezahlt; stattdessen erfolgt eine Erhöhung der versicherten <strong>Rente</strong><br />
l WRZ zur SI Basis-<strong>Rente</strong> nur für kindergeldberechtigte Kinder<br />
l Eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann nicht zusammen mit einer WRZ<br />
gewählt werden.<br />
während der Ansparzeit<br />
l Die Überschüsse der WRZ mit einer<br />
– BR erhöhen direkt die Überschüsse der Altersrente.<br />
– FR werden wie die der Hauptversicherung verwendet.<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn der WRZ<br />
l Eine laufende WRZ-<strong>Rente</strong> steigt durch die Überschüsse.<br />
Überschussbeteiligung<br />
Rahmenbedingungen<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 0 27 / 22 1<br />
Endalter 2 18 32 / 25 3<br />
mtl. Waisenrente<br />
50 EUR 100 % der vers. <strong>Rente</strong> (inkl. Hinterbliebenenrente)<br />
Bei BR: Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />
muss mind. 50 % betragen; der Rest ist für Zusatzprodukte<br />
verwendbar.<br />
für alle mitversicherten Kinder gilt:<br />
1<br />
bei SI Basis-<strong>Rente</strong>, 2 einheitliches Endalter, 3 bei SI Basis-<strong>Rente</strong> auf vollendete<br />
Leistungsendalter 25 Jahre festgelegt, endet bei Fortfall der Kindergeldberechtigung,<br />
4<br />
gleiche Monatsrenten<br />
31
Steuergesetzgebung<br />
l Hinterbliebenenrenten zur FR sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />
in Verbindung mit einer BR sind Hinterbliebenenrenten<br />
genauso einkommensteuerlich zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 3.2.3.,<br />
4.2.4.)<br />
32
<strong>Rente</strong>nversicherung<br />
1.11 Produktmerkmal: Flexibler <strong>Rente</strong>nbeginn (<strong>Rente</strong>)<br />
Bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong>, SI Basis-<strong>Rente</strong> und SI Riester-<strong>Rente</strong> kann der Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung flexibel<br />
an den Eintritt in den Ruhestand angepasst werden. Der Beginn kann vorverlegt oder aufgeschoben werden<br />
1. SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR)<br />
Produktspecial<br />
Abrufrente<br />
l Es wird eine geringere <strong>Rente</strong> als zum <strong>Rente</strong>nbeginn fällig (abhängig vom<br />
erreichten Guthaben und dem Alter der versicherten Person bei Abruf).<br />
l Der sonst übliche Rückkaufsabzug entfällt<br />
Aufschubrente<br />
l hier wird später eine höhere <strong>Rente</strong> als zum planmäßigen <strong>Rente</strong>nbeginn fällig<br />
vorgezogene Kapitaloption<br />
l es gilt Entsprechendes wie bei der Abrufrente<br />
aufgeschobene Kapitaloption (unter bestimmten Voraussetzungen)<br />
l es gilt Entsprechendes wie bei der Aufschubrente<br />
Auswirkungen<br />
Abrufrente/vorgezogene Kapitaloption<br />
Durch eine längere <strong>Rente</strong>nzahlung sowie fehlende Beiträge und Zinsen ist die<br />
Abrufrente geringer als zum planmäßigen <strong>Rente</strong>nbeginn. Je früher die Abrufrente in<br />
Anspruch genommen wird, desto niedriger fällt die <strong>Rente</strong> aus. Entsprechendes gilt<br />
für die vorgezogene Kapitaloption (Beiträge/Zinsen).<br />
l Aufschubrente/aufgeschobene Kapitaloption<br />
l Die Aufschubrente ist höher als die <strong>Rente</strong> zum geplanten <strong>Rente</strong>nbeginn, denn bis<br />
zum „neuen“ <strong>Rente</strong>nbeginn fallen weitere Zinsen an und es gehen ggf.<br />
weitere Beiträge ein. Entsprechendes gilt für die aufgeschobene Kapitaloption<br />
(Beiträge/Zinsen).<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten, wenn die versicherte Person<br />
mindestens 60 Jahre alt ist und sich der Vertrag innerhalb der letzten 7 Jahre<br />
der Ansparzeit befindet:<br />
l der Kunde kann bei einer FR,<br />
a) wenn eine Beitragsrückgewähr und/oder eine HRZ (mindestens 50 % der<br />
Altersrente) vereinbart ist, den Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung um bis zu<br />
7 Jahre vorverlegen oder<br />
b) den Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung hinausschieben bis zum 85. <strong>Leben</strong>sjahr -<br />
unabhängig davon, ob eine Beitragsrückgewähr oder HRZ enthalten ist<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
vorverlegen hinausschieben<br />
60 67<br />
Alter in Jahren<br />
l anstelle der Abrufrente kann sich der Kunde in den letzten 7 Jahren das<br />
aktuelle Guthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen (frühestens zum<br />
60. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
l die vorgezogene Kapitaloption ist vom Kunden 1 Monat vor dem geplanten<br />
Termin schriftlich mitzuteilen<br />
33
l Abrufrente immer zum jeweiligen Hauptfälligkeitstermin<br />
l der Kunde muss eine schriftliche Willenserklärung einreichen; bei der Aufschubrente<br />
spätestens 1 Monat vor dem <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l die vereinbarte <strong>Rente</strong>ngarantiezeit bleibt gleich, es sei denn, die tariflichen<br />
Höchstgrenzen werden bei der Aufschubrente überschritten<br />
l die Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug (falls mitversichert)<br />
wird beibehalten (das Versicherungsendalter verringert sich), die Anfangsversicherungssumme<br />
sinkt im gleichen Verhältnis wie die Altersrente<br />
l die Prozentsätze einer HRZ und WRZ (falls mitversichert) bleiben erhalten<br />
l Zusatzprodukte BUZ, PBUZ, BEUZ, PBEUZ und EUZ werden beim vorgezogenen<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn aufgelöst (Rückkaufswerte werden zum Zeitpunkt<br />
des <strong>Rente</strong>nbeginns der vorgezogenen <strong>Rente</strong> ausgezahlt)<br />
l werden Leistungen aus einer BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ gewährt, ist eine<br />
Abruf- / Aufschubrente nicht möglich<br />
l folgendes ist zusätzlich bei der Aufschubrente zu beachten:<br />
– das tarifliche Höchstrentenbeginnalter darf nicht überschritten werden<br />
– der ursprüngliche Ablauftermin der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug (falls<br />
mitversichert) wird beibehalten (die Versicherungsdauer verringert sich), die<br />
Anfangsversicherungssumme ergibt sich dann aus der reduzierten Versicherungsdauer<br />
und der erhöhten Altersrente<br />
– eine evtl. eingeschlossene BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ erlischt<br />
– Erhöhungen aufgrund der Dynamik sind nicht mehr möglich<br />
– spätere Kapitaloption ist weiterhin möglich, sofern eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
oder eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug von mindestens 10 Jahren oder eine<br />
lebenslange HRZ von mindestens 50 % eingeschlossen ist.<br />
l Private <strong>Rente</strong>n sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
Steuergesetzgebung<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.)<br />
2. SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) / SI Riester-<strong>Rente</strong> (RR)<br />
Produktspecial<br />
l Bei der BR kann der Kunde den <strong>Rente</strong>nbeginn um bis zu 7 Jahre vorziehen<br />
(frühestens auf vollendetes 60. <strong>Leben</strong>sjahr).<br />
l Bei der RR, wenn die VP Altersrente aus der GRV bezieht.<br />
Die Regelungen hierfür entsprechen denen der FR<br />
(Hinweis: ohne Kapitaloption).<br />
Die Aufschubrente findet für alle genannten Produktformen Anwendung. Auch hier<br />
gelten die Regelungen wie bei der FR (Hinweis: ohne Kapitaloption).<br />
34
Produktbaustein (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />
1.12 Produktbeschreibung: <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
Die Vereinbarung einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ermöglicht eine zeitlich befristete Hinterbliebenenabsicherung<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn bei den Produkten SI Flexible <strong>Rente</strong> und SI Riester-<strong>Rente</strong>.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
nach<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
(Teil-)Kapitalisierung der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit nach <strong>Rente</strong>nbeginn (nur SI Flexible<br />
<strong>Rente</strong>)<br />
Kapitalisierung während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
Während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit kann eine Kapitalabfindung für die noch während<br />
der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit fällig werdenden <strong>Rente</strong>n gezahlt werden.<br />
Bei einer Vollkapitalisierung wird bis zum Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit keine <strong>Rente</strong><br />
mehr gezahlt; Es verbleibt eine beitragsfrei SI Flexible <strong>Rente</strong> mit evtl. eingeschlossener<br />
HRZ und WRZ.<br />
Bei einer Teilkapitalisierung erfolgt eine entsprechende Reduzierung der <strong>Rente</strong>. Es<br />
verbleibt eine beitragsfreie SI Flexible <strong>Rente</strong> mit evtl. eingeschlossener HRZ und<br />
WRZ.<br />
Nach Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit wird die volle Altersrente weitergezahlt (zum<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn garantierte <strong>Rente</strong> zzgl. Überschüsse).<br />
Beantragungsfrist der Kapitalisierung: 3 Monate vor Auszahlungstermin<br />
versicherte <strong>Rente</strong> nach Teilkapitalisierung: mindestens 50 EUR monatlich<br />
Tod der versicherten Person<br />
l Die/der Begünstigte erhält bis zum Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit die vereinbarte<br />
<strong>Rente</strong> zuzüglich Überschüsse.<br />
Ist für die SI Flexible <strong>Rente</strong> eine HRZ mit vereinbart, wird nach Ablauf der<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit die Hinterbliebenenrente gezahlt.<br />
l <strong>Rente</strong>n aus der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit sind mit einem Ertragsanteil (FR) bzw. voll<br />
(RR) einkommensteuerpflichtig.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
mindestens höchstens<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
1 restliche mittlere<br />
<strong>Leben</strong>serwartung 1<br />
1<br />
wird in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.2. und 3.2.3.)<br />
35
Produktbaustein<br />
1.13 Produktbeschreibung: Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
Die Vereinbarung einer Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug ermöglicht eine zeitlich befristete Hinterbliebenenabsicherung<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn bei den Produkten FR und BR.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Kapitalisierung der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
Tod der versicherten Person<br />
Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die Anfangsversicherungssumme<br />
(zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit) abzüglich der bereits<br />
gezahlten <strong>Rente</strong>n fällig. Bei BR wird diese Summe als Einmalbeitrag für eine sofort<br />
beginnende lebenslange Hinterbliebenen- oder Waisenrente verwendet.<br />
Kapitalisierung der Todesfallleistung während der Versicherungsdauer<br />
(nur bei SI Flexible <strong>Rente</strong>)<br />
Während der Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann eine<br />
einmalige Kapitalabfindung in Höhe der zum Auszahlungstermin versicherten Todesfallleistung<br />
(Anfangsversicherungssumme zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit,<br />
abzüglich bereits gezahlter <strong>Rente</strong>n) gezahlt werden, begrenzt auf das vorhandene<br />
Deckungskapital bzw. das vorhandene Vertragsguthaben bei fondsgebundener<br />
Verrentung.<br />
Nach deren Auszahlung werden bis zum Ende des vereinbarten Todesfallschutzes<br />
keine Leistungen mehr fällig (<strong>Rente</strong> oder Todesfallleistung). Aus einem etwa über<br />
die Kapitalabfindung hinaus vorhandenen Deckungskapital/Vertragsguthaben wird<br />
nach Ablauf des vereinbarten Todesfallschutzes eine lebenslange Altersrente gezahlt,<br />
wenn die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt.<br />
Beantragungsfrist der Kapitalisierung: 3 Monate vor Auszahlungstermin<br />
versicherte <strong>Rente</strong> nach Kapitalabfindung: mindestens 50 EUR monatlich<br />
Rahmenbedingungen<br />
l Anfangsversicherungssumme der FR/BR ist ein Vielfaches der versicherten<br />
Jahresrente (bei einer sofort beginnenden FR darf diese den Einmalbeitrag<br />
nicht überschreiten, bei FR/BR mit Ansparzeit nicht den garantierten Bar<br />
wert zum <strong>Rente</strong>nbeginn). Daraus ergibt sich die Höchstdauer, die auf<br />
Kundenwunsch auch unterschritten werden kann.<br />
l Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug beginnt zum<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn.<br />
l Versicherungsschutz endet mit Ablauf der Versicherungsdauer.<br />
l Bei Einschluss der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug sind neben der<br />
Beitragsrückgewähr folgende Zusatzprodukte möglich:<br />
BUZ, PBUZ, BEUZ, PBEUZ, EUZ, EKID (Hinweis: Beitragsrückgewähr<br />
schließt Beitrag der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug mit ein),<br />
HRZA,WRZ.<br />
l Einmalbeitrag möglich<br />
l Dynamik möglich (entsprechend Hauptversicherung)<br />
l vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn sowie <strong>Rente</strong>naufschub sind möglich<br />
(entsprechend Hauptversicherung)<br />
l nicht möglich ist die Kombination mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder HRZR<br />
l Auch bei der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug ist zu berücksichtigen, dass<br />
die Beiträge aller Zusatzversicherungen weniger als 50 % des Gesamtbeitrags<br />
der BR betragen müssen.<br />
36
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
während der Ansparzeit und <strong>Rente</strong>nbezugszeit:<br />
l FR: Überschüsse werden zur Erhöhung der Todesfallleistung verwendet<br />
BR: Überschüsse der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug werden zur Erhöhung<br />
der Altersrente verwendet (bei fondsgebundener Verrentung:<br />
Erhöhung des Vertragsguthabens)<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
l Hinterbliebenenrenten in Verbindung mit BR sind genauso einkommensteuerpflichtig<br />
zu behandeln wie die Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.1, 4.2.4)<br />
37
1.14 Produktinhalte konventionelle <strong>Rente</strong>nprodukte<br />
SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) 3<br />
Ansparzeit<br />
sofort<br />
beginnend<br />
SI Riester-<br />
<strong>Rente</strong><br />
(RR)<br />
SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR)<br />
Ansparzeit sofort<br />
beginnend<br />
Beitragsrückgewähr X 4 - 4 - X -<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit - - X X X<br />
Todesfallleistung im<br />
<strong>Rente</strong>nbezug<br />
X 4 X 4 - X X<br />
Kapitalisierung der<br />
Garantierente<br />
- - - X X<br />
HRZ X 5 X 5 - X X<br />
WRZ X 6 X 6 - X X<br />
laufende Beitragszahlung X - X X -<br />
Einlösungsbeitrag 1 X X - X X<br />
Beitragspause möglich<br />
(Antrag VN)<br />
X - - X 8 -<br />
Zuzahlungen (Sonderzahlungen)<br />
möglich<br />
X 7 - X X -<br />
abgekürzte<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
X - - X -<br />
EKID - - - X -<br />
EVS - - - X -<br />
BU/EU-Absicherung X - - X -<br />
- verlängerte<br />
Leistungsdauer 2 X - - X -<br />
- abgekürzte BUZ/EUZ-<br />
Vers.dauer 2 X - - X -<br />
Dynamik X X X<br />
Ausbaugarantie - - X<br />
Hinweis: Bei Einschluss EKID und/oder EVS in FR können HRZ, WRZ, BUZ, PBUZ, BEUZ,<br />
PBEUZ und EUZ nicht mit eingeschlossen werden.<br />
1<br />
EKID- oder EVS-Einschluss nur bei laufender Beitragszahlung möglich<br />
2<br />
nur möglich, wenn BU/EU-<strong>Rente</strong> mit versichert ist<br />
3<br />
Hinweis: Es ist zu beachten, dass ein nahtloser Übergang von der BU/EU-<strong>Rente</strong> in die<br />
Altersrente erfolgt<br />
4<br />
Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort<br />
beginnende Hinterbliebenen-/Waisenrente zu gleichen Teilen verwendet<br />
5<br />
nur Ehegatten (ohne Kapitalwahlrecht)<br />
6<br />
Kinder, für die die VP Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuerveranlagung<br />
(§ 32 EStG) hat (ohne Kapitalwahlrecht)<br />
7<br />
Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 3 EStG beachten<br />
8<br />
wahlweise mit Finanzierung der Zusatzversicherungen aus dem Vertragsguthaben, falls<br />
dieses dafür ausreicht<br />
38
Fondsgebundene <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
2.1 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant Invest -<br />
SIGGI - Allgemein<br />
Produktspecial<br />
Dynamisches<br />
3-Topf Garantiesicherungsverfahren<br />
Bruttobeitragsgarantie (Beiträge zur Hauptversicherung) zwischen 0 und 100 %,<br />
modernes Anlagekonzept mit nachträglicher Garantieänderungsoption, abschließbar<br />
in den drei Schichten der Altersvorsorge<br />
SIGGI ist ein Produkt mit kombinierter Anlage der Sparbeiträge in Fonds und Sicherungsvermögen<br />
(übriges Vermögen). Dabei wird angestrebt, dass ein möglichst<br />
hoher Anteil der Sparbeiträge in chancenreichen Anlagen investiert wird, um die<br />
Renditechancen für den Kunden zu optimieren.<br />
Neben „Topf 1“ (Sicherungsvermögen) gibt es den speziell für dieses Produkt<br />
aufgelegten Garantiefonds SI SafeInvest der HANSAINVEST mit unbegrenzter<br />
Laufzeit („Topf 2“). Dieser Fonds garantiert, dass der Wert eines Anteils am ersten<br />
Börsentag eines jeden Kalendermonats nicht niedriger ist als 80 % des Anteilwertes<br />
am ersten Börsentag des Vormonats. Die Sicherungsperiode des SI SafeInvest<br />
beträgt somit einen Monat. Zu Beginn des Sicherungszeitraums investiert der Fonds<br />
i.d.R. zu 100 % in Aktienmärkte; die getätigten Anlagen werden, falls erforderlich,<br />
innerhalb des Sicherungszeitraums zur Sicherstellung der Kursgarantie ganz oder<br />
teilweise durch wertstabilere Anlagen ersetzt. Zu Beginn eines neuen Sicherungszeitraums<br />
wird das Fondsvermögen wieder bis zu 100 % in Aktienmärkten angelegt.<br />
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der SI SafeInvest sein Sicherungsversprechen<br />
einmal nicht erfüllen kann, zahlt die Société Générale (Garantiegeber) den<br />
fehlenden Geldbetrag in den Fonds ein.<br />
Die Aufteilung auf Fonds und Sicherungsvermögen wird monatlich vorgenommen.<br />
Dabei werden nicht nur die neu hinzugekommenen Beiträge, sondern das gesamte<br />
zu diesem Zeitpunkt angesammelte Vertragsguthaben neu verteilt. Je nach Kapitalmarktentwicklung<br />
kann das Vertragsguthaben in beide Richtungen - dynamisch<br />
– umgeschichtet werden. Ist das vom Kunden gewünschte Garantieniveau bereits<br />
vorzeitig abgesichert, kann das darüber liegende Guthaben in einem weiteren „Topf<br />
3“ angelegt werden, dessen Fondszusammensetzung vom Kunden frei gewählt<br />
werden kann.<br />
Hohe Sicherheit<br />
Hohe Ertragschancen<br />
Topf 1 Topf 2 Topf 3<br />
Sicherungsvermögen Wertsicherungsfonds „Freie“ Fonds<br />
SI SafeInvest<br />
Nachträgliche<br />
Garantieänderung<br />
Der Kunde kann die Garantie flexibel ändern, d.h. erhöhen oder senken. Damit wird<br />
ihm einerseits ermöglicht, vorhandenes Vertragsguthaben (bei besonders guter<br />
Fondsentwicklung) zu sichern – auch über 100 % der Bruttobeiträge hinaus. Auf<br />
Antrag des Kunden kann andererseits gesichertes Kapital auch wieder investiert<br />
werden. Dadurch ergeben sich zusätzliche Renditechancen, (Besonderheiten bei<br />
Riester-<strong>Rente</strong> und bAV sind hierbei zu beachten). Durch entsprechende Standmitteilungen<br />
wird der Kunde darüber informiert, wie sich sein Portfolio entwickelt hat<br />
und welche Garantien möglich sind.<br />
39
Ablaufmanagement<br />
Fondsauswahl<br />
Innerhalb der letzten 5 Jahre vor <strong>Rente</strong>nbeginn hat der Kunde die Möglichkeit, das<br />
erreichte Vertragsguthaben bis zum <strong>Rente</strong>nbeginn ganz oder teilweise garantiert<br />
abzusichern, indem er eine Leistungsabsicherung einschließt bzw. die bestehende<br />
Leistungsabsicherung erhöht (siehe auch Punkt „Nachträgliche Garantieänderung“).<br />
Gleichzeitig kann er für die noch zu zahlenden Beiträge bzw. für das<br />
nach der Absicherung noch vorhandene freie Vermögen eine neue Aufteilung auf<br />
die zur Verfügung stehenden Fonds bestimmen. Der Kunde wird in den letzten 5<br />
Jahren vor <strong>Rente</strong>nbeginn jährlich über diese Möglichkeiten informiert.<br />
Für den dritten Topf bzw. für Kunden, die keine Garantie wünschen, stehen 23<br />
Dach- und Einzelfonds zur Verfügung. Hierzu zählen die konzerneigenen Dachfonds:<br />
HANSAdynamic Class S, HANSAcentro Class S, HI Topselect W, HI Topselect<br />
D, SI BestSelect, HI-Einzelfonds:<br />
HANSAeuropa, HANSAsecur, SI ÖkoSelect, Konzept Europaplus, Konzept Pro-Select,<br />
HANSAgold, C-Quadrat ARTS Total Return Flexible sowie 11 (Einzel)Fremdfonds:<br />
HAC WORLD Top-Investors, Carmignac Investissement A, Lingohr-Systematic-LBB-Invest,<br />
Threadneedle European Fund 1, Acatis Aktien Global, Fidelity<br />
European Growth Fund, Schroder (ISF) Euro Equity, Templeton Growth Fund EUR,<br />
DWS Vermögensbildungsfonds I, JPMorgan Funds-Global Focus A (Acc), First<br />
Private Aktien Global A.<br />
Der Kunde kann seinen Sparbeitrag auf bis zu 5 Fonds gleichzeitig aufteilen.<br />
Switch/Shift<br />
Bis zu 6-mal im Jahr kann der Kunde kostenfrei künftige Beiträge und/oder das<br />
vorhandene Ver-tragsguthaben in der freien Fondsanlage ganz oder teilweise innerhalb<br />
der Fonds umschichten.<br />
Pflegeoption<br />
Zum <strong>Rente</strong>nbeginn kann der Kunde eine Pflegerentenversicherung bis zu<br />
1500 EUR monatliche Pflegerente abschließen. Voraussetzung dabei ist u.a., dass<br />
eine Ansparzeit von mindestens 12 Jahre vereinbart wurde und das Recht auf<br />
Pflegeoption dann noch nicht erloschen ist. Das Recht auf Pflegeoption erlischt z.B.<br />
zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person (VP) das 67.<br />
<strong>Leben</strong>sjahr vollendet oder wenn die VP bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs-<br />
oder Pflegerente bei einem Sozialversicherungsträger beantragt<br />
hat oder Pflegebedürftigkeit droht.<br />
40
Basisversorgung (SIGGI)<br />
2.2 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant Invest -<br />
SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> (GIBR)<br />
Die SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> garantiert eine lebenslange <strong>Rente</strong>nzahlung – frühestens ab dem vollendeten 60.<br />
<strong>Leben</strong>sjahr. Das Produkt ist zertifiziert.<br />
Produktspecial<br />
Bruttobeitragsgarantie zwischen 0 und 100 %, modernes Anlagekonzept mit nachträglicher<br />
Garantieänderungsoption.<br />
Die SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld<br />
II (Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf das Arbeitslosengeld) und es besteht<br />
Insolvenz-/Pfändungsschutz.<br />
Leistungsspektrum<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird das Vertragsguthaben je nach Vereinbarung konventionell<br />
oder fondsgebunden verrentet (d.h. fondsorientierte Anlage des<br />
Kapitals).<br />
Die <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus dem zum <strong>Rente</strong>nbeginn gültigen <strong>Rente</strong>nfaktor<br />
(mindestens der garantierte) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />
l Eine vereinbarte Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann nicht kapitalisiert<br />
werden. 1<br />
Vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Der Kunde kann den <strong>Rente</strong>nbeginn vorziehen.<br />
Aufgeschobener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Der Kunde kann den <strong>Rente</strong>nbeginn hinausschieben.<br />
Tod während der Ansparzeit<br />
l Beitragsrückgewähr, mindestens jedoch das Vertragsguthaben 1<br />
Tod nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann vereinbart werden. Bei Tod der<br />
versicherten Person nach Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung wird die Anfangsversicherungssumme<br />
(zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit) abzüglich der<br />
bereits gezahlten <strong>Rente</strong>n fällig. 1<br />
Zusatzleistungen<br />
l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich (Produkt mit Ansparzeit)<br />
− Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/EUZ muss grundsätzlich dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter<br />
der SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> entsprechen<br />
− unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsendalter möglich, wobei<br />
Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/EUZ stets mit dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter der<br />
SI Basis-<strong>Rente</strong> übereinstimmt (Versicherungsendalter sollte das maximal für<br />
den Beruf mögliche sein)<br />
− Besondere Konstellation für Berufe mit Endalterbegrenzung auf 60 Jahre (z.B.<br />
Polizisten):<br />
o Versicherungsdauer der BUZ endet in dem Kalenderjahr, in dem das<br />
natürliche Alter die Altersgrenze 60 Jahre erreicht<br />
o Leistungsdauer der BUZ endet erst im Kalenderjahr nach dem Erreichen<br />
des natürlichen Alters 60 Jahre gleichzeitig mit dem Beginn der Altersrente<br />
− bei Berufen, deren Leistungsendalter unter 60 Jahren liegen, kann die SIGGI<br />
Basis-<strong>Rente</strong> nur um eine EBUV bis zum berufsbedingten Endalter ergänzt<br />
werden<br />
− BUZ-Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe nicht möglich<br />
− BUZ/PBUZ-Einschluss für Schüler nicht möglich<br />
1<br />
Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort<br />
beginnende Hinterbliebenen-/Waisenrente verwendet.<br />
41
− Einzelheiten siehe Produktbeschreibungen EBUV/BUZ/PBUZ/EUZ<br />
l HRZ-Einschluss möglich (nur Ehegatten) 2<br />
l WRZ-Einschluss möglich für Kinder, für die die versicherte Person Anspruch<br />
auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuerveranlagung<br />
nach § 32 EStG hat (Hinweis: auf tatsächliche Gewährung von<br />
Kindergeld/Freibetrag kommt es nicht mehr an) 2<br />
2<br />
HRZ-/WRZ-Einschluss in der Ansparzeit als klassische Zusatzversicherung und/oder –<br />
sofern keine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug vereinbart ist – in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
als Verrentungsoption möglich.<br />
Dynamik<br />
Beitragspause<br />
Zuzahlungen<br />
flexible Beitragszahlung<br />
Überschussbeteiligung<br />
l Beitragsbezogen (Beitragserhöhung zwischen 5 % und 10 %), alternativ<br />
kann eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden<br />
l Eine BU-/EU-<strong>Rente</strong> sowie Hinterbliebenen- und Waisenrenten werden nicht<br />
erhöht.<br />
l Lastschrifteinzug<br />
l monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich<br />
l Einmalbeitragszahlung ist möglich<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l Zuzahlungen jederzeit möglich<br />
l Aussetzen der Beitragszahlung für bis zu drei Jahre (z.B. Elternzeit)<br />
l in der Ansparzeit jederzeit bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich<br />
(max. 40.000 EUR in jedem Kalenderjahr)<br />
l Zuzahlungen erhöhen die Leistungen der Hauptversicherung, haben aber<br />
keinen Einfluss auf ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen.<br />
l Bei Erhöhung von Zusatzprodukten (z.B. BUZ und/oder HRZ) ist eine<br />
Gesundheitsprüfung erforderlich (z.B. über Gesundheitserklärung 220020x).<br />
Dies ist im Rahmen einer Vertragsänderung möglich und führt bei der GIBR in<br />
der Regel zu einer Regelbeitragserhöhung. Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />
muss mindestens 50 % betragen, der Rest ist für Zusatzprdukte verwendbar.<br />
l Verhältnismäßigkeit zwischen dem Brutto-Arbeitseinkommen und der/den BU-/<br />
EU-<strong>Rente</strong>n sowie berufsbezogene Begrenzungen wie z.B. für Auszubildende<br />
sind zu berücksichtigen.<br />
während der Ansparzeit<br />
l Monatlich werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem<br />
Vertragsguthaben gutgeschrieben.<br />
42<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l konventionelle Anlage<br />
- Bonusrente (die Gesamtrente steigt um einen jährlich festgelegten<br />
Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr)<br />
- Bonusrente mit Sockel (ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels<br />
verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt<br />
gezahlten <strong>Rente</strong>)<br />
l Fondsanlage<br />
Das Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds SI SafeInvest<br />
angelegt. Kursgewinne des SI SafeInvest werden ab einer bestimmten<br />
Schwelle in <strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt. Außerdem werden Zinsüberschüsse<br />
auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben gutgeschrieben.
Rahmenbedingungen<br />
mindestens<br />
Eintrittsalter 0 (15 in BSW 1 )<br />
Eintrittsalter WRZ<br />
höchstens<br />
22 (für Kind)<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 (vollendet) 70 2 (mit BUZ/EUZ<br />
67 3 )<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
(gilt nicht für<br />
3<br />
Einmalbeiträge)<br />
Beitragszahlungsendalter 67 2<br />
Ansparzeit<br />
- laufende<br />
Beitragszahlung 4<br />
- Einmalbeitrag<br />
- Einmalbeitrag bei<br />
fondsgebundener<br />
Verrentung<br />
- Erlebensfallgarantie<br />
von mind. 80 %<br />
3<br />
1<br />
2<br />
12 (PG* Comfort/Spezial),<br />
6 (PG* Collect/Classic)<br />
Leistungsendalter WRZ 25 (vollendet) 5<br />
Erlebensfallgarantie<br />
0 % 100 %<br />
(der Bruttobeitragssumme)<br />
monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> 6,7 50 EUR 4 % der Bruttobeitragssumme<br />
8<br />
Monatsbeitrag 4<br />
20 EUR<br />
* Produktgruppe<br />
1<br />
Mindesteintrittsalter 15 Jahre in der Beratungssoftware vorgesehen, da bei Basisversorgung<br />
VN = VP ist. Andere Eintrittsalter = Anfrage HV.<br />
2<br />
Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich.<br />
3<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten. BUZ/EUZ-Leistungsendalter 67<br />
Jahre möglich, wenn Versicherungsendalter 65 Jahre.<br />
4<br />
Neben der lfd. Beitragszahlung sind variable Zuzahlungen bis zur Höhe des steuerlichen<br />
Höchstbetrags möglich.<br />
5<br />
Das Leistungsendalter ist auf 25 Jahre festgelegt. Waisen: Kinder, für die ein<br />
Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht.<br />
6<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />
nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />
von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
7<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten<br />
8<br />
Der Beitragsanteil für die Altersrente muss mindestens 50 % betragen, der Rest ist<br />
für Zusatzprodukte verwendbar.<br />
l VN muss gleichzeitig VP, Beitragszahler und Leistungsempfänger sein<br />
l Summe aus HRZ und/oder WRZ dürfen während der Ansparzeit nicht mehr<br />
als 24 % der Bruttobeitragssumme und während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit nicht<br />
mehr als 100 % der Altersrente betragen.<br />
l Vereinbarung einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ist nicht möglich.<br />
l Einmalbeitrag ist möglich.<br />
l Abruf- und Aufschubrente sind ab <strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 Jahre möglich.<br />
l Kündigung ist nicht möglich. Der Vertrag wird dann inkl. aller Zusatzversicherungen<br />
beitragsfrei gestellt (Etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen<br />
erlöschen. Die Rückkaufswerte der Zusatzversicherungen werden zur Erhöhung<br />
der beitragsfreien Leistungen der Hauptversicherung verwendet).<br />
l Abfindung Kleinstbetragsrenten als Einmalzahlung möglich.<br />
43
Steuergesetzgebung<br />
l Die Beiträge zur SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> (einschl. Zusatzversicherungen) sind im<br />
Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar.<br />
l Die SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> und <strong>Rente</strong>n aus Zusatzversicherungen sind entsprechend<br />
einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.1., 1.2.)<br />
Antrag<br />
212000X<br />
44
Riesterversorgung (SIGGI)<br />
2.3 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant Invest -<br />
SIGGI Riester-<strong>Rente</strong> (GIRR)<br />
SIGGI Riester-<strong>Rente</strong> ist ein staatlich gefördertes Produkt mit lebenslanger <strong>Rente</strong>nzahlung und optional<br />
einschließbarer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
Bruttobeitragsgarantie von 100 %, modernes Anlagekonzept mit nachträglicher<br />
Garantieänderungsoption, hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung, optional<br />
Fondsrente, staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug.<br />
SIGGI Riester-<strong>Rente</strong> unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld II<br />
(Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf das Arbeitslosengeld).<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird das Vertragsguthaben je nach Vereinbarung konventionell<br />
oder fondsgebunden verrentet (d.h. fondsorientierte Anlage des<br />
Kapitals). Die <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus dem zum <strong>Rente</strong>nbeginn gültigen<br />
<strong>Rente</strong>nfaktor (mindestens der garantierte) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />
Der <strong>Rente</strong>nbeginn kann vorgezogen werden, wenn zum Zeitpunkt<br />
des <strong>Rente</strong>nbeinns das Vertragsguthaben mindestens so hoch ist wie die<br />
Summe der eingezahlten Beiträge, etwaiger Sonderzahlungen und der uns<br />
zugeflossenen staatlichen Zulagen (jedoch nicht vor Vollendung des<br />
60. <strong>Leben</strong>sjahres, es sei denn, es wird eine Vollrente aus der gesetzlichen<br />
<strong>Rente</strong>nversicherung bezogen). Er kann auch aufgeschoben werden.<br />
l Der Kunde kann sich bis zu 30 % des angesammelten Vertragsguthabens<br />
als einmalige Kapitalleistung auszahlen lassen.<br />
Tod vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Auszahlung des vorhandenen Vertragsguthabens (mindestens die Summe<br />
der eingezahlten Beiträge) bei Rückzahlung der gewährten Zulagen und Gutschriften<br />
aus Sonderausgabenabzug an die Zulagenbehörde<br />
l oder Übertragung des Guthabens auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten ohne<br />
Rückzahlung von Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug<br />
Tod während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
l Weiterzahlung der <strong>Rente</strong> an den Bezugsberechtigten bis zum Ablauf der<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit. Gewährte Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug<br />
sind anteilig an die Zulagenbehörde zurückzuführen<br />
l oder Übertragng des Guthabens auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten ohne<br />
Rückzahlung von Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug.<br />
Dynamik<br />
Zulagendynamik<br />
Für eine optimale Ausschöpfung der Zulagen. Der Kunde nennt sein Einkommen.<br />
Das Einkommen wird jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht. Der Gesamtbeitrag<br />
beträgt 4 % des Vorjahresgehalts/-lohns (brutto) - max. 2.100 EUR<br />
(jährlich). Erfolgt im Antrag kein Ausschluss, ist diese Dynamikvariante standardmäßig<br />
eingeschlossen.<br />
Sonderausgabendynamik<br />
Für eine maximale Ausschöpfung des Sonderausgabenabzugs. Der Gesamtbeitrag<br />
beträgt 2.100 EUR. Steigerungen dieses Betrages durch den Gesetzgeber werden<br />
entsprechend berücksichtigt.<br />
Prozentsatzdynamik<br />
Der Regelbeitrag erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz von 5 % bis<br />
10 % - unabhängig von einer staatlichen Förderung.<br />
45
während der Ansparzeit<br />
Monatlich werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben<br />
gutgeschrieben.<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l konventionelle Anlage<br />
– Bonusrente (die Gesamtrente steigt um einen jährlich festgelegten Prozent<br />
satz,<br />
erstmals nach einem Jahr)<br />
– Bonusrente mit Sockel (ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />
Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />
zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>)<br />
l Fondsanlage<br />
– Fondsgebundene <strong>Rente</strong>, die garantiert gleich bleibt oder steigt<br />
Das Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds SI SafeInvest<br />
angelegt. Kursgewinne des SI SafeInvest werden ab einer bestimmten<br />
Schwelle in <strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt. Außerdem werden Zinsüberschüsse<br />
auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben gutgeschrieben.<br />
mindestens<br />
höchstens<br />
Eintrittsalter 15 61<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 67<br />
Ansparzeit<br />
12 (PG* Comfort/Spezial)<br />
6 (PG* Collect/Classic)<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit 1 Endalter 85<br />
Regelbeitrag 60 EUR<br />
(jährlich) 1<br />
* Produktgruppe<br />
1<br />
Bei Ehegattenverträgen ist ein Regelbeitrag von 0 EUR zugelassen<br />
Überschussbeteiligung<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Altersvorsorgebeiträge (Regelbeiträge + Zulagen) können als Sonderausgaben<br />
steuerlich geltend gemacht werden.<br />
l Die <strong>Rente</strong>n aus geförderten Altersvorsorgeverträgen sind in vollem Umfang<br />
einkommensteuerpflichtig.<br />
l Kapitalentnahme im Rahmen von Wohnriester möglich.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 2.1., 2.2.)<br />
Antrag<br />
Kundeninformation<br />
213010x<br />
220070x<br />
46
Flexible Versorgung (SIGGI)<br />
2.4 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global<br />
Garant Invest - SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> (GIFR)<br />
SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> bietet verschiedene Alternativen der Absicherung. Neben der lebenslangen <strong>Rente</strong>nzahlung<br />
gibt es auch die Möglichkeit, das Vertragsguthaben ganz oder teilweise auszahlen zu lassen, Garantien<br />
können bis zu 100 % der Beiträge zur Hauptversicherung (Bruttobeitragsgarantie) eingeschlossen<br />
werden.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
Bruttobeitragsgarantie zwischen 0 und 100 %, modernes Anlagekonzept mit nachträglicher<br />
Garantieänderungsoption, hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung,<br />
optional Fondsrente, Pflegeoption<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird das Vertragsguthaben je nach Vereinbarung konventionell<br />
oder fondsgebunden verrentet (d.h. fondsorientierte Anlage des<br />
Kapitals). Die <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus dem zum <strong>Rente</strong>nbeginn gültigen<br />
<strong>Rente</strong>nfaktor (mindestens der garantierte) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />
l alternativ vollständige oder teilweise Auszahlung des Vertragsguthabens,<br />
sofern sie spätestens 3 Monate vor <strong>Rente</strong>nbeginn beantragt wird<br />
l Naturalleistung möglich (Depoteröffnung bei HANSAINVEST und Übertragung<br />
der Fondsanteile)<br />
l eine vereinbarte Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann kapitalisiert werden<br />
vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l der Kunde kann 3 Jahre nach Vertragsabschluss den <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
vorziehen<br />
aufgeschobener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l der Kunde kann den <strong>Rente</strong>nbeginn um bis zu 7 Jahre hinausschieben, sofern<br />
er das 60. <strong>Leben</strong>sjahr erreicht hat (mit/ohne Beitragszahlung)<br />
Kapitaloption/Kapitalentnahme<br />
l In den letzten 7 Jahren vor <strong>Rente</strong>nbeginn kann der Kunde jederzeit sein<br />
Kapital erhalten. Ein entsprechender Antrag muss bis spätestens 3 Monate<br />
vor dem Auszahlungstermin gestellt sein.<br />
l Entnahmen sind jederzeit kostenfrei möglich<br />
Tod während der Ansparzeit<br />
l Beitragsrückgewähr, mindestens jedoch das Vertragsguthaben<br />
l Aufstockung auf eine garantierte Todesfallleistung von 100 % bis 400 % der<br />
bei Vertragsabschluss erwarteten Bruttobeitragssumme in Form einer TZA<br />
möglich; bis zur Vollendung des 7. <strong>Leben</strong>sjahres ist die Todesfallleistung<br />
begrenzt auf 8.000 EUR<br />
Tod nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Ist eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit vereinbart, wird die <strong>Rente</strong> bis zum Ablauf der<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt; sie kann<br />
kapitalisiert werden - auch teilweise.<br />
l Alternativ kann eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug vereinbart werden. Bei<br />
Tod der versicherten Person nach Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung wird die Anfangsversicherungssumme<br />
abzüglich der bereits gezahlten zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
erreichten <strong>Rente</strong> fällig.<br />
Zusatzleistungen<br />
l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />
47
l HRZ-/WRZ-Einschluss in der Ansparzeit als klassische Zusatzversicherung und/<br />
oder in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit als Verrentungsoption möglich. HRZ/WRZ können<br />
in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit nicht mit einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder Todesfallleistung<br />
im <strong>Rente</strong>nbezug kombiniert werden.<br />
l TZA-Einschluss möglich von 100 % bis 400 % der Bruttobeitragssumme (bei<br />
Summen unter 150 % der Beitragssumme ist die Beitragszahlungsdauer<br />
abgekürzt und beträgt zwei Drittel der Versicherungsdauer)<br />
Flexible<br />
Beitragszahlung<br />
Beitragspause<br />
Dynamik/<br />
Ausbaugarantie<br />
(bei SIGGI mit<br />
Regelbeitragszahlung)<br />
Überschussbeteiligung<br />
l Dynamik<br />
– beitragsbezogen (Beitragserhöhung zwischen 5 % und 10 %)<br />
– die Dynamik kann auch für die Zusatzleistungen (P)BUZ, EUZ gelten<br />
l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit von SIGGI und ggf. eingeschlossenen<br />
TZA/BU/EU-Produkten)<br />
– ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung)<br />
– turnusmäßig alle 5 Jahre (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />
l Lastschrifteinzug<br />
l monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich<br />
l Einmalbeitragszahlung ist möglich<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l Zuzahlungen jederzeit möglich<br />
l Aussetzen der Beitragszahlung für bis zu 3 Jahre (z.B. Elternzeit)<br />
l Zusatzleistungen können erhalten bleiben, indem die erforderlichen Beiträge<br />
dem Vertragsguthaben entnommen werden (frühestens nach 5 Jahren). Die<br />
vereinbarte Garantie reduziert sich entsprechend.<br />
während der Ansparzeit<br />
l Monatlich werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben<br />
gutgeschrieben.<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l konventionelle Anlage<br />
– Bonusrente (die Gesamtrente steigt um einen jährlich festgelegten Prozentsatz,<br />
erstmals nach einem Jahr)<br />
– Bonusrente mit Sockel (ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />
Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />
zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>)<br />
– fallende Bonusrente als besondere Vereinbarung (sofort mit erster <strong>Rente</strong>nzahlung<br />
wird die Bonusrente fällig)<br />
l Fondsanlage<br />
– Fondsgebundene <strong>Rente</strong>, die garantiert gleich bleibt oder steigt.<br />
Das Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds SI SafeInvest<br />
angelegt. Kursgewinne des SI SafeInvest werden ab einer bestimmten<br />
Schwelle in <strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt. Außerdem werden Zinsüberschüsse<br />
auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben gutgeschrieben.<br />
Rückkauf<br />
l Kündigung jederzeit möglich; fixer Stornoabzug von 50 EUR (Ausnahme: der<br />
Kunde ist mindestens 60 Jahre alt und der Vertrag befindet sich in den letzten<br />
7 Jahren der Beitragszahlungsdauer – dann kein Abzug)<br />
l Kündigung erfolgt immer zum Ende eines Monats mit einer Frist von 14 Tagen<br />
48
Produktwechsel<br />
l ein Wechsel von SIGGI in eine SI Flexible <strong>Rente</strong> und umgekehrt ist nicht<br />
möglich<br />
Rahmenbedingungen<br />
mindestens<br />
höchstens<br />
Eintrittsalter 0<br />
Eintrittsalter WRZ<br />
27 (für Kind)<br />
Leistungsendalter<br />
32<br />
WRZ<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter 70 5<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
3<br />
(gilt nicht für<br />
Einmalbeiträge)<br />
Beitragszahlungsendalter<br />
67 5<br />
Ansparzeit<br />
- laufende<br />
Beitragszahlung 1<br />
- Einmalbeitrag<br />
- Einmalbeitrag bei<br />
fondsgebundener<br />
Verrentung<br />
- Erlebensfallgarantie<br />
von mind. 80 %<br />
3<br />
12<br />
1<br />
12 (PG* Comfort/Spezial)<br />
6 (PG* Collect/Classic)<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit 1 restliche mittlere<br />
<strong>Leben</strong>serwartung 2<br />
Erlebensfallgarantie 0 % 100 %<br />
(der Bruttobeitragssumme)<br />
monatliche BU/EU-<br />
<strong>Rente</strong> 3,4 50 EUR 4 % der Bruttobeitragssumme<br />
Monatsbeitrag 1<br />
20 EUR<br />
* Produktgruppe<br />
1<br />
neben der lfd. Beitragszahlung sind variable Zuzahlungen möglich<br />
2<br />
wird in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />
3<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeits<br />
einkommens nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein<br />
Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
4<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten<br />
5<br />
Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85<br />
möglich<br />
49
Steuergesetzgebung<br />
l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
l Private <strong>Rente</strong>n sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Ansparzeit eingehalten worden, sind 50 % der Erträge einkommensteuerfrei;<br />
anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3)<br />
Antrag<br />
211000x<br />
50
Produktbaustein SIGGI Flexible <strong>Rente</strong><br />
2.4.1 Produktbeschreibung: Todesfall-Zusatzversicherung in der<br />
Ansparzeit (TZA)<br />
Die Vereinbarung einer Todesfallleistung in der Ansparzeit ermöglicht eine Hinterbliebenenabsicherung in<br />
Höhe von 100 bis 400 % der Bruttobeitragssumme.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
Hinterbliebenenschutz<br />
Tod der versicherten Person<br />
l Grundsätzlich gilt, dass bei Tod das Vertragsguthaben, mindestens jedoch<br />
die eingezahlten Bruttobeiträge (inkl. Zuzahlungen), ausgezahlt wird (ohne<br />
Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen).<br />
l Zusätzlich zur Beitragsrückgewähr kann vereinbart werden, dass diese<br />
Leistung durch die TZA auf einen Mindestbetrag von 100 - 400 % der bei<br />
Vertragsabschluss erwarteten Bruttobeitragssumme aufgefüllt wird.<br />
l Die TZA gewährleistet, dass bei Tod die Differenz zwischen vereinbarter<br />
Hinterbliebenabsicherung und den bereits gezahlten Beiträgen ausgezahlt<br />
wird. Es handelt sich somit um eine fallende Risikoabsicherung (zusammen<br />
mit der Beitragsrückgewähr gibt es einen konstanten Hinterbliebenenschutz).<br />
Ist das Vertragsguthaben bei Tod höher als die Beitragsrückgewähr, erhöht<br />
der Differenzbetrag die Gesamttodesfallleistung.<br />
l Die Versicherungsdauer der TZA entspricht der Beitragszahlungsdauer der<br />
Hauptversicherung. Bei Anfangsversicherungssummen ab 150 % der Bruttobeitragssumme<br />
stimmt die Beitragszahlungsdauer der TZA mit ihrer<br />
Versicherungsdauer überein. Liegt der Prozentsatz unter 150 %, beträgt die<br />
Beitragszahlungsdauer zwei Drittel der Versicherungsdauer.<br />
l Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung erlischt die<br />
TZA; ist die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung gegenüber der<br />
Ansparzeit abgekürzt, leistet in der beitragsfreien Ansparzeit nur die Beitragsrückgewähr,<br />
d.h. die garantierte Todesfallleistung beträgt dann 100 %<br />
der Bruttobeitragssumme.<br />
l Zu Versicherungen gegen Einmalbeitrag kann eine gesonderte Variante<br />
TZAE mit konstanter Leistung eingeschlossen werden. Die mögliche<br />
Gesamttodesfallleistung beträgt in diesem Fall 100 - 400 % des Einmalbeitrags.<br />
l Bei Einschluss der TZA ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.<br />
l Beitragsverrechnung (Ermäßigung der Beiträge)<br />
l Todesfallsofortbonus (zusätzliche Todesfallleistung)<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.1)<br />
51
Zusatzversicherung (SIGGI)<br />
2.5 Produktbeschreibung: Hinterbliebenenrenten-<br />
Zusatzversicherung (HRZ für SIGGI)<br />
Die HRZ bietet die Absicherung eines Partners. Im Rahmen der SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> (GIBR) ist das stets der<br />
Ehegatte, während bei der SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> (GIFR) auch andere zu versorgende Personen mitversichert<br />
werden können.<br />
Produktspecial<br />
Vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
HRZ-Jahresrente bis zu 24 % der SIGGI-Beitragssumme möglich (inkl. WRZ)<br />
Nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
bis zu 100 % der zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreichten <strong>Rente</strong> sind möglich (inkl. WRZ)<br />
Hinweis: SIGGI bietet hier Flexibilität: Die HRZ kann wahlweise getrennt für die Ansparphase,<br />
für die <strong>Rente</strong>nbezugsphase oder für die gesamte Vertragsdauer eingeschlossen<br />
werden. Bei SIGGI stehen deshalb quasi zwei HRZ-Produkte zur Wahl:<br />
vor und nach <strong>Rente</strong>nbeginn. So sind die unterschiedlichen Aussagen z.B. zur Höhe<br />
einer HRZ verständlich.<br />
Leistungsspektrum<br />
Bei Tod der versicherten Person<br />
l vor <strong>Rente</strong>nbeginn erhält die zu versorgende Person die versicherte Hinterbliebenenrente.<br />
l nach <strong>Rente</strong>nbeginn erhält die zu versorgende Person den vereinbarten<br />
Prozentsatz<br />
GIBR: der zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreichten <strong>Rente</strong> lebenslang gezahlt.<br />
GIFR: der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong> lebenslang gezahlt.<br />
Bei Tod der zu versorgenden Person<br />
l erlischt die HRZ ohne Leistungsanspruch; der laufende Beitrag wird bei<br />
Einschluss einer Hinterbliebenenrente während der Ansparzeit reduziert.<br />
Besonderheiten<br />
Überschussbeteiligung<br />
l ein Wechsel der zu versorgenden Person ist nicht möglich<br />
l Kündigung der HRZ während der Ansparzeit: Der Rückkaufswert wird nicht<br />
ausgezahlt; stattdessen erfolgt eine Erhöhung des Vertragsguthabens.<br />
l Eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug können<br />
nicht zusammen mit einer HRZ nach <strong>Rente</strong>nbeginn vereinbart werden.<br />
während der Ansparzeit<br />
l Die Überschüsse werden zur Erhöhung des Vertragsguthabens der Hauptversicherung<br />
verwendet.<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l GIBR mit konventioneller Verrentung: Die Überschüsse erhöhen die Altersrente,<br />
die HRZ-<strong>Rente</strong> bleibt konstant.<br />
l In allen anderen Fällen werden die Überschüsse wie diejenigen der Hauptversicherung<br />
verwendet.<br />
l Eine laufende <strong>Rente</strong> steigt durch die Überschüsse.<br />
52
mindestens höchstens<br />
50 EUR vor <strong>Rente</strong>nbeginn: 2 % der Beitragssumme (inkl.<br />
Waisenrente(n))<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn: 100 % der vers. <strong>Rente</strong> (inkl.<br />
Waisenrente(n))<br />
Bei GIBR: Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />
muss mindestens 50 % betragen; der Rest ist für<br />
Zusatzprodukte verwendbar.<br />
mtl. Hinterbliebenenrente<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Hinterbliebenenrenten zu GIFR sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />
in Verbindung mit GIBR sind Hinterbliebenenrenten genauso<br />
einkommensteuerlich zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 3.2.3., 4.2.4.)<br />
53
Zusatzversicherung (SIGGI)<br />
2.6 Produktbeschreibung: Waisenrenten-Zusatzversicherung (WRZ<br />
für SIGGI)<br />
Finanzielle Absicherung im Rahmen der SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> (GIBR) für kindergeldberechtigte Kinder und im<br />
Rahmen der SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> (GIFR) für Kinder ohne Einschränkung<br />
Produktspecial<br />
vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
WRZ-Jahresrente bis zu 24 % der SIGGI-Beitragssumme (inkl. HRZ)<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
bis zu 100 % der zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreichten <strong>Rente</strong> sind möglich (inkl. HRZ)<br />
Hinweis: SIGGI bietet hier Flexibilität: Die WRZ kann wahlweise getrennt für die Ansparphase,<br />
für die <strong>Rente</strong>nbezugsphase oder für die gesamte Vertragsdauer eingeschlossen<br />
werden. Bei SIGGI stehen deshalb quasi zwei WRZ-Produkte zur Wahl:<br />
vor und nach <strong>Rente</strong>nbeginn. So sind die unterschiedlichen Aussagen z.B. zur Höhe<br />
einer WRZ verständlich.<br />
Leistungsspektrum<br />
Bei Tod der versicherten Person<br />
l vor <strong>Rente</strong>nbeginn erhält das zu versorgende Kind (max. 3 pro Vertrag) die<br />
versicherte Waisenrente.<br />
l nach <strong>Rente</strong>nbeginn erhält das zu versorgende Kind den vereinbarten<br />
Prozentsatz<br />
− GIBR: der zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreichten <strong>Rente</strong> gezahlt.<br />
− GIFR: der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong> gezahlt.<br />
Bei Tod eines zu versorgenden Kindes<br />
l erlischt die WRZ ohne Leistungsanspruch; der laufende Beitrag wird bei<br />
Einschluss einer Waisenrente während der Ansparzeit reduziert.<br />
Besonderheiten<br />
Überschussbeteiligung<br />
l ein Wechsel des mitversicherten Kindes ist nicht möglich<br />
l Kündigung der WRZ während der Ansparzeit: Der Rückkaufswert wird nicht<br />
ausgezahlt; stattdessen erfolgt eine Erhöhung der versicherten <strong>Rente</strong>.<br />
l WRZ zur Basis-<strong>Rente</strong> nur für kindergeldberechtigte Kinder<br />
l Eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug können<br />
nicht zusammen mit einer WRZ nach <strong>Rente</strong>nbeginn gewählt werden.<br />
während der Ansparzeit<br />
l Die Überschüsse werden zur Erhöhung des Vertragsguthabens verwendet.<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l GIBR mit konventioneller Verrentung: Die Überschüsse erhöhen die Altersrente,<br />
die WRZ-<strong>Rente</strong> bleibt konstant.<br />
l In allen anderen Fällen werden die Überschüsse wie diejenigen der Hauptversicherung<br />
verwendet.<br />
l Eine laufende <strong>Rente</strong> steigt durch die Überschüsse.<br />
54
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 0 27/22 1<br />
Endalter 2 18 32/25 3<br />
mtl.<br />
Waisenrente 4 50 EUR vor <strong>Rente</strong>nbeginn:<br />
2 % der Beitragssumme (inkl. Hinterbliebenenrente)<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn: 100 % der vers. <strong>Rente</strong> (inkl.<br />
Hinterbliebenenrente)<br />
Bei GIBR: Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />
muss mind. 50 % betragen; der Rest ist für Zusatzprodukte<br />
verwendbar.<br />
für alle mitversicherten Kinder gilt:<br />
1<br />
bei GIBR, 2 einheitliches Endalter, 3 bei GIBR auf Leistungsendalter 25 Jahre<br />
festgelegt, endet bei Fortfall der Kindergeldberechtigung, 4 gleiche Monatsrenten<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Waisenrenten zu GIFR sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />
in Verbindung mit einer GIBR sind Waisenrenten genauso einkommensteuerlich<br />
zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 4.2.2., 4.2.4.)<br />
55
<strong>Rente</strong>nversicherung<br />
2.7 Produktmerkmal: Flexibler <strong>Rente</strong>nbeginn (SIGGI)<br />
Bei SIGGI-Produkten kann der Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung flexibel an den Eintritt in den Ruhestand angepasst<br />
werden. Der Beginn kann vorverlegt oder aufgeschoben werden.<br />
Produktspecial<br />
vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l Bei der GIBR kann die VP den <strong>Rente</strong>nbeginn um bis zu 7 Jahre vorziehen<br />
(frühestens auf vollendetes 60. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
l Bei der GIRR kann der <strong>Rente</strong>nbeginn vorgezogen werden, wenn zum Zeitpunkt<br />
des <strong>Rente</strong>nbeginns das Vertragsguthaben mindestens so hoch ist wie<br />
die Summe der eingezahlten Beiträge, etwaiger Sonderzahlungen und der<br />
uns zugeflossenen staatlichen Zulagen (jedoch nicht vor Vollendung des 60.<br />
<strong>Leben</strong>sjahres, es sei denn, es wird eine Vollrente aus der gesetzlichen<br />
<strong>Rente</strong>nversicherung bezogen).<br />
l Bei der GIFR, kann der <strong>Rente</strong>nbeginn frühestens 3 Jahre nach Versicherungsbeginn<br />
vorgezogen werden und ist spätestens 3 Monate vor dem neuen <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
zu beantragen.<br />
vorgezogene Kapitaloption<br />
l bei GIBR und GIRR nicht möglich<br />
l bei GIFR in den letzten 7 Jahren vor <strong>Rente</strong>nbeginn nach dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
möglich<br />
Auswirkungen<br />
Abrufrente / vorgezogene Kapitaloption<br />
l Durch eine längere <strong>Rente</strong>nzahlung sowie fehlende Beiträge und Zinsen<br />
ist die Abrufrente geringer als zum planmäßigen <strong>Rente</strong>nbeginn. Je früher die<br />
Abrufrente in Anspruch genommen wird, desto niedriger fällt die <strong>Rente</strong> aus.<br />
Entsprechendes gilt für die vorgezogene Kapitaloption (Beiträge/Zinsen).<br />
Aufschubrente<br />
l Die Aufschubrente ist höher als die zum geplanten <strong>Rente</strong>nbeginn, denn bis<br />
zum „neuen“ <strong>Rente</strong>nbeginn fallen weitere Zinsen an und es gehen ggf.<br />
weitere Beiträge ein.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten, wenn die versicherte Person<br />
mindestens 60 Jahre alt ist und sich der Vertrag innerhalb der letzten 7 Jahre der<br />
Ansparzeit befindet:<br />
l der Kunde kann bei SIGGI,<br />
a) wenn eine Beitragsrückgewähr und/oder eine HRZ (mindestens 50 % der<br />
Altersrente) vereinbart ist, den Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung um bis zu<br />
7 Jahre vorverlegen oder<br />
b) den Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung um bis zu 7 Jahre hinausschieben –<br />
unabhängig davon, ob eine Beitragsrückgewähr oder HRZ enthalten ist<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn<br />
vorverlegen hinausschieben<br />
60 67<br />
Alter in Jahren<br />
56<br />
l anstelle der Abrufrente kann sich der Kunde in den letzten 7 Jahren das<br />
aktuelle Guthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen (frühestens zum 60.<br />
<strong>Leben</strong>sjahr)<br />
l die vorgezogene Kapitaloption ist vom Kunden 1 Monat vor dem geplanten<br />
Termin schriftlich mitzuteilen
l Abrufrente immer zum jeweiligen Hauptfälligkeitstermin<br />
l der Kunde muss eine schriftliche Willenserklärung einreichen; bei der Aufschubrente<br />
spätestens 1 Monat vor dem <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
l die vereinbarte <strong>Rente</strong>ngarantiezeit bleibt gleich, es sei denn, die tariflichen<br />
Höchstgrenzen werden bei der Aufschubrente überschritten<br />
l die Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug (falls mitversichert)<br />
wird beibehalten (das Versicherungsendalter verringert sich), die<br />
Anfangsversicherungssumme sinkt im gleichen Verhältnis wie die Altersrente<br />
l die Prozentsätze einer HRZ und WRZ (falls mitversichert) bleiben erhalten<br />
l Zusatzprodukte BUZ, PBUZ und EUZ werden beim vorgezogenen <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
aufgelöst (Rückkaufswerte werden zum Zeitpunkt des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
der vorgezogenen <strong>Rente</strong> ausgezahlt)<br />
l werden Leistungen aus einer BUZ/PBUZ/EUZ gewährt, ist eine Abruf-/Aufschubrente<br />
nicht möglich<br />
l folgendes ist zusätzlich bei der Aufschubrente zu beachten:<br />
− das tarifliche Höchstrentenbeginnalter darf nicht überschritten werden<br />
− der ursprüngliche Ablauftermin der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug (falls<br />
mitversichert) wird beibehalten (die Versicherungsdauer verringert sich), die<br />
Anfangsversicherungssumme ergibt sich dann aus der reduzierten Versicherungsdauer<br />
und der erhöhten Altersrente<br />
− eine evtl. eingeschlossene BUZ/PBUZ/EUZ erlischt<br />
− Erhöhungen aufgrund der Dynamik sind nicht mehr möglich<br />
− spätere Kapitaloption ist weiterhin möglich, sofern eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
von mindestens 10 Jahren, eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug von<br />
mindestens 17 Jahren oder eine HRZ von mindestens 50 % eingeschlossen<br />
sind.<br />
l Private <strong>Rente</strong>n sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
Steuergesetzgebung<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.)<br />
57
Produktbaustein (SIGGI)<br />
2.8 Produktbeschreibung: <strong>Rente</strong>ngarantiezeit (SIGGI)<br />
Die Vereinbarung einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ermöglicht eine zeitlich befristete Hinterbliebenenabsicherung<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn bei den Produkten SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> und SIGGI Riester-<strong>Rente</strong>.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
(Teil-)Kapitalisierung der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit nach <strong>Rente</strong>nbeginn (bei SIGGI<br />
Flexible <strong>Rente</strong>)<br />
Kapitalisierung während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
Während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit kann eine einmalige Kapitalabfindung für die noch<br />
während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit fällig werdenden <strong>Rente</strong>n gezahlt werden.<br />
Bei einer Vollkapitalisierung wird bis zum Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit keine <strong>Rente</strong><br />
mehr gezahlt; bei der Teilkapitalisierung erfolgt eine entsprechende<br />
Reduzierung der <strong>Rente</strong>.<br />
Nach Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit wird die Altersrente weitergezahlt (zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
garantierte <strong>Rente</strong> zzgl. Überschüsse).<br />
Beantragungsfrist der Kapitalisierung: 3 Monate vor Auszahlungstermin<br />
versicherte <strong>Rente</strong> nach Teilkapitalisierung: mindestens 50 EUR monatlich<br />
Tod der versicherten Person<br />
l Die / der Begünstigte erhält bis zum Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit die<br />
vereinbarte <strong>Rente</strong> zzgl. Überschüsse.<br />
l Bei SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> nur HRZ/WRZ oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder Todesfallleistung<br />
im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
Steuergesetzgebung<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
mindestens höchstens<br />
1 restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung 1<br />
1<br />
wird in der Beratungsoftware berücksichtigt<br />
l <strong>Rente</strong>n aus der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
Rahmenbedingungen<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.2. und 3.2.3.)<br />
58
Produktbaustein (SIGGI)<br />
2.9 Produktbeschreibung: Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
Die Vereinbarung einer Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug ermöglicht eine zeitlich befristete<br />
Hinterbliebenenabsicherung nach <strong>Rente</strong>nbeginn bei den Produkten GIBR und GIFR.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Kapitalisierung der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
Tod der versicherten Person<br />
Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die Anfangsversicherungssumme<br />
abzüglich der bereits gezahlten versicherten <strong>Rente</strong>n fällig. Bei<br />
GIBR wird diese Summe als Einmalbeitrag für eine sofort beginnende lebenslange<br />
Hinterbliebenen- oder Waisenrente verwendet.<br />
Kapitalisierung der Todesfallleistung während der Versicherungsdauer<br />
(nur bei GIFR)<br />
Während der Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann eine<br />
einmalige Kapitalabfindung in Höhe der zum Auszahlungstermin versicherten Todesfallleistung<br />
(Anfangsversicherungssumme abzüglich bereits gezahlter zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
erreichten <strong>Rente</strong>n) gezahlt werden, begrenzt auf das vorhandene Deckungskapital<br />
bzw. das vorhandene Vertragsguthaben bei fondsgebundener Verrentung.<br />
Nach deren Auszahlung werden bis zum Ende des vereinbarten Todesfallschutzes<br />
keine Leistungen mehr fällig (<strong>Rente</strong> oder Todesfallleistung). Aus einem etwa über<br />
die Kapitalabfindung hinaus vorhandenen Deckungskapital/Vertragsguthaben wird<br />
nach Ablauf des vereinbarten Todesfallschutzes eine lebenslange Altersrente gezahlt,<br />
wenn die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt.<br />
Beantragungsfrist der Kapitalisierung: 3 Monate vor Auszahlungstermin<br />
versicherte <strong>Rente</strong> nach Kapitalabfindung: mindestens 50 EUR monatlich<br />
Rahmenbedingungen<br />
Anfangsversicherungssumme der GIBR/GIFR wird bei <strong>Rente</strong>nbeginn festgeschrieben<br />
und ergibt sich aus dem <strong>Rente</strong>nfaktor. Bei Vertragsabschluss wird<br />
nur die Versicherungsdauer vorgegeben. Die Höchstversicherungsdauer ist dabei so<br />
definiert, dass das Ergebnis aus <strong>Rente</strong>nfaktor, <strong>Rente</strong>nzahlungsweise und Versicherungsdauer<br />
der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug weniger als 10.000<br />
betragen muss.<br />
l Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug beginnt zum<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn.<br />
l Versicherungsschutz endet mit Ablauf der Versicherungsdauer.<br />
l Bei Einschluss der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug sind neben der Beitragsrückgewähr<br />
folgende Zusatzprodukte möglich: BUZ, PBUZ, EUZ, EKID<br />
(Hinweis: Beitragsrückgewähr schließt Beitrag der Todesfallleistung im<br />
<strong>Rente</strong>nbezug mit ein),HRZ/WRZ während der Ansparzeit<br />
l Einmalbeitrag möglich<br />
l Dynamik möglich (entsprechend Hauptversicherung)<br />
l vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn sowie <strong>Rente</strong>naufschub sind möglich (entsprechend<br />
Hauptversicherung)<br />
l nicht möglich ist die Kombination mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, HRZ, WRZ (nicht<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit)<br />
l Auch bei der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug ist zu berücksichtigen, dass<br />
die Beiträge aller Zusatzversicherungen weniger als 50 % des Gesamtbeitrags<br />
der GIBR betragen müssen. Bei Einschluss einer Todesfallleistung<br />
im <strong>Rente</strong>nbezug ist dies allerdings erst bei <strong>Rente</strong>nbeginn überprüfbar. Daher<br />
59
ist bei Abschluss des Vertrages darauf zu achten, dass in der Ansparzeit<br />
deutlich weniger als 50 % des Gesamtbeitrags auf Zusatzversicherungen<br />
entfallen.<br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
während der Ansparzeit und <strong>Rente</strong>nbezugszeit:<br />
l Überschüsse der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug werden zur Erhöhung der<br />
Altersrente verwendet (bei fondsgebundener Verrentung: Erhöhung des<br />
Vertragsguthabens)<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
l Hinterbliebenenrenten in Verbindung mit GIBR sind genauso einkommensteuerpflichtig<br />
zu behandeln wie die Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.1, 4.2.4)<br />
60
2.10 Produktinhalte fondsgebundene <strong>Rente</strong>nprodukte (SIGGI)<br />
SIGGI Basis-<br />
<strong>Rente</strong> (GIBR) 3<br />
SIGGI Riester-<br />
<strong>Rente</strong> (GIRR)<br />
SIGGI Flexible<br />
<strong>Rente</strong> (GIFR)<br />
Beitragsrückgewähr X 4 X X<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit - X X<br />
Todesfall-Zusatzversicherung<br />
in der Ansparzeit (TZA)<br />
- - X<br />
Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug X 4 - X<br />
Kapitalisierung der Garantierente - - X<br />
HRZ X 5 - X<br />
WRZ X 6 - X<br />
laufende Beitragszahlung X X X<br />
Einmalbeitrag 1 X - X<br />
Beitragspause möglich (Antrag VN) X - X 8<br />
Zuzahlungen möglich X 7 X X<br />
abgekürzte Beitragszahlungsdauer X - X<br />
EKID - - X<br />
EVS - - X<br />
BUZ X - X<br />
- verlängerte Leistungsdauer 2 X - X<br />
- abgekürzte BUZ-Vers.dauer 2 - - X<br />
PBUZ X - X<br />
- verlängerte Leistungsdauer 2 X - X<br />
- abgekürzte PBUZ-Vers.dauer 2 - - X<br />
EUZ X - X<br />
- verlängerte Leistungsdauer 2 X - X<br />
- abgekürzte EUZ-Vers.dauer 2 - - X<br />
Dynamik X X X<br />
Ausbaugarantie - - X<br />
Hinweis: Bei Einschluss EKID und/oder EVS in GIFR können HRZ, WRZ, BUZ, PBUZ und EUZ<br />
nicht mit eingeschlossen werden.<br />
1<br />
nicht bei BUZ-, PBUZ-, EUZ-, EKID- oder EVS-Einschluss möglich<br />
2<br />
nur möglich, wenn BU/EU-<strong>Rente</strong> mit versichert ist<br />
3<br />
Hinweis: Es ist zu beachten, dass ein nahtloser Übergang von der BU/EU-<strong>Rente</strong> in die<br />
Altersrente erfolgt<br />
4<br />
Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort beginnende<br />
Hinterbliebenen-/Waisenrente zu gleichen Teilen verwendet<br />
5<br />
nur Ehegatten (ohne Kapitalwahlrecht)<br />
6<br />
Kinder, für die die VP Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuerveranlagung<br />
(§ 32 EStG) hat (ohne Kapitalwahlrecht)<br />
7<br />
Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 3 EStG beachten<br />
8<br />
wahlweise mit Finanzierung der Zusatzversicherungen aus dem Vertragsguthaben, falls<br />
dieses dafür ausreicht<br />
61
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
3.1 Produktbeschreibung: Kapitallebensversicherung (KLV)<br />
Die KLV ist eine kapitalbildende Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auf Wunsch mit<br />
Abrufoption.<br />
Leistungsspektrum<br />
Ablauf<br />
l Es wird die Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung ausgezahlt.<br />
l Es kann eine bis zu 5-jährige beitragspflichtige flexible Abrufphase vereinbart<br />
werden. Der Kunde kann in der Abrufphase ohne Rückkaufsabzug sein Geld<br />
abrufen - auch teilweise in jedem Jahr der Abrufphase. (Hinweis: Steuerspareffekt).<br />
Tod<br />
Hinterbliebenenschutz in Höhe der Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung<br />
Zusatzleistungen<br />
Dynamik/<br />
Ausbaugarantie<br />
l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />
l RIZ-Einschluss möglich<br />
l Beitragsbezogen (Beitragserhöhung von 5 % bis 10 %), alternativ kann eine<br />
Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden.<br />
l die Dynamik gilt auch für Zusatzleistungen (Ausnahme: RIZ)<br />
l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit des Versicherungsschutzes)<br />
− ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung)<br />
− turnusmäßig alle 5 Jahre (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />
Hinweis Steuerspareffekt (Abrufoption):<br />
Durch Teilabrufe kann die Besteuerung von Erträgen auf mehrere Jahre verteilt werden.<br />
Überschussbeteiligung<br />
Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />
l Gewinnbonus (Standard)<br />
l Erlebensfallbonus<br />
l Leistungsbonus<br />
l Fondsanlage<br />
Rahmenbedingungen<br />
Eintrittsalter<br />
Endalter<br />
Versicherungsdauer<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
Versicherungssumme<br />
Monatsbeitrag<br />
mindestens<br />
3<br />
3<br />
5.000 EUR<br />
15 EUR<br />
höchstens<br />
80<br />
85<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.)<br />
Antrag<br />
210000x<br />
220020x (Gesundheitserklärung)<br />
62
Zusatzversicherung<br />
3.1.1 Produktbeschreibung: Risiko-Zusatzversicherung (RIZ)<br />
Die RIZ dient der Erhöhung der Hinterbliebenenabsicherung bei KLV.<br />
Produktspecial<br />
Innerhalb der ersten 10 Jahre ist ein Umtausch in eine KLV bzw. SIGGI Flexible<br />
<strong>Rente</strong> (GIFR) mit TZA über dieselbe oder eine niedrigere Versicherungssumme<br />
ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.<br />
(Bei Einschluss BUZ/PBUZ/EUZ ist eine erneute Gesundheitsprüfung<br />
erforderlich.)<br />
Nach Ablauf von 10 Jahren darf zusätzlich das zukünftige Endalter nicht größer als<br />
das Endalter der bisherigen RIZ sein.<br />
Leistungsspektrum<br />
Zusatzleistungen<br />
Überschussbeteiligung<br />
Tod<br />
zusätzlicher Hinterbliebenenschutz bis zu 400 % der VS der Hauptversicherung<br />
l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />
Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />
l Beitragsverrechnung (Standard)<br />
l Todesfallsofortbonus<br />
Rahmenbedingungen<br />
Eintrittsalter<br />
Endalter<br />
Versicherungsdauer<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
Versicherungssumme<br />
mindestens<br />
3<br />
3<br />
5.000 EUR<br />
höchstens<br />
80<br />
85<br />
400 % der VS<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.2.1.)<br />
63
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
3.1.2 Produktmerkmal: Abrufoption (A)<br />
Die Abrufoption bietet eine größere Freiheit bei der Vertragsgestaltung und führt bei KLV zu einer vergleichsweise<br />
höheren Rendite.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
l 1-5-jährige Abrufphase ermöglicht flexible Handhabung des Vertrags: der<br />
Kunde kann in der Abrufphase ohne Rückkaufsabzug sein Geld abrufen,<br />
unabhängig von der flexiblen Altersgrenze<br />
Abruf<br />
l in der Abrufphase steigt die Versicherungssumme jährlich<br />
l bei Abruf, spätestens bei Ablauf wird die jeweils erreichte Versicherungssumme<br />
zuzüglich Überschussbeteiligung ausgezahlt<br />
l der Kunde kann in jedem Jahr der Abrufphase einen Teil des Guthabensabrufen<br />
(Hinweis: Steuerspareffekt); entsprechend sinkt die Versicherungssumme<br />
Tod<br />
l jeweils erreichte Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung<br />
Zusatzleistungen<br />
Dynamik<br />
Eingeschlossene Zusatzversicherungen enden bei Beginn der Abrufphase<br />
Dynamik endet 3 Jahre vor Beginn der Abrufphase<br />
Für die Abrufphase ist nur der Gewinnbonus zugelassen. Bestand zuvor eine andere<br />
Überschussverwendung, wird der Vertrag umgestellt.<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter<br />
Endalter<br />
Versicherungsdauer 5 2 1<br />
85<br />
85<br />
1<br />
abhängig von der Dauer der Abrufphase, z.B. 79 Jahre<br />
bei 1 Jahr Abrufphase bzw. 75 Jahre bei 5 Jahren<br />
Abrufphase<br />
2<br />
plus Abrufphase<br />
l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
Überschussbeteiligung<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1., 3.2.2.)<br />
Hinweis Steuerspareffekt: Durch Teilabrufe kann die Besteuerung von Erträgen auf<br />
mehrere Jahre verteilt werden.<br />
64
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
3.2 Produktbeschreibung: Todesfallversicherung (TFV)<br />
Die Versicherung auf den Todesfall dient überwiegend der Absicherung von Bestattungskosten.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
Zusatzleistungen<br />
Dynamik/<br />
Ausbaugarantie<br />
Überschussbeteiligung<br />
l lebenslanger Versicherungsschutz<br />
l Beitragszahlung maximal bis zum 85. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Tod<br />
Hinterbliebenenschutz in Höhe der Versicherungssumme (VS) zuzüglich<br />
Überschussbeteiligung<br />
l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />
l Beitragsbezogen (Beitragserhöhung von 5 % bis 10 %), alternativ kann eine<br />
Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden.<br />
l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit des Versicherungsschutzes)<br />
- ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung)<br />
- turnusmäßig alle 5 Jahre (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />
Es gibt die Überschussverwendung Leistungsbonus.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Eintrittsalter<br />
Endalter der Beitragszahlungsdauer<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
Versicherungsdauer<br />
Versicherungssumme<br />
Beitragsrate (brutto)<br />
mindestens<br />
3<br />
lebenslang<br />
5.000 EUR<br />
15 EUR<br />
höchstens<br />
80<br />
85<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.)<br />
Antrag<br />
210000x<br />
220020x (Gesundheitserklärung)<br />
65
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
3.3 Produktbeschreibung: Versicherung auf festen Termin (FT)<br />
Die Versicherung auf festen Termin wird überwiegend zur Absicherung von Ausgaben eingesetzt, die zu<br />
einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden (z.B. Ausbildung eines Kindes, Enkels, Patenkindes).<br />
Leistungsspektrum<br />
Ablauf<br />
Die Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung wird zum festen<br />
Termin ausgezahlt.<br />
Tod<br />
Die Versicherung läuft bei Tod der versicherten Person beitragsfrei bis zum vereinbarten<br />
Termin weiter.<br />
Zusatzleistungen<br />
Dynamik/<br />
Ausbaugarantie<br />
l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
Überschussbeteiligung<br />
l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />
l Beitragsbezogen (Beitragserhöhung von 5 % bis 10 %), alternativ kann eine<br />
Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden.<br />
l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit des Versicherungsschutzes)<br />
- ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung) turnusmäßig alle 5 Jahre (mit<br />
vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />
Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />
l Gewinnbonus (Standard)<br />
l Fondsanlage<br />
Rahmenbedingungen<br />
Eintrittsalter<br />
Endalter<br />
Versicherungsdauer<br />
Versicherungssumme<br />
Monatsbeitrag<br />
mindestens<br />
3<br />
5.000 EUR<br />
15 EUR<br />
höchstens<br />
80<br />
85<br />
Steuergesetzgebung<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.2.)<br />
Antrag<br />
210000x<br />
220020x (Gesundheitserklärung)<br />
66
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
3.4 Produktbeschreibung: Risikolebensversicherung (RIV)<br />
Die RIV dient der Hinterbliebenenabsicherung.<br />
Produktspecial<br />
Innerhalb der ersten 10 Jahre ist ein Umtausch in eine KLV bzw. SIGGI Flexible<br />
<strong>Rente</strong> (GIFR) mit TZA über dieselbe oder eine niedrigere Versicherungssumme<br />
ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. (Bei Einschluss BUZ/PBUZ/EUZ ist eine<br />
erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.)<br />
Nach Ablauf von 10 Jahren darf zusätzlich das zukünftige Endalter nicht größer als<br />
das Endalter der bisherigen RIV sein.<br />
(Ausnahme (P)BUZ für Schüler, Studenten und Auszubildende: Wird zeitgleich mit<br />
der Verlängerung des BU-Schutzes das Umtauschrecht zur Risikolebensversicherung<br />
ausgeübt, so entfällt auch die Gesundheitsprüfung für die dann höhere<br />
Beitragsbefreiung.<br />
Leistungsspektrum<br />
Zusatzleistungen<br />
Dynamik/<br />
Ausbaugarantie<br />
Überschussbeteiligung<br />
Tod<br />
Hinterbliebenenschutz in Höhe der Versicherungssumme<br />
l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />
l Beitragsdynamik ist möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter 27 Jahre, 3 bis<br />
5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />
l die Dynamik gilt auch für die (P)BUZ, EUZ<br />
l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit des Versicherungsschutzes)<br />
- ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung)<br />
- turnusmäßig alle 5 Jahre (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />
Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />
l Beitragsverrechnung (Standard)<br />
l Todesfallsofortbonus<br />
Rahmenbedingungen<br />
Eintrittsalter<br />
Versicherungsdauer<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
Endalter<br />
Versicherungssumme<br />
Beitragsrate (brutto)<br />
mindestens<br />
3<br />
3<br />
5.000 EUR<br />
15 EUR<br />
höchstens<br />
69<br />
52<br />
52<br />
75<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen, Selbstständige<br />
und Freiberufler bis zu 2.800 EUR.<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.1.)<br />
Antrag<br />
210000x<br />
220020x (Gesundheitserklärung)<br />
67
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
3.5 Produktbeschreibung: <strong>Leben</strong>sversicherung ohne Gesundheitsfragen<br />
Kunden, die keine Gesundheitsfragen im Antrag beantworten wollen, kann in einem bestimmten Rahmen<br />
eine <strong>Leben</strong>sversicherung angeboten werden.<br />
Produktspecial<br />
l <strong>Leben</strong>sversicherung ohne Gesundheitsfragen mit 1/36-Staffelregelung<br />
Rahmenbedingungen<br />
l Produktgruppen<br />
l Produkte<br />
l Zusatzprodukte<br />
l Beitragszahlung<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer<br />
Comfort (311), Collect (312), Spezial<br />
(363)<br />
KLV(A), TFV<br />
RIZ<br />
monatlich, viertel-, halbjährlich, jährlich<br />
möglich (nicht bei KLVA)<br />
l Einmalbeitrag<br />
l Dynamik<br />
l Ausbaugarantie<br />
nur TFV<br />
nicht möglich<br />
nicht möglich<br />
mindestens höchstens<br />
l Todesfallsumme 5.000 EUR 20.000 EUR 1<br />
l Monatsbeitrag<br />
15 EUR<br />
l Eintrittsalter 40 (bei TFV) 75<br />
l Endalter<br />
85 2 (TFV:lebenslang)<br />
l zusätzlicher Hinterbliebenenschutz<br />
der RIZ<br />
l Versicherungsdauer<br />
bis zu 400 % der VS der<br />
Hauptversicherung 1<br />
3 Jahre<br />
1<br />
insgesamt begrenzt auf 20.000 EUR (z.B. KLV und RIZ max. 20.000 EUR)<br />
2<br />
für Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer<br />
Staffelregelung<br />
Die Antragsaufnahme erfolgt ohne Gesundheitsfragen. Stattdessen wird eine<br />
1/36-Staffelregelung vereinbart. Bei Tod der versicherten Person in den ersten<br />
3 Jahren erfolgt eine anteilige Todesfallleistung.<br />
bei Tod im<br />
Leistung: Zahlung<br />
1. Monat des eingezahlten Beitrags<br />
2. Monat 1/36 der Versicherungssumme<br />
3. Monat 2/36 der Versicherungssumme<br />
36. Monat 35/36 der Versicherungssumme<br />
ab 37. Monat<br />
volle Leistung<br />
Hinweis: Bei Tod durch Unfall entfällt die Staffelregelung – also volle Leistung.<br />
Staffelregelung<br />
Einmalbetrag<br />
Bei Tod im 1. Versicherungsmonat der Einmalbeitrag, im 2. Versicherungsmonat<br />
1/36, im 3. Versicherungsmonat 2/36, usw. im 36. Versicherungsmonat 35/36 der<br />
Versicherungssumme, mindestens jedoch stets der Einmalbeitrag. Die<br />
Staffelung gilt entsprechend auch für die Leistungen aus der Überschussbeteiligung,<br />
wobei bei Tod im ersten Versicherungsmonat keine Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />
fällig werden. Bei Tod der versicherten Person nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres<br />
oder Tod infolge eines Unfalls wird die volle Versicherungsleistung<br />
(Versicherungssumme und Leistungen aus der Überschussbeteiligung) fällig.<br />
68
Antragsprüfung<br />
Eine Risikoprüfung findet in der Regel nicht statt. Die SIGNAL IDUNA behält sich<br />
aber das Recht vor, eine solche durchzuführen, wenn risikobezogene Erkenntnisse<br />
aus vorherigen Antragstellungen oder von anderen Personenversicherern vorhanden<br />
sind.<br />
Es gibt folgende Überschussverwendungsformen zur KLV, TFV:<br />
l Gewinnbonus (Standard bei KLV)<br />
l Erlebensfallbonus (Alternative bei KLV)<br />
l Fondsanlage (Alternative bei KLV)<br />
l Leistungsbonus (Alternative bei KLV; bei TFV ist nur diese Überschussverwendung<br />
möglich)<br />
bei RIZ:<br />
l Beitragsverrechnung (Standard)<br />
l Todesfallsofortbonus (Alternative)<br />
Während der 3-jährigen Staffelzeit werden die Überschüsse anteilig zur geleisteten<br />
Versicherungssumme gewährt.<br />
l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.)<br />
Hinweis Steuerspareffekt (Abrufoption): Durch Teilabrufe kann die Besteuerung<br />
von Erträgen auf mehrere Jahre verteilt werden.<br />
Antrag<br />
210010x (nur pdf)<br />
69
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
3.6 Produktbeschreibung: Sterbegeldversicherung der ALLWEST<br />
(A 1)<br />
Die Sterbegeldversicherung dient der Absicherung von Bestattungskosten.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
Zusatzleistungen<br />
Dynamik<br />
Tod<br />
l Summe der eingezahlten Beiträge bei Tod innerhalb von 24 Monaten nach<br />
Versicherungsbeginn; gilt nicht bei Unfalltod; zuzüglich eines Gewinnzuschlages<br />
(bei Einmalbeiträgen Gewinnzuschlag erst ab 2. Versicherungsjahr)<br />
l Versicherungssumme, ab dem 3. Versicherungsjahr zuzüglich eines Gewinnzuschlags<br />
Beitragsberechnung<br />
Überschussbeteiligung<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
l lebenslanger Versicherungsschutz<br />
l keine Gesundheitsprüfung erforderlich<br />
l generell wird bei Tod durch Unfall während der Beitragszahlungsdauer die<br />
doppelte Versicherungssumme fällig, sofern die UZV nicht ausgeschlossen<br />
wird<br />
l Versicherungssumme (VS) von 250 bis 8.000 EUR möglich<br />
l Beitragszahlung bis zum 65. oder 85. <strong>Leben</strong>sjahr oder Einmalbeitrag<br />
l Mitversicherung von Kindern möglich<br />
l wird kein UZV-Einschluss gewünscht, vermindert sich der Monatsbeitrag um<br />
0,1 ‰ des Sterbegeldes<br />
l UZV nicht möglich bei Einmalbeitrag<br />
l Mitversicherung von Kindern ist vom vollendeten 1. bis zum vollendetem 18.<br />
<strong>Leben</strong>sjahr möglich (Monatsbeitrag pro 1.000 EUR VS = 0,25 EUR), UZV<br />
hier aber nicht möglich<br />
nicht möglich<br />
über Beratungssoftware<br />
l regelmäßig werden Bonussummen festgelegt; zusätzlich gibt es einen<br />
Gewinnzuschlag (z.Zt. bis zum 31.12.2013 von 15 %) auf die Gesamtsumme<br />
(= VS und Bonussumme)<br />
Eintrittsalter 1.VP<br />
- laufende Beitragszahlung<br />
- Einmalbetrag<br />
Endalter<br />
(der Beitragzahlung)<br />
Versicherungsdauer<br />
mindestens<br />
18<br />
18<br />
65 oder<br />
höchstens<br />
l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
74<br />
84<br />
85<br />
<strong>Leben</strong>slang<br />
Versicherungssumme 250 EUR 8.000 EUR<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.)<br />
Antrag<br />
217020x<br />
70
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
3.7 Produktmerkmal: Flexible Altersgrenze<br />
Mit dem Eintritt in den Ruhestand kann die <strong>Leben</strong>sversicherung früher als vereinbart ausgezahlt<br />
werden.<br />
Produktspecial<br />
Auswirkungen<br />
l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />
eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />
Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Auszahlung des Deckungskapitals (ohne den sonst üblichen Rückkaufsabzug),<br />
das zum Zeitpunkt der Kündigung erreicht wurde<br />
l gegenüber einer „normalen“ Kündigung wird dabei ein höherer Schlussüberschussanteil<br />
gewährt<br />
Zum Zeitpunkt der Kündigung im Rahmen der flexiblen Altersgrenze ist durch fehlende<br />
Beiträge und Zinsen der auszuzahlende Betrag geringer als bei einem planmäßigen<br />
Ablauf der <strong>Leben</strong>sver sicherung. Je früher die Kündigung erfolgt, desto<br />
stärker sind die finanziellen Auswirkungen.<br />
l versicherte Person (VP) muss das 60. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet haben<br />
l der Vertrag muss sich in den letzten 7 Jahren der Beitragszahlungsdauer<br />
befinden<br />
l eine KLVA muss sich in den letzten 7 Jahren der Beitragszahlungsdauer vor<br />
Beginn der Abrufphase befinden<br />
l schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers muss vorliegen<br />
l gilt nicht für Risikolebensversicherungen<br />
l ein GRV-Bescheid ist nicht notwendig<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.,<br />
3.2.2.)<br />
71
3.8 Produktinhalte <strong>Leben</strong>sversicherungen<br />
Vers.<br />
auf<br />
festen<br />
Termin<br />
Kapitallebensvers.<br />
Todesfallvers.<br />
Risikolebensvers.<br />
Berufsunfähigkeitsvers.<br />
Berufsunfähigkeitsvers.<br />
(Premium<br />
BUV)<br />
Erwerbsunfähigkeitsvers.<br />
Pflege-<br />
EXKLUSIV<br />
Pflege<br />
PREMIUM<br />
(KLV) (TFV) (RIV) (FT) (BUV/ (PBUV) (EUV) (PFRV) (PPFRV)<br />
EBUV)<br />
lfd. Beitragszahlung<br />
X X X X X X X X X<br />
Einmalbeitrag 1 X X X - - - - X X<br />
abgek.<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
X X 2 X - X X X X 2 X 2<br />
Abrufoption X - - - - - - - -<br />
BUZ X X X X - - - - -<br />
PBUZ X X X X - - - - -<br />
EUZ X X X X - - - - -<br />
- verlängerte<br />
BU/EU-<br />
Leistungsdauer<br />
X X X X - - X - -<br />
3<br />
- abgekürzte<br />
BU/EU-<br />
X X X X - - - - -<br />
Vers.dauer 3<br />
Risiko-<br />
Zusatzvers.<br />
X - - - - - - - -<br />
Dynamik X X X X X X X X X<br />
Ausbaugarantie<br />
X X X X X X X X X<br />
Umtauschrecht<br />
in KLV 4 - - X - - - - - -<br />
1<br />
nicht bei BUZ-, PBUZ- und EUZ -Einschluss möglich<br />
2<br />
die Beitragszahlungsdauer geht maximal bis zum 85. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
3<br />
nur möglich, wenn BU/EU-<strong>Rente</strong> mit versichert ist<br />
4<br />
gilt auch sinngemäß für RIZ<br />
72
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
4.1 Produktbeschreibung: Berufsunfähigkeitversicherung<br />
(BUV)<br />
Die BUV ist eine selbstständige Versicherung.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
l Verzicht auf die abstrakte Verweisung (außer bei Schülern, Auszubildenden,<br />
Studenten während der „Ausbildungszeit“)<br />
l Dienstunfähigkeitsabsicherung möglich<br />
l ab 50 % Berufsunfähigkeit wird<br />
- eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
- der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l Beitragsdynamik ist möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter 27 Jahre, 3 bis<br />
5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />
l Ausbaugarantie ist möglich<br />
Steuergesetzgebung<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15<br />
Versicherungsendalter<br />
65 1<br />
Leistungsendalter 67 1,2<br />
bei verlängerter Leistungsdauer<br />
- Versicherungsdauer<br />
- Leistungsdauer 3<br />
- Leistungsendalter<br />
3<br />
5<br />
50 67 2<br />
mtl. BU-<strong>Rente</strong> 4 50 EUR 5.000 EUR 5<br />
Monatsbeitrag<br />
15 EUR<br />
1<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuerwehrleute)<br />
2<br />
Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />
- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />
- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
ist<br />
3<br />
gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
4<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />
nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />
von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
5<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl. DU-<br />
<strong>Rente</strong> bei Beamten)<br />
Rahmenbedingungen<br />
Überschussbeteiligung<br />
l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
– standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage)<br />
l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
− jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />
Antrag<br />
217000X<br />
73
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
4.2 Produktbeschreibung: Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
(EBUV)<br />
Die EBUV kann ergänzend zu bestimmten LV-Produkten abgeschlossen werden.<br />
Produktspecial<br />
l Produkt auf dem Preisniveau einer BUZ<br />
l Ergänzung<br />
− von Bestandsverträgen (zu denen ein BUZ-Einschluss nicht möglich ist).<br />
− eines AVmG-Produktes (SI Riester-<strong>Rente</strong>/SIGGI Riester-<strong>Rente</strong>)<br />
l steht für Neuabschlüsse im Rahmen der SI Basis-<strong>Rente</strong>/SIGGI Basis-<strong>Rente</strong><br />
zur Verfügung<br />
l Die versicherte Person der Hauptversicherung muss auch die versicherte<br />
Person der EBUV sein.<br />
l In jedem Antrag muss unter „Sonstiges“ folgender Hinweis eingetragen sein:<br />
Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung zur<br />
<strong>Leben</strong>s-/<strong>Rente</strong>nversicherung Nr. _______<br />
l nicht möglich bei:<br />
− Produktgruppe Vermögensbildung<br />
− einer Hauptversicherung mit Einmalbeitrag<br />
− Versicherungen im Leistungsbezug<br />
− beitragsfreien Versicherungen<br />
− Heiratsversicherung, Single Sofortrente, Private Sofortrente<br />
l keine EBUV möglich, um eine in einer PRD eingeschlossene BU-<strong>Rente</strong> noch<br />
zu „erhöhen“<br />
l keine Premiumvariante der EBUV möglich<br />
74<br />
Produktangebot<br />
Produktbedingungen<br />
Rahmenbedingungen<br />
l als Ergänzung eines/einer<br />
− SI Basis-<strong>Rente</strong>/SIGGI Basis-<strong>Rente</strong>, wenn berufsspezifische BUZ-<br />
Leistungsendalter den Einschluss einer BUZ nicht zulassen<br />
− SI Basis-<strong>Rente</strong>/SIGGI Basis-<strong>Rente</strong>, um höhere BU-<strong>Rente</strong>n zu ermöglichen<br />
(BU-Einschluss in Basisversorgung begrenzt, da 50 % des Beitrags für Altersvorsorge<br />
sein müssen). Alternativ je nach Kundensituation EBUV auch<br />
möglich, wenn Kunde die BU-Absicherung nicht über die Basisprodukte<br />
haben möchte.<br />
− AVmG-Produktes (SI Riester-<strong>Rente</strong> / SIGGI Riester-<strong>Rente</strong>)<br />
− bAV-Direktversicherung oder Pensionskasse, wenn eine BUZ nicht mehr<br />
(nachträglich) eingeschlossen werden kann, weil das Produktangebot bereits<br />
geschlossen ist. Bei einem offenen Produktangebot ist weiterhin die bAV-<br />
BUZ/EUZ/PBUZ für nachträgliche Einschlüsse zu verwenden.<br />
− bestehenden Vertrages (bei KLVP oder RIVP - jeweils für beide versicherte<br />
Personen möglich; Hinweis: es erfolgt eine Teilung der maximal möglichen<br />
BU-<strong>Rente</strong>)<br />
l Produkt auf dem Preisniveau einer BUZ<br />
Grundsätzlich gelten dieselben Rahmenbedingungen wie bei der BUV (Beitragsdynamik<br />
nur möglich, wenn Hauptversicherung Dynamik enthält). Damit sich die BU-<br />
<strong>Rente</strong>n in einem vertretbaren Rahmen bewegen, gelten nachfolgende zusätzliche<br />
Begrenzungen:<br />
l maximale monatliche BU-<strong>Rente</strong> der EBUV = 3 % der restlichen Beitragssumme<br />
(restliche Beitragssumme = gültiger Jahresbeitrag (brutto) des Hauptvertrages<br />
multipliziert mit der Restlaufzeit des Hauptvertrages)<br />
l es können für die Ermittlung der Beitragssumme alle infrage kommenden<br />
Vorverträge herangezogen werden; es darf jedoch nur eine EBUV abgeschlossen<br />
werden
l von der EBUV-<strong>Rente</strong> ist eine ggf. bestehende BU/EU-<strong>Rente</strong> des Hauptvertrages<br />
abzuziehen<br />
Beispiel:<br />
Die Hauptversicherung beginnt am 01.01.2011 und endet in 2026 und beinhaltet<br />
bereits eine monatliche BU-<strong>Rente</strong> in Höhe von 150 EUR. Der zum<br />
01.01.2011 gültige Bruttojahresbeitrag beträgt 600 EUR. Daraus ergibt sich<br />
folgende Berechnung der maximalen BU-<strong>Rente</strong> für die EBUV:<br />
- restliche Beitragssumme = 9.000 EUR (600 EUR X 15 Jahre)<br />
- 3 % von 9.000 = 270 EUR<br />
- 270 EUR minus bestehende BU-<strong>Rente</strong> von 150 EUR = 120 EUR maximale<br />
mtl. BU-<strong>Rente</strong> der EBUV<br />
l pro VP darf es nur eine EBUV geben<br />
l EBUV ist nicht als Ergänzung zu einem BUV-Vertrag möglich<br />
l die üblichen berufsbezogenen Begrenzungen in der Höhe der BU-<strong>Rente</strong><br />
sind zu berücksichtigen (z.B. Auszubildende maximal 1.000 EUR BU-<br />
<strong>Rente</strong> monatlich).<br />
l die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-<br />
Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong> ist<br />
ein Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
l Ausbaugarantie für EBUV nicht möglich<br />
Leistungsspektrum<br />
l ab 50 % Berufsunfähigkeit wird eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe<br />
gezahlt<br />
Hinweis: Für die Hauptversicherung sind die Beiträge weiter zu zahlen.<br />
Allgemeine und spezielle Dienstunfähigkeit (z.B. Vollzugsdienstunfähigkeit)<br />
sind versicherbar.<br />
Überschussbeteiligung<br />
Verhältnis zur<br />
Hauptversicherung<br />
l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit:<br />
− standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung<br />
die gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde)<br />
l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit:<br />
− jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />
Solange gleichzeitig die Hauptversicherung beitragspflichtig besteht, ist für die<br />
EBUV ein verminderter Beitrag zu entrichten. Ein entsprechender Hinweistext<br />
steht im EBUV-Versicherungsschein.<br />
Daher sollte die Leistungsdauer in etwa der Restdauer der Hauptversicherung<br />
entsprechen. Enthält die Hauptversicherung eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer,<br />
dann sollte auch dies bei der EBUV berücksichtigt werden.<br />
Die Höhe der BU-<strong>Rente</strong> sollte so berechnet sein, dass der Kunde mit einem Teil<br />
die Beitragszahlung des bestehenden Vertrages (Hauptversicherung ohne BUZ)<br />
finanzieren kann und mit dem anderen Teil seine eigentliche BU-<strong>Rente</strong> erhält.<br />
In Einzelfällen kann es im Leistungsfall dazu kommen, dass aufgrund der unterschiedlichen<br />
BUZ-/EBUV-Bedingungen aus der einen Versicherung eine Leistung<br />
fällig wird und aus der anderen Versicherung kein Leistungsanspruch entsteht.<br />
75
Steuergesetzgebung<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Auch<br />
bei Ergänzung zu einer BSR ändert sich die steuerliche Einstufung einer<br />
EBUV nicht.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />
Antrag<br />
217000X<br />
76
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
4.3 Produktbeschreibung: Berufsunfähigkeitsversicherung Premium<br />
BUV (PBUV)<br />
Die PBUV dient der finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit mit zusätzlichen Produktspecials<br />
gegenüber der BUV.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
l Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate<br />
l Leistungen ab Eintritt der BU, wenn die BU bereits 6 Monate lang ununterbrochen<br />
bestanden hat<br />
l rückwirkende Leistung bei einer verspäteten Leistungsmeldung<br />
l zuviel entrichtete Beiträge werden bei Anerkennung des Leistungsfalls verzinst<br />
zurückgezahlt<br />
l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die<br />
Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen.<br />
l Übernahme von Reisekosten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausland<br />
und Untersuchung in Deutschland<br />
l ab 50 % Berufsunfähigkeit wird<br />
– eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
– der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l Beitragsdynamik ist möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter 27 Jahre, 3 bis<br />
5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />
l Ausbaugarantie ist möglich<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15<br />
Versicherungsendalter 65 1<br />
Leistungsendalter 67 1,2<br />
bei verlängerter Leistungsdauer<br />
- Versicherungsdauer<br />
- Leistungsdauer 3<br />
- Leistungsendalter<br />
3<br />
5<br />
50 67 2<br />
mtl. BU-<strong>Rente</strong> 4 50 EUR 5.000 EUR 5<br />
Monatsbeitrag<br />
15 EUR<br />
1<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuerwehrleute)<br />
2<br />
Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />
- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />
- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängert ist<br />
3<br />
gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
4<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />
nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommens<br />
nachweis von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
5<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl. DU-<br />
<strong>Rente</strong> bei Beamten)<br />
Rahmenbedingungen<br />
Überschussbeteiligung<br />
l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
– standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage)<br />
l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
− jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />
77
Steuergesetzgebung<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />
Antrag<br />
217000X<br />
78
Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />
4.4 Produktbeschreibung: Erwerbunfähigkeitsversicherung (EUV)<br />
Die EUV ist eine selbstständige Versicherung.<br />
Definition<br />
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich<br />
mindestens 2 Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3<br />
Stunden täglich nachzugehen.<br />
Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die<br />
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige <strong>Leben</strong>sstellung, insbesondere<br />
das bisherige berufliche Einkommen, und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben<br />
unberücksichtigt. Auch der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers ist nicht<br />
bindend.<br />
Leistungsspektrum<br />
l bei Erwerbsunfähigkeit wird<br />
- eine EU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
- der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l Beitragsdynamik ist möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter 27 Jahre,<br />
3 bis 5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />
l Ausbaugarantie ist möglich<br />
l berufsgruppenspezifische Zuschläge auf den EUV-Grundbeitrag<br />
- Berufsgruppen B und C = 40 %<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15<br />
Versicherungsendalter 65 1<br />
Leistungsendalter 67 1,2<br />
bei verlängerter Leistungsdauer<br />
- Versicherungsdauer<br />
- Leistungsdauer 3<br />
- Leistungsendalter<br />
3<br />
5<br />
50 67 2<br />
mtl. EU-<strong>Rente</strong> 4 50 EUR 5.000 EUR 5<br />
Monatsbeitrag<br />
15 EUR<br />
1<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für<br />
Berufsfeuerwehrleute)<br />
2<br />
Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />
- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />
- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängert ist<br />
3<br />
gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
4<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-<br />
Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<br />
<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle<br />
zwingend erforderlich<br />
5<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten<br />
Rahmenbedingungen<br />
Überschussbeteiligung<br />
l vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit<br />
− standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage)<br />
l nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit<br />
− jährliche Erhöhung der EU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />
79
Steuergesetzgebung<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l EU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />
Antrag<br />
217000X<br />
80
Zusatzversicherung zu SIGGI und <strong>Leben</strong>produkte<br />
4.5 Produktbeschreibung: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZ)<br />
Die BUZ dient der finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
l Verzicht auf die abstrakte Verweisung (außer bei Schülern, Auszubildenden,<br />
Studenten während der „Ausbildungszeit“)<br />
l obligatorischer BUZ-Einschluss (Beitragsbefreiung) in den LV-Anträgen<br />
l ab 50 % Berufsunfähigkeit werden<br />
− die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und<br />
− ggf. eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
l Leistungen analog ab 75 % Berufsunfähigkeit (Alternative zur 50 %-Regelung bei<br />
den Berufsgruppen B und C - führt zu einer Beitragsreduzierung)<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l abgekürzte BUZ-Versicherungsdauer möglich<br />
l BUZ-Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />
l BUZ/PBUZ-Einschluss für Schüler im Rahmen der Basisversorgung nicht möglich<br />
Rahmenbedingungen<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15<br />
Versicherungsendalter<br />
65 1<br />
Leistungsendalter 67 1,2<br />
Leistungsendalter bei<br />
abgekürzter BUZ-<br />
Vers.-dauer<br />
55 65 1<br />
bei verlängerter<br />
Leistungsdauer<br />
- Versicherungsdauer<br />
- Leistungsdauer 3<br />
- Leistungsendalter<br />
3<br />
5<br />
50 67 2<br />
mtl. BU-<strong>Rente</strong> 4,5 50 EUR 4 % der VS bei <strong>Leben</strong><br />
2 % bei RIV / RIZ<br />
4 % der Beitragssumme bei GIFR/<br />
GIBR<br />
bei GIBR: der Beitragsanteil für die<br />
Altersversorgung muss mind. 50 %<br />
betragen, der Rest kann für Zusatzprodukte<br />
verwendet werden<br />
1<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuer<br />
wehrleute). Das Leistungsendalter der BUZ geht bei KLV mit Abrufoption nur bis zum<br />
Beginn der Abrufphase. Bei der GIBR muss ein nahtloser Übergang der BU-<strong>Rente</strong><br />
(Leistungsendalter) in die Basis-<strong>Rente</strong> gegeben sein.<br />
2<br />
Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />
- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />
- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
ist<br />
3<br />
gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
4<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />
nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />
von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
5<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl. DU-<br />
<strong>Rente</strong> bei Beamten) 81
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
BUZ<br />
l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ: verzinsliche<br />
Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die<br />
gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde). Die Überschüsse der BUZ zu<br />
einer GIBR werden zum Erwerb von Fondsanteilen verwendet.<br />
l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
Jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />
Die Überschussanteile für die BUZ-Beitragsbefreiung werden bei SIGGI zur<br />
Erhöhung der Fondsanlage verwendet. Die auf die BU-<strong>Rente</strong> entfallenden<br />
Überschussanteile führen zur jährlichen Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong>.<br />
l BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in<br />
Verbindung mit einer GIBR sind BU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich zu<br />
behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, 4.2.2., 4.2.4.)<br />
82
Zusatzversicherung zu SIGGI und <strong>Leben</strong>produkte<br />
4.6 Produktbeschreibung: Premium BUZ (PBUZ)<br />
Die PBUZ dient zur finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit mit zusätzlichen<br />
Produktspecials gegenüber der BUZ.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
Rahmenbedingungen<br />
l Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate<br />
l Leistungen ab Eintritt der BU, wenn die BU bereits 6 Monate lang ununterbrochen<br />
bestanden hat<br />
l rückwirkende Leistung bei einer verspäteten Leistungsmeldung<br />
l zuviel entrichtete Beiträge werden bei Anerkennung des Leistungsfalls<br />
verzinst zurückgezahlt<br />
l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die<br />
Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen<br />
l Übernahme von Reisekosten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausland<br />
und Untersuchung in Deutschland<br />
l ab 50 % Berufsunfähigkeit werden<br />
- die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und<br />
- ggf. eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l abgekürzte PBUZ-Versicherungsdauer möglich<br />
l PBUZ-Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />
l BUZ/PBUZ-Einschluss für Schüler im Rahmen der Basisversorgung nicht möglich<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15<br />
Vers.endalter 65 1<br />
Leistungsendalter 67 1,2<br />
Leistungsendalter<br />
bei abgekürzter<br />
BUZ-Vers.dauer<br />
55 65 1<br />
bei verlängerter<br />
Leistungsdauer<br />
- Vers.dauer<br />
- Leistungsdauer 3<br />
- Leistungsendalter<br />
3<br />
5<br />
50 67 2<br />
mtl. BU-<strong>Rente</strong> 4,5 50 EUR 4 % der VS bei <strong>Leben</strong><br />
2 % bei RIV / RIZ<br />
4 % der Beitragssumme bei GIFR/GIBR<br />
bei GIBR: der Beitragsanteil für die Altersversorgung<br />
muss mind. 50 % betragen, der<br />
Rest kann für Zusatzprodukte verwendet<br />
werden<br />
1<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuer<br />
wehrleute). Das Leistungsendalter der PBUZ geht bei KLV mit Abrufoption nur bis<br />
zum<br />
Beginn der Abrufphase. Bei der GIBR muss ein nahtloser Übergang der BU-<strong>Rente</strong><br />
(Leistungsendalter) in die Basis-<strong>Rente</strong> gegeben sein.<br />
2<br />
Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />
- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />
- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
ist<br />
83
3 gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
4<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />
nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />
von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
5<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl. DU-<br />
<strong>Rente</strong> bei Beamten)<br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ: verzinsliche<br />
Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die gleiche<br />
Überschussverwendung vereinbart wurde). Die Überschüsse der PBUZ zu einer<br />
GIBR werden zum Erwerb von Fondsanteilen verwendet.<br />
l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
Jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen. Die Überschussanteile<br />
für die PBUZ-Beitragsbefreiung werden bei SIGGI zur Erhöhung der Fondsanlage<br />
verwendet. Die auf die BU-<strong>Rente</strong> entfallenden Überschussanteile führen zur jährlichen<br />
Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong>.<br />
BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in Verbindung<br />
mit einer GIBR sind BU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich zu behandeln<br />
wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, 4.2.2., 4.2.4.)<br />
84
Dienstunfähigkeit zu SIGGI und <strong>Leben</strong>produkte<br />
4.7 Ergänzung der Produktbeschreibungen zur BUV, PBUV, BUZ,<br />
PBUZ<br />
Innerhalb der Bedingungen zur BUV/BUZ(§ 2.12) und PBUV/PBUZ (§ 2.9) ist die Absicherung der allgemeinen<br />
Dienstunfähigkeit (DU) geregelt. Einen darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf spezieller<br />
Beamtengruppen regeln Klauseln. Nachfolgend sind die Besonderheiten der DU-Absicherung dargestellt.<br />
Leistungsspektrum<br />
Leistungen bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder spezieller Dienstunfähigkeit (Hinweis:<br />
Die 75 %-Regelung für die Berufsgruppen B und C der BUZ<br />
ist hier nicht möglich)<br />
Rahmenbedingungen<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l abgekürzte DUZ-Versicherungsdauer möglich (nicht bei DUV)<br />
l Beitragsdynamik bei DUV und PDUV möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter<br />
27 Jahre, 3 bis 5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />
l Ausbaugarantie ist möglich<br />
l DUZ-Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15<br />
Versicherungsendalter 1 für<br />
− Verwaltungsbeamte (z.B. Finanzamt,<br />
65<br />
Gemeinde)<br />
− Polizisten<br />
− Verwaltung, Innendienst 65<br />
− Vollzugsdienstbeamte 55<br />
− ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 55<br />
− für Feuerwehrbeamte 55<br />
− für Lehrer 60<br />
− für Soldaten 55<br />
Leistungsendalter 1 für<br />
− Verwaltungsbeamte (z.B. Finanzamt,<br />
65 bzw. 67<br />
Gemeinde)<br />
− Polizisten<br />
− Verwaltung, Innendienst 65 bzw. 67<br />
− Vollzugsdienstbeamte 60<br />
− ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 62<br />
− Feuerwehrbeamte 55<br />
− Lehrer 60<br />
− Soldaten 60<br />
mtl. DU-<strong>Rente</strong> 50 EUR 750 EUR 2<br />
1<br />
Die Endalterbegrenzungen / Besonderheiten weiterer Berufsgruppen entnehmen<br />
Sie bitte der Beratungssoftware.<br />
2<br />
Im Einzelfall ist eine DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.000 EUR möglich. Zusammen mit dem<br />
Ruhegehalt bei DU darf die DU-<strong>Rente</strong> max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-<br />
Eintritt (inkl. Zulagen) betragen. Aus der Beratungssoftware heraus ist die<br />
„Beamtenversorgungsanalyse“ auszudrucken und dem Antrag beizufügen.<br />
85
Sonderregelung<br />
für Beamte auf<br />
Probe und<br />
Beamtenanwärter<br />
(Anm.: gilt auch<br />
entsprechend für<br />
Zeitsoldaten)<br />
Über zwei separate Verträge kann eine mtl. DU-<strong>Rente</strong> bis zu 1.500 EUR abgeschlossen<br />
werden. Für diese Regelung ist keine Beamtenversorgungsanalyse mit<br />
Nachweis einer entsprechenden Versorgungslücke erforderlich. Nach Verbeamtung<br />
kann die DU-<strong>Rente</strong> an den „konkreten“ Bedarf angepasst werden (siehe Fußnote 2<br />
der o.a. Rahmenbedingungen).<br />
Rahmenbedingungen Grundvertrag<br />
l maximales Versicherungsendalter bzw. Leistungsendalter richtet sich nach<br />
der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten<br />
l mtl. DU-<strong>Rente</strong> max. 750 EUR<br />
l Dynamikeinschluss möglich<br />
(Anm.: Bei Abschluss einer DU-<strong>Rente</strong> unter 750 EUR besteht die Möglichkeit, im<br />
Rahmen des Umtauschrechts für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe die<br />
DU-<strong>Rente</strong> zu erhöhen)<br />
Rahmenbedingungen Ergänzungsvertrag<br />
l max. Versicherungsendalter 30 Jahre; max. Leistungsendalter richtet sich<br />
nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten (in begründeten Ausnahmefällen<br />
kann das maximale Endalter 35 Jahre betragen, wenn die vor<br />
aussichtliche Lebzeitverbeamtung nach dem 30. <strong>Leben</strong>sjahr erfolgen wird. Es<br />
sind geeignete Nachweise dem Antrag beizufügen.)<br />
l mtl. DU-<strong>Rente</strong> max. 750 EUR<br />
l Dynamikeinschluss ist hier nicht möglich<br />
Spezielle Klauseln<br />
Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel<br />
(240000X für DUZ, 240040X für DUV bzw. Text im Antrag enthalten)<br />
Für Vollzugsdienstbeamte (Polizei, Bundespolizei) reicht die bedingungsgemäße<br />
Absicherung über die allgemeine Dienstunfähigkeit nicht aus. Um sich gegen das<br />
Risiko einer Vollzugsdienstunfähigkeit abzusichern, ist im Antrag ein entsprechendes<br />
Feld anzukreuzen. Dafür wird ein Risikozuschlag erhoben, der in der Beratungssoftware<br />
berücksichtigt wird.<br />
Der Versicherungsschutz endet spätestens mit dem 55. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten<br />
Person (VP). Die Leistungsdauer endet spätestens mit dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr.<br />
Die Leistungspflicht wegen Vollzugsdienstunfähigkeit endet bei der DUZ und DUV<br />
30 Monate und bei der Premium DUZ und PDUV 72 Monate nach Entlassung bzw.<br />
Versetzung in den Ruhestand. Ist die VP dann aber weiterhin im Sinne der Bedingungen<br />
berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, wird weiter geleistet.<br />
Zu beachten: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er z.B. bei Entlassung<br />
wegen Vollzugsdienstunfähigkeit keine Leistungen.<br />
Dienstunfähigkeitsklausel für Berufs-/Zeitsoldaten<br />
(240020X für DUZ, 240050X für DUV bzw. Text im Antrag enthalten)<br />
Berufs- und Zeitsoldaten erhalten einen Zuschlag, der in der Beratungssoftware<br />
berücksichtigt wird.<br />
Die Klausel ist bei Antragsaufnahme vom Kunden zu unterschreiben und wird im<br />
Versicherungsschein entsprechend dokumentiert.<br />
Der besondere Versicherungsschutz und dessen Leistungsdauer enden zum<br />
beantragten Zeitpunkt, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem das<br />
86
Dienstverhältnis des Berufssoldaten bzw. Zeitsoldaten tatsächlich ohne Dienstunfähigkeit<br />
endet bzw. geendet hätte.<br />
Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel<br />
(240010x für DUZ, 240030x für DUV bzw. Text im Antrag enthalten)<br />
Berufsfeuerwehrleute sind in Berufsgruppe B einzustufen (Endalter max. 55 Jahre, wie<br />
auch Werksfeuerwehrleute).<br />
In den Bundesländern, die eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeit definiert haben,<br />
kann die Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel zugewählt werden.<br />
Hierfür wird ein Risikozuschlag erhoben, der in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />
wird.<br />
Der Versicherungsschutz sowie die Leistungsdauer enden mit dem 55. <strong>Leben</strong>sjahr der<br />
versicherten Person (VP).<br />
Die Leistungspflicht wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit endet bei der DUZ und DUV 30<br />
Monate und bei der Premium DUZ und PDUV 72 Monate nach Entlassung bzw. Versetzung<br />
in den Ruhestand. Ist die VP dann aber weiterhin im Sinne der Bedingungen<br />
berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, wird weiter geleistet.<br />
Hinweis: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er bei Entlassung wegen<br />
dieser speziellen Feuerwehrdienstunfähigkeit auch keine Leistungen.<br />
Umtauschrecht<br />
(Anm.: gilt nicht<br />
für Soldaten, da es<br />
hier keine Unterscheidung<br />
zwischen<br />
Beamten auf Probe,<br />
auf Widerruf oder<br />
auf <strong>Leben</strong>szeit gibt)<br />
Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe (220030x)<br />
Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung kann ein Beamtenanwärter oder Beamter auf<br />
Probe seinen Dienstunfähigkeitsschutz bei Ernennung zum <strong>Leben</strong>szeitbeamten ausbauen.<br />
Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ernennung und vor Erreichen seines 35.<br />
<strong>Leben</strong>sjahres besteht bei einer Kapitallebens-, <strong>Rente</strong>n oder Risikolebensversicherung<br />
mit DUZ bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung oder<br />
Premium BUV die Möglichkeit, die Versicherungsdauer unter Berücksichtigung folgender<br />
Höchstgrenzen zu verlängern:<br />
a) Verlängerung bis zum maximalen DUZ-Versicherungsendalter 65 Jahre möglich<br />
(berufsbedingte Endalter beachten)<br />
b) Verlängerung bis zum maximalen DUZ-Leistungsendalter 67 Jahre möglich<br />
(berufsbedingte Endalter beachten)<br />
Die versicherte DU-<strong>Rente</strong> darf auf maximal 1.000 EUR erhöht werden (mit entsprechenden<br />
Nachweisen).<br />
Wird diese Vereinbarung nicht unterschrieben, ist eine Verlängerung der DU(Z)-Dauer<br />
bzw. Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> unter Berücksichtigung der vorgenannten Grenzen nur<br />
mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Diese besondere „Klausel“ ist bei Antragsaufnahme<br />
vom Kunden zu unterschreiben und wird bei Policierung Bestandteil der<br />
Überschussbeteiligung<br />
Überschussbeteiligung<br />
DUZ<br />
l vor Eintritt der Dienstunfähigkeit<br />
Standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die<br />
gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde).<br />
Die Überschüsse der DUZ zu einer GIBR werden zum Erwerb von Fondsanteilen<br />
verwendet.<br />
87
l nach Eintritt der Dienstunfähigkeit<br />
Jährliche Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen.<br />
Die Überschussanteile für die DUZ-Beitragsbefreiung werden bei SIGGI zur<br />
Erhöhung der Fondsanlage verwendet. Die auf die DU-<strong>Rente</strong> entfallenden<br />
Überschussanteile führen zur jährlichen Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong>.<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Beamte können Beiträge zur DUV bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 EUR<br />
als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l DU-<strong>Rente</strong>n aus der DUV/PDUV/EDUV sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />
auch bei Ergänzung zu einer GIBR ändert sich die<br />
steuerliche Einstufung einer EDUV nicht.<br />
l DU-<strong>Rente</strong>n aus der DUZ sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />
in Verbindung mit einer GIBR sind DU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich<br />
zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 4.1., 4.2.2.,<br />
4.2.4.)<br />
88
Zusatzversicherung zu SIGGI und <strong>Leben</strong>produkte<br />
4.8 Produktbeschreibung: Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(EUZ)<br />
Die EUZ dient der finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit.<br />
Definition<br />
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />
oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich<br />
mindestens 2 Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3<br />
Stunden täglich nachzugehen.<br />
Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die<br />
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige <strong>Leben</strong>sstellung, insbesondere<br />
das bisherige berufliche Einkommen, und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben<br />
unberücksichtigt.<br />
Leistungsspektrum<br />
Rahmenbedingungen<br />
l bei Erwerbsunfähigkeit werden<br />
– die Haupt- und Zusatzversicherung beitragsfrei fortgeführt und<br />
– ggf. eine EU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />
l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />
l abgekürzte EUZ-Versicherungsdauer möglich<br />
l berufsgruppenspezifische Zuschläge auf den EUZ-Grundbeitrag<br />
– Berufsgruppen B und C = 40 %<br />
l EUZ-Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 15<br />
Versicherungsendalter 65 1<br />
Leistungsendalter 67 1,2<br />
Leistungsendalter bei abgekürzter<br />
EUZ-Vers.dauer<br />
55 65 1<br />
bei verlängerter Leistungsdauer<br />
- Versicherungsdauer<br />
- Leistungsdauer 3<br />
- Leistungsendalter<br />
3<br />
5<br />
50 67 2<br />
mtl. EU-<strong>Rente</strong> 4,5 50 EUR 4 % der VS bei <strong>Leben</strong><br />
2 % bei RIV / RIZ<br />
4 % der Beitragssumme bei GIFR/<br />
GIBR<br />
bei GIBR: der Beitragsanteil für<br />
die Altersversorgung muss mind.<br />
50 % betragen, der Rest kann für<br />
Zusatzprodukte verwendet werden<br />
89
1 Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuer<br />
wehrleute). Das Leistungsendalter der EUZ geht bei KLV mit Abrufoption nur bis zum<br />
Beginn der Abrufphase. Bei der GIBR muss ein nahtloser Übergang der EU-<strong>Rente</strong><br />
(Leistungsendalter) in die Basis-<strong>Rente</strong> gegeben sein.<br />
2<br />
Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />
- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />
- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängert ist<br />
3<br />
gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
4<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />
nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />
von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />
5<br />
Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 1000 EUR mtl. EU-<br />
<strong>Rente</strong> bei Hausfrauen)<br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
EUZ<br />
l vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit<br />
Standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />
verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die<br />
gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde).<br />
Die Überschüsse der EUZ zu einer GIBR werden zum Erwerb von Fondsanteilen<br />
verwendet.<br />
l nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit<br />
Jährliche Erhöhung der EU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen. Die Überschussanteile<br />
für die EUZ-Beitragsbefreiung werden bei SIGGI zur Erhöhung<br />
der Fondsanlage verwendet. Die auf die EU-<strong>Rente</strong> entfallenden Überschussanteile<br />
führen zur jährlichen Erhöhung der EU-<strong>Rente</strong>.<br />
l EU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in Verbindung<br />
mit einer GIBR sind EU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich zu<br />
behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, 4.2.2., 4.2.4.)<br />
90
4.9 Besonderheiten BU / EU-Produkte zu SIGGI und<br />
<strong>Leben</strong>produkte<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
4.9.1 BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern 92<br />
4.9.2 Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 94<br />
4.9.3 Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente 96<br />
4.9.4 Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Kundeneinkommen 97<br />
91
4.9.1 BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern<br />
Eine Variante innerhalb des Angebots an Produkten mit Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sind<br />
unterschiedlich lange Laufzeiten in der Versicherungs-, Leistungsdauer und Beitragszahlungsdauer.<br />
l Versicherungsdauer<br />
l Leistungsdauer<br />
l Beitragszahlungsdauer<br />
Absicherungszeitraum gegen das Risiko, berufsunfähig zu werden<br />
Zeitraum, in dem der Kunde seine Leistungen erhält<br />
Zeitraum, in dem der Kunde seine Beiträge zahlt<br />
Innerhalb der Produktpalette besteht die Möglichkeit, die RIZ in eine KLV einzuschließen. Im<br />
Zusammenhang mit einem BUZ-Einschluss zur RIZ sind diese Produkte dann auch wie eine Hauptversicherung<br />
anzusehen.<br />
1. BUZ/PBUZ/BUV/PBUV/EUZ/EUV mit verlängerter Leistungsdauer<br />
Beispiel: Ein 35-jähriger Kunde schließt eine BUZ-Versicherungsdauer bis zum Endalter 55 Jahre und<br />
eine Leistungsdau er bis zum Endalter 67 Jahre ab. Er wird berufsunfähig mit a) 51 Jahren;<br />
b) 56 Jahren.<br />
BUZ-Versicherungsdauer<br />
BUZ-Leistungsdauer<br />
35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 67 J<br />
a) Anspruch auf<br />
BUZ-Leistung<br />
bis zum 67.<br />
<strong>Leben</strong>sjahr<br />
b) Kein Anspruch<br />
auf BUZ-Leistung<br />
Rahmenbedingungen<br />
l Die Versicherungsdauer muss mindestens 3 Jahre betragen.<br />
l Die Leistungsdauer muss mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />
sein (Ausnahme: Versicherungsendalter/ Leistungsendalter 65/66 und 65/67 Jahre).<br />
l Die Leistungsdauer muss mindestens bis zum 50. <strong>Leben</strong>sjahr gehen.<br />
l Bei Eintrittsaltern ab 36 Jahren muss mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt sein:<br />
a) Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 10 Jahre oder<br />
b) die Leistungsdauer ist mindestens 10 Jahre länger als die Versicherungsdauer.<br />
l Die Leistungsdauer (der BU/EU-<strong>Rente</strong>) kann<br />
− mit der Versicherungsdauer der Hauptversicherung übereinstimmen,<br />
− länger (nicht bei SIGGI) als die Versicherungsdauer der Hauptversicherung sein.<br />
l Ist die BUZ/PBUZ/EUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die Versicherungsdauer, muss die<br />
Versicherungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer um mindestens 5 Jahre verlängert<br />
sein.<br />
l Bei der KLVA endet die Leistungsdauer spätestens mit Beginn der Abrufphase.<br />
l Bei der GIBR muss das Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/EUZ dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter der<br />
GIBR entsprechen.<br />
l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden die Hauptversicherung<br />
und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und eine<br />
monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> gezahlt.<br />
l Besonderheiten KLV mit RIZ: Wenn die Versicherungs-/ Leistungsdaer der Beitragsbefreiung der<br />
BUZ/PBUZ/EUZ zur KLV bzw. RIZ abgekürzt ist, darf die Versicherungs-/ Leistungsdauer der<br />
Beitragsbefreiung der BUZ/PBUZ/EUZ zum jeweils anderen Produkt nicht länger sein. Die<br />
genauen Regelungen sind in der Beratungssoftware automatisch hinterlegt.<br />
92
2. BUZ/PBUZ/EUZ mit abgekürzter BUZ/EUZ-Versicherungsdauer (nicht bei BUV/PBUV/EUV)<br />
Beispiel: Ein 35-jähriger schließt eine BUZ-Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum Endalter 55<br />
Jahre ab. Die Hauptversicherung läuft bis zum Endalter 65 Jahre. Er wird berufsunfähig mit<br />
a) 51 Jahren; b) 56 Jahren.<br />
BUZ-Versicherungsdauer<br />
Dauer Hauptversicherung<br />
35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 65 J<br />
a) Anspruch auf<br />
BUZ-Leistung<br />
bis zum 55.<br />
<strong>Leben</strong>sjahr<br />
b) Kein Anspruch<br />
auf BUZ-Leistung<br />
Rahmenbedingungen<br />
l Die Versicherungs- und Leistungsdauer muss mindestens bis zum 55. <strong>Leben</strong>sjahr gehen.<br />
l Bei der KLVA endet die Leistungsdauer spätestens mit Beginn der Abrufphase.<br />
l Ist die BUZ/PBUZ/EUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die Versicherungs- und Leistungsdauer,<br />
muss die Versicherungs- und Leistungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer um mindestens<br />
5 Jahre verlängert sein.<br />
l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden bis zum Ende der BUZ/<br />
PBUZ/EUZ-Leistungsdauer die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen<br />
beitragsfrei fortgeführt und eine monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> gezahlt. Nach Ablauf der BUZ/PBUZ/EUZ-<br />
Leistungsdauer ist die Beitragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufzunehmen (ggf. auch für<br />
eine eingeschlossene HR).<br />
l Versicherungsendalter 65 Jahre und Leistungsendalter 66/67 Jahre möglich, wenn Dauer der Hauptversicherung<br />
über die der BU/EU-Absicherung geht.<br />
l Besonderheiten KLV mit RIZ: Wenn die Versicherungs-/ Leistungsdauer der Beitragsbefreiung der<br />
BUZ/PBUZ/EUZ zur KLV bzw. RIZ abgekürzt ist, darf die Versicherungs-/ Leistungsdauer der<br />
Beitragsbefreiung der BUZ/PBUZ/EUZ zum jeweils anderen Produkt nicht länger sein. Die genauen<br />
Regelungen sind in der Beratungssoftware automatisch hinterlegt.<br />
93
4.9.2 Umtauschrechte BU / EU-Absicherung<br />
Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung können Kunden im Rahmen der Umtauschrente/Verlängerungsoptionen<br />
ganz einfach die Versicherungs- und/oder Leistungsdauer verlängern. Zusätzlich können Beamte die<br />
DU-<strong>Rente</strong> erhöhen. Nachfolgend sind die Modalitäten kurz dargestellt.<br />
Verlängerungsoption für<br />
Schüler, Studenten und<br />
Azubis (220130x)<br />
l Beantragung innerhalb von<br />
3 Monaten vor Änderungstermin<br />
l ohne Nachweise<br />
l Verlängerung innerhalb<br />
vereinbarter Versicherungsdauer,<br />
spätestens zum<br />
Ende des 10. Versicherungsjahres<br />
l bisherige <strong>Rente</strong> darf nicht<br />
erhöht werden<br />
l Beitrag für die BU-Absicherung<br />
richtet sich nach der<br />
künftigen Berufstätigkeit<br />
Beamtenanwärter / Beamte<br />
auf Probe (220030x)<br />
l innerhalb von 3 Monaten nach<br />
Ernennung zum <strong>Leben</strong>szeitbeamten<br />
l Kopie der Ernennungsurkunde<br />
ist vorzulegen<br />
l Verlängerung der DU(Z) Versicherungs-<br />
bzw. Leistungsdauer<br />
und ggf. Erhöhung der<br />
DU-<strong>Rente</strong> ist nur vor Erreichen<br />
des 35. <strong>Leben</strong>sjahres<br />
der versicherten Person<br />
möglich<br />
l monatliche DU-<strong>Rente</strong> kann<br />
auf maximal 1.000 EUR<br />
erhöht werden (mit entsprechenden<br />
Nachweisen)<br />
EKID<br />
(Andruck in Police)<br />
l innerhalb von 3 Monaten<br />
nach Aufnahme einer<br />
beruflichen Tätigkeit<br />
(nach Abschluss der<br />
Berufsausbildung)<br />
l Aufnahme einer beruflichen<br />
Tätigkeit ist nachzuweisen<br />
l Umtausch EKID-Schutz in<br />
den BU-Schutz kann bis<br />
zum vereinbarten Endalter<br />
(25 - 32 Jahre) der<br />
versicherten Person ausgeübt<br />
werden<br />
l bisherige <strong>Rente</strong> darf nicht<br />
erhöht werden<br />
l Beitrag für die BU-Absicherung<br />
richtet sich nach<br />
der künftigen Berufstätigkeit<br />
l Bei Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe ist die Verlängerung der DU(Z)-Versicherungsdauer<br />
und DU(Z)-Leistungsdauer unter Berücksichtigung folgender Höchstgrenzen möglich:<br />
- Verlängerung bis zum maximalen Versicherungsendalter 65 Jahre möglich (berufsbedingte<br />
Endalter beachten)<br />
- Verlängerung bis zum maximalen Leistungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter<br />
beachten)<br />
l Verlängerungsoption Schüler, Studenten, Auszubildende: Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer<br />
der BU(Z) kann bis zum Endalter 65 Jahre bzw. 67 Jahre verlängert werden.<br />
l Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der BU(Z) kann bei der EKID bis zum Endalter<br />
65 Jahre verlängert werden. Die BUZ-Versicherungsdauer darf nicht länger als die<br />
Versicherungsdauer der Hauptversicherung sein.<br />
l Versicherungsfall darf noch nicht eingetreten sein.<br />
l Berufe müssen versicherbar sein.<br />
l Bei einer Risikolebensversicherung (RIV) als Hauptversicherung bleibt das bedingungsgemäße<br />
Umtauschrecht der RIV von dieser Vereinbarung unberührt (entsprechendes gilt für die RIZ).<br />
l Umtauschrecht ist aber nur möglich, wenn der Vertrag medizinisch normal<br />
angenommen worden ist (Hinweis: Bei EKID ist damit die Erstprüfung des Antrages gemeint).<br />
l Im Antrag ist die Vereinbarung des 220030x anzukreuzen. Sollte das Umtauschrecht nicht<br />
vereinbart sein, ist eine Verlängerung der Dauer bzw. Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> nur mit erneuter<br />
Gesundheitsprüfung möglich.<br />
l Verträge dürfen nicht beitragsfrei gestellt sein.<br />
94
EUV EUZ EKID<br />
BU / EU-Umtauschrechte sind möglich bei Neuabschluss zu<br />
BUV/PBUV/ BUZ Premium<br />
EBUV<br />
BUZ 2)<br />
Verlängerungsoption für Ja Ja 2) Ja Nein Nein Nein<br />
Schüler, Studenten und<br />
Azubis (220130x)<br />
Beamtenanwärter/Beamte auf Ja Ja Ja Nein Nein Nein<br />
Probe (220030x)<br />
BU-Umtauschrecht innerhalb<br />
der EKID<br />
Nein Nein Nein Nein Nein Ja 1<br />
1<br />
bei der EKID ist der spätere Umtausch in eine BU-Absicherung nur ohne Premiumvariante möglich<br />
2<br />
in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung<br />
Die Umtauschrechte gelten nur für das jeweils bei Neuabschluss vereinbarte Produkt. Der Kunde kann<br />
darüber hinaus im Zuge einer normalen Vertragsänderung mit „vollständiger“ Gesundheitsprüfung in<br />
einen höherwertigeren BU/EU-Schutz wechseln (z.B. von der BUZ in die Premium BUZ).<br />
95
4.9.3 Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten<br />
Beruf/Ausbildung maximale Hinweise<br />
Monatsrente<br />
in EUR<br />
Auszubildende 1.000 Auszubildende haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung<br />
der Ausbildungszeit verzichten wir auf die abstrakte Verweisung.<br />
Während der Ausbildungszeit besteht die Möglichkeit<br />
der abstrakten Verweisung.<br />
Beamte 750 Bei Beamten ist in § 2 der (P)BUV/(P)BUZ-Bedingungen die<br />
Dienstunfähigkeitsabsicherung geregelt. Klauseln regeln einen<br />
darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf (z.B. Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel).<br />
Das maximale Versicherungs- bzw. Leistungsendalter richtet<br />
sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten.<br />
Im Einzelfall ist eine DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.000 EUR möglich.<br />
Zusammen mit dem Ruhegehalt bei DU darf die DU-<strong>Rente</strong><br />
max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-Eintritt (inkl. Zulagen)<br />
betragen. Aus der Beratungssoftware heraus ist die<br />
„Beamtenversorgungsanalyse“ auszudrucken und dem Antrag<br />
beizufügen.<br />
Über Sonderregelung für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter<br />
ist über zwei separate Verträge insgesamt eine DU-<br />
<strong>Rente</strong> von bis zu 1.500 EUR möglich.<br />
Hausfrau/-mann 1.000 Hausfrauen/-männern wird Berufsunfähigkeitsschutz geboten.<br />
Maximales Versicherungs- bzw. Leistungsendalter 60 Jahre.<br />
Schüler/Fachschüler<br />
1.000 Schüler/Fachschüler haben Berufsunfähigkeitsschutz. Während<br />
der Schulzeit besteht die Möglichkeit der abstrakten<br />
Verweisung.<br />
Student 1.000 Studenten haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung<br />
der Studienzeit verzichten wir auf die abstrakte Verweisung.<br />
Während der Studienzeit besteht die Möglichkeit der abstrakten<br />
Verweisung.<br />
Im Rahmen des Verkaufsprogramms „Alt für Jung SE – Special Edition“ beträgt für das Produkt EKID<br />
die maximale monatliche Invaliditätsrente 1.000 EUR. Das Versicherungsendalter kann zwischen 25<br />
und 32 Jahren liegen. Das Leistungsendalter ist maximal 65 Jahre.<br />
96
4.9.4 Verhältnis BU / EU-<strong>Rente</strong> zum Kundeneinkommen<br />
Grundsätzlich wird die Angemessenheit der BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Einkommen der versicherten<br />
Person geprüft. Dafür gelten folgende Regelungen:<br />
Arbeitnehmer:<br />
Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der<br />
versicherten Person nicht übersteigen (ohne Tantiemen u.Ä.).<br />
Selbstständige:<br />
70 % des regelmäßigen Gewinns nach Steuern (ohne Tantiemen u.Ä.)<br />
Rückdeckungsversicherungen für GGF:<br />
75 % des Bruttoeinkommens (nur in Verbindung mit Vorlage der Versorgungszusagen)<br />
Bei Jahresrenten über 24.000 EUR sind Einkommensnachweise von unabhängiger Stelle der<br />
letzten 3 Jahre vor der Antragstellung notwendig. Dies können z.B. sein:<br />
– Bei Angestellten, Geschäftsführern, Rückdeckungsversicherung:<br />
Dezember-Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis des aktuellen/laufenden Bruttofestgehaltes,<br />
Einkommensteuerbescheide, Steuerberaterbescheinigungen<br />
– Bei Selbstständigen/Freiberuflern:<br />
Jahresabschluss, G+V-Rechnung, (Dezember-)BWA des laufenden oder letzten Jahres,<br />
Steuerberaterbescheinigungen<br />
97
Pflegerentenversicherung<br />
5.1 Produktbeschreibung: PflegeEXKLUSIV (PFRV)<br />
Die PFRV ist eine selbstständige Versicherung und dient der finanziellen Absicherung im Pflegefall.<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
Leistungsfeststellung<br />
Leistungsbegriffe<br />
l Pflegefallabsicherung mit umfassenden Leistungsauslösern (SGB, Grundfähigkeiten,<br />
Demenz)<br />
l zusätzlich einmalige Zusatzleistung<br />
l Assistance-Leistungen ab versicherter monatlicher <strong>Rente</strong> von 1.000 EUR<br />
l ab Pflegestufe I wird<br />
– eine Pflegerente in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
– der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />
l gestaffelte Leistung<br />
– Pflegestufe I = 30 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />
– Pflegestufe II = 70 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />
– Pflegestufe III = 100 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />
l einmalige Zusatzleistung von 3 Monatsrenten bei erstmaligem Eintritt der<br />
Pflegestufe III<br />
l erfolgt nach SGB, aufgrund Hilfebedarf bei Grundfähigkeiten oder bei<br />
Demenz<br />
Pflegestufe nach gesetzlicher Definition (SGB)<br />
Die Einstufung in die Pflegestufen erfolgt analog § 14 und § 15 Sozialgesetzbuch<br />
(SGB XI).<br />
Grundfähigkeiten:<br />
Pflegebedürftigkeit besteht, wenn die versicherte Person auch bei Einsatz technischer<br />
und medizinischer Hilfsmittel bestimmte Grundfähigkeiten 1 nicht selbstständig<br />
ausführen kann, sondern dazu täglich der Hilfe bedarf. Pflegestufe I liegt vor, wenn<br />
die versicherte Person täglich 3 Grundfähigkeiten nicht mehr entsprechend den Bedingungen<br />
ausüben kann, Pflegestufe II bei 4 - 5 Grundfähigkeiten und Pflegestufe<br />
III bei 6 Grundfähigkeiten.<br />
1<br />
Grundfähigkeiten = 1. Fortbewegen in der Wohnung, Aufstehen und Zubettgehen<br />
2. An- und Auskleiden, 3. Einnahmen von Mahlzeiten und Getränken,<br />
4. Waschen, Kämmen, Rasieren 5. Baden/Duschen, 6. Verrichten der Notdurft<br />
Demenz<br />
Für die Demenz wird eine moderne Definition der IDUNA <strong>Leben</strong> zugrunde gelegt.<br />
Liegt eine ärztlich festgestellte Demenz vor, erfolgt die Einstufung mindestens in<br />
Pflegestufe II.<br />
98<br />
Optionsrechte<br />
Übersicht:<br />
Höhe Pflegerente<br />
Pflegestufe<br />
nach SGB<br />
Grad Pflegebedürftigkeit<br />
Grundfähigkeits-<br />
Punkte<br />
erheblich 30 % I 3<br />
schwer/Demenz 70 % II 4 oder 5<br />
schwerste 100 % III 6<br />
gesetzliche Änderungen<br />
Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann bei einer Änderung der Leistungen der<br />
Pflegepflichtversicherung nach SGB in ein dann gültiges Pflegerentenprodukt mit
der geänderten gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit umgestellt werden,<br />
sofern ein an diese Änderungen angepasstes Pflegerentenprodukt vorhanden ist.<br />
Umtausch in PflegePREMIUM<br />
PFRV kann im Rahmen einer Vertragsänderung in das Produkt PflegePREMIUM<br />
(PPFRV) umgetauscht werden (mit entsprechender Gesundheitsprüfung), sofern der<br />
Pflegefall noch nicht eingetreten ist.<br />
Assistance-<br />
Leistungen<br />
Ohne Mehrbeitrag sind als wesentliche Leistungen enthalten:<br />
Pflegeheimplatzgarantie, Beratung rund um das Thema Pflege inklusive Vermittlung<br />
und Benennung von Pflegedienstleistern, Organisation eines Menüservice, Fahrund<br />
Begleitservice, einer Haushaltshilfe und einer Pflegeschulung für Pflegende mit<br />
begrenzter Übernahme der Kosten.<br />
Die Assistance-Leistungen werden ab einer versicherten Monatsrente von<br />
1.000 EUR (auch bei Erreichen durch Dynamiken) erbracht.<br />
Details siehe als Anlage beigefügten Anhang zu den Bedingungen für die<br />
Pflegerentenversicherung.<br />
l lebenslange Versicherungs- und Leistungsdauer<br />
l laufende Beitragszahlung oder Einmalbeitrag<br />
l abgekürzte wählbare Beitragszahlungsdauer<br />
l Beitragsdynamik (5 – 10 %) oder Leistungsdynamik (10 % alle 3 Jahre)<br />
l Ausbaugarantie<br />
mindestens höchstens<br />
Eintrittsalter 2 75 (bei Kindern 15)<br />
Versicherungsendalter<br />
lebenslang<br />
Leistungsendalter<br />
lebenslang<br />
Beitragszahlungsendalter 85<br />
mtl. Pflegerente<br />
- max. durch Dynamik erhöhungen<br />
mtl. Pflegerente für Kinder<br />
- max. durch Dynamik erhöhungen<br />
Monatsbeitrag<br />
50 EUR 3.000 EUR<br />
4.000 EUR<br />
50 EUR 2.000 EUR<br />
2.000 EUR*<br />
15 EUR<br />
* Eine wegen Erreichen der Höchstleistungsgrenze für Kinder ruhende Dynamik wird<br />
in dem bei Abschluss festgelegten zeitlichen jährlichen oder 3-jährlichen Rhythmus<br />
ab dem vollendeten 16. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten Person wieder durchgeführt<br />
(es gilt dann die max. Begrenzung von 4.000 EUR Pflegerente aufgrund von<br />
Dynamiken). Dies erfolgt ohne Verlust der vorteilhaften Erhöhungsmöglichkeiten<br />
ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />
l eine Kündigung führt zur Beitragsfreistellung der PFRV (wenn Mindestrente<br />
nicht erreicht wird, wird evtl. ein vorhandener Rückkaufswert ausgezahlt)<br />
Rahmenbedingungen<br />
Überschussbeteiligung<br />
l vor Eintritt des Pflegefalls<br />
Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />
gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Dies führt zu einer<br />
Erhöhung der Leistung.<br />
Alternativ ist eine Fondsanlage möglich (mit Möglichkeit der Auszahlung des<br />
Fondsguthabens, Mindestbetrag für Entnahme aus Fondsguthaben 10 EUR).<br />
99
l nach Eintritt des Pflegefalls<br />
jährliche Erhöhung der Pflegerente aus den Überschüssen<br />
l es kann ein Schlussüberschuss gewährt werden<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l Pflegerenten sind einkommensteuerfrei.<br />
l Assistance-Leistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.3.)<br />
Antrag<br />
217050X<br />
217080X (verkürzter Pflegerentenantrag mit reduzierten Gesundheitsfragen)<br />
100
Pflegerentenversicherung<br />
5.2 Produktbeschreibung: PflegePREMIUM (PPFRV)<br />
Die PPFRV ist eine selbstständige Versicherung und dient der finanziellen Absicherung im Pflegefall.<br />
Gegenüber der PFRV gibt es ein weitergehendes Leistungsspektrum (Mehrbeitrag erforderlich).<br />
Produktspecial<br />
Leistungsspektrum<br />
Leistungsfeststellung<br />
Leistungsbegriffe<br />
l Gegenüber der PFRV gibt es höhere Leistungen bei der Pflegestufen I und II<br />
sowie eine höhere einmalige Zusatzleistung.<br />
l Assistance-Leistungen ab versicherter monatlicher <strong>Rente</strong> von 1.000 EUR<br />
l ab Pflegestufe I wird<br />
– eine Pflegerente in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
– der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />
l gestaffelte Leistung<br />
– Pflegestufe I = 50 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />
– Pflegestufe II = 100 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />
– Pflegestufe III = 100 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />
l einmalige Zusatzleistung von 6 Monatsrenten bei erstmaligem Eintritt der<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
l erfolgt nach SGB, aufgrund Hilfebedarf bei Grundfähigkeiten oder bei<br />
Demenz<br />
Pflegestufe nach gesetzlicher Definition (SGB)<br />
Die Einstufung in die Pflegestufen erfolgt analog § 14 und § 15 Sozialgesetzbuch<br />
(SGB XI).<br />
Grundfähigkeiten<br />
Pflegebedürftigkeit besteht, wenn die versicherte Person auch bei Einsatz technischer<br />
und medizinischer Hilfsmittel bestimmte Grundfähigkeiten 1 nicht selbstständig ausführen<br />
kann, sondern dazu täglich der Hilfe bedarf. Pflegestufe I liegt vor, wenn die<br />
versicherte Person täglich 3 Grundfähigkeiten nicht mehr entsprechend den Bedingungen<br />
ausüben kann, Pflegestufe II bei 4 - 5 Grundfähigkeiten und Pflegestufe III bei 6<br />
Grundfähigkeiten.<br />
1 Grundfähigkeiten = 1. Fortbewegen in der Wohnung, Aufstehen und Zubettgehen<br />
2. An- und Auskleiden, 3. Einnahmen von Mahlzeiten und Getränken,<br />
4. Waschen, Kämmen, Rasieren 5. Baden/Duschen, 6. Verrichten der Notdurft<br />
Optionsrecht<br />
Demenz<br />
Für die Demenz wird eine moderne Definition der IDUNA <strong>Leben</strong> zugrunde gelegt. Liegt<br />
eine ärztlich festgestellte Demenz vor, erfolgt die Einstufung mindestens in Pflegestufe<br />
II.<br />
Übersicht:<br />
Grad Pflegebedürftigkeit<br />
Höhe Pflegerente<br />
Pflegestufe<br />
nach SGB<br />
erheblich 50 % I 3<br />
schwer/Demenz 100 % II 4 oder 5<br />
schwerste 100 % III 6<br />
Grundfähigkeits-Punkte<br />
bei gesetzlichen Änderungen<br />
Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann bei einer Änderung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung<br />
nach SGB in ein dann gültiges Pflegerentenprodukt mit der geänderten<br />
gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit umgestellt werden, sofern ein an<br />
diese Änderungen angepasstes Pflegerentenprodukt vorhanden ist.<br />
101
Assistance-<br />
Leistungen<br />
Ohne Mehrbeitrag sind als wesentliche Leistungen enthalten:<br />
Pflegeheimplatzgarantie, Beratung rund um das Thema Pflege inklusive Vermittlung<br />
und Benennung von Pflegedienstleistern, Organisation eines Menüservice, Fahrund<br />
Begleitservice, einer Haushaltshilfe und einer Pflegeschulung für Pflegende mit<br />
begrenzter Übernahme der Kosten.<br />
Die Assistance-Leistungen werden ab einer versicherten Monatsrente von 1.000<br />
EUR (auch bei Erreichen durch Dynamiken) erbracht. Details siehe als Anlage beigefügten<br />
Anhang zu den Bedingungen für die Pflegerentenversicherung.<br />
l lebenslange Versicherungs- und Leistungsdauer<br />
l laufende Beitragszahlung oder Einmalbeitrag<br />
l abgekürzte wählbare Beitragszahlungsdauer<br />
l Beitragsdynamik (5 – 10 %) oder Leistungsdynamik (10 % alle 3 Jahre)<br />
l Ausbaugarantie<br />
mindestens<br />
höchstens<br />
Eintrittsalter 2 75 (bei Kindern 15)<br />
Versicherungsendalter<br />
Leistungsendalter<br />
Beitragszahlungsendalter 85<br />
mtl. Pflegerente<br />
- max. durch Dynamikerhöhungen<br />
mtl. Pflegerente für Kinder<br />
- max. durch Dynamikerhöhungen<br />
Monatsbeitrag<br />
lebenslang<br />
lebenslang<br />
50 EUR 3.000 EUR<br />
4.000 EUR<br />
50 EUR 2.000 EUR<br />
2.000 EUR*<br />
15 EUR<br />
* Eine wegen Erreichens der Höchstleistungsgrenze für Kinder ruhende Dynamik wird<br />
in dem bei Abschluss festgelegten zeitlichen jährlichen oder 3-jährlichen Rhythmus ab<br />
dem vollendeten 16. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten Person wieder durchgeführt (es gilt<br />
dann die max. Begrenzung von 4.000 EUR Pflegerente aufgrund von Dynamiken).<br />
Dies erfolgt ohne Verlust der vorteilhaften Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute<br />
Gesundheitsprüfung.<br />
l eine Kündigung führt zur Beitragsfreistellung der PPFRV (wenn Mindestrente<br />
nicht erreicht wird, wird evtl. ein vorhandener Rückkaufswert ausgezahlt)<br />
l vor Eintritt des Pflegefalls<br />
Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />
gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Dies führt zu einer Erhöhung<br />
der Leistung. Alternativ ist eine Fondsanlage möglich (mit Möglichkeit<br />
der Auszahlung des Fondsguthabens, Mindestbetrag für Entnahme aus<br />
Fondsguthaben 10 EUR).<br />
Rahmenbedingungen<br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
l nach Eintritt des Pflegefalls<br />
jährliche Erhöhung der Pflegerente aus den Überschüssen<br />
l es kann ein Schlussüberschuss gewährt werden<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l Pflegerenten sind einkommensteuerfrei.<br />
l Assistance-Leistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
102<br />
Antrag<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.3.)<br />
217050X<br />
217080X (verkürzter Pflegerentenantrag mit reduzierten Gesundheitsfragen)
Anlage<br />
Assistance-Leistungen<br />
Die Assistance-Leistungen werden erst ab einer versicherten Monatsrente von 1.000 EUR (auch<br />
bei Erreichen durch Dynamiken) erbracht.<br />
Wenn die Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen von dem behandelnden Arzt vermutet wird<br />
und Sie bei uns einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegerentenversicherung stellen, werden wir<br />
nicht nur prüfen, ob und ab wann wir die vertraglichen Leistungen zahlen, sondern wir bieten Ihnen<br />
ausführliche Beratung und Unterstützung; hierfür nutzen Sie bitte unser Notfall-Telefon mit der Nummer<br />
040-4124 4948. Unsere Assistance-Leistungen werden nachfolgend im Einzelnen dargestellt.<br />
Ein Anspruch auf Übernahme der Entgelte (Kostenübernahme) für die vermittelten bzw. organisierten<br />
Dienste besteht nur für die unter Punkt 3 genannten Dienstleistungen in dem dort genannten Rahmen:<br />
1. Pflegeheimplatzgarantie<br />
Der Versicherer vermittelt und organisiert einen Platz in einer vollstationären<br />
Pflegeeinrichtung. Voraussetzung ist, dass eine häusliche bzw. teilstationäre Pflege im Sinne der sozialen<br />
Pflegepflichtversicherung bzw. privaten Pflegepflichtversicherung nicht möglich ist oder wegen der<br />
Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.<br />
Der Versicherer garantiert die Unterbringung der versicherten Person in einer vollstationären Pflegeeinrichtung<br />
innerhalb von 24 Stunden. Der Pflegeplatz wird möglichst im nahen Umkreis des bisherigen<br />
Wohnsitzes zur Verfügung gestellt.<br />
Sofern dieser zur Verfügung gestellte Pflegeheimplatz mittelfristig nicht den Anforderungen<br />
entspricht, unterstützt der Versicherer bei der Suche und organisiert einen langfristig gewünschten<br />
oder geeigneten vollstationären Pflegeheimplatz.<br />
2. Pflege-Manager<br />
Der Pflege-Manager leistet folgende Beratungen sowie die Benennung und<br />
Vermittlung von Pflegedienstleistungen:<br />
Beratungs-Service<br />
l Allgemeine Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung gem. SGB XI<br />
l Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen<br />
l Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen und Heimplätzen<br />
l Beratung innerhalb des Entlassungsmanagements (Kurzfristige Sicherung von Versorgungssituationen<br />
nach dem Krankenhausaufenthalt)<br />
l Beratung zu Pflegeleistungen, haushaltsunterstützenden Dienstleistungen und Beratung zu<br />
Kuren<br />
l Beratung zu Freizeit-, Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und deren<br />
Angehörige<br />
l Beratung und Begleitung im Rahmen des Antragsverfahrens einer Schwerbehinderung, inkl.<br />
Widerspruchsverfahren, Wohn- und Wohnraumberatung<br />
l Beratung und Begleitung der Sozialhilfeantragstellung, inkl. Widerspruchsverfahren<br />
l Fachberatung zu speziellen Krankheitsbildern (Depressionen, Parkinson, Demenz)<br />
l Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen<br />
Vermittlung von Dienstleistern<br />
l Vermittlung von ambulanten häuslichen Pflegediensten<br />
l Vermittlung von teilstationären Pflegeeinrichtungen<br />
l Vermittlung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />
l Vermittlung von Tag- und Nachtwache<br />
Benennung von Dienstleistern<br />
l Benennung von ambulanten häuslichen Pflegediensten<br />
l Benennung von teilstationären Pflegeeinrichtungen<br />
l Benennung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />
103
l Benennung von Ersatzpflegekräfte<br />
l Benennung von Ärzten und Fachärzten<br />
l Benennung eines 24-Stunden Notruf<br />
l Benennung einer Tag- und Nachtwache<br />
Vermittlung von Betreuung für Angehörige<br />
l Vermittlung von Selbsthilfegruppen<br />
l Vermittlung von Beratungseinrichtungen<br />
3. Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme<br />
Vermittelt und organisiert werden folgende Dienstleistungen. Die von den Dienstleistern erhobenen<br />
Entgelte werden dabei bis zu 10 Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalls übernommen (Kostenübernahme)<br />
- insgesamt jedoch nicht mehr als 2.000 EUR im Kalenderjahr.<br />
l Begleitservice<br />
Organisation eines Begleitservices zu Ärzten, Behörden, Krankengymnastik und Therapien<br />
l Fahrdienst<br />
Zwei Mal in der Woche wird ein Fahrdienst zu Ärzten, Behörden, Krankengymnastik und Therapien<br />
organisiert<br />
l Menüservice<br />
Organisation und Kostenübernahme einer Essenslieferung nach vorheriger Auswahl durch einen<br />
Sozialdienst. Je nach Verfügbarkeit tägliche oder wöchentliche Anlieferung.<br />
l Besorgungen/Einkäufe<br />
Bis zu zwei Mal in der Woche werden folgende Besorgungen durchgeführt, sofern die Notwendigkeit<br />
hierfür besteht.<br />
Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs, Botengänge zur<br />
Bank, Sparkasse oder zu den Behörden, das Besorgen von Rezepten oder Medikamenten, der<br />
Einkauf von <strong>Leben</strong>smitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung<br />
der besorgten Gegenstände sowie das Bringen von Wäsche zur Reinigung und deren Abholung.<br />
l Reinigung der Wohnung (Haushaltshilfe)<br />
Einmal in der Woche wird innerhalb der Wohnung/ des Hauses der versicherten Person der übliche<br />
Wohnbereich (z.B. Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) im allgemein<br />
üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand waren.<br />
l Versorgung der Wäsche (Haushaltshilfe)<br />
Einmal in der Woche werden die Wäsche und Kleidung der versicherten Person gewaschen, getrocknet,<br />
gebügelt, ausgebessert, sortiert und eingeräumt sowie ihre Schuhe gepflegt.<br />
l Pflegeschulung für Angehörige<br />
Organisiert wird eine Pflegeschulung für maximal zwei pflegende Personen. Übernommen werden<br />
einmalig die Kosten von 150 EUR pro pflegende Person.<br />
104<br />
4. Reha Management<br />
4.1 Informationsdienstleistungen<br />
Die versicherte Person wird unterstützt mit Informationen, Telefonnummern, Adressen und<br />
Erreichbarkeit von:<br />
l Rehabilitationsberatern
l Behindertentransport-Möglichkeiten<br />
l Selbsthilfegruppen<br />
l Behindertengerechtes Bauen/ Umbauen<br />
l Kraftfahrzeughilfe<br />
l Verbänden und Institutionen<br />
l Sozialen Einrichtungen (Pflegepersonal, Essen auf Rädern, Krankenpflegepersonal, Haushaltshilfen,<br />
Einkaufshilfen)<br />
l Krankentransportmöglichkeiten in eine andere Klinik, Heim oder von/an den eigenen Wohnsitz<br />
l Möglichkeiten einer betreuten Rückkehr ins eigene Heim, wenn Angehörige oder nahe<br />
stehende Personen verhindert sind<br />
l praktischen Ärzten in Wohnortnähe<br />
l Gartenhelfern, Kinderbetreuern und Nachhilfelehrern<br />
l Reparaturdiensten (Kleinarbeiten zu Hause)<br />
4.2 Medizinische Rehabilitation<br />
l Feststellung des individuellen Bedarfes<br />
l Organisation eines stationären Aufenthaltes<br />
l Organisation einer Reha-Maßnahme<br />
l Organisation einer psychologischen Betreuung<br />
l Organisation des Transportes<br />
l Bei Bedarf Einholung ärztlicher Zweitmeinung/ Gutachten<br />
4.3 Berufliche Rehabilitation<br />
4.3.1. Ein Anspruch auf die Leistungen der beruflichen Rehabilitation entsteht, wenn die versicherte<br />
Person länger als 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich sein wird, ihren<br />
vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche<br />
Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die<br />
Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, spielen bei der Entscheidung über das Vorliegen der Berufsunfähigkeit<br />
keine Rolle.<br />
4.3.2. Ist bei Selbständigen eine zumutbare Umorganisation der Betriebsstätte möglich, liegt keine<br />
Berufsunfähigkeit vor. Eine Umorganisation ist dann zumutbar, wenn sie betrieblich sinnvoll ist, die<br />
Einkommensveränderungen nach der Umorganisation nicht auf Dauer ins Gewicht fallen und der<br />
versicherte Person eine unveränderte Stellung als Betriebsleiter inne hat.<br />
4.3.3. Unter bisherige <strong>Leben</strong>sstellung ist die <strong>Leben</strong>sstellung in finanzieller und sozialer Sicht (z.B.<br />
berufliche Qualifikation, berufliche Stellung, Vergütung, Wertschätzung) zu verstehen, die vor dem<br />
Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat.<br />
4.3.4. Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, erlischt der Anspruch auf Leistungen<br />
der beruflichen Rehabilitation.<br />
4.3.5. Leistungsumfang:<br />
Unterstützung durch Personal- und Berufsberater bei<br />
a) der Klärung, ob der zuvor ausgeübte Beruf wieder aufgenommen werden kann<br />
b) der Arbeitsplatzsicherung: Herstellen von Kontakten zu (ehemaligen) Arbeitgebern,<br />
Familienmitgliedern (bereits involvierten), Ämtern und sozialen Einrichtungen,<br />
Anwälten<br />
c) Umschulungen: Herstellen von Kontakten zu Bildungsträgern, Schulen nach Analyse vom<br />
Personalberater<br />
d) der geeigneten Arbeitsplatzsuche<br />
4.4 Rehabilitation eines Kindes<br />
Herstellen von Kontakten und Informationsbeschaffung zu:<br />
105
l Spezialisierten Kindergärten<br />
l Spezialisierten Schulen<br />
l Freizeitgestaltungsmöglichkeiten<br />
l Organisation von Elternbegleitung<br />
l Nachhilfe zu Hause<br />
l Tagesmüttern<br />
l Kinderkrankenschwestern<br />
4.5 Soziales Umfeld<br />
Herstellen von Kontakten zu und Organisation der Inanspruchnahme von:<br />
l Rehabilitationsberatern<br />
l Verbänden<br />
l Institutionen<br />
l Sozialen Einrichtungen und andere Hilfen<br />
l Behörden<br />
l Psychologische Unterstützung: Herstellung von Kontakten zu Therapieberatern und Therapiezentren,<br />
Psychologen, psychologischen Zentren, Psychosozialen Diensten und Sozialtherapeuten<br />
l Kraftfahrzeugwerkstätten und Firmen für behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeugs<br />
l Herstellen von Kontakten zu Transportunternehmen und Organisation von Transporten<br />
l Umbau der Wohnung<br />
l Analyse der Bedürfnisse durch ein medizinisches Gutachten<br />
l Herstellen von Kontakten zu spezialisierten Architekten und Baufirmen<br />
l Koordinierung und Organisation der Kontakte und Termine<br />
l Vermittlung von Handwerkern<br />
l Vermittlung von Finanzberatern und Unterstützung bei der Erstellung eines Finanzplanes<br />
l Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei sozialen und gesetzlichen<br />
Einrichtungen<br />
l Vermittlung/ Organisation einer Haushaltshilfe<br />
l Vermittlung und Organisation einer Kinderbetreuung<br />
106
Kinderabsicherung<br />
6 Beschreibung: Alt für Jung SE – Special Edition<br />
Das Verkaufsprogramm Alt für Jung SE - Special Edition beinhaltet verschiedene Versorgungsprodukte<br />
für das Kind.<br />
l SI Flexible <strong>Rente</strong> / SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> zum Aufbau der Altersversorgung<br />
l Ergänzende Kinderinvaliditätsabsicherung (EKID) zur finanziellen Absicherung im Falle einer Invalidität<br />
des Kindes<br />
Abgerundet wird das Programm durch die<br />
l Ergänzende Versorgerabsicherung (EVS), die im Todesfall des Versorgers die Beitragszahlung für die<br />
„Kinderabsicherung“ übernimmt.<br />
1. SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR) und SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> (GIFR)<br />
Rahmenbedingungen<br />
l Eintrittsalter 5 - 15 Jahre mit EKID<br />
0 - 18 Jahre ohne EKID<br />
l ansonsten gelten die üblichen Bestimmungen zu Mindest- und Höchstgrenzen,<br />
Überschussbeteiligung, Leistungen vor und nach <strong>Rente</strong>nbeginn.<br />
Siehe hierzu die Produktbeschreibungen SI Flexible <strong>Rente</strong> und SIGGI<br />
Flexible <strong>Rente</strong><br />
2. Ergänzende Kinderinvaliditätsabsicherung (EKID)<br />
Invaliditätsbegriff<br />
l Invalidität liegt vor Vollendung des 15. <strong>Leben</strong>sjahres vor, wenn das Kind<br />
– auch nach Vollendung des 15. <strong>Leben</strong>sjahres erwerbsunfähig sein wird<br />
– von der Schulaufsichtsbehörde - allein aus medizinischen Gründen - ein<br />
zeitlich unbefristetes Ruhen der Schulpflicht angeordnet bekommt (Schulunfähigkeit).<br />
l Invalidität liegt nach Vollendung des 15. <strong>Leben</strong>sjahres vor, wenn das Kind<br />
voraussichtlich mindestens zwei Jahre erwerbsunfähig sein wird.<br />
Das Auftreten bestimmter Krankheiten, Unfallfolgen oder Gebrechen (z.B. Blindheit,<br />
Lähmung) wird als Invalidität anerkannt.<br />
Leistungsspektrum<br />
l Liegt Invalidität vor,<br />
– wird eine EKID-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />
– sind für die EKID keine Beiträge mehr zu entrichten<br />
Anm.: Aus der EKID erfolgt keine Beitragsbefreiung der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> bzw.<br />
SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> und der ggf. mit abgeschlossenen Ergänzenden Versorgerabsicherung.<br />
Im Leistungsfall muss der Versicherungsnehmer die Beiträge dieser<br />
Produkte aus der EKID-<strong>Rente</strong> bezahlen.<br />
Produktspecial:<br />
Umtauschoption in<br />
BU-Schutz<br />
Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann die EKID innerhalb von drei Monaten nach<br />
Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vom Kinderinvaliditätsschutz in den dann wichtigen<br />
Berufsunfähigkeitsschutz umgetauscht werden.<br />
(Einzelheiten siehe Anlage 1)<br />
Produktspecial:<br />
Assistance-<br />
Leistungen<br />
Ohne Mehrbeitrag wird eine ausführliche Beratung und Unterstützung durch kompetente<br />
Berater als Ansprechpartner angeboten.<br />
(Einzelheiten siehe Anlage 2)<br />
107
l Mindestbeiträge SI Flexible <strong>Rente</strong> (15 EUR) bzw. SIGGI Flexible <strong>Rente</strong><br />
(20 EUR) sind einzuhalten<br />
l mtl. EKID-<strong>Rente</strong><br />
l Eintrittsalter<br />
l Leistungsendalter<br />
l Versicherungsendalter<br />
l Beitragszahlungsendalter<br />
50 - 1.000 EUR<br />
5 - 15 Jahre<br />
50 - 65 Jahre<br />
25 - 32 Jahre<br />
25 - 32 Jahre<br />
l Beitragszahlungsdauer muss der Versicherungsdauer entsprechen<br />
l nur laufende Beitragszahlungsweise<br />
l Berufsgruppe A<br />
l Dynamik ist nicht möglich<br />
Besonderheiten<br />
Rahmenbedingungen<br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
l vor Eintritt der Invalidität / Erwerbsunfähigkeit:<br />
wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (Alternative: Fondsanlage,<br />
wenn <strong>Rente</strong>nprodukt auch Fondsanlage beinhaltet).<br />
l nach Eintritt der Invalidität / Erwerbsunfähigkeit:<br />
jährliche Erhöhung der EKID-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />
l bei Ablauf der EKID-Versicherungsdauer werden vorhandene Überschüsse<br />
ausgezahlt<br />
l die Beitragszahlungsweise muss für alle Produkte gleich sein<br />
l bei der EKID ist das Kind die versicherte Person (Kinder ab 14 Jahren<br />
müssen den Antrag mit unterschreiben)<br />
l im Gegensatz zur SI Flexiblen <strong>Rente</strong>/SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> ist die Beitragszahlungsdauer<br />
bei der EKID begrenzt auf das abgeschlossene Endalter, das<br />
zwischen 25 und 32 Jahren des Kindes liegt<br />
l das Leistungsendalter der EKID sollte mit dem <strong>Rente</strong>nbeginn von SI<br />
Flexible <strong>Rente</strong> bzw. SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> übereinstimmen („nahtloser“ Übergang<br />
der Invaliditätsrente in die Altersrente)<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l Invaliditätsrenten sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />
3. Ergänzende Versorgerabsicherung (EVS)<br />
108<br />
Leistungsspektrum<br />
Bei Tod des Versorgers wird die Beitragszahlung für die SI Flexible <strong>Rente</strong> bzw.<br />
SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> und für die ggf. mitversicherte EKID in Höhe der versicherten<br />
Beitragsrate bis zum vereinbarten Endalter (zwischen 25 und 32 Jahren des Kindes)<br />
übernommen. Reicht die versicherte Beitragsrate nicht aus, die Beitragszahlung der<br />
SI Flexiblen <strong>Rente</strong> bzw. SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> und die ggf. mitversicherte EKID<br />
vollständig zu ersetzen, ist der Fehlbetrag vom Versicherungsnehmer zu zahlen. Für<br />
die Beitragszahlung nicht benötigte Beitragsraten werden ausgezahlt.<br />
Nach Ablauf der Leistungsdauer der EVS ist für die weiterbestehende beitragspflichtige<br />
SI Flexible <strong>Rente</strong> bzw. SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> die Beitragszahlung wieder<br />
aufzunehmen.<br />
Tritt nach Leistungsbeginn der EVS eine Leistungspflicht aufgrund der Invalidität<br />
des Kindes ein, wird die EVS beendet und noch vorhandene Werte der<br />
EVS werden ausgezahlt.
Eintrittsalter Kind<br />
0 - 18 Jahre<br />
Versicherungsendalter Kind 25 - 32 Jahre<br />
Beitragszahlungsendalter Kind 25 - 32 Jahre<br />
Leistungsendalter Kind<br />
25 - 32 Jahre<br />
Mindesteintrittsalter Versorger 15 Jahre 1<br />
Höchstendalter Versorger 70 Jahre<br />
l Versicherungsdauer und Beitragszahlungsdauer können voneinander<br />
abweichen<br />
l Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />
l kein Mindestbeitrag<br />
l bei Tod des Kindes erlischt die EVS (Rückkaufswert wird ausgezahlt)<br />
l Dynamik darf bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> bzw. SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> nicht<br />
vereinbart sein<br />
1<br />
Höchsteintrittsalter für den Versorger: Bei Geburt des Kindes darf der Versorger<br />
maximal zwischen 38 und 45 Jahren alt sein. Je nach Eintrittsalter des<br />
Kindes sowie dem Alter des Versorgers ergeben sich Höchsteintrittsalter.<br />
Besonderheiten<br />
Rahmenbedingungen<br />
Überschussbeteiligung<br />
Steuergesetzgebung<br />
l Es ist keine Überschussbeteiligung vorgesehen.<br />
l Beitragszahlungsweise muss für alle Produkte gleich sein<br />
l Versicherungsnehmer / Versorger sollte ein Elternteil sein, ggf. ein anderer<br />
naher Verwandter<br />
l versicherte Person ist der Versorger<br />
l Im Gegensatz zur SI Flexiblen <strong>Rente</strong>/SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> ist die Beitragszahlungsdauer<br />
bei der EVS begrenzt auf das abgeschlossene Endalter, das<br />
zwischen 25 und 32 Jahren des Kindes liegt.<br />
l Bei Invalidität des Kindes kann die versicherte Beitragsrate der EVS um den<br />
Beitragsanteil der EKID reduziert werden.<br />
l Bei einem nachträglichen Einschluss in eine bestehende <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
ist die ggf. darin enthaltene Dynamik auszuschließen.<br />
l Bei einer nachträglichen EKID-Ergänzung einer bestehenden FR/PR/FRV<br />
bzw. GIFR mit EVS ist durch eine Vertragsänderung die Erhöhung der<br />
versicherten Beitragsrate der EVS vorzunehmen.<br />
l Wird die FR / PR / FRV bzw. GIFR gekündigt oder beitragsfrei gestellt bzw.<br />
sollte das versicherte Kind sterben, wird die EVS beendet und eventuell<br />
vorhandene Werte werden ausgezahlt.<br />
l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />
1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />
l Die Leistungen aus der EVS werden ausschließlich bei Tod fällig und sind<br />
daher einkommensteuerfrei.<br />
(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.1.)<br />
109
4. Allgemeines<br />
Anträge<br />
Antragsaufnahme<br />
Übertragung VN-<br />
Eigenschaft<br />
(200010X)<br />
211070X (SI Flexible <strong>Rente</strong>) – ohne EKID/EVS<br />
211030X (SIGGI Flexible <strong>Rente</strong>) – ohne EKID/EVS<br />
217010X (für Abschluss EKID/EVS in Verbindung mit<br />
vorgenannten Alt für Jung-Anträgen<br />
211070X/211030X zzgl. 220020X (Gesundheitserklärung))<br />
l Versicherungsnehmer / Versorger sollte ein Elternteil sein; ggf. ein anderer<br />
naher Verwandter<br />
l Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter<br />
l wird die <strong>Rente</strong>nversicherung ohne EKID oder EVS beantragt, ist die<br />
Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht erforderlich<br />
l wird Todesfallleistung zur SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> gewünscht, ist der<br />
Standardantrag 211000X zu verwenden<br />
Bei Volljährigkeit kann das Kind die Verträge übernehmen.<br />
5. PflegeEXKLUSIV (PFRV), PflegePREMIUM (PPFRV) für Kinder<br />
Ab einem Eintrittsalter von 2 Jahren kann eine Pflegefallabsicherung für das Kind<br />
über die Produkte PflegeEXKLUSIV (PFRV) bzw. PflegePREMIUM (PPFRV) abgeschlossen<br />
werden. Die monatliche Pflegerente beträgt maximal 2.000 EUR. Details<br />
hierzu siehe Produktbeschreibungen PflegeEXKLUSIV bzw. PflegePREMIUM.<br />
Ein Einschluss der PFRV/PPFRV in die Versorgerabsicherung ist geplant.<br />
Hinweis: Der gleichzeitige Einschluss einer EKID und PFRV/PPFRV ist nicht möglich.<br />
110
Anlage 1<br />
Umtauschoption in BU-Schutz<br />
l späterer Umtausch ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
l Umtausch innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (Hinweis: nach<br />
Beendigung der Berufsausbildung). Während Berufsausbildung ist Erwerbsunfähigkeit<br />
versichert.<br />
l Umtausch vom Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitsschutz in den BU-Schutz maximal bis zum<br />
vereinbarten Endalter (25 - 32 Jahre)<br />
l neue BU-<strong>Rente</strong> darf nicht höher als bisherige EKID-<strong>Rente</strong> sein<br />
l Berufe müssen in der BU versicherbar sein<br />
l Beitrag für den BU-Schutz richtet sich nach der künftigen Berufstätigkeit (Berufsgruppe)<br />
l Versicherungs- bzw. Leistungsdauer des BU-Schutzes kann bei Wahrnehmung der Umtausch<br />
option bis zum Endalter 65 Jahre verlängert werden (berufsspezifische Endalterbegrenzungen<br />
sind zu beachten). Oder Versicherungsendalter 65 Jahre und Leistungsendalter 67 Jahre.<br />
l Versicherungsfall darf noch nicht eingetreten sein<br />
l Umtauschrecht ist nur möglich, wenn kein medizinisch erhöhtes Risiko der versicherten Person<br />
bei der Erstprüfung des EKID-Neuantrages vorliegt (Umtauschoption wird dann ggf. vertraglich<br />
ausgeschlossen oder von erneuter Gesundheitsprüfung abhängig gemacht)<br />
l Vertrag darf nicht beitragsfrei gestellt sein<br />
Sollte bei Umtausch die Premiumvariante der BU-Absicherung gewünscht werden, ist eine<br />
erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.<br />
Nutzung Umtauschoption<br />
l BU-/EU-Antrag aufnehmen.<br />
l Oben auf dem Antrag oder im Feld „Sonstiges“ notieren: Umtauschrecht EKID zur Nr……….<br />
l Gesundheitsfragen frei lassen<br />
l EKID wird aufgehoben<br />
111
Anlage 2<br />
Assistance-Leistungen<br />
(Auszug aus dem Anhang zu den Bedingungen für die Kinderinvaliditätsabsicherung)<br />
Invalidität bedeutet einen herben Einschnitt im <strong>Leben</strong> der versicherten Person und ihrer Angehörigen.<br />
Bei einigen der damit einhergehenden Probleme können wir Sie beratend unterstützen.<br />
Bei drohendem Leistungsfall oder wenn Sie bereits bei uns einen Antrag auf Leistungen aus der Kinderinvaliditätsabsicherung<br />
stellen, werden wir nicht nur prüfen, ob und ab wann wir die vertraglichen<br />
<strong>Rente</strong>nleistungen zahlen, sondern wir bieten Ihnen ausführliche Beratung und Unterstützung, wie<br />
nachfolgend im Einzelnen dargestellt.<br />
Über unser 24-Stunden-Service-Telefon bieten wir den folgenden Service an:<br />
1. Wir beraten Sie über medizinische Maßnahmen für die versicherte Person.<br />
2. Wir informieren Sie über behindertengerechte Umbaumaßnahmen und altersgerechte<br />
Hilfsmittel, gegebenenfalls beraten wir Sie kostenlos vor Ort zu Hause.<br />
3. Wir vermitteln psychologische Hilfe für die versicherte Person. Soweit erforderlich, bieten<br />
wir Ihnen neben telefonischer Beratung das Beratungsgspräch kostenlos bei Ihnen zu Hause<br />
an.<br />
4. Kann die versicherte Person nicht am normalen Schulunterricht teilnehmen, organisieren wir<br />
einen Lehrer für Privatunterricht.<br />
5. Unser Besuchsdienst kann Sie bei der Stellung des Leistungsantrags unterstützen und die<br />
Bearbeitung beschleunigen. Wir bieten Ihnen dafür ein persönliches Beratungsgespräch mit<br />
einem unserer Ärzte oder Reha-Berater an. Dieses Beratungsgespräch kann auf Ihren<br />
Wunsch kostenlos bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.<br />
6. Wir organisieren Krankentransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus, zu einer Spezialklinik<br />
sowie zum ständigen Wohnsitz.<br />
7. Wir organisieren den Besuch einer nahestehenden Person, wenn die versicherte Person<br />
im Krankenhaus behandelt werden muss.<br />
8. Wir benennen Ihnen geeignete Fachärzte im In- und Ausland sowie Spezialkliniken, Reha-<br />
Zentren und Kureinrichtungen und informieren Sie über die jeweiligen technischen Ausstattungen.<br />
Auf Ihren Wunsch halten wir mit den behandelnden Ärzten Kontakt und<br />
informieren Sie über den Stand der Behandlung. Zudem organisieren und koordinieren wir<br />
die medizinische Rehabilitation.<br />
9. Wir unterstützen bei der Wahl der geeigneten Therapie für die versicherte Person, z.B. Voijta,<br />
Bobath, Hippo- oder Musiktherapie oder Logopädie.<br />
10. Wir vermitteln geeignete Pflegedienste und organisieren auf Wunsch Nacht wachen oder<br />
Behindertendienste.<br />
Kosten<br />
Unter den genannten Voraussetzungen können Sie das 24-Stunden-Service-Telefon kostenlos in Anspruch<br />
nehmen. Die ausdrücklich oben beschriebenen persönlichen Beratungen sind ebenfalls kostenfrei.<br />
Darüber hinaus beteiligen wir uns nicht an den Kosten, die durch Dienstleistungen, die unser<br />
24-Stunden-Service-Telefon für Sie vermittelt, entstehen könnten. Dies sind z.B. Kosten für psychologische<br />
Hilfe, Privatunterricht, Fahrtkosten, Rehabilitation, Krankentransporte, Therapien oder Pflegedienste.<br />
112
<strong>Leben</strong>sversicherung/<strong>Rente</strong>nversicherung<br />
7.1 Produktbaustein: Dynamik<br />
Durch die Dynamik kann der Kunde seine Versicherungsleistungen jährlich – ohne Gesundheitsprüfung –<br />
erhöhen.<br />
Beitragsdynamik<br />
Die Anhebung des zuletzt gültigen Beitrages ist maßgebend. Sie erfolgt durch feste<br />
Prozentsätze. Der Kunde kann von 5 % bis 10 % wählen.<br />
Alternativ kann eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden.<br />
Grundlage für die Erhöhung sind 50 % bis 200 % des ursprünglich vereinbarten<br />
Beitrags (Basisbeitrag).<br />
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
Ist im Antrag die Dynamik nicht ausgeschlossen und kein Prozentsatz vorgegeben,<br />
gelten 5 % als vereinbart. Aus der Beitragserhöhung wird die daraus resultierende<br />
höhere Versicherungssumme ermittelt.<br />
SI Flexible <strong>Rente</strong><br />
Ist im Antrag die Dynamik nicht ausgeschlossen und kein Prozentsatz vorgegeben,<br />
gelten 5 % als vereinbart. Aus dem erhöhten Beitrag wird die neue<br />
versicherte <strong>Rente</strong> ermittelt. WRZ und HRZ - sofern mit eingeschlossen - steigen im<br />
gleichen Verhältnis.<br />
SI Basis-<strong>Rente</strong><br />
Ist im Antrag die Dynamik nicht ausgeschlossen und kein Prozentsatz vorgegeben,<br />
gelten 5 % als vereinbart. Die Dynamik endet, wenn ein Gesamtbeitrag von 40.000<br />
EUR/Jahr erreicht wird. Keine Dynamik von Zusatzprodukten möglich.<br />
SIGGI Flexible <strong>Rente</strong>/SIGGI Basis-<strong>Rente</strong><br />
Von 5 % bis 10 % (standardmäßig 5 %)<br />
BUZ/BEUZ/EUZ<br />
Die BU/EU-<strong>Rente</strong> erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssumme/<br />
versicherte <strong>Rente</strong>. Anm: Dynamik einer Basis-<strong>Rente</strong> wirkt nur auf die Altersrente<br />
(also: BU/EU-<strong>Rente</strong> erhöht sich nicht).<br />
RIZ<br />
Die Leistungen werden nicht mit erhöht. Der im Gesamtbeitrag enthaltene RIZ-<br />
Beitrag führt zur weiteren Erhöhung der Hauptversicherung und erhöht ggf. andere<br />
eingeschlossene Zusatzversicherungen. Zusatzversicherungen zur RIZ werden<br />
nicht dynamisiert.<br />
RIV (inkl. (P)BUZ/BEUZ/EUZ)/(P)BUV/EUV<br />
3 % jährlich bis Eintrittsalter 27 Jahre 3 % bis 5 % jährlich ab Eintrittsalter 28 Jahre<br />
(letzte Dynamik im Alter von 45 Jahren bzw. 5 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer)<br />
SI Riester-<strong>Rente</strong>,<br />
SIGGI Riester-<br />
<strong>Rente</strong><br />
Zulagendynamik<br />
Für eine optimale Ausschöpfung der Zulagen. Der Kunde nennt sein Einkommen.<br />
Der Gesamtbeitrag beträgt jährlich 4 % des Vorjahresgehalts/-lohns (brutto – höchstens<br />
jedoch 2.100 EUR). Zukünftige Steigerungen des Höchstbetrages werden<br />
entsprechend berücksichtigt.<br />
Sonderausgabendynamik<br />
Für eine maximale Ausschöpfung des Sonderausgabenabzugs. Der Gesamtbeitrag<br />
113
eträgt zurzeit jährlich 2.100 EUR (inkl. Zulagen). Zukünftige Steigerungen werden<br />
entsprechend berücksichtigt.<br />
Prozentsatzdynamik<br />
Der Regelbeitrag erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz von 5 % bis<br />
10 % - unabhängig von einer staatlichen Förderung.<br />
PflegeEXKLUSIV<br />
(PFRV)/<br />
PflegePREMIUM<br />
(PPFRV)<br />
Leistungsdynamik (Standard)<br />
Die Leistung wird alle 3 Jahre um 10 % erhöht. Hierdurch steigt die versicherte<br />
Pflegerente. Erreicht oder überschreitet anlässlich einer Erhöhung die versicherte<br />
Pflegerente den für dieses Produkt festgelegten Höchstbetrag der Pflegerente, so<br />
ist die Erhöhung nur bis zu diesem Höchstbetrag möglich.<br />
Beitragsdynamik<br />
Hier ist die Anhebung des zuletzt gültigen Beitrages maßgebend. Die Anhebung<br />
erfolgt durch einen festen Prozentsatz zwischen 5 und 10 % jährlich, den der Kunde<br />
bei Abschluss frei wählen kann. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Steigerung<br />
der Versicherungsleistungen. Erreicht oder überschreitet anlässlich einer Erhöhung<br />
die versicherte Pflegerente den für dieses Produkt festgelegten Höchstbetrag der<br />
Pflegerente, so ist die Erhöhung nur bis zu diesem Höchstbetrag möglich.<br />
Teildynamik<br />
Voraussetzungen<br />
Der Kunde kann, abweichend von dem vereinbarten Prozentsatz, die Dynamik mit<br />
einem geringeren Prozentsatz durchführen lassen. Das Recht auf Dynamik bleibt<br />
im vollen Umfang bestehen. Der Mindestanpassungssatz (5 %) darf jedoch nicht<br />
unterschritten werden.<br />
l erstmalige Erhöhung nach einem Jahr (Leistungsdynamik Pflege 3 Jahre)<br />
l spätestens<br />
- für FR, BR letzte Hauptfälligkeit, die mindestens 1 Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />
liegt<br />
- für SIGGI: 5 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer (bei abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer im letzten Jahr der Beitragszahlung)<br />
- bei (P)BUV/EUV/Risikolebensversicherung: 5 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer<br />
bzw. wenn die versicherte Person das 45. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />
hat<br />
- bei Pflege: 1 Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />
- sonst: 3 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer/Ansparzeit (bei abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer im letzten Jahr der Beitragszahlung) bzw.<br />
wenn die versicherte Person das 65. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet hat<br />
l Der Kunde kann bis zu zweimal hintereinander auf seine Dynamik<br />
verzichten, ohne die Vorteile dieser Erhöhungsmöglichkeit zu verlieren.<br />
114
SIGGI/<strong>Leben</strong>sversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />
7.2 Produktmerkmal: Ausbaugarantie für SIGGI, <strong>Leben</strong>produkte<br />
oder selbstständige (P)BU/EU-Versicherungen<br />
Besondere Erhöhungsmöglichkeit von LV-Produkten<br />
Special<br />
ereignisgebunden<br />
turnusmäßig<br />
Zusatzleistungen<br />
Kunden, die eine SIGGI Flexible <strong>Rente</strong>/<strong>Leben</strong>sversicherung/Risikolebensversicherung<br />
oder selbstständige (P)BU/EU-Versicherung mit Dynamik abgeschlossen haben<br />
(bzw. deren Vertrag dynamikfähig ist), können ihren Versicherungsschutz unter bestimmten<br />
Voraussetzungen durch einen Neuvertrag ausbauen, wenn die Restlaufzeit<br />
des Grundvertrages mindestens 12 Jahre beträgt.<br />
Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
bei Veränderung der Versorgungssituation durch ein persönliches Ereignis<br />
l Ereignisse (betreffen die versicherte Person)<br />
– Heirat oder Begründung einer <strong>Leben</strong>spartnerschaft nach dem Gesetz über<br />
die Eingetragene <strong>Leben</strong>spartnerschaft<br />
– Geburt/Adoption eines Kindes<br />
– Beförderung zum leitenden Angestellten<br />
– Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten<br />
Arbeitsvertrages im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung<br />
– Erwerb oder Neubau einer Immobilie (Mindestwert: 25.000 EUR)<br />
– erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule<br />
– bestandene Meisterprüfung<br />
– erstmaliges Steigen der Bezüge über die Beitragsbemessungsgrenze der<br />
gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
– Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />
– Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in<br />
der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungspflicht<br />
erfüllt ist<br />
l Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />
– mindestens 5.000 EUR Versicherungssumme (VS) bzw. 600 EUR Jahresrente<br />
– höchstens 100 % der VS bzw. Jahresrente des Grundvertrages,<br />
max. 25.000 EUR VS bzw. 800 EUR Jahresrente (innerhalb von 5 Jahren<br />
max. 40.000 EUR VS bzw. 1.250 EUR Jahresrente)<br />
– Vertrag besteht seit 6 Monaten<br />
– Beantragungsfrist: spätestens 6 Monate nach dem Ereignis<br />
– der Neuvertrag kann auch dynamisch sein<br />
– Höchstalter versicherte Person: 45 Jahre<br />
Ausbau mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (Formular 221340x)<br />
alle 5 Jahre<br />
l Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />
– mindestens 5.000 EUR VS bzw. 600 EUR Jahresrente<br />
– höchstens 100 % der VS bzw. Jahresrente des Grundvertrages,<br />
max. 70.000 EUR VS bzw. 2.500 Jahresrente<br />
– Beantragungsfrist: 3 Monate vor Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes<br />
– der Neuvertrag kann auch dynamisch sein<br />
– Höchstalter versicherte Person: 60 Jahre<br />
(P)BUZ/EUZ (zu einer <strong>Leben</strong>s- oder Risikoversicherung bzw. SIGGI Flexiblen<br />
<strong>Rente</strong>) sowie selbstständige BU-/EU-Versicherungen<br />
Der jährliche Erhöhungsbetrag der BU/EU-<strong>Rente</strong> kann bis zu 6.000 EUR betragen,<br />
begrenzt auf jährlich 24.000 EUR (bei Beamten: 9.000 EUR) Gesamtrente aller versicherten<br />
BU/EU-<strong>Rente</strong>n. Die max. für das Produkt zugelassene Prozentgrenze für<br />
den BU/EU-Einschluss ist zu beachten (z.B. KLV = monatlich<br />
4 % der Versicherungssumme).<br />
115
Pflegerentenprodukte<br />
Produktmerkmal: Ausbaugarantie für PflegeEXKLUSIV (PFRV)/<br />
PflegePREMIUM (PPFRV)<br />
Besondere Erhöhungsmöglichkeit von Pflegerentenversicherungen<br />
Special<br />
ereignisgebunden<br />
Kunden, die eine Pflegerentenversicherung abgeschlossen haben, können ihren<br />
Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Neuvertrag<br />
ausbauen.<br />
Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
l Der Ausbau kann innerhalb von 6 Monaten nach dem Eintreten folgender<br />
Ereignisse, die die versicherte Person betreffen<br />
− erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule<br />
− Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder für mindestens ein Jahr<br />
befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung<br />
einer Ausbildung<br />
− Beförderung zum leitenden Angestellten<br />
− Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Partner, Kinder, falls die<br />
versicherte Person ein Kind unter 18 Jahren ist, ein Elternteil)<br />
unter Vorlage der entsprechenden Nachweise ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen,<br />
erstmals nach sechsmonatigem Bestehen der Versicherung (Grundvertrag)<br />
bzw. nach sechsmonatigem Bestehen der Vereinbarung der Ausbaugarantie, jedoch<br />
frühestens zu Beginn des Monats nach Eingang des Antrags bei uns.<br />
turnusmäßig<br />
Rahmenbedingungen<br />
für<br />
beide Ausbauformen<br />
Ausbau mit vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />
l Außerdem kann alle 5 Jahre zum Jahrestag des Versicherungsbeginns der<br />
Ausbau des Versicherungsschutzes mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung<br />
verlangt werden. Ein entsprechender Antrag muss spätestens<br />
3 Monate vorher bei uns eingegangen sein.<br />
Voraussetzungen<br />
l Der Ausbau erfolgt über den Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsvertrages,<br />
dessen Höchstjahresrente 100 % der Jahresrente des Grundvertrages<br />
betragen kann, jedoch nicht mehr als 3.000 EUR.<br />
l Dem Beitrag des Ausbauvertrages liegen das zum Zeitpunkt des Ausbaus<br />
erreichte Alter der versicherten Person und die auf ganze Jahre gerundete<br />
Restlaufzeit des Grundvertrages zugrunde. Dabei wird der Ablauf des<br />
Ausbauvertrages so gewählt, dass er nicht mehr als 6 Monate vor dem<br />
Ablauf des Grundvertrages liegt; im Übrigen kommen die jeweils gültigen<br />
Produkte und Bedingungen zur Anwendung.<br />
l Der Ausbauvertrag umfasst alle beitragspflichtigen Versicherungsleistungen<br />
des Grundvertrags im selben Verhältnis wie der Grundvertrag.<br />
l Die Mindestjahresrente für einen Ausbauvertrag beträgt 600 EUR.<br />
l Insgesamt darf für eine versicherte Person über 15 Jahre die Summe aller<br />
Pflegerenten den Betrag von 48.000 EUR jährlich nicht übersteigen. Für eine<br />
versicherte Person bis zu 15 Jahren darf die Summe aller Pflegerenten den<br />
Betrag von 24.000 EUR nicht übersteigen.<br />
l Die Möglichkeit des Ausbaus endet, wenn das rechnungsmäßige Alter der<br />
versicherten Person mehr als 60 Jahre beträgt.<br />
Das Recht auf Ausbau des Versicherungsschutzes erlischt, wenn die versicherte<br />
Person pflegebedürftig geworden ist oder der Grundvertrag beitragsfrei geworden<br />
ist.<br />
116
8. Mindest- und Höchstgrenzen für das LV-Produktangebot<br />
2011 im Rahmen der privaten Altersversorgung<br />
(pAV)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
8.0 Definitionen, Begriffe für SI <strong>Rente</strong> 118<br />
8.1 Eintrittsalter 119<br />
8.2 Endalter / <strong>Rente</strong>nbeginnalter 120<br />
8.3 Versicherungsdauer / Ansparzeit 122<br />
8.4 Beitragszahlungsdauer 123<br />
8.5 monatlicher Beitrag 123<br />
8.5.1 jährlicher Regelbeitrag 123<br />
8.6 Versicherungssumme / monatliche <strong>Rente</strong> 124<br />
8.6.1 Erlebensfallgarantie SIGGI 125<br />
8.7 monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> 125<br />
8.8 monatliche BUV/PBUV/EUV-<strong>Rente</strong> 125<br />
8.9 monatliche Pflege-<strong>Rente</strong> 125<br />
8.10 monatliche EKID-<strong>Rente</strong> 126<br />
8.11 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit 126<br />
8.12 monatliche Hinterbliebenenrente / Waisenrente 126<br />
8.13 Ausbaugarantie 127<br />
117
8. Definitionen, Begriffe für SI <strong>Rente</strong><br />
Ansparzeit<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
Eintrittsalter<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter<br />
l ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum <strong>Rente</strong>nbeginnmonat<br />
l keine ganzen Jahre erforderlich (monatsgenaue unterjährliche Dauern)<br />
l ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum letzten Monat der Beitragszahlung<br />
l keine ganzen Jahre erforderlich (monatsgenaue unterjährliche Dauern)<br />
l wird die Beitragszahlungsdauer abgekürzt, sind wiederum nur ganzjährige<br />
Dauern möglich<br />
l Beispiel für BUZ: muss in dem Jahr erreicht werden, in dem die versicherte<br />
Person (VP) 15 Jahre alt wird (Beispiel: VP ist am 31.12.1996 geboren, frühestmöglicher<br />
Versicherungsbeginn ist der 01.01.2011, Mindesteintrittsalter 15 Jahre<br />
erfüllt, da die VP im selben Jahr 15 Jahre alt wird, obwohl die VP gerade erst<br />
14 Jahre alt geworden ist.<br />
l muss in dem Jahr erreicht werden, in dem die versicherte Person (VP) das<br />
entsprechende <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />
118
8.1 Eintrittsalter (in Jahren)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
<strong>Leben</strong> (allgemein) 0 80<br />
KLV, KLVA, TFV ohne Gesundheitsprüfung, mit<br />
Staffelregelung<br />
40 (nur TFV) 75<br />
KLV mit Abrufoption 0 75 (bei 5 Jahren Abrufphase)<br />
76 (bei 4 Jahren Abrufphase)<br />
77 (bei 3 Jahren Abrufphase)<br />
78 (bei 2 Jahren Abrufphase)<br />
79 (bei 1 Jahr Abrufphase)<br />
TFV(E) 80<br />
RIV 0 69<br />
BUV, PBUV, EBUV, EUV 15<br />
PFRV, PPFRV 2 75<br />
FR 0<br />
GIFR 0<br />
GIBR 0 (in BSW 15 2 )<br />
GIRR 15<br />
WRZ 0 27 1<br />
EKID 5 15<br />
EVS (Versorger) 15<br />
EVS (Kind) 0 18<br />
BR 0 (in BSW 15 2 )<br />
– WRZ 0 22 (für das Kind)<br />
BUZ/EUZ/BEUZ 15<br />
RR 15 54<br />
1<br />
bei GIBR = 22 (für das Kind)<br />
2<br />
Mindesteintrittsalter 15 Jahre in der Beratungssoftware vorgesehen, da bei Basisversorgung VN = VP ist.<br />
Andere Eintrittsalter = Anfrage HV.<br />
119
8.2 Endalter/<strong>Rente</strong>nbeginnalter (in Jahren)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
<strong>Leben</strong> (allgemein)<br />
TFV<br />
(aus steuerlicher Sicht vollendetes<br />
60. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
RIV 75<br />
RIZ 85<br />
BUV, PBUV, EBUV, EUV<br />
PFRV, PPFRV<br />
FR<br />
GIFR<br />
(aus steuerlicher Sicht vollendetes<br />
60. <strong>Leben</strong>sjahr für Kapitaloption)<br />
(aus steuerlicher Sicht vollendetes<br />
60. <strong>Leben</strong>sjahr für Kapitaloption)<br />
GIBR 60 (vollendetes) 70 3<br />
GIRR 60 (vollendetes) 67<br />
WRZ 18 2 32 2<br />
EKID<br />
25 (Versicherungsendalter Kind)<br />
50 (Leistungsendalter Kind)<br />
85<br />
85 (für Beitragszahlungsdauer)<br />
65 (für Versicherungsendalter)<br />
67 (für Leistungsendalter) 1<br />
85 (für Beitragszahlungsdauer)<br />
85 (bei laufender Beitragszahlung<br />
70 3 )<br />
70 3<br />
(67 bei BUZ/EUZ-Einschluss 1 )<br />
32 (Versicherungsendalter Kind)<br />
65 (Leistungsendalter Kind)<br />
EVS 25 (des Kindes) 32 (des Kindes)<br />
70 (des Versorgers<br />
1<br />
Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />
- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />
- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert ist<br />
2<br />
Für alle mitversicherten Personen wird ein gemeinsames WRZ-Endalter festgelegt.<br />
GIBR: Das Leistungsendalter der WRZ ist auf 25 Jahre festgelegt. Der Anspruch auf WRZ endet bei Tod des<br />
Kindes bzw. sofern das Kind nicht mehr die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des<br />
§ 32 EStG erfüllt.<br />
3<br />
Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich.<br />
120
Produkt mindestens höchstens<br />
BR 60 (vollendetes) 85 (bei laufender Beitragszahlung<br />
70 5 )<br />
(67 bei (P)BEUZ-Einschluss)<br />
WRZ 25 2,4<br />
BUZ, PBUZ, EUZ<br />
Versicherungsendalter<br />
FR, BR: 67<br />
sonst: 65<br />
Leistungsendalter<br />
immer: 67 1<br />
Produkt mit Abrufoption<br />
Beginn Abrufphase<br />
abgekürzte Versicherungsdauer 55 (für Leistungsendalter)<br />
verlängerte Leistungsdauer<br />
67 (für Leistungsendalter)<br />
BEUZ, PBEUZ 67 3<br />
RR 60 (vollendetes) 67<br />
1<br />
Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />
- das Versicherungsendalter mindestens 65 Jahre beträgt oder<br />
- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert ist<br />
2<br />
Für alle mitversicherten Personen wird ein gemeinsames WRZ-Endalter festgelegt.<br />
3<br />
BEUZ-Leistungsendalter muss mit dem <strong>Rente</strong>nbeginn der BR übereinstimmen.<br />
4<br />
Das Leistungsendalter der WRZ ist auf 25 Jahre festgelegt. Der Anspruch auf WRZ endet bei Tod des Kindes<br />
bzw. sofern das Kind nicht mehr die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32<br />
EStG erfüllt.<br />
5<br />
Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich.<br />
121
8.3 Versicherungsdauer/Ansparzeit (in Jahren)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
<strong>Leben</strong> (allgemein) 3 ergibt sich aus dem Eintrittsalter und<br />
dem (Höchst-)Endalter<br />
KLV mit Abrufoption<br />
5 (plus Abrufphase)<br />
RIV 3 52<br />
BUV, PBUV, EBUV, EUV 3<br />
FR<br />
mit Ansparzeit<br />
GIFR 1 , GIBR<br />
3 bei lfd. Beitragszahlung<br />
12 bei Einlösungsbeitrag<br />
3 bei lfd. Beitragszahlung<br />
1 bei Einmalbeitrag (GIBR) 2<br />
12 bei Einmalbeitrag (GIFR)<br />
bei Erlebensfallgarantie von<br />
mind. 80 %:<br />
12 (PG* Comfort/Spezial)<br />
6 (PG* Collect/Classic)<br />
GIRR<br />
12 (PG* Comfort/Spezial)<br />
6 (PG* Collect/Classic)<br />
WRZ 3<br />
EKID 10 27<br />
EVS<br />
- mit abgekürzter<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
7 32<br />
BR<br />
mit Ansparzeit<br />
3 bei lfd. Beitragszahlung<br />
1 bei Einlösungsbeitrag<br />
BUZ/EUZ/BEUZ 3<br />
RR 13<br />
Anm.: Die PFRV, PPFRV haben lebenslange Versicherungs- und Leistungsdauern<br />
1<br />
Bei GIFR: Die Versicherungsdauer der Todesfallleistung in der Ansparzeit entspricht<br />
stets der Beitragszahlungsdauer der GIFR.<br />
Die Beitragszahlungsdauer der Todesfallleistung in der Ansparzeit entspricht bei einem Einschlussprozentsatz<br />
- von 150 % - 400 % der Versicherungsdauer der Todesfallleistung in der Ansparzeit<br />
- von 100 % - 150 % zwei Drittel der Versicherungsdauer der Todesfallleistung in der Ansparzeit<br />
2<br />
Bei Wahl Verrentungsoption fondsgebundene <strong>Rente</strong> mit/ohne 1 % <strong>Rente</strong>nsteigerung jedoch 2 Jahre<br />
*Produktgruppe<br />
122
8.4 Beitragszahlungsdauer (in Jahren) 1<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
<strong>Leben</strong> 3 2<br />
RIV 3 2 52<br />
PFRV, PPFRV 3 2 85<br />
FR mit Ansparzeit, BR 3 2 67<br />
GIFR, GIBR, GIRR 3 2 67<br />
EKID 10 27<br />
EVS 3 32<br />
1<br />
Bei abgekürzter Beitragszahlung zur Hauptversicherung ist auch für die BUZ/EUZ die<br />
Beitragszahlungsdauer entsprechend abgekürzt.<br />
2<br />
gilt nicht für Einmal-/Einlösungsbeiträge<br />
8.5 monatlicher Beitrag (in EUR) 1<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
<strong>Leben</strong> (allgemein) 15<br />
TFV, RIV<br />
BUV, PBUV, EBUV, EUV 15<br />
PFRV, PPFRV 15<br />
FR mit Ansparzeit, BR 15<br />
GIFR 2 , GIBR 20<br />
15 (Mindestbeitragsrate; brutto)<br />
1<br />
Bei Einmalbeiträgen ergeben sich die Grenzen aufgrund der in Punkt 8.6 genannten<br />
Versicherungssummen. Einmalbeiträge sind nicht möglich bei: FT, BUV, PBUV, EUV,<br />
EKID, EVS, BUZ, PBUZ und EUZ.<br />
2<br />
Mindesteinlösungsbeitrag 5.000 EUR<br />
8.5.1 jährlicher Regelbeitrag (in EUR) 1<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
RR, GIRR 60 2<br />
1<br />
Bei Ehegattenverträgen ist ein Regelbeitrag von 0 EUR zugelassen.<br />
2<br />
Mindestbeitragsrate 15 EUR<br />
123
8.6 Versicherungssumme/monatliche <strong>Rente</strong> (in EUR bzw. %)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
<strong>Leben</strong> (allgemein) 5.000 versicherte Person vor Vollendung<br />
des 1<br />
KLV (inkl. RIZ), TFV mit Staffelregelung<br />
- 14. <strong>Leben</strong>sjahres = 25.000<br />
- 7. <strong>Leben</strong>sjahres = 8.000<br />
15.000 bei FT<br />
20.000<br />
RIV mit Staffelregelung 100.000<br />
RIZ 5.000 400 % der VS der KLV<br />
FR 2 50 (30 3 )<br />
GIFR<br />
- mit TZA<br />
50 4<br />
100 % der Bruttobeitragssumme<br />
der GIFR, mind. jedoch 500 EUR<br />
400 % der Bruttobeitragssumme<br />
der GIFR<br />
versicherte Person vor Vollendung<br />
des 2<br />
- 14. <strong>Leben</strong>sjahres = 25.000<br />
- 7. <strong>Leben</strong>sjahres = 8.000<br />
GIRR 50 4<br />
BR 50<br />
Die Mindestversicherungssumme für beitragsfrei gestellte Versicherungen beträgt 500 EUR.<br />
Bei beitragsfrei gestellten <strong>Rente</strong>n (FR) beträgt die Mindestrentenrate 50 EUR (bei BR 0 EUR). Sofern die<br />
Mindestrentenrate nicht erreicht wird, werden die Zusatzprodukte herausgenommen. Wird der Betrag der<br />
vereinbarten unterjährlichen <strong>Rente</strong>nzahlungsweise nicht erreicht, erfolgt eine Umstellung auf jährliche<br />
<strong>Rente</strong>nzahlung. Falls dies auch nicht reicht, wird der Rückkaufswert ausgezahlt.<br />
Bei Beitragsfreistellung von SIGGI-Produkten erfolgt generell keine Überprüfung auf Mindestrente. Ein<br />
GIFR-Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, sobald er mindestens 1.000 EUR Vertragsguthaben aufweist;<br />
GIRR und GIBR können jederzeit beitragsfrei gestellt werden.<br />
Aus Kostengründen werden Rückkaufswerte unter 10 EUR nicht ausgezahlt.<br />
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag kann die Mindestrente unterschritten werden, wenn für dieselbe<br />
versicherte Person bereits eine <strong>Rente</strong>nversicherung besteht.<br />
1<br />
Im Rahmen von Finanzierungen: 500.000 EUR bei vollendetem 7. <strong>Leben</strong>sjahr und bis zum vollendeten<br />
10. <strong>Leben</strong>sjahr, 2.500.000 EUR bei vollendetem 10. und bis zum vollendeten 14. <strong>Leben</strong>sjahr.<br />
2<br />
FR mit Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug: Die Anfangsversicherungssumme der Todesfallleistung im<br />
<strong>Rente</strong>nbezug berechnet sich als ganzzahliges Vielfaches der vertraglich versicherten Jahresrente und darf<br />
die Höhe der Kapitaloption (Produkt mit Ansparzeit) bzw. des Einmalbeitrags (sofort beginnend) der Hauptversicherung<br />
nicht übersteigen. Bei GIFR, GIBR wird die Anfangsversicherungssumme bei <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
festgeschrieben und wird bestimmt per <strong>Rente</strong>nfaktor (Vertragsguthaben / 10.000).<br />
3<br />
Sonderregelung für Einmalbeiträge von mindestens 10.000 EUR aus vollständiger Wiederanlage von<br />
LV-Abläufen.<br />
4<br />
Diese <strong>Rente</strong>nrate muss zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreicht sein, ansonsten wird das Guthaben ausgezahlt. Zum<br />
Vertragsbeginn gibt es keine Mindestrente. Wenn bei der GIRR bei <strong>Rente</strong>nbeginn die Monatsrente weniger<br />
als 50 EUR beträgt, dann werden 3 bzw. 6 Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammengefasst, bis ein<br />
Betrag von 50 EUR erreicht ist. Falls der dadurch erreichte Auszahlungsbetrag weniger als 50 EUR beträgt,<br />
werden 12 Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammengefasst.<br />
Für die GIBR und RR ist keine Mindestrente festgelegt.<br />
124
8.6.1 Erlebensfallgarantie SIGGI (in %)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
GIFR, GIBR 0 % der Bruttobeitragssumme 100 % der Bruttobeitragssumme<br />
GIRR<br />
100 % der Bruttobeitragssumme<br />
8.7 monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> (in EUR bzw. %) 1,2<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
<strong>Leben</strong> (allgemein) 50 4 % der Versicherungssumme 3<br />
RIV, RIZ 2 % der Versicherungssumme 3<br />
FR mit Ansparzeit 50<br />
GIFR mit Ansparzeit 50 4 % der Bruttobeitragssumme<br />
GIBR mit Ansparzeit 50 4 % der Bruttobeitragssumme, wobei der Beitragsanteil für<br />
die Altersversorgung mind. 50 % betragen muss, der Rest<br />
ist für Zusatzprodukte verwendbar<br />
BR 50 der Beitragsanteil für die Altersversorgung muss mind.<br />
50 % betragen muss, der Rest ist für Zusatzprodukte<br />
verwendbar<br />
1<br />
Bei <strong>Leben</strong> (allgemein) und SIGGI kein BUZ/EUZ-Einschluss bei Verträgen gegen Einmalbeitrag.<br />
2<br />
Die maximale DU-<strong>Rente</strong> ist für Beamte auf monatlich 750 EUR begrenzt (im Einzelfall bis zu 1.000 EUR). Für<br />
Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer beträgt die maximale mtl. BU-<strong>Rente</strong> 1.000 EUR.<br />
3<br />
Gilt für Neuabschlüsse, nicht für Erhöhungen im Rahmen der Dynamik. Bei individuellen Vertragsänderungen<br />
gelten o.a. Sätze. Ist der Prozentsatz der BU/EU-<strong>Rente</strong> bereits größer, bleibt maximal dieser erreichte<br />
Prozentsatz bestehen.<br />
8.8 monatliche BUV/PBUV/EUV-<strong>Rente</strong> (in EUR) 1<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
50 5.000<br />
1<br />
Die maximale DU-<strong>Rente</strong> ist für Beamte auf monatlich 750 EUR begrenzt (im Einzelfall bis zu 1.000 EUR). Für<br />
Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer beträgt die maximale mtl. BU-<strong>Rente</strong> 1.000 EUR<br />
8.9 monatliche Pflege-<strong>Rente</strong> (in EUR)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
PFRV, PPFRV 50 3.000 (mit Dynamiken max. 4.000)<br />
2.000 für Kinder (gilt auch für Dynamiken 1 )<br />
1<br />
Eine wegen Erreichens der Höchstleistungsgrenze für Kinder ruhende Dynamik wird in dem bei Abschluss<br />
festgelegten zeitlichen jährlichen oder 3-jährlichen Rhythmus ab dem vollendeten 16. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten<br />
Person wieder durchgeführt (es gilt dann die max. Begrenzung von 4.000 EUR Pflegerente aufgrund<br />
von Dynamiken). Dies erfolgt ohne Verlust der vorteilhaften Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />
125
8.10 monatliche EKID-<strong>Rente</strong> (in EUR)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
FR, GIFR 50 1.000<br />
8.11 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit (in Jahren)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
RR, FR 1 (0 = ohne <strong>Rente</strong>ngarantiezeit) restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung 1 ,<br />
bei RR begrenzt auf Endalter 85<br />
Jahre<br />
GIFR 1 restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung 1<br />
GIRR 1 restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung 1<br />
1<br />
wird in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />
begrenzt auf Endalter 85 Jahre<br />
8.12 monatliche Hinterbliebenenrente/Waisenrente 1<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
FR/BR 50 EUR 100 % der versicherten <strong>Rente</strong> 3<br />
GIFR/GIBR (Ansparzeit) 2 50 EUR 2 % der Bruttobeitragssumme 3<br />
GIFR/GIBR (<strong>Rente</strong>nbezug) 2 50 EUR 100 % der versicherten <strong>Rente</strong> 3<br />
1<br />
Für die im Rahmen der WRZ mitversicherten Personen wird eine gemeinsame <strong>Rente</strong>nhöhe festgelegt.<br />
2<br />
Diese <strong>Rente</strong>nrate muss zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreicht sein, ansonsten wird eine reine Altersrente geleistet bzw.<br />
– wenn auch diese den Mindestwert unterschreitet - das Vertragsguthaben ausgezahlt. Zum Vertragsbeginn<br />
gibt es keine Mindestrente.<br />
Bei der GIBR muss der Beitragsanteil für die Altersversorgung mind. 50 % betragen, der Rest ist für Zusatzprodukte<br />
verwendbar.<br />
3<br />
Die Summe aus HRZ und WRZ darf 100 % der versicherten <strong>Rente</strong> (bzw. 2 % der Bruttobeitragssumme) nicht<br />
übersteigen.<br />
126
8.13 Ausbaugarantie (in EUR bzw. %)<br />
Produkt mindestens höchstens<br />
<strong>Leben</strong> (allgemein)<br />
SI Flexible <strong>Rente</strong><br />
BUV, PBUV, EUV<br />
BUZ, PBUZ, EUZ<br />
5.000 EUR (VS des<br />
Ausbauvertrages)<br />
50 EUR (600 EUR<br />
p.a.)<br />
l ohne Gesundheitsprüfung<br />
- 100 % der VS zu Beginn (des Grundvertrages),<br />
maximal 25.000 EUR<br />
- innerhalb von 5 Jahren jedoch höchstens<br />
40.000 EUR (aller Ausbauverträge)<br />
l mit Gesundheitsprüfung 100 % der erreichten VS (des<br />
Grundvertrages), maximal 70.000 EUR<br />
100 % der aktuell versicherten Jahresrente<br />
falls Zusatzversicherungen eingeschlossen sind,<br />
gilt zusätzlich<br />
l ohne Gesundheitsprüfung<br />
- maximal 800 EUR Jahresrente<br />
- innerhalb von 5 Jahren jedoch höchstens 1.250 EUR<br />
l mit Gesundheitsprüfung<br />
maximal 2.500 EUR<br />
Jahresbetrag der BU/EU-<strong>Rente</strong> beträgt max. 100 % der<br />
<strong>Rente</strong> des Grundvertrages und nicht mehr als 6.000 EUR<br />
p.a.; wobei die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n auf jährlich<br />
24.000 EUR begrenzt ist (Beamte max. 9.000 EUR)<br />
6.000 EUR (jährliche BU/EU-<strong>Rente</strong> des Ausbauvertrages);<br />
wobei die Summe aller versicherten BU/EU-<strong>Rente</strong>n<br />
auf jährlich 24.000 EUR begrenzt ist (Beamte max. 9.000<br />
EUR).<br />
PFRV, PPFRV<br />
50 EUR (600 EUR<br />
p.a.)<br />
Die maximal für das Produkt zugelassene Prozentgrenze<br />
für den BU/EU-Einschluss ist zu beachten<br />
(z.B. KLV = 4 % der VS).<br />
Jahresbetrag der Pflegerente beträgt max. 100 % der <strong>Rente</strong><br />
des Grundvertrages und nicht mehr als 3.000 EUR p.a.;<br />
wobei die Summe aller Pflegerenten auf jährlich 48.000<br />
EUR begrenzt ist (Kinder bis zum vollendeten 15. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
max. 24.000 EUR)<br />
127
9.1 Produktbeschreibung: SI Betriebliche <strong>Rente</strong> als<br />
Direktversicherung (BE)<br />
SI Betriebliche <strong>Rente</strong> erfüllt die Voraussetzungen für eine steuerfreie Beitragszahlung<br />
nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Alternativ ist auch eine<br />
Riesterförderung nach §§ 10a, 79 ff EStG möglich.* SI Betriebliche <strong>Rente</strong> kann<br />
sowohl in einer kostengünstigen Kompaktversion mit integriertem Todesfall- und Erwerbsminderungsschutz<br />
ohne Gesundheitsprüfung als auch in einem Risikoschutz-<br />
Bausteinsystem abgeschlossen werden.<br />
Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />
erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />
Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />
(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />
des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG – das sind regelmäßig<br />
Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges<br />
Sterbegeld in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden<br />
gezahlt, solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen<br />
Voraussetzungen erfüllt.<br />
Garantierte versicherte Leistungen<br />
<strong>Leben</strong>slange<br />
Altersrente<br />
Ausbaugarantie<br />
l <strong>Rente</strong>nbeginn = voraussichtliches altersbedingtes Ausscheiden aus dem<br />
Erwerbsleben (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Altersrente), frühester möglicher<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn i.d.R. aus steuerlichen Gründen das 60. <strong>Leben</strong>sjahr (ab 2012<br />
das 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung anstelle einer Altersrente oder Teilkapitalauszahlung<br />
bis zu 30 % mit Verrentung des Restkapitals<br />
l Besondere Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />
(Einzelheiten in Pkt. 1.8)<br />
Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />
In der Ansparzeit<br />
(gilt auch für<br />
eingeschlossene<br />
Zusatzversicherungen)<br />
l Verzinsliche Ansammlung (Standard)<br />
– Bildung eines Überschussguthabens, das jährlich verzinst wird<br />
– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird aus dem Überschussguthaben eine Zusatzrente<br />
gebildet, die die vereinbarte <strong>Rente</strong> erhöht<br />
– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an Hinterbliebene/Waisen oder<br />
einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht anerkannte<br />
Personen<br />
l Bonusrente<br />
– Bildung von zusätzlichen beitragsfreien <strong>Rente</strong>n (Bonusrenten), die jährlich<br />
dem Vertrag gutgeschrieben werden<br />
– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn werden die Bonusrenten fällig und erhöhen die<br />
vereinbarte <strong>Rente</strong><br />
– Bei Tod in der Ansparzeit verfallen die Bonusrenten, wenn keine Hinterbliebenen-<br />
oder Waisenrenten-Zusatzversicherung eingeschlossen ist<br />
l Fondsanlage<br />
– Erwerb von Fondsanteilen<br />
– Geldwert der Fondsanteile zum <strong>Rente</strong>nbeginn erhöht die vereinbarte <strong>Rente</strong><br />
– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an Hinterbliebene/Waisen oder einmaliges<br />
Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht anerkannte Personen<br />
128<br />
*Der Abschluss einer riestergeförderten Versicherung im Rahmen der betrieblichen<br />
Altersversorgung ist nur im Ausnahmefall zu empfehlen. Einzelheiten finden Sie in der<br />
Broschüre Riester-<strong>Rente</strong> (Info.net: 27142xx).
Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(Alter, Berufs- oder<br />
Erwerbsunfähigkeit)<br />
l Bonusrente<br />
– Erhöhung der Gesamtrente, um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />
Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr<br />
Zusätzliche Leistungsbausteine - ohne Gesundheitsprüfung<br />
Beitragsrückgewähr<br />
(BRG)<br />
Todesfallleistung<br />
im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(TFR)<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
(RGZ)<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
(HRZR)<br />
Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />
(SGZ)<br />
l Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Betrag der eingezahlten<br />
Beiträge (ohne Beiträge für Zusatzversicherungen)<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />
l Hinterbliebenen- oder Waisenrente<br />
l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus der Anfangsversicherungssumme<br />
(Versicherungsdauer in Monaten x Monatsrente) abzüglich bereits gezahlter<br />
versicherter <strong>Rente</strong>n<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der Todesfallleistung für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />
oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l Weiterzahlung der Altersrente an steuerlich anerkannte Personen bis zum<br />
Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
l Höchstrentengarantiezeit: Restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung<br />
l Keine Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe des auf die restliche <strong>Rente</strong>ngarantiezeit entfallenden<br />
Deckungskapitals für steuerlich nicht anerkannte Personen<br />
(höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder<br />
Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />
l Bei Tod während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz<br />
der Altersrente<br />
l Bei Bezug einer Leistung aus der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit wird die Hinterbliebenenrente<br />
mit Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit fällig<br />
l Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit ist nicht<br />
kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
l Einmalige Kapitalzahlung (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit Beitragsrückgewähr, Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
129
Zusätzliche Leistungsbausteine - mit Gesundheitsprüfung<br />
◆ für den Hinterbliebenenschutz<br />
l Beitragsbefreiung<br />
l Optional zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
in der<br />
Ansparzeit (HRZA)<br />
Waisenrenten-<br />
Zusatzversicherung<br />
(WRZ)<br />
l Bei Tod in der Ansparzeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />
l Waisenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />
l Prozentsatz gilt einheitlich für alle mitversicherten Personen<br />
◆ für die Arbeitskraftabsicherung<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZ)<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(EUZ)<br />
Kombinierte<br />
Berufs- und<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BEUZ)<br />
l Beitragsbefreiung<br />
l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />
l Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente<br />
Premium-Varianten<br />
(PBUZ, PBEUZ)<br />
l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und die Kombinierte Berufs- und<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind gegen Mehrbeitrag als<br />
Premium-Variante abschließbar<br />
l Die Premium-Varianten haben zusätzliche verbesserte Leistungsmerkmale<br />
Kombinationsmöglichkeiten der zusätzlich versicherbaren Leistungsbausteine im Überblick<br />
Wird zu einer Beitragsrückgewähr, Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit gleichzeitig<br />
eine Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung abgeschlossen, werden die Leistungen<br />
an die mitversicherten Personen gezahlt.<br />
130<br />
ohne Gesundheitsprüfung<br />
mit Gesundheitsprüfung<br />
BRG RGZ TFR SGZ HRZR HRZA WRZ (P)BUZ,<br />
EUZ,<br />
(P)BEUZ<br />
BRG ja ja nein ja ja ja ja<br />
RGZ ja nein nein ja ja ja ja<br />
TFR ja nein nein nein ja Ja ja<br />
SGZ nein nein nein ja ja ja ja<br />
HRZR ja ja nein ja ja ja ja<br />
HRZA ja ja ja ja ja ja ja<br />
WRZ ja ja ja ja ja ja ja<br />
(P)BUZ,<br />
EUZ,<br />
(P)BEUZ<br />
ja ja ja ja ja ja ja
Optionen zur Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Unter bestimmtem Voraussetzungen kann die <strong>Rente</strong> schon vor dem ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
gezahlt werden (Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns) oder der <strong>Rente</strong>nbeginn kann aufgeschoben werden.<br />
Vorziehen des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
wegen<br />
Altersruhegeld<br />
Vorziehen des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
wegen verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit<br />
Aufschieben des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
l Bei Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung als<br />
Vollrente<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />
l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />
erlöschen<br />
l Bei Bezug einer <strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der<br />
gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung sowie Einschluss einer Beitragsrückgewähr<br />
oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung sowohl in der<br />
Ansparzeit als auch in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit in Höhe von jeweils mind.<br />
50 % der Altersrente<br />
l Es ist keine Zusatzversicherung bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />
eingeschlossen<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />
l Bis zur Vollendung des 85. <strong>Leben</strong>sjahres<br />
l Beitragsfrei oder -pflichtig<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten, wenn eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
sowohl in der Ansparzeit als auch in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit in<br />
Höhe von jeweils mind. 50 % der Altersrente, eine Todesfallleistung im<br />
<strong>Rente</strong>nbezug oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit von jeweils mind. 10 Jahren eingeschlossen<br />
ist. Anderenfalls entfällt das Kapitalwahlrecht.<br />
l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />
enden zum ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Pflegeoption<br />
Zum (ggf. auch vorgezogenen bzw. aufgeschobenen) <strong>Rente</strong>nbeginn hat die versicherte<br />
Person die Möglichkeit, eine selbstständige, private Pflegerentenversicherung<br />
bis zu 1.500 EUR mtl. Pflegerente nach den dann gültigen Produkten und<br />
Bedingungen abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ansparzeit von<br />
mindestens 12 Jahren vereinbart wurde und die Direktversicherung mit laufender<br />
<strong>Rente</strong>nzahlung fortgeführt wird. Das Recht auf Pflegeoption erlischt<br />
l spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />
das 67. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet,<br />
l wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,<br />
Erwerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung aus der<br />
Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger<br />
beantragt wurde,<br />
l wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder einen entsprechenden<br />
Antrag gestellt hat,<br />
l wenn die <strong>Rente</strong>nversicherung infolge einer Kündigung oder infolge Übertragung<br />
bei Arbeitgeberwechsel erloschen ist,<br />
l bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.<br />
131
Beiträge/Zuzahlungen<br />
Zahlungsweise<br />
Hauptfälligkeit<br />
l Laufende Beitragszahlung<br />
l Abgekürzte Beitragszahlung<br />
l Einlösungsbeitrag ohne laufende Beitragszahlung<br />
l Grundsätzlich gilt: Versicherungsbeginn = Hauptfälligkeit<br />
l Ist bei nicht monatlicher Zahlungsweise ein vom Versicherungsbeginn abweichender<br />
Zahltermin gewünscht (i.d.R. nur bei großen Arbeitgebern oder<br />
im Rahmen von Tarifvertragsumsetzungen), kann eine vom Versicherungsbeginn<br />
abweichende Hauptfälligkeit vereinbart werden<br />
l Bei nicht monatlicher Zahlungsweise anteilige Beitragszahlung bis zur Hauptfälligkeit<br />
Beispiel: Diensteintritt zum 01.06., tarifvertragliche Zahlung zum 01.12., jährliche<br />
Zahlungsweise, Versicherungsbeginn 01.06., Hauptfälligkeit 01.12. Das erste Versicherungsjahr<br />
beträgt 6 Monate, zu Versicherungsbeginn werden 50 % des Jahresbeitrages<br />
erhoben<br />
Beitragspause<br />
Zuzahlungen<br />
Dynamik<br />
l Für einen festen Zeitraum bis zu 3 Jahre, ab dem 2. Versicherungsjahr<br />
l Nach Ende der Beitragspause läuft der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
mit ursprünglichem Beitrag und reduzierten Leistungen weiter<br />
l Innerhalb von 3 Monaten kann der Vertrag auf das urspüngliche Leistungsniveau<br />
angehoben werden<br />
l Höchstens 3 Beitragspausen, zwischen den Beitragspausen mind. 1 Jahr<br />
Beitragszahlung<br />
l Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung: Nur bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses wg.<br />
Elternzeit, unbezahlten Urlaubs oder wegen Zivil- oder Wehrdienst<br />
l Zuzahlung zum Versicherungsbeginn bei laufender Beitragszahlung (um<br />
z.B. den förderfähigen Höchstbeitrag im ersten Kalenderjahr zu erreichen)<br />
l Unangekündigte Zuzahlungen (durch Einzahlung auf das Konto – erhöhen nur<br />
die Altersrente)<br />
l Angekündigte Zuzahlungen (in Textform mitgeteilte Zuzahlungen – erhöhen auf<br />
Wunsch auch Zusatzversicherungen ggf. mit Gesundheitsprüfung)<br />
bei laufender Beitragszahlung, ohne Gesundheitsprüfung<br />
BBG-Dynamik<br />
– Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im gleichen Verhältnis wie die<br />
Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen <strong>Rente</strong>nversicherung (BBG)<br />
– Begrenzung auf 4 % der BBG + 1.800 EUR<br />
– Finanzierung der Erhöhung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer wahlweise im<br />
gleichen Verhältnis wie der ursprüngliche Beitrag oder allein durch Arbeitnehmer<br />
– Erhöhung erfolgt i.d.R zur Hauptfälligkeit oder<br />
– Alternativ zur Ausschöpfung der steuerlichen Höchstbeträge zur 1. Beitragsfälligkeit<br />
im Kalenderjahr, wenn Beitrag 4 % BBG oder 4 % BBG + 1.800 EUR<br />
132<br />
Erhöhungen<br />
Tarifvertragsdynamik<br />
– Bei Verträgen, die auf einer tarifvertraglichen Vereinbarung beruhen<br />
– Auf Antrag (ohne erneute Gesundheitsprüfung)<br />
– Entsprechend der Änderung der tarifvertraglichen Regelung<br />
l Individuelle Erhöhungen (des Beitrags oder der <strong>Rente</strong>) zu jeweils aktuellen<br />
Rechnungsgrundlagen
Grenzbestimmungen<br />
Produktgruppen<br />
l Comfort (Einzelversicherung)<br />
l Collect (Kollektivversicherung)<br />
l Classic (Kollektivversicherung)<br />
l Business (Kollektivversicherung)<br />
◆ Eintrittsalter, <strong>Rente</strong>nbeginnalter, Endalter<br />
Frühester möglicher<br />
Versicherungsbeginn<br />
Frühester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Spätester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Spätester möglicher<br />
Versicherungsbeginn bei WRZ<br />
Mindestendalter bei WRZ<br />
Höchstendalter SGZ<br />
Höchstendalter WRZ<br />
Höchstversicherungs-, Beitragszahlungs-,<br />
Leistungsendalter bei (P)BUZ, EUZ,<br />
(P)BEUZ<br />
Keiner<br />
aus steuerlichen Gründen nicht vor dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
(ab 2012: 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
75. <strong>Leben</strong>sjahr, bei Einschluss einer BUZ-Barrente<br />
67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Beginn des Kalenderjahres, in dem die mitversicherte<br />
Person das 22. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />
Vollendetes 18 <strong>Leben</strong>sjahr<br />
100. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Vollendetes 25. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
◆ Mindest- und Höchstrenten<br />
Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />
Mindestrente jährlich<br />
l Comfort, Collect und<br />
Business im KRV<br />
l Classic, Collect und<br />
Business im KOV<br />
Mindestrente HRZ/WRZ<br />
jährlich<br />
l Comfort, Collect und<br />
Business im KRV<br />
l Classic, Collect und<br />
Business im KOV<br />
Höchstrente HRZ<br />
Höchstrente WRZ<br />
Mindestrente bei Verrentung BRG, TFR<br />
Mindestrente (P)BUZ, EUZ, (P)BEUZ<br />
Höchstrente (P)BUZ, EUZ,<br />
(P)BEUZ<br />
600 EUR<br />
300 EUR<br />
600 EUR<br />
300 EUR<br />
100 % der<br />
Altersrente<br />
100 % der<br />
Altersrente<br />
}<br />
Insgesamt darf die Summe aus<br />
Hinterbliebenen- und Waisenrente<br />
100 % der Altersrente nicht übersteigen.<br />
1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV<br />
10 % der Altersrente<br />
Keine prozentuale Begrenzung, aber Angemessenheit<br />
beachten (Summe aller EU-/BU-<strong>Rente</strong>n < = 50 % des<br />
Bruttoeinkommens)<br />
133
◆ Mindest(einlösungs)beitrag, Höchstbeitrag, Zuzahlungen<br />
Mindest(einlösungs)beitrag jährlich<br />
l Comfort, Collect,<br />
Business<br />
l Classic<br />
Höchstbeitrag<br />
Zuzahlungen jährlich<br />
Dynamik<br />
180 EUR<br />
Keiner<br />
Keiner<br />
l Höchstens 4 % der BBG zuzügl. 1.800 EUR<br />
l Zusätzlich: Vervielfältigungsbetrag aus Anlass der<br />
Dienstbeendigung gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG<br />
l Zusätzlich: Übertragungswert gemäß § 4 BetrAVG<br />
(soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />
Bezugsgröße für die Dynamikerhöhung mindestens<br />
500 EUR jährlich<br />
◆ Kapitalwahlrecht und Fristen für die Ausübung<br />
Vollständige<br />
Auszahlung<br />
Kapitalwahlrecht<br />
30 % mit Restverrentung<br />
zum vereinbarten<br />
Altersrentenbeginn<br />
X X<br />
Fristen für die<br />
Ausübung<br />
1 Monat vor Altersrentenbeginn bei Einschluss<br />
HRZA + HRZR in Höhe von jeweils mind.<br />
50 % der AR oder BRG, sonst 11 Monate<br />
1 Monat bei Teilkapitalauszahlung<br />
BRG X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />
TFR X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />
RGZ<br />
Kein Kapitalwahlrecht<br />
Bei Vorziehen des<br />
Altersrentenbeginns<br />
Bei Aufschieben<br />
des Altersrentenbeginns<br />
X<br />
Nur wenn HRZA und HRZR in<br />
Höhe von jeweils mind. 50 % der<br />
AR oder<br />
RGZ oder TFR mind. 10 Jahre<br />
X<br />
1 Monat vor Altersrentenbeginn bei Einschluss<br />
HRZA + HRZR in Höhe von jeweils mind.<br />
50 % der AR oder BRG, sonst 11 Monate<br />
1 Monat vor aufgeschobenem Altersrentenbeginn<br />
◆ Fristen für die Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />
Altersruhegeld<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />
verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
Aufschieben des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Keine<br />
Keine<br />
Spätestens 1 Monat vor dem ursprünglichen Altersrentenbeginn<br />
134
9.2 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant Invest –<br />
SIGGI – Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung (GIBL)<br />
SIGGI Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung ist eine fondsgebundene Direktversicherung<br />
und erfüllt die Voraussetzungen für eine steuerfreie Beitragszahlung nach<br />
§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Alternativ ist auch eine Riesterförderung<br />
nach §§ 10a, 79 ff EStG möglich.* SIGGI Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung<br />
kann sowohl in einer kostengünstigen Kompaktversion mit integriertem Todesfall-<br />
und Erwerbsminderungsschutz ohne Gesundheitsprüfung als auch in einem<br />
Risikoschutz-Bausteinsystem abgeschlossen werden.<br />
Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />
erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />
Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />
(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />
des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG – das sind regelmäßig Kinder, für die<br />
Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges Sterbegeld<br />
in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden gezahlt,<br />
solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen<br />
Voraussetzungen erfüllt.<br />
Erlebensfallgarantie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung<br />
In der betrieblichen Altersversorgung ist es aus arbeitsrechtlichen Gründen erforderlich,<br />
dass zum <strong>Rente</strong>nbeginn ein Mindestbetrag für die Verrentung zur Verfügung<br />
steht (Erlebensfallgarantie). Die Höhe der Garantieleistung ist abhängig von<br />
der gewählten Zusageart, die dem Versicherungsvertrag arbeitsrechtlich zugrunde<br />
liegt. Ist das tatsächliche Vertragsguthaben zum <strong>Rente</strong>nbeginn höher als das Mindestvertragsguthaben,<br />
erhöht sich die <strong>Rente</strong> entsprechend.<br />
l Garantieleistungen im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage<br />
(maximale Sicherheit): <strong>Rente</strong> aus der Summe der eingezahlten Beiträgen zur<br />
Hauptversicherung abzüglich der Kosten (Nettobeitrag) verzinst mit dem höchstmöglichen<br />
Garantiezinssatz (Mindestvertragsguthaben).<br />
l Garantieleistungen im Rahmen einer Beitragszusage mit Mindestleistung<br />
(maximale Fondsanlage): <strong>Rente</strong> aus der Summe der eingezahlten (Brutto)-<br />
Beiträge zur Hauptversicherung (Mindestvertragsguthaben).<br />
Garantierte versicherte Leistungen<br />
<strong>Leben</strong>slange<br />
Altersrente<br />
l Ab <strong>Rente</strong>nbeginn konventionelle oder fondsgebundene Verrentung des<br />
Vertragsguthabens<br />
l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus <strong>Rente</strong>nfaktor (80 % des bei Vertragsabschluss<br />
geltenden <strong>Rente</strong>nfaktors sind garantiert) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />
l Bei fondsgebundener Verrentung im Rahmen einer beitragsorientierten<br />
Leistungszusage obligatorische <strong>Rente</strong>nsteigerung von 1 %<br />
l <strong>Rente</strong>nbeginn = voraussichtliches altersbedingtes Ausscheiden aus dem<br />
Erwerbsleben (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Altersrente), frühester<br />
möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn i.d.R. aus steuerlichen Gründen das 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
(ab 2012 das 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung anstelle einer Altersrente oder Teilkapitalauszahlung<br />
bis zu 30 % mit Verrentung des Restkapitals<br />
*Der Abschluss einer riestergeförderten Versicherung im Rahmen der betrieblichen<br />
Altersversorgung ist nur im Ausnahmefall zu empfehlen. Einzelheiten finden Sie in der<br />
Broschüre Riester-<strong>Rente</strong> (Info.net: 27142xx).<br />
135
Todesfallleistung<br />
während der<br />
Ansparzeit (Beitragsrückgewähr)<br />
l Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Vertragsguthaben –<br />
mindestens aus dem Betrag der eingezahlten Beiträge (ohne Beiträge für<br />
Zusatzversicherungen)<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Sind Personen für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente namentlich mitversichert,<br />
so erhöht die <strong>Rente</strong> aus der Todesfallleistung während der<br />
Ansparzeit diese Hinterbliebenen- oder Waisenrenten<br />
Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />
In der Ansparzeit<br />
Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(Alter, Berufs- oder<br />
Erwerbsunfähigkeit)<br />
l Dem Vertragsguthaben werden ab Vertragsbeginn Zinsüberschüsse auf das<br />
Sicherungsvermögen gutgeschrieben<br />
bei konventioneller Verrentung<br />
l Bonusrente (bei beitragsorientierter Leistungszusage oder Beitragszusage<br />
mit Mindestleistung): Erhöhung der Gesamtrente um einen jährlich festgelegten<br />
Prozentsatz<br />
l Bonusrente mit Sockel (nur bei Beitragszusage mit Mindestleistung): Ein Teil der<br />
Überschüsse wird zur Bildung des Sockels verwendet; der verbleibende Teil<br />
dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />
bei fondsgebundener Verrentung<br />
l Anlage des Vertragsguthabens teilweise im Wertsicherungsfonds SI Safeinvest<br />
l Kursgewinne des SI Safeinvest werden ab einer bestimmten Schwelle in<br />
<strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt<br />
l Außerdem werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem<br />
Vertragsguthaben gutgeschrieben<br />
Zusätzliche Leistungsbausteine - ohne Gesundheitsprüfung<br />
136<br />
Todesfallleistung<br />
im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(TFR)<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
(RGZ)<br />
l Hinterbliebenen- oder Waisenrente<br />
l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus der Anfangsversicherungssumme abzüglich bereits<br />
gezahlter vertraglicher Altersrenten<br />
l Die Anfangsversicherungssumme berechnet sich aus der Versicherungsdauer<br />
in Monaten x der zum <strong>Rente</strong>nbeginn auf Basis des tatsächlichen Fondsvermögens<br />
ermittelten Monatsrente<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der Todesfallleistung für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />
oder bei Vereinbarung der garantierten 1 %-<br />
Steigerung<br />
l Weiterzahlung der Altersrente an steuerlich anerkannte Personen bis zum<br />
Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
l Höchstrentengarantiezeit: Restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung<br />
l Keine Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe des vorhandenen Vertragsguthabens für<br />
steuerlich nicht anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)
l Nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der<br />
Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
in der<br />
<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
(HRZR)<br />
l Bei Tod in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der<br />
Altersrente<br />
l Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung<br />
im <strong>Rente</strong>nbezug oder der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
Zusätzliche Leistungsbausteine - mit Gesundheitsprüfung<br />
◆ für den Hinterbliebenenschutz<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
in der<br />
Ansparzeit (HRZA)<br />
Waisenrenten-<br />
Zusatzversicherung<br />
(WRZ)<br />
l Bei Tod in der Ansparzeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />
l Die Waisenrenten-Zusatzversicherung kann für die Ansparzeit (WRZA) und/<br />
oder die <strong>Rente</strong>nbezugszeit (WRZR) vereinbart werden (Risikodauer)<br />
l Waisenrente für die Ansparzeit als fester EUR-Betrag<br />
l Waisenrente für die <strong>Rente</strong>nbezugszeit als fester Prozentsatz der Altersrente<br />
l Prozentsatz gilt einheitlich für alle mitversicherten Personen<br />
l Die Waisenrenten-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />
Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
◆ für die Arbeitskraftabsicherung<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZ)<br />
Premium-Variante<br />
(PBUZ)<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(EUZ)<br />
l Beitragsbefreiung<br />
l optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />
l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />
Premium-Variante oder der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist gegen Mehrbeitrag als<br />
Premium-Variante abschließbar<br />
l Die Premium-Variante hat zusätzliche verbesserte Leistungsmerkmale<br />
l Die Premium Variante ist nicht kombinierbar mit der Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung oder der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
l Beitragsbefreiung<br />
l optional zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />
l Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und der Premium-Variante<br />
137
Optionen zur Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die <strong>Rente</strong> schon vor dem ursprünglich vereinbarten<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn gezahlt werden (Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns) oder der <strong>Rente</strong>nbeginn kann<br />
aufgeschoben werden.<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
wegen<br />
Altersruhegeld<br />
Vorziehen des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
wegen verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit<br />
Aufschieben<br />
des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
l Bei Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung als<br />
Vollrente<br />
l <strong>Rente</strong>nhöhe bemisst sich nach dem erreichten Vertragsguthaben<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />
l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />
erlöschen<br />
l Bei Bezug einer <strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen<br />
<strong>Rente</strong>nversicherung<br />
l Voraussetzung: Es ist keine Zusatzversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />
eingeschlossen<br />
l Verrentung des angesammelten Vertragsguthabens<br />
l Kein Kapitalwahlrecht<br />
l In den letzten 7 Jahren der Ansparzeit<br />
l Beitragsfrei oder -pflichtig<br />
l Aufschub des <strong>Rente</strong>nbeginns um bis zu 7 Jahre, wenn die Versicherte<br />
Person das 60. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet und das Höchstrentenalter von<br />
70 Jahren nicht überschritten hat<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />
l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />
enden zum ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Pflegeoption<br />
Zum (ggf. auch vorgezogenen bzw. aufgeschobenen) <strong>Rente</strong>nbeginn hat die versicherte<br />
Person die Möglichkeit, eine selbstständige, private Pflegerentenversicherung<br />
bis zu 1.500 EUR mtl. Pflegerente nach den dann gültigen Produkten und<br />
Bedingungen abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ansparzeit von<br />
mindestens 12 Jahren vereinbart wurde und die Direktversicherung mit laufender<br />
<strong>Rente</strong>nzahlung fortgeführt wird. Das Recht auf Pflegeoption erlischt<br />
l spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />
das 67. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet,<br />
l wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-,<br />
Erwerbsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung<br />
aus der Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger<br />
beantragt wurde,<br />
l wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder einen entsprechenden<br />
Antrag gestellt hat,<br />
l wenn die <strong>Rente</strong>nversicherung infolge einer Kündigung oder infolge Übertragung<br />
bei Arbeitgeberwechsel erloschen ist,<br />
l bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.<br />
138
Beitragszahlung<br />
Zahlungsweise<br />
BBG-Dynamik<br />
Erhöhungen<br />
l Laufende Beitragszahlung<br />
l abgekürzte Beitragszahlung<br />
l Einlösungsbeitrag ohne laufende Beitragszahlung<br />
l Zuzahlungen bis zu 5 Jahre vor <strong>Rente</strong>nbeginn (Ausnahme: Im Rahmen der<br />
Vervielfältigungsregel gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG oder bei Übertragung<br />
von Anwartschaften gemäß § 4 BetrAVG (soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 55<br />
EStG))<br />
Bei laufender Beitragszahlung, ohne Gesundheitsprüfung<br />
l Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im gleichen Verhältnis wie die<br />
Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen <strong>Rente</strong>nversicherung (BBG)<br />
l Begrenzung auf 4 % der BBG + 1.800 EUR<br />
l Finanzierung der Erhöhung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer wahlweise im<br />
gleichen Verhältnis wie der ursprüngliche Beitrag oder allein durch Arbeitnehmer<br />
l Individuelle Erhöhungen (des Beitrags oder der <strong>Rente</strong>) zu jeweils aktuellen<br />
Rechnungsgrundlagen<br />
Grenzbestimmungen<br />
Produktgruppen<br />
l Comfort<br />
l Collect<br />
l Classic<br />
◆ Eintrittsalter, <strong>Rente</strong>nbeginnalter, Endalter, Mindestlaufzeit<br />
Frühester möglicher<br />
Versicherungsbeginn<br />
Frühester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Spätester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Spätester möglicher Versicherungsbeginn<br />
bei WRZ<br />
Mindestendalter bei WRZ<br />
Höchstendalter WRZ<br />
Höchstversicherungs-, Beitragszahlungs-,<br />
Leistungsendalter bei<br />
(P)BUZ, EUZ, (P)BEUZ<br />
Mindestlaufzeit<br />
l bei BOLZ<br />
l bei BZM<br />
Keiner<br />
aus steuerlichen Gründen nicht vor dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
(ab 2012: 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
Grundsätzlich das 70. <strong>Leben</strong>sjahr, bei Einschluss einer<br />
(P)BUZ/EUZ-Barrente das 67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Beginn des Kalenderjahres, in dem die mitversicherte<br />
Person das 22. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />
Vollendetes 18 <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Vollendetes 25. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
3 Jahre in allen Produktgruppen<br />
12 Jahre bei Comfort<br />
6 Jahre bei Collect/Classic<br />
139
◆ Mindest- und Höchstrenten<br />
Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />
Mindestaltersrente jährlich<br />
Mindestrente HRZ/WRZ jährlich<br />
Mindestrente (P)BUZ, EUZ jährlich<br />
Höchstrente HRZ/WRZ in der<br />
Ansparzeit jährlich<br />
Höchstrente HRZ/WRZ in der<br />
<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
Höchstrente (P)BUZ, EUZ jährlich<br />
Mindestrente bei Verrentung BRG, TFR<br />
Keine<br />
10 % der Altersrente<br />
600 EUR<br />
24 % der Beitragssumme<br />
100 % der Altersrente<br />
48 % der Beitragssumme<br />
1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV<br />
◆ Mindest(einlösungs)beitrag, Höchstbeitrag, Dynamik<br />
Mindestbeitrag<br />
l laufende Beitragszahlung<br />
jährlich<br />
l Einlösungsbeitrag<br />
Höchstbeitrag<br />
Dynamik<br />
240 EUR<br />
60 EUR<br />
Keiner<br />
Bezugsgröße mindestens 500 EUR jährlich<br />
◆ Kapitalwahlrecht und Fristen für die Ausübung<br />
Vollständige<br />
Auszahlung<br />
Kapitalwahlrecht<br />
◆ Fristen für die Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
30 % mit<br />
Restverrentung<br />
Fristen für die<br />
Ausübung<br />
zum vereinbarten<br />
3 Monate<br />
X<br />
X<br />
Altersrentenbeginn<br />
BRG X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />
TFR X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />
RGZ<br />
Kein Kapitalwahlrecht<br />
Bei Vorziehen des<br />
3 Monate<br />
Altersrentenbeginns<br />
wegen Altersruhegeld<br />
X<br />
X<br />
bei Aufschieben des<br />
3 Monate<br />
X<br />
X<br />
Altersrentenbeginns<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />
Altersruhegeld<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />
verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
Aufschieben des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Keine<br />
Keine<br />
Spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Altersrentenbeginn<br />
140
9.3 Produktbeschreibung: Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
und Betriebliche Premium Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
(BPBUV)<br />
Die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die Betriebliche Premium Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
werden im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung<br />
als Direktversicherung abgeschlossen und erfüllen die Voraussetzungen für die<br />
steuerfreie Beitragszahlung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG).<br />
Versicherte Leistungen<br />
Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />
erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />
Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />
(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />
des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG – das sind regelmäßig Kinder, für die<br />
Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges Sterbegeld<br />
in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden gezahlt, solange<br />
das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen Voraussetzungen<br />
erfüllt.<br />
l Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab mind. 50 % Berufsunfähigkeit und<br />
l beitragsfreie Fortführung des Versicherungsvertrags<br />
Zusätzliche<br />
Leistungsmerkmale<br />
der Premium-<br />
Variante<br />
Ausbaugarantie<br />
Gegen Mehrbeitrag auf den BBUV-Grundbeitrag:<br />
l Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt<br />
l Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, wenn diese bereits 6 Monate<br />
ununterbrochen bestanden hat<br />
l Rückwirkende Leistungen bei verspäteter Leistungsmeldung<br />
l Verzinste Rückzahlung zuviel entrichteter Beiträge bei Anerkennung des<br />
Leistungsfalles<br />
l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die<br />
Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen<br />
Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute bzw. mit<br />
vereinfachter Gesundheitsprüfung:<br />
l Ereignisgebundene Ausbaugarantie:<br />
Zu besonderen Anlässen, wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss<br />
eines Studiums, Beförderung zum leitenden Angestellten<br />
l Turnusmäßige Ausbaugarantie:<br />
Alle 5 Jahre mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung<br />
Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />
In der Anwartsschaftszeit<br />
(vor<br />
Eintritt der Berufsunfähigkeit)<br />
Verzinsliche Ansammlung<br />
Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt.<br />
l Verwendung bei Vertragsablauf: Kapitalauszahlung an versicherte Person<br />
l Verwendung bei Tod der versicherten Person:<br />
– Verrentung des angesammelten Überschussguthabens an Hinterbliebene/<br />
Waisen<br />
– Option: Kapitalauszahlung<br />
– Einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen<br />
– Abfindungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), wenn<br />
Mindestrentenrate nicht erreicht wird<br />
141
Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(nach Eintritt der<br />
Berufsunfähigkeit)<br />
Bonusrente<br />
Jährliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente aus den Überschüssen<br />
Steuerliche Besonderheiten<br />
Angemessenheitsprüfung<br />
Leistungsdauer<br />
l Berufsunfähigkeitsrente muss im Verhältnis zum Einkommen der<br />
versicherten Person angemessen sein<br />
l Als angemessen gilt: Summe aller Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenten < 50%<br />
des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der versicherten Person (ohne<br />
Tantiemen u.ä.)<br />
l Bei Jahresrenten über 24.000 EUR Einkommensnachweise von unabhängiger<br />
Stelle der letzten 3 Jahre vor Antragstellung nötig (z.B. Dezember-<br />
Gehaltsabrechnung einschließlich des Nachweises des aktuellen Bruttogehalts,<br />
Einkommensteuerbescheid o.ä.)<br />
l Zeitlich befristete Berufsunfähigkeitsrentenzahlung wird steuerlich nur dann<br />
anerkannt, wenn zum Ende der Leistungsdauer keine Versorgungsbedürftigkeit<br />
besteht. Das ist z.B. der Fall, wenn die Berufsunfähigkeitsrente bis<br />
zum Beginn des Bezugs der gesetzlichen Altersrente gezahlt wird<br />
l Empfehlung: Leistungsendalter entsprechend dem Altersrentenbeginn (Regelaltersgrenze<br />
zwischen 65 und 67 Jahren)<br />
Grenzbestimmungen<br />
Produktgruppen<br />
l Comfort<br />
l Collect<br />
l Classic<br />
◆ Endalter<br />
Höchstversicherungsendalter<br />
Leistungsendalter<br />
65 Jahre<br />
l i.d.R. entsprechend der jeweiligen Regelaltersgrenze<br />
in der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
l Leistungsendalter 66 und 67 Jahre nur möglich,<br />
wenn Versicherungsendalter 65 Jahre<br />
◆ Mindest- und Höchstrenten<br />
Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />
Mindestrente jährlich<br />
Höchstrente jährlich<br />
Mindestrente für Ausbaugarantie<br />
jährlich<br />
Höchstrente für Ausbaugarantie jährlich<br />
600 EUR<br />
60.000 EUR<br />
600 EUR<br />
l 100 % der BU-Jahresrente, höchstens 6.000 EUR<br />
jährlich<br />
l Insgesamt Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n höchstens<br />
24.000 EUR jährlich<br />
142
◆ Mindestbeitrag, Höchstbeitrag, Dynamik, Ausbaugarantie<br />
Mindestbeitrag jährlich<br />
Höchstbeitrag<br />
BBG-Dynamik<br />
Ausbaugarantie<br />
180 EUR<br />
l 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen<br />
<strong>Rente</strong>nversicherung (BBG) zuzügl. 1.800 EUR<br />
l Einzahlung möglich bei Übertragung gemäß<br />
§ 4 BetrAVG (steuerfreier Betrag nach § 3<br />
Nr. 55 EStG)<br />
l Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im<br />
gleichen Verhältnis wie die BBG, höchstens bis 4 % +<br />
1.800 EUR<br />
l Letzte Erhöhung 5 Jahre vor Ablauf, spätestens ein<br />
Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, wenn die<br />
VP das 45. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet hat<br />
l Ereignisgebundene Ausbaugarantie endet, wenn<br />
- Restlaufzeit < 5 Jahre oder<br />
- VP älter als 45 Jahre<br />
l Turnusmäßige Ausbaugarantie endet, wenn<br />
- Restlaufzeit < 5 Jahre oder<br />
- VP älter als 60 Jahre<br />
143
9.4 Produktbeschreibung: Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />
(BEUV)<br />
Die Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird ihm Rahmen der betrieblichen<br />
Altersversorgung als Direktversicherung abgeschlossen und erfüllt die<br />
Voraussetzungen für die steuerfreie Beitragszahlung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz<br />
(EStG).<br />
Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />
erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />
Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />
(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />
des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG – das sind regelmäßig Kinder, für die<br />
Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges Sterbegeld<br />
in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden gezahlt,<br />
solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen<br />
Voraussetzungen erfüllt.<br />
Versicherte Leistungen<br />
l Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsbarrente bei Erwerbsunfähigkeit und<br />
l beitragsfreie Fortführung des Versicherungsvertrags<br />
Ausbaugarantie<br />
Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute bzw. mit<br />
vereinfachter Gesundheitsprüfung:<br />
l Ereignisgebundene Ausbaugarantie:<br />
Zu besonderen Anlässen, wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss<br />
eines Studiums, Beförderung zum leitenden Angestellten<br />
l Turnusmäßige Ausbaugarantie:<br />
Alle 5 Jahre mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung<br />
Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />
In der Anwartschaftszeit<br />
(vor Eintritt der<br />
Erwerbsunfähigkeit)<br />
Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(nach Eintritt der<br />
Erwerbsunfähigkeit)<br />
Verzinsliche Ansammlung:<br />
Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt.<br />
l Verwendung bei Vertragsablauf: Kapitalauszahlung an versicherte Person<br />
l Verwendung bei Tod der versicherten Person:<br />
– Verrentung des angesammelten Überschussguthabens an Hinterbliebene/<br />
Waisen<br />
– Option: Kapitalauszahlung<br />
– Einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen<br />
– Abfindungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), wenn<br />
Mindestrentenrate nicht erreicht wird<br />
Bonusrente<br />
Jährliche Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente aus den Überschüssen<br />
144
Steuerliche Besonderheiten<br />
Angemessenheitsprüfung<br />
Leistungsdauer<br />
l Erwerbsunfähigkeitsrente muss im Verhältnis zum Einkommen der versicherten<br />
Person angemessen sein<br />
l Als angemessen gilt: Summe aller Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenten < 50 %<br />
des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der versicherten Person (ohne<br />
Tantiemen u.ä.)<br />
l Bei Jahresrenten über 24.000 EUR Einkommensnachweise von unabhängiger<br />
Stelle der letzten 3 Jahre vor Antragstellung nötig (z.B. Dezember-<br />
Gehaltsabrechnung einschließlich des Nachweises des aktuellen Bruttogehalts,<br />
Einkommensteuerbescheid o.ä.)<br />
l Zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrentenzahlung wird steuerlich nur dann<br />
anerkannt, wenn zum Ende der Leistungsdauer keine Versorgungsbedürftigkeit<br />
besteht. Das ist z.B. der Fall, wenn die Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum<br />
Beginn des Bezugs der gesetzlichen Altersrente gezahlt wird.<br />
l Empfehlung: Leistungsendalter entsprechend dem Altersrentenbeginn (Regelaltersgrenze<br />
zwischen 65 und 67 Jahren)<br />
Grenzbestimmungen<br />
Produktgruppen<br />
l Comfort<br />
l Collect<br />
l Classic<br />
◆ Endalter<br />
Höchstversicherungsendalter<br />
Leistungsendalter<br />
65 Jahre<br />
l i.d.R. entsprechend der jeweiligen Regelaltersgrenze<br />
in der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
l Leistungsendalter 66 und 67 Jahre nur möglich,<br />
wenn Versicherungsendalter 65 Jahre<br />
◆ Mindest- und Höchstrenten<br />
Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />
Mindestrente jährlich<br />
Höchstrente jährlich<br />
Mindestrente für Ausbaugarantie jährlich<br />
Höchstrente für Ausbaugarantie jährlich<br />
600 EUR<br />
60.000 EUR<br />
600 EUR<br />
l 100 % der BU-Jahresrente, höchstens 6.000 EUR<br />
jährlich<br />
l Insgesamt Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n höchstens<br />
24.000 EUR jährlich<br />
145
◆ Mindestbeitrag, Höchstbeitrag, Dynamik, Ausbaugarantie<br />
Mindestbeitrag jährlich<br />
Höchstbeitrag<br />
BBG-Dynamik<br />
Ausbaugarantie<br />
180 EUR<br />
l 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen<br />
<strong>Rente</strong>nversicherung (BBG) zuzügl. 1.800 EUR<br />
l Einzahlung möglich bei Übertragung gemäß § 4<br />
BetrAVG (steuerfreier Betrag nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />
l Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im<br />
gleichen Verhältnis wie die BBG, höchstens bis 4 %<br />
+ 1.800 EUR<br />
l Letzte Erhöhung 5 Jahre vor Ablauf, spätestens ein<br />
Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, wenn<br />
die VP das 45. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet hat<br />
l Ereignisgebundene Ausbaugarantie endet, wenn<br />
- Restlaufzeit < 5 Jahre oder<br />
- VP älter als 45 Jahre<br />
l Turnusmäßige Ausbaugarantie endet, wenn<br />
- Restlaufzeit < 5 Jahre oder<br />
- VP älter als 60 Jahre<br />
146
9.5 Produktbeschreibung: SI Pensionskassenversorgung (PK)<br />
SI Pensionskassenversorgung erfüllt die Voraussetzungen für eine steuerfreie<br />
Beitragszahlung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Alternativ ist<br />
auch eine Riesterförderung nach §§ 10a, 79 ff EStG möglich.* SI Pensionskassenversorung<br />
kann sowohl in einer kostengünstigen Kompaktversion mit integriertem<br />
Todesfall- und Erwerbsminderungsschutz ohne Gesundheitsprüfung als auch in<br />
einem Risikoschutz-Bausteinsystem abgeschlossen werden.<br />
Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />
erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />
Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />
(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im<br />
Sinne des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG – das sind regelmäßig<br />
Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein<br />
einmaliges Sterbegeld in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten<br />
werden gezahlt, solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die<br />
o.g. steuerlichen Voraussetzungen erfüllt.<br />
Garantierte versicherte Leistungen<br />
<strong>Leben</strong>slange<br />
Altersrente<br />
Ausbaugarantie<br />
l <strong>Rente</strong>nbeginn = voraussichtliches altersbedingtes Ausscheiden aus dem<br />
Erwerbsleben (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Altersrente), frühester<br />
möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn i.d.R. aus steuerlichen Gründen das 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
(ab 2012 das 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung anstelle einer Altersrente oder<br />
Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % mit Verrentung des Restkapitals<br />
l Besondere Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />
(Einzelheiten in Pkt. 1.8)<br />
Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />
In der Ansparzeit<br />
(gilt auch<br />
für eingeschlossene<br />
Zusatzversicherungen)<br />
l Verzinsliche Ansammlung (Standard)<br />
– Bildung eines Überschussguthabens, das jährlich verzinst wird<br />
– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird aus dem Überschussguthaben eine Zusatzrente<br />
gebildet, die die vereinbarte <strong>Rente</strong> erhöht<br />
– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an Hinterbliebene/Waisen oder einmaliges<br />
Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht anerkannte<br />
Personen<br />
l Bonusrente<br />
– Bildung von zusätzlichen beitragsfreien <strong>Rente</strong>n (Bonusrenten), die jährlich<br />
dem Vertrag gutgeschrieben werden<br />
– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn werden die Bonusrenten fällig und erhöhen die<br />
vereinbarte <strong>Rente</strong><br />
– Bei Tod in der Ansparzeit verfallen die Bonusrenten, wenn keine Hinterbliebenen-<br />
oder Waisenrenten-Zusatzversicherung eingeschlossen ist<br />
l Fondsanlage<br />
– Erwerb von Fondsanteilen<br />
– Geldwert der Fondsanteile zum <strong>Rente</strong>nbeginn erhöht die vereinbarte <strong>Rente</strong><br />
– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an Hinterbliebene/Waisen oder einmaliges<br />
Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht anerkannte<br />
Personen<br />
*Der Abschluss einer riestergeförderten Versicherung im Rahmen der betrieblichen<br />
Altersversorgung ist nur im Ausnahmefall zu empfehlen. Einzelheiten finden Sie in der<br />
Broschüre Riester-<strong>Rente</strong> (Info.net: 27142xx).<br />
147
l Bonusrente<br />
– Erhöhung der Gesamtrente um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />
Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr<br />
Zusätzliche Leistungsbausteine - ohne Gesundheitsprüfung<br />
Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(Alter, Berufs- oder<br />
Erwerbsunfähigkeit)<br />
Beitragsrückgewähr<br />
(BRG)<br />
Todesfallleistung<br />
im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(TFR)<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
(RGZ)<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
in der<br />
<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
(HRZR)<br />
Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />
(SGZ)<br />
l Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Betrag der eingezahlten Beiträge<br />
(ohne Beiträge für Zusatzversicherungen)<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />
l Hinterbliebenen- oder Waisenrente<br />
l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus der Anfangsversicherungssumme (Versicherungsdauer<br />
in Monaten x Monatsrenten) abzüglich bereits gezahlter versicherter <strong>Rente</strong>n<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der Todesfallleistung für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />
oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l Weiterzahlung der Altersrente an steuerlich anerkannte Personen bis zum<br />
Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
l Höchstrentengarantiezeit: Restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung<br />
l Keine Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe des auf die restliche <strong>Rente</strong>ngarantiezeit entfallenden<br />
Deckungskapitals für steuerlich nicht anerkannte Personen<br />
(höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder<br />
Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />
l Bei Tod in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der<br />
Altersrente<br />
l Bei Bezug einer Leistung aus der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit wird die Hinterbliebenenrente<br />
mit Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit fällig<br />
l Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit ist nicht<br />
kombinierbar mit der Todesfallleistung im<strong>Rente</strong>nbezug<br />
l Einmalige Kapitalzahlung (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit Beitragsrückgewähr, Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
Zusätzliche Leistungsbausteine - mit Gesundheitsprüfung<br />
◆ für den Hinterbliebenenschutz<br />
148<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
in der Ansparzeit<br />
l Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der Altersrente
l Beitragsbefreiung<br />
l Optional zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />
Waisenrenten-<br />
Zusatzversicherung<br />
(WRZ)<br />
l Waisenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />
l Prozentsatz gilt einheitlich für alle mitversicherten Personen<br />
◆ für die Arbeitskraftabsicherung<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZ)<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(EUZ)<br />
Kombinierte<br />
Berufs- und<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BEUZ)<br />
l Beitragsbefreiung<br />
l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />
l Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente<br />
Premium-Varianten<br />
(PBUZ, PBEUZ)<br />
l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und die Kombinierte Berufs- und<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind gegen Mehrbeitrag als<br />
Premium-Variante abschließbar<br />
l Die Premium-Varianten haben zusätzliche verbesserte Leistungsmerkmale<br />
Kombinationsmöglichkeiten der zusätzlich versicherbaren Leistungsbausteine im Überblick<br />
Wird zu einer Beitragsrückgewähr, Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit gleichzeitig<br />
eine Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung abgeschlossen, werden die Leistungen an<br />
die mitversicherten Personen gezahlt.<br />
BRG RGZ TFR SGZ HRZR HRZA WRZ (P)BUZ, EUZ,<br />
(P)BEUZ<br />
BRG ja ja nein ja ja ja ja<br />
RGZ ja nein nein ja ja ja ja<br />
TFR ja nein nein nein ja Ja ja<br />
SGZ nein nein nein ja ja ja ja<br />
HRZR ja ja nein ja ja ja ja<br />
HRZA ja ja ja ja ja ja ja<br />
WRZ ja ja ja ja ja ja ja<br />
(P)BUZ,<br />
EUZ,<br />
(P)BEUZ<br />
ja ja ja ja ja ja ja<br />
ohne Gesundheitsprüfung<br />
mit Gesundheitsprüfung<br />
149
Optionen zur Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Unter bestimmtem Voraussetzungen kann die <strong>Rente</strong> schon vor dem ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
gezahlt werden (Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns) oder der <strong>Rente</strong>nbeginn kann aufgeschoben werden.<br />
Vorziehen des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
wegen Altersruhegeld<br />
Vorziehen des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
wegen verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit<br />
Aufschieben des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
l Bei Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung als<br />
Vollrente<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />
l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />
erlöschen<br />
l Bei Bezug einer <strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der<br />
gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung sowie Einschluss einer Beitragsrückgewähr<br />
oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung sowohl in der Ansparzeit als<br />
auch in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit in Höhe von jeweils mind. 50 % der Altersrente<br />
l Es ist keine Zusatzversicherung bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />
eingeschlossen<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />
l Bis zur Vollendung des 85. <strong>Leben</strong>sjahres<br />
l Beitragsfrei oder -pflichtig<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten, wenn eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
sowohl in der Ansparzeit als auch in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit in<br />
Höhe von jeweils mind. 50 % der Altersrente, eine Todesfallleistung im<br />
<strong>Rente</strong>nbezug oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit von jeweils mind. 10 Jahren eingeschlossen<br />
ist. Anderenfalls entfällt das Kapitalwahlrecht.<br />
l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />
enden zum ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Pflegeoption<br />
Zum (ggf. auch vorgezogenen bzw. aufgeschobenen) <strong>Rente</strong>nbeginn hat die versicherte<br />
Person die Möglichkeit, eine selbstständige, private Pflegerentenversicherung<br />
bis zu 1.500 EUR mtl. Pflegerente nach den dann gültigen Produkten und<br />
Bedingungen abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ansparzeit von<br />
mindestens 12 Jahren vereinbart wurde und die Pensionskassenversorgung mit<br />
laufender <strong>Rente</strong>nzahlung fortgeführt wird. Das Recht auf Pflegeoption erlischt<br />
l spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />
das 67. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet,<br />
l wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufs-, Erwerbsunfähig<br />
keits-, Erwerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung aus der Pflegepflichtversicherung<br />
bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger beantragt<br />
wurde,<br />
l wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder einen entsprechenden<br />
Antrag gestellt hat,<br />
l wenn die <strong>Rente</strong>nversicherung infolge einer Kündigung oder infolge Übertragung<br />
bei Arbeitsgeberwechsel erloschen ist,<br />
l bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.<br />
150
Beiträge/Zuzahlungen<br />
Zahlungsweise<br />
Hauptfälligkeit<br />
l Laufende Beitragszahlung<br />
l Abgekürzte Beitragszahlung<br />
l Einlösungsbeitrag ohne laufende Beitragszahlung<br />
l Grundsätzlich gilt: Versicherungsbeginn = Hauptfälligkeit<br />
l Ist bei nicht monatlicher Zahlungsweise ein vom Versicherungsbeginn abweichender<br />
Zahltermin gewünscht (i.d.R. nur bei großen Arbeitgebern oder<br />
im Rahmen von Tarifvertragsumsetzungen), kann eine vom Versicherungsbeginn<br />
abweichende Hauptfälligkeit vereinbart werden<br />
l Bei nicht monatlicher Zahlungsweise anteilige Beitragzahlung bis zur Hauptfälligkeit<br />
Beispiel: Diensteintritt zum 01.06., tarifvertragliche Zahlung zum 01.12., jährliche<br />
Zahlungsweise Versicherungsbeginn 01.06, Hauptfälligkeit 01.12.<br />
Das erste Versicherungsjahr beträgt 6 Monate, zu Versicherungsbeginn werden<br />
50 % des Jahresbeitrages erhoben<br />
Beitragspause<br />
Zuzahlungen<br />
Dynamik<br />
l Für einen festen Zeitraum bis zu 3 Jahre, ab dem 2. Versicherungsjahr<br />
l Nach Ende der Beitragspause läuft der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
mit ursprünglichem Beitrag und reduzierten Leistungen weiter<br />
l Innerhalb von 3 Monaten kann der Vertrag auf das urspüngliche Leistungsniveau<br />
angehoben werden<br />
l Höchstens 3 Beitragspausen, zwischen den Beitragspausen mind. 1 Jahr<br />
Beitragszahlung<br />
l Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung: Nur bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses wg.<br />
Elternzeit, unbezahlten Urlaubs oder wegen Zivil- oder Wehrdienst<br />
l Zuzahlung zum Versicherungsbeginn bei laufender Beitragszahlung (um<br />
z.B. den förderfähigen Höchstbeitrag im ersten Kalenderjahr zu erreichen)<br />
l Unangekündigte Zuzahlungen (durch Einzahlung auf das Konto – erhöhen nur<br />
die Altersrente)<br />
l Angekündigte Zuzahlungen (in Textform mitgeteilte Zuzahlungen – erhöhen auf<br />
Wunsch auch Zusatzversicherungen ggf. mit Gesundheitsprüfung)<br />
bei laufender Beitragszahlung, ohne Gesundheitsprüfung<br />
BBG-Dynamik<br />
– Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im gleichen Verhältnis wie die<br />
Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen <strong>Rente</strong>nversicherung (BBG)<br />
– Begrenzung auf 4 % der BBG + 1.800 EUR<br />
– Finanzierung der Erhöhung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer wahlweise im<br />
gleichen Verhältnis wie der ursprüngliche Beitrag oder allein durch Arbeitnehmer<br />
– Erhöhung erfolgt i.d.R zur Hauptfälligkeit oder<br />
– alternativ zur Ausschöpfung der steuerlichen Höchstbeträge zur 1. Beitragsfälligkeit<br />
im Kalenderjahr, wenn Beitrag 4 % BBG oder 4 % BBG + 1.800 EUR<br />
Tarifvertragsdynamik<br />
– Bei Verträgen, die auf einer tarifvertraglichen Vereinbarung beruhen<br />
– Auf Antrag (ohne erneute Gesundheitsprüfung)<br />
– Entsprechend der Änderung der tarifvertraglichen Regelung<br />
Erhöhungen<br />
l Individuelle Erhöhungen (des Beitrags oder der <strong>Rente</strong>) zu jeweils<br />
aktuellen Rechnungsgrundlage<br />
151
Grenzbestimmungen<br />
Produktgruppen<br />
l Comfort (Einzelversicherung)<br />
l Collect (Kollektivversicherung)<br />
l Classic (Kollektivversicherung)<br />
l Business (Kollektivversicherung)<br />
◆ Eintrittsalter, <strong>Rente</strong>nbeginnalter, Endalter<br />
Frühester möglicher<br />
Versicherungsbeginn<br />
Frühester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Spätester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Spätester möglicher<br />
Versicherungsbeginn bei WRZ<br />
Mindestendalter bei WRZ<br />
Höchstendalter SGZ<br />
Höchstendalter WRZ<br />
Höchstversicherungs-, Beitragszahlungs-,<br />
Leistungsendalter bei (P)BUZ, EUZ, (P)<br />
BEUZ<br />
Keiner<br />
aus steuerlichen Gründen nicht vor dem<br />
60. <strong>Leben</strong>sjahr (ab 2012: 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
75. <strong>Leben</strong>sjahr, bei Einschluss einer BUZ-Barrente<br />
67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Beginn des Kalenderjahres, in dem die mitversicherte<br />
Person das 22. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />
Vollendetes 18 <strong>Leben</strong>sjahr<br />
100. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Vollendetes 25. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
◆ Mindest- und Höchstrenten<br />
Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />
Mindestrente jährlich<br />
Mindestrente HRZ/WRZ<br />
Höchstrente HRZ<br />
Höchstrente WRZ<br />
Mindestrente bei Verrentung BRG,TFR<br />
Mindestrente (P)BUZ, EUZ, (P)BEUZ<br />
Höchstrente (P)BUZ, EUZ, (P)BEUZ<br />
Keine<br />
Keine<br />
100 % der Insgesamt darf die Summe aus Hinterbliebenen-<br />
und Waisenrente 100 %<br />
}<br />
Altersrente<br />
100 % der der Altersrente nicht übersteigen.<br />
Altersrente<br />
1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV<br />
10 % der Altersrente<br />
Keine prozentuale Begrenzung, aber Angemessenheit<br />
beachten (Summe aller EU-/BU-<strong>Rente</strong>n < = 50 % des<br />
Bruttoeinkommens)<br />
152
◆ Mindest(einlösungs)beitrag, Höchstbeitrag, Zuzahlungen<br />
Mindest(einlösungs)beitrag jährlich<br />
l Comfort, Collect,<br />
Business<br />
l Classic<br />
Höchstbeitrag/<br />
Zuzahlung jährlich<br />
Dynamik<br />
180 EUR<br />
Keiner<br />
l Summe der Beiträge und Zuzahlungen höchstens<br />
4 % der BBG zuzügl. 1.800 EUR<br />
l Zusätzlich: Vervielfältigungsbetrag aus Anlass der<br />
Dienstbeendigung gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG<br />
l Zusätzlich: Übertragungswert gemäß § 4 BetrAVG<br />
(soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />
Bezugsgröße mindestens 500 EUR jährlich<br />
◆ Kapitalwahlrecht und Fristen für die Ausübung<br />
zum vereinbarten<br />
Altersrentenbeginn<br />
Vollständige<br />
Auszahlung<br />
X<br />
Kapitalwahlrecht<br />
30 % mit<br />
Restverrentung<br />
X<br />
Fristen für die<br />
Ausübung<br />
1 Monat vor Altersrentenbeginn bei Einschluss<br />
HRZA + HRZR in Höhe von jeweils<br />
mind. 50 % der AR oder BRG, sonst 11<br />
Monate<br />
1 Monat bei Teilkapitalauszahlung<br />
BRG X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />
TFR X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />
RGZ<br />
Kein Kapitalwahlrecht<br />
Bei Vorziehen des<br />
Altersrentenbeginns<br />
Bei Aufschieben des<br />
Altersrentenbeginns<br />
X<br />
Nur wenn HRZA und HRZR in<br />
Höhe von jeweils mind. 50 % der<br />
AR oder<br />
RGZ oder TFR mind. 10 Jahre<br />
X<br />
1 Monat vor Altersrentenbeginn bei Einschluss<br />
HRZA + HRZR in Höhe von<br />
jeweils mind. 50 % der AR oder BRG, sonst<br />
11 Monate<br />
1 Monat vor aufgeschobenem Altersrentenbeginn<br />
◆ Fristen für die Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />
Altersruhegeld<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />
verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
Aufschieben des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Keine<br />
Keine<br />
Spätestens 1 Monat vor dem ursprünglichen Altersrentenbeginn<br />
153
9.6 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant<br />
Invest – SIGGI – Pensionskassenversorgung (GIPK)<br />
SIGGI Pensionskassenversorgung ist eine fondsgebundene <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
und erfüllt die Voraussetzungen für eine steuerfreie Beitragszahlung nach § 3 Nr.<br />
63 Einkommensteuergesetz (EStG). Alternativ ist auch eine Riesterförderung nach<br />
§§ 10a, 79 ff EStG möglich.* SIGGI Pensionskassenversorgung kann sowohl in<br />
einer kostengünstigen Kompaktversion mit integriertem Todesfall- und Erwerbsminderungsschutz<br />
ohne Gesundheitsprüfung als auch in einem Risikoschutz-Bausteinsystem<br />
abgeschlossen werden.<br />
Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />
erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />
Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />
(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />
des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG – das sind regelmäßig Kinder, für die<br />
Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges Sterbegeld<br />
in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden gezahlt,<br />
solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen<br />
Voraussetzungen erfüllt.<br />
Erlebensfallgarantie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung<br />
In der betrieblichen Altersversorgung ist es aus arbeitsrechtlichen Gründen erforderlich,<br />
dass zum <strong>Rente</strong>nbeginn ein Mindestbetrag für die Verrentung zur Verfügung<br />
steht (Erlebensfallgarantie). Die Höhe der Garantieleistung ist abhängig von<br />
der gewählten Zusageart, die dem Versicherungsvertrag arbeitsrechtlich zugrunde<br />
liegt. Ist das tatsächliche Vertragsguthaben zum <strong>Rente</strong>nbeginn höher als das Mindestvertragsguthaben,<br />
erhöht sich die <strong>Rente</strong> entsprechend.<br />
l Garantieleistungen im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage<br />
(maximale Sicherheit): <strong>Rente</strong> aus der Summe der eingezahlten Beiträgen zur<br />
Hauptversicherung abzüglich der Kosten (Nettobeitrag) verzinst mit dem höchstmöglichen<br />
Garantiezinssatz (Mindestvertragsguthaben).<br />
l Garantieleistungen im Rahmen einer Beitragszusage mit Mindestleistung<br />
(maximale Fondsanlage): <strong>Rente</strong> aus der Summe der eingezahlten (Brutto)-<br />
Beiträge zur Hauptversicherung (Mindestvertragsguthaben).<br />
Garantierte versicherte Leistungen<br />
<strong>Leben</strong>slange<br />
Altersrente<br />
l Ab <strong>Rente</strong>nbeginn konventionelle oder fondsgebundene Verrentung des<br />
Vertragsguthabens<br />
l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus <strong>Rente</strong>nfaktor (80 % des bei Vertragsabschluss<br />
geltenden <strong>Rente</strong>nfaktors sind garantiert) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />
l Bei fondsgebundener Verrentung im Rahmen einer beitragsorientierten<br />
Leistungszusage obligatorische <strong>Rente</strong>nsteigerung von 1 %<br />
l <strong>Rente</strong>nbeginn = voraussichtliches altersbedingtes Ausscheiden aus dem<br />
Erwerbsleben (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Altersrente), frühester<br />
möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn i.d.R. aus steuerlichen Gründen das 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
(ab 2012 das 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung anstelle einer Altersrente oder Teilkapitalauszahlung<br />
bis zu 30 % mit Verrentung des Restkapitals<br />
154<br />
*Der Abschluss einer riestergeförderten Versicherung im Rahmen der betrieblichen<br />
Altersversorgung ist nur im Ausnahmefall zu empfehlen. Einzelheiten finden Sie in der<br />
Broschüre Riester-<strong>Rente</strong> (Info.net: 27142xx).
Todesfallleistung<br />
während der<br />
Ansparzeit<br />
(Beitragsrückgewähr)<br />
l Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Vertragsguthaben – mindestens<br />
aus dem Betrag der eingezahlten Beiträge (ohne Beiträge für Zusatzversicherungen)<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Sind Personen für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente namentlich mitversichert,<br />
so erhöht die <strong>Rente</strong> aus der Todesfallleistung während der Ansparzeit<br />
diese Hinterbliebenen- oder Waisenrenten<br />
Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />
In der Ansparzeit<br />
Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(Alter, Berufs- oder<br />
Erwerbsunfähigkeit)<br />
l Dem Vertragsguthaben werden ab Vertragsbeginn Zinsüberschüsse auf das<br />
Sicherungsvermögen gutgeschrieben<br />
bei konventioneller Verrentung<br />
l Bonusrente (bei beitragsorientierter Leistungszusage oder Beitragszusage mit<br />
Mindestleistung): Erhöhung der Gesamtrente um einen jährlich festgelegten<br />
Prozentsatz<br />
l Bonusrente mit Sockel (nur bei Beitragszusage mit Mindestleistung): Ein Teil der<br />
Überschüsse wird zur Bildung des Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient<br />
der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />
bei fondsgebundener Verrentung<br />
l Anlage des Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds<br />
SI Safeinvest<br />
l Kursgewinne des SI Safeinvest werden ab einer bestimmten Schwelle in<br />
<strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt<br />
l Außerdem werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem<br />
Vertragsguthaben gutgeschrieben<br />
Zusätzliche Leistungsbausteine - ohne Gesundheitsprüfung<br />
Todesfallleistung<br />
im <strong>Rente</strong>nbezug<br />
(TFR)<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
(RGZ)<br />
l Hinterbliebenen- oder Waisenrente<br />
l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus der Anfangsversicherungssumme abzüglich bereits<br />
gezahlter vertraglicher Altersrenten<br />
l Die Anfangsversicherungssumme berechnet sich aus der Versicherungsdauer in<br />
Monaten x der zum <strong>Rente</strong>nbeginn auf Basis des tatsächlichen Fondsvermögens<br />
ermittelten Monatsrente<br />
l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der Todesfallleistung für steuerlich nicht<br />
anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />
oder bei Vereinbarung der garantierten<br />
1 %-Steigerung<br />
l Weiterzahlung der Altersrente an steuerlich anerkannte Personen bis zum<br />
Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
l Höchstrentengarantiezeit: Restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung<br />
l Keine Kapitalauszahlung<br />
l Einmaliges Sterbegeld in Höhe des vorhandenen Vertragsguthabens für steuerlich<br />
nicht anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />
l Nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der Hinterbliebenen-<br />
oder Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />
155
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
in der<br />
<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
(HRZR)<br />
l Bei Tod in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der<br />
Altersrente<br />
l Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der Todes<br />
fallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
Zusätzliche Leistungsbausteine - mit Gesundheitsprüfung<br />
◆ für den Hinterbliebenenschutz<br />
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
in der<br />
Ansparzeit (HRZA)<br />
l Bei Tod in der Ansparzeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />
Waisenrenten-<br />
Zusatzversicherung<br />
(WRZ)<br />
l Die Waisenrenten-Zusatzversicherung kann für die Ansparzeit (WRZA) und/<br />
oder die <strong>Rente</strong>nbezugszeit (WRZR) vereinbart werden (Risikodauer)<br />
l Waisenrente für die Ansparzeit als fester EUR-Betrag<br />
l Waisenrente für die <strong>Rente</strong>nbezugszeit als fester Prozentsatz der Altersrente<br />
l Prozentsatz gilt einheitlich für alle mitversicherten Personen<br />
l Die Waisenrenten-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />
Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
◆ für die Arbeitskraftabsicherung<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BUZ)<br />
Premium-Variante<br />
(PBUZ)<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(EUZ)<br />
l Beitragsbefreiung<br />
l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />
l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />
Premium-Variante oder der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist gegen Mehrbeitrag als<br />
Premium-Variante abschließbar<br />
l Die Premium-Variante hat zusätzliche verbesserte Leistungsmerkmale<br />
l Die Premium Variante ist nicht kombinierbar mit der Berufsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung oder der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
l Beitragsbefreiung<br />
l Optional zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />
l Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />
BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung und der Premium-Variante<br />
Optionen zur Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die <strong>Rente</strong> schon vor dem ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
gezahlt werden (Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns) oder der <strong>Rente</strong>nbeginn kann aufgeschoben werden.<br />
156<br />
Vorziehen des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
wegen Altersruhegeld<br />
l Bei Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung als<br />
Vollrente<br />
l <strong>Rente</strong>nhöhe bemisst sich nach dem erreichten Vertragsguthaben<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />
l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />
erlöschen
Vorziehen des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
wegen verminderter<br />
Erwerbsfähigkeit<br />
Aufschieben des<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns<br />
l Bei Bezug einer <strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der<br />
gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />
l Voraussetzung: Es ist keine Zusatzversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />
eingeschlossen<br />
l Verrentung des angesammelten Vertragsguthabens<br />
l Kein Kapitalwahlrecht<br />
l In den letzten 7 Jahren der Ansparzeit<br />
l Beitragsfrei oder –pflichtig<br />
l Aufschub des <strong>Rente</strong>nbeginns um bis zu 7 Jahre, wenn die Versicherte Person<br />
das 60. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet und das Höchstrentenalter von 70 Jahren nicht<br />
überschritten hat<br />
l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />
l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />
enden zum ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Pflegeoption<br />
Zum (ggf. auch vorgezogenen bzw. aufgeschobenen) <strong>Rente</strong>nbeginn hat die versicherte<br />
Person die Möglichkeit, eine selbstständige, private Pflegerentenversicherung<br />
bis zu 1.500 EUR mtl. Pflegerente nach den dann gültigen Produkten und<br />
Bedingungen abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ansparzeit von<br />
mindestens 12 Jahren vereinbart wurde und die Direktversicherung mit laufender<br />
<strong>Rente</strong>nzahlung fortgeführt wird. Das Recht auf Pflegeoption erlischt<br />
l spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />
das 67. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet,<br />
l wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,<br />
Erwerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung aus der<br />
Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger<br />
beantragt wurde,<br />
l wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder einen entsprechenden<br />
Antrag gestellt hat,<br />
l wenn die <strong>Rente</strong>nversicherung infolge einer Kündigung oder infolge Übertragung<br />
bei Arbeitgeberwechsel erloschen ist,<br />
l bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.<br />
Beitragszahlung<br />
Zahlungsweise<br />
BBG-Dynamik<br />
l Laufende Beitragszahlung<br />
l abgekürzte Beitragszahlung<br />
l Einlösungsbeitrag ohne laufende Beitragszahlung<br />
l Zuzahlungen bis zu 5 Jahre vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
(Ausnahme: Im Rahmen der Vervielfältigungsregel gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4<br />
EStG oder bei Übertragung von Anwartschaften gemäß § 4 BetrAVG (soweit<br />
steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />
Bei laufender Beitragszahlung, ohne Gesundheitsprüfung<br />
l Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im gleichen Verhältnis wie die<br />
Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen <strong>Rente</strong>nversicherung (BBG)<br />
l Begrenzung auf 4 % der BBG + 1.800 EUR<br />
l Finanzierung der Erhöhung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer wahlweise im<br />
gleichen Verhältnis wie der ursprüngliche Beitrag oder allein durch Arbeitnehmer<br />
157
Erhöhungen<br />
l Individuelle Erhöhungen (des Beitrags oder der <strong>Rente</strong>) zu jeweils aktuellen<br />
Rechnungsgrundlagen<br />
Grenzbestimmungen<br />
Produktgruppen<br />
l Comfort<br />
l Collect<br />
l Classic<br />
◆ Eintrittsalter, <strong>Rente</strong>nbeginnalter, Endalter, Mindestlaufzeit<br />
Frühester möglicher<br />
Versicherungsbeginn<br />
Frühester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Spätester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
Spätester möglicher Versicherungsbeginn<br />
bei WRZ<br />
Mindestendalter bei WRZ<br />
Höchstendalter WRZ<br />
Höchstversicherungs-, Beitragszahlungs-,<br />
Leistungsendalter bei (P)BUZ,<br />
EUZ, (P)BEUZ<br />
Mindestlaufzeit<br />
l bei BOLZ<br />
l bei BZM<br />
Keiner<br />
aus steuerlichen Gründen nicht vor dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
(ab 2012: 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />
Grundsätzlich das 70. <strong>Leben</strong>sjahr, bei Einschluss einer<br />
(P)BUZ/EUZ-Barrente das 67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Beginn des Kalenderjahres, in dem die mitversicherte<br />
Person das 22. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />
Vollendetes 18 <strong>Leben</strong>sjahr<br />
Vollendetes 25. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />
3 Jahre in allen Produktgruppen<br />
12 Jahre bei Comfort<br />
6 Jahre bei Collect/Classic<br />
◆ Mindest- und Höchstrenten<br />
Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />
Mindestaltersrente jährlich<br />
Mindestrente HRZ/WRZ jährlich<br />
Mindestrente (P)BUZ, EUZ jährlich<br />
Höchstrente HRZ/WRZ in der Ansparzeit<br />
jährlich<br />
Höchstrente HRZ/WRZ in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
Höchstrente (P)BUZ, EUZ jährlich<br />
Keine<br />
10 % der Altersrente<br />
600 EUR<br />
24 % der Beitragssumme<br />
100 % der Altersrente<br />
48 % der Beitragssumme<br />
158
◆ Mindest(einlösungs)beitrag, Höchstbeitrag, Zuzahlungen<br />
Mindestbeitrag<br />
l laufende Beitragszahlung<br />
jährlich<br />
l Einlösungsbeitrag<br />
Höchstbeitrag<br />
l laufende Beitragszahlung<br />
jährlich<br />
l Einlösebeitrag<br />
Zuzahlung(en) jährlich<br />
Dynamik<br />
240 EUR<br />
60 EUR<br />
Gesamtsumme aus Beiträgen und Zuzahlungen<br />
höchstens 4 % der BBG zuzügl. 1.800 EUR<br />
Keine Begrenzung<br />
l Gesamtsumme aus Beiträgen und Zuzahlungen<br />
höchstens 4 % der BBG zuzügl. 1.800 EUR<br />
l Zusätzlich: Vervielfältigungsbetrag aus Anlass der<br />
Dienstbeendigung gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG<br />
l Zusätzlich: Übertragungswert gemäß § 4 BetrAVG<br />
(soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />
Bezugsgröße mindestens 500 EUR jährlich<br />
◆ Kapitalwahlrecht und Fristen für die Ausübung<br />
zum vereinbarten<br />
Altersrentenbeginn<br />
BRG<br />
TFR<br />
Vollständige<br />
Auszahlung<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Kapitalwahlrecht<br />
30 % mit<br />
Restverrentung<br />
X<br />
Fristen für die<br />
Ausübung<br />
11 Monate<br />
Vor Zahlung<br />
der ersten<br />
<strong>Rente</strong><br />
Vor Zahlung<br />
der ersten<br />
<strong>Rente</strong><br />
RGZ<br />
Kein Kapitalwahlrecht<br />
Bei Vorziehen des Altersrentenbeginns X X 11 Monate<br />
bei Aufschieben des Altersrentenbeginns<br />
11 Monate<br />
X<br />
X<br />
◆ Fristen für die Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />
Altersruhegeld<br />
Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />
verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
Aufschieben des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />
Keine<br />
Keine<br />
Spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Altersrentenbeginn<br />
159
9.7 Produktbeschreibung: Sterbegeld-Zusatzversicherung (SGZ)<br />
Die Sterbegeld-Zusatzversicherung dient der Absicherung von Bestattungskosten und kann im Rahmen<br />
der betrieblichen Altersversorgung zu den Produkten SI Betriebliche <strong>Rente</strong> und Pensionskassenversorgung<br />
abgeschlossen werden. Die SGZ kann nicht zusammen mit der Beitragsrückgewähr, der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />
oder der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug abgeschlossen werden.<br />
Die Leistung aus der SGZ ist vererbbar. Das bedeutet, das Sterbegeld wird bei Tod der versicherten Person<br />
an 1. den überlebenden Ehegatten oder <strong>Leben</strong>spartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres<br />
Todes verheiratet war bzw. eine eingetragene <strong>Leben</strong>spartnerschaft unterhielt, 2. an die Kinder zu gleichen<br />
Teilen, 3. die Erben oder 4. eine sonstige namentlich benannte Person (in der Reihenfolge unter Ausschluss<br />
der jeweils nachfolgenden Personen) ausgezahlt.<br />
Versicherte Leistungen<br />
Sterbegeld<br />
Bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer wid die vereinbarte<br />
Versicherungsumme – höchstens 8.000 EUR - gezahlt<br />
Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />
während der<br />
Ansparzeit<br />
während der<br />
<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
Die Überschussanteile aus der SGZ erhöhen die Leistungen aus der Hauptversicherung<br />
und ggf. eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherungen<br />
Die Überschussanteile aus der SGZ werden zur Erhöhung der Bonusrenten aus<br />
der Altersrente verwendet<br />
Grenzbestimmungen<br />
Endalter<br />
Versicherungssumme<br />
l Standard: Endalter 10 Jahre nach dem vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginnalter der<br />
Hauptversicherung<br />
l Alternativ:<br />
– mindestens: <strong>Rente</strong>nbeginnalter der Hauptversicherung<br />
– höchstens: 100 Jahre<br />
beitragspflichtig:<br />
mind. 1.000 EUR/höchstens 8.000 EUR<br />
beitragsfrei:<br />
mind. 500 EUR/höchstens 8.000 EUR<br />
160
10 Produktbeschreibung: Überschussverwendung<br />
Die jährlich entstehenden Überschüsse werden an die Kunden weitergegeben. Dies bewirkt je nach Produkt<br />
eine Erhöhung von Leistungen oder Reduzierung der Beiträge. In der Anlage finden Sie eine Übersicht<br />
über die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Überschussverwendungsformen. Neben den Überschüssen<br />
steht dem Kunden während der VersicherungsdauerAnsparzeit eine Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
bei Beendigung durch Tod, vollständige Kündigung, Erreichen des vereinbarten Ablaufs bzw.<br />
<strong>Rente</strong>nbeginns oder bei Übertragung des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel (bAV) zu, welche jährlich neu<br />
ermittelt werden. Über die Entwicklung seiner Ansprüche wird der Kunde jährlich informiert. Die Beteiligung<br />
an den Bewertungsreserven ist durch ihre unmittelbare Abhängigkeit von der Lage an den Kapitalmärkten<br />
erheblichen Schwankungen unterworfen. Die genaue Höhe kann erst zum Zeitpunkt der Zuteilung ermittelt<br />
werden und kann möglicherweise Null betragen. Zusätzlich werden die Kunden an den Bewertungsreserven<br />
während des <strong>Rente</strong>nbezugs (gilt auch im BU/EU-Leistungsfall) beteiligt. Die Beteiligung erfolgt hier in<br />
Form einer angemessenen Erhöhung der Beteiligung am Überschuss. Ein entsprechender Anteilsatz wird<br />
von uns jährlich deklariert.<br />
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
Gewinnbonus<br />
Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonussummen gebildet<br />
und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Bei Tod wird das Deckungskapital<br />
dieser Bonussummen ausgezahlt. Bei Ablauf der Versicherungsdauer werden die<br />
Bonussummen fällig.<br />
Erlebensfallbonus<br />
Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonussummen<br />
gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Die Bonussummen werden erst<br />
bei Erleben des Ablaufs der Versicherungsdauer fällig. Bei Tod gibt es zunächst<br />
keine Leistung aus diesen Bonussummen. Erst wenn das Deckungskapital inkl.<br />
Überschüsse die Todesfallsumme übersteigt, erhöht sich die Todesfallsumme auch<br />
aus Überschüssen. Deshalb ist die Ablaufleistung höher als beim Gewinnbonus.<br />
Leistungsbonus<br />
Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonussummen<br />
gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Die Todesfallleistung während<br />
der Vertragsdauer ist höher als beim Gewinnbonus. Der Leistungsbonus betont die<br />
Hinterbliebenenversorgung durch die während der Laufzeit stets höhere Todesfallleistung.<br />
Fondsanlage (bei TFV nicht möglich)<br />
Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />
des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S, HANSA-centro Class S,<br />
HI Topselect W oder D) angelegt.<br />
Bei Tod bzw. bei Ablauf werden die Fondsanteile fällig und erhöhen die Versicherungssumme.<br />
Bewertungsstichtag ist der letzte Börsentag des Vormonats.<br />
Schlussüberschuss<br />
Es wird ein Schlussüberschuss gewährt, der sich an der Versicherungssumme und<br />
der Beitragszahlungsdauer orientiert.<br />
Risikoversicherung<br />
Beitragsverrechnung<br />
Sie ist Standard bei der RIV. Der Überschuss wird direkt mit dem Beitrag verrechnet.<br />
Todesfallsofortbonus<br />
Alternative zur Beitragsverrechnung. Ausgehend vom gewünschten Versicherungsschutz<br />
bleibt der Beitrag jedoch identisch.<br />
161
SI Flexible <strong>Rente</strong><br />
während der Ansparzeit<br />
l verzinsliche Ansammlung<br />
Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt und<br />
tragen mit Zins und Zinseszins zur Erhöhung der Gesamtrente bei.<br />
l Fondsanlage<br />
Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />
des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />
HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
werden die Fondsanteile fällig und erhöhen die <strong>Rente</strong>. Bewertungsstichtag ist<br />
der letzte Börsentag des Vormonats.<br />
l Schlussüberschuss<br />
Es wird ein Schlussüberschuss gewährt, der sich am Deckungskapital zum<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn und der Beitragszahlungsdauer orientiert.<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l Bonusrente (Standard)<br />
Die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />
Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr. Die zuletzt gezahlte <strong>Rente</strong> ist von der<br />
Höhe her garantiert.<br />
l Bonusrente mit Sockel<br />
Ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der<br />
verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>.<br />
l fallende Bonusrente<br />
Sofort mit der ersten <strong>Rente</strong>nzahlung wird sie fällig. Da das Deckungskapital<br />
mit jeder <strong>Rente</strong>nzahlung abnimmt, wird bei konstantem Zinsüberschuss<br />
immer weniger ausgezahlt. Die versicherte <strong>Rente</strong> bleibt in ihrer Höhe<br />
erhalten.<br />
Entstehende Überschüsse erhöhen das Vertragsguthaben und reduzieren den Risiko-<br />
und Kostenanteil im Beitrag und erhöhen so die Fondsanteile.<br />
Der Kundenbeitrag ändert sich dadurch nicht.<br />
SIGNAL IDUNA<br />
GLOBAL GARANT<br />
Invest (SIGGI)<br />
SI Riester-<strong>Rente</strong><br />
(RR)<br />
während der Ansparzeit<br />
l verzinsliche Ansammlung<br />
Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt und<br />
tragen mit Zins und Zinseszins zur Erhöhung der Gesamtrente bei.<br />
l Schlussüberschuss<br />
Es wird ein Schlussüberschuss gewährt, der sich am Deckungskapital<br />
orientiert.<br />
l Fondsanlage<br />
Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />
des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />
HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />
werden die Fondsanteile fällig und erhöhen die <strong>Rente</strong>. Bewertungsstichtag ist<br />
der erste Börsentag des Kalenderjahres.<br />
162<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l Bonusrente<br />
Die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />
Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr. Die zuletzt gezahlte <strong>Rente</strong> ist von der<br />
Höhe her garantiert.<br />
l Bonusrente mit Sockel<br />
Ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der
verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten<br />
<strong>Rente</strong>.<br />
BUV, PBUV, EBUV,<br />
EUV, EKID<br />
PflegeEXKLUSIV<br />
(PFRV) und<br />
PflegePREMIUM<br />
(PPFRV)<br />
l Beitragsverrechnung (Standard)<br />
l alternativ verzinsliche Ansammlung<br />
l alternativ Fondsanlage<br />
Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />
des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />
HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum Ablauf der<br />
Versicherungsdauer werden die Fondsanteile fällig. Bewertungsstichtag ist<br />
der letzte Börsentag des Vormonats.<br />
l Im Leistungsfall werden die <strong>Rente</strong>n jährlich erhöht (Bonusrente).<br />
vor Eintritt des Pflegefalls<br />
l Bonusrente<br />
Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />
gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben.<br />
l alternativ Fondsanlage<br />
(mit Möglichkeit der Auszahlung des Fondsguthabens).<br />
Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />
des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />
HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Bewertungsstichtag<br />
ist der letzte Börsentag des Vormonats.<br />
l Es kann ein Schlussüberschuss gewährt werden.<br />
nach Eintritt des Pflegefalls<br />
l Die <strong>Rente</strong>n werden jährlich erhöht (Bonusrente).<br />
SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR)<br />
während der Ansparzeit<br />
l Bonusrente<br />
Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />
gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Sind Zusatzversicherungen<br />
eingeschlossen, so werden auch deren jährliche Überschussanteile<br />
zur Bildung von Bonusrenten bei der BR verwendet.<br />
l verzinsliche Ansammlung<br />
Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt<br />
und tragen mit Zins und Zinseszins zur Erhöhung der Gesamtrente bei.<br />
Aus Verträgen ohne Hinterbliebenenschutz wird bei Tod der versicherten<br />
Person keine Leistung aus den Überschüssen fällig. Solche Verträge<br />
erhalten einen zusätzlichen Risikoüberschussanteil.<br />
l Schlussüberschuss<br />
Es wird ein Schlussüberschuss gewährt, der sich am Deckungskapital zum<br />
<strong>Rente</strong>nbeginn und der Beitragszahlungsdauer orientiert.<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
l Bonusrente<br />
Die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />
Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr. Die zuletzt gezahlte <strong>Rente</strong> ist von der<br />
Höhe her garantiert.<br />
l Bonusrente mit Sockel<br />
Ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der<br />
verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>.<br />
163
Zusatzversicherungen<br />
l Die Beitragsverrechnung ist grundsätzlich Standard bei den Zusatzversicherungen<br />
(BUZ, PBUZ, EUZ, BEUZ, PBEUZ, RIZ, TZA). Der zugeteilte<br />
Überschuss wird direkt mit dem Beitrag verrechnet.<br />
l Alternativ ist bei der BUZ, PBUZ, EUZ, BEUZ und PBEUZ eine verzinsliche<br />
Ansammlung möglich, bei der RIZ und TZA der Todesfallsofortbonus.<br />
l Alternativ Fondsanlage (nur BUZ, PBUZ, EUZ, BEUZ, PBEUZ)<br />
Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />
des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />
HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum Ablauf der<br />
Versicherungsdauer werden die Fondsanteile fällig. Bewertungsstichtag ist<br />
der letzte Börsentag des Vormonats.<br />
Handelt es sich bei der Hauptversicherung um ein SIGGI-Produkt, werden<br />
die Überschüsse in den gleichen Fonds der Hauptversicherung angelegt.<br />
Diese werden in der Produktbeschreibung „SIGGI Allgemein“ genannt.<br />
l Im Leistungsfall werden bei der BUZ, PBUZ, EUZ, BEUZ und PBEUZ die<br />
<strong>Rente</strong>n jährlich erhöht (Bonusrente).<br />
Ausnahmen gibt es bei folgenden Zusatzversicherungen:<br />
BUZ/PBUZ/EUZ/BEUZ/PBEUZ/HRZ/WRZ zur BR<br />
Die Überschussanteile während der Ansparzeit werden zur Erhöhung der Leistungen<br />
aus der BR verwendet.<br />
Im BUZ-Leistungsfall werden die Überschussanteile für die Beitragsbefreiung zur<br />
Erhöhung der Altersrente verwendet. Die auf die BU-<strong>Rente</strong> entfallenden Überschussanteile<br />
führen zur jährlichen Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong>.<br />
Im HRZ/WRZ-Leistungsfall nach <strong>Rente</strong>nbeginn bezieht sich der HRZ/WRZ-Prozentsatz<br />
auf die versicherte Altersrente/Gesamtrente ohne Sockel.<br />
Aus den dann jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />
gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben.<br />
HRZ und WRZ (nicht bei BR)<br />
l Gewinnbonus<br />
Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonussummen<br />
gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben.<br />
l Fondsanlage<br />
Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />
des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />
HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum Leistungsbeginn<br />
werden die Fondsanteile fällig und erhöhen die <strong>Rente</strong>.<br />
Bewertungsstichtag ist der letzte Börsentag des Vormonats.<br />
Handelt es sich bei der Hauptversicherung um ein SIGGI-Produkt, werden<br />
die Überschüsse in den gleichen Fonds der Hauptversicherung angelegt.<br />
Diese werden in der Produktbeschreibung „SIGGI Allgemein“ genannt.<br />
Direktversicherung/Pensionskasse<br />
164<br />
SI Betriebliche<br />
<strong>Rente</strong>/SI Pensionskassenversorgung<br />
während der Ansparzeit<br />
l verzinsliche Ansammlung<br />
– Bildung eines Überschussguthabens, das jährlich verzinst wird<br />
– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird aus dem Überschussguthaben eine Zusatzrente<br />
gebildet, die die vereinbarte <strong>Rente</strong> erhöht<br />
– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an steuerlich anerkannte Hinterbliebene/Waisen<br />
oder einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) an<br />
steuerlich nicht anerkannte Personen
l Bonusrente<br />
– Bildung von zusätzlichen beitragsfreien <strong>Rente</strong>n (Bonusrenten), die jährlich<br />
dem Vertrag gutgeschrieben werden<br />
– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn werden die Bonusrenten fällig und erhöhen die vereinbarte<br />
<strong>Rente</strong><br />
– Bei Tod in der Ansparzeit verfallen die Bonusrenten, wenn keine Hinterbliebenen-<br />
oder Waisenrenten-Zusatzversicherung eingeschlossen ist<br />
l Fondsanlage<br />
– Erwerb von Fondsanteilen<br />
– Geldwert der Fondsanteile zum <strong>Rente</strong>nbeginn erhöht die vereinbarte <strong>Rente</strong><br />
– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an steuerlich anerkannte Hinterbliebene/Waisen<br />
oder einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für<br />
steuerlich nicht anerkannte Personen<br />
l Es kann ein Schlussüberschuss gewährt werden.<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit (Alter, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit)<br />
l Bonusrente<br />
Erhöhung der Gesamtrente um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />
Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr.<br />
GIBL/GIPK<br />
während der Ansparzeit<br />
l Ab Vertragsbeginn werden dem Vertragsguthaben Zinsüberschüsse auf das<br />
Sicherungsvermögen gutgeschrieben<br />
während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
Verwendung bei konventioneller Verrentung:<br />
l Bonusrente<br />
Die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich festgelegten Prozentsatz,<br />
erstmals nach einem Jahr.<br />
l Bonusrente mit Sockel<br />
(nur möglich bei BZM): Ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />
Sockels verwendet; der verbleibende Teile dient der jährlichen Steigerung der<br />
zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>.<br />
Verwendung bei fondsgebundener Verrentung:<br />
Das Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds SI SafeInvest<br />
angelegt. Kursgewinne des SI SafeInvest werden ab einer bestimmten<br />
Schwelle in <strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt. Außerdem werden Zinsüberschüsse<br />
auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben gutgeschrieben.<br />
BBUV/BPBUV/BEUV<br />
während der Anwartschaft (vor Eintritt BU/EU)<br />
l verzinsliche Ansammlung:<br />
– Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt<br />
– Verwendung bei Tod der VP: Verrentung des angesammelten Überschussguthabens<br />
an Hinterbliebene/Waisen. Option: Kapitalzahlung.<br />
Personen, die steuerlich nicht bezugsberechtigt sein können, erhalten ein<br />
einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR).<br />
– Verwendung bei Vertragsablauf: Kapitalauszahlung an VP<br />
während des Leistungsbezuges (nach Eintritt BU/EU)<br />
l Bonusrente<br />
Jährliche Erhöhung der BU/EU-<strong>Rente</strong><br />
165
Zusatzversicherungen<br />
(BUZ, EUZ,<br />
BEUZ, HRZ, WRZ,<br />
SGZ)<br />
BUZ/EUZ/BEUZ<br />
während der Anwartschaft<br />
l Die laufenden Überschussanteile erhöhen die Überschussanteile aus Hauptversicherung<br />
und allen Zusatzversicherungen (außer SGZ).<br />
während des Leistungsbezuges<br />
l Bonusrente<br />
HRZ/WRZ: Die Verwendung der Überschussanteile entspricht der vereinbarten<br />
Verwendung für die Überschussanteile aus der Hauptversicherung.<br />
SGZ: Die Überschussanteile erhöhen die Überschussanteile aus der Hauptversicherung.<br />
166
Beitragsverrechnung<br />
Produkte der<br />
<strong>Leben</strong>sversicherung<br />
Kapitallebensversicherung<br />
(KLV)<br />
Todesfallversicherung<br />
(TFV)<br />
Risikolebensversicherung<br />
(RIV)<br />
Versicherung auf festen<br />
Termin (FT)<br />
l<br />
Fondsanlage<br />
l l l l<br />
l<br />
l<br />
l<br />
verzinsliche<br />
Ansammlung<br />
Todesfallsofortbonus<br />
Gewinnbonus<br />
Leistungsbonus<br />
Erlebensfallbonus<br />
l<br />
SI Produkte Ansparzeit <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
verzinsliche<br />
Ansammlung<br />
Bonusrente Fondsanlage Bonusrente<br />
Bonusrente<br />
mit Sockel<br />
fallende<br />
Bonusrente<br />
SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) l l l l l<br />
SI Riester-<strong>Rente</strong> (RR) l l l l<br />
SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR) l l l l l<br />
SI Betriebliche <strong>Rente</strong><br />
(BE)<br />
l l l l<br />
SI Pensionskassenversorgung<br />
(PK)<br />
l l l l<br />
Bonusrente<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
(BUV)<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
Premium<br />
BUV (PBUV)<br />
Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />
(EUV)<br />
PflegeEXKLUSIV<br />
(PFRV)<br />
PflegePREMIUM<br />
(PPFRV)<br />
verzinsliche<br />
Ansammlung<br />
vor Eintritt des Leistungsfalls<br />
Bonusrente<br />
Fondsanlage<br />
Produkte der<br />
Invaliditätsabsicherung<br />
Beitragsverrechnung<br />
l l l l<br />
l l l l<br />
l l l l<br />
l l l<br />
l l l<br />
im Leistungsfall<br />
Bonusrente<br />
mit Sockel<br />
fallende<br />
Bonusrente<br />
Betr. Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
(BBUV)<br />
Premium BBUV<br />
(BPBUV)<br />
Betr. Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />
(BEUV)<br />
l<br />
l<br />
l<br />
l<br />
l<br />
l<br />
l Standard<br />
l Alternative<br />
167
SIGGI-Produkte Ansparzeit <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
Fondsanlage Bonusrente Bonusrente mit fallende Bonusrente Fondsanlage<br />
Sockel<br />
Basis-<strong>Rente</strong> (GIBR) l l l l<br />
Riester-<strong>Rente</strong> (GIRR) l l l l<br />
Flexible <strong>Rente</strong> (GIFR) l l l l l<br />
Betriebliche LV (GIBL) l l l (BZM) l<br />
Pensionskassenversorgung<br />
(GIPK)<br />
l l l (BZM) l<br />
Zusatzprodukte Ansparzeit <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />
Bonusrente<br />
SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR)<br />
Hinterbliebenenrenten-<br />
Zusatzversicherung (HRZ)<br />
Waisenrenten-<br />
Zusatzversicherung (WRZ)<br />
SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR)<br />
Hinterbliebenenrenten-<br />
Zusatzversicherung (HRZ)<br />
verzinsliche<br />
Ansammlung<br />
Bonusrente<br />
Fondsanlage<br />
Gewinnbonus<br />
Bonusrente<br />
mit Sockel<br />
fallende<br />
Bonusrente<br />
l l l l l<br />
l l l l l<br />
l l l<br />
Waisenrenten-<br />
Zusatzversicherung (WRZ)<br />
Sterbegeld-<br />
Zusatzversicherung (SGZ)<br />
l l l<br />
l l l<br />
l Standard<br />
l Alternative<br />
168
Übersicht: Überschussverwendungsformen<br />
Zusatzprodukte<br />
verzinsliche<br />
Ansammlung<br />
Fondsanlage<br />
Bonusrente<br />
Beitragsverrechnung<br />
Todesfallsofortbonus<br />
Berufsunfähigkeits-<br />
l l l<br />
Zusatzversicherung (BUZ)<br />
Berufsunfähigkeits-Zusatzvers.<br />
l<br />
(BUZ) bzw. Kombinierte Berufs- und<br />
Erwerbsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung (BEUZ) zur<br />
SI Basis-<strong>Rente</strong><br />
Premium BUZ (PBUZ) l l l<br />
Kombinierte Berufs- und<br />
l l l<br />
Erwerbsunfähigkeits-<br />
Zusatzversicherung (BEUZ)<br />
Kombinierte Premium Berufs- und<br />
l l l<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(PBEUZ)<br />
BUZ zu SIGGI Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung/SIGGI<br />
l<br />
l<br />
Pensionskassen-<br />
versorgung<br />
Premium BUZ zu SIGGI Betriebliche<br />
l l l<br />
<strong>Leben</strong>sversicherung/SIGGI Pensionskassenversorgung<br />
BUZ zu SI Betriebliche <strong>Rente</strong>/<br />
l<br />
l<br />
SI Pensionskassenversorgung<br />
Premium BUZ zu SI Betriebliche<br />
l l l<br />
<strong>Rente</strong>/SI Pensionskassenversorgung<br />
Kombinierte Berufs- und<br />
l l l<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(BEUZ) zur SI Betriebliche<br />
<strong>Rente</strong>/SI Pensionskassenversorgung<br />
Kombinierte Premium Berufs- und<br />
l l l<br />
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
(PBEUZ) zur SI Betriebliche<br />
<strong>Rente</strong>/SI Pensionskassenversorgung<br />
Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
l l l<br />
(EBUV)<br />
Erwerbsunfähigkeits-<br />
l l l<br />
Zusatzversicherung (EUZ)<br />
EUZ zu SIGGI Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung/SIGGI<br />
l<br />
l<br />
Pensionskassen-<br />
versorgung<br />
EUZ zu SI Betriebliche <strong>Rente</strong>/<br />
l l l<br />
SI Pensionskassenversorgung<br />
Risiko-Zusatzversicherung (RIZ) l l<br />
Ergänzende Kinderinvalidität (EKID) l l<br />
Todesfall-Zusatzversicherung in der<br />
Ansparzeit (TZA) zur GIFR<br />
l<br />
l<br />
l Standard<br />
l Alternative<br />
169
11. Steuerliche Behandlung der privaten und betrieblichen Altersversorgung<br />
Das Kennzeichen des Alterseinkünftegesetzes ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dabei werden<br />
prinzipiell die Beiträge von Basisprodukten von Jahr zu Jahr zunehmend steuerlich entlastet, während<br />
die Leistungen - das sind stets <strong>Rente</strong>n - ebenfalls jährlich zunehmend einkommensteuerpflichtig werden.<br />
Erfasst werden auch alle Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen. Die Steuerentlastung<br />
der Beiträge führt zu Einkommensteuerausfällen im Bundeshaushalt. Daher müssen Teile des gesamten<br />
Steuersystems neu geordnet werden. Um die daraus resultierenden Belastungen aufzufangen und um<br />
alle Bürger steuerlich möglichst gerecht zu behandeln, gibt es Übergangsfristen bis zum Jahr 2040. – Es<br />
gilt weiterhin - bis 2019 - die sog. Günstigerprüfung. Sie wurde rückwirkend modifiziert, so dass sich Beiträge<br />
zur Basisversorgung im abzugsfähigen Rahmen immer steuerlich auswirken.<br />
Das Interesse unserer Kunden wird sich in Zukunft auf die steuerlichen Auswirkungen richten. Hierfür steht<br />
Ihnen der LV-/bAV-Beratungsassistent zur Unterstützung zur Verfügung.<br />
In den einzelnen Produktbeschreibungen finden Sie Hinweise zur steuerlichen Behandlung der Beiträge<br />
und Leistungen aller LV-Produkte.<br />
I. Private Versorgung<br />
1. Basisprodukte (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG)<br />
Basisprodukte sind Leibrenten. Sie sind auf das <strong>Leben</strong> einer versicherten Person bezogen und entfallen<br />
bei deren Tod. Dazu gehören die Leistungen der GRV und der berufsständischen Versorgungswerke (z.B.<br />
Bayerische Ärzteversorgung, Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern). Die entsprechenden Produkte<br />
der <strong>Leben</strong>sversicherer sind in erster Linie Altersrenten, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:<br />
tatsächliches <strong>Rente</strong>nbeginnalter mind. 60 Jahre, Ausschluss von Übertragung, Beleihung, Veräußerung,<br />
Kapitalisierung, Vererbung. Zulässige Zusatzversicherungen, die ebenfalls Leibrenten leisten, sind BUZ/<br />
PBUZ, EUZ, HRZ an Ehegatten und WRZ an kindergeldberechtigte Kinder. Der auf die Altersver-sorgung<br />
entfallende Beitragsanteil muss mehr als 50% betragen.<br />
1.1. Beiträge (§ 10 Abs. 3 EStG)<br />
Abzugsfähig sind in 2011 höchstens 72 % von 20.000 EUR (Ehepaare: 40.000 EUR) der Gesamtbeiträge<br />
abzüglich vollem Arbeitgeberanteil zur GRV. Der Anteil der abzugsfähigen Beiträge steigt um jährlich 2<br />
%-Punkte und erreicht in 2025 100 %.<br />
Beispiel<br />
Angestellter, ledig, Jahresgehalt 40.000 EUR, GRV-Beitragssatz 19,9 % (Beitragssatz 2010)<br />
1. Wieviel Euro kann unser Interessent von seinen GRV-Beiträgen absetzen<br />
Gesamter GRV-Beitrag<br />
davon 72 %<br />
abzügl. AG-Beitrag<br />
steuerlich abzugsfähiger AN-Beitrag zur GRV<br />
7.960 EUR<br />
5.731 EUR<br />
- 3.980 EUR<br />
=1.751 EUR<br />
Der Interessent kann von seinen GRV-Beiträgen 1.751 EUR absetzen.<br />
170
2. Wieviel kann noch zusätzlich abgesetzt werden<br />
max. 72 % von 20.000 EUR =<br />
abzügl. AG-Beitrag zur GRV<br />
abzügl. abzugsfähiger AN-Beitrag zur GRV<br />
= max. abzugsfähiger Beitrag zur privaten Basisversorgung<br />
3. Welcher Beitragsaufwand ist dazu erforderlich<br />
14.400 EUR<br />
- 3.980 EUR<br />
- 1.751 EUR<br />
= 8.669 EUR<br />
Höchstaufwand<br />
Abzügl. GRV-Gesamtbeitrag<br />
Höchstaufwand privaten Basisversorgung<br />
20.000 EUR<br />
- 7.960 EUR<br />
= 12.040 EUR<br />
Der erforderliche Beitragsaufwand beträgt 12.040 EUR; davon 72 % ergibt den<br />
höchstmöglichen Abzug von 8.669 EUR. (siehe Ziff. 2)<br />
1.2. <strong>Rente</strong>n (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG)<br />
Der einkommensteuerpflichtige Anteil einer GRV- oder Basis-<strong>Rente</strong> hängt vom Jahr des <strong>Rente</strong>nbeginns und<br />
von der Höhe der Jahresrente im ersten vollen Kalenderjahr ab. Für 2011 beträgt er 62 %. Bis 2020 steigt<br />
er um 2 %-Punkte jährlich auf 80 %, um anschließend um jährlich 1 %-Punkt auf<br />
100 % bis 2040 zu steigen. – Der steuerfrei bleibende Teil wird dauerhaft als Betrag festgeschrieben;<br />
Erhöhungen sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Auch für BU/EU- und Hinterbliebenenrenten in<br />
Verbindung mit einer (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong> gelten diese steuerlichen Regelungen.<br />
Beispiel:<br />
Ein Arbeitnehmer geht im August 2011 in <strong>Rente</strong>. Er erhält monatlich 1.500 EUR. Die <strong>Rente</strong> steigt zum<br />
01. Juli 2012 auf 1.530 EUR und zum 01. Juli 2013 auf 1.570 EUR.<br />
Wie wird diese <strong>Rente</strong> besteuert<br />
In 2011 beträgt der Besteuerungsanteil 62 % (2009: 58%, 2010: 60%).<br />
In 2012<br />
6 x 1.500 EUR<br />
6 x 1.530 EUR<br />
Summe<br />
x 62 %<br />
Abzügl. Werbungskosten-Pauschalbetrag<br />
Abzügl. Sonst. Vorsorgeaufwendungen (KV)<br />
abzügl. Sonstige Sonderausgaben<br />
Zu versteuerndes Einkommen<br />
Einkommensteuer *<br />
9.000 EUR<br />
+ 9.180 EUR<br />
=18.180 EUR<br />
*Für die restliche Laufzeit der <strong>Rente</strong> wird ein Freibetrag von 6.908 EUR<br />
festgeschrieben (18.180 EUR – 11.272 EUR).<br />
11.272 EUR<br />
- 102 EUR<br />
- 1.900 EUR<br />
- 36 EUR<br />
= 9.234 EUR<br />
EUR<br />
171
In 2013<br />
6 x 1.530 EUR<br />
6 x 1.570 EUR<br />
Summe<br />
Abzügl. Freibetrag<br />
Abzügl. Werbungskosten-Pauschalbetrag<br />
Abzügl. Sonst. Vorsorgeaufwendungen (KV)<br />
Abzügl. Sonstige Sonderausgaben<br />
Zu versteuerndes Einkommen<br />
Einkommensteuer *<br />
9.180 EUR<br />
+ 9.420 EUR<br />
=18.600 EUR<br />
* Berechnung lt. Grundtabelle 2010; Solidaritätszuschlag fällt nicht an<br />
6.908 EUR<br />
- 102 EUR<br />
- 1.900 EUR<br />
- 36 EUR<br />
= 9.654 EUR<br />
EUR<br />
2. Riester-<strong>Rente</strong> (AVmG)<br />
Die Riester-<strong>Rente</strong> hat ähnliche Eigenschaften wie Basisprodukte und soll den Ausbau der privaten <strong>Rente</strong>nergänzung<br />
fördern. Dazu werden als Anreiz Zulagen bzw. Steuervergünstigungen gewährt, die mit dem<br />
jeweiligen Beitrag verrechnet werden, wodurch der tatsächlich zu zahlende Eigenbeitrag deutlich geringer<br />
ausfällt. Dabei gilt stets die günstigere Regelung. Außerdem erhalten seit 2008 alle Förderberechtigten, die<br />
zu Beginn des Kalenderjahres das 25. <strong>Leben</strong>sjahr noch nicht vollendet haben, einmalig einen sog. Berufseinsteiger-Bonus<br />
von 200 EUR.– Der Förderung der Sparphase steht die steuerliche Belastung in der<br />
<strong>Rente</strong>nbezugsphase gegenüber: Diese <strong>Rente</strong>n sind voll zu versteuern.<br />
2.1. Beiträge (§ 10a Abs.1 und 2 EStG)<br />
2.1.1. Zulagen<br />
Zulagen werden pro Person gewährt. Jeder Versicherungsnehmer hat Anspruch auf eine Grundzulage;<br />
Ehepartner haben einen eigenen Anspruch. Eine Kinderzulage wird nur einmal pro Elternpaar gewährt. Sie<br />
geht an die Mutter, sofern kein gemeinsamer Antrag auf Zulagen von den Ehegatten gestellt wird.<br />
Jahr Grundzulage Kinderzulage für vor 2008<br />
geborene Kinder<br />
seit 2008 154 EUR 185 EUR 300 EUR<br />
Kinderzulage für ab 2008<br />
geborene Kinder<br />
Voraussetzung ist, dass die Eigenbeiträge – vermindert um die Zulage/n - in voller Höhe gezahlt werden.<br />
Wird weniger gezahlt als begünstigt ist, so werden die Zulagen anteilig gekürzt.<br />
Jahr Eigenbeitrag *<br />
seit 2008<br />
4 % (max. 2.100 EUR abzügl. Zulagen, mind. jedoch 60 EUR)<br />
* bezogen auf sozialversicherungspflichtige Einnahmen des Vorjahres<br />
Beispiel für 2012<br />
Arbeitnehmer, verheiratet, 2 Kinder, Ehefrau nicht erwerbstätig, Steuerklasse III/2, Jahresgehalt 2011<br />
40.000 EUR, in 2012: 41.000 EUR<br />
172<br />
Jahresgehalt 2011<br />
Mindesteigenbeitrag 4 %<br />
Zulage Ehemann<br />
Zulage Ehefrau *<br />
Zulagen für Kinder<br />
Regelbeitrag<br />
* eigener Vertrag erforderlich<br />
40.000 EUR<br />
1.600 EUR<br />
- 154 EUR<br />
- 154 EUR<br />
- 370 EUR<br />
= 922 EUR
2.1.2. Sonderausgabenabzug<br />
Als Sonderausgaben können – unabhängig von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen –<br />
folgende Altersversorgungsbeiträge (Eigenbeiträge und Zulagen) steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Jahr<br />
seit 2008<br />
Höchstbeitrag<br />
2.100 EUR<br />
Beispiel für 2010<br />
Jahresgehalt 2010<br />
41.000 EUR<br />
Altersvorsorgebeiträge (inkl. Zulagen) 1.600 EUR<br />
(Maximal 2.100 EUR sind als Sonderausgaben abzugsfähig.)<br />
Einkommensteuerersparnis *<br />
408 EUR<br />
Abzüglich Zulagen<br />
- 678 EUR<br />
Erstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung = 0 EUR *<br />
* Berechnung laut Splittingtabelle 2010; Solidaritätszuschlag fällt nicht an<br />
Fazit: AVmG-Produkte wie (SIGGI) Riester-<strong>Rente</strong> sind besonders für zwei Kundengruppen interessant. Die<br />
erste hat hohe Ansprüche auf Zulagen; das sind Kunden auf unterem und mittlerem Einkommensniveau mit<br />
mehreren Kindern. Die zweite Gruppe erzielt überdurchschnittliche Einkommen und profitiert so von hohen<br />
Steuerersparnissen.<br />
2.2. Leistungen (§ 22 Nr. 5 EStG)<br />
Riester-<strong>Rente</strong>n und einmalige Kapitalzahlungen sind voll einkommensteuerpflichtig.<br />
2.3. Wohnriester (Eigenheimrentengesetz)<br />
Das in einem Altersvorsorgevertrag angesammelte Kapital kann förderunschädlich zur Anschaffung oder<br />
Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung, zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung oder zum<br />
Erwerb von Genossenschaftspflichtanteilen entnommen werden.<br />
Das entnommene Kapital wird jährlich fiktiv mit 2 % verzinst. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird dieser<br />
Betrag entweder als Einmalbetrag (mit 30 %-igem Abschlag) oder gleichmäßig verteilt bis zur Vollendung<br />
des 85. <strong>Leben</strong>sjahres besteuert.<br />
3. Kapitalanlageprodukte (inkl. TFV)<br />
3.1. Beiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a und b EStG)<br />
Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />
3.2. Leistungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)<br />
3.2.1 Todesfallleistungen<br />
Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
3.2.2. Kapitalzahlungen<br />
Wird eine Kapitalzahlung im Erlebensfall, bei Rückkauf oder Verkauf fällig, so sind 50 % der Erträge einkommensteuerfrei,<br />
wenn<br />
– der Versicherungsnehmer bzw. die bezugsberechtigte Person mind. 60 Jahre alt ist<br />
– die Vertragsdauer mind. 12 Jahre beträgt und<br />
– ein Mindesttodesfallschutz gegeben ist.<br />
Die Vorschriften zum Mindesttodesfallschutz betreffen die Produkte KLV(A) und TFV; entsprechende Hinweise<br />
sind in die jeweiligen Produktbeschreibungen aufgenommen worden. Von den Erträgen (Ausnahme<br />
beim Verkauf) muss die Versicherungsgesellschaft 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszu-<br />
173
schlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.<br />
Durch die Kapitalertragsteuerpflicht „an der Quelle“ ist die Einkommensteuerpflicht der voll steuerpflichtigen<br />
Erträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Eine Angabe der Erträge in der Einkommensteuererklärung<br />
ist nicht erforderlich, sondern nur dann sinnvoll, wenn der Spitzensteuersatz unter 25 % liegt (zu<br />
versteuerndes Einkommen unter 15.000 EUR/30.000 EUR p.a.).<br />
Wenn die Erträge nur zu 50 % der Besteuerung unterliegen, muss die Kapitalertragsteuer trotzdem auf den<br />
vollen Ertrag erhoben werden. In diesem Fall hat die Kapitalertragsteuer keine abgeltende Wirkung. Um<br />
nur den halben Ertrag zum individuellen Steuersatz zu versteuern, muss der Kunde den vollen Ertrag in<br />
seiner Einkommensteuererklärung angeben. Dann werden die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge auf die<br />
Steuerschuld angerechnet.<br />
Die Erträge errechnen sich aus der vollen oder halben Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe<br />
der gezahlten Beiträge inkl. der für Todesfallleistungen wie z.B. RIZ, HRZ, aber ohne die Beiträge für<br />
BUZ/PBUZ und EUZ.<br />
Beispiel:<br />
Ablaufleistung: 100.000 EUR, Beiträge: KLV: 45.000 EUR, RIZ: 5.000 EUR (netto),<br />
BUZ: 13.000 EUR (netto)<br />
Ablaufleistung 100.000 EUR<br />
- KLV-Beiträge - 45.000 EUR<br />
- Beiträge zur RIZ - 5.000 EUR<br />
= Ertrag = 50.000 EUR<br />
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer <strong>Leben</strong>sversicherung sind ab 01.01.2009 einkommensteuerpflichtig.<br />
Für das Versicherungsunternehmen besteht keine Verpflichtung, Kapitalertragsteuer (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abzuziehen. Vielmehr muss die Gesellschaft diesen Vorgang<br />
beim Wohnsitzfinanzamt des Kunden (= alter VN) melden. Der Kunde muss den Veräußerungsgewinn im<br />
Rahmen seiner Einkommensteuererklärung deklarieren; die Besteuerung erfolgt dann mit dem Abgeltungsteuersatz<br />
von 25% zuzügl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.<br />
3.2.3. Alters- und Hinterbliebenenrenten (§ 22 Nr.1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG)<br />
Altersrenten aus FR und SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> sowie Hinterbliebenenrenten sind mit dem Ertragsanteil zu<br />
versteuern.<br />
Alter bei <strong>Rente</strong>nbeginn in Jahren 58 59 60/61 62 63 64 65/66<br />
Ertragsanteil in % 24 23 22 21 20 19 18<br />
4. BUV, PBUV, EBUV, DUV, EDUV, EUV, RIV, EKID, EVS, PFRV, PPFR und<br />
Zusatzversicherungen<br />
4.1. Beiträge (§ 10 Abs. 4 EStG)<br />
Beiträge zu den o.g. Produkten sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Es gelten jedoch die nachträglich<br />
aufgeführten Höchstbeträge.<br />
Neben den genannten Produkten zählen hierzu nur die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Krankenund<br />
Pflegepflichtversicherung. Personen, die keinen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten (z.B.<br />
Selbstständige und Freiberufler), können bis zu 2.800 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen;<br />
ansonsten beträgt der Höchstbetrag 1.900 EUR. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist die Höhe der<br />
Abzugsbeträge für jeden separat zu ermitteln. Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes sind jedoch<br />
mindestens die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. die Beiträge für einen<br />
174
Basiskrankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung sowie die Beiträge<br />
zur Pflegepflichtversicherung steuerlich abzugsfähig.<br />
4.2. Leistungen<br />
4.2.1. RIZ/V, EVS<br />
Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />
4.2.2. BUZ/V, EBUV, PBUZ/V, EUZ/V, DUZ/V, EDUV, EKID, WRZ (§ 22 Nr. 1 Satz 3<br />
Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG in Verbindung mit § 55 Abs. 2<br />
EStDV)<br />
<strong>Rente</strong>n sind mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />
Dauer der <strong>Rente</strong> in Jahren 25 20 15/14 10 5 2<br />
Ertragsanteil in % 26 21 16 12 5 1<br />
4.2.3. Pflegerenten (§ 3 Nr. 1 a EStG)<br />
Pflegerenten sind steuerfrei.<br />
4.2.4. BUZ, PBUZ, DUZ, EUZ, HRZ, WRZ in Verbindung mit einer (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong><br />
Für BU-/PBU-/DU-/EU-/HRZ-/WRZ-<strong>Rente</strong>n in Verbindung mit einer (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong><br />
gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie für die (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong> (siehe 1.2.).<br />
Hinweis: Eine EBUV/EDUV zur (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong> wird steuerlich nicht anders behandelt<br />
als eine EBUV in Ergänzung zu irgendeinem anderen Produkt.<br />
5 Weitere Hinweise: Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer<br />
Versicherungsleistungen, die nicht an den Versicherungsnehmer erbracht werden, unterliegen<br />
grundsätzlich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Es gelten jedoch –je nach Verwandtschaftsgrad-<br />
unterschiedlich hohe Freibeträge, sodass in vielen Fällen keine Steuer<br />
anfällt.<br />
Bei gegenseitiger Absicherung in <strong>Leben</strong>spartnerschaften sollte darauf geachtet werden,<br />
dass VN und Bezugsberechtigter identisch sind.<br />
II. Direktversicherung/Pensionskasse<br />
1. Allgemeines<br />
Direktversicherungen bzw. Pensionskassenversicherungen sind <strong>Leben</strong>sversicherungen, die<br />
vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer und Beitragszahler) zur Versorgung des Arbeitnehmers<br />
(Versicherte Person und Bezugsberechtigter) abgeschlossen werden. Die Beiträge<br />
aufgrund von Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2004 erteilt werden, können in den<br />
Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gezahlt werden. Erst die <strong>Rente</strong>n (oder ggf. das<br />
Kapital bei Ausübung der Kapitaloption) in der Leistungsphase sind steuerpflichtig (nachgelagerte<br />
Besteuerung).<br />
2. Steuerliche Behandlung der Beiträge beim Arbeitgeber<br />
Betrieblich veranlasste Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind Betriebsausgaben.<br />
Das gilt auch für die Beitragszahlungen für Direktversicherungen bzw. an die<br />
Pensionskasse (§ 4 Abs. 4 in Verbindung mit § 4b und 4c EStG). Auch Beiträge für den<br />
175
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und für den mitarbeitenden Ehegatten können als Betriebsausgaben<br />
geltend gemacht werden, wenn die betriebliche Veranlassung anerkannt ist.<br />
3. Steuerliche Förderung der Beiträge beim Arbeitnehmer<br />
Die Beiträge des Arbeitgebers in die Direktversicherung bzw. an die Pensionskasse stellen Arbeitslohn dar<br />
und unterliegen damit grundsätzlich der Lohn- bzw. Einkommensteuerpflicht. Die Aufwendungen werden jedoch<br />
gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert, indem die Beiträge bis zu 4 Prozent der jeweils gültigen<br />
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei<br />
bleiben.<br />
Die Grenze für die steuerfreie Dotierung gemäß § 3 Nr. 63 EStG erhöht sich um einen Festbetrag von bis<br />
zu 1.800 EUR jährlich, soweit keine Beiträge nach § 40b EStG a.F. aufgrund einer Altzusage pauschalversteuert<br />
wird.<br />
4. Versteuerung der Versorgungsleistungen<br />
Soweit Versorgungsleistungen (als <strong>Rente</strong> oder im Rahmen der Kapitaloption als Einmalkapitalzahlung) aus<br />
steuerfreien Beitragsleistungen gemäß § 3 Nr. 63 EStG bestehen, werden diese im Zeitpunkt der Auszahlung<br />
als „Sonstige Einkünfte“ voll besteuert (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Die Erträge mindern sich um den<br />
Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG) und ggf. um den Altersentlastungsbetrag (§ 24a<br />
EStG).<br />
5. Übergangsregelungen für Versorgungszusagen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurden<br />
Aus Vertrauensschutzgründen bleibt die vor dem 01.01.2005 geltende Möglichkeit der Pauschalversteuerung<br />
der Beiträge gemäß § 40b EStG a.F. bestehen.<br />
Beiträge, die aufgrund einer Versorgungszusage, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurde, geIeistet werden,<br />
kann der Arbeitgeber weiterhin bis zu einer Höhe von 1.752 EUR jährlich mit 20 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuern.<br />
Einzelheiten finden Sie in den PDF-Fachmerkblättern 22088xx (steuerliche Behandlung der Direktversicherung),<br />
22089xx (steuerliche Behandlung der Pensionskassenversorgung) und 22103xx<br />
(Sozialversicherung).<br />
176
12. Schutz der privaten Altersversorgung vor Pfändung oder bei<br />
Insolvenz und bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />
12.1 Schutz vor Pfändung oder bei Insolvenz<br />
Das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ ist am 31.03.2007 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes<br />
ist es, privates Altersvorsorgevermögen im Fall der Pfändung oder bei Insolvenz besser als bisher vor<br />
dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Dies ist besonders für Selbstständige wichtig, deren private Altersversorgung<br />
in der Vergangenheit unzureichend geschützt war und Gläubiger in der Regel hierauf unbegrenzt<br />
zugreifen konnten.<br />
Schutz der privaten Altersversorgung<br />
Sollen die Ansprüche aus privaten <strong>Leben</strong>s- oder <strong>Rente</strong>nversicherungen vor einer Pfändung oder bei<br />
Insolvenz geschützt werden, ist eine Umwandlung von bereits bestehenden Versicherungen in pfändungsgeschützte<br />
Verträge erforderlich. Das bedeutet: Eine Kapitallebensversicherung muss in eine pfändungsgeschützte<br />
private <strong>Rente</strong>nversicherung umgewandelt werden, da der Pfändungsschutz eine Kapitalzahlung<br />
für den Erlebensfall nicht zulässt. Mögliche Nachteile: Die Umwandlung einer Kapitallebensversicherung in<br />
eine private <strong>Rente</strong>nversicherung führt steuerlich zum Umwandlungszeitpunkt zu einem Zufluss der Zinserträge<br />
und damit ggf. zu einer Versteuerung. Grund: Der ursprüngliche Vertrag gilt steuerlich als beendet.<br />
Außerdem kann ein geänderter Rechnungszins oder Veränderungen durch ein neues Tarifwerk zu weiteren<br />
Nachteilen führen.<br />
Sollen für eine private <strong>Rente</strong>nversicherung die Pfändungsfreibeträge genutzt werden, ist ggf. zunächst<br />
eine Anpassung des Vertrages an die gesetzlichen Vorgaben notwendig:<br />
l <strong>Rente</strong>nbeginn nicht vor dem 60. Lj.<br />
l Nur laufende <strong>Rente</strong>nzahlungen zulässig -<br />
Ausnahme: Kapitalzahlung für den Todesfall erlaubt<br />
l Bezugsrecht nur für Hinterbliebene zulässig<br />
l Versicherungsnehmer ist gleichzeitig versicherte Person<br />
Zusätzlich muss die Verfügung über die Ansprüche aus dem Vertrag durch Kündigung, Beleihung, Verpfändung<br />
oder Abtretung in Form einer vertraglichen Vereinbarung unwiderruflich ausgeschlossen werden.<br />
Grund für diese Vorgaben: Der Gesetzgeber will nur „echte“ private Alters- und Hinterbliebenenversorgungen<br />
schützen.<br />
SIGNAL IDUNA Verfügungsverzicht<br />
Um SIGNAL IDUNA-Verträge vor Pfändung oder bei Insolvenz zu schützen, müssen bestehende Kapitallebensversicherungen<br />
zunächst in private <strong>Rente</strong>nversicherungen umgewandelt werden, die den gesetzlichen<br />
Regelungen entsprechen (siehe oben). Bereits bestehende private <strong>Rente</strong>nversicherungen sind ggf. ebenfalls<br />
den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Zusätzlich ist es erforderlich, für die mit uns abgeschlossenen<br />
Verträge einen sog. Verfügungsverzicht unwiderruflich zu vereinbaren. Grundsätzlich sollte eine solche<br />
Schutzmaßnahme nicht sofort bei Vertragsabschluss getroffen werden. Der Versicherungsnehmer verzichtet<br />
ansonsten von Beginn an auf Flexibilität, die für seinen späteren Finanzbedarf wichtig sein kann. Ausnahme:<br />
Für Selbstständige mit hohem Unternehmerrisiko kann es evt. sinnvoll sein, einen Verfügungsverzicht<br />
für die private Altersversorgung gleich bei Vertragsabschluss mit der SIGNAL IDUNA zu vereinbaren.<br />
Private <strong>Leben</strong>s- und <strong>Rente</strong>nversicherungen können so in der Ansparphase bis zu 238.000 EUR (Rückkaufswert)<br />
abgesichert werden. Aber auch Leistungen, die darüber hinausgehen, sind in einem begrenzten<br />
Umfang geschützt. Erst ab einem Betrag ab 714.000 EUR unterliegen übersteigende Beträge vollständig<br />
der Pfändung bzw. fallen vollständig in die Insolvenzmasse. In der Leistungsphase sind laufende private<br />
<strong>Rente</strong>n wie Arbeitseinkommen geschützt (mindestens 989,99 EUR mtl. für alle relevanten Einkünfte). Sind<br />
unterhaltspflichtige Personen zu versorgen, ist der zuletzt genannte Freibetrag entsprechend höher.<br />
177
Schutz auch ohne Verfügungsverzicht<br />
Für folgende Vertragsformen ist kein Verfügungsverzicht erforderlich:<br />
l Verträge der betrieblichen Altersversorgung<br />
l Basisrenten im staatlich geförderten Umfang<br />
l Riesterrenten im staatlich geförderten Umfang<br />
12.2 Schutz bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />
Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss seine „Bedürftigkeit“ nachweisen. Das bedeutet: Vor Bewilligung<br />
der Leistung ist eventuell vorhandenes Vermögen zu verwerten, wenn der so genannte Grundfreibetrag<br />
überschritten wird. Dieser beträgt 150 EUR je vollendetem <strong>Leben</strong>sjahr des Antragstellers und 150 EUR<br />
für jedes <strong>Leben</strong>sjahr seines Partners (Ehepartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, eingetragene<br />
<strong>Leben</strong>spartnerschaft), mindestens aber jeweils 3.100 EUR pro Person. Kinder zählen bei der Ermittlung<br />
des Freibetrages nicht mit. So bleiben - je nach Geburtsjahrgang - bis zu 10.050 EUR pro Person bzw.<br />
20.100 EUR pro Paar von der Verwertung ausgenommen (Übergangsregelung: Für Antragsteller, die vor<br />
dem 01.01.1948 geboren sind, sowie für deren Partner, sofern diese ebenfalls vor dem 01.01.1948<br />
geboren sind, beträgt der Grundfreibetrag 520 EUR pro <strong>Leben</strong>sjahr, maximal 33.800 EUR pro Person).<br />
Altersvorsorgefreibetrag<br />
Neben dem Grundfreibetrag, der für alle Vermögenswerte einschließlich privater Altersvorsorge gilt, gibt es<br />
ausschließlich für privates Altersvorsorgevermögen (z. B. private <strong>Leben</strong>s- oder <strong>Rente</strong>nversicherungen, die<br />
mind. auf das Endalter 60 abgeschlossen sind) einen zusätzlichen Freibetrag (Altersvorsorgefreibetrag).<br />
Dieser beträgt 750 EUR je vollendetem <strong>Leben</strong>sjahr des Antragstellers und seines Partners. Somit bleiben<br />
- je nach Geburtsjahrgang - bis zu 50.250 EUR pro Person bzw. 100.500 EUR pro Paar von der Verwertung<br />
ausgenommen. Für die Nutzung des zusätzlichen Freibetrages ist es erforderlich, dass zwischen der<br />
SIGNAL IDUNA und dem Kunden ein sog. „Verwertungsausschluss“ vereinbart wird. Hierdurch können<br />
private <strong>Leben</strong>s- oder <strong>Rente</strong>nversicherungen vor Ablauf des Vertrages (Mindestendalter 60) nicht gekündigt,<br />
nicht beliehen, nicht verpfändet und nicht abgetreten werden. Für privates Altersvorsorgevermögen, das<br />
über den zusätzlichen Freibetrag hinausgeht, kann ergänzend der Grundfreibetrag genutzt werden, soweit<br />
dieser nicht bereits durch andere Vermögenswerte ausgeschöpft ist. Das bedeutet: Ehepaare, eheähnliche<br />
Gemeinschaften und eingetragene <strong>Leben</strong>spartnerschaften können so ihre gesamten privaten <strong>Leben</strong>s- und<br />
<strong>Rente</strong>nversicherungen - je nach Geburtsjahrgang - bis zu max. 120.600 Euro (Grundfreibetrag und zusätzlicher<br />
Freibetrag) vor einer Anrechnung schützen (Grundlage hierfür sind die Rückkaufswerte).<br />
Härtefallregelung<br />
Private <strong>Leben</strong>s- und <strong>Rente</strong>nversicherungen müssen nicht verwertet werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />
auf ALG II der Rückkaufswert des Vertrages die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge<br />
um mehr als 10 Prozent unterschreitet.<br />
Kinderfreibetrag<br />
Die zur Gruppe der künftigen Arbeitslosengeld II-Empfänger gehörenden Kinder erhalten ab Geburt einen<br />
Vermögensfreibetrag von 3.100 EUR. Dies bedeutet, dass jedes zu berücksichtigende Vermögen – sei<br />
es Sparvermögen oder etwa eine Versicherung auf festen Termin (z. B. für die Ausbildung eines Kindes,<br />
Enkels, Patenkindes) – in dieser Höhe bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II geschützt bleibt, also<br />
nicht berücksichtigt wird. Bei der Versicherung auf festen Termin gilt dieser Freibetrag nur, wenn das Kind<br />
berechtigt ist, diesen Vertrag zu verwerten, weil z. B. der Versicherungsnehmer vorzeitig verstirbt.<br />
Keine Anrechnung<br />
Leistungen aus folgenden Verträgen unterliegen nicht der Verwertungspflicht:<br />
178<br />
l Verträge der betrieblichen Altersversorgung (Besonderheiten sind zu beachten)<br />
l Basisrenten im staatlich geförderten Umfang<br />
l Riesterrenten im staatlich geförderten Umfang<br />
l Befreiende <strong>Leben</strong>s- und <strong>Rente</strong>nversicherungen (z. B. für Selbstständige mit einem Auftraggeber<br />
nach § 231 SGB VI)<br />
l <strong>Rente</strong>nversicherungen ohne Todesfallleistung („Single-Produkte“), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
erfüllt sind
13. Besonderheiten zu Kollektivvereinbarungen<br />
− Kollektivvertrag (KOV)<br />
− Kollektivrahmenvertrag (KRV)<br />
− IDUNA <strong>Leben</strong> (IL)<br />
− SIGNAL IDUNA PENSIONSKASSE (SIPK)<br />
Beschreibung der Produktgruppen Classic, Business und Collect<br />
1 „Auf einen Blick IL“: Voraussetzungen bzw. mögliche Vertragspartner von<br />
KOV + KRV<br />
A B C D E<br />
1 Kollektivpartner*) Firmen AG-<br />
Vereinigungen<br />
Versorgungswerke Berufs-<br />
Verbände<br />
Sonstige<br />
Vereine<br />
2 Absolute Mindestbeteiligung<br />
**)<br />
und Produktgruppen<br />
KOV (Classic,<br />
Business oder Collect)<br />
10 Arbeitnehmer oder<br />
4 AN mit Gesamtjahresbeitrag<br />
mind. 5.000 EUR (Business<br />
und Collect) bzw. ab<br />
8.000 EUR (Classic)<br />
Hinweis: Business ist nur<br />
bei erhöhtem Beratungsaufwand<br />
und Collect nur bei<br />
besonders hohem Beratungsaufwand<br />
zulässig.<br />
KOV<br />
(Classic)<br />
10 AN<br />
mindestens<br />
1 AN pro Firma<br />
Ausnahme:<br />
Alleinmeister<br />
KOV<br />
(Classic)<br />
10 AN<br />
mindestens 1 AN<br />
pro Firma<br />
Ausnahme:<br />
Alleinmeister<br />
Grundsätzlich 7<br />
Arbeitgeber<br />
KOV<br />
(Classic)<br />
100<br />
Mitglieder<br />
KOV<br />
(Classic oder<br />
Business)<br />
100<br />
Mitglieder<br />
Hinweis:<br />
Classic grds.<br />
erst ab einer<br />
Gesamt-VS von<br />
500.000 EUR<br />
KRV (Business oder<br />
KRV<br />
KRV<br />
KRV<br />
KRV nicht<br />
Collect)<br />
(Collect)<br />
(Collect)<br />
(Collect)<br />
möglich<br />
10 AN und Gesamt-<br />
10 AN und<br />
10 AN und Gesamt-<br />
100 Mit-<br />
jahresbeitrag 15.000 EUR<br />
Gesamtjahres-<br />
jahresbeitrag<br />
glieder und<br />
Hinweis: Business muss grds.<br />
beitrag 15.000<br />
15.000 EUR<br />
Gesamtjah-<br />
ab 18.750 EUR Gesamtjahres-<br />
EUR<br />
resbeitrag<br />
beitrag angeboten werden.<br />
120.000 EUR<br />
179
A B C D E<br />
3 Gesundheitsprüfung<br />
***)<br />
3a<br />
KOV<br />
3b<br />
KRV<br />
Soweit eine negative Risikoauslese ausgeschlossen werden kann (durch Festlegung von Art und Höhe der Versicherungsleistung<br />
nach objektiven Merkmalen und Mindestbeteiligungsquoten von 90 % des Personenkreises), kann<br />
eine eingeschränkte Gesundheitsprüfung vorgenommen oder ganz auf sie verzichtet werden. Bei KOV mit sonstigen<br />
Vereinen wird grundsätzlich eine anfängliche Verringerung der Versicherungsleistung (Staffelung) vereinbart.<br />
Gesundheitsprüfung<br />
Gesundheitsprüfung<br />
Gesundheitsprüfung entfällt Gesund-<br />
1/24 Staffelung<br />
entfällt grundsätzlich nur<br />
analog grundsätzlich, da mindesheitsprüfung<br />
bei mindestens 90 %-iger Einzelversicherung<br />
tens 90% Beteiligungsquote. analog<br />
Beteiligungsquote, sofern der<br />
Stattdessen sind Fragen zur Einzeltens<br />
Anfangsbestand mindestens<br />
Vorversicherung und Arbeitsfähigkeit<br />
versicherung<br />
10 Arbeitnehmer beträgt.<br />
zu beantworten.<br />
Gesundheitsprüfung analog<br />
Einzelversicherung, wenn<br />
Gesundheitsprüfung analog<br />
l Anfangsbestand weniger<br />
Einzelversicherung, wenn<br />
als 10 Arbeitnehmer,<br />
l Einschluss PBUZ/<br />
l Einschluss von PBUZ/<br />
BUZ/EUZ-Barrente<br />
BUZ/ EUZ (bei Beitragsbefreiung<br />
l VS mehr als<br />
in KOV auf Grund-<br />
200.000 EUR bei<br />
lage von TV (arbeitgeberfinanziert)<br />
EA bis 49,<br />
lediglich Fra-<br />
l VS mehr als<br />
gen zu Vorversicherung<br />
125.000 EUR bei<br />
und Arbeitsfähigkeit),<br />
EA 50-60;<br />
l VS mehr als<br />
l ab EA 61<br />
200.000 EUR bei EA bis 49,<br />
l bei Einschluss von<br />
l VS mehr als<br />
HRZ/WRZ, wenn<br />
125.000 EUR bei EA 50-60,<br />
Gesamt-HR bis<br />
l ab EA 61<br />
EA 49 mehr als<br />
l bei Einschluss von<br />
6.250 EUR, oder Gesamt-<br />
HRZ/WRZ (wenn Gesamt-<br />
HR bei EA 50-60<br />
HR bis EA 49 mehr als<br />
mehr als 4.000 EUR,<br />
6.250 EUR, oder Gesamt-<br />
oder ab EA 61<br />
HR bei EA 50-60 mehr als<br />
4.000 EUR, oder ab EA 61)<br />
Gesundheitsprüfung analog Einzelversicherung<br />
entfällt, da KRV<br />
nicht möglich<br />
*) Im Ausnahmefall sind auch andere Kollektivvertragspartner möglich. Hierüber entscheidet lvv-93700 im<br />
Einzelfall.<br />
**) Im Gegensatz zum KRV ist bei einem KOV stets eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der<br />
Versicherungsleistung und des Personenkreises erforderlich.<br />
***) Der Versicherer behält sich jedoch vor, für einzelne zu versichernde Personen und Personengruppen eine<br />
Gesundheitsprüfung durchzuführen, wenn er diese mit Rücksicht auf die eingegangenen Unterlagen oder<br />
vorliegenden Informationen für notwendig erachtet.<br />
180
2 „Auf einen Blick SIPK“: Voraussetzungen bzw. mögliche Vertragspartner von KOV + KRV<br />
1<br />
Kollektivpartner *)<br />
2<br />
Absolute<br />
Mindestbeteiligung **)<br />
und Produktgruppen<br />
A B C<br />
Firmen AG-Vereinigungen Versorgungswerke<br />
KOV (Classic, Business oder Collect)<br />
KOV (Classic) KOV (Classic)<br />
10 AN oder 4 Arbeitnehmer mit Gesamtjahresbeitrag 10 AN<br />
10 AN<br />
mindestens 5.000 EUR (Business und Collect) bzw. ab mindestens 1 AN pro mindestens 1 AN pro Firma<br />
8.000 EUR (Classic)<br />
Firma<br />
Hinweis: Business ist nur bei erhöhtem Beratungsaufwand<br />
und Collect nur bei besonders hohem Beratungsaufwand<br />
zulässig.<br />
KRV (Business oder Collect)<br />
10 AN und Gesamtjahresbeitrag 15.000 EUR<br />
Hinweis: Business muss grds. ab 18.750 EUR Gesamtjahresbeitrag<br />
angeboten werden.<br />
KRV (Collect)<br />
10 AN und Gesamtjahresbeitrag<br />
15.000 EUR<br />
KRV (Collect)<br />
10 AN und Gesamtjahresbeitrag<br />
15.000 EUR<br />
Soweit eine negative Risikoauslese ausgeschlossen werden kann (durch Festlegung von Art und Höhe der Versicherungsleistung<br />
nach objektiven Merkmalen und Mindestbeteiligungsquoten von 90 % des Personenkreises), kann<br />
eine eingeschränkte Gesundheitsprüfung vorgenommen oder ganz auf sie verzichtet werden.<br />
3<br />
Gesundheitsprüfung<br />
***)<br />
3a<br />
KOV<br />
Gesundheitsprüfung entfällt grundsätzlich nur bei<br />
mindestens 90%-iger Beteiligungsquote, sofern der<br />
Anfangsbestand mindestens 10 Arbeitnehmer beträgt.<br />
Gesundheitsprüfung analog Einzelversicherung, wenn<br />
l Anfangsbestand weniger als 10 Arbeitnehmer<br />
l Einschluss der PBUZ/BUZ/EUZ<br />
(bei Beitragsbefreiung in KOV auf Grundlage von TV<br />
(arbeitgeberfinanziert) lediglich Fragen zu Vorversicherung<br />
und Arbeitsfähigkeit)<br />
l Einschluss der HRZ und/oder WRZ mit einer jährl.<br />
HR bei EA bis 49 von mehr als 6.250 EUR bzw. bei<br />
EA 50-60 von mehr als 4.000 EUR und ab EA 61.<br />
Gesundheitsprüfung<br />
analog Einzelversicherung<br />
Gesundheitsprüfung analog Einzelversicherung,<br />
wenn<br />
l Einschluss BU-<strong>Rente</strong><br />
l Einschluss HRZ<br />
l Einschluss WRZ<br />
Fragen zur Vorversicherung und<br />
Arbeitsfähigkeit, wenn<br />
l Einschluss der BUZ Beitrags<br />
befreiung<br />
3b<br />
KRV<br />
Gesundheitsprüfung analog Einzelversicherung<br />
*) Im Ausnahmefall sind auch andere Kollektivvertragspartner möglich. Hierüber entscheidet lvv-93700 im<br />
Einzelfall.<br />
**) Im Gegensatz zum KRV ist bei einem KOV stets eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der<br />
Versicherungsleistung und des Personenkreises erforderlich.<br />
***) Der Versicherer behält sich jedoch vor, für einzelne zu versichernde Personen und Personengruppen eine<br />
Gesundheitsprüfung durchzuführen, wenn er diese mit Rücksicht auf die eingegangenen Unterlagen oder<br />
vorliegenden Informationen für notwendig erachtet.<br />
181
3 Rahmenbedingungen zu Kollektivprodukten<br />
Classic, Business und Collect im Rahmen von Kollektivverträgen (KOV)<br />
<strong>Leben</strong>sversicherungen<br />
mindestens<br />
höchstens<br />
Eintrittsalter (wie Comfort) (wie Comfort)<br />
Endalter grundsätzlich 60 (wie Comfort)<br />
Versicherungsdauer<br />
(wie Comfort)<br />
Beitragszahlungsdauer<br />
(wie Comfort)<br />
Versicherungssumme<br />
Verbands-KoV: 5.000 EUR<br />
Vereins-KoV: 2.500 EUR<br />
Vereins-KoV:<br />
12.500 EUR<br />
Firmen-KoV:<br />
bei Einschluss Dynamik: 5.000 EUR<br />
bei Einschluss BUZ: 2.500 EUR<br />
Produkt RIV: 2.500 EUR<br />
Sonst: 1.000 EUR<br />
Mindestbeitrag<br />
Grundsätzlich wie Comfort<br />
(Classic: Keiner)<br />
<strong>Rente</strong>nversicherungen<br />
mindestens<br />
höchstens<br />
Eintrittsalter 14 (BUZ/EUZ/BUV 15) (wie Comfort)<br />
<strong>Rente</strong>nbeginnalter grundsätzlich 60 (wie Comfort)<br />
Beitragszahlungsdauer (wie Comfort) (wie Comfort)<br />
Ansparzeit (grundsätzlich wie Comfort) (wie Comfort)<br />
<strong>Rente</strong>ngarantiezeit (wie Comfort) (wie Comfort)<br />
Mindestaltersrente,<br />
Mindestbeitrag<br />
(siehe Produktbeschreibungen)<br />
Classic: Keine/Keiner<br />
Collect u. Business im KRV: wie Comfort<br />
Collect u. Business im KOV: wie Classic<br />
Business und Collect im Rahmen von Kollektivrahmenverträgen (KRV)<br />
Für Versicherungen der Produktgruppen Business und Collect in Kollektivrahmenverträgen gelten grundsätzlich<br />
die Rahmenbedingungen wie in der Produktgruppe Comfort.<br />
182
4 Produktgruppen und Produktangebot in Kollektivvereinbarungen<br />
Kollektivverträge (KOV)<br />
Das Produktangebot ist eingeschränkt und standardisiert, abhängig von Art und Inhalt des KOV.<br />
Die Produktgruppen Classic, Business und Collect können nur angeboten werden, sofern es sich<br />
um Neuzugang zu einem bestehenden KOV handelt bzw. ein neuer KOV in Vorbereitung ist. Die<br />
Antragssteller müssen zum berechtigten Personenkreis der Kollektivvereinbarung gehören bzw.<br />
zeitgleich eine Mitgliedschaft beantragt haben.<br />
Produktgruppe<br />
Besonderheiten<br />
Classic<br />
− maximale Verwaltungskostenreduktion<br />
− Abschlusskostenreduktion<br />
Business<br />
− Verwaltungskostenreduktion<br />
− Abschlusskostenreduktion<br />
Collect<br />
− Verwaltungskostenreduktion<br />
− je nach Produkt ggf. Abschlusskostenreduktion<br />
Muster-Firmen-KOV erhalten Sie auf Anfrage bei Ivv35-93735, Spezialgebiet Kollektivvereinbarungen.<br />
Kollektivrahmenverträge (KRV)<br />
Das gesamte Produktangebot steht zur Verfügung, sofern es sich um Neuzugang zu einem bestehenden<br />
KRV handelt bzw. ein neuer KRV in Vorbereitung ist. Die Antragssteller müssen zum berechtigten<br />
Personenkreis der Kollektivvereinbarung gehören bzw. zeitgleich eine Mitgliedschaft beantragt<br />
haben.<br />
Produktgruppe<br />
Business<br />
Collect<br />
Besonderheiten<br />
− Verwaltungskostenreduktion<br />
− Abschlusskostenreduktion<br />
− Verwaltungskostenreduktion<br />
− je nach Produkt ggf. Abschlusskostenreduktion<br />
Muster-Firmen-KRV erhalten Sie auf Anfrage bei Ivv35-93735, Spezialgebiet Kollektivvereinbarungen.<br />
183
14 Produktgruppen<br />
Das Produktangebot setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu gehören die Produktgruppen,<br />
Produkte und Zusatzprodukte. Nachfolgend sind die Produktgruppen sowie deren Verschlüsselung<br />
aufgeführt.<br />
Bezeichnung<br />
Verschlüsselung<br />
Comfort (Einzelgeschäft <strong>Leben</strong>produkte und selbstständige BU/EU-Absicherung) 311<br />
Comfort (Einzelgeschäft <strong>Rente</strong>nprodukte) 111<br />
Spezial (Verkauf ohne Beratung durch den Außendienst, Betreuung durch die HV) 363<br />
Spezial (Verkauf ohne Beratung durch den Außendienst, Betreuung durch die HV) 163<br />
Classic (Kollektivvertrag <strong>Leben</strong>produkte und selbstständige BU/EU-Absicherung) 334<br />
Classic (Kollektivvertrag <strong>Rente</strong>nprodukte ) 134<br />
Collect<br />
(Kollektivrahmenvertrag und Kollektivvertrag <strong>Leben</strong>produkte und selbstständige<br />
BU/EU-Absicherung mit reduzierten Abschlusskosten)<br />
Collect (Kollektivrahmenvertrag und Kollektivvertrag <strong>Rente</strong>nprodukte) 112<br />
Business (Kollektivrahmenvertrag und Kollektivvertrag <strong>Rente</strong>nprodukte mit<br />
reduzierten Abschlusskosten)<br />
312<br />
164<br />
Stand Oktober 2010<br />
184
185
SIGNAL IDUNA Gruppe<br />
Hauptverwaltung Dortmund<br />
Joseph-Scherer-Straße 3<br />
44139 Dortmund<br />
Telefon: (02 31) 1 35-0<br />
Telefax: (02 31) 1 35-46 38<br />
Immer für Sie da:<br />
Hauptverwaltung Hamburg<br />
Neue Rabenstraße 15 – 19<br />
20354 Hamburg<br />
Telefon: (0 40) 41 24-0<br />
Telefax: (0 40) 41 24-29 58<br />
Internet: www.signal-iduna.de<br />
E-Mail: info@signal-iduna.de<br />
Gut zu wissen, dass es SIGNAL IDUNA gibt.<br />
2705205 Mai11