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Leben/Rente

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<strong>Leben</strong>/<strong>Rente</strong><br />

Produktangebot in der<br />

<strong>Leben</strong>sversicherung 2011<br />

Vertriebsinformationen<br />

für den internen Gebrauch<br />

n ADP der<br />

SIGNAL<br />

IDUNA


Produktangebot in der <strong>Leben</strong>sversicherung<br />

Mit dieser Unterlage informieren wir Sie zu dem aktuellen Produktangebot in der<br />

<strong>Leben</strong>sversicherung ab 2011.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Kurzform Seite<br />

1 Konventionelle <strong>Rente</strong>nprodukte<br />

1.1 Allgemein 5<br />

1.2 SI Basis-<strong>Rente</strong> BR 6<br />

1.3 SI Riester-<strong>Rente</strong> RR 9<br />

1.4 SI Flexible <strong>Rente</strong> FR 11<br />

1.5 Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung<br />

(FlexiJob) BU/EU 14<br />

1.6 Dienstunfähigkeitsabsicherung DU 17<br />

1.7 Besonderheiten BEUZ<br />

1.7.1 l BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen<br />

Dauern 22<br />

1.7.2 l Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 24<br />

1.7.3 l Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw.<br />

Erwerbsunfähigkeitsrenten 26<br />

1.7.4 l Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum<br />

Kundeneinkommen 27<br />

1.8 Ausbaugarantie 28<br />

1.9 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung HRZ 30<br />

1.10 Waisenrenten-Zusatzversicherung WRZ 31<br />

1.11 Flexibler <strong>Rente</strong>nbeginn 33<br />

1.12 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit 35<br />

1.13 Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug 36<br />

1.14 Übersicht Produktinhalte konventionelle<br />

<strong>Rente</strong>nprodukte 38<br />

2 Fondsgebundene <strong>Rente</strong>nprodukte<br />

SIGNAL IDUNA Global Garant Invest<br />

SIGGI<br />

2.1 Allgemein 39<br />

2.2 SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> GIBR 41<br />

2.3 SIGGI Riester-<strong>Rente</strong> GIRR 45<br />

2.4 SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> GIFR 47<br />

2.4.1 l Todesfall-Zusatzversicherung in der<br />

Ansparzeit TZA 51<br />

2.5 Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung HRZ 52<br />

2.6 Waisenrenten-Zusatzversicherung WRZ 54<br />

2.7 Flexibler <strong>Rente</strong>nbeginn 56<br />

2.8 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit 58<br />

2.9 Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug 59<br />

2.10 Übersicht Produktinhalte fondsgebundene<br />

<strong>Rente</strong>nprodukte (SIGGI) 61<br />

3 Sonstige Kapitallebensversicherungs-<br />

Produkte<br />

3.1 Kapitallebensversicherung KLV 62<br />

3.1.1 l Risiko-Zusatzversicherung RIZ 63<br />

3.1.2 l Abrufoption A 64<br />

3.2 Todesfallversicherung TFV 65<br />

3.3 Versicherung auf festen Termin FT 66<br />

2


3.4 Risikolebensversicherung RIV 67<br />

3.5 <strong>Leben</strong>sversicherung ohne Gesundheitsfragen 68<br />

3.6 ALLWEST 70<br />

3.7 Flexible Altersgrenze <strong>Leben</strong> 71<br />

3.8 Übersicht Produktinhalte <strong>Leben</strong>sversicherungen 72<br />

4 Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung BU/EU<br />

4.1 Berufsunfähigkeitsversicherung BUV 73<br />

4.2 Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung EBUV 74<br />

4.3 Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Premium BUV PBUV 77<br />

4.4 Erwerbsunfähigkeitsversicherung EUV 79<br />

4.5 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung BUZ 81<br />

4.6 Premium BUZ PBUZ 83<br />

4.7 Dienstunfähigkeitsabsicherung DU 85<br />

4.8 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung EUZ 89<br />

4.9 Besonderheiten BU/EU-Produkte<br />

4.9.1 l BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen<br />

Dauern 92<br />

4.9.2 l Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 94<br />

4.9.3 l Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw.<br />

Erwerbsunfähigkeitsrenten 96<br />

4.9.4 l Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum<br />

Kundeneinkommen 97<br />

5 Pflegefallabsicherung<br />

5.1 PflegeEXKLUSIV PFRV 98<br />

5.2 PflegePREMIUM PPFRV 101<br />

6 Alt für Jung SE - Special Edition 107<br />

7 Dynamik / Ausbaugarantie<br />

7.1 Dynamik 113<br />

7.2 Ausbaugarantie 115<br />

8 Mindest- und Höchstgrenzen im Rahmen<br />

der privaten Altersversorgung (pAV) 117<br />

8.0 Definition, Begriffe für SI <strong>Rente</strong> 118<br />

8.1 Eintrittsalter 119<br />

8.2 Endalter / <strong>Rente</strong>nbeginnalter 120<br />

8.3 Versicherungsdauer / Ansparzeit 122<br />

8.4 Beitragszahlungsdauer 123<br />

8.5 monatlicher Beitrag 123<br />

8.5.1 jährlicher Regelbeitrag 123<br />

8.6 Versicherungssumme / monatliche <strong>Rente</strong> 124<br />

8.6.1 Erlebensfallgarantie (SIGGI) 125<br />

8.7 monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> 125<br />

8.8 monatliche BUV/PBUV/EUV-<strong>Rente</strong> 125<br />

8.9 monatliche Pflege-<strong>Rente</strong> 125<br />

8.10 monatliche EKID-<strong>Rente</strong> 126<br />

8.11 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit 126<br />

8.12 monatliche Hinterbliebenenrente /<br />

Waisenrente 126<br />

8.13 Ausbaugarantie 127<br />

3


9 Produktangebot Direktversicherung / Pensionskasse<br />

9.1 SI Betriebliche <strong>Rente</strong> BE 128<br />

9.2 SIGGI - Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung GIBL 135<br />

9.3 Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

und Betriebliche Premium<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung BBUV / BPBUV 141<br />

9.4 Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung BEUV 144<br />

9.5 SI Pensionskassenversorgung PK 147<br />

9.6 SIGGI - Pensionskassenversorgung GIPK 154<br />

9.7 Sterbegeld-Zusatzversicherung SGZ 160<br />

10 Überschussverwendung 161<br />

11 Steuerliche Behandlung der privaten und<br />

betrieblichen Altersversorgung 170<br />

12 Schutz der privaten Altersversorgung vor<br />

Pfändung oder bei Insolvenz und bei<br />

Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) 177<br />

13 Besonderheiten zu<br />

Kollektivvereinbarungen 179<br />

14 Produktgruppen 184<br />

4


Konventionelle <strong>Rente</strong>nversicherungen<br />

1.1 Produktbeschreibung: SI <strong>Rente</strong> Allgemein<br />

Produktspecial<br />

Flexible<br />

Beitragszahlung<br />

Ein Produkt für alle Schichten. SI <strong>Rente</strong> kann als flexibles Produkt in der<br />

Basis-, Riester-, betrieblichen oder privaten Altersversorgung eingesetzt werden.<br />

l monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich<br />

l Einmalbeitrag, Einlösungsbeitrag<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

Zuzahlungen sind jederzeit möglich:<br />

l Während der Ansparzeit sind jederzeit angekündigte und unangekündigte<br />

Zuzahlungen möglich (flexible Beitragszahlung)<br />

l je Schicht sind Mindest- und Höchstbeträge zu beachten<br />

l Unangekündigte Zuzahlungen erhöhen die Leistungen der Hauptversicherung,<br />

haben aber keinen Einfluss auf ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen<br />

Zuzahlungen werden wirksam zum nächsten Monatsersten nach Zahlungseingang.<br />

Für die Berechnung der Leistungserhöhung durch Zuzahlung werden die jeweils<br />

aktuellen Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. D.h. bei Änderungen von Rechnungsgrundlagen<br />

wird es ein neues Produktangebot geben. Zuzahlungen, die in<br />

diesem Zeitraum geleistet werden, fallen dann unter dieses neue Produktangebot.<br />

Passgenaue<br />

Vertragsdauern<br />

Pflegeoption<br />

Aktuelle Rechnungsgrundlagen<br />

Die Ansparzeit kann individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden,<br />

d.h. es sind keine vollen Jahre mehr erforderlich. Beispiel: Versicherungsbeginn<br />

ist der 01.01. eines Jahres, der Kunde hat im Oktober Geburtstag. Dann kann<br />

der <strong>Rente</strong>nbeginn zum 01.11. des Ablaufjahres festgelegt werden.<br />

Zum <strong>Rente</strong>nbeginn kann der Kunde eine Pflegerentenversicherung bis zu 1.500<br />

EUR monatliche Pflegerente abschließen. Voraussetzung dabei ist u.a., dass eine<br />

Ansparzeit von mindestens 12 Jahre vereinbart wurde und das Recht auf Pflegeoption<br />

dann noch nicht erloschen ist. Das Recht auf Pflegeoption erlischt z.B.<br />

zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person (VP) das 67.<br />

<strong>Leben</strong>sjahr vollendet oder wenn die VP bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs-<br />

oder Pflegerente bei einem Sozialversicherungsträger beantragt<br />

hat oder Pflegebedürftigkeit droht.<br />

Um die Flexibiltät während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten zu können, werden<br />

für erhöhende Vertragsänderungen die jeweils aktuell gültigen Rechnungsgrundlagen<br />

verwendet. D.h. die Leistungserhöhung erfolgt auf der Grundlage der<br />

Rechnungsgrundlagen des zum Änderungstermin aktuellen Produktangebots. Zu<br />

den erhöhenden Vertragsänderungen gehören:<br />

l aus den jährlichen Überschüssen gebildete Überschussguthaben oder<br />

Bonusrenten<br />

l Umrechnung eines Überschuss- oder Fondsguthabens bei <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Dynamikerhöhungen<br />

l Leistungserhöhungen durch Ausbaugarantie<br />

l Zuzahlungen<br />

l Wiederinkraftsetzung nach mehr als 2 Jahren<br />

Nachträglicher<br />

Einschluss von Zusatzprodukten<br />

l Weitere Flexibiltät während der Vertragslaufzeit bietet der nachträgliche<br />

Einschluss von Zusatzprodukten wie z.B. BUZ oder HRZ. Diese Erweiterungen<br />

des Versicherungsschutzes sind jederzeit während der Ansparzeit zu den jeweils<br />

zum Änderungstermin gültigen Rechnungsgrundlagen einschließbar.<br />

5


Basisversorgung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

1.2 Produktbeschreibung: SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR)<br />

Die SI Basis-<strong>Rente</strong> garantiert eine lebenslange <strong>Rente</strong>nzahlung – frühestens ab dem vollendeten 60.<br />

<strong>Leben</strong>sjahr. Das Produkt ist zertifiziert.<br />

Produktspecial<br />

Zuzahlungen<br />

Leistungsspektrum<br />

Die SI Basis-<strong>Rente</strong> unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld II<br />

(Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf das Arbeitslosengeld) und es besteht<br />

Insolvenz-/Pfändungsschutz.<br />

l Bei Vereinbarung einer laufenden Beitragszahlung kann auch eine Zuzahlung<br />

zum Versicherungsbeginn vereinbart werden.<br />

l in der Ansparzeit jederzeit bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich<br />

(max. 40.000 EUR in jedem Kalenderjahr)<br />

l Zuzahlungen erhöhen nur die Altersrente<br />

l Bei Erhöhung von Zusatzprodukten (z.B. BUZ und/oder HRZ) ist eine<br />

Gesundheitsprüfung erforderlich (z.B. über Gesundheitserklärung 220020x,<br />

individuelle Vertragsänderung). Der Beitragsanteil für die Altersrente muss mindestens<br />

50% betragen, der Rest ist für Zusatzprodukte verwendbar.<br />

l Für die Berechnung der Leistungserhöhung werden die aktuellen Rechnungs<br />

grundlagen zugrunde gelegt.<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l lebenslange monatliche versicherte <strong>Rente</strong> zuzüglich Überschüsse<br />

Tod während der Ansparzeit<br />

l ist eine HRZA mitversichert, wird eine entsprechende Hinterbliebenenrente<br />

(nur an überlebenden Ehegatten) geleistet<br />

l Durch eine eingeschlossene WRZ erhalten mitversicherte Kinder eine<br />

<strong>Rente</strong>.<br />

l Beitragsrückgewähr ist möglich. Ist eine Beitragsrückgewähr mit eingeschlossen,<br />

erfolgt eine Verrentung der Todesfallleistung an die steuerlich<br />

begünstigten Hinterbliebenen. 1<br />

Tod nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Ist eine HRZR mitversichert, wird eine entsprechende Hinterbliebenenrente<br />

(nur an überlebenden Ehegatten) geleistet.<br />

l Durch eine eingeschlossene WRZ erhalten mitversicherte Kinder eine<br />

<strong>Rente</strong>.<br />

l Alternativ kann eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug vereinbart werden.<br />

Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung wird die<br />

Anfangsversicherungssumme (zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit) abzüglich<br />

der bereits gezahlten <strong>Rente</strong>n fällig. Eine Verrentung der Todesfallleistung erfolgt<br />

an die steuerlich begünstigten Hinterbliebenen. 1<br />

1<br />

Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort<br />

beginnende Hinterbliebenen-/Waisenrente verwendet.<br />

6<br />

Zusatzleistungen<br />

l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />

– Leistungen aus der BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ enden mit Beginn der<br />

Altersrente der SI Basis-<strong>Rente</strong><br />

– unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsendalter möglich, wobei das<br />

Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ stets mit dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter<br />

der SI Basis-<strong>Rente</strong> übereinstimmt (Versicherungsendalter sollte<br />

das maximal für den Beruf Mögliche sein)<br />

– bei Berufen, deren Leistungsendalter unter 60 Jahren liegen, kann die<br />

SI Basis-<strong>Rente</strong> nur um eine EBUV bis zum berufsbedingten Endalter


ergänzt werden<br />

– BUZ-Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe nicht möglich<br />

– BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/-Einschluss für Schüler nicht möglich<br />

− Einzelheiten siehe Produktbeschreibung BU/EU-Absicherung (konventionelles<br />

<strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

l HRZ-Einschluss in der Ansparzeit (HRZA) und/oder in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

(HRZR) möglich (nur Ehegatten). HRZ kann in einer <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

nicht mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kombiniert werden.<br />

l WRZ-Einschluss möglich für Kinder, für die die versicherte Person Anspruch<br />

auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuerveranlagung<br />

nach § 32 EStG hat (Hinweis: Auf tatsächliche Gewährung von<br />

Kindergeld/Freibetrag kommt es nicht an)<br />

Dynamik<br />

Beitragspause<br />

l Beitragsbezogen (Beitragerhöhung zwischen 5 % und 10 %), alternativ kann<br />

eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden<br />

l Eine BU-/EU-<strong>Rente</strong> sowie Hinterbliebenen- und Waisenrenten werden nicht<br />

erhöht<br />

l Recht auf Dynamik erlischt, sobald Gesamtbetrag eine Höhe von<br />

40.000 EUR pro Jahr erreicht.<br />

l Aussetzen der Beitragszahlung für bis zu drei Jahre (z.B. Elternzeit)<br />

während der Ansparzeit<br />

l Bonusrente<br />

l verzinsliche Ansammlung<br />

l Fondsanlage<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l Bonusrente: die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt jährlich um einen jährlich vertragsindividuell<br />

festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr<br />

l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />

Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />

zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />

Überschussbeteiligung<br />

Rahmenbedingungen<br />

Definition Begriffe wie z.B. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und<br />

Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pAV).<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Eintrittsalter 0 (15 in BSW 1 )<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 85 (bei laufender<br />

Beitragszahlung 70 2 )<br />

(mit BU/EU 67 3 )<br />

Beitragszahlungsdauer 3<br />

(gilt nicht für Einmalbeitrag)<br />

Beitragszahlungsendalter 67 2<br />

Ansparzeit bei<br />

- laufender Beitragszahlung 4<br />

- Einlösungsbeitrag<br />

3<br />

1<br />

Eintrittsalter WRZ 22<br />

Leistungsendalter WRZ 25 (vollendet) 5<br />

versicherte Monatsrente 50 EUR<br />

monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> 3,6 50 EUR 7<br />

Monatsbeitrag<br />

15 EUR<br />

7


1 Mindesteintrittsalter 15 Jahre in der Beratungssoftware vorgesehen, da bei<br />

Basisversorgung VN = VP ist. Andere Eintrittsalter = Anfrage HV.<br />

2<br />

Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich<br />

3<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten.<br />

4<br />

Neben der lfd. Beitragszahlung sind variable Zuzahlungen bis zur Höhe<br />

des steuerlichen Höchstbetrags möglich.<br />

5<br />

Das Leistungsendalter ist auf 25 Jahre festgelegt. Waisen: Kinder, für die<br />

ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6<br />

EStG besteht.<br />

6<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-<br />

Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n)<br />

ist ein Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle zwingend<br />

erforderlich.<br />

7<br />

Der Beitragsanteil für die Altersrente muss mindestens 50 % betragen, der<br />

Rest ist für Zusatzprodukte verwendbar. Dies gilt auch für Zuzahlungen.<br />

l VN muss gleich VP, Beitragszahler und Leistungsempfänger sein<br />

l Summe aus HRZ- und/oder WRZ-<strong>Rente</strong>n darf nicht mehr als 100 % der<br />

versicherten <strong>Rente</strong> betragen<br />

l Vereinbarung einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ist nicht möglich<br />

l Einlösungsbeitrag (Einmalbeitrag bei sofort beginnender <strong>Rente</strong>nversicherung)<br />

ist möglich<br />

l Abruf- und Aufschubrente sind ab <strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 Jahre möglich<br />

l Rückkauf ist nicht möglich. Bei Kündigung wird der Vertrag beitragsfrei gestellt<br />

(Zusatzversicherungen entfallen. Ein eventuell vorhandener Rückkaufswert wird<br />

zur Erhöhung der beitragsfreien Leistung der SI Basis-<strong>Rente</strong> verwendet).<br />

l Abfindung Kleinstbetragsrenten als Einmalzahlung möglich<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Die Beiträge zur SI Basis-<strong>Rente</strong> (einschl. Zusatzversicherungen) sind im<br />

Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar.<br />

l Die SI Basis-<strong>Rente</strong> und <strong>Rente</strong>n aus Zusatzversicherungen sind entsprechend<br />

einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.1., 1.2.)<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1, 4.2.1.,<br />

4.2.2., 4.2.4.)<br />

Antrag<br />

212040X<br />

8


Riesterversorgung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

1.3 Produktbeschreibung: SI Riester-<strong>Rente</strong> (RR)<br />

Die Riester-<strong>Rente</strong> garantiert eine lebenslange <strong>Rente</strong>nzahlung. Das Produkt ist zertifiziert.<br />

Produktspecial<br />

Zuzahlungen<br />

Leistungsspektrum<br />

l staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug<br />

l Die Riester-<strong>Rente</strong> unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld<br />

II (Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf Arbeitslosengeld)<br />

und es besteht Insolvenz-/Pfändungsschutz<br />

l Bei Vereinbarung einer laufenden Beitragszahlung (Regelbeitrag) kann auch<br />

jederzeit eine Zuzahlung geleistet werden.<br />

l bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich (max. 2100 EUR inkl.<br />

Regelbetrag in jedem Kalenderjahr)<br />

l Zuzahlungen erhöhen die Altersrente<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Der Kunde erhält ab dem vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange<br />

monatliche <strong>Rente</strong>. Der <strong>Rente</strong>nbeginn kann vorgezogen werden, wenn zum<br />

Zeitpunkt des <strong>Rente</strong>nbeginns die Mindestansparzeit von 13 Jahren eingehalten<br />

wurde (jedoch nicht vor Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres, es sei denn, es wird<br />

eine Vollrente aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung bezogen). Er kann auch<br />

aufgeschoben werden.<br />

l Der Kunde kann sich bis zu 30 % des Gesamtbarwertes als einmalige Kapitalleistung<br />

auszahlen lassen.<br />

Tod vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Auszahlung des Gesamtbarwertes bei Rückzahlung der gewährten Zulagen und<br />

Gutschriften aus Sonderausgabenabzug an die Zulagenbehörde<br />

l oder Übertragung des Gesamtbarwertes auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten<br />

ohne Rückzahlung von Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug<br />

Tod während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

l Weiterzahlung der <strong>Rente</strong> an den Bezugsberechtigten bis zum Ablauf der<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit. Gewährte Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug<br />

sind anteilig an die Zulagenbehörde zurückzuführen<br />

l oder Übertragung des Gesamtbarwertes auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten.<br />

Hierbei brauchen die Zulagen und Gutschriften nicht zurückgeführt zu<br />

werden.<br />

Dynamik<br />

Zulagendynamik<br />

l Für eine optimale Ausschöpfung der Zulagen. Der Kunde nennt sein Einkom<br />

men. Das Einkommen wird jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht.<br />

Der Gesamtbeitrag beträgt 4 % des Vorjahresgehalts/-lohns (brutto) - max.<br />

2.100 EUR (jährlich). Erfolgt im Antrag kein Ausschluss, ist diese Dynamikvariante<br />

standardmäßig eingeschlossen.<br />

Sonderausgabendynamik<br />

l Für eine maximale Ausschöpfung des Sonderausgabenabzugs. Der<br />

Gesamtbeitrag beträgt 2.100 EUR. Steigerungen dieses Betrages durch den<br />

Gesetzgeber werden entsprechend berücksichtigt.<br />

Prozentsatzdynamik<br />

l Der Regelbeitrag erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz von 5 %<br />

bis 10 % - unabhängig von einer staatlichen Förderung.<br />

9


Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />

während der Ansparzeit<br />

l verzinsliche Ansammlung<br />

l Fondsanlage<br />

Anlage in Dachfonds<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l Bonusrente (die Gesamtrente steigt jährlich um einen jährlich vertragsindividuell<br />

festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr)<br />

l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />

Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />

zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15 54<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter 60<br />

67<br />

(62 ab 2012)<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit 1 Endalter 85<br />

Ansparzeit 13<br />

Regelbeitrag (jährlich) 1<br />

60 EUR<br />

1<br />

bei Ehegattenverträgen ist ein Regelbeitrag von 0 EUR zugelassen<br />

l Altersvorsorgebeiträge (Regelbeiträge + Zulage) können als Sonderausgaben<br />

steuerlich geltend gemacht werden.<br />

l Die <strong>Rente</strong>n aus geförderten Altersvorsorgeverträgen sind in vollem Umfang<br />

einkommensteuerpflichtig.<br />

l Kapitalentnahme im Rahmen von Wohnriester möglich.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 2.1., 2.2., 2.3.)<br />

Antrag<br />

Überschussbeteiligung<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

Kundeninformation<br />

213000x<br />

220600x<br />

10


Flexible Versorgung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

1.4 Produktbeschreibung: SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR)<br />

Die SI Flexible <strong>Rente</strong> garantiert eine lebenslange <strong>Rente</strong>nzahlung; entweder sofort beginnend durch eine<br />

Einmalzahlung oder mit einer Ansparzeit (auch mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer) zum vereinbarten<br />

Zeitpunkt. Alternativ kann der Kunde bei einer SI Flexiblen <strong>Rente</strong> mit Ansparzeit im Rahmen der Kapitaloption<br />

über den Gesamtbarwert verfügen - auch vorzeitig oder aufgeschoben.<br />

Produktspecial<br />

l <strong>Rente</strong>nbeginn kann ab dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr bis zum 85. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

aufgeschoben werden<br />

l Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung kann der Beginn der <strong>Rente</strong> vorgezogen werden.<br />

Beitragspause<br />

l bis zu 3 Jahre (ab dem 2. Versicherungsjahr)<br />

l nach Beendigung läuft der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

reduziert weiter<br />

l auf Antrag kann bis zu 3 Monaten nach Ablauf der Beitragspause (ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung) die Leistung auf das ursprüngliche Niveau angehoben<br />

werden (durch einmalige oder ratierliche Nachzahlung, Verrechnung mit<br />

Überschüssen oder Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns)<br />

Beitragsstundung bis zu 12 Monate<br />

l Beitragsrückgewähr muss vereinbart sein<br />

l der Rückkaufswert am Ende des Stundungszeitraums muss mindestens so<br />

hoch sein wie die Summe der gestundeten Beiträge<br />

l für Beitragsstundungen ab 7 Monaten fallen Stundungszinsen an<br />

Zuzahlungen<br />

Leistungsspektrum<br />

l Während der Ansparzeit sind jederzeit angekündigte und unangekündigte<br />

Zuzahlungen möglich (flexible Beitragszahlung).<br />

l Mindestbetrag: 180 EUR je Zuzahlung<br />

l Höchstbetrag: 50.000 EUR (Summe aller Zuzahlungen pro Versicherungsjahr);<br />

bei Verträgen mit lfd. Beitragszahlung höchstens bis zur Höhe der<br />

Gesamtbeitragssumme inkl. bereits erfolgter dynamischer Erhöhungen<br />

l Unangekündigte Zuzahlungen erhöhen die Leistungen der Hauptversicherung,<br />

haben aber keinen Einfluss auf ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen<br />

l Durch vorher angekündigte Zuzahlungen können auch Zusatzversicherungen<br />

erhöht werden (mit erneuter Gesundheitsprüfung)<br />

l Zuzahlungen werden wirksam zum nächsten Monatsersten nach Zahlungseingang.<br />

Für die Berechnung der Leistungserhöhung durch Zuzahlung<br />

werden die jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen berücksichtigt.<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l lebenslange versicherte <strong>Rente</strong> zuzüglich Überschüsse<br />

l Alternative (bei SI Flexible <strong>Rente</strong> mit Ansparzeit): vollständige oder teilweise<br />

Auszahlung des Gesamtbarwertes<br />

– Verträge mit Beitragsrückgewähr oder Einschluss mind. 50 % HRZ:<br />

Vollständige oder teilweise Auszahlung des Gesamtbarwertes, sofern uns dies<br />

spätestens 1 Monat vor <strong>Rente</strong>nbeginn mitgeteilt wird<br />

– sonstige <strong>Rente</strong>nversicherungen: 11 Monate vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l eine vereinbarte <strong>Rente</strong>ngarantiezeit kann (auch teilweise) kapitalisiert werden<br />

l eine vereinbarte Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann kapitalisiert werden<br />

Tod während der Ansparzeit<br />

l Beitragsrückgewähr, sofern vereinbart (ohne Anteile für Zusatzversicherungen),<br />

zuzüglich Überschüsse<br />

11


Tod nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Ist eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit vereinbart, wird die <strong>Rente</strong> bis zum Ablauf der<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt (danach, falls<br />

mitversichert, HR in versicherter Höhe); sie kann kapitalisiert werden -<br />

auch teilweise.<br />

l Alternativ kann eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug vereinbart werden. Bei<br />

Tod der versicherten Person nach Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung wird die<br />

Anfangsversicherungssumme (zuzügl. Überschüsse aus der Ansparzeit) abzüglich<br />

der bereits gezahlten <strong>Rente</strong>n fällig.<br />

Zusatzleistungen<br />

Dynamik/Ausbaugarantie<br />

(bei FR<br />

mit Ansparzeit)<br />

Überschussbeteiligung<br />

l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ-Einschluss möglich (bei FR mit Ansparzeit)<br />

l HRZ-Einschluss ein <strong>Leben</strong> lang oder nur für die Ansparzeit (HRZA) oder nur<br />

für die <strong>Rente</strong>nbezugszeit (HRZR) möglich. Ein <strong>Leben</strong> lang oder nur für die<br />

<strong>Rente</strong>nbezugszeit möglich, sofern keine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

vereinbart ist.<br />

l beitragsbezogen (Beitragserhöhung zwischen 5 % und 10 %); alternativ kann<br />

eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden<br />

l die Dynamik gilt auch für Zusatzleistungen<br />

l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit der versicherten <strong>Rente</strong> und ggf. eingeschlossenen<br />

BU/EU-Produkten)<br />

– siehe Produktbeschreibung Ausbaugarantie<br />

Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />

während der Ansparzeit<br />

l Verzinsliche Ansammlung (Standard)<br />

l Fondsanlage<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l Bonusrente: die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich vertragsindividuell<br />

festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr<br />

l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />

Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />

zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />

l fallende Bonusrente als besondere Vereinbarung: sofort mit erster <strong>Rente</strong>nzahlung<br />

wird die Bonusrente fällig<br />

12


SI Flexible <strong>Rente</strong> mit Ansparzeit<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Definition Begriffe wie z.B. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und<br />

Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pAV).<br />

Eintrittsalter 0<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter<br />

Beitragszahlungsdauer 3<br />

mindestens<br />

Beitragszahlungsendalter 67 1<br />

Ansparzeit bei<br />

- Einlösungsbeitrag<br />

höchstens<br />

85 (bei laufender<br />

Beitragszahlung 70 1 )<br />

- lfd. Beitragszahlung<br />

3<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit 1 restliche mittlere<br />

<strong>Leben</strong>serwartung 2<br />

versicherte<br />

Monatsrente<br />

Monatsbeitrag<br />

5 (ab Eintrittsalter<br />

60:2)<br />

50 EUR<br />

(30 EUR) 3<br />

15 EUR<br />

1<br />

nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich<br />

2<br />

wird in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />

3<br />

Sonderregelung für Einmalbeiträge von mindestens 10.000 EUR aus vollständiger<br />

Wiederanlage von LV-Abläufen<br />

l Bei gleichzeitigem Einschluss einer HRZ und WRZ dürfen diese Zusatzrenten<br />

zusammen nicht mehr als 100 % der versicherten <strong>Rente</strong> betragen.<br />

Verwendung als<br />

Rückdeckungsversicherung<br />

Steuergesetzgebung<br />

SI Flexible <strong>Rente</strong> kann zur Rückdeckung von Pensionszusagen genutzt werden.<br />

Es gelten folgende Besonderheiten (weitere Auskünfte ggf. bei bavam-93410<br />

einzuholen):<br />

l abweichende steuerliche Behandlung (Betriebsausgabenabzug der Beiträge,<br />

Aktivierung des Versicherungsanspruchs)<br />

l nur Überschussverwendung Bonusrente zugelassen<br />

l Zusätzliche Dynamikart möglich: Versorgungssystemdynamik für dynamische<br />

Pensionszusagen<br />

l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

l Private <strong>Rente</strong>n sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.)<br />

Antrag<br />

211010x<br />

220020x (Gesundheitserklärung)<br />

13


Zusatzversicherung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

1.5 Produktbeschreibung:<br />

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (FlexiJob)<br />

Die Produkte dienen zur finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Die<br />

Premiumversionen enthalten zusätzliche Produktspecials gegenüber den Standardversionen.<br />

Produkte<br />

Flexibilitäten<br />

Ausbaugarantie<br />

Produktspecial<br />

Premiumversionen<br />

l Der Kunde erhält je nach seinem Absicherungswunsch einen Produktbaustein<br />

mit folgender Leistungskomponente:<br />

- Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ)<br />

- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)<br />

- Premium Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (PBUZ)<br />

- Kombinierte Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BEUZ)<br />

- Kombinierte Premium Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(PBEUZ)<br />

l Flexible Kombination zwischen einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsabsicherung<br />

(inkl. DU-Absicherung)(nur bei (P)BEUZ)<br />

l Gestaltung des Preis-/Leistungsniveaus der BU/EU-Absicherung je nach<br />

<strong>Leben</strong>sphase (nur bei (P)BEUZ)<br />

l Bedarfsgerechte BU/EU-<strong>Rente</strong> individuell nach Kundeneinkommen durch<br />

Wegfall der Abhängigkeit zu Leistungen der Hauptversicherung<br />

l Nahtloser Übergang des BU/EU-Schutzes in Altersrente durch<br />

Versicherungsendalter 67 Jahre<br />

l Nahtloser Übergang der BU/EU-Leistung in Altersrente durch Leistungsendalter<br />

67 Jahre<br />

l Jederzeit nachträglicher Einschluss / Erhöhung der BU/EU-Absicherung (mit<br />

aktuellen Rechnungsgrundlagen, Risikoprüfung)<br />

l Flexible, einfache Anpassungen des BU/EU-Schutzes innerhalb eines<br />

Vertrages:<br />

Details siehe Produktbeschreibung Produktmerkmal: Ausbaugarantie für konventionelle<br />

<strong>Rente</strong>nprodukte und dazugehörige Zusatzversicherungen (Seite 28)<br />

l Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate*<br />

l Leistungen ab Eintritt der BU, wenn die BU bereits 6 Monate lang ununterbrochen<br />

bestanden hat*<br />

l rückwirkende Leistung bei einer verspäteten Leistungsmeldung<br />

l zuviel entrichtete Beiträge werden bei Anerkennung des Leistungsfalls<br />

verzinst zurückgezahlt<br />

l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die<br />

Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen<br />

l Übernahme von Reisekosten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausland<br />

und Untersuchung in Deutschland<br />

*Bei PBEUZ gilt dies auch für die EU-Absicherung<br />

Rahmenbedingungen<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l BU/EU-Absicherung auch bei Einlösungsbeitrag möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l abgekürzte EUZ/BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ-Versicherungsdauer möglich<br />

l Bei Leistungskomponente BUZ/BEUZ: Leistungen analog ab 75 % Berufsunfähigkeit<br />

(Alternative zur 50 %-Regelung bei den Berufsgruppen B und C; führt zu<br />

einer Beitragsreduzierung)<br />

l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ-Einschluss für Schüler im Rahmen der Basisversorgung<br />

nicht möglich<br />

14


Definition Begriffe wie z.B. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und<br />

Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pAV).<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15<br />

Versicherungsendalter 67 1<br />

Leistungsendalter 67 1<br />

Leistungsendalter bei abgekürzter<br />

Versicherungsdauer<br />

55 67 1<br />

bei verlängerter<br />

Leistungsdauer<br />

- Versicherungsdauer<br />

- Leistungsdauer 2<br />

- Leistungsendalter<br />

3<br />

5<br />

55 67<br />

mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong> 3,4,5 je 50 EUR Verhältnismäßigkeit Einkommen<br />

zur BU/EU-Absicherung<br />

Basis-<strong>Rente</strong>: der Beitragsanteil<br />

für die Altersversorgung<br />

muss mind. 50 % betragen,<br />

der Rest kann für Zusatzprodukte<br />

verwendet werden<br />

1<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuerwehrleute).<br />

Das Leistungsendalter der BU/EU-Absicherung darf bei SI Flexibler<br />

<strong>Rente</strong> frühestens 5 Jahre vor <strong>Rente</strong>nbeginn liegen, wenn eine BU-<strong>Rente</strong> vereinbart<br />

wird.<br />

Bei der BR muss ein nahtloser Übergang der BU-<strong>Rente</strong> (Leistungsendalter) in die<br />

Basis-<strong>Rente</strong> gegeben sein.<br />

2<br />

gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

3<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />

nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />

von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

4<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl.<br />

DU-<strong>Rente</strong> bei Beamten)<br />

5<br />

BEUZ/PBEUZ: Mindestrente gilt jeweils für EU-<strong>Rente</strong> und, wenn vereinbart,<br />

BU-<strong>Rente</strong><br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit<br />

standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen<br />

(alternativ: verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung<br />

die gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde).<br />

Die Überschüsse der BU/EU-Absicherung zu einer SI Basis-<strong>Rente</strong> werden<br />

zur Erhöhung der Altersrente verwendet.<br />

l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit<br />

Jährliche Erhöhung der BU/EU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen.<br />

Die Überschussanteile für die Beitragsbefreiung einer BU/EU-Absicherung<br />

werden zur Erhöhung der Altersrente verwendet. Die auf die BU/EU-<strong>Rente</strong><br />

entfallenden Überschussanteile führen zur jährlichen Erhöhung der BU/EU-<strong>Rente</strong>.<br />

BU/EU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in<br />

Verbindung mit einer SI Basis-<strong>Rente</strong> sind BU/EU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich<br />

zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, 4.2.2., 4.2.4.)<br />

15


Anlage<br />

Definitionen/Leistungsspektrum Berufs- und Erwerbsunfähigkeit<br />

Berufsunfähigkeit (Premium BU) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />

oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, bei den Premiumprodukten voraussichtlich<br />

mindestens 6 Monate außerstande sein wird, ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf auszuüben.<br />

Standard BU: 24 Monate.<br />

Ab 50 % Berufsunfähigkeit werden<br />

– die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und<br />

– ggf. eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt.<br />

Erwerbsunfähigkeit (EU) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />

oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 2 Jahre außerstande<br />

sein wird*, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen.<br />

Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle<br />

selbstständigen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten,<br />

die bisherige <strong>Leben</strong>sstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen, und die jeweilige<br />

Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.<br />

Bei Erwerbsunfähigkeit werden<br />

– die Haupt- und Zusatzversicherung beitragsfrei fortgeführt und<br />

– ggf. eine EU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt.<br />

BU/EU in einem Produkt: Es gelten dieselben Definitionen wie dargestellt. Grundleistungen sind:<br />

BU-Beitragsbefreiung und EU-<strong>Rente</strong>.<br />

Ab 50 % Berufsunfähigkeit werden<br />

– die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und<br />

– eine EU-<strong>Rente</strong> und ggf. BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt.<br />

*bei PBEUZ 6 Monate<br />

16


Dienstunfähigkeit (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

1.6 Ergänzung der Produktbeschreibungen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung<br />

Innerhalb der Bedingungen zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist in den Leistungskomponenten<br />

BUZ, BEUZ (§ 2.11) und PBUZ, PBEUZ (§ 2.9) die Absicherung der allgemeinen Dienstunfähigkeit (DU)<br />

geregelt. Einen darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf spezieller Beamtengruppen regeln Klauseln.<br />

Nachfolgend sind die Besonderheiten der DU-Absicherung dargestellt.<br />

Leistungsspektrum<br />

Leistungen bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder spezieller Dienstunfähigkeit<br />

(Hinweis: Die 75 %-Regelung für die Berufsgruppen B und C der Leistungskomponente<br />

BUZ und BEUZ ist hier nicht möglich)<br />

Rahmenbedingungen<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l abgekürzte DUZ-Versicherungsdauer möglich<br />

l Ausbaugarantie ist möglich<br />

l DUZ-Einschluss ist bei Einmalbeiträgen möglich<br />

Definition Begriffe wie z.B. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und<br />

Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pAV).<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 1 15<br />

Versicherungsendalter 1 für<br />

− Verwaltungsbeamte (z.B.<br />

67<br />

Finanzamt, Gemeinde)<br />

− Polizisten<br />

− Verwaltung, Innendienst 67<br />

− Vollzugsdienstbeamte 55<br />

− ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 55<br />

− für Feuerwehrbeamte 55<br />

− für Lehrer 60<br />

− für Soldaten 55<br />

Leistungsendalter 1 für<br />

− Verwaltungsbeamte (z.B.<br />

67<br />

Finanzamt, Gemeinde)<br />

− Polizisten<br />

− Verwaltung, Innendienst 67<br />

− Vollzugsdienstbeamte 60<br />

− ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 62<br />

− Feuerwehrbeamte 55<br />

− Lehrer 60<br />

− Soldaten 60<br />

mtl. DU-<strong>Rente</strong> 50 EUR 750 EUR 2,3<br />

1<br />

Die Endalterbegrenzungen / Besonderheiten weiterer Berufsgruppen entnehmen Sie<br />

bitte der Beratungssoftware.<br />

2<br />

Im Einzelfall ist eine DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.000 EUR möglich. Zusammen mit dem<br />

Ruhegehalt bei DU darf die DU-<strong>Rente</strong> max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-<br />

Eintritt (inkl. Zulagen) betragen. Aus der Beratungssoftware heraus ist die „Beamten<br />

versorgungsanalyse“ auszudrucken und dem Antrag beizufügen.<br />

3<br />

Bei DEUZ / PDEUZ gelten die Begrenzungen (750 EUR bzw. 1.000 EUR) für die<br />

Summe von DU-<strong>Rente</strong> und EU-<strong>Rente</strong>. 17


Sonderregelung für<br />

Beamte auf Probe<br />

und Beamtenanwärter<br />

(Anm.:<br />

gilt auch entsprechend<br />

für<br />

Zeitsoldaten)<br />

Über zwei separate Verträge kann eine mtl. DU-<strong>Rente</strong> bis zu 1.500 EUR abgeschlossen<br />

werden. Für diese Regelung ist keine Beamtenversorgungsanalyse mit<br />

Nachweis einer entsprechenden Versorgungslücke erforderlich. Nach Verbeamtung<br />

kann die DU-<strong>Rente</strong> an den „konkreten“ Bedarf angepasst werden (siehe Fußnote 2<br />

der o.a. Rahmenbedingungen).<br />

Rahmenbedingungen Grundvertrag<br />

l maximales Versicherungsendalter bzw. Leistungsendalter richtet sich nach<br />

der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten<br />

l mtl. DU-<strong>Rente</strong> max. 750 EUR<br />

l Dynamikeinschluss möglich<br />

(Anm.: Bei Abschluss einer DU-<strong>Rente</strong> unter 750 EUR besteht die Möglichkeit, im<br />

Rahmen des Umtauschrechts für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe die DU-<br />

<strong>Rente</strong> zu erhöhen)<br />

Rahmenbedingungen Ergänzungsvertrag<br />

Max. Versicherungsendalter 30 Jahre; max. Leistungsendalter richtet sich nach der<br />

tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten (in begründeten Ausnahmefällen<br />

kann das maximale Endalter 35 Jahre betragen, wenn die voraussichtliche Lebzeitverbeamtung<br />

nach dem 30. <strong>Leben</strong>sjahr erfolgen wird. Es sind geeignete Nachweise<br />

dem Antrag beizufügen.)<br />

Mtl. DU-<strong>Rente</strong> max. 750 EUR<br />

Dynamikeinschluss ist hier nicht möglich<br />

Spezielle Klauseln<br />

Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel (240000X für DUZ; 240020x für DEUZ)<br />

Für Vollzugsdienstbeamte (Polizei, Bundespolizei) reicht die bedingungsgemäße<br />

Absicherung über die allgemeine Dienstunfähigkeit nicht aus. Um sich gegen das<br />

Risiko einer Vollzugsdienstunfähigkeit abzusichern, ist im Antrag ein entsprechendes<br />

Feld anzukreuzen. Dafür wird ein Risikozuschlag erhoben, der in der<br />

Beratungssoftware berücksichtigt wird. Der Versicherungsschutz endet spätestens<br />

mit dem 55. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten Person (VP). Die Leistungsdauer endet<br />

spätestens mit dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr. Die Leistungspflicht wegen Vollzugsdienstunfähigkeit<br />

endet bei der DUZ/DEUZ 30 Monate und bei der Premium DUZ/PDEUZ 72<br />

Monate nach Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. Ist die VP dann aber<br />

weiterhin im Sinne der Bedingungen berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig,<br />

wird weiter geleistet.<br />

Zu beachten: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er z.B. bei Entlassung<br />

wegen Vollzugsdienstunfähigkeit keine Leistungen. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung<br />

der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.<br />

Dienstunfähigkeitsklausel für Berufs-/Zeitsoldaten (240020X für DUZ;<br />

240100x für DEUZ)<br />

Berufs- und Zeitsoldaten erhalten einen Zuschlag, der in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />

wird. Die Klausel ist bei Antragsaufnahme vom Kunden zu unterschreiben<br />

und wird im Versicherungsschein entsprechend dokumentiert. Der besondere<br />

Versicherungsschutz und dessen Leistungsdauer enden zum beantragten Zeitpunkt,<br />

spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem das Dienstverhältnis des Berufssoldaten<br />

bzw. Zeitsoldaten tatsächlich ohne Dienstunfähigkeit endet bzw. geendet hätte.<br />

Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung<br />

unberührt<br />

18


Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel (240010x für DUZ; 240090x für DEUZ)<br />

Berufsfeuerwehrleute sind in Berufsgruppe B einzustufen (Endalter max. 55 Jahre,<br />

wie auch Werksfeuerwehrleute).<br />

In den Bundesländern, die eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeit definiert haben,<br />

kann die Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel zugewählt werden. Hierfür wird<br />

ein Risikozuschlag erhoben, der in der Beratungssoftware berücksichtigt wird.<br />

Der Versicherungsschutz sowie die Leistungsdauer enden mit dem 55. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

der versicherten Person (VP). Die Leistungspflicht wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit<br />

endet bei der DUZ/DEUZ 30 Monate und bei der Premium DUZ/<br />

PDEUZ 72 Monate nach Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. Ist die<br />

VP dann aber weiterhin im Sinne der Bedingungen berufsunfähig oder allgemein<br />

dienstunfähig, wird weiter geleistet.<br />

Hinweis: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er bei Entlassung wegen<br />

dieser speziellen Feuerwehrdienstunfähigkeit auch keine Leistungen.<br />

Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung<br />

unberührt<br />

Umtauschrecht<br />

(Anm.: gilt nicht<br />

für Soldaten, da es<br />

hier keine Unterscheidung<br />

zwischen Beamten<br />

auf Probe, auf<br />

Widerruf oder<br />

auf <strong>Leben</strong>szeit<br />

gibt)<br />

Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe (220030x für BUZ,<br />

PBUZ; 240130x für BEUZ, PBEUZ)<br />

Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung kann ein Beamtenanwärter oder Beamter<br />

auf Probe seinen Dienstunfähigkeitsschutz bei Ernennung zum <strong>Leben</strong>szeitbeamten<br />

ausbauen. Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ernennung und vor<br />

Erreichen seines 35. <strong>Leben</strong>sjahres besteht bei einer <strong>Rente</strong>nversicherung mit<br />

DU-Absicherung die Möglichkeit, die Versicherungsdauer unter Berücksichtigung<br />

folgender Höchstgrenzen zu verlängern:<br />

a) Verlängerung bis zum maximalen DUZ/DEUZ-Versicherungsendalter<br />

67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter beachten)<br />

b) Verlängerung bis zum maximalen DUZ/DEUZ-Leistungsendalter 67 Jahre<br />

möglich (berufsbedingte Endalter beachten)<br />

Die versicherte DU-<strong>Rente</strong> und/oder EU-<strong>Rente</strong> (nur bei DEUZ, PDEUZ) darf<br />

jeweils auf max. 750 EUR erhöht werden. Eine Erhöhung auf 1.000 EUR ist<br />

möglich, wenn die versicherte DU-<strong>Rente</strong> und /oder EU-<strong>Rente</strong> (nur bei DEUZ,<br />

PDEUZ) zusammen mit dem Dienstunfähigkeitsruhegehalt nicht mehr als 75 %<br />

der laufenden Bezüge (inkl. Zulagen) vor Eintritt der Dienstunfähigkeit beträgt;<br />

hierfür sind geeignete Nachweise einzureichen.<br />

Hinweis: Bei der DEUZ/PDEUZ ist also insgesamt eine Erhöhung auf max. monatlich<br />

2000 EUR DU- und EU-<strong>Rente</strong> möglich (max. 1000 EUR DU-<strong>Rente</strong>,<br />

max. 1000 EUR EU-<strong>Rente</strong>)<br />

Wird diese Vereinbarung nicht unterschrieben, ist eine Verlängerung der DUZ-<br />

Dauer bzw. Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> unter Berücksichtigung der vorgenannten<br />

Grenzen nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Diese besondere<br />

„Klausel“ ist bei Antragsaufnahme vom Kunden zu unterschreiben und wird bei<br />

Policierung Bestandteil des Vertrages.<br />

Überschussbeteiligung<br />

DUZ<br />

l vor Eintritt der Dienstunfähigkeit<br />

Standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ: verzinsliche<br />

Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die<br />

gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde).<br />

Die Überschüsse der DUZ zu einer BR werden zur Erhöhung der Altersrente<br />

verwendet.<br />

19


l nach Eintritt der Dienstunfähigkeit<br />

Jährliche Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen. Die Überschussanteile<br />

für die DUZ-Beitragsbefreiung werden zur Erhöhung der Altersrente<br />

verwendet. Die auf die DU-<strong>Rente</strong> entfallenden Überschussanteile führen zur<br />

jährlichen Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong>.<br />

Steuergesetzgebung<br />

l DU-<strong>Rente</strong>n aus der DUZ sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />

in Verbindung mit einer BR sind DU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich<br />

zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 4.1., 4.2.2.,<br />

4.2.4.)<br />

20


1.7 Besonderheiten BU/EU-Produkte (konventionelle<br />

<strong>Rente</strong>nprodukte)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

- BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern 22<br />

- Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 24<br />

- Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente 26<br />

- Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Kundeneinkommen 27<br />

21


1.7.1 BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern<br />

Eine Variante innerhalb des Angebots an Produkten mit Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sind<br />

unterschiedlich lange Laufzeiten in der Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer.<br />

l Versicherungsdauer<br />

l Leistungsdauer<br />

l Beitragszahlungsdauer<br />

Absicherungszeitraum gegen das Risiko, berufsunfähig zu werden<br />

Zeitraum, in dem der Kunde seine Leistungen erhält<br />

Zeitraum, in dem der Kunde seine Beiträge zahlt<br />

1. BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ mit verlängerter Leistungsdauer<br />

Beispiel: Ein 35-jähriger Kunde schließt eine BUZ-Versicherungsdauer bis zum<br />

Endalter 55 Jahre und eine Leistungsdau er bis zum Endalter 67 Jahre ab. Er wird<br />

berufsunfähig mit a) 51 Jahren; b) 56 Jahren.<br />

BUZ-Versicherungsdauer<br />

BUZ-Leistungsdauer<br />

35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 67 J<br />

b) Kein Anspruch auf<br />

BUZ-Leistung<br />

a) Anspruch auf<br />

BUZ-Leistung bis<br />

zum 67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Rahmenbedingungen<br />

l Die Versicherungsdauer muss mindestens 3 Jahre betragen.<br />

l Die Leistungsdauer muss mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängert sein.<br />

l Die Leistungsdauer muss mindestens bis zum 55. <strong>Leben</strong>sjahr gehen.<br />

l Bei Eintrittsaltern ab 36 Jahren muss mindestens eine der beiden<br />

Bedingungen erfüllt sein:<br />

l Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 10 Jahre oder<br />

l die Leistungsdauer ist mindestens 10 Jahre länger als die Versicherungsdauer.<br />

– Ist die BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die<br />

Versicherungsdauer, muss die Versicherungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer<br />

um mindestens 5 Jahre verlängert sein.<br />

l Bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> muss der <strong>Rente</strong>nbeginn spätestens 5 Jahre nach<br />

Ablauf der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer sein.<br />

l Bei der SI Basis-<strong>Rente</strong> muss das Leistungsendalter der BUZ/BEUZ/PBUZ/<br />

PBEUZ/EUZ dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter der SI Basis-<strong>Rente</strong> entsprechen.<br />

l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden die<br />

Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen<br />

beitragsfrei fortgeführt und eine monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> gezahlt.<br />

22


2. BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ mit abgekürzter BUZ/EUZ-Versicherungsdauer<br />

Beispiel: Ein 35-jähriger schließt eine BUZ-Versicherungs- und Leistungsdauer<br />

bis zum Endalter 55 Jahre ab. Die Hauptversicherung läuft bis zum Endalter 65<br />

Jahre. Er wird berufsunfähig mit a) 51 Jahren; b) 56 Jahren.<br />

BUZ-Versicherungs-/Leistungsdauer<br />

Dauer Hauptversicherung<br />

35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 67 J<br />

b) Kein Anspruch auf<br />

BUZ-Leistung<br />

a) Anspruch auf<br />

BUZ-Leistung bis<br />

zum 55. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Rahmenbedingungen<br />

l Die Versicherungs- und Leistungsdauer muss mindestens bis zum<br />

55. <strong>Leben</strong>sjahr gehen.<br />

l Ist die BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZEUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die<br />

Versicherungs- und Leistungsdauer, muss die Versicherungs- und Leistungsdauer<br />

gegenüber der Beitragszahlungsdauer um mindestens 5 Jahre<br />

verlängert sein.<br />

l Bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> muss der <strong>Rente</strong>nbeginn spätestens 5 Jahre nach<br />

Ablauf der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Versicherungs- und Leistungsdauer<br />

sein.<br />

l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden bis<br />

zum Ende der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer die Hauptversicherung<br />

und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen beitragsfrei<br />

fortgeführt und eine monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> gezahlt. Nach Ablauf der BUZ/<br />

BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer ist die Beitragszahlung für die Hauptversicherung<br />

wieder aufzunehmen (ggf. auch für eine eingeschlossene HR).<br />

23


1.7.2 Umtauschrechte BU/EU-Absicherung<br />

Ohne erneute Gesundheitsprüfung können Kunden im Rahmen der Umtauschrechte/Verlängerungsoptionen<br />

ganz einfach die Versicherungs- und/oder Leistungsdauer verlängern. Zusätzlich können Beamte die DU-<br />

<strong>Rente</strong> erhöhen. Nachfolgend sind die Modalitäten kurz dargestellt.<br />

Verlängerungsoption für<br />

Schüler, Studenten und<br />

Azubis (220130x für BUZ,<br />

PBUZ; 240120x für BEUZ,<br />

PBEUZ)<br />

l Beantragung innerhalb<br />

von 3 Monaten<br />

vor Änderungstermin<br />

l ohne Nachweise<br />

l Verlängerung innerhalb<br />

vereinbarter Versiche<br />

rungsdauer, spätestens<br />

zum Ende des 10. Versicherungsjahres<br />

l bisherige <strong>Rente</strong> darf nicht<br />

erhöht werden<br />

l Beitrag für die BU-Absicherung<br />

richtet sich nach<br />

der künftigen Berufstätigkeit<br />

Beamtenanwärter / Beamte auf<br />

Probe (220030x für BUZ, PBUZ;<br />

240130x für BEUZ, PBEUZ)<br />

l innerhalb von 3 Monaten<br />

nach Ernennung zum<br />

<strong>Leben</strong>szeitbeamten<br />

l Kopie der Ernennungsurkunde<br />

ist vorzulegen<br />

l Verlängerung der DU(Z)-<br />

Versicherungs- bzw. Leistungsdauer<br />

und ggf. Erhöhung<br />

der DU-<strong>Rente</strong> ist nur<br />

vor Erreichen des 35.<br />

<strong>Leben</strong>sjahres der versicherten<br />

Person möglich<br />

l monatliche DU-<strong>Rente</strong><br />

kann auf maximal 1.000 EUR<br />

erhöht werden (mit entsprechenden<br />

Nachweisen)<br />

Bei DEUZ/PDEUZ kann auch<br />

die EU-<strong>Rente</strong> auf max.<br />

1000 EUR erhöht werden<br />

(zusammen also hier max.<br />

2000 EUR)<br />

EKID<br />

(Andruck in Police)<br />

l innerhalb von 3 Monaten<br />

nach Aufnahme einer beruflichen<br />

Tätigkeit (nach Abschluss<br />

der Berufsausbildung)<br />

l Aufnahme einer beruflichen<br />

Tätigkeit ist nachzuweisen<br />

l Umtausch EKID-Schutz in<br />

den BU-Schutz kann bis zum<br />

vereinbarten Endalter (25 -<br />

32 Jahre) der versicherten<br />

Person ausgeübt werden<br />

l bisherige <strong>Rente</strong> darf nicht<br />

erhöht werden<br />

l Beitrag für die BU-<br />

Absicherung richtet sich nach<br />

der künftigen Berufstätigkeit<br />

24<br />

l Bei Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe ist die Verlängerung der DU(Z)-Versicherungsdauer<br />

und DU(Z)-Leistungsdauer unter Berücksichtigung folgender Höchstgrenzen möglich:<br />

– Verlängerung bis zum maximalen Versicherungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter<br />

beachten)<br />

– Verlängerung bis zum maximalen Leistungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter<br />

beachten)<br />

l Verlängerungsoption Schüler, Studenten, Auszubildende: Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer<br />

der BUZ, BEUZ, PBEUZ kann bis zum Endalter 67 Jahre verlängert werden.<br />

l Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der BU(Z) kann bei der EKID bis zum Endalter<br />

65 Jahre verlängert werden. Die BUZ-Versicherungsdauer darf nicht länger als die Versicherungsdauer<br />

der Hauptversicherung sein.<br />

l Versicherungsfall darf noch nicht eingetreten sein.<br />

l Berufe müssen versicherbar sein.<br />

l Umtauschrecht ist aber nur möglich, wenn der Vertrag medizinisch normal angenommen worden<br />

ist (Hinweis: Bei EKID ist damit die Erstprüfung des Antrages gemeint).


l Im Antrag ist die Vereinbarung des 220030x anzukreuzen. Sollte das Umtauschrecht nicht<br />

vereinbart sein, ist eine Verlängerung der Dauer bzw. Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> nur mit erneuter<br />

Gesundheitsprüfung möglich.<br />

l Verträge dürfen nicht beitragsfrei gestellt sein.<br />

BU/EU-Umtauschrechte sind möglich bei Neuabschluss zu<br />

BUZ,<br />

BEUZ<br />

Premium<br />

BUZ,<br />

PBEUZ<br />

EUZ<br />

EKID<br />

Verlängerungsoption für Schüler, Studenten, Ja Ja Nein Nein<br />

Azubis (220130x für BUZ, PBUZ; 240120x für<br />

BEUZ, PBEUZ)<br />

Beamtenanwärter / Beamte auf Probe (220030x Ja Ja Nein Nein<br />

für BUZ, PBUZ; 240130x für BEUZ, PBEUZ)<br />

BU-Umtauschrecht innerhalb der EKID Nein Nein Nein Ja 1<br />

1<br />

bei der EKID ist der spätere Umtausch in eine BU-Absicherung nur ohne Premiumvariante<br />

möglich<br />

25


1.7.3 Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten<br />

Beruf/Ausbildung<br />

maximale Monats-<br />

<strong>Rente</strong> in EUR<br />

Hinweise<br />

Auszubildende 1.000 Auszubildende haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung<br />

der Ausbildungszeit verzichten wir auf die abstrakte<br />

Verweisung. Während der Ausbildungszeit besteht die Möglichkeit<br />

der abstrakten Verweisung.<br />

Beamte 750 Bei Beamten ist in § 2 der (P)BUZ/(P)BEUZ-Bedingungen<br />

die Dienstunfähigkeitsabsicherung geregelt. Klauseln regeln<br />

einen darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf (z.B.<br />

Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel).<br />

Das maximale Versicherungs- bzw. Leistungsendalter richtet<br />

sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten.<br />

Im Einzelfall ist eine DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.000 EUR<br />

möglich. Zusammen mit dem Ruhegehalt bei DU darf die<br />

DU-<strong>Rente</strong> max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-Eintritt<br />

(inkl. Zulagen) betragen. Aus der Beratungssoftware heraus<br />

ist die „Beamtenversorgungsanalyse“ auszudrucken und dem<br />

Antrag beizufügen.<br />

Hausfrau/-<br />

mann<br />

Schüler/Fachschüler<br />

Über Sonderregelung für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter<br />

ist über zwei separate Verträge insgesamt eine<br />

DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.500 EUR möglich.<br />

1.000 Hausfrauen/-männern wird Berufsunfähigkeitsschutz geboten.<br />

Maximales Versicherungs- bzw. Leistungsendalter 60<br />

Jahre.<br />

1.000 Schüler/Fachschüler haben Berufsunfähigkeitsschutz. Während<br />

der Schulzeit besteht die Möglichkeit der abstrakten<br />

Verweisung.<br />

Student 1.000 Studenten haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung<br />

der Studienzeit verzichten wir auf die abstrakte Verweisung.<br />

Während der Studienzeit besteht die Möglichkeit der<br />

abstrakten Verweisung.<br />

Im Rahmen des Verkaufsprogramms „Alt für Jung SE – Special Edition“ beträgt für das Produkt EKID<br />

die maximale monatliche Invaliditätsrente 1.000 EUR. Das Versicherungsendalter kann zwischen 25<br />

und 32 Jahren liegen. Das Leistungsendalter ist maximal 65 Jahre.<br />

26


1.7.4 Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Kundeneinkommen<br />

Grundsätzlich wird die Angemessenheit der BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Einkommen der versicherten<br />

Person geprüft. Dafür gelten folgende Regelungen:<br />

Arbeitnehmer:<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der<br />

versicherten Person nicht übersteigen (ohne Tantiemen u.Ä.).<br />

Selbstständige:<br />

70 % des regelmäßigen Gewinns nach Steuern (ohne Tantiemen u.Ä.)<br />

Rückdeckungsversicherungen für GGF:<br />

75 % des Bruttoeinkommens (nur in Verbindung mit Vorlage der Versorgungszusagen)<br />

Bei Jahresrenten über 24.000 EUR sind Einkommensnachweise von unabhängiger Stelle der letzten 3<br />

Jahre vor der Antragstellung notwendig. Dies können z.B. sein:<br />

- Bei Angestellten, Geschäftsführern, Rückdeckungsversicherung:<br />

Dezember-Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis des aktuellen/laufenden Bruttofestgehaltes,<br />

Einkommensteuerbescheide, Steuerberaterbescheinigungen<br />

- Bei Selbstständigen/Freiberuflern:<br />

Jahresabschluss, G+V-Rechnung, (Dezember-)BWA des laufenden oder letzten Jahres, Steuerberaterbescheinigungen<br />

27


konventionelle <strong>Rente</strong>nprodukte<br />

1.8 Produktmerkmal: Ausbaugarantie für konventionelle <strong>Rente</strong>nprodukte<br />

und dazugehörige Zusatzversicherungen<br />

Besondere Erhöhungsmöglichkeit von LV-Produkten<br />

Special<br />

Ereignisgebunden<br />

Kunden, die eine <strong>Rente</strong>nversicherung abgeschlossen haben, können ihren Versicherungsschutz<br />

unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des bestehenden<br />

Vertrages ausbauen, wenn die restliche Ansparzeit der Versicherung mindestens 12<br />

Jahre beträgt.<br />

Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

bei Veränderung der Versorgungssituation durch ein persönliches Ereignis<br />

(betreffen die versicherte Person)<br />

l Familiäre Ereignisse<br />

– Heirat oder Begründung einer <strong>Leben</strong>spartnerschaft nach dem Gesetz über<br />

die eingetragene <strong>Leben</strong>spartnerschaft<br />

– Geburt/Adoption eines Kindes<br />

– Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen <strong>Leben</strong>spartners<br />

l Ausbildung / Berufstätigkeit<br />

– erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule<br />

– Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten<br />

Arbeitsvertrages im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung der<br />

Ausbildung<br />

– bestandene Meisterprüfung<br />

– Gehaltssteigerung um mindestens 10 % (bezogen auf das regelmäßige<br />

Jahreseinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ohne Sonderzahlungen/Tantiemen)<br />

– Beförderung zum leitenden Angestellten<br />

– erstmaliges Steigen der Bezüge aus unselbstständiger Arbeit über die Beitragsbemessungsgrenze<br />

der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

– Übergang aus einem über mindestens ein Jahr laufenden befristeten Arbeitsverhältnis<br />

in eine unbefristete Vollzeitstelle (mit oder ohne gleichzeitigen<br />

Arbeitgeberwechsel).<br />

– Übergang aus einem über mindestens ein Jahr laufenden Teilzeit-Arbeitsverhältnis<br />

in eine unbefristete Vollzeitstelle (mit oder ohne gleichzeitigen Arbeitgeberwechsel).<br />

– Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />

l Reduzierung gesetzlicher oder betrieblicher Versorgungsleistungen<br />

– Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in<br />

der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungspflicht<br />

erfüllt ist<br />

– Reduzierung / Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung<br />

– Reduzierung / Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk<br />

l Grunderwerb<br />

– Erwerb oder Neubau einer Immobilie (Mindestwert: 25.000 EUR)<br />

Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />

l Sind im Vertrag keine Zusatzversicherungen enthalten, kann ein Ausbau unabhängig<br />

von den Ereignissen jederzeit ohne Gesundheitsprüfung erfolgen.<br />

– Ausbau höchstens 100 % der aktuell versicherten Jahresrente<br />

28


l Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen;<br />

– max. 800 EUR Jahresrente (innerhalb von 5 Jahren max. 1.250 EUR Jahresrente)<br />

l Weitere Bedingungen:<br />

– Vertrag besteht seit 6 Monaten<br />

– Beantragungsfrist: spätestens 6 Monate nach dem Ereignis<br />

– Höchstalter versicherte Person: 50 Jahre<br />

turnusmäßig<br />

Ausbau mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (Formular 2213402)<br />

alle 5 Jahre<br />

l Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />

l Sind keine Zusatzversicherungen eingeschlossen:<br />

– Ausbau höchstens 100 % der aktuell versicherten Jahresrente<br />

l Sind Zusatzversicherungen eingeschlossen;<br />

– max. 2.500 EUR Jahresrente<br />

l Weitere Bedingungen:<br />

– Beantragungsfrist: 3 Monate vor Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes<br />

– Höchstalter versicherte Person: 60 Jahre<br />

Zusatzleistungen<br />

Ist BU/EU-Absicherung eingeschlossen, gelten folgende Bestimmungen:<br />

– Die mitversicherte BU- und/oder EU-<strong>Rente</strong> kann auch für sich allein erhöht<br />

werden.<br />

– Der jährliche Erhöhungsbetrag der BU/EU-<strong>Rente</strong> kann bis zu 6.000 EUR<br />

betragen, begrenzt auf jährlich 24.000 EUR Gesamtrente aller versicherten<br />

BU/EU-<strong>Rente</strong>n (bei Beamten: 9.000 EUR).<br />

l Weitere Bedingungen:<br />

– Recht auf Ausbau erlischt, wenn versicherte Person berufs- oder erwerbsunfähig<br />

geworden ist.<br />

Wechsel/<br />

Verschiebung des<br />

BU-/EU-Schutzes<br />

1. Ohne Gesundheitsprüfung bei Eintritt eines Ereignisses oder jederzeit mit<br />

vereinfachter Gesundheitsprüfung (Formular 2213402)<br />

l Verschiebung von EU in höherwertigen BU-Schutz im Rahmen BEUZ (BU-<br />

<strong>Rente</strong> steigt, EU-<strong>Rente</strong> sinkt, Gesamtrente bleibt gleich; Beitrag steigt)<br />

l Wechsel von EU in höherwertigen BU-Schutz im Rahmen BEUZ (EU-<strong>Rente</strong><br />

entfällt, nur noch BU-<strong>Rente</strong>, Gesamtrente bleibt gleich; Beitrag steigt)<br />

l Wechsel von BUZ oder BEUZ in Premium BUZ bzw. PBEUZ<br />

l Umwandlung von EUZ in BUZ / BEUZ (Gesamtrente bleibt gleich)<br />

2. Jederzeit ohne Gesundheitsprüfung<br />

l Verschiebung von BU in EU-Schutz im Rahmen BEUZ (EU-<strong>Rente</strong> steigt, BU-<br />

<strong>Rente</strong> sinkt, Gesamtrente bleibt gleich)<br />

l Umwandlung BEUZ in EUZ (Gesamtrente bleibt gleich)<br />

l Umwandlung BUZ in EUZ oder BEUZ (Gesamtrente bleibt gleich)<br />

29


Zusatzversicherung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

1.9 Produktbeschreibung: Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

(HRZ für BR/FR)<br />

Die HRZ bietet alternativ die lebenslange Absicherung eines Partners (HRZ) oder eine zeitlich auf die Ansparzeit<br />

der Hauptversicherung (HRZA) oder deren <strong>Rente</strong>nbezugszeit begrenzte Absicherung (HRZR). Im<br />

Rahmen der SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) ist das stets der Ehegatte, während bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> (FR) auch<br />

andere zu versorgende Personen mitversichert werden können.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

bis zu 100 % der versicherten Altersrente möglich<br />

Tod der versicherten Person<br />

Vor <strong>Rente</strong>nbeginn (HRZ/HRZA) erhält die zu versorgende Person bei<br />

l BR die versicherte Hinterbliebenenrente,<br />

l FR die versicherte Hinterbliebenenrente zuzüglich erreichter Überschüsse.<br />

sofern entweder eine lebenslange HRZ oder eine HRZ während der Ansparzeit<br />

(HRZA) eingeschlossen ist.<br />

Nach <strong>Rente</strong>nbeginn (HRZ/HRZR) erhält die zu versorgende Person bei<br />

l BR die versicherte Hinterbliebenenrente - also den gleichen Betrag wie oben<br />

– lebenslang gezahlt,<br />

l FR den vereinbarten Prozentsatz der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong> lebenslang gezahlt.<br />

Ist für die Hauptversicherung eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit vereinbart, wird<br />

die Hinterbliebenenrente erst nach deren Ablauf gezahlt.<br />

sofern entweder eine lebenslange HRZ oder eine HRZ während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

(HRZR) eingeschlossen ist.<br />

Bei Tod der zu versorgenden Person<br />

l erlischt die HRZ ohne Leistungsanspruch; der laufende Beitrag wird<br />

reduziert.<br />

Besonderheiten<br />

Überschussbeteiligung<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

l ein Wechsel der zu versorgenden Person ist nicht möglich<br />

l Kündigung der HRZ während der Ansparzeit: Der Rückkaufswert wird nicht ausgezahlt;<br />

stattdessen erfolgt eine Erhöhung der versicherten <strong>Rente</strong>.<br />

l Eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann nicht zusammen mit einer HRZ<br />

gewählt werden.<br />

während der Ansparzeit<br />

l Die Überschüsse der HRZ mit einer<br />

– BR erhöhen direkt die Überschüsse der Hauptversicherung<br />

– FR werden wie die der Hauptversicherung verwendet.<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn der HRZ<br />

l Eine laufende HRZ-<strong>Rente</strong> steigt durch die Überschüsse.<br />

mindestens höchstens<br />

mtl. Hinterbliebenenrente<br />

50 EUR 100 % der vers. <strong>Rente</strong> inkl. Waisenrente(n)<br />

Bei BR: Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />

muss mind. 50 % betragen; der Rest ist für<br />

Zusatzprodukte verwendbar.<br />

l Hinterbliebenenrenten zur FR sind nur mit einem Ertragsanteil einkommen steuerpflichtig;<br />

in Verbindung mit einer BR sind Hinterbliebenenrenten genauso einkommensteuerlich<br />

zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

30<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 3.2.3., 4.2.4.)


Zusatzversicherung (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

1.10 Produktbeschreibung: Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />

(WRZ für BR/FR)<br />

Finanzielle Absicherung im Rahmen der SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) für kindergeldberechtigte Kinder und im Rahmen<br />

der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> (FR) für Kinder ohne Einschränkung<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

bis zu 100 % der versicherten Altersrente möglich<br />

Tod der versicherten Person<br />

Vor <strong>Rente</strong>nbeginn erhält das zu versorgende Kind (max. 3 pro Vertrag) bei<br />

l BR die versicherte Waisenrente,<br />

l FR die versicherte Waisenrente zuzüglich erreichter Überschüsse.<br />

Nach <strong>Rente</strong>nbeginn erhält das zu versorgende Kind bei<br />

l BR die versicherte Waisenrente - also den gleichen Betrag wie oben<br />

l FR den vereinbarten Prozentsatz der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>. Auch wenn die<br />

SI Flexible <strong>Rente</strong> wegen einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit weitergezahlt wird:<br />

Waisenrenten werden sofort fällig!<br />

Bei Tod eines zu versorgenden Kindes<br />

l erlischt die WRZ ohne Leistungsanspruch; der laufende Beitrag wird<br />

reduziert.<br />

Besonderheiten<br />

l ein Wechsel des mitversicherten Kindes ist nicht möglich<br />

l Kündigung der WRZ während der Ansparzeit: Der Rückkaufswert wird nicht<br />

ausgezahlt; stattdessen erfolgt eine Erhöhung der versicherten <strong>Rente</strong><br />

l WRZ zur SI Basis-<strong>Rente</strong> nur für kindergeldberechtigte Kinder<br />

l Eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann nicht zusammen mit einer WRZ<br />

gewählt werden.<br />

während der Ansparzeit<br />

l Die Überschüsse der WRZ mit einer<br />

– BR erhöhen direkt die Überschüsse der Altersrente.<br />

– FR werden wie die der Hauptversicherung verwendet.<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn der WRZ<br />

l Eine laufende WRZ-<strong>Rente</strong> steigt durch die Überschüsse.<br />

Überschussbeteiligung<br />

Rahmenbedingungen<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 0 27 / 22 1<br />

Endalter 2 18 32 / 25 3<br />

mtl. Waisenrente<br />

50 EUR 100 % der vers. <strong>Rente</strong> (inkl. Hinterbliebenenrente)<br />

Bei BR: Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />

muss mind. 50 % betragen; der Rest ist für Zusatzprodukte<br />

verwendbar.<br />

für alle mitversicherten Kinder gilt:<br />

1<br />

bei SI Basis-<strong>Rente</strong>, 2 einheitliches Endalter, 3 bei SI Basis-<strong>Rente</strong> auf vollendete<br />

Leistungsendalter 25 Jahre festgelegt, endet bei Fortfall der Kindergeldberechtigung,<br />

4<br />

gleiche Monatsrenten<br />

31


Steuergesetzgebung<br />

l Hinterbliebenenrenten zur FR sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />

in Verbindung mit einer BR sind Hinterbliebenenrenten<br />

genauso einkommensteuerlich zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 3.2.3.,<br />

4.2.4.)<br />

32


<strong>Rente</strong>nversicherung<br />

1.11 Produktmerkmal: Flexibler <strong>Rente</strong>nbeginn (<strong>Rente</strong>)<br />

Bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong>, SI Basis-<strong>Rente</strong> und SI Riester-<strong>Rente</strong> kann der Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung flexibel<br />

an den Eintritt in den Ruhestand angepasst werden. Der Beginn kann vorverlegt oder aufgeschoben werden<br />

1. SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR)<br />

Produktspecial<br />

Abrufrente<br />

l Es wird eine geringere <strong>Rente</strong> als zum <strong>Rente</strong>nbeginn fällig (abhängig vom<br />

erreichten Guthaben und dem Alter der versicherten Person bei Abruf).<br />

l Der sonst übliche Rückkaufsabzug entfällt<br />

Aufschubrente<br />

l hier wird später eine höhere <strong>Rente</strong> als zum planmäßigen <strong>Rente</strong>nbeginn fällig<br />

vorgezogene Kapitaloption<br />

l es gilt Entsprechendes wie bei der Abrufrente<br />

aufgeschobene Kapitaloption (unter bestimmten Voraussetzungen)<br />

l es gilt Entsprechendes wie bei der Aufschubrente<br />

Auswirkungen<br />

Abrufrente/vorgezogene Kapitaloption<br />

Durch eine längere <strong>Rente</strong>nzahlung sowie fehlende Beiträge und Zinsen ist die<br />

Abrufrente geringer als zum planmäßigen <strong>Rente</strong>nbeginn. Je früher die Abrufrente in<br />

Anspruch genommen wird, desto niedriger fällt die <strong>Rente</strong> aus. Entsprechendes gilt<br />

für die vorgezogene Kapitaloption (Beiträge/Zinsen).<br />

l Aufschubrente/aufgeschobene Kapitaloption<br />

l Die Aufschubrente ist höher als die <strong>Rente</strong> zum geplanten <strong>Rente</strong>nbeginn, denn bis<br />

zum „neuen“ <strong>Rente</strong>nbeginn fallen weitere Zinsen an und es gehen ggf.<br />

weitere Beiträge ein. Entsprechendes gilt für die aufgeschobene Kapitaloption<br />

(Beiträge/Zinsen).<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten, wenn die versicherte Person<br />

mindestens 60 Jahre alt ist und sich der Vertrag innerhalb der letzten 7 Jahre<br />

der Ansparzeit befindet:<br />

l der Kunde kann bei einer FR,<br />

a) wenn eine Beitragsrückgewähr und/oder eine HRZ (mindestens 50 % der<br />

Altersrente) vereinbart ist, den Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung um bis zu<br />

7 Jahre vorverlegen oder<br />

b) den Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung hinausschieben bis zum 85. <strong>Leben</strong>sjahr -<br />

unabhängig davon, ob eine Beitragsrückgewähr oder HRZ enthalten ist<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

vorverlegen hinausschieben<br />

60 67<br />

Alter in Jahren<br />

l anstelle der Abrufrente kann sich der Kunde in den letzten 7 Jahren das<br />

aktuelle Guthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen (frühestens zum<br />

60. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

l die vorgezogene Kapitaloption ist vom Kunden 1 Monat vor dem geplanten<br />

Termin schriftlich mitzuteilen<br />

33


l Abrufrente immer zum jeweiligen Hauptfälligkeitstermin<br />

l der Kunde muss eine schriftliche Willenserklärung einreichen; bei der Aufschubrente<br />

spätestens 1 Monat vor dem <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l die vereinbarte <strong>Rente</strong>ngarantiezeit bleibt gleich, es sei denn, die tariflichen<br />

Höchstgrenzen werden bei der Aufschubrente überschritten<br />

l die Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug (falls mitversichert)<br />

wird beibehalten (das Versicherungsendalter verringert sich), die Anfangsversicherungssumme<br />

sinkt im gleichen Verhältnis wie die Altersrente<br />

l die Prozentsätze einer HRZ und WRZ (falls mitversichert) bleiben erhalten<br />

l Zusatzprodukte BUZ, PBUZ, BEUZ, PBEUZ und EUZ werden beim vorgezogenen<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn aufgelöst (Rückkaufswerte werden zum Zeitpunkt<br />

des <strong>Rente</strong>nbeginns der vorgezogenen <strong>Rente</strong> ausgezahlt)<br />

l werden Leistungen aus einer BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ gewährt, ist eine<br />

Abruf- / Aufschubrente nicht möglich<br />

l folgendes ist zusätzlich bei der Aufschubrente zu beachten:<br />

– das tarifliche Höchstrentenbeginnalter darf nicht überschritten werden<br />

– der ursprüngliche Ablauftermin der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug (falls<br />

mitversichert) wird beibehalten (die Versicherungsdauer verringert sich), die<br />

Anfangsversicherungssumme ergibt sich dann aus der reduzierten Versicherungsdauer<br />

und der erhöhten Altersrente<br />

– eine evtl. eingeschlossene BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ erlischt<br />

– Erhöhungen aufgrund der Dynamik sind nicht mehr möglich<br />

– spätere Kapitaloption ist weiterhin möglich, sofern eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

oder eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug von mindestens 10 Jahren oder eine<br />

lebenslange HRZ von mindestens 50 % eingeschlossen ist.<br />

l Private <strong>Rente</strong>n sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

Steuergesetzgebung<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.)<br />

2. SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) / SI Riester-<strong>Rente</strong> (RR)<br />

Produktspecial<br />

l Bei der BR kann der Kunde den <strong>Rente</strong>nbeginn um bis zu 7 Jahre vorziehen<br />

(frühestens auf vollendetes 60. <strong>Leben</strong>sjahr).<br />

l Bei der RR, wenn die VP Altersrente aus der GRV bezieht.<br />

Die Regelungen hierfür entsprechen denen der FR<br />

(Hinweis: ohne Kapitaloption).<br />

Die Aufschubrente findet für alle genannten Produktformen Anwendung. Auch hier<br />

gelten die Regelungen wie bei der FR (Hinweis: ohne Kapitaloption).<br />

34


Produktbaustein (konventionelles <strong>Rente</strong>nprodukt)<br />

1.12 Produktbeschreibung: <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

Die Vereinbarung einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ermöglicht eine zeitlich befristete Hinterbliebenenabsicherung<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn bei den Produkten SI Flexible <strong>Rente</strong> und SI Riester-<strong>Rente</strong>.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

nach<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

(Teil-)Kapitalisierung der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit nach <strong>Rente</strong>nbeginn (nur SI Flexible<br />

<strong>Rente</strong>)<br />

Kapitalisierung während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

Während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit kann eine Kapitalabfindung für die noch während<br />

der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit fällig werdenden <strong>Rente</strong>n gezahlt werden.<br />

Bei einer Vollkapitalisierung wird bis zum Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit keine <strong>Rente</strong><br />

mehr gezahlt; Es verbleibt eine beitragsfrei SI Flexible <strong>Rente</strong> mit evtl. eingeschlossener<br />

HRZ und WRZ.<br />

Bei einer Teilkapitalisierung erfolgt eine entsprechende Reduzierung der <strong>Rente</strong>. Es<br />

verbleibt eine beitragsfreie SI Flexible <strong>Rente</strong> mit evtl. eingeschlossener HRZ und<br />

WRZ.<br />

Nach Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit wird die volle Altersrente weitergezahlt (zum<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn garantierte <strong>Rente</strong> zzgl. Überschüsse).<br />

Beantragungsfrist der Kapitalisierung: 3 Monate vor Auszahlungstermin<br />

versicherte <strong>Rente</strong> nach Teilkapitalisierung: mindestens 50 EUR monatlich<br />

Tod der versicherten Person<br />

l Die/der Begünstigte erhält bis zum Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit die vereinbarte<br />

<strong>Rente</strong> zuzüglich Überschüsse.<br />

Ist für die SI Flexible <strong>Rente</strong> eine HRZ mit vereinbart, wird nach Ablauf der<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit die Hinterbliebenenrente gezahlt.<br />

l <strong>Rente</strong>n aus der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit sind mit einem Ertragsanteil (FR) bzw. voll<br />

(RR) einkommensteuerpflichtig.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

mindestens höchstens<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

1 restliche mittlere<br />

<strong>Leben</strong>serwartung 1<br />

1<br />

wird in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.2. und 3.2.3.)<br />

35


Produktbaustein<br />

1.13 Produktbeschreibung: Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

Die Vereinbarung einer Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug ermöglicht eine zeitlich befristete Hinterbliebenenabsicherung<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn bei den Produkten FR und BR.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Kapitalisierung der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

Tod der versicherten Person<br />

Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die Anfangsversicherungssumme<br />

(zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit) abzüglich der bereits<br />

gezahlten <strong>Rente</strong>n fällig. Bei BR wird diese Summe als Einmalbeitrag für eine sofort<br />

beginnende lebenslange Hinterbliebenen- oder Waisenrente verwendet.<br />

Kapitalisierung der Todesfallleistung während der Versicherungsdauer<br />

(nur bei SI Flexible <strong>Rente</strong>)<br />

Während der Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann eine<br />

einmalige Kapitalabfindung in Höhe der zum Auszahlungstermin versicherten Todesfallleistung<br />

(Anfangsversicherungssumme zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit,<br />

abzüglich bereits gezahlter <strong>Rente</strong>n) gezahlt werden, begrenzt auf das vorhandene<br />

Deckungskapital bzw. das vorhandene Vertragsguthaben bei fondsgebundener<br />

Verrentung.<br />

Nach deren Auszahlung werden bis zum Ende des vereinbarten Todesfallschutzes<br />

keine Leistungen mehr fällig (<strong>Rente</strong> oder Todesfallleistung). Aus einem etwa über<br />

die Kapitalabfindung hinaus vorhandenen Deckungskapital/Vertragsguthaben wird<br />

nach Ablauf des vereinbarten Todesfallschutzes eine lebenslange Altersrente gezahlt,<br />

wenn die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt.<br />

Beantragungsfrist der Kapitalisierung: 3 Monate vor Auszahlungstermin<br />

versicherte <strong>Rente</strong> nach Kapitalabfindung: mindestens 50 EUR monatlich<br />

Rahmenbedingungen<br />

l Anfangsversicherungssumme der FR/BR ist ein Vielfaches der versicherten<br />

Jahresrente (bei einer sofort beginnenden FR darf diese den Einmalbeitrag<br />

nicht überschreiten, bei FR/BR mit Ansparzeit nicht den garantierten Bar<br />

wert zum <strong>Rente</strong>nbeginn). Daraus ergibt sich die Höchstdauer, die auf<br />

Kundenwunsch auch unterschritten werden kann.<br />

l Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug beginnt zum<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn.<br />

l Versicherungsschutz endet mit Ablauf der Versicherungsdauer.<br />

l Bei Einschluss der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug sind neben der<br />

Beitragsrückgewähr folgende Zusatzprodukte möglich:<br />

BUZ, PBUZ, BEUZ, PBEUZ, EUZ, EKID (Hinweis: Beitragsrückgewähr<br />

schließt Beitrag der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug mit ein),<br />

HRZA,WRZ.<br />

l Einmalbeitrag möglich<br />

l Dynamik möglich (entsprechend Hauptversicherung)<br />

l vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn sowie <strong>Rente</strong>naufschub sind möglich<br />

(entsprechend Hauptversicherung)<br />

l nicht möglich ist die Kombination mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder HRZR<br />

l Auch bei der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug ist zu berücksichtigen, dass<br />

die Beiträge aller Zusatzversicherungen weniger als 50 % des Gesamtbeitrags<br />

der BR betragen müssen.<br />

36


Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

während der Ansparzeit und <strong>Rente</strong>nbezugszeit:<br />

l FR: Überschüsse werden zur Erhöhung der Todesfallleistung verwendet<br />

BR: Überschüsse der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug werden zur Erhöhung<br />

der Altersrente verwendet (bei fondsgebundener Verrentung:<br />

Erhöhung des Vertragsguthabens)<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

l Hinterbliebenenrenten in Verbindung mit BR sind genauso einkommensteuerpflichtig<br />

zu behandeln wie die Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.1, 4.2.4)<br />

37


1.14 Produktinhalte konventionelle <strong>Rente</strong>nprodukte<br />

SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) 3<br />

Ansparzeit<br />

sofort<br />

beginnend<br />

SI Riester-<br />

<strong>Rente</strong><br />

(RR)<br />

SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR)<br />

Ansparzeit sofort<br />

beginnend<br />

Beitragsrückgewähr X 4 - 4 - X -<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit - - X X X<br />

Todesfallleistung im<br />

<strong>Rente</strong>nbezug<br />

X 4 X 4 - X X<br />

Kapitalisierung der<br />

Garantierente<br />

- - - X X<br />

HRZ X 5 X 5 - X X<br />

WRZ X 6 X 6 - X X<br />

laufende Beitragszahlung X - X X -<br />

Einlösungsbeitrag 1 X X - X X<br />

Beitragspause möglich<br />

(Antrag VN)<br />

X - - X 8 -<br />

Zuzahlungen (Sonderzahlungen)<br />

möglich<br />

X 7 - X X -<br />

abgekürzte<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

X - - X -<br />

EKID - - - X -<br />

EVS - - - X -<br />

BU/EU-Absicherung X - - X -<br />

- verlängerte<br />

Leistungsdauer 2 X - - X -<br />

- abgekürzte BUZ/EUZ-<br />

Vers.dauer 2 X - - X -<br />

Dynamik X X X<br />

Ausbaugarantie - - X<br />

Hinweis: Bei Einschluss EKID und/oder EVS in FR können HRZ, WRZ, BUZ, PBUZ, BEUZ,<br />

PBEUZ und EUZ nicht mit eingeschlossen werden.<br />

1<br />

EKID- oder EVS-Einschluss nur bei laufender Beitragszahlung möglich<br />

2<br />

nur möglich, wenn BU/EU-<strong>Rente</strong> mit versichert ist<br />

3<br />

Hinweis: Es ist zu beachten, dass ein nahtloser Übergang von der BU/EU-<strong>Rente</strong> in die<br />

Altersrente erfolgt<br />

4<br />

Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort<br />

beginnende Hinterbliebenen-/Waisenrente zu gleichen Teilen verwendet<br />

5<br />

nur Ehegatten (ohne Kapitalwahlrecht)<br />

6<br />

Kinder, für die die VP Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuerveranlagung<br />

(§ 32 EStG) hat (ohne Kapitalwahlrecht)<br />

7<br />

Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 3 EStG beachten<br />

8<br />

wahlweise mit Finanzierung der Zusatzversicherungen aus dem Vertragsguthaben, falls<br />

dieses dafür ausreicht<br />

38


Fondsgebundene <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

2.1 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant Invest -<br />

SIGGI - Allgemein<br />

Produktspecial<br />

Dynamisches<br />

3-Topf Garantiesicherungsverfahren<br />

Bruttobeitragsgarantie (Beiträge zur Hauptversicherung) zwischen 0 und 100 %,<br />

modernes Anlagekonzept mit nachträglicher Garantieänderungsoption, abschließbar<br />

in den drei Schichten der Altersvorsorge<br />

SIGGI ist ein Produkt mit kombinierter Anlage der Sparbeiträge in Fonds und Sicherungsvermögen<br />

(übriges Vermögen). Dabei wird angestrebt, dass ein möglichst<br />

hoher Anteil der Sparbeiträge in chancenreichen Anlagen investiert wird, um die<br />

Renditechancen für den Kunden zu optimieren.<br />

Neben „Topf 1“ (Sicherungsvermögen) gibt es den speziell für dieses Produkt<br />

aufgelegten Garantiefonds SI SafeInvest der HANSAINVEST mit unbegrenzter<br />

Laufzeit („Topf 2“). Dieser Fonds garantiert, dass der Wert eines Anteils am ersten<br />

Börsentag eines jeden Kalendermonats nicht niedriger ist als 80 % des Anteilwertes<br />

am ersten Börsentag des Vormonats. Die Sicherungsperiode des SI SafeInvest<br />

beträgt somit einen Monat. Zu Beginn des Sicherungszeitraums investiert der Fonds<br />

i.d.R. zu 100 % in Aktienmärkte; die getätigten Anlagen werden, falls erforderlich,<br />

innerhalb des Sicherungszeitraums zur Sicherstellung der Kursgarantie ganz oder<br />

teilweise durch wertstabilere Anlagen ersetzt. Zu Beginn eines neuen Sicherungszeitraums<br />

wird das Fondsvermögen wieder bis zu 100 % in Aktienmärkten angelegt.<br />

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der SI SafeInvest sein Sicherungsversprechen<br />

einmal nicht erfüllen kann, zahlt die Société Générale (Garantiegeber) den<br />

fehlenden Geldbetrag in den Fonds ein.<br />

Die Aufteilung auf Fonds und Sicherungsvermögen wird monatlich vorgenommen.<br />

Dabei werden nicht nur die neu hinzugekommenen Beiträge, sondern das gesamte<br />

zu diesem Zeitpunkt angesammelte Vertragsguthaben neu verteilt. Je nach Kapitalmarktentwicklung<br />

kann das Vertragsguthaben in beide Richtungen - dynamisch<br />

– umgeschichtet werden. Ist das vom Kunden gewünschte Garantieniveau bereits<br />

vorzeitig abgesichert, kann das darüber liegende Guthaben in einem weiteren „Topf<br />

3“ angelegt werden, dessen Fondszusammensetzung vom Kunden frei gewählt<br />

werden kann.<br />

Hohe Sicherheit<br />

Hohe Ertragschancen<br />

Topf 1 Topf 2 Topf 3<br />

Sicherungsvermögen Wertsicherungsfonds „Freie“ Fonds<br />

SI SafeInvest<br />

Nachträgliche<br />

Garantieänderung<br />

Der Kunde kann die Garantie flexibel ändern, d.h. erhöhen oder senken. Damit wird<br />

ihm einerseits ermöglicht, vorhandenes Vertragsguthaben (bei besonders guter<br />

Fondsentwicklung) zu sichern – auch über 100 % der Bruttobeiträge hinaus. Auf<br />

Antrag des Kunden kann andererseits gesichertes Kapital auch wieder investiert<br />

werden. Dadurch ergeben sich zusätzliche Renditechancen, (Besonderheiten bei<br />

Riester-<strong>Rente</strong> und bAV sind hierbei zu beachten). Durch entsprechende Standmitteilungen<br />

wird der Kunde darüber informiert, wie sich sein Portfolio entwickelt hat<br />

und welche Garantien möglich sind.<br />

39


Ablaufmanagement<br />

Fondsauswahl<br />

Innerhalb der letzten 5 Jahre vor <strong>Rente</strong>nbeginn hat der Kunde die Möglichkeit, das<br />

erreichte Vertragsguthaben bis zum <strong>Rente</strong>nbeginn ganz oder teilweise garantiert<br />

abzusichern, indem er eine Leistungsabsicherung einschließt bzw. die bestehende<br />

Leistungsabsicherung erhöht (siehe auch Punkt „Nachträgliche Garantieänderung“).<br />

Gleichzeitig kann er für die noch zu zahlenden Beiträge bzw. für das<br />

nach der Absicherung noch vorhandene freie Vermögen eine neue Aufteilung auf<br />

die zur Verfügung stehenden Fonds bestimmen. Der Kunde wird in den letzten 5<br />

Jahren vor <strong>Rente</strong>nbeginn jährlich über diese Möglichkeiten informiert.<br />

Für den dritten Topf bzw. für Kunden, die keine Garantie wünschen, stehen 23<br />

Dach- und Einzelfonds zur Verfügung. Hierzu zählen die konzerneigenen Dachfonds:<br />

HANSAdynamic Class S, HANSAcentro Class S, HI Topselect W, HI Topselect<br />

D, SI BestSelect, HI-Einzelfonds:<br />

HANSAeuropa, HANSAsecur, SI ÖkoSelect, Konzept Europaplus, Konzept Pro-Select,<br />

HANSAgold, C-Quadrat ARTS Total Return Flexible sowie 11 (Einzel)Fremdfonds:<br />

HAC WORLD Top-Investors, Carmignac Investissement A, Lingohr-Systematic-LBB-Invest,<br />

Threadneedle European Fund 1, Acatis Aktien Global, Fidelity<br />

European Growth Fund, Schroder (ISF) Euro Equity, Templeton Growth Fund EUR,<br />

DWS Vermögensbildungsfonds I, JPMorgan Funds-Global Focus A (Acc), First<br />

Private Aktien Global A.<br />

Der Kunde kann seinen Sparbeitrag auf bis zu 5 Fonds gleichzeitig aufteilen.<br />

Switch/Shift<br />

Bis zu 6-mal im Jahr kann der Kunde kostenfrei künftige Beiträge und/oder das<br />

vorhandene Ver-tragsguthaben in der freien Fondsanlage ganz oder teilweise innerhalb<br />

der Fonds umschichten.<br />

Pflegeoption<br />

Zum <strong>Rente</strong>nbeginn kann der Kunde eine Pflegerentenversicherung bis zu<br />

1500 EUR monatliche Pflegerente abschließen. Voraussetzung dabei ist u.a., dass<br />

eine Ansparzeit von mindestens 12 Jahre vereinbart wurde und das Recht auf<br />

Pflegeoption dann noch nicht erloschen ist. Das Recht auf Pflegeoption erlischt z.B.<br />

zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person (VP) das 67.<br />

<strong>Leben</strong>sjahr vollendet oder wenn die VP bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs-<br />

oder Pflegerente bei einem Sozialversicherungsträger beantragt<br />

hat oder Pflegebedürftigkeit droht.<br />

40


Basisversorgung (SIGGI)<br />

2.2 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant Invest -<br />

SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> (GIBR)<br />

Die SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> garantiert eine lebenslange <strong>Rente</strong>nzahlung – frühestens ab dem vollendeten 60.<br />

<strong>Leben</strong>sjahr. Das Produkt ist zertifiziert.<br />

Produktspecial<br />

Bruttobeitragsgarantie zwischen 0 und 100 %, modernes Anlagekonzept mit nachträglicher<br />

Garantieänderungsoption.<br />

Die SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld<br />

II (Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf das Arbeitslosengeld) und es besteht<br />

Insolvenz-/Pfändungsschutz.<br />

Leistungsspektrum<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird das Vertragsguthaben je nach Vereinbarung konventionell<br />

oder fondsgebunden verrentet (d.h. fondsorientierte Anlage des<br />

Kapitals).<br />

Die <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus dem zum <strong>Rente</strong>nbeginn gültigen <strong>Rente</strong>nfaktor<br />

(mindestens der garantierte) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />

l Eine vereinbarte Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann nicht kapitalisiert<br />

werden. 1<br />

Vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Der Kunde kann den <strong>Rente</strong>nbeginn vorziehen.<br />

Aufgeschobener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Der Kunde kann den <strong>Rente</strong>nbeginn hinausschieben.<br />

Tod während der Ansparzeit<br />

l Beitragsrückgewähr, mindestens jedoch das Vertragsguthaben 1<br />

Tod nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann vereinbart werden. Bei Tod der<br />

versicherten Person nach Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung wird die Anfangsversicherungssumme<br />

(zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit) abzüglich der<br />

bereits gezahlten <strong>Rente</strong>n fällig. 1<br />

Zusatzleistungen<br />

l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich (Produkt mit Ansparzeit)<br />

− Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/EUZ muss grundsätzlich dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter<br />

der SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> entsprechen<br />

− unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsendalter möglich, wobei<br />

Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/EUZ stets mit dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter der<br />

SI Basis-<strong>Rente</strong> übereinstimmt (Versicherungsendalter sollte das maximal für<br />

den Beruf mögliche sein)<br />

− Besondere Konstellation für Berufe mit Endalterbegrenzung auf 60 Jahre (z.B.<br />

Polizisten):<br />

o Versicherungsdauer der BUZ endet in dem Kalenderjahr, in dem das<br />

natürliche Alter die Altersgrenze 60 Jahre erreicht<br />

o Leistungsdauer der BUZ endet erst im Kalenderjahr nach dem Erreichen<br />

des natürlichen Alters 60 Jahre gleichzeitig mit dem Beginn der Altersrente<br />

− bei Berufen, deren Leistungsendalter unter 60 Jahren liegen, kann die SIGGI<br />

Basis-<strong>Rente</strong> nur um eine EBUV bis zum berufsbedingten Endalter ergänzt<br />

werden<br />

− BUZ-Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe nicht möglich<br />

− BUZ/PBUZ-Einschluss für Schüler nicht möglich<br />

1<br />

Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort<br />

beginnende Hinterbliebenen-/Waisenrente verwendet.<br />

41


− Einzelheiten siehe Produktbeschreibungen EBUV/BUZ/PBUZ/EUZ<br />

l HRZ-Einschluss möglich (nur Ehegatten) 2<br />

l WRZ-Einschluss möglich für Kinder, für die die versicherte Person Anspruch<br />

auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuerveranlagung<br />

nach § 32 EStG hat (Hinweis: auf tatsächliche Gewährung von<br />

Kindergeld/Freibetrag kommt es nicht mehr an) 2<br />

2<br />

HRZ-/WRZ-Einschluss in der Ansparzeit als klassische Zusatzversicherung und/oder –<br />

sofern keine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug vereinbart ist – in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

als Verrentungsoption möglich.<br />

Dynamik<br />

Beitragspause<br />

Zuzahlungen<br />

flexible Beitragszahlung<br />

Überschussbeteiligung<br />

l Beitragsbezogen (Beitragserhöhung zwischen 5 % und 10 %), alternativ<br />

kann eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden<br />

l Eine BU-/EU-<strong>Rente</strong> sowie Hinterbliebenen- und Waisenrenten werden nicht<br />

erhöht.<br />

l Lastschrifteinzug<br />

l monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich<br />

l Einmalbeitragszahlung ist möglich<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l Zuzahlungen jederzeit möglich<br />

l Aussetzen der Beitragszahlung für bis zu drei Jahre (z.B. Elternzeit)<br />

l in der Ansparzeit jederzeit bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich<br />

(max. 40.000 EUR in jedem Kalenderjahr)<br />

l Zuzahlungen erhöhen die Leistungen der Hauptversicherung, haben aber<br />

keinen Einfluss auf ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen.<br />

l Bei Erhöhung von Zusatzprodukten (z.B. BUZ und/oder HRZ) ist eine<br />

Gesundheitsprüfung erforderlich (z.B. über Gesundheitserklärung 220020x).<br />

Dies ist im Rahmen einer Vertragsänderung möglich und führt bei der GIBR in<br />

der Regel zu einer Regelbeitragserhöhung. Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />

muss mindestens 50 % betragen, der Rest ist für Zusatzprdukte verwendbar.<br />

l Verhältnismäßigkeit zwischen dem Brutto-Arbeitseinkommen und der/den BU-/<br />

EU-<strong>Rente</strong>n sowie berufsbezogene Begrenzungen wie z.B. für Auszubildende<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

während der Ansparzeit<br />

l Monatlich werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem<br />

Vertragsguthaben gutgeschrieben.<br />

42<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l konventionelle Anlage<br />

- Bonusrente (die Gesamtrente steigt um einen jährlich festgelegten<br />

Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr)<br />

- Bonusrente mit Sockel (ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels<br />

verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt<br />

gezahlten <strong>Rente</strong>)<br />

l Fondsanlage<br />

Das Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds SI SafeInvest<br />

angelegt. Kursgewinne des SI SafeInvest werden ab einer bestimmten<br />

Schwelle in <strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt. Außerdem werden Zinsüberschüsse<br />

auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben gutgeschrieben.


Rahmenbedingungen<br />

mindestens<br />

Eintrittsalter 0 (15 in BSW 1 )<br />

Eintrittsalter WRZ<br />

höchstens<br />

22 (für Kind)<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 (vollendet) 70 2 (mit BUZ/EUZ<br />

67 3 )<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

(gilt nicht für<br />

3<br />

Einmalbeiträge)<br />

Beitragszahlungsendalter 67 2<br />

Ansparzeit<br />

- laufende<br />

Beitragszahlung 4<br />

- Einmalbeitrag<br />

- Einmalbeitrag bei<br />

fondsgebundener<br />

Verrentung<br />

- Erlebensfallgarantie<br />

von mind. 80 %<br />

3<br />

1<br />

2<br />

12 (PG* Comfort/Spezial),<br />

6 (PG* Collect/Classic)<br />

Leistungsendalter WRZ 25 (vollendet) 5<br />

Erlebensfallgarantie<br />

0 % 100 %<br />

(der Bruttobeitragssumme)<br />

monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> 6,7 50 EUR 4 % der Bruttobeitragssumme<br />

8<br />

Monatsbeitrag 4<br />

20 EUR<br />

* Produktgruppe<br />

1<br />

Mindesteintrittsalter 15 Jahre in der Beratungssoftware vorgesehen, da bei Basisversorgung<br />

VN = VP ist. Andere Eintrittsalter = Anfrage HV.<br />

2<br />

Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich.<br />

3<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten. BUZ/EUZ-Leistungsendalter 67<br />

Jahre möglich, wenn Versicherungsendalter 65 Jahre.<br />

4<br />

Neben der lfd. Beitragszahlung sind variable Zuzahlungen bis zur Höhe des steuerlichen<br />

Höchstbetrags möglich.<br />

5<br />

Das Leistungsendalter ist auf 25 Jahre festgelegt. Waisen: Kinder, für die ein<br />

Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG besteht.<br />

6<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />

nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />

von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

7<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten<br />

8<br />

Der Beitragsanteil für die Altersrente muss mindestens 50 % betragen, der Rest ist<br />

für Zusatzprodukte verwendbar.<br />

l VN muss gleichzeitig VP, Beitragszahler und Leistungsempfänger sein<br />

l Summe aus HRZ und/oder WRZ dürfen während der Ansparzeit nicht mehr<br />

als 24 % der Bruttobeitragssumme und während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit nicht<br />

mehr als 100 % der Altersrente betragen.<br />

l Vereinbarung einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ist nicht möglich.<br />

l Einmalbeitrag ist möglich.<br />

l Abruf- und Aufschubrente sind ab <strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 Jahre möglich.<br />

l Kündigung ist nicht möglich. Der Vertrag wird dann inkl. aller Zusatzversicherungen<br />

beitragsfrei gestellt (Etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen<br />

erlöschen. Die Rückkaufswerte der Zusatzversicherungen werden zur Erhöhung<br />

der beitragsfreien Leistungen der Hauptversicherung verwendet).<br />

l Abfindung Kleinstbetragsrenten als Einmalzahlung möglich.<br />

43


Steuergesetzgebung<br />

l Die Beiträge zur SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> (einschl. Zusatzversicherungen) sind im<br />

Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar.<br />

l Die SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> und <strong>Rente</strong>n aus Zusatzversicherungen sind entsprechend<br />

einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.1., 1.2.)<br />

Antrag<br />

212000X<br />

44


Riesterversorgung (SIGGI)<br />

2.3 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant Invest -<br />

SIGGI Riester-<strong>Rente</strong> (GIRR)<br />

SIGGI Riester-<strong>Rente</strong> ist ein staatlich gefördertes Produkt mit lebenslanger <strong>Rente</strong>nzahlung und optional<br />

einschließbarer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

Bruttobeitragsgarantie von 100 %, modernes Anlagekonzept mit nachträglicher<br />

Garantieänderungsoption, hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung, optional<br />

Fondsrente, staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug.<br />

SIGGI Riester-<strong>Rente</strong> unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld II<br />

(Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf das Arbeitslosengeld).<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird das Vertragsguthaben je nach Vereinbarung konventionell<br />

oder fondsgebunden verrentet (d.h. fondsorientierte Anlage des<br />

Kapitals). Die <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus dem zum <strong>Rente</strong>nbeginn gültigen<br />

<strong>Rente</strong>nfaktor (mindestens der garantierte) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />

Der <strong>Rente</strong>nbeginn kann vorgezogen werden, wenn zum Zeitpunkt<br />

des <strong>Rente</strong>nbeinns das Vertragsguthaben mindestens so hoch ist wie die<br />

Summe der eingezahlten Beiträge, etwaiger Sonderzahlungen und der uns<br />

zugeflossenen staatlichen Zulagen (jedoch nicht vor Vollendung des<br />

60. <strong>Leben</strong>sjahres, es sei denn, es wird eine Vollrente aus der gesetzlichen<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung bezogen). Er kann auch aufgeschoben werden.<br />

l Der Kunde kann sich bis zu 30 % des angesammelten Vertragsguthabens<br />

als einmalige Kapitalleistung auszahlen lassen.<br />

Tod vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Auszahlung des vorhandenen Vertragsguthabens (mindestens die Summe<br />

der eingezahlten Beiträge) bei Rückzahlung der gewährten Zulagen und Gutschriften<br />

aus Sonderausgabenabzug an die Zulagenbehörde<br />

l oder Übertragung des Guthabens auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten ohne<br />

Rückzahlung von Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug<br />

Tod während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

l Weiterzahlung der <strong>Rente</strong> an den Bezugsberechtigten bis zum Ablauf der<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit. Gewährte Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug<br />

sind anteilig an die Zulagenbehörde zurückzuführen<br />

l oder Übertragng des Guthabens auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten ohne<br />

Rückzahlung von Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug.<br />

Dynamik<br />

Zulagendynamik<br />

Für eine optimale Ausschöpfung der Zulagen. Der Kunde nennt sein Einkommen.<br />

Das Einkommen wird jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht. Der Gesamtbeitrag<br />

beträgt 4 % des Vorjahresgehalts/-lohns (brutto) - max. 2.100 EUR<br />

(jährlich). Erfolgt im Antrag kein Ausschluss, ist diese Dynamikvariante standardmäßig<br />

eingeschlossen.<br />

Sonderausgabendynamik<br />

Für eine maximale Ausschöpfung des Sonderausgabenabzugs. Der Gesamtbeitrag<br />

beträgt 2.100 EUR. Steigerungen dieses Betrages durch den Gesetzgeber werden<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Prozentsatzdynamik<br />

Der Regelbeitrag erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz von 5 % bis<br />

10 % - unabhängig von einer staatlichen Förderung.<br />

45


während der Ansparzeit<br />

Monatlich werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben<br />

gutgeschrieben.<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l konventionelle Anlage<br />

– Bonusrente (die Gesamtrente steigt um einen jährlich festgelegten Prozent<br />

satz,<br />

erstmals nach einem Jahr)<br />

– Bonusrente mit Sockel (ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />

Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />

zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>)<br />

l Fondsanlage<br />

– Fondsgebundene <strong>Rente</strong>, die garantiert gleich bleibt oder steigt<br />

Das Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds SI SafeInvest<br />

angelegt. Kursgewinne des SI SafeInvest werden ab einer bestimmten<br />

Schwelle in <strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt. Außerdem werden Zinsüberschüsse<br />

auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben gutgeschrieben.<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Eintrittsalter 15 61<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter 60 67<br />

Ansparzeit<br />

12 (PG* Comfort/Spezial)<br />

6 (PG* Collect/Classic)<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit 1 Endalter 85<br />

Regelbeitrag 60 EUR<br />

(jährlich) 1<br />

* Produktgruppe<br />

1<br />

Bei Ehegattenverträgen ist ein Regelbeitrag von 0 EUR zugelassen<br />

Überschussbeteiligung<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Altersvorsorgebeiträge (Regelbeiträge + Zulagen) können als Sonderausgaben<br />

steuerlich geltend gemacht werden.<br />

l Die <strong>Rente</strong>n aus geförderten Altersvorsorgeverträgen sind in vollem Umfang<br />

einkommensteuerpflichtig.<br />

l Kapitalentnahme im Rahmen von Wohnriester möglich.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 2.1., 2.2.)<br />

Antrag<br />

Kundeninformation<br />

213010x<br />

220070x<br />

46


Flexible Versorgung (SIGGI)<br />

2.4 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global<br />

Garant Invest - SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> (GIFR)<br />

SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> bietet verschiedene Alternativen der Absicherung. Neben der lebenslangen <strong>Rente</strong>nzahlung<br />

gibt es auch die Möglichkeit, das Vertragsguthaben ganz oder teilweise auszahlen zu lassen, Garantien<br />

können bis zu 100 % der Beiträge zur Hauptversicherung (Bruttobeitragsgarantie) eingeschlossen<br />

werden.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

Bruttobeitragsgarantie zwischen 0 und 100 %, modernes Anlagekonzept mit nachträglicher<br />

Garantieänderungsoption, hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung,<br />

optional Fondsrente, Pflegeoption<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird das Vertragsguthaben je nach Vereinbarung konventionell<br />

oder fondsgebunden verrentet (d.h. fondsorientierte Anlage des<br />

Kapitals). Die <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus dem zum <strong>Rente</strong>nbeginn gültigen<br />

<strong>Rente</strong>nfaktor (mindestens der garantierte) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />

l alternativ vollständige oder teilweise Auszahlung des Vertragsguthabens,<br />

sofern sie spätestens 3 Monate vor <strong>Rente</strong>nbeginn beantragt wird<br />

l Naturalleistung möglich (Depoteröffnung bei HANSAINVEST und Übertragung<br />

der Fondsanteile)<br />

l eine vereinbarte Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann kapitalisiert werden<br />

vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l der Kunde kann 3 Jahre nach Vertragsabschluss den <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

vorziehen<br />

aufgeschobener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l der Kunde kann den <strong>Rente</strong>nbeginn um bis zu 7 Jahre hinausschieben, sofern<br />

er das 60. <strong>Leben</strong>sjahr erreicht hat (mit/ohne Beitragszahlung)<br />

Kapitaloption/Kapitalentnahme<br />

l In den letzten 7 Jahren vor <strong>Rente</strong>nbeginn kann der Kunde jederzeit sein<br />

Kapital erhalten. Ein entsprechender Antrag muss bis spätestens 3 Monate<br />

vor dem Auszahlungstermin gestellt sein.<br />

l Entnahmen sind jederzeit kostenfrei möglich<br />

Tod während der Ansparzeit<br />

l Beitragsrückgewähr, mindestens jedoch das Vertragsguthaben<br />

l Aufstockung auf eine garantierte Todesfallleistung von 100 % bis 400 % der<br />

bei Vertragsabschluss erwarteten Bruttobeitragssumme in Form einer TZA<br />

möglich; bis zur Vollendung des 7. <strong>Leben</strong>sjahres ist die Todesfallleistung<br />

begrenzt auf 8.000 EUR<br />

Tod nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Ist eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit vereinbart, wird die <strong>Rente</strong> bis zum Ablauf der<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt; sie kann<br />

kapitalisiert werden - auch teilweise.<br />

l Alternativ kann eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug vereinbart werden. Bei<br />

Tod der versicherten Person nach Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung wird die Anfangsversicherungssumme<br />

abzüglich der bereits gezahlten zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

erreichten <strong>Rente</strong> fällig.<br />

Zusatzleistungen<br />

l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />

47


l HRZ-/WRZ-Einschluss in der Ansparzeit als klassische Zusatzversicherung und/<br />

oder in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit als Verrentungsoption möglich. HRZ/WRZ können<br />

in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit nicht mit einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder Todesfallleistung<br />

im <strong>Rente</strong>nbezug kombiniert werden.<br />

l TZA-Einschluss möglich von 100 % bis 400 % der Bruttobeitragssumme (bei<br />

Summen unter 150 % der Beitragssumme ist die Beitragszahlungsdauer<br />

abgekürzt und beträgt zwei Drittel der Versicherungsdauer)<br />

Flexible<br />

Beitragszahlung<br />

Beitragspause<br />

Dynamik/<br />

Ausbaugarantie<br />

(bei SIGGI mit<br />

Regelbeitragszahlung)<br />

Überschussbeteiligung<br />

l Dynamik<br />

– beitragsbezogen (Beitragserhöhung zwischen 5 % und 10 %)<br />

– die Dynamik kann auch für die Zusatzleistungen (P)BUZ, EUZ gelten<br />

l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit von SIGGI und ggf. eingeschlossenen<br />

TZA/BU/EU-Produkten)<br />

– ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung)<br />

– turnusmäßig alle 5 Jahre (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />

l Lastschrifteinzug<br />

l monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich<br />

l Einmalbeitragszahlung ist möglich<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l Zuzahlungen jederzeit möglich<br />

l Aussetzen der Beitragszahlung für bis zu 3 Jahre (z.B. Elternzeit)<br />

l Zusatzleistungen können erhalten bleiben, indem die erforderlichen Beiträge<br />

dem Vertragsguthaben entnommen werden (frühestens nach 5 Jahren). Die<br />

vereinbarte Garantie reduziert sich entsprechend.<br />

während der Ansparzeit<br />

l Monatlich werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben<br />

gutgeschrieben.<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l konventionelle Anlage<br />

– Bonusrente (die Gesamtrente steigt um einen jährlich festgelegten Prozentsatz,<br />

erstmals nach einem Jahr)<br />

– Bonusrente mit Sockel (ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />

Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der<br />

zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>)<br />

– fallende Bonusrente als besondere Vereinbarung (sofort mit erster <strong>Rente</strong>nzahlung<br />

wird die Bonusrente fällig)<br />

l Fondsanlage<br />

– Fondsgebundene <strong>Rente</strong>, die garantiert gleich bleibt oder steigt.<br />

Das Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds SI SafeInvest<br />

angelegt. Kursgewinne des SI SafeInvest werden ab einer bestimmten<br />

Schwelle in <strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt. Außerdem werden Zinsüberschüsse<br />

auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben gutgeschrieben.<br />

Rückkauf<br />

l Kündigung jederzeit möglich; fixer Stornoabzug von 50 EUR (Ausnahme: der<br />

Kunde ist mindestens 60 Jahre alt und der Vertrag befindet sich in den letzten<br />

7 Jahren der Beitragszahlungsdauer – dann kein Abzug)<br />

l Kündigung erfolgt immer zum Ende eines Monats mit einer Frist von 14 Tagen<br />

48


Produktwechsel<br />

l ein Wechsel von SIGGI in eine SI Flexible <strong>Rente</strong> und umgekehrt ist nicht<br />

möglich<br />

Rahmenbedingungen<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Eintrittsalter 0<br />

Eintrittsalter WRZ<br />

27 (für Kind)<br />

Leistungsendalter<br />

32<br />

WRZ<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter 70 5<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

3<br />

(gilt nicht für<br />

Einmalbeiträge)<br />

Beitragszahlungsendalter<br />

67 5<br />

Ansparzeit<br />

- laufende<br />

Beitragszahlung 1<br />

- Einmalbeitrag<br />

- Einmalbeitrag bei<br />

fondsgebundener<br />

Verrentung<br />

- Erlebensfallgarantie<br />

von mind. 80 %<br />

3<br />

12<br />

1<br />

12 (PG* Comfort/Spezial)<br />

6 (PG* Collect/Classic)<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit 1 restliche mittlere<br />

<strong>Leben</strong>serwartung 2<br />

Erlebensfallgarantie 0 % 100 %<br />

(der Bruttobeitragssumme)<br />

monatliche BU/EU-<br />

<strong>Rente</strong> 3,4 50 EUR 4 % der Bruttobeitragssumme<br />

Monatsbeitrag 1<br />

20 EUR<br />

* Produktgruppe<br />

1<br />

neben der lfd. Beitragszahlung sind variable Zuzahlungen möglich<br />

2<br />

wird in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />

3<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeits<br />

einkommens nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein<br />

Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

4<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten<br />

5<br />

Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85<br />

möglich<br />

49


Steuergesetzgebung<br />

l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

l Private <strong>Rente</strong>n sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Ansparzeit eingehalten worden, sind 50 % der Erträge einkommensteuerfrei;<br />

anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3)<br />

Antrag<br />

211000x<br />

50


Produktbaustein SIGGI Flexible <strong>Rente</strong><br />

2.4.1 Produktbeschreibung: Todesfall-Zusatzversicherung in der<br />

Ansparzeit (TZA)<br />

Die Vereinbarung einer Todesfallleistung in der Ansparzeit ermöglicht eine Hinterbliebenenabsicherung in<br />

Höhe von 100 bis 400 % der Bruttobeitragssumme.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

Hinterbliebenenschutz<br />

Tod der versicherten Person<br />

l Grundsätzlich gilt, dass bei Tod das Vertragsguthaben, mindestens jedoch<br />

die eingezahlten Bruttobeiträge (inkl. Zuzahlungen), ausgezahlt wird (ohne<br />

Beiträge für etwaige Zusatzversicherungen).<br />

l Zusätzlich zur Beitragsrückgewähr kann vereinbart werden, dass diese<br />

Leistung durch die TZA auf einen Mindestbetrag von 100 - 400 % der bei<br />

Vertragsabschluss erwarteten Bruttobeitragssumme aufgefüllt wird.<br />

l Die TZA gewährleistet, dass bei Tod die Differenz zwischen vereinbarter<br />

Hinterbliebenabsicherung und den bereits gezahlten Beiträgen ausgezahlt<br />

wird. Es handelt sich somit um eine fallende Risikoabsicherung (zusammen<br />

mit der Beitragsrückgewähr gibt es einen konstanten Hinterbliebenenschutz).<br />

Ist das Vertragsguthaben bei Tod höher als die Beitragsrückgewähr, erhöht<br />

der Differenzbetrag die Gesamttodesfallleistung.<br />

l Die Versicherungsdauer der TZA entspricht der Beitragszahlungsdauer der<br />

Hauptversicherung. Bei Anfangsversicherungssummen ab 150 % der Bruttobeitragssumme<br />

stimmt die Beitragszahlungsdauer der TZA mit ihrer<br />

Versicherungsdauer überein. Liegt der Prozentsatz unter 150 %, beträgt die<br />

Beitragszahlungsdauer zwei Drittel der Versicherungsdauer.<br />

l Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung erlischt die<br />

TZA; ist die Beitragszahlungsdauer der Hauptversicherung gegenüber der<br />

Ansparzeit abgekürzt, leistet in der beitragsfreien Ansparzeit nur die Beitragsrückgewähr,<br />

d.h. die garantierte Todesfallleistung beträgt dann 100 %<br />

der Bruttobeitragssumme.<br />

l Zu Versicherungen gegen Einmalbeitrag kann eine gesonderte Variante<br />

TZAE mit konstanter Leistung eingeschlossen werden. Die mögliche<br />

Gesamttodesfallleistung beträgt in diesem Fall 100 - 400 % des Einmalbeitrags.<br />

l Bei Einschluss der TZA ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.<br />

l Beitragsverrechnung (Ermäßigung der Beiträge)<br />

l Todesfallsofortbonus (zusätzliche Todesfallleistung)<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.1)<br />

51


Zusatzversicherung (SIGGI)<br />

2.5 Produktbeschreibung: Hinterbliebenenrenten-<br />

Zusatzversicherung (HRZ für SIGGI)<br />

Die HRZ bietet die Absicherung eines Partners. Im Rahmen der SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> (GIBR) ist das stets der<br />

Ehegatte, während bei der SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> (GIFR) auch andere zu versorgende Personen mitversichert<br />

werden können.<br />

Produktspecial<br />

Vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

HRZ-Jahresrente bis zu 24 % der SIGGI-Beitragssumme möglich (inkl. WRZ)<br />

Nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

bis zu 100 % der zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreichten <strong>Rente</strong> sind möglich (inkl. WRZ)<br />

Hinweis: SIGGI bietet hier Flexibilität: Die HRZ kann wahlweise getrennt für die Ansparphase,<br />

für die <strong>Rente</strong>nbezugsphase oder für die gesamte Vertragsdauer eingeschlossen<br />

werden. Bei SIGGI stehen deshalb quasi zwei HRZ-Produkte zur Wahl:<br />

vor und nach <strong>Rente</strong>nbeginn. So sind die unterschiedlichen Aussagen z.B. zur Höhe<br />

einer HRZ verständlich.<br />

Leistungsspektrum<br />

Bei Tod der versicherten Person<br />

l vor <strong>Rente</strong>nbeginn erhält die zu versorgende Person die versicherte Hinterbliebenenrente.<br />

l nach <strong>Rente</strong>nbeginn erhält die zu versorgende Person den vereinbarten<br />

Prozentsatz<br />

GIBR: der zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreichten <strong>Rente</strong> lebenslang gezahlt.<br />

GIFR: der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong> lebenslang gezahlt.<br />

Bei Tod der zu versorgenden Person<br />

l erlischt die HRZ ohne Leistungsanspruch; der laufende Beitrag wird bei<br />

Einschluss einer Hinterbliebenenrente während der Ansparzeit reduziert.<br />

Besonderheiten<br />

Überschussbeteiligung<br />

l ein Wechsel der zu versorgenden Person ist nicht möglich<br />

l Kündigung der HRZ während der Ansparzeit: Der Rückkaufswert wird nicht<br />

ausgezahlt; stattdessen erfolgt eine Erhöhung des Vertragsguthabens.<br />

l Eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug können<br />

nicht zusammen mit einer HRZ nach <strong>Rente</strong>nbeginn vereinbart werden.<br />

während der Ansparzeit<br />

l Die Überschüsse werden zur Erhöhung des Vertragsguthabens der Hauptversicherung<br />

verwendet.<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l GIBR mit konventioneller Verrentung: Die Überschüsse erhöhen die Altersrente,<br />

die HRZ-<strong>Rente</strong> bleibt konstant.<br />

l In allen anderen Fällen werden die Überschüsse wie diejenigen der Hauptversicherung<br />

verwendet.<br />

l Eine laufende <strong>Rente</strong> steigt durch die Überschüsse.<br />

52


mindestens höchstens<br />

50 EUR vor <strong>Rente</strong>nbeginn: 2 % der Beitragssumme (inkl.<br />

Waisenrente(n))<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn: 100 % der vers. <strong>Rente</strong> (inkl.<br />

Waisenrente(n))<br />

Bei GIBR: Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />

muss mindestens 50 % betragen; der Rest ist für<br />

Zusatzprodukte verwendbar.<br />

mtl. Hinterbliebenenrente<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Hinterbliebenenrenten zu GIFR sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />

in Verbindung mit GIBR sind Hinterbliebenenrenten genauso<br />

einkommensteuerlich zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 3.2.3., 4.2.4.)<br />

53


Zusatzversicherung (SIGGI)<br />

2.6 Produktbeschreibung: Waisenrenten-Zusatzversicherung (WRZ<br />

für SIGGI)<br />

Finanzielle Absicherung im Rahmen der SIGGI Basis-<strong>Rente</strong> (GIBR) für kindergeldberechtigte Kinder und im<br />

Rahmen der SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> (GIFR) für Kinder ohne Einschränkung<br />

Produktspecial<br />

vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

WRZ-Jahresrente bis zu 24 % der SIGGI-Beitragssumme (inkl. HRZ)<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

bis zu 100 % der zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreichten <strong>Rente</strong> sind möglich (inkl. HRZ)<br />

Hinweis: SIGGI bietet hier Flexibilität: Die WRZ kann wahlweise getrennt für die Ansparphase,<br />

für die <strong>Rente</strong>nbezugsphase oder für die gesamte Vertragsdauer eingeschlossen<br />

werden. Bei SIGGI stehen deshalb quasi zwei WRZ-Produkte zur Wahl:<br />

vor und nach <strong>Rente</strong>nbeginn. So sind die unterschiedlichen Aussagen z.B. zur Höhe<br />

einer WRZ verständlich.<br />

Leistungsspektrum<br />

Bei Tod der versicherten Person<br />

l vor <strong>Rente</strong>nbeginn erhält das zu versorgende Kind (max. 3 pro Vertrag) die<br />

versicherte Waisenrente.<br />

l nach <strong>Rente</strong>nbeginn erhält das zu versorgende Kind den vereinbarten<br />

Prozentsatz<br />

− GIBR: der zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreichten <strong>Rente</strong> gezahlt.<br />

− GIFR: der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong> gezahlt.<br />

Bei Tod eines zu versorgenden Kindes<br />

l erlischt die WRZ ohne Leistungsanspruch; der laufende Beitrag wird bei<br />

Einschluss einer Waisenrente während der Ansparzeit reduziert.<br />

Besonderheiten<br />

Überschussbeteiligung<br />

l ein Wechsel des mitversicherten Kindes ist nicht möglich<br />

l Kündigung der WRZ während der Ansparzeit: Der Rückkaufswert wird nicht<br />

ausgezahlt; stattdessen erfolgt eine Erhöhung der versicherten <strong>Rente</strong>.<br />

l WRZ zur Basis-<strong>Rente</strong> nur für kindergeldberechtigte Kinder<br />

l Eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug können<br />

nicht zusammen mit einer WRZ nach <strong>Rente</strong>nbeginn gewählt werden.<br />

während der Ansparzeit<br />

l Die Überschüsse werden zur Erhöhung des Vertragsguthabens verwendet.<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l GIBR mit konventioneller Verrentung: Die Überschüsse erhöhen die Altersrente,<br />

die WRZ-<strong>Rente</strong> bleibt konstant.<br />

l In allen anderen Fällen werden die Überschüsse wie diejenigen der Hauptversicherung<br />

verwendet.<br />

l Eine laufende <strong>Rente</strong> steigt durch die Überschüsse.<br />

54


mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 0 27/22 1<br />

Endalter 2 18 32/25 3<br />

mtl.<br />

Waisenrente 4 50 EUR vor <strong>Rente</strong>nbeginn:<br />

2 % der Beitragssumme (inkl. Hinterbliebenenrente)<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn: 100 % der vers. <strong>Rente</strong> (inkl.<br />

Hinterbliebenenrente)<br />

Bei GIBR: Der Beitragsanteil für die Altersrente<br />

muss mind. 50 % betragen; der Rest ist für Zusatzprodukte<br />

verwendbar.<br />

für alle mitversicherten Kinder gilt:<br />

1<br />

bei GIBR, 2 einheitliches Endalter, 3 bei GIBR auf Leistungsendalter 25 Jahre<br />

festgelegt, endet bei Fortfall der Kindergeldberechtigung, 4 gleiche Monatsrenten<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Waisenrenten zu GIFR sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />

in Verbindung mit einer GIBR sind Waisenrenten genauso einkommensteuerlich<br />

zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 4.2.2., 4.2.4.)<br />

55


<strong>Rente</strong>nversicherung<br />

2.7 Produktmerkmal: Flexibler <strong>Rente</strong>nbeginn (SIGGI)<br />

Bei SIGGI-Produkten kann der Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung flexibel an den Eintritt in den Ruhestand angepasst<br />

werden. Der Beginn kann vorverlegt oder aufgeschoben werden.<br />

Produktspecial<br />

vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l Bei der GIBR kann die VP den <strong>Rente</strong>nbeginn um bis zu 7 Jahre vorziehen<br />

(frühestens auf vollendetes 60. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

l Bei der GIRR kann der <strong>Rente</strong>nbeginn vorgezogen werden, wenn zum Zeitpunkt<br />

des <strong>Rente</strong>nbeginns das Vertragsguthaben mindestens so hoch ist wie<br />

die Summe der eingezahlten Beiträge, etwaiger Sonderzahlungen und der<br />

uns zugeflossenen staatlichen Zulagen (jedoch nicht vor Vollendung des 60.<br />

<strong>Leben</strong>sjahres, es sei denn, es wird eine Vollrente aus der gesetzlichen<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung bezogen).<br />

l Bei der GIFR, kann der <strong>Rente</strong>nbeginn frühestens 3 Jahre nach Versicherungsbeginn<br />

vorgezogen werden und ist spätestens 3 Monate vor dem neuen <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

zu beantragen.<br />

vorgezogene Kapitaloption<br />

l bei GIBR und GIRR nicht möglich<br />

l bei GIFR in den letzten 7 Jahren vor <strong>Rente</strong>nbeginn nach dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

möglich<br />

Auswirkungen<br />

Abrufrente / vorgezogene Kapitaloption<br />

l Durch eine längere <strong>Rente</strong>nzahlung sowie fehlende Beiträge und Zinsen<br />

ist die Abrufrente geringer als zum planmäßigen <strong>Rente</strong>nbeginn. Je früher die<br />

Abrufrente in Anspruch genommen wird, desto niedriger fällt die <strong>Rente</strong> aus.<br />

Entsprechendes gilt für die vorgezogene Kapitaloption (Beiträge/Zinsen).<br />

Aufschubrente<br />

l Die Aufschubrente ist höher als die zum geplanten <strong>Rente</strong>nbeginn, denn bis<br />

zum „neuen“ <strong>Rente</strong>nbeginn fallen weitere Zinsen an und es gehen ggf.<br />

weitere Beiträge ein.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten, wenn die versicherte Person<br />

mindestens 60 Jahre alt ist und sich der Vertrag innerhalb der letzten 7 Jahre der<br />

Ansparzeit befindet:<br />

l der Kunde kann bei SIGGI,<br />

a) wenn eine Beitragsrückgewähr und/oder eine HRZ (mindestens 50 % der<br />

Altersrente) vereinbart ist, den Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung um bis zu<br />

7 Jahre vorverlegen oder<br />

b) den Beginn der <strong>Rente</strong>nzahlung um bis zu 7 Jahre hinausschieben –<br />

unabhängig davon, ob eine Beitragsrückgewähr oder HRZ enthalten ist<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn<br />

vorverlegen hinausschieben<br />

60 67<br />

Alter in Jahren<br />

56<br />

l anstelle der Abrufrente kann sich der Kunde in den letzten 7 Jahren das<br />

aktuelle Guthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen (frühestens zum 60.<br />

<strong>Leben</strong>sjahr)<br />

l die vorgezogene Kapitaloption ist vom Kunden 1 Monat vor dem geplanten<br />

Termin schriftlich mitzuteilen


l Abrufrente immer zum jeweiligen Hauptfälligkeitstermin<br />

l der Kunde muss eine schriftliche Willenserklärung einreichen; bei der Aufschubrente<br />

spätestens 1 Monat vor dem <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

l die vereinbarte <strong>Rente</strong>ngarantiezeit bleibt gleich, es sei denn, die tariflichen<br />

Höchstgrenzen werden bei der Aufschubrente überschritten<br />

l die Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug (falls mitversichert)<br />

wird beibehalten (das Versicherungsendalter verringert sich), die<br />

Anfangsversicherungssumme sinkt im gleichen Verhältnis wie die Altersrente<br />

l die Prozentsätze einer HRZ und WRZ (falls mitversichert) bleiben erhalten<br />

l Zusatzprodukte BUZ, PBUZ und EUZ werden beim vorgezogenen <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

aufgelöst (Rückkaufswerte werden zum Zeitpunkt des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

der vorgezogenen <strong>Rente</strong> ausgezahlt)<br />

l werden Leistungen aus einer BUZ/PBUZ/EUZ gewährt, ist eine Abruf-/Aufschubrente<br />

nicht möglich<br />

l folgendes ist zusätzlich bei der Aufschubrente zu beachten:<br />

− das tarifliche Höchstrentenbeginnalter darf nicht überschritten werden<br />

− der ursprüngliche Ablauftermin der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug (falls<br />

mitversichert) wird beibehalten (die Versicherungsdauer verringert sich), die<br />

Anfangsversicherungssumme ergibt sich dann aus der reduzierten Versicherungsdauer<br />

und der erhöhten Altersrente<br />

− eine evtl. eingeschlossene BUZ/PBUZ/EUZ erlischt<br />

− Erhöhungen aufgrund der Dynamik sind nicht mehr möglich<br />

− spätere Kapitaloption ist weiterhin möglich, sofern eine <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

von mindestens 10 Jahren, eine Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug von<br />

mindestens 17 Jahren oder eine HRZ von mindestens 50 % eingeschlossen<br />

sind.<br />

l Private <strong>Rente</strong>n sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

Steuergesetzgebung<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.)<br />

57


Produktbaustein (SIGGI)<br />

2.8 Produktbeschreibung: <strong>Rente</strong>ngarantiezeit (SIGGI)<br />

Die Vereinbarung einer <strong>Rente</strong>ngarantiezeit ermöglicht eine zeitlich befristete Hinterbliebenenabsicherung<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn bei den Produkten SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> und SIGGI Riester-<strong>Rente</strong>.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

(Teil-)Kapitalisierung der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit nach <strong>Rente</strong>nbeginn (bei SIGGI<br />

Flexible <strong>Rente</strong>)<br />

Kapitalisierung während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

Während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit kann eine einmalige Kapitalabfindung für die noch<br />

während der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit fällig werdenden <strong>Rente</strong>n gezahlt werden.<br />

Bei einer Vollkapitalisierung wird bis zum Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit keine <strong>Rente</strong><br />

mehr gezahlt; bei der Teilkapitalisierung erfolgt eine entsprechende<br />

Reduzierung der <strong>Rente</strong>.<br />

Nach Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit wird die Altersrente weitergezahlt (zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

garantierte <strong>Rente</strong> zzgl. Überschüsse).<br />

Beantragungsfrist der Kapitalisierung: 3 Monate vor Auszahlungstermin<br />

versicherte <strong>Rente</strong> nach Teilkapitalisierung: mindestens 50 EUR monatlich<br />

Tod der versicherten Person<br />

l Die / der Begünstigte erhält bis zum Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit die<br />

vereinbarte <strong>Rente</strong> zzgl. Überschüsse.<br />

l Bei SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> nur HRZ/WRZ oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit oder Todesfallleistung<br />

im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

Steuergesetzgebung<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

mindestens höchstens<br />

1 restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung 1<br />

1<br />

wird in der Beratungsoftware berücksichtigt<br />

l <strong>Rente</strong>n aus der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

Rahmenbedingungen<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.2. und 3.2.3.)<br />

58


Produktbaustein (SIGGI)<br />

2.9 Produktbeschreibung: Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

Die Vereinbarung einer Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug ermöglicht eine zeitlich befristete<br />

Hinterbliebenenabsicherung nach <strong>Rente</strong>nbeginn bei den Produkten GIBR und GIFR.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

nach <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Kapitalisierung der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

Tod der versicherten Person<br />

Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, wird die Anfangsversicherungssumme<br />

abzüglich der bereits gezahlten versicherten <strong>Rente</strong>n fällig. Bei<br />

GIBR wird diese Summe als Einmalbeitrag für eine sofort beginnende lebenslange<br />

Hinterbliebenen- oder Waisenrente verwendet.<br />

Kapitalisierung der Todesfallleistung während der Versicherungsdauer<br />

(nur bei GIFR)<br />

Während der Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug kann eine<br />

einmalige Kapitalabfindung in Höhe der zum Auszahlungstermin versicherten Todesfallleistung<br />

(Anfangsversicherungssumme abzüglich bereits gezahlter zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

erreichten <strong>Rente</strong>n) gezahlt werden, begrenzt auf das vorhandene Deckungskapital<br />

bzw. das vorhandene Vertragsguthaben bei fondsgebundener Verrentung.<br />

Nach deren Auszahlung werden bis zum Ende des vereinbarten Todesfallschutzes<br />

keine Leistungen mehr fällig (<strong>Rente</strong> oder Todesfallleistung). Aus einem etwa über<br />

die Kapitalabfindung hinaus vorhandenen Deckungskapital/Vertragsguthaben wird<br />

nach Ablauf des vereinbarten Todesfallschutzes eine lebenslange Altersrente gezahlt,<br />

wenn die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt.<br />

Beantragungsfrist der Kapitalisierung: 3 Monate vor Auszahlungstermin<br />

versicherte <strong>Rente</strong> nach Kapitalabfindung: mindestens 50 EUR monatlich<br />

Rahmenbedingungen<br />

Anfangsversicherungssumme der GIBR/GIFR wird bei <strong>Rente</strong>nbeginn festgeschrieben<br />

und ergibt sich aus dem <strong>Rente</strong>nfaktor. Bei Vertragsabschluss wird<br />

nur die Versicherungsdauer vorgegeben. Die Höchstversicherungsdauer ist dabei so<br />

definiert, dass das Ergebnis aus <strong>Rente</strong>nfaktor, <strong>Rente</strong>nzahlungsweise und Versicherungsdauer<br />

der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug weniger als 10.000<br />

betragen muss.<br />

l Versicherungsdauer der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug beginnt zum<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn.<br />

l Versicherungsschutz endet mit Ablauf der Versicherungsdauer.<br />

l Bei Einschluss der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug sind neben der Beitragsrückgewähr<br />

folgende Zusatzprodukte möglich: BUZ, PBUZ, EUZ, EKID<br />

(Hinweis: Beitragsrückgewähr schließt Beitrag der Todesfallleistung im<br />

<strong>Rente</strong>nbezug mit ein),HRZ/WRZ während der Ansparzeit<br />

l Einmalbeitrag möglich<br />

l Dynamik möglich (entsprechend Hauptversicherung)<br />

l vorgezogener <strong>Rente</strong>nbeginn sowie <strong>Rente</strong>naufschub sind möglich (entsprechend<br />

Hauptversicherung)<br />

l nicht möglich ist die Kombination mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, HRZ, WRZ (nicht<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit)<br />

l Auch bei der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug ist zu berücksichtigen, dass<br />

die Beiträge aller Zusatzversicherungen weniger als 50 % des Gesamtbeitrags<br />

der GIBR betragen müssen. Bei Einschluss einer Todesfallleistung<br />

im <strong>Rente</strong>nbezug ist dies allerdings erst bei <strong>Rente</strong>nbeginn überprüfbar. Daher<br />

59


ist bei Abschluss des Vertrages darauf zu achten, dass in der Ansparzeit<br />

deutlich weniger als 50 % des Gesamtbeitrags auf Zusatzversicherungen<br />

entfallen.<br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

während der Ansparzeit und <strong>Rente</strong>nbezugszeit:<br />

l Überschüsse der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug werden zur Erhöhung der<br />

Altersrente verwendet (bei fondsgebundener Verrentung: Erhöhung des<br />

Vertragsguthabens)<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

l Hinterbliebenenrenten in Verbindung mit GIBR sind genauso einkommensteuerpflichtig<br />

zu behandeln wie die Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.2.1, 4.2.4)<br />

60


2.10 Produktinhalte fondsgebundene <strong>Rente</strong>nprodukte (SIGGI)<br />

SIGGI Basis-<br />

<strong>Rente</strong> (GIBR) 3<br />

SIGGI Riester-<br />

<strong>Rente</strong> (GIRR)<br />

SIGGI Flexible<br />

<strong>Rente</strong> (GIFR)<br />

Beitragsrückgewähr X 4 X X<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit - X X<br />

Todesfall-Zusatzversicherung<br />

in der Ansparzeit (TZA)<br />

- - X<br />

Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug X 4 - X<br />

Kapitalisierung der Garantierente - - X<br />

HRZ X 5 - X<br />

WRZ X 6 - X<br />

laufende Beitragszahlung X X X<br />

Einmalbeitrag 1 X - X<br />

Beitragspause möglich (Antrag VN) X - X 8<br />

Zuzahlungen möglich X 7 X X<br />

abgekürzte Beitragszahlungsdauer X - X<br />

EKID - - X<br />

EVS - - X<br />

BUZ X - X<br />

- verlängerte Leistungsdauer 2 X - X<br />

- abgekürzte BUZ-Vers.dauer 2 - - X<br />

PBUZ X - X<br />

- verlängerte Leistungsdauer 2 X - X<br />

- abgekürzte PBUZ-Vers.dauer 2 - - X<br />

EUZ X - X<br />

- verlängerte Leistungsdauer 2 X - X<br />

- abgekürzte EUZ-Vers.dauer 2 - - X<br />

Dynamik X X X<br />

Ausbaugarantie - - X<br />

Hinweis: Bei Einschluss EKID und/oder EVS in GIFR können HRZ, WRZ, BUZ, PBUZ und EUZ<br />

nicht mit eingeschlossen werden.<br />

1<br />

nicht bei BUZ-, PBUZ-, EUZ-, EKID- oder EVS-Einschluss möglich<br />

2<br />

nur möglich, wenn BU/EU-<strong>Rente</strong> mit versichert ist<br />

3<br />

Hinweis: Es ist zu beachten, dass ein nahtloser Übergang von der BU/EU-<strong>Rente</strong> in die<br />

Altersrente erfolgt<br />

4<br />

Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort beginnende<br />

Hinterbliebenen-/Waisenrente zu gleichen Teilen verwendet<br />

5<br />

nur Ehegatten (ohne Kapitalwahlrecht)<br />

6<br />

Kinder, für die die VP Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuerveranlagung<br />

(§ 32 EStG) hat (ohne Kapitalwahlrecht)<br />

7<br />

Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 3 EStG beachten<br />

8<br />

wahlweise mit Finanzierung der Zusatzversicherungen aus dem Vertragsguthaben, falls<br />

dieses dafür ausreicht<br />

61


<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

3.1 Produktbeschreibung: Kapitallebensversicherung (KLV)<br />

Die KLV ist eine kapitalbildende Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auf Wunsch mit<br />

Abrufoption.<br />

Leistungsspektrum<br />

Ablauf<br />

l Es wird die Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung ausgezahlt.<br />

l Es kann eine bis zu 5-jährige beitragspflichtige flexible Abrufphase vereinbart<br />

werden. Der Kunde kann in der Abrufphase ohne Rückkaufsabzug sein Geld<br />

abrufen - auch teilweise in jedem Jahr der Abrufphase. (Hinweis: Steuerspareffekt).<br />

Tod<br />

Hinterbliebenenschutz in Höhe der Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung<br />

Zusatzleistungen<br />

Dynamik/<br />

Ausbaugarantie<br />

l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />

l RIZ-Einschluss möglich<br />

l Beitragsbezogen (Beitragserhöhung von 5 % bis 10 %), alternativ kann eine<br />

Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden.<br />

l die Dynamik gilt auch für Zusatzleistungen (Ausnahme: RIZ)<br />

l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit des Versicherungsschutzes)<br />

− ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung)<br />

− turnusmäßig alle 5 Jahre (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />

Hinweis Steuerspareffekt (Abrufoption):<br />

Durch Teilabrufe kann die Besteuerung von Erträgen auf mehrere Jahre verteilt werden.<br />

Überschussbeteiligung<br />

Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />

l Gewinnbonus (Standard)<br />

l Erlebensfallbonus<br />

l Leistungsbonus<br />

l Fondsanlage<br />

Rahmenbedingungen<br />

Eintrittsalter<br />

Endalter<br />

Versicherungsdauer<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

Versicherungssumme<br />

Monatsbeitrag<br />

mindestens<br />

3<br />

3<br />

5.000 EUR<br />

15 EUR<br />

höchstens<br />

80<br />

85<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.)<br />

Antrag<br />

210000x<br />

220020x (Gesundheitserklärung)<br />

62


Zusatzversicherung<br />

3.1.1 Produktbeschreibung: Risiko-Zusatzversicherung (RIZ)<br />

Die RIZ dient der Erhöhung der Hinterbliebenenabsicherung bei KLV.<br />

Produktspecial<br />

Innerhalb der ersten 10 Jahre ist ein Umtausch in eine KLV bzw. SIGGI Flexible<br />

<strong>Rente</strong> (GIFR) mit TZA über dieselbe oder eine niedrigere Versicherungssumme<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.<br />

(Bei Einschluss BUZ/PBUZ/EUZ ist eine erneute Gesundheitsprüfung<br />

erforderlich.)<br />

Nach Ablauf von 10 Jahren darf zusätzlich das zukünftige Endalter nicht größer als<br />

das Endalter der bisherigen RIZ sein.<br />

Leistungsspektrum<br />

Zusatzleistungen<br />

Überschussbeteiligung<br />

Tod<br />

zusätzlicher Hinterbliebenenschutz bis zu 400 % der VS der Hauptversicherung<br />

l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />

Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />

l Beitragsverrechnung (Standard)<br />

l Todesfallsofortbonus<br />

Rahmenbedingungen<br />

Eintrittsalter<br />

Endalter<br />

Versicherungsdauer<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

Versicherungssumme<br />

mindestens<br />

3<br />

3<br />

5.000 EUR<br />

höchstens<br />

80<br />

85<br />

400 % der VS<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.2.1.)<br />

63


<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

3.1.2 Produktmerkmal: Abrufoption (A)<br />

Die Abrufoption bietet eine größere Freiheit bei der Vertragsgestaltung und führt bei KLV zu einer vergleichsweise<br />

höheren Rendite.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

l 1-5-jährige Abrufphase ermöglicht flexible Handhabung des Vertrags: der<br />

Kunde kann in der Abrufphase ohne Rückkaufsabzug sein Geld abrufen,<br />

unabhängig von der flexiblen Altersgrenze<br />

Abruf<br />

l in der Abrufphase steigt die Versicherungssumme jährlich<br />

l bei Abruf, spätestens bei Ablauf wird die jeweils erreichte Versicherungssumme<br />

zuzüglich Überschussbeteiligung ausgezahlt<br />

l der Kunde kann in jedem Jahr der Abrufphase einen Teil des Guthabensabrufen<br />

(Hinweis: Steuerspareffekt); entsprechend sinkt die Versicherungssumme<br />

Tod<br />

l jeweils erreichte Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung<br />

Zusatzleistungen<br />

Dynamik<br />

Eingeschlossene Zusatzversicherungen enden bei Beginn der Abrufphase<br />

Dynamik endet 3 Jahre vor Beginn der Abrufphase<br />

Für die Abrufphase ist nur der Gewinnbonus zugelassen. Bestand zuvor eine andere<br />

Überschussverwendung, wird der Vertrag umgestellt.<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter<br />

Endalter<br />

Versicherungsdauer 5 2 1<br />

85<br />

85<br />

1<br />

abhängig von der Dauer der Abrufphase, z.B. 79 Jahre<br />

bei 1 Jahr Abrufphase bzw. 75 Jahre bei 5 Jahren<br />

Abrufphase<br />

2<br />

plus Abrufphase<br />

l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

Überschussbeteiligung<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1., 3.2.2.)<br />

Hinweis Steuerspareffekt: Durch Teilabrufe kann die Besteuerung von Erträgen auf<br />

mehrere Jahre verteilt werden.<br />

64


<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

3.2 Produktbeschreibung: Todesfallversicherung (TFV)<br />

Die Versicherung auf den Todesfall dient überwiegend der Absicherung von Bestattungskosten.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

Zusatzleistungen<br />

Dynamik/<br />

Ausbaugarantie<br />

Überschussbeteiligung<br />

l lebenslanger Versicherungsschutz<br />

l Beitragszahlung maximal bis zum 85. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Tod<br />

Hinterbliebenenschutz in Höhe der Versicherungssumme (VS) zuzüglich<br />

Überschussbeteiligung<br />

l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />

l Beitragsbezogen (Beitragserhöhung von 5 % bis 10 %), alternativ kann eine<br />

Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden.<br />

l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit des Versicherungsschutzes)<br />

- ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung)<br />

- turnusmäßig alle 5 Jahre (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />

Es gibt die Überschussverwendung Leistungsbonus.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Eintrittsalter<br />

Endalter der Beitragszahlungsdauer<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

Versicherungsdauer<br />

Versicherungssumme<br />

Beitragsrate (brutto)<br />

mindestens<br />

3<br />

lebenslang<br />

5.000 EUR<br />

15 EUR<br />

höchstens<br />

80<br />

85<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.)<br />

Antrag<br />

210000x<br />

220020x (Gesundheitserklärung)<br />

65


<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

3.3 Produktbeschreibung: Versicherung auf festen Termin (FT)<br />

Die Versicherung auf festen Termin wird überwiegend zur Absicherung von Ausgaben eingesetzt, die zu<br />

einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden (z.B. Ausbildung eines Kindes, Enkels, Patenkindes).<br />

Leistungsspektrum<br />

Ablauf<br />

Die Versicherungssumme zuzüglich Überschussbeteiligung wird zum festen<br />

Termin ausgezahlt.<br />

Tod<br />

Die Versicherung läuft bei Tod der versicherten Person beitragsfrei bis zum vereinbarten<br />

Termin weiter.<br />

Zusatzleistungen<br />

Dynamik/<br />

Ausbaugarantie<br />

l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

Überschussbeteiligung<br />

l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />

l Beitragsbezogen (Beitragserhöhung von 5 % bis 10 %), alternativ kann eine<br />

Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden.<br />

l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit des Versicherungsschutzes)<br />

- ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung) turnusmäßig alle 5 Jahre (mit<br />

vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />

Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />

l Gewinnbonus (Standard)<br />

l Fondsanlage<br />

Rahmenbedingungen<br />

Eintrittsalter<br />

Endalter<br />

Versicherungsdauer<br />

Versicherungssumme<br />

Monatsbeitrag<br />

mindestens<br />

3<br />

5.000 EUR<br />

15 EUR<br />

höchstens<br />

80<br />

85<br />

Steuergesetzgebung<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.2.)<br />

Antrag<br />

210000x<br />

220020x (Gesundheitserklärung)<br />

66


<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

3.4 Produktbeschreibung: Risikolebensversicherung (RIV)<br />

Die RIV dient der Hinterbliebenenabsicherung.<br />

Produktspecial<br />

Innerhalb der ersten 10 Jahre ist ein Umtausch in eine KLV bzw. SIGGI Flexible<br />

<strong>Rente</strong> (GIFR) mit TZA über dieselbe oder eine niedrigere Versicherungssumme<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. (Bei Einschluss BUZ/PBUZ/EUZ ist eine<br />

erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.)<br />

Nach Ablauf von 10 Jahren darf zusätzlich das zukünftige Endalter nicht größer als<br />

das Endalter der bisherigen RIV sein.<br />

(Ausnahme (P)BUZ für Schüler, Studenten und Auszubildende: Wird zeitgleich mit<br />

der Verlängerung des BU-Schutzes das Umtauschrecht zur Risikolebensversicherung<br />

ausgeübt, so entfällt auch die Gesundheitsprüfung für die dann höhere<br />

Beitragsbefreiung.<br />

Leistungsspektrum<br />

Zusatzleistungen<br />

Dynamik/<br />

Ausbaugarantie<br />

Überschussbeteiligung<br />

Tod<br />

Hinterbliebenenschutz in Höhe der Versicherungssumme<br />

l BUZ/PBUZ/EUZ-Einschluss möglich<br />

l Beitragsdynamik ist möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter 27 Jahre, 3 bis<br />

5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />

l die Dynamik gilt auch für die (P)BUZ, EUZ<br />

l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit des Versicherungsschutzes)<br />

- ereignisgebunden (ohne Gesundheitsprüfung)<br />

- turnusmäßig alle 5 Jahre (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung)<br />

Es gibt folgende Überschussverwendungsformen:<br />

l Beitragsverrechnung (Standard)<br />

l Todesfallsofortbonus<br />

Rahmenbedingungen<br />

Eintrittsalter<br />

Versicherungsdauer<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

Endalter<br />

Versicherungssumme<br />

Beitragsrate (brutto)<br />

mindestens<br />

3<br />

3<br />

5.000 EUR<br />

15 EUR<br />

höchstens<br />

69<br />

52<br />

52<br />

75<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen, Selbstständige<br />

und Freiberufler bis zu 2.800 EUR.<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.1.)<br />

Antrag<br />

210000x<br />

220020x (Gesundheitserklärung)<br />

67


<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

3.5 Produktbeschreibung: <strong>Leben</strong>sversicherung ohne Gesundheitsfragen<br />

Kunden, die keine Gesundheitsfragen im Antrag beantworten wollen, kann in einem bestimmten Rahmen<br />

eine <strong>Leben</strong>sversicherung angeboten werden.<br />

Produktspecial<br />

l <strong>Leben</strong>sversicherung ohne Gesundheitsfragen mit 1/36-Staffelregelung<br />

Rahmenbedingungen<br />

l Produktgruppen<br />

l Produkte<br />

l Zusatzprodukte<br />

l Beitragszahlung<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer<br />

Comfort (311), Collect (312), Spezial<br />

(363)<br />

KLV(A), TFV<br />

RIZ<br />

monatlich, viertel-, halbjährlich, jährlich<br />

möglich (nicht bei KLVA)<br />

l Einmalbeitrag<br />

l Dynamik<br />

l Ausbaugarantie<br />

nur TFV<br />

nicht möglich<br />

nicht möglich<br />

mindestens höchstens<br />

l Todesfallsumme 5.000 EUR 20.000 EUR 1<br />

l Monatsbeitrag<br />

15 EUR<br />

l Eintrittsalter 40 (bei TFV) 75<br />

l Endalter<br />

85 2 (TFV:lebenslang)<br />

l zusätzlicher Hinterbliebenenschutz<br />

der RIZ<br />

l Versicherungsdauer<br />

bis zu 400 % der VS der<br />

Hauptversicherung 1<br />

3 Jahre<br />

1<br />

insgesamt begrenzt auf 20.000 EUR (z.B. KLV und RIZ max. 20.000 EUR)<br />

2<br />

für Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer<br />

Staffelregelung<br />

Die Antragsaufnahme erfolgt ohne Gesundheitsfragen. Stattdessen wird eine<br />

1/36-Staffelregelung vereinbart. Bei Tod der versicherten Person in den ersten<br />

3 Jahren erfolgt eine anteilige Todesfallleistung.<br />

bei Tod im<br />

Leistung: Zahlung<br />

1. Monat des eingezahlten Beitrags<br />

2. Monat 1/36 der Versicherungssumme<br />

3. Monat 2/36 der Versicherungssumme<br />

36. Monat 35/36 der Versicherungssumme<br />

ab 37. Monat<br />

volle Leistung<br />

Hinweis: Bei Tod durch Unfall entfällt die Staffelregelung – also volle Leistung.<br />

Staffelregelung<br />

Einmalbetrag<br />

Bei Tod im 1. Versicherungsmonat der Einmalbeitrag, im 2. Versicherungsmonat<br />

1/36, im 3. Versicherungsmonat 2/36, usw. im 36. Versicherungsmonat 35/36 der<br />

Versicherungssumme, mindestens jedoch stets der Einmalbeitrag. Die<br />

Staffelung gilt entsprechend auch für die Leistungen aus der Überschussbeteiligung,<br />

wobei bei Tod im ersten Versicherungsmonat keine Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />

fällig werden. Bei Tod der versicherten Person nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres<br />

oder Tod infolge eines Unfalls wird die volle Versicherungsleistung<br />

(Versicherungssumme und Leistungen aus der Überschussbeteiligung) fällig.<br />

68


Antragsprüfung<br />

Eine Risikoprüfung findet in der Regel nicht statt. Die SIGNAL IDUNA behält sich<br />

aber das Recht vor, eine solche durchzuführen, wenn risikobezogene Erkenntnisse<br />

aus vorherigen Antragstellungen oder von anderen Personenversicherern vorhanden<br />

sind.<br />

Es gibt folgende Überschussverwendungsformen zur KLV, TFV:<br />

l Gewinnbonus (Standard bei KLV)<br />

l Erlebensfallbonus (Alternative bei KLV)<br />

l Fondsanlage (Alternative bei KLV)<br />

l Leistungsbonus (Alternative bei KLV; bei TFV ist nur diese Überschussverwendung<br />

möglich)<br />

bei RIZ:<br />

l Beitragsverrechnung (Standard)<br />

l Todesfallsofortbonus (Alternative)<br />

Während der 3-jährigen Staffelzeit werden die Überschüsse anteilig zur geleisteten<br />

Versicherungssumme gewährt.<br />

l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.)<br />

Hinweis Steuerspareffekt (Abrufoption): Durch Teilabrufe kann die Besteuerung<br />

von Erträgen auf mehrere Jahre verteilt werden.<br />

Antrag<br />

210010x (nur pdf)<br />

69


<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

3.6 Produktbeschreibung: Sterbegeldversicherung der ALLWEST<br />

(A 1)<br />

Die Sterbegeldversicherung dient der Absicherung von Bestattungskosten.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

Zusatzleistungen<br />

Dynamik<br />

Tod<br />

l Summe der eingezahlten Beiträge bei Tod innerhalb von 24 Monaten nach<br />

Versicherungsbeginn; gilt nicht bei Unfalltod; zuzüglich eines Gewinnzuschlages<br />

(bei Einmalbeiträgen Gewinnzuschlag erst ab 2. Versicherungsjahr)<br />

l Versicherungssumme, ab dem 3. Versicherungsjahr zuzüglich eines Gewinnzuschlags<br />

Beitragsberechnung<br />

Überschussbeteiligung<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

l lebenslanger Versicherungsschutz<br />

l keine Gesundheitsprüfung erforderlich<br />

l generell wird bei Tod durch Unfall während der Beitragszahlungsdauer die<br />

doppelte Versicherungssumme fällig, sofern die UZV nicht ausgeschlossen<br />

wird<br />

l Versicherungssumme (VS) von 250 bis 8.000 EUR möglich<br />

l Beitragszahlung bis zum 65. oder 85. <strong>Leben</strong>sjahr oder Einmalbeitrag<br />

l Mitversicherung von Kindern möglich<br />

l wird kein UZV-Einschluss gewünscht, vermindert sich der Monatsbeitrag um<br />

0,1 ‰ des Sterbegeldes<br />

l UZV nicht möglich bei Einmalbeitrag<br />

l Mitversicherung von Kindern ist vom vollendeten 1. bis zum vollendetem 18.<br />

<strong>Leben</strong>sjahr möglich (Monatsbeitrag pro 1.000 EUR VS = 0,25 EUR), UZV<br />

hier aber nicht möglich<br />

nicht möglich<br />

über Beratungssoftware<br />

l regelmäßig werden Bonussummen festgelegt; zusätzlich gibt es einen<br />

Gewinnzuschlag (z.Zt. bis zum 31.12.2013 von 15 %) auf die Gesamtsumme<br />

(= VS und Bonussumme)<br />

Eintrittsalter 1.VP<br />

- laufende Beitragszahlung<br />

- Einmalbetrag<br />

Endalter<br />

(der Beitragzahlung)<br />

Versicherungsdauer<br />

mindestens<br />

18<br />

18<br />

65 oder<br />

höchstens<br />

l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

74<br />

84<br />

85<br />

<strong>Leben</strong>slang<br />

Versicherungssumme 250 EUR 8.000 EUR<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.)<br />

Antrag<br />

217020x<br />

70


<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

3.7 Produktmerkmal: Flexible Altersgrenze<br />

Mit dem Eintritt in den Ruhestand kann die <strong>Leben</strong>sversicherung früher als vereinbart ausgezahlt<br />

werden.<br />

Produktspecial<br />

Auswirkungen<br />

l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. <strong>Leben</strong>sjahres fällig und ist<br />

eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der<br />

Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Auszahlung des Deckungskapitals (ohne den sonst üblichen Rückkaufsabzug),<br />

das zum Zeitpunkt der Kündigung erreicht wurde<br />

l gegenüber einer „normalen“ Kündigung wird dabei ein höherer Schlussüberschussanteil<br />

gewährt<br />

Zum Zeitpunkt der Kündigung im Rahmen der flexiblen Altersgrenze ist durch fehlende<br />

Beiträge und Zinsen der auszuzahlende Betrag geringer als bei einem planmäßigen<br />

Ablauf der <strong>Leben</strong>sver sicherung. Je früher die Kündigung erfolgt, desto<br />

stärker sind die finanziellen Auswirkungen.<br />

l versicherte Person (VP) muss das 60. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet haben<br />

l der Vertrag muss sich in den letzten 7 Jahren der Beitragszahlungsdauer<br />

befinden<br />

l eine KLVA muss sich in den letzten 7 Jahren der Beitragszahlungsdauer vor<br />

Beginn der Abrufphase befinden<br />

l schriftliche Willenserklärung des Versicherungsnehmers muss vorliegen<br />

l gilt nicht für Risikolebensversicherungen<br />

l ein GRV-Bescheid ist nicht notwendig<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.1., 3.2.1.,<br />

3.2.2.)<br />

71


3.8 Produktinhalte <strong>Leben</strong>sversicherungen<br />

Vers.<br />

auf<br />

festen<br />

Termin<br />

Kapitallebensvers.<br />

Todesfallvers.<br />

Risikolebensvers.<br />

Berufsunfähigkeitsvers.<br />

Berufsunfähigkeitsvers.<br />

(Premium<br />

BUV)<br />

Erwerbsunfähigkeitsvers.<br />

Pflege-<br />

EXKLUSIV<br />

Pflege<br />

PREMIUM<br />

(KLV) (TFV) (RIV) (FT) (BUV/ (PBUV) (EUV) (PFRV) (PPFRV)<br />

EBUV)<br />

lfd. Beitragszahlung<br />

X X X X X X X X X<br />

Einmalbeitrag 1 X X X - - - - X X<br />

abgek.<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

X X 2 X - X X X X 2 X 2<br />

Abrufoption X - - - - - - - -<br />

BUZ X X X X - - - - -<br />

PBUZ X X X X - - - - -<br />

EUZ X X X X - - - - -<br />

- verlängerte<br />

BU/EU-<br />

Leistungsdauer<br />

X X X X - - X - -<br />

3<br />

- abgekürzte<br />

BU/EU-<br />

X X X X - - - - -<br />

Vers.dauer 3<br />

Risiko-<br />

Zusatzvers.<br />

X - - - - - - - -<br />

Dynamik X X X X X X X X X<br />

Ausbaugarantie<br />

X X X X X X X X X<br />

Umtauschrecht<br />

in KLV 4 - - X - - - - - -<br />

1<br />

nicht bei BUZ-, PBUZ- und EUZ -Einschluss möglich<br />

2<br />

die Beitragszahlungsdauer geht maximal bis zum 85. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

3<br />

nur möglich, wenn BU/EU-<strong>Rente</strong> mit versichert ist<br />

4<br />

gilt auch sinngemäß für RIZ<br />

72


Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

4.1 Produktbeschreibung: Berufsunfähigkeitversicherung<br />

(BUV)<br />

Die BUV ist eine selbstständige Versicherung.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

l Verzicht auf die abstrakte Verweisung (außer bei Schülern, Auszubildenden,<br />

Studenten während der „Ausbildungszeit“)<br />

l Dienstunfähigkeitsabsicherung möglich<br />

l ab 50 % Berufsunfähigkeit wird<br />

- eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

- der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l Beitragsdynamik ist möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter 27 Jahre, 3 bis<br />

5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />

l Ausbaugarantie ist möglich<br />

Steuergesetzgebung<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15<br />

Versicherungsendalter<br />

65 1<br />

Leistungsendalter 67 1,2<br />

bei verlängerter Leistungsdauer<br />

- Versicherungsdauer<br />

- Leistungsdauer 3<br />

- Leistungsendalter<br />

3<br />

5<br />

50 67 2<br />

mtl. BU-<strong>Rente</strong> 4 50 EUR 5.000 EUR 5<br />

Monatsbeitrag<br />

15 EUR<br />

1<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuerwehrleute)<br />

2<br />

Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />

- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />

- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

ist<br />

3<br />

gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

4<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />

nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />

von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

5<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl. DU-<br />

<strong>Rente</strong> bei Beamten)<br />

Rahmenbedingungen<br />

Überschussbeteiligung<br />

l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

– standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />

verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage)<br />

l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

− jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />

Antrag<br />

217000X<br />

73


Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

4.2 Produktbeschreibung: Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

(EBUV)<br />

Die EBUV kann ergänzend zu bestimmten LV-Produkten abgeschlossen werden.<br />

Produktspecial<br />

l Produkt auf dem Preisniveau einer BUZ<br />

l Ergänzung<br />

− von Bestandsverträgen (zu denen ein BUZ-Einschluss nicht möglich ist).<br />

− eines AVmG-Produktes (SI Riester-<strong>Rente</strong>/SIGGI Riester-<strong>Rente</strong>)<br />

l steht für Neuabschlüsse im Rahmen der SI Basis-<strong>Rente</strong>/SIGGI Basis-<strong>Rente</strong><br />

zur Verfügung<br />

l Die versicherte Person der Hauptversicherung muss auch die versicherte<br />

Person der EBUV sein.<br />

l In jedem Antrag muss unter „Sonstiges“ folgender Hinweis eingetragen sein:<br />

Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung zur<br />

<strong>Leben</strong>s-/<strong>Rente</strong>nversicherung Nr. _______<br />

l nicht möglich bei:<br />

− Produktgruppe Vermögensbildung<br />

− einer Hauptversicherung mit Einmalbeitrag<br />

− Versicherungen im Leistungsbezug<br />

− beitragsfreien Versicherungen<br />

− Heiratsversicherung, Single Sofortrente, Private Sofortrente<br />

l keine EBUV möglich, um eine in einer PRD eingeschlossene BU-<strong>Rente</strong> noch<br />

zu „erhöhen“<br />

l keine Premiumvariante der EBUV möglich<br />

74<br />

Produktangebot<br />

Produktbedingungen<br />

Rahmenbedingungen<br />

l als Ergänzung eines/einer<br />

− SI Basis-<strong>Rente</strong>/SIGGI Basis-<strong>Rente</strong>, wenn berufsspezifische BUZ-<br />

Leistungsendalter den Einschluss einer BUZ nicht zulassen<br />

− SI Basis-<strong>Rente</strong>/SIGGI Basis-<strong>Rente</strong>, um höhere BU-<strong>Rente</strong>n zu ermöglichen<br />

(BU-Einschluss in Basisversorgung begrenzt, da 50 % des Beitrags für Altersvorsorge<br />

sein müssen). Alternativ je nach Kundensituation EBUV auch<br />

möglich, wenn Kunde die BU-Absicherung nicht über die Basisprodukte<br />

haben möchte.<br />

− AVmG-Produktes (SI Riester-<strong>Rente</strong> / SIGGI Riester-<strong>Rente</strong>)<br />

− bAV-Direktversicherung oder Pensionskasse, wenn eine BUZ nicht mehr<br />

(nachträglich) eingeschlossen werden kann, weil das Produktangebot bereits<br />

geschlossen ist. Bei einem offenen Produktangebot ist weiterhin die bAV-<br />

BUZ/EUZ/PBUZ für nachträgliche Einschlüsse zu verwenden.<br />

− bestehenden Vertrages (bei KLVP oder RIVP - jeweils für beide versicherte<br />

Personen möglich; Hinweis: es erfolgt eine Teilung der maximal möglichen<br />

BU-<strong>Rente</strong>)<br />

l Produkt auf dem Preisniveau einer BUZ<br />

Grundsätzlich gelten dieselben Rahmenbedingungen wie bei der BUV (Beitragsdynamik<br />

nur möglich, wenn Hauptversicherung Dynamik enthält). Damit sich die BU-<br />

<strong>Rente</strong>n in einem vertretbaren Rahmen bewegen, gelten nachfolgende zusätzliche<br />

Begrenzungen:<br />

l maximale monatliche BU-<strong>Rente</strong> der EBUV = 3 % der restlichen Beitragssumme<br />

(restliche Beitragssumme = gültiger Jahresbeitrag (brutto) des Hauptvertrages<br />

multipliziert mit der Restlaufzeit des Hauptvertrages)<br />

l es können für die Ermittlung der Beitragssumme alle infrage kommenden<br />

Vorverträge herangezogen werden; es darf jedoch nur eine EBUV abgeschlossen<br />

werden


l von der EBUV-<strong>Rente</strong> ist eine ggf. bestehende BU/EU-<strong>Rente</strong> des Hauptvertrages<br />

abzuziehen<br />

Beispiel:<br />

Die Hauptversicherung beginnt am 01.01.2011 und endet in 2026 und beinhaltet<br />

bereits eine monatliche BU-<strong>Rente</strong> in Höhe von 150 EUR. Der zum<br />

01.01.2011 gültige Bruttojahresbeitrag beträgt 600 EUR. Daraus ergibt sich<br />

folgende Berechnung der maximalen BU-<strong>Rente</strong> für die EBUV:<br />

- restliche Beitragssumme = 9.000 EUR (600 EUR X 15 Jahre)<br />

- 3 % von 9.000 = 270 EUR<br />

- 270 EUR minus bestehende BU-<strong>Rente</strong> von 150 EUR = 120 EUR maximale<br />

mtl. BU-<strong>Rente</strong> der EBUV<br />

l pro VP darf es nur eine EBUV geben<br />

l EBUV ist nicht als Ergänzung zu einem BUV-Vertrag möglich<br />

l die üblichen berufsbezogenen Begrenzungen in der Höhe der BU-<strong>Rente</strong><br />

sind zu berücksichtigen (z.B. Auszubildende maximal 1.000 EUR BU-<br />

<strong>Rente</strong> monatlich).<br />

l die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-<br />

Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong> ist<br />

ein Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

l Ausbaugarantie für EBUV nicht möglich<br />

Leistungsspektrum<br />

l ab 50 % Berufsunfähigkeit wird eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe<br />

gezahlt<br />

Hinweis: Für die Hauptversicherung sind die Beiträge weiter zu zahlen.<br />

Allgemeine und spezielle Dienstunfähigkeit (z.B. Vollzugsdienstunfähigkeit)<br />

sind versicherbar.<br />

Überschussbeteiligung<br />

Verhältnis zur<br />

Hauptversicherung<br />

l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit:<br />

− standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />

verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung<br />

die gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde)<br />

l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit:<br />

− jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />

Solange gleichzeitig die Hauptversicherung beitragspflichtig besteht, ist für die<br />

EBUV ein verminderter Beitrag zu entrichten. Ein entsprechender Hinweistext<br />

steht im EBUV-Versicherungsschein.<br />

Daher sollte die Leistungsdauer in etwa der Restdauer der Hauptversicherung<br />

entsprechen. Enthält die Hauptversicherung eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer,<br />

dann sollte auch dies bei der EBUV berücksichtigt werden.<br />

Die Höhe der BU-<strong>Rente</strong> sollte so berechnet sein, dass der Kunde mit einem Teil<br />

die Beitragszahlung des bestehenden Vertrages (Hauptversicherung ohne BUZ)<br />

finanzieren kann und mit dem anderen Teil seine eigentliche BU-<strong>Rente</strong> erhält.<br />

In Einzelfällen kann es im Leistungsfall dazu kommen, dass aufgrund der unterschiedlichen<br />

BUZ-/EBUV-Bedingungen aus der einen Versicherung eine Leistung<br />

fällig wird und aus der anderen Versicherung kein Leistungsanspruch entsteht.<br />

75


Steuergesetzgebung<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Auch<br />

bei Ergänzung zu einer BSR ändert sich die steuerliche Einstufung einer<br />

EBUV nicht.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />

Antrag<br />

217000X<br />

76


Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

4.3 Produktbeschreibung: Berufsunfähigkeitsversicherung Premium<br />

BUV (PBUV)<br />

Die PBUV dient der finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit mit zusätzlichen Produktspecials<br />

gegenüber der BUV.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

l Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate<br />

l Leistungen ab Eintritt der BU, wenn die BU bereits 6 Monate lang ununterbrochen<br />

bestanden hat<br />

l rückwirkende Leistung bei einer verspäteten Leistungsmeldung<br />

l zuviel entrichtete Beiträge werden bei Anerkennung des Leistungsfalls verzinst<br />

zurückgezahlt<br />

l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die<br />

Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen.<br />

l Übernahme von Reisekosten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausland<br />

und Untersuchung in Deutschland<br />

l ab 50 % Berufsunfähigkeit wird<br />

– eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

– der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l Beitragsdynamik ist möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter 27 Jahre, 3 bis<br />

5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />

l Ausbaugarantie ist möglich<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15<br />

Versicherungsendalter 65 1<br />

Leistungsendalter 67 1,2<br />

bei verlängerter Leistungsdauer<br />

- Versicherungsdauer<br />

- Leistungsdauer 3<br />

- Leistungsendalter<br />

3<br />

5<br />

50 67 2<br />

mtl. BU-<strong>Rente</strong> 4 50 EUR 5.000 EUR 5<br />

Monatsbeitrag<br />

15 EUR<br />

1<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuerwehrleute)<br />

2<br />

Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />

- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />

- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängert ist<br />

3<br />

gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

4<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />

nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommens<br />

nachweis von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

5<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl. DU-<br />

<strong>Rente</strong> bei Beamten)<br />

Rahmenbedingungen<br />

Überschussbeteiligung<br />

l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

– standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />

verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage)<br />

l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

− jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />

77


Steuergesetzgebung<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />

Antrag<br />

217000X<br />

78


Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

4.4 Produktbeschreibung: Erwerbunfähigkeitsversicherung (EUV)<br />

Die EUV ist eine selbstständige Versicherung.<br />

Definition<br />

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />

oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich<br />

mindestens 2 Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3<br />

Stunden täglich nachzugehen.<br />

Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die<br />

erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige <strong>Leben</strong>sstellung, insbesondere<br />

das bisherige berufliche Einkommen, und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben<br />

unberücksichtigt. Auch der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers ist nicht<br />

bindend.<br />

Leistungsspektrum<br />

l bei Erwerbsunfähigkeit wird<br />

- eine EU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

- der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l Beitragsdynamik ist möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter 27 Jahre,<br />

3 bis 5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />

l Ausbaugarantie ist möglich<br />

l berufsgruppenspezifische Zuschläge auf den EUV-Grundbeitrag<br />

- Berufsgruppen B und C = 40 %<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15<br />

Versicherungsendalter 65 1<br />

Leistungsendalter 67 1,2<br />

bei verlängerter Leistungsdauer<br />

- Versicherungsdauer<br />

- Leistungsdauer 3<br />

- Leistungsendalter<br />

3<br />

5<br />

50 67 2<br />

mtl. EU-<strong>Rente</strong> 4 50 EUR 5.000 EUR 5<br />

Monatsbeitrag<br />

15 EUR<br />

1<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für<br />

Berufsfeuerwehrleute)<br />

2<br />

Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />

- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />

- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängert ist<br />

3<br />

gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

4<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-<br />

Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<br />

<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle<br />

zwingend erforderlich<br />

5<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten<br />

Rahmenbedingungen<br />

Überschussbeteiligung<br />

l vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit<br />

− standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />

verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage)<br />

l nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit<br />

− jährliche Erhöhung der EU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />

79


Steuergesetzgebung<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l EU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />

Antrag<br />

217000X<br />

80


Zusatzversicherung zu SIGGI und <strong>Leben</strong>produkte<br />

4.5 Produktbeschreibung: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BUZ)<br />

Die BUZ dient der finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

l Verzicht auf die abstrakte Verweisung (außer bei Schülern, Auszubildenden,<br />

Studenten während der „Ausbildungszeit“)<br />

l obligatorischer BUZ-Einschluss (Beitragsbefreiung) in den LV-Anträgen<br />

l ab 50 % Berufsunfähigkeit werden<br />

− die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und<br />

− ggf. eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

l Leistungen analog ab 75 % Berufsunfähigkeit (Alternative zur 50 %-Regelung bei<br />

den Berufsgruppen B und C - führt zu einer Beitragsreduzierung)<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l abgekürzte BUZ-Versicherungsdauer möglich<br />

l BUZ-Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />

l BUZ/PBUZ-Einschluss für Schüler im Rahmen der Basisversorgung nicht möglich<br />

Rahmenbedingungen<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15<br />

Versicherungsendalter<br />

65 1<br />

Leistungsendalter 67 1,2<br />

Leistungsendalter bei<br />

abgekürzter BUZ-<br />

Vers.-dauer<br />

55 65 1<br />

bei verlängerter<br />

Leistungsdauer<br />

- Versicherungsdauer<br />

- Leistungsdauer 3<br />

- Leistungsendalter<br />

3<br />

5<br />

50 67 2<br />

mtl. BU-<strong>Rente</strong> 4,5 50 EUR 4 % der VS bei <strong>Leben</strong><br />

2 % bei RIV / RIZ<br />

4 % der Beitragssumme bei GIFR/<br />

GIBR<br />

bei GIBR: der Beitragsanteil für die<br />

Altersversorgung muss mind. 50 %<br />

betragen, der Rest kann für Zusatzprodukte<br />

verwendet werden<br />

1<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuer<br />

wehrleute). Das Leistungsendalter der BUZ geht bei KLV mit Abrufoption nur bis zum<br />

Beginn der Abrufphase. Bei der GIBR muss ein nahtloser Übergang der BU-<strong>Rente</strong><br />

(Leistungsendalter) in die Basis-<strong>Rente</strong> gegeben sein.<br />

2<br />

Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />

- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />

- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

ist<br />

3<br />

gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

4<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />

nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />

von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

5<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl. DU-<br />

<strong>Rente</strong> bei Beamten) 81


Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

BUZ<br />

l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ: verzinsliche<br />

Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die<br />

gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde). Die Überschüsse der BUZ zu<br />

einer GIBR werden zum Erwerb von Fondsanteilen verwendet.<br />

l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

Jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />

Die Überschussanteile für die BUZ-Beitragsbefreiung werden bei SIGGI zur<br />

Erhöhung der Fondsanlage verwendet. Die auf die BU-<strong>Rente</strong> entfallenden<br />

Überschussanteile führen zur jährlichen Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong>.<br />

l BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in<br />

Verbindung mit einer GIBR sind BU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich zu<br />

behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, 4.2.2., 4.2.4.)<br />

82


Zusatzversicherung zu SIGGI und <strong>Leben</strong>produkte<br />

4.6 Produktbeschreibung: Premium BUZ (PBUZ)<br />

Die PBUZ dient zur finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit mit zusätzlichen<br />

Produktspecials gegenüber der BUZ.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

Rahmenbedingungen<br />

l Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate<br />

l Leistungen ab Eintritt der BU, wenn die BU bereits 6 Monate lang ununterbrochen<br />

bestanden hat<br />

l rückwirkende Leistung bei einer verspäteten Leistungsmeldung<br />

l zuviel entrichtete Beiträge werden bei Anerkennung des Leistungsfalls<br />

verzinst zurückgezahlt<br />

l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die<br />

Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen<br />

l Übernahme von Reisekosten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausland<br />

und Untersuchung in Deutschland<br />

l ab 50 % Berufsunfähigkeit werden<br />

- die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und<br />

- ggf. eine BU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l abgekürzte PBUZ-Versicherungsdauer möglich<br />

l PBUZ-Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />

l BUZ/PBUZ-Einschluss für Schüler im Rahmen der Basisversorgung nicht möglich<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15<br />

Vers.endalter 65 1<br />

Leistungsendalter 67 1,2<br />

Leistungsendalter<br />

bei abgekürzter<br />

BUZ-Vers.dauer<br />

55 65 1<br />

bei verlängerter<br />

Leistungsdauer<br />

- Vers.dauer<br />

- Leistungsdauer 3<br />

- Leistungsendalter<br />

3<br />

5<br />

50 67 2<br />

mtl. BU-<strong>Rente</strong> 4,5 50 EUR 4 % der VS bei <strong>Leben</strong><br />

2 % bei RIV / RIZ<br />

4 % der Beitragssumme bei GIFR/GIBR<br />

bei GIBR: der Beitragsanteil für die Altersversorgung<br />

muss mind. 50 % betragen, der<br />

Rest kann für Zusatzprodukte verwendet<br />

werden<br />

1<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuer<br />

wehrleute). Das Leistungsendalter der PBUZ geht bei KLV mit Abrufoption nur bis<br />

zum<br />

Beginn der Abrufphase. Bei der GIBR muss ein nahtloser Übergang der BU-<strong>Rente</strong><br />

(Leistungsendalter) in die Basis-<strong>Rente</strong> gegeben sein.<br />

2<br />

Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />

- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />

- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

ist<br />

83


3 gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

4<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />

nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />

von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

5<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 750 EUR mtl. DU-<br />

<strong>Rente</strong> bei Beamten)<br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ: verzinsliche<br />

Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die gleiche<br />

Überschussverwendung vereinbart wurde). Die Überschüsse der PBUZ zu einer<br />

GIBR werden zum Erwerb von Fondsanteilen verwendet.<br />

l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

Jährliche Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen. Die Überschussanteile<br />

für die PBUZ-Beitragsbefreiung werden bei SIGGI zur Erhöhung der Fondsanlage<br />

verwendet. Die auf die BU-<strong>Rente</strong> entfallenden Überschussanteile führen zur jährlichen<br />

Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong>.<br />

BU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in Verbindung<br />

mit einer GIBR sind BU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich zu behandeln<br />

wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, 4.2.2., 4.2.4.)<br />

84


Dienstunfähigkeit zu SIGGI und <strong>Leben</strong>produkte<br />

4.7 Ergänzung der Produktbeschreibungen zur BUV, PBUV, BUZ,<br />

PBUZ<br />

Innerhalb der Bedingungen zur BUV/BUZ(§ 2.12) und PBUV/PBUZ (§ 2.9) ist die Absicherung der allgemeinen<br />

Dienstunfähigkeit (DU) geregelt. Einen darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf spezieller<br />

Beamtengruppen regeln Klauseln. Nachfolgend sind die Besonderheiten der DU-Absicherung dargestellt.<br />

Leistungsspektrum<br />

Leistungen bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder spezieller Dienstunfähigkeit (Hinweis:<br />

Die 75 %-Regelung für die Berufsgruppen B und C der BUZ<br />

ist hier nicht möglich)<br />

Rahmenbedingungen<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l abgekürzte DUZ-Versicherungsdauer möglich (nicht bei DUV)<br />

l Beitragsdynamik bei DUV und PDUV möglich (konstant 3 % bis Eintrittsalter<br />

27 Jahre, 3 bis 5 % ab Eintrittsalter 28 Jahre)<br />

l Ausbaugarantie ist möglich<br />

l DUZ-Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15<br />

Versicherungsendalter 1 für<br />

− Verwaltungsbeamte (z.B. Finanzamt,<br />

65<br />

Gemeinde)<br />

− Polizisten<br />

− Verwaltung, Innendienst 65<br />

− Vollzugsdienstbeamte 55<br />

− ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 55<br />

− für Feuerwehrbeamte 55<br />

− für Lehrer 60<br />

− für Soldaten 55<br />

Leistungsendalter 1 für<br />

− Verwaltungsbeamte (z.B. Finanzamt,<br />

65 bzw. 67<br />

Gemeinde)<br />

− Polizisten<br />

− Verwaltung, Innendienst 65 bzw. 67<br />

− Vollzugsdienstbeamte 60<br />

− ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 62<br />

− Feuerwehrbeamte 55<br />

− Lehrer 60<br />

− Soldaten 60<br />

mtl. DU-<strong>Rente</strong> 50 EUR 750 EUR 2<br />

1<br />

Die Endalterbegrenzungen / Besonderheiten weiterer Berufsgruppen entnehmen<br />

Sie bitte der Beratungssoftware.<br />

2<br />

Im Einzelfall ist eine DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.000 EUR möglich. Zusammen mit dem<br />

Ruhegehalt bei DU darf die DU-<strong>Rente</strong> max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-<br />

Eintritt (inkl. Zulagen) betragen. Aus der Beratungssoftware heraus ist die<br />

„Beamtenversorgungsanalyse“ auszudrucken und dem Antrag beizufügen.<br />

85


Sonderregelung<br />

für Beamte auf<br />

Probe und<br />

Beamtenanwärter<br />

(Anm.: gilt auch<br />

entsprechend für<br />

Zeitsoldaten)<br />

Über zwei separate Verträge kann eine mtl. DU-<strong>Rente</strong> bis zu 1.500 EUR abgeschlossen<br />

werden. Für diese Regelung ist keine Beamtenversorgungsanalyse mit<br />

Nachweis einer entsprechenden Versorgungslücke erforderlich. Nach Verbeamtung<br />

kann die DU-<strong>Rente</strong> an den „konkreten“ Bedarf angepasst werden (siehe Fußnote 2<br />

der o.a. Rahmenbedingungen).<br />

Rahmenbedingungen Grundvertrag<br />

l maximales Versicherungsendalter bzw. Leistungsendalter richtet sich nach<br />

der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten<br />

l mtl. DU-<strong>Rente</strong> max. 750 EUR<br />

l Dynamikeinschluss möglich<br />

(Anm.: Bei Abschluss einer DU-<strong>Rente</strong> unter 750 EUR besteht die Möglichkeit, im<br />

Rahmen des Umtauschrechts für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe die<br />

DU-<strong>Rente</strong> zu erhöhen)<br />

Rahmenbedingungen Ergänzungsvertrag<br />

l max. Versicherungsendalter 30 Jahre; max. Leistungsendalter richtet sich<br />

nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten (in begründeten Ausnahmefällen<br />

kann das maximale Endalter 35 Jahre betragen, wenn die vor<br />

aussichtliche Lebzeitverbeamtung nach dem 30. <strong>Leben</strong>sjahr erfolgen wird. Es<br />

sind geeignete Nachweise dem Antrag beizufügen.)<br />

l mtl. DU-<strong>Rente</strong> max. 750 EUR<br />

l Dynamikeinschluss ist hier nicht möglich<br />

Spezielle Klauseln<br />

Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel<br />

(240000X für DUZ, 240040X für DUV bzw. Text im Antrag enthalten)<br />

Für Vollzugsdienstbeamte (Polizei, Bundespolizei) reicht die bedingungsgemäße<br />

Absicherung über die allgemeine Dienstunfähigkeit nicht aus. Um sich gegen das<br />

Risiko einer Vollzugsdienstunfähigkeit abzusichern, ist im Antrag ein entsprechendes<br />

Feld anzukreuzen. Dafür wird ein Risikozuschlag erhoben, der in der Beratungssoftware<br />

berücksichtigt wird.<br />

Der Versicherungsschutz endet spätestens mit dem 55. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten<br />

Person (VP). Die Leistungsdauer endet spätestens mit dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr.<br />

Die Leistungspflicht wegen Vollzugsdienstunfähigkeit endet bei der DUZ und DUV<br />

30 Monate und bei der Premium DUZ und PDUV 72 Monate nach Entlassung bzw.<br />

Versetzung in den Ruhestand. Ist die VP dann aber weiterhin im Sinne der Bedingungen<br />

berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, wird weiter geleistet.<br />

Zu beachten: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er z.B. bei Entlassung<br />

wegen Vollzugsdienstunfähigkeit keine Leistungen.<br />

Dienstunfähigkeitsklausel für Berufs-/Zeitsoldaten<br />

(240020X für DUZ, 240050X für DUV bzw. Text im Antrag enthalten)<br />

Berufs- und Zeitsoldaten erhalten einen Zuschlag, der in der Beratungssoftware<br />

berücksichtigt wird.<br />

Die Klausel ist bei Antragsaufnahme vom Kunden zu unterschreiben und wird im<br />

Versicherungsschein entsprechend dokumentiert.<br />

Der besondere Versicherungsschutz und dessen Leistungsdauer enden zum<br />

beantragten Zeitpunkt, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem das<br />

86


Dienstverhältnis des Berufssoldaten bzw. Zeitsoldaten tatsächlich ohne Dienstunfähigkeit<br />

endet bzw. geendet hätte.<br />

Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel<br />

(240010x für DUZ, 240030x für DUV bzw. Text im Antrag enthalten)<br />

Berufsfeuerwehrleute sind in Berufsgruppe B einzustufen (Endalter max. 55 Jahre, wie<br />

auch Werksfeuerwehrleute).<br />

In den Bundesländern, die eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeit definiert haben,<br />

kann die Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel zugewählt werden.<br />

Hierfür wird ein Risikozuschlag erhoben, der in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />

wird.<br />

Der Versicherungsschutz sowie die Leistungsdauer enden mit dem 55. <strong>Leben</strong>sjahr der<br />

versicherten Person (VP).<br />

Die Leistungspflicht wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit endet bei der DUZ und DUV 30<br />

Monate und bei der Premium DUZ und PDUV 72 Monate nach Entlassung bzw. Versetzung<br />

in den Ruhestand. Ist die VP dann aber weiterhin im Sinne der Bedingungen<br />

berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, wird weiter geleistet.<br />

Hinweis: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er bei Entlassung wegen<br />

dieser speziellen Feuerwehrdienstunfähigkeit auch keine Leistungen.<br />

Umtauschrecht<br />

(Anm.: gilt nicht<br />

für Soldaten, da es<br />

hier keine Unterscheidung<br />

zwischen<br />

Beamten auf Probe,<br />

auf Widerruf oder<br />

auf <strong>Leben</strong>szeit gibt)<br />

Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe (220030x)<br />

Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung kann ein Beamtenanwärter oder Beamter auf<br />

Probe seinen Dienstunfähigkeitsschutz bei Ernennung zum <strong>Leben</strong>szeitbeamten ausbauen.<br />

Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ernennung und vor Erreichen seines 35.<br />

<strong>Leben</strong>sjahres besteht bei einer Kapitallebens-, <strong>Rente</strong>n oder Risikolebensversicherung<br />

mit DUZ bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung oder<br />

Premium BUV die Möglichkeit, die Versicherungsdauer unter Berücksichtigung folgender<br />

Höchstgrenzen zu verlängern:<br />

a) Verlängerung bis zum maximalen DUZ-Versicherungsendalter 65 Jahre möglich<br />

(berufsbedingte Endalter beachten)<br />

b) Verlängerung bis zum maximalen DUZ-Leistungsendalter 67 Jahre möglich<br />

(berufsbedingte Endalter beachten)<br />

Die versicherte DU-<strong>Rente</strong> darf auf maximal 1.000 EUR erhöht werden (mit entsprechenden<br />

Nachweisen).<br />

Wird diese Vereinbarung nicht unterschrieben, ist eine Verlängerung der DU(Z)-Dauer<br />

bzw. Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> unter Berücksichtigung der vorgenannten Grenzen nur<br />

mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Diese besondere „Klausel“ ist bei Antragsaufnahme<br />

vom Kunden zu unterschreiben und wird bei Policierung Bestandteil der<br />

Überschussbeteiligung<br />

Überschussbeteiligung<br />

DUZ<br />

l vor Eintritt der Dienstunfähigkeit<br />

Standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />

verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die<br />

gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde).<br />

Die Überschüsse der DUZ zu einer GIBR werden zum Erwerb von Fondsanteilen<br />

verwendet.<br />

87


l nach Eintritt der Dienstunfähigkeit<br />

Jährliche Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen.<br />

Die Überschussanteile für die DUZ-Beitragsbefreiung werden bei SIGGI zur<br />

Erhöhung der Fondsanlage verwendet. Die auf die DU-<strong>Rente</strong> entfallenden<br />

Überschussanteile führen zur jährlichen Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong>.<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Beamte können Beiträge zur DUV bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 EUR<br />

als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l DU-<strong>Rente</strong>n aus der DUV/PDUV/EDUV sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />

auch bei Ergänzung zu einer GIBR ändert sich die<br />

steuerliche Einstufung einer EDUV nicht.<br />

l DU-<strong>Rente</strong>n aus der DUZ sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig;<br />

in Verbindung mit einer GIBR sind DU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich<br />

zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 4.1., 4.2.2.,<br />

4.2.4.)<br />

88


Zusatzversicherung zu SIGGI und <strong>Leben</strong>produkte<br />

4.8 Produktbeschreibung: Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(EUZ)<br />

Die EUZ dient der finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit.<br />

Definition<br />

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung<br />

oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich<br />

mindestens 2 Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3<br />

Stunden täglich nachzugehen.<br />

Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die<br />

erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige <strong>Leben</strong>sstellung, insbesondere<br />

das bisherige berufliche Einkommen, und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben<br />

unberücksichtigt.<br />

Leistungsspektrum<br />

Rahmenbedingungen<br />

l bei Erwerbsunfähigkeit werden<br />

– die Haupt- und Zusatzversicherung beitragsfrei fortgeführt und<br />

– ggf. eine EU-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich<br />

l verlängerte Leistungsdauer möglich<br />

l abgekürzte EUZ-Versicherungsdauer möglich<br />

l berufsgruppenspezifische Zuschläge auf den EUZ-Grundbeitrag<br />

– Berufsgruppen B und C = 40 %<br />

l EUZ-Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 15<br />

Versicherungsendalter 65 1<br />

Leistungsendalter 67 1,2<br />

Leistungsendalter bei abgekürzter<br />

EUZ-Vers.dauer<br />

55 65 1<br />

bei verlängerter Leistungsdauer<br />

- Versicherungsdauer<br />

- Leistungsdauer 3<br />

- Leistungsendalter<br />

3<br />

5<br />

50 67 2<br />

mtl. EU-<strong>Rente</strong> 4,5 50 EUR 4 % der VS bei <strong>Leben</strong><br />

2 % bei RIV / RIZ<br />

4 % der Beitragssumme bei GIFR/<br />

GIBR<br />

bei GIBR: der Beitragsanteil für<br />

die Altersversorgung muss mind.<br />

50 % betragen, der Rest kann für<br />

Zusatzprodukte verwendet werden<br />

89


1 Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. 55 Jahre für Berufsfeuer<br />

wehrleute). Das Leistungsendalter der EUZ geht bei KLV mit Abrufoption nur bis zum<br />

Beginn der Abrufphase. Bei der GIBR muss ein nahtloser Übergang der EU-<strong>Rente</strong><br />

(Leistungsendalter) in die Basis-<strong>Rente</strong> gegeben sein.<br />

2<br />

Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />

- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />

- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängert ist<br />

3<br />

gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

4<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens<br />

nicht übersteigen. Ab 2.000 EUR mtl. BU/EU-<strong>Rente</strong>(n) ist ein Einkommensnachweis<br />

von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich.<br />

5<br />

Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.B. maximal 1000 EUR mtl. EU-<br />

<strong>Rente</strong> bei Hausfrauen)<br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

EUZ<br />

l vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit<br />

Standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ:<br />

verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die<br />

gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde).<br />

Die Überschüsse der EUZ zu einer GIBR werden zum Erwerb von Fondsanteilen<br />

verwendet.<br />

l nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit<br />

Jährliche Erhöhung der EU-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen. Die Überschussanteile<br />

für die EUZ-Beitragsbefreiung werden bei SIGGI zur Erhöhung<br />

der Fondsanlage verwendet. Die auf die EU-<strong>Rente</strong> entfallenden Überschussanteile<br />

führen zur jährlichen Erhöhung der EU-<strong>Rente</strong>.<br />

l EU-<strong>Rente</strong>n sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in Verbindung<br />

mit einer GIBR sind EU-<strong>Rente</strong>n genauso einkommensteuerlich zu<br />

behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, 4.2.2., 4.2.4.)<br />

90


4.9 Besonderheiten BU / EU-Produkte zu SIGGI und<br />

<strong>Leben</strong>produkte<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

4.9.1 BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern 92<br />

4.9.2 Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 94<br />

4.9.3 Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente 96<br />

4.9.4 Verhältnis BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Kundeneinkommen 97<br />

91


4.9.1 BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern<br />

Eine Variante innerhalb des Angebots an Produkten mit Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sind<br />

unterschiedlich lange Laufzeiten in der Versicherungs-, Leistungsdauer und Beitragszahlungsdauer.<br />

l Versicherungsdauer<br />

l Leistungsdauer<br />

l Beitragszahlungsdauer<br />

Absicherungszeitraum gegen das Risiko, berufsunfähig zu werden<br />

Zeitraum, in dem der Kunde seine Leistungen erhält<br />

Zeitraum, in dem der Kunde seine Beiträge zahlt<br />

Innerhalb der Produktpalette besteht die Möglichkeit, die RIZ in eine KLV einzuschließen. Im<br />

Zusammenhang mit einem BUZ-Einschluss zur RIZ sind diese Produkte dann auch wie eine Hauptversicherung<br />

anzusehen.<br />

1. BUZ/PBUZ/BUV/PBUV/EUZ/EUV mit verlängerter Leistungsdauer<br />

Beispiel: Ein 35-jähriger Kunde schließt eine BUZ-Versicherungsdauer bis zum Endalter 55 Jahre und<br />

eine Leistungsdau er bis zum Endalter 67 Jahre ab. Er wird berufsunfähig mit a) 51 Jahren;<br />

b) 56 Jahren.<br />

BUZ-Versicherungsdauer<br />

BUZ-Leistungsdauer<br />

35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 67 J<br />

a) Anspruch auf<br />

BUZ-Leistung<br />

bis zum 67.<br />

<strong>Leben</strong>sjahr<br />

b) Kein Anspruch<br />

auf BUZ-Leistung<br />

Rahmenbedingungen<br />

l Die Versicherungsdauer muss mindestens 3 Jahre betragen.<br />

l Die Leistungsdauer muss mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert<br />

sein (Ausnahme: Versicherungsendalter/ Leistungsendalter 65/66 und 65/67 Jahre).<br />

l Die Leistungsdauer muss mindestens bis zum 50. <strong>Leben</strong>sjahr gehen.<br />

l Bei Eintrittsaltern ab 36 Jahren muss mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt sein:<br />

a) Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 10 Jahre oder<br />

b) die Leistungsdauer ist mindestens 10 Jahre länger als die Versicherungsdauer.<br />

l Die Leistungsdauer (der BU/EU-<strong>Rente</strong>) kann<br />

− mit der Versicherungsdauer der Hauptversicherung übereinstimmen,<br />

− länger (nicht bei SIGGI) als die Versicherungsdauer der Hauptversicherung sein.<br />

l Ist die BUZ/PBUZ/EUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die Versicherungsdauer, muss die<br />

Versicherungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer um mindestens 5 Jahre verlängert<br />

sein.<br />

l Bei der KLVA endet die Leistungsdauer spätestens mit Beginn der Abrufphase.<br />

l Bei der GIBR muss das Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/EUZ dem <strong>Rente</strong>nbeginnalter der<br />

GIBR entsprechen.<br />

l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden die Hauptversicherung<br />

und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und eine<br />

monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> gezahlt.<br />

l Besonderheiten KLV mit RIZ: Wenn die Versicherungs-/ Leistungsdaer der Beitragsbefreiung der<br />

BUZ/PBUZ/EUZ zur KLV bzw. RIZ abgekürzt ist, darf die Versicherungs-/ Leistungsdauer der<br />

Beitragsbefreiung der BUZ/PBUZ/EUZ zum jeweils anderen Produkt nicht länger sein. Die<br />

genauen Regelungen sind in der Beratungssoftware automatisch hinterlegt.<br />

92


2. BUZ/PBUZ/EUZ mit abgekürzter BUZ/EUZ-Versicherungsdauer (nicht bei BUV/PBUV/EUV)<br />

Beispiel: Ein 35-jähriger schließt eine BUZ-Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum Endalter 55<br />

Jahre ab. Die Hauptversicherung läuft bis zum Endalter 65 Jahre. Er wird berufsunfähig mit<br />

a) 51 Jahren; b) 56 Jahren.<br />

BUZ-Versicherungsdauer<br />

Dauer Hauptversicherung<br />

35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 65 J<br />

a) Anspruch auf<br />

BUZ-Leistung<br />

bis zum 55.<br />

<strong>Leben</strong>sjahr<br />

b) Kein Anspruch<br />

auf BUZ-Leistung<br />

Rahmenbedingungen<br />

l Die Versicherungs- und Leistungsdauer muss mindestens bis zum 55. <strong>Leben</strong>sjahr gehen.<br />

l Bei der KLVA endet die Leistungsdauer spätestens mit Beginn der Abrufphase.<br />

l Ist die BUZ/PBUZ/EUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die Versicherungs- und Leistungsdauer,<br />

muss die Versicherungs- und Leistungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer um mindestens<br />

5 Jahre verlängert sein.<br />

l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden bis zum Ende der BUZ/<br />

PBUZ/EUZ-Leistungsdauer die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen<br />

beitragsfrei fortgeführt und eine monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> gezahlt. Nach Ablauf der BUZ/PBUZ/EUZ-<br />

Leistungsdauer ist die Beitragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufzunehmen (ggf. auch für<br />

eine eingeschlossene HR).<br />

l Versicherungsendalter 65 Jahre und Leistungsendalter 66/67 Jahre möglich, wenn Dauer der Hauptversicherung<br />

über die der BU/EU-Absicherung geht.<br />

l Besonderheiten KLV mit RIZ: Wenn die Versicherungs-/ Leistungsdauer der Beitragsbefreiung der<br />

BUZ/PBUZ/EUZ zur KLV bzw. RIZ abgekürzt ist, darf die Versicherungs-/ Leistungsdauer der<br />

Beitragsbefreiung der BUZ/PBUZ/EUZ zum jeweils anderen Produkt nicht länger sein. Die genauen<br />

Regelungen sind in der Beratungssoftware automatisch hinterlegt.<br />

93


4.9.2 Umtauschrechte BU / EU-Absicherung<br />

Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung können Kunden im Rahmen der Umtauschrente/Verlängerungsoptionen<br />

ganz einfach die Versicherungs- und/oder Leistungsdauer verlängern. Zusätzlich können Beamte die<br />

DU-<strong>Rente</strong> erhöhen. Nachfolgend sind die Modalitäten kurz dargestellt.<br />

Verlängerungsoption für<br />

Schüler, Studenten und<br />

Azubis (220130x)<br />

l Beantragung innerhalb von<br />

3 Monaten vor Änderungstermin<br />

l ohne Nachweise<br />

l Verlängerung innerhalb<br />

vereinbarter Versicherungsdauer,<br />

spätestens zum<br />

Ende des 10. Versicherungsjahres<br />

l bisherige <strong>Rente</strong> darf nicht<br />

erhöht werden<br />

l Beitrag für die BU-Absicherung<br />

richtet sich nach der<br />

künftigen Berufstätigkeit<br />

Beamtenanwärter / Beamte<br />

auf Probe (220030x)<br />

l innerhalb von 3 Monaten nach<br />

Ernennung zum <strong>Leben</strong>szeitbeamten<br />

l Kopie der Ernennungsurkunde<br />

ist vorzulegen<br />

l Verlängerung der DU(Z) Versicherungs-<br />

bzw. Leistungsdauer<br />

und ggf. Erhöhung der<br />

DU-<strong>Rente</strong> ist nur vor Erreichen<br />

des 35. <strong>Leben</strong>sjahres<br />

der versicherten Person<br />

möglich<br />

l monatliche DU-<strong>Rente</strong> kann<br />

auf maximal 1.000 EUR<br />

erhöht werden (mit entsprechenden<br />

Nachweisen)<br />

EKID<br />

(Andruck in Police)<br />

l innerhalb von 3 Monaten<br />

nach Aufnahme einer<br />

beruflichen Tätigkeit<br />

(nach Abschluss der<br />

Berufsausbildung)<br />

l Aufnahme einer beruflichen<br />

Tätigkeit ist nachzuweisen<br />

l Umtausch EKID-Schutz in<br />

den BU-Schutz kann bis<br />

zum vereinbarten Endalter<br />

(25 - 32 Jahre) der<br />

versicherten Person ausgeübt<br />

werden<br />

l bisherige <strong>Rente</strong> darf nicht<br />

erhöht werden<br />

l Beitrag für die BU-Absicherung<br />

richtet sich nach<br />

der künftigen Berufstätigkeit<br />

l Bei Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe ist die Verlängerung der DU(Z)-Versicherungsdauer<br />

und DU(Z)-Leistungsdauer unter Berücksichtigung folgender Höchstgrenzen möglich:<br />

- Verlängerung bis zum maximalen Versicherungsendalter 65 Jahre möglich (berufsbedingte<br />

Endalter beachten)<br />

- Verlängerung bis zum maximalen Leistungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter<br />

beachten)<br />

l Verlängerungsoption Schüler, Studenten, Auszubildende: Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer<br />

der BU(Z) kann bis zum Endalter 65 Jahre bzw. 67 Jahre verlängert werden.<br />

l Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der BU(Z) kann bei der EKID bis zum Endalter<br />

65 Jahre verlängert werden. Die BUZ-Versicherungsdauer darf nicht länger als die<br />

Versicherungsdauer der Hauptversicherung sein.<br />

l Versicherungsfall darf noch nicht eingetreten sein.<br />

l Berufe müssen versicherbar sein.<br />

l Bei einer Risikolebensversicherung (RIV) als Hauptversicherung bleibt das bedingungsgemäße<br />

Umtauschrecht der RIV von dieser Vereinbarung unberührt (entsprechendes gilt für die RIZ).<br />

l Umtauschrecht ist aber nur möglich, wenn der Vertrag medizinisch normal<br />

angenommen worden ist (Hinweis: Bei EKID ist damit die Erstprüfung des Antrages gemeint).<br />

l Im Antrag ist die Vereinbarung des 220030x anzukreuzen. Sollte das Umtauschrecht nicht<br />

vereinbart sein, ist eine Verlängerung der Dauer bzw. Erhöhung der DU-<strong>Rente</strong> nur mit erneuter<br />

Gesundheitsprüfung möglich.<br />

l Verträge dürfen nicht beitragsfrei gestellt sein.<br />

94


EUV EUZ EKID<br />

BU / EU-Umtauschrechte sind möglich bei Neuabschluss zu<br />

BUV/PBUV/ BUZ Premium<br />

EBUV<br />

BUZ 2)<br />

Verlängerungsoption für Ja Ja 2) Ja Nein Nein Nein<br />

Schüler, Studenten und<br />

Azubis (220130x)<br />

Beamtenanwärter/Beamte auf Ja Ja Ja Nein Nein Nein<br />

Probe (220030x)<br />

BU-Umtauschrecht innerhalb<br />

der EKID<br />

Nein Nein Nein Nein Nein Ja 1<br />

1<br />

bei der EKID ist der spätere Umtausch in eine BU-Absicherung nur ohne Premiumvariante möglich<br />

2<br />

in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung<br />

Die Umtauschrechte gelten nur für das jeweils bei Neuabschluss vereinbarte Produkt. Der Kunde kann<br />

darüber hinaus im Zuge einer normalen Vertragsänderung mit „vollständiger“ Gesundheitsprüfung in<br />

einen höherwertigeren BU/EU-Schutz wechseln (z.B. von der BUZ in die Premium BUZ).<br />

95


4.9.3 Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten<br />

Beruf/Ausbildung maximale Hinweise<br />

Monatsrente<br />

in EUR<br />

Auszubildende 1.000 Auszubildende haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung<br />

der Ausbildungszeit verzichten wir auf die abstrakte Verweisung.<br />

Während der Ausbildungszeit besteht die Möglichkeit<br />

der abstrakten Verweisung.<br />

Beamte 750 Bei Beamten ist in § 2 der (P)BUV/(P)BUZ-Bedingungen die<br />

Dienstunfähigkeitsabsicherung geregelt. Klauseln regeln einen<br />

darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf (z.B. Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel).<br />

Das maximale Versicherungs- bzw. Leistungsendalter richtet<br />

sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten.<br />

Im Einzelfall ist eine DU-<strong>Rente</strong> von bis zu 1.000 EUR möglich.<br />

Zusammen mit dem Ruhegehalt bei DU darf die DU-<strong>Rente</strong><br />

max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-Eintritt (inkl. Zulagen)<br />

betragen. Aus der Beratungssoftware heraus ist die<br />

„Beamtenversorgungsanalyse“ auszudrucken und dem Antrag<br />

beizufügen.<br />

Über Sonderregelung für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter<br />

ist über zwei separate Verträge insgesamt eine DU-<br />

<strong>Rente</strong> von bis zu 1.500 EUR möglich.<br />

Hausfrau/-mann 1.000 Hausfrauen/-männern wird Berufsunfähigkeitsschutz geboten.<br />

Maximales Versicherungs- bzw. Leistungsendalter 60 Jahre.<br />

Schüler/Fachschüler<br />

1.000 Schüler/Fachschüler haben Berufsunfähigkeitsschutz. Während<br />

der Schulzeit besteht die Möglichkeit der abstrakten<br />

Verweisung.<br />

Student 1.000 Studenten haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung<br />

der Studienzeit verzichten wir auf die abstrakte Verweisung.<br />

Während der Studienzeit besteht die Möglichkeit der abstrakten<br />

Verweisung.<br />

Im Rahmen des Verkaufsprogramms „Alt für Jung SE – Special Edition“ beträgt für das Produkt EKID<br />

die maximale monatliche Invaliditätsrente 1.000 EUR. Das Versicherungsendalter kann zwischen 25<br />

und 32 Jahren liegen. Das Leistungsendalter ist maximal 65 Jahre.<br />

96


4.9.4 Verhältnis BU / EU-<strong>Rente</strong> zum Kundeneinkommen<br />

Grundsätzlich wird die Angemessenheit der BU/EU-<strong>Rente</strong> zum Einkommen der versicherten<br />

Person geprüft. Dafür gelten folgende Regelungen:<br />

Arbeitnehmer:<br />

Die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der<br />

versicherten Person nicht übersteigen (ohne Tantiemen u.Ä.).<br />

Selbstständige:<br />

70 % des regelmäßigen Gewinns nach Steuern (ohne Tantiemen u.Ä.)<br />

Rückdeckungsversicherungen für GGF:<br />

75 % des Bruttoeinkommens (nur in Verbindung mit Vorlage der Versorgungszusagen)<br />

Bei Jahresrenten über 24.000 EUR sind Einkommensnachweise von unabhängiger Stelle der<br />

letzten 3 Jahre vor der Antragstellung notwendig. Dies können z.B. sein:<br />

– Bei Angestellten, Geschäftsführern, Rückdeckungsversicherung:<br />

Dezember-Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis des aktuellen/laufenden Bruttofestgehaltes,<br />

Einkommensteuerbescheide, Steuerberaterbescheinigungen<br />

– Bei Selbstständigen/Freiberuflern:<br />

Jahresabschluss, G+V-Rechnung, (Dezember-)BWA des laufenden oder letzten Jahres,<br />

Steuerberaterbescheinigungen<br />

97


Pflegerentenversicherung<br />

5.1 Produktbeschreibung: PflegeEXKLUSIV (PFRV)<br />

Die PFRV ist eine selbstständige Versicherung und dient der finanziellen Absicherung im Pflegefall.<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

Leistungsfeststellung<br />

Leistungsbegriffe<br />

l Pflegefallabsicherung mit umfassenden Leistungsauslösern (SGB, Grundfähigkeiten,<br />

Demenz)<br />

l zusätzlich einmalige Zusatzleistung<br />

l Assistance-Leistungen ab versicherter monatlicher <strong>Rente</strong> von 1.000 EUR<br />

l ab Pflegestufe I wird<br />

– eine Pflegerente in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

– der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />

l gestaffelte Leistung<br />

– Pflegestufe I = 30 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />

– Pflegestufe II = 70 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />

– Pflegestufe III = 100 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />

l einmalige Zusatzleistung von 3 Monatsrenten bei erstmaligem Eintritt der<br />

Pflegestufe III<br />

l erfolgt nach SGB, aufgrund Hilfebedarf bei Grundfähigkeiten oder bei<br />

Demenz<br />

Pflegestufe nach gesetzlicher Definition (SGB)<br />

Die Einstufung in die Pflegestufen erfolgt analog § 14 und § 15 Sozialgesetzbuch<br />

(SGB XI).<br />

Grundfähigkeiten:<br />

Pflegebedürftigkeit besteht, wenn die versicherte Person auch bei Einsatz technischer<br />

und medizinischer Hilfsmittel bestimmte Grundfähigkeiten 1 nicht selbstständig<br />

ausführen kann, sondern dazu täglich der Hilfe bedarf. Pflegestufe I liegt vor, wenn<br />

die versicherte Person täglich 3 Grundfähigkeiten nicht mehr entsprechend den Bedingungen<br />

ausüben kann, Pflegestufe II bei 4 - 5 Grundfähigkeiten und Pflegestufe<br />

III bei 6 Grundfähigkeiten.<br />

1<br />

Grundfähigkeiten = 1. Fortbewegen in der Wohnung, Aufstehen und Zubettgehen<br />

2. An- und Auskleiden, 3. Einnahmen von Mahlzeiten und Getränken,<br />

4. Waschen, Kämmen, Rasieren 5. Baden/Duschen, 6. Verrichten der Notdurft<br />

Demenz<br />

Für die Demenz wird eine moderne Definition der IDUNA <strong>Leben</strong> zugrunde gelegt.<br />

Liegt eine ärztlich festgestellte Demenz vor, erfolgt die Einstufung mindestens in<br />

Pflegestufe II.<br />

98<br />

Optionsrechte<br />

Übersicht:<br />

Höhe Pflegerente<br />

Pflegestufe<br />

nach SGB<br />

Grad Pflegebedürftigkeit<br />

Grundfähigkeits-<br />

Punkte<br />

erheblich 30 % I 3<br />

schwer/Demenz 70 % II 4 oder 5<br />

schwerste 100 % III 6<br />

gesetzliche Änderungen<br />

Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann bei einer Änderung der Leistungen der<br />

Pflegepflichtversicherung nach SGB in ein dann gültiges Pflegerentenprodukt mit


der geänderten gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit umgestellt werden,<br />

sofern ein an diese Änderungen angepasstes Pflegerentenprodukt vorhanden ist.<br />

Umtausch in PflegePREMIUM<br />

PFRV kann im Rahmen einer Vertragsänderung in das Produkt PflegePREMIUM<br />

(PPFRV) umgetauscht werden (mit entsprechender Gesundheitsprüfung), sofern der<br />

Pflegefall noch nicht eingetreten ist.<br />

Assistance-<br />

Leistungen<br />

Ohne Mehrbeitrag sind als wesentliche Leistungen enthalten:<br />

Pflegeheimplatzgarantie, Beratung rund um das Thema Pflege inklusive Vermittlung<br />

und Benennung von Pflegedienstleistern, Organisation eines Menüservice, Fahrund<br />

Begleitservice, einer Haushaltshilfe und einer Pflegeschulung für Pflegende mit<br />

begrenzter Übernahme der Kosten.<br />

Die Assistance-Leistungen werden ab einer versicherten Monatsrente von<br />

1.000 EUR (auch bei Erreichen durch Dynamiken) erbracht.<br />

Details siehe als Anlage beigefügten Anhang zu den Bedingungen für die<br />

Pflegerentenversicherung.<br />

l lebenslange Versicherungs- und Leistungsdauer<br />

l laufende Beitragszahlung oder Einmalbeitrag<br />

l abgekürzte wählbare Beitragszahlungsdauer<br />

l Beitragsdynamik (5 – 10 %) oder Leistungsdynamik (10 % alle 3 Jahre)<br />

l Ausbaugarantie<br />

mindestens höchstens<br />

Eintrittsalter 2 75 (bei Kindern 15)<br />

Versicherungsendalter<br />

lebenslang<br />

Leistungsendalter<br />

lebenslang<br />

Beitragszahlungsendalter 85<br />

mtl. Pflegerente<br />

- max. durch Dynamik erhöhungen<br />

mtl. Pflegerente für Kinder<br />

- max. durch Dynamik erhöhungen<br />

Monatsbeitrag<br />

50 EUR 3.000 EUR<br />

4.000 EUR<br />

50 EUR 2.000 EUR<br />

2.000 EUR*<br />

15 EUR<br />

* Eine wegen Erreichen der Höchstleistungsgrenze für Kinder ruhende Dynamik wird<br />

in dem bei Abschluss festgelegten zeitlichen jährlichen oder 3-jährlichen Rhythmus<br />

ab dem vollendeten 16. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten Person wieder durchgeführt<br />

(es gilt dann die max. Begrenzung von 4.000 EUR Pflegerente aufgrund von<br />

Dynamiken). Dies erfolgt ohne Verlust der vorteilhaften Erhöhungsmöglichkeiten<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />

l eine Kündigung führt zur Beitragsfreistellung der PFRV (wenn Mindestrente<br />

nicht erreicht wird, wird evtl. ein vorhandener Rückkaufswert ausgezahlt)<br />

Rahmenbedingungen<br />

Überschussbeteiligung<br />

l vor Eintritt des Pflegefalls<br />

Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />

gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Dies führt zu einer<br />

Erhöhung der Leistung.<br />

Alternativ ist eine Fondsanlage möglich (mit Möglichkeit der Auszahlung des<br />

Fondsguthabens, Mindestbetrag für Entnahme aus Fondsguthaben 10 EUR).<br />

99


l nach Eintritt des Pflegefalls<br />

jährliche Erhöhung der Pflegerente aus den Überschüssen<br />

l es kann ein Schlussüberschuss gewährt werden<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l Pflegerenten sind einkommensteuerfrei.<br />

l Assistance-Leistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.3.)<br />

Antrag<br />

217050X<br />

217080X (verkürzter Pflegerentenantrag mit reduzierten Gesundheitsfragen)<br />

100


Pflegerentenversicherung<br />

5.2 Produktbeschreibung: PflegePREMIUM (PPFRV)<br />

Die PPFRV ist eine selbstständige Versicherung und dient der finanziellen Absicherung im Pflegefall.<br />

Gegenüber der PFRV gibt es ein weitergehendes Leistungsspektrum (Mehrbeitrag erforderlich).<br />

Produktspecial<br />

Leistungsspektrum<br />

Leistungsfeststellung<br />

Leistungsbegriffe<br />

l Gegenüber der PFRV gibt es höhere Leistungen bei der Pflegestufen I und II<br />

sowie eine höhere einmalige Zusatzleistung.<br />

l Assistance-Leistungen ab versicherter monatlicher <strong>Rente</strong> von 1.000 EUR<br />

l ab Pflegestufe I wird<br />

– eine Pflegerente in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

– der Vertrag beitragsfrei fortgeführt<br />

l gestaffelte Leistung<br />

– Pflegestufe I = 50 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />

– Pflegestufe II = 100 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />

– Pflegestufe III = 100 % der versicherten <strong>Rente</strong><br />

l einmalige Zusatzleistung von 6 Monatsrenten bei erstmaligem Eintritt der<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

l erfolgt nach SGB, aufgrund Hilfebedarf bei Grundfähigkeiten oder bei<br />

Demenz<br />

Pflegestufe nach gesetzlicher Definition (SGB)<br />

Die Einstufung in die Pflegestufen erfolgt analog § 14 und § 15 Sozialgesetzbuch<br />

(SGB XI).<br />

Grundfähigkeiten<br />

Pflegebedürftigkeit besteht, wenn die versicherte Person auch bei Einsatz technischer<br />

und medizinischer Hilfsmittel bestimmte Grundfähigkeiten 1 nicht selbstständig ausführen<br />

kann, sondern dazu täglich der Hilfe bedarf. Pflegestufe I liegt vor, wenn die<br />

versicherte Person täglich 3 Grundfähigkeiten nicht mehr entsprechend den Bedingungen<br />

ausüben kann, Pflegestufe II bei 4 - 5 Grundfähigkeiten und Pflegestufe III bei 6<br />

Grundfähigkeiten.<br />

1 Grundfähigkeiten = 1. Fortbewegen in der Wohnung, Aufstehen und Zubettgehen<br />

2. An- und Auskleiden, 3. Einnahmen von Mahlzeiten und Getränken,<br />

4. Waschen, Kämmen, Rasieren 5. Baden/Duschen, 6. Verrichten der Notdurft<br />

Optionsrecht<br />

Demenz<br />

Für die Demenz wird eine moderne Definition der IDUNA <strong>Leben</strong> zugrunde gelegt. Liegt<br />

eine ärztlich festgestellte Demenz vor, erfolgt die Einstufung mindestens in Pflegestufe<br />

II.<br />

Übersicht:<br />

Grad Pflegebedürftigkeit<br />

Höhe Pflegerente<br />

Pflegestufe<br />

nach SGB<br />

erheblich 50 % I 3<br />

schwer/Demenz 100 % II 4 oder 5<br />

schwerste 100 % III 6<br />

Grundfähigkeits-Punkte<br />

bei gesetzlichen Änderungen<br />

Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann bei einer Änderung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung<br />

nach SGB in ein dann gültiges Pflegerentenprodukt mit der geänderten<br />

gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit umgestellt werden, sofern ein an<br />

diese Änderungen angepasstes Pflegerentenprodukt vorhanden ist.<br />

101


Assistance-<br />

Leistungen<br />

Ohne Mehrbeitrag sind als wesentliche Leistungen enthalten:<br />

Pflegeheimplatzgarantie, Beratung rund um das Thema Pflege inklusive Vermittlung<br />

und Benennung von Pflegedienstleistern, Organisation eines Menüservice, Fahrund<br />

Begleitservice, einer Haushaltshilfe und einer Pflegeschulung für Pflegende mit<br />

begrenzter Übernahme der Kosten.<br />

Die Assistance-Leistungen werden ab einer versicherten Monatsrente von 1.000<br />

EUR (auch bei Erreichen durch Dynamiken) erbracht. Details siehe als Anlage beigefügten<br />

Anhang zu den Bedingungen für die Pflegerentenversicherung.<br />

l lebenslange Versicherungs- und Leistungsdauer<br />

l laufende Beitragszahlung oder Einmalbeitrag<br />

l abgekürzte wählbare Beitragszahlungsdauer<br />

l Beitragsdynamik (5 – 10 %) oder Leistungsdynamik (10 % alle 3 Jahre)<br />

l Ausbaugarantie<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Eintrittsalter 2 75 (bei Kindern 15)<br />

Versicherungsendalter<br />

Leistungsendalter<br />

Beitragszahlungsendalter 85<br />

mtl. Pflegerente<br />

- max. durch Dynamikerhöhungen<br />

mtl. Pflegerente für Kinder<br />

- max. durch Dynamikerhöhungen<br />

Monatsbeitrag<br />

lebenslang<br />

lebenslang<br />

50 EUR 3.000 EUR<br />

4.000 EUR<br />

50 EUR 2.000 EUR<br />

2.000 EUR*<br />

15 EUR<br />

* Eine wegen Erreichens der Höchstleistungsgrenze für Kinder ruhende Dynamik wird<br />

in dem bei Abschluss festgelegten zeitlichen jährlichen oder 3-jährlichen Rhythmus ab<br />

dem vollendeten 16. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten Person wieder durchgeführt (es gilt<br />

dann die max. Begrenzung von 4.000 EUR Pflegerente aufgrund von Dynamiken).<br />

Dies erfolgt ohne Verlust der vorteilhaften Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung.<br />

l eine Kündigung führt zur Beitragsfreistellung der PPFRV (wenn Mindestrente<br />

nicht erreicht wird, wird evtl. ein vorhandener Rückkaufswert ausgezahlt)<br />

l vor Eintritt des Pflegefalls<br />

Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />

gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Dies führt zu einer Erhöhung<br />

der Leistung. Alternativ ist eine Fondsanlage möglich (mit Möglichkeit<br />

der Auszahlung des Fondsguthabens, Mindestbetrag für Entnahme aus<br />

Fondsguthaben 10 EUR).<br />

Rahmenbedingungen<br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

l nach Eintritt des Pflegefalls<br />

jährliche Erhöhung der Pflegerente aus den Überschüssen<br />

l es kann ein Schlussüberschuss gewährt werden<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l Pflegerenten sind einkommensteuerfrei.<br />

l Assistance-Leistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

102<br />

Antrag<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.3.)<br />

217050X<br />

217080X (verkürzter Pflegerentenantrag mit reduzierten Gesundheitsfragen)


Anlage<br />

Assistance-Leistungen<br />

Die Assistance-Leistungen werden erst ab einer versicherten Monatsrente von 1.000 EUR (auch<br />

bei Erreichen durch Dynamiken) erbracht.<br />

Wenn die Pflegebedürftigkeit im Sinne dieser Bedingungen von dem behandelnden Arzt vermutet wird<br />

und Sie bei uns einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegerentenversicherung stellen, werden wir<br />

nicht nur prüfen, ob und ab wann wir die vertraglichen Leistungen zahlen, sondern wir bieten Ihnen<br />

ausführliche Beratung und Unterstützung; hierfür nutzen Sie bitte unser Notfall-Telefon mit der Nummer<br />

040-4124 4948. Unsere Assistance-Leistungen werden nachfolgend im Einzelnen dargestellt.<br />

Ein Anspruch auf Übernahme der Entgelte (Kostenübernahme) für die vermittelten bzw. organisierten<br />

Dienste besteht nur für die unter Punkt 3 genannten Dienstleistungen in dem dort genannten Rahmen:<br />

1. Pflegeheimplatzgarantie<br />

Der Versicherer vermittelt und organisiert einen Platz in einer vollstationären<br />

Pflegeeinrichtung. Voraussetzung ist, dass eine häusliche bzw. teilstationäre Pflege im Sinne der sozialen<br />

Pflegepflichtversicherung bzw. privaten Pflegepflichtversicherung nicht möglich ist oder wegen der<br />

Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.<br />

Der Versicherer garantiert die Unterbringung der versicherten Person in einer vollstationären Pflegeeinrichtung<br />

innerhalb von 24 Stunden. Der Pflegeplatz wird möglichst im nahen Umkreis des bisherigen<br />

Wohnsitzes zur Verfügung gestellt.<br />

Sofern dieser zur Verfügung gestellte Pflegeheimplatz mittelfristig nicht den Anforderungen<br />

entspricht, unterstützt der Versicherer bei der Suche und organisiert einen langfristig gewünschten<br />

oder geeigneten vollstationären Pflegeheimplatz.<br />

2. Pflege-Manager<br />

Der Pflege-Manager leistet folgende Beratungen sowie die Benennung und<br />

Vermittlung von Pflegedienstleistungen:<br />

Beratungs-Service<br />

l Allgemeine Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung gem. SGB XI<br />

l Beratung und Begleitung von Pflegeeinstufungen<br />

l Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen und Heimplätzen<br />

l Beratung innerhalb des Entlassungsmanagements (Kurzfristige Sicherung von Versorgungssituationen<br />

nach dem Krankenhausaufenthalt)<br />

l Beratung zu Pflegeleistungen, haushaltsunterstützenden Dienstleistungen und Beratung zu<br />

Kuren<br />

l Beratung zu Freizeit-, Bildungs- und Reiseangeboten für Pflegebedürftige und deren<br />

Angehörige<br />

l Beratung und Begleitung im Rahmen des Antragsverfahrens einer Schwerbehinderung, inkl.<br />

Widerspruchsverfahren, Wohn- und Wohnraumberatung<br />

l Beratung und Begleitung der Sozialhilfeantragstellung, inkl. Widerspruchsverfahren<br />

l Fachberatung zu speziellen Krankheitsbildern (Depressionen, Parkinson, Demenz)<br />

l Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen<br />

Vermittlung von Dienstleistern<br />

l Vermittlung von ambulanten häuslichen Pflegediensten<br />

l Vermittlung von teilstationären Pflegeeinrichtungen<br />

l Vermittlung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />

l Vermittlung von Tag- und Nachtwache<br />

Benennung von Dienstleistern<br />

l Benennung von ambulanten häuslichen Pflegediensten<br />

l Benennung von teilstationären Pflegeeinrichtungen<br />

l Benennung von Kurzzeitpflegeeinrichtungen<br />

103


l Benennung von Ersatzpflegekräfte<br />

l Benennung von Ärzten und Fachärzten<br />

l Benennung eines 24-Stunden Notruf<br />

l Benennung einer Tag- und Nachtwache<br />

Vermittlung von Betreuung für Angehörige<br />

l Vermittlung von Selbsthilfegruppen<br />

l Vermittlung von Beratungseinrichtungen<br />

3. Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme<br />

Vermittelt und organisiert werden folgende Dienstleistungen. Die von den Dienstleistern erhobenen<br />

Entgelte werden dabei bis zu 10 Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalls übernommen (Kostenübernahme)<br />

- insgesamt jedoch nicht mehr als 2.000 EUR im Kalenderjahr.<br />

l Begleitservice<br />

Organisation eines Begleitservices zu Ärzten, Behörden, Krankengymnastik und Therapien<br />

l Fahrdienst<br />

Zwei Mal in der Woche wird ein Fahrdienst zu Ärzten, Behörden, Krankengymnastik und Therapien<br />

organisiert<br />

l Menüservice<br />

Organisation und Kostenübernahme einer Essenslieferung nach vorheriger Auswahl durch einen<br />

Sozialdienst. Je nach Verfügbarkeit tägliche oder wöchentliche Anlieferung.<br />

l Besorgungen/Einkäufe<br />

Bis zu zwei Mal in der Woche werden folgende Besorgungen durchgeführt, sofern die Notwendigkeit<br />

hierfür besteht.<br />

Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs, Botengänge zur<br />

Bank, Sparkasse oder zu den Behörden, das Besorgen von Rezepten oder Medikamenten, der<br />

Einkauf von <strong>Leben</strong>smitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Unterbringung<br />

der besorgten Gegenstände sowie das Bringen von Wäsche zur Reinigung und deren Abholung.<br />

l Reinigung der Wohnung (Haushaltshilfe)<br />

Einmal in der Woche wird innerhalb der Wohnung/ des Hauses der versicherten Person der übliche<br />

Wohnbereich (z.B. Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad und Toilette) im allgemein<br />

üblichen Umfang gereinigt. Voraussetzung ist, dass die Räume in einem ordnungsgemäßen<br />

Zustand waren.<br />

l Versorgung der Wäsche (Haushaltshilfe)<br />

Einmal in der Woche werden die Wäsche und Kleidung der versicherten Person gewaschen, getrocknet,<br />

gebügelt, ausgebessert, sortiert und eingeräumt sowie ihre Schuhe gepflegt.<br />

l Pflegeschulung für Angehörige<br />

Organisiert wird eine Pflegeschulung für maximal zwei pflegende Personen. Übernommen werden<br />

einmalig die Kosten von 150 EUR pro pflegende Person.<br />

104<br />

4. Reha Management<br />

4.1 Informationsdienstleistungen<br />

Die versicherte Person wird unterstützt mit Informationen, Telefonnummern, Adressen und<br />

Erreichbarkeit von:<br />

l Rehabilitationsberatern


l Behindertentransport-Möglichkeiten<br />

l Selbsthilfegruppen<br />

l Behindertengerechtes Bauen/ Umbauen<br />

l Kraftfahrzeughilfe<br />

l Verbänden und Institutionen<br />

l Sozialen Einrichtungen (Pflegepersonal, Essen auf Rädern, Krankenpflegepersonal, Haushaltshilfen,<br />

Einkaufshilfen)<br />

l Krankentransportmöglichkeiten in eine andere Klinik, Heim oder von/an den eigenen Wohnsitz<br />

l Möglichkeiten einer betreuten Rückkehr ins eigene Heim, wenn Angehörige oder nahe<br />

stehende Personen verhindert sind<br />

l praktischen Ärzten in Wohnortnähe<br />

l Gartenhelfern, Kinderbetreuern und Nachhilfelehrern<br />

l Reparaturdiensten (Kleinarbeiten zu Hause)<br />

4.2 Medizinische Rehabilitation<br />

l Feststellung des individuellen Bedarfes<br />

l Organisation eines stationären Aufenthaltes<br />

l Organisation einer Reha-Maßnahme<br />

l Organisation einer psychologischen Betreuung<br />

l Organisation des Transportes<br />

l Bei Bedarf Einholung ärztlicher Zweitmeinung/ Gutachten<br />

4.3 Berufliche Rehabilitation<br />

4.3.1. Ein Anspruch auf die Leistungen der beruflichen Rehabilitation entsteht, wenn die versicherte<br />

Person länger als 6 Monate ununterbrochen außerstande war oder voraussichtlich sein wird, ihren<br />

vor Eintritt des Versicherungsfalles zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche<br />

Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die<br />

Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, spielen bei der Entscheidung über das Vorliegen der Berufsunfähigkeit<br />

keine Rolle.<br />

4.3.2. Ist bei Selbständigen eine zumutbare Umorganisation der Betriebsstätte möglich, liegt keine<br />

Berufsunfähigkeit vor. Eine Umorganisation ist dann zumutbar, wenn sie betrieblich sinnvoll ist, die<br />

Einkommensveränderungen nach der Umorganisation nicht auf Dauer ins Gewicht fallen und der<br />

versicherte Person eine unveränderte Stellung als Betriebsleiter inne hat.<br />

4.3.3. Unter bisherige <strong>Leben</strong>sstellung ist die <strong>Leben</strong>sstellung in finanzieller und sozialer Sicht (z.B.<br />

berufliche Qualifikation, berufliche Stellung, Vergütung, Wertschätzung) zu verstehen, die vor dem<br />

Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat.<br />

4.3.4. Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, erlischt der Anspruch auf Leistungen<br />

der beruflichen Rehabilitation.<br />

4.3.5. Leistungsumfang:<br />

Unterstützung durch Personal- und Berufsberater bei<br />

a) der Klärung, ob der zuvor ausgeübte Beruf wieder aufgenommen werden kann<br />

b) der Arbeitsplatzsicherung: Herstellen von Kontakten zu (ehemaligen) Arbeitgebern,<br />

Familienmitgliedern (bereits involvierten), Ämtern und sozialen Einrichtungen,<br />

Anwälten<br />

c) Umschulungen: Herstellen von Kontakten zu Bildungsträgern, Schulen nach Analyse vom<br />

Personalberater<br />

d) der geeigneten Arbeitsplatzsuche<br />

4.4 Rehabilitation eines Kindes<br />

Herstellen von Kontakten und Informationsbeschaffung zu:<br />

105


l Spezialisierten Kindergärten<br />

l Spezialisierten Schulen<br />

l Freizeitgestaltungsmöglichkeiten<br />

l Organisation von Elternbegleitung<br />

l Nachhilfe zu Hause<br />

l Tagesmüttern<br />

l Kinderkrankenschwestern<br />

4.5 Soziales Umfeld<br />

Herstellen von Kontakten zu und Organisation der Inanspruchnahme von:<br />

l Rehabilitationsberatern<br />

l Verbänden<br />

l Institutionen<br />

l Sozialen Einrichtungen und andere Hilfen<br />

l Behörden<br />

l Psychologische Unterstützung: Herstellung von Kontakten zu Therapieberatern und Therapiezentren,<br />

Psychologen, psychologischen Zentren, Psychosozialen Diensten und Sozialtherapeuten<br />

l Kraftfahrzeugwerkstätten und Firmen für behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeugs<br />

l Herstellen von Kontakten zu Transportunternehmen und Organisation von Transporten<br />

l Umbau der Wohnung<br />

l Analyse der Bedürfnisse durch ein medizinisches Gutachten<br />

l Herstellen von Kontakten zu spezialisierten Architekten und Baufirmen<br />

l Koordinierung und Organisation der Kontakte und Termine<br />

l Vermittlung von Handwerkern<br />

l Vermittlung von Finanzberatern und Unterstützung bei der Erstellung eines Finanzplanes<br />

l Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei sozialen und gesetzlichen<br />

Einrichtungen<br />

l Vermittlung/ Organisation einer Haushaltshilfe<br />

l Vermittlung und Organisation einer Kinderbetreuung<br />

106


Kinderabsicherung<br />

6 Beschreibung: Alt für Jung SE – Special Edition<br />

Das Verkaufsprogramm Alt für Jung SE - Special Edition beinhaltet verschiedene Versorgungsprodukte<br />

für das Kind.<br />

l SI Flexible <strong>Rente</strong> / SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> zum Aufbau der Altersversorgung<br />

l Ergänzende Kinderinvaliditätsabsicherung (EKID) zur finanziellen Absicherung im Falle einer Invalidität<br />

des Kindes<br />

Abgerundet wird das Programm durch die<br />

l Ergänzende Versorgerabsicherung (EVS), die im Todesfall des Versorgers die Beitragszahlung für die<br />

„Kinderabsicherung“ übernimmt.<br />

1. SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR) und SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> (GIFR)<br />

Rahmenbedingungen<br />

l Eintrittsalter 5 - 15 Jahre mit EKID<br />

0 - 18 Jahre ohne EKID<br />

l ansonsten gelten die üblichen Bestimmungen zu Mindest- und Höchstgrenzen,<br />

Überschussbeteiligung, Leistungen vor und nach <strong>Rente</strong>nbeginn.<br />

Siehe hierzu die Produktbeschreibungen SI Flexible <strong>Rente</strong> und SIGGI<br />

Flexible <strong>Rente</strong><br />

2. Ergänzende Kinderinvaliditätsabsicherung (EKID)<br />

Invaliditätsbegriff<br />

l Invalidität liegt vor Vollendung des 15. <strong>Leben</strong>sjahres vor, wenn das Kind<br />

– auch nach Vollendung des 15. <strong>Leben</strong>sjahres erwerbsunfähig sein wird<br />

– von der Schulaufsichtsbehörde - allein aus medizinischen Gründen - ein<br />

zeitlich unbefristetes Ruhen der Schulpflicht angeordnet bekommt (Schulunfähigkeit).<br />

l Invalidität liegt nach Vollendung des 15. <strong>Leben</strong>sjahres vor, wenn das Kind<br />

voraussichtlich mindestens zwei Jahre erwerbsunfähig sein wird.<br />

Das Auftreten bestimmter Krankheiten, Unfallfolgen oder Gebrechen (z.B. Blindheit,<br />

Lähmung) wird als Invalidität anerkannt.<br />

Leistungsspektrum<br />

l Liegt Invalidität vor,<br />

– wird eine EKID-<strong>Rente</strong> in vereinbarter Höhe gezahlt<br />

– sind für die EKID keine Beiträge mehr zu entrichten<br />

Anm.: Aus der EKID erfolgt keine Beitragsbefreiung der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> bzw.<br />

SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> und der ggf. mit abgeschlossenen Ergänzenden Versorgerabsicherung.<br />

Im Leistungsfall muss der Versicherungsnehmer die Beiträge dieser<br />

Produkte aus der EKID-<strong>Rente</strong> bezahlen.<br />

Produktspecial:<br />

Umtauschoption in<br />

BU-Schutz<br />

Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann die EKID innerhalb von drei Monaten nach<br />

Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vom Kinderinvaliditätsschutz in den dann wichtigen<br />

Berufsunfähigkeitsschutz umgetauscht werden.<br />

(Einzelheiten siehe Anlage 1)<br />

Produktspecial:<br />

Assistance-<br />

Leistungen<br />

Ohne Mehrbeitrag wird eine ausführliche Beratung und Unterstützung durch kompetente<br />

Berater als Ansprechpartner angeboten.<br />

(Einzelheiten siehe Anlage 2)<br />

107


l Mindestbeiträge SI Flexible <strong>Rente</strong> (15 EUR) bzw. SIGGI Flexible <strong>Rente</strong><br />

(20 EUR) sind einzuhalten<br />

l mtl. EKID-<strong>Rente</strong><br />

l Eintrittsalter<br />

l Leistungsendalter<br />

l Versicherungsendalter<br />

l Beitragszahlungsendalter<br />

50 - 1.000 EUR<br />

5 - 15 Jahre<br />

50 - 65 Jahre<br />

25 - 32 Jahre<br />

25 - 32 Jahre<br />

l Beitragszahlungsdauer muss der Versicherungsdauer entsprechen<br />

l nur laufende Beitragszahlungsweise<br />

l Berufsgruppe A<br />

l Dynamik ist nicht möglich<br />

Besonderheiten<br />

Rahmenbedingungen<br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

l vor Eintritt der Invalidität / Erwerbsunfähigkeit:<br />

wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (Alternative: Fondsanlage,<br />

wenn <strong>Rente</strong>nprodukt auch Fondsanlage beinhaltet).<br />

l nach Eintritt der Invalidität / Erwerbsunfähigkeit:<br />

jährliche Erhöhung der EKID-<strong>Rente</strong> aus den Überschüssen<br />

l bei Ablauf der EKID-Versicherungsdauer werden vorhandene Überschüsse<br />

ausgezahlt<br />

l die Beitragszahlungsweise muss für alle Produkte gleich sein<br />

l bei der EKID ist das Kind die versicherte Person (Kinder ab 14 Jahren<br />

müssen den Antrag mit unterschreiben)<br />

l im Gegensatz zur SI Flexiblen <strong>Rente</strong>/SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> ist die Beitragszahlungsdauer<br />

bei der EKID begrenzt auf das abgeschlossene Endalter, das<br />

zwischen 25 und 32 Jahren des Kindes liegt<br />

l das Leistungsendalter der EKID sollte mit dem <strong>Rente</strong>nbeginn von SI<br />

Flexible <strong>Rente</strong> bzw. SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> übereinstimmen („nahtloser“ Übergang<br />

der Invaliditätsrente in die Altersrente)<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l Invaliditätsrenten sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.2.)<br />

3. Ergänzende Versorgerabsicherung (EVS)<br />

108<br />

Leistungsspektrum<br />

Bei Tod des Versorgers wird die Beitragszahlung für die SI Flexible <strong>Rente</strong> bzw.<br />

SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> und für die ggf. mitversicherte EKID in Höhe der versicherten<br />

Beitragsrate bis zum vereinbarten Endalter (zwischen 25 und 32 Jahren des Kindes)<br />

übernommen. Reicht die versicherte Beitragsrate nicht aus, die Beitragszahlung der<br />

SI Flexiblen <strong>Rente</strong> bzw. SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> und die ggf. mitversicherte EKID<br />

vollständig zu ersetzen, ist der Fehlbetrag vom Versicherungsnehmer zu zahlen. Für<br />

die Beitragszahlung nicht benötigte Beitragsraten werden ausgezahlt.<br />

Nach Ablauf der Leistungsdauer der EVS ist für die weiterbestehende beitragspflichtige<br />

SI Flexible <strong>Rente</strong> bzw. SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> die Beitragszahlung wieder<br />

aufzunehmen.<br />

Tritt nach Leistungsbeginn der EVS eine Leistungspflicht aufgrund der Invalidität<br />

des Kindes ein, wird die EVS beendet und noch vorhandene Werte der<br />

EVS werden ausgezahlt.


Eintrittsalter Kind<br />

0 - 18 Jahre<br />

Versicherungsendalter Kind 25 - 32 Jahre<br />

Beitragszahlungsendalter Kind 25 - 32 Jahre<br />

Leistungsendalter Kind<br />

25 - 32 Jahre<br />

Mindesteintrittsalter Versorger 15 Jahre 1<br />

Höchstendalter Versorger 70 Jahre<br />

l Versicherungsdauer und Beitragszahlungsdauer können voneinander<br />

abweichen<br />

l Einschluss nicht möglich bei Einmalbeiträgen<br />

l kein Mindestbeitrag<br />

l bei Tod des Kindes erlischt die EVS (Rückkaufswert wird ausgezahlt)<br />

l Dynamik darf bei der SI Flexiblen <strong>Rente</strong> bzw. SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> nicht<br />

vereinbart sein<br />

1<br />

Höchsteintrittsalter für den Versorger: Bei Geburt des Kindes darf der Versorger<br />

maximal zwischen 38 und 45 Jahren alt sein. Je nach Eintrittsalter des<br />

Kindes sowie dem Alter des Versorgers ergeben sich Höchsteintrittsalter.<br />

Besonderheiten<br />

Rahmenbedingungen<br />

Überschussbeteiligung<br />

Steuergesetzgebung<br />

l Es ist keine Überschussbeteiligung vorgesehen.<br />

l Beitragszahlungsweise muss für alle Produkte gleich sein<br />

l Versicherungsnehmer / Versorger sollte ein Elternteil sein, ggf. ein anderer<br />

naher Verwandter<br />

l versicherte Person ist der Versorger<br />

l Im Gegensatz zur SI Flexiblen <strong>Rente</strong>/SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> ist die Beitragszahlungsdauer<br />

bei der EVS begrenzt auf das abgeschlossene Endalter, das<br />

zwischen 25 und 32 Jahren des Kindes liegt.<br />

l Bei Invalidität des Kindes kann die versicherte Beitragsrate der EVS um den<br />

Beitragsanteil der EKID reduziert werden.<br />

l Bei einem nachträglichen Einschluss in eine bestehende <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

ist die ggf. darin enthaltene Dynamik auszuschließen.<br />

l Bei einer nachträglichen EKID-Ergänzung einer bestehenden FR/PR/FRV<br />

bzw. GIFR mit EVS ist durch eine Vertragsänderung die Erhöhung der<br />

versicherten Beitragsrate der EVS vorzunehmen.<br />

l Wird die FR / PR / FRV bzw. GIFR gekündigt oder beitragsfrei gestellt bzw.<br />

sollte das versicherte Kind sterben, wird die EVS beendet und eventuell<br />

vorhandene Werte werden ausgezahlt.<br />

l Arbeitnehmer (und Beamte) können Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von<br />

1.900 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen.<br />

l Die Leistungen aus der EVS werden ausschließlich bei Tod fällig und sind<br />

daher einkommensteuerfrei.<br />

(Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1., 4.2.1.)<br />

109


4. Allgemeines<br />

Anträge<br />

Antragsaufnahme<br />

Übertragung VN-<br />

Eigenschaft<br />

(200010X)<br />

211070X (SI Flexible <strong>Rente</strong>) – ohne EKID/EVS<br />

211030X (SIGGI Flexible <strong>Rente</strong>) – ohne EKID/EVS<br />

217010X (für Abschluss EKID/EVS in Verbindung mit<br />

vorgenannten Alt für Jung-Anträgen<br />

211070X/211030X zzgl. 220020X (Gesundheitserklärung))<br />

l Versicherungsnehmer / Versorger sollte ein Elternteil sein; ggf. ein anderer<br />

naher Verwandter<br />

l Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter<br />

l wird die <strong>Rente</strong>nversicherung ohne EKID oder EVS beantragt, ist die<br />

Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht erforderlich<br />

l wird Todesfallleistung zur SIGGI Flexiblen <strong>Rente</strong> gewünscht, ist der<br />

Standardantrag 211000X zu verwenden<br />

Bei Volljährigkeit kann das Kind die Verträge übernehmen.<br />

5. PflegeEXKLUSIV (PFRV), PflegePREMIUM (PPFRV) für Kinder<br />

Ab einem Eintrittsalter von 2 Jahren kann eine Pflegefallabsicherung für das Kind<br />

über die Produkte PflegeEXKLUSIV (PFRV) bzw. PflegePREMIUM (PPFRV) abgeschlossen<br />

werden. Die monatliche Pflegerente beträgt maximal 2.000 EUR. Details<br />

hierzu siehe Produktbeschreibungen PflegeEXKLUSIV bzw. PflegePREMIUM.<br />

Ein Einschluss der PFRV/PPFRV in die Versorgerabsicherung ist geplant.<br />

Hinweis: Der gleichzeitige Einschluss einer EKID und PFRV/PPFRV ist nicht möglich.<br />

110


Anlage 1<br />

Umtauschoption in BU-Schutz<br />

l späterer Umtausch ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

l Umtausch innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (Hinweis: nach<br />

Beendigung der Berufsausbildung). Während Berufsausbildung ist Erwerbsunfähigkeit<br />

versichert.<br />

l Umtausch vom Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitsschutz in den BU-Schutz maximal bis zum<br />

vereinbarten Endalter (25 - 32 Jahre)<br />

l neue BU-<strong>Rente</strong> darf nicht höher als bisherige EKID-<strong>Rente</strong> sein<br />

l Berufe müssen in der BU versicherbar sein<br />

l Beitrag für den BU-Schutz richtet sich nach der künftigen Berufstätigkeit (Berufsgruppe)<br />

l Versicherungs- bzw. Leistungsdauer des BU-Schutzes kann bei Wahrnehmung der Umtausch<br />

option bis zum Endalter 65 Jahre verlängert werden (berufsspezifische Endalterbegrenzungen<br />

sind zu beachten). Oder Versicherungsendalter 65 Jahre und Leistungsendalter 67 Jahre.<br />

l Versicherungsfall darf noch nicht eingetreten sein<br />

l Umtauschrecht ist nur möglich, wenn kein medizinisch erhöhtes Risiko der versicherten Person<br />

bei der Erstprüfung des EKID-Neuantrages vorliegt (Umtauschoption wird dann ggf. vertraglich<br />

ausgeschlossen oder von erneuter Gesundheitsprüfung abhängig gemacht)<br />

l Vertrag darf nicht beitragsfrei gestellt sein<br />

Sollte bei Umtausch die Premiumvariante der BU-Absicherung gewünscht werden, ist eine<br />

erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.<br />

Nutzung Umtauschoption<br />

l BU-/EU-Antrag aufnehmen.<br />

l Oben auf dem Antrag oder im Feld „Sonstiges“ notieren: Umtauschrecht EKID zur Nr……….<br />

l Gesundheitsfragen frei lassen<br />

l EKID wird aufgehoben<br />

111


Anlage 2<br />

Assistance-Leistungen<br />

(Auszug aus dem Anhang zu den Bedingungen für die Kinderinvaliditätsabsicherung)<br />

Invalidität bedeutet einen herben Einschnitt im <strong>Leben</strong> der versicherten Person und ihrer Angehörigen.<br />

Bei einigen der damit einhergehenden Probleme können wir Sie beratend unterstützen.<br />

Bei drohendem Leistungsfall oder wenn Sie bereits bei uns einen Antrag auf Leistungen aus der Kinderinvaliditätsabsicherung<br />

stellen, werden wir nicht nur prüfen, ob und ab wann wir die vertraglichen<br />

<strong>Rente</strong>nleistungen zahlen, sondern wir bieten Ihnen ausführliche Beratung und Unterstützung, wie<br />

nachfolgend im Einzelnen dargestellt.<br />

Über unser 24-Stunden-Service-Telefon bieten wir den folgenden Service an:<br />

1. Wir beraten Sie über medizinische Maßnahmen für die versicherte Person.<br />

2. Wir informieren Sie über behindertengerechte Umbaumaßnahmen und altersgerechte<br />

Hilfsmittel, gegebenenfalls beraten wir Sie kostenlos vor Ort zu Hause.<br />

3. Wir vermitteln psychologische Hilfe für die versicherte Person. Soweit erforderlich, bieten<br />

wir Ihnen neben telefonischer Beratung das Beratungsgspräch kostenlos bei Ihnen zu Hause<br />

an.<br />

4. Kann die versicherte Person nicht am normalen Schulunterricht teilnehmen, organisieren wir<br />

einen Lehrer für Privatunterricht.<br />

5. Unser Besuchsdienst kann Sie bei der Stellung des Leistungsantrags unterstützen und die<br />

Bearbeitung beschleunigen. Wir bieten Ihnen dafür ein persönliches Beratungsgespräch mit<br />

einem unserer Ärzte oder Reha-Berater an. Dieses Beratungsgespräch kann auf Ihren<br />

Wunsch kostenlos bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.<br />

6. Wir organisieren Krankentransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus, zu einer Spezialklinik<br />

sowie zum ständigen Wohnsitz.<br />

7. Wir organisieren den Besuch einer nahestehenden Person, wenn die versicherte Person<br />

im Krankenhaus behandelt werden muss.<br />

8. Wir benennen Ihnen geeignete Fachärzte im In- und Ausland sowie Spezialkliniken, Reha-<br />

Zentren und Kureinrichtungen und informieren Sie über die jeweiligen technischen Ausstattungen.<br />

Auf Ihren Wunsch halten wir mit den behandelnden Ärzten Kontakt und<br />

informieren Sie über den Stand der Behandlung. Zudem organisieren und koordinieren wir<br />

die medizinische Rehabilitation.<br />

9. Wir unterstützen bei der Wahl der geeigneten Therapie für die versicherte Person, z.B. Voijta,<br />

Bobath, Hippo- oder Musiktherapie oder Logopädie.<br />

10. Wir vermitteln geeignete Pflegedienste und organisieren auf Wunsch Nacht wachen oder<br />

Behindertendienste.<br />

Kosten<br />

Unter den genannten Voraussetzungen können Sie das 24-Stunden-Service-Telefon kostenlos in Anspruch<br />

nehmen. Die ausdrücklich oben beschriebenen persönlichen Beratungen sind ebenfalls kostenfrei.<br />

Darüber hinaus beteiligen wir uns nicht an den Kosten, die durch Dienstleistungen, die unser<br />

24-Stunden-Service-Telefon für Sie vermittelt, entstehen könnten. Dies sind z.B. Kosten für psychologische<br />

Hilfe, Privatunterricht, Fahrtkosten, Rehabilitation, Krankentransporte, Therapien oder Pflegedienste.<br />

112


<strong>Leben</strong>sversicherung/<strong>Rente</strong>nversicherung<br />

7.1 Produktbaustein: Dynamik<br />

Durch die Dynamik kann der Kunde seine Versicherungsleistungen jährlich – ohne Gesundheitsprüfung –<br />

erhöhen.<br />

Beitragsdynamik<br />

Die Anhebung des zuletzt gültigen Beitrages ist maßgebend. Sie erfolgt durch feste<br />

Prozentsätze. Der Kunde kann von 5 % bis 10 % wählen.<br />

Alternativ kann eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden.<br />

Grundlage für die Erhöhung sind 50 % bis 200 % des ursprünglich vereinbarten<br />

Beitrags (Basisbeitrag).<br />

<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

Ist im Antrag die Dynamik nicht ausgeschlossen und kein Prozentsatz vorgegeben,<br />

gelten 5 % als vereinbart. Aus der Beitragserhöhung wird die daraus resultierende<br />

höhere Versicherungssumme ermittelt.<br />

SI Flexible <strong>Rente</strong><br />

Ist im Antrag die Dynamik nicht ausgeschlossen und kein Prozentsatz vorgegeben,<br />

gelten 5 % als vereinbart. Aus dem erhöhten Beitrag wird die neue<br />

versicherte <strong>Rente</strong> ermittelt. WRZ und HRZ - sofern mit eingeschlossen - steigen im<br />

gleichen Verhältnis.<br />

SI Basis-<strong>Rente</strong><br />

Ist im Antrag die Dynamik nicht ausgeschlossen und kein Prozentsatz vorgegeben,<br />

gelten 5 % als vereinbart. Die Dynamik endet, wenn ein Gesamtbeitrag von 40.000<br />

EUR/Jahr erreicht wird. Keine Dynamik von Zusatzprodukten möglich.<br />

SIGGI Flexible <strong>Rente</strong>/SIGGI Basis-<strong>Rente</strong><br />

Von 5 % bis 10 % (standardmäßig 5 %)<br />

BUZ/BEUZ/EUZ<br />

Die BU/EU-<strong>Rente</strong> erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssumme/<br />

versicherte <strong>Rente</strong>. Anm: Dynamik einer Basis-<strong>Rente</strong> wirkt nur auf die Altersrente<br />

(also: BU/EU-<strong>Rente</strong> erhöht sich nicht).<br />

RIZ<br />

Die Leistungen werden nicht mit erhöht. Der im Gesamtbeitrag enthaltene RIZ-<br />

Beitrag führt zur weiteren Erhöhung der Hauptversicherung und erhöht ggf. andere<br />

eingeschlossene Zusatzversicherungen. Zusatzversicherungen zur RIZ werden<br />

nicht dynamisiert.<br />

RIV (inkl. (P)BUZ/BEUZ/EUZ)/(P)BUV/EUV<br />

3 % jährlich bis Eintrittsalter 27 Jahre 3 % bis 5 % jährlich ab Eintrittsalter 28 Jahre<br />

(letzte Dynamik im Alter von 45 Jahren bzw. 5 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer)<br />

SI Riester-<strong>Rente</strong>,<br />

SIGGI Riester-<br />

<strong>Rente</strong><br />

Zulagendynamik<br />

Für eine optimale Ausschöpfung der Zulagen. Der Kunde nennt sein Einkommen.<br />

Der Gesamtbeitrag beträgt jährlich 4 % des Vorjahresgehalts/-lohns (brutto – höchstens<br />

jedoch 2.100 EUR). Zukünftige Steigerungen des Höchstbetrages werden<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Sonderausgabendynamik<br />

Für eine maximale Ausschöpfung des Sonderausgabenabzugs. Der Gesamtbeitrag<br />

113


eträgt zurzeit jährlich 2.100 EUR (inkl. Zulagen). Zukünftige Steigerungen werden<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Prozentsatzdynamik<br />

Der Regelbeitrag erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz von 5 % bis<br />

10 % - unabhängig von einer staatlichen Förderung.<br />

PflegeEXKLUSIV<br />

(PFRV)/<br />

PflegePREMIUM<br />

(PPFRV)<br />

Leistungsdynamik (Standard)<br />

Die Leistung wird alle 3 Jahre um 10 % erhöht. Hierdurch steigt die versicherte<br />

Pflegerente. Erreicht oder überschreitet anlässlich einer Erhöhung die versicherte<br />

Pflegerente den für dieses Produkt festgelegten Höchstbetrag der Pflegerente, so<br />

ist die Erhöhung nur bis zu diesem Höchstbetrag möglich.<br />

Beitragsdynamik<br />

Hier ist die Anhebung des zuletzt gültigen Beitrages maßgebend. Die Anhebung<br />

erfolgt durch einen festen Prozentsatz zwischen 5 und 10 % jährlich, den der Kunde<br />

bei Abschluss frei wählen kann. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Steigerung<br />

der Versicherungsleistungen. Erreicht oder überschreitet anlässlich einer Erhöhung<br />

die versicherte Pflegerente den für dieses Produkt festgelegten Höchstbetrag der<br />

Pflegerente, so ist die Erhöhung nur bis zu diesem Höchstbetrag möglich.<br />

Teildynamik<br />

Voraussetzungen<br />

Der Kunde kann, abweichend von dem vereinbarten Prozentsatz, die Dynamik mit<br />

einem geringeren Prozentsatz durchführen lassen. Das Recht auf Dynamik bleibt<br />

im vollen Umfang bestehen. Der Mindestanpassungssatz (5 %) darf jedoch nicht<br />

unterschritten werden.<br />

l erstmalige Erhöhung nach einem Jahr (Leistungsdynamik Pflege 3 Jahre)<br />

l spätestens<br />

- für FR, BR letzte Hauptfälligkeit, die mindestens 1 Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />

liegt<br />

- für SIGGI: 5 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer (bei abgekürzter<br />

Beitragszahlungsdauer im letzten Jahr der Beitragszahlung)<br />

- bei (P)BUV/EUV/Risikolebensversicherung: 5 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer<br />

bzw. wenn die versicherte Person das 45. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />

hat<br />

- bei Pflege: 1 Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer<br />

- sonst: 3 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer/Ansparzeit (bei abgekürzter<br />

Beitragszahlungsdauer im letzten Jahr der Beitragszahlung) bzw.<br />

wenn die versicherte Person das 65. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet hat<br />

l Der Kunde kann bis zu zweimal hintereinander auf seine Dynamik<br />

verzichten, ohne die Vorteile dieser Erhöhungsmöglichkeit zu verlieren.<br />

114


SIGGI/<strong>Leben</strong>sversicherung/Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

7.2 Produktmerkmal: Ausbaugarantie für SIGGI, <strong>Leben</strong>produkte<br />

oder selbstständige (P)BU/EU-Versicherungen<br />

Besondere Erhöhungsmöglichkeit von LV-Produkten<br />

Special<br />

ereignisgebunden<br />

turnusmäßig<br />

Zusatzleistungen<br />

Kunden, die eine SIGGI Flexible <strong>Rente</strong>/<strong>Leben</strong>sversicherung/Risikolebensversicherung<br />

oder selbstständige (P)BU/EU-Versicherung mit Dynamik abgeschlossen haben<br />

(bzw. deren Vertrag dynamikfähig ist), können ihren Versicherungsschutz unter bestimmten<br />

Voraussetzungen durch einen Neuvertrag ausbauen, wenn die Restlaufzeit<br />

des Grundvertrages mindestens 12 Jahre beträgt.<br />

Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

bei Veränderung der Versorgungssituation durch ein persönliches Ereignis<br />

l Ereignisse (betreffen die versicherte Person)<br />

– Heirat oder Begründung einer <strong>Leben</strong>spartnerschaft nach dem Gesetz über<br />

die Eingetragene <strong>Leben</strong>spartnerschaft<br />

– Geburt/Adoption eines Kindes<br />

– Beförderung zum leitenden Angestellten<br />

– Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten<br />

Arbeitsvertrages im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung<br />

– Erwerb oder Neubau einer Immobilie (Mindestwert: 25.000 EUR)<br />

– erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule<br />

– bestandene Meisterprüfung<br />

– erstmaliges Steigen der Bezüge über die Beitragsbemessungsgrenze der<br />

gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

– Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit<br />

– Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in<br />

der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungspflicht<br />

erfüllt ist<br />

l Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />

– mindestens 5.000 EUR Versicherungssumme (VS) bzw. 600 EUR Jahresrente<br />

– höchstens 100 % der VS bzw. Jahresrente des Grundvertrages,<br />

max. 25.000 EUR VS bzw. 800 EUR Jahresrente (innerhalb von 5 Jahren<br />

max. 40.000 EUR VS bzw. 1.250 EUR Jahresrente)<br />

– Vertrag besteht seit 6 Monaten<br />

– Beantragungsfrist: spätestens 6 Monate nach dem Ereignis<br />

– der Neuvertrag kann auch dynamisch sein<br />

– Höchstalter versicherte Person: 45 Jahre<br />

Ausbau mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (Formular 221340x)<br />

alle 5 Jahre<br />

l Rahmenbedingungen für den Ausbau<br />

– mindestens 5.000 EUR VS bzw. 600 EUR Jahresrente<br />

– höchstens 100 % der VS bzw. Jahresrente des Grundvertrages,<br />

max. 70.000 EUR VS bzw. 2.500 Jahresrente<br />

– Beantragungsfrist: 3 Monate vor Ablauf des 5-Jahres-Zeitraumes<br />

– der Neuvertrag kann auch dynamisch sein<br />

– Höchstalter versicherte Person: 60 Jahre<br />

(P)BUZ/EUZ (zu einer <strong>Leben</strong>s- oder Risikoversicherung bzw. SIGGI Flexiblen<br />

<strong>Rente</strong>) sowie selbstständige BU-/EU-Versicherungen<br />

Der jährliche Erhöhungsbetrag der BU/EU-<strong>Rente</strong> kann bis zu 6.000 EUR betragen,<br />

begrenzt auf jährlich 24.000 EUR (bei Beamten: 9.000 EUR) Gesamtrente aller versicherten<br />

BU/EU-<strong>Rente</strong>n. Die max. für das Produkt zugelassene Prozentgrenze für<br />

den BU/EU-Einschluss ist zu beachten (z.B. KLV = monatlich<br />

4 % der Versicherungssumme).<br />

115


Pflegerentenprodukte<br />

Produktmerkmal: Ausbaugarantie für PflegeEXKLUSIV (PFRV)/<br />

PflegePREMIUM (PPFRV)<br />

Besondere Erhöhungsmöglichkeit von Pflegerentenversicherungen<br />

Special<br />

ereignisgebunden<br />

Kunden, die eine Pflegerentenversicherung abgeschlossen haben, können ihren<br />

Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Neuvertrag<br />

ausbauen.<br />

Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

l Der Ausbau kann innerhalb von 6 Monaten nach dem Eintreten folgender<br />

Ereignisse, die die versicherte Person betreffen<br />

− erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule<br />

− Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags oder für mindestens ein Jahr<br />

befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung<br />

einer Ausbildung<br />

− Beförderung zum leitenden Angestellten<br />

− Tod eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Partner, Kinder, falls die<br />

versicherte Person ein Kind unter 18 Jahren ist, ein Elternteil)<br />

unter Vorlage der entsprechenden Nachweise ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen,<br />

erstmals nach sechsmonatigem Bestehen der Versicherung (Grundvertrag)<br />

bzw. nach sechsmonatigem Bestehen der Vereinbarung der Ausbaugarantie, jedoch<br />

frühestens zu Beginn des Monats nach Eingang des Antrags bei uns.<br />

turnusmäßig<br />

Rahmenbedingungen<br />

für<br />

beide Ausbauformen<br />

Ausbau mit vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />

l Außerdem kann alle 5 Jahre zum Jahrestag des Versicherungsbeginns der<br />

Ausbau des Versicherungsschutzes mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung<br />

verlangt werden. Ein entsprechender Antrag muss spätestens<br />

3 Monate vorher bei uns eingegangen sein.<br />

Voraussetzungen<br />

l Der Ausbau erfolgt über den Abschluss eines zusätzlichen Versicherungsvertrages,<br />

dessen Höchstjahresrente 100 % der Jahresrente des Grundvertrages<br />

betragen kann, jedoch nicht mehr als 3.000 EUR.<br />

l Dem Beitrag des Ausbauvertrages liegen das zum Zeitpunkt des Ausbaus<br />

erreichte Alter der versicherten Person und die auf ganze Jahre gerundete<br />

Restlaufzeit des Grundvertrages zugrunde. Dabei wird der Ablauf des<br />

Ausbauvertrages so gewählt, dass er nicht mehr als 6 Monate vor dem<br />

Ablauf des Grundvertrages liegt; im Übrigen kommen die jeweils gültigen<br />

Produkte und Bedingungen zur Anwendung.<br />

l Der Ausbauvertrag umfasst alle beitragspflichtigen Versicherungsleistungen<br />

des Grundvertrags im selben Verhältnis wie der Grundvertrag.<br />

l Die Mindestjahresrente für einen Ausbauvertrag beträgt 600 EUR.<br />

l Insgesamt darf für eine versicherte Person über 15 Jahre die Summe aller<br />

Pflegerenten den Betrag von 48.000 EUR jährlich nicht übersteigen. Für eine<br />

versicherte Person bis zu 15 Jahren darf die Summe aller Pflegerenten den<br />

Betrag von 24.000 EUR nicht übersteigen.<br />

l Die Möglichkeit des Ausbaus endet, wenn das rechnungsmäßige Alter der<br />

versicherten Person mehr als 60 Jahre beträgt.<br />

Das Recht auf Ausbau des Versicherungsschutzes erlischt, wenn die versicherte<br />

Person pflegebedürftig geworden ist oder der Grundvertrag beitragsfrei geworden<br />

ist.<br />

116


8. Mindest- und Höchstgrenzen für das LV-Produktangebot<br />

2011 im Rahmen der privaten Altersversorgung<br />

(pAV)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

8.0 Definitionen, Begriffe für SI <strong>Rente</strong> 118<br />

8.1 Eintrittsalter 119<br />

8.2 Endalter / <strong>Rente</strong>nbeginnalter 120<br />

8.3 Versicherungsdauer / Ansparzeit 122<br />

8.4 Beitragszahlungsdauer 123<br />

8.5 monatlicher Beitrag 123<br />

8.5.1 jährlicher Regelbeitrag 123<br />

8.6 Versicherungssumme / monatliche <strong>Rente</strong> 124<br />

8.6.1 Erlebensfallgarantie SIGGI 125<br />

8.7 monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> 125<br />

8.8 monatliche BUV/PBUV/EUV-<strong>Rente</strong> 125<br />

8.9 monatliche Pflege-<strong>Rente</strong> 125<br />

8.10 monatliche EKID-<strong>Rente</strong> 126<br />

8.11 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit 126<br />

8.12 monatliche Hinterbliebenenrente / Waisenrente 126<br />

8.13 Ausbaugarantie 127<br />

117


8. Definitionen, Begriffe für SI <strong>Rente</strong><br />

Ansparzeit<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

Eintrittsalter<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter<br />

l ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum <strong>Rente</strong>nbeginnmonat<br />

l keine ganzen Jahre erforderlich (monatsgenaue unterjährliche Dauern)<br />

l ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum letzten Monat der Beitragszahlung<br />

l keine ganzen Jahre erforderlich (monatsgenaue unterjährliche Dauern)<br />

l wird die Beitragszahlungsdauer abgekürzt, sind wiederum nur ganzjährige<br />

Dauern möglich<br />

l Beispiel für BUZ: muss in dem Jahr erreicht werden, in dem die versicherte<br />

Person (VP) 15 Jahre alt wird (Beispiel: VP ist am 31.12.1996 geboren, frühestmöglicher<br />

Versicherungsbeginn ist der 01.01.2011, Mindesteintrittsalter 15 Jahre<br />

erfüllt, da die VP im selben Jahr 15 Jahre alt wird, obwohl die VP gerade erst<br />

14 Jahre alt geworden ist.<br />

l muss in dem Jahr erreicht werden, in dem die versicherte Person (VP) das<br />

entsprechende <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />

118


8.1 Eintrittsalter (in Jahren)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

<strong>Leben</strong> (allgemein) 0 80<br />

KLV, KLVA, TFV ohne Gesundheitsprüfung, mit<br />

Staffelregelung<br />

40 (nur TFV) 75<br />

KLV mit Abrufoption 0 75 (bei 5 Jahren Abrufphase)<br />

76 (bei 4 Jahren Abrufphase)<br />

77 (bei 3 Jahren Abrufphase)<br />

78 (bei 2 Jahren Abrufphase)<br />

79 (bei 1 Jahr Abrufphase)<br />

TFV(E) 80<br />

RIV 0 69<br />

BUV, PBUV, EBUV, EUV 15<br />

PFRV, PPFRV 2 75<br />

FR 0<br />

GIFR 0<br />

GIBR 0 (in BSW 15 2 )<br />

GIRR 15<br />

WRZ 0 27 1<br />

EKID 5 15<br />

EVS (Versorger) 15<br />

EVS (Kind) 0 18<br />

BR 0 (in BSW 15 2 )<br />

– WRZ 0 22 (für das Kind)<br />

BUZ/EUZ/BEUZ 15<br />

RR 15 54<br />

1<br />

bei GIBR = 22 (für das Kind)<br />

2<br />

Mindesteintrittsalter 15 Jahre in der Beratungssoftware vorgesehen, da bei Basisversorgung VN = VP ist.<br />

Andere Eintrittsalter = Anfrage HV.<br />

119


8.2 Endalter/<strong>Rente</strong>nbeginnalter (in Jahren)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

<strong>Leben</strong> (allgemein)<br />

TFV<br />

(aus steuerlicher Sicht vollendetes<br />

60. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

RIV 75<br />

RIZ 85<br />

BUV, PBUV, EBUV, EUV<br />

PFRV, PPFRV<br />

FR<br />

GIFR<br />

(aus steuerlicher Sicht vollendetes<br />

60. <strong>Leben</strong>sjahr für Kapitaloption)<br />

(aus steuerlicher Sicht vollendetes<br />

60. <strong>Leben</strong>sjahr für Kapitaloption)<br />

GIBR 60 (vollendetes) 70 3<br />

GIRR 60 (vollendetes) 67<br />

WRZ 18 2 32 2<br />

EKID<br />

25 (Versicherungsendalter Kind)<br />

50 (Leistungsendalter Kind)<br />

85<br />

85 (für Beitragszahlungsdauer)<br />

65 (für Versicherungsendalter)<br />

67 (für Leistungsendalter) 1<br />

85 (für Beitragszahlungsdauer)<br />

85 (bei laufender Beitragszahlung<br />

70 3 )<br />

70 3<br />

(67 bei BUZ/EUZ-Einschluss 1 )<br />

32 (Versicherungsendalter Kind)<br />

65 (Leistungsendalter Kind)<br />

EVS 25 (des Kindes) 32 (des Kindes)<br />

70 (des Versorgers<br />

1<br />

Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />

- das Versicherungsendalter 65 Jahre beträgt oder<br />

- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert ist<br />

2<br />

Für alle mitversicherten Personen wird ein gemeinsames WRZ-Endalter festgelegt.<br />

GIBR: Das Leistungsendalter der WRZ ist auf 25 Jahre festgelegt. Der Anspruch auf WRZ endet bei Tod des<br />

Kindes bzw. sofern das Kind nicht mehr die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des<br />

§ 32 EStG erfüllt.<br />

3<br />

Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich.<br />

120


Produkt mindestens höchstens<br />

BR 60 (vollendetes) 85 (bei laufender Beitragszahlung<br />

70 5 )<br />

(67 bei (P)BEUZ-Einschluss)<br />

WRZ 25 2,4<br />

BUZ, PBUZ, EUZ<br />

Versicherungsendalter<br />

FR, BR: 67<br />

sonst: 65<br />

Leistungsendalter<br />

immer: 67 1<br />

Produkt mit Abrufoption<br />

Beginn Abrufphase<br />

abgekürzte Versicherungsdauer 55 (für Leistungsendalter)<br />

verlängerte Leistungsdauer<br />

67 (für Leistungsendalter)<br />

BEUZ, PBEUZ 67 3<br />

RR 60 (vollendetes) 67<br />

1<br />

Leistungsendalter 67 Jahre nur möglich, wenn<br />

- das Versicherungsendalter mindestens 65 Jahre beträgt oder<br />

- die Leistungsdauer mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert ist<br />

2<br />

Für alle mitversicherten Personen wird ein gemeinsames WRZ-Endalter festgelegt.<br />

3<br />

BEUZ-Leistungsendalter muss mit dem <strong>Rente</strong>nbeginn der BR übereinstimmen.<br />

4<br />

Das Leistungsendalter der WRZ ist auf 25 Jahre festgelegt. Der Anspruch auf WRZ endet bei Tod des Kindes<br />

bzw. sofern das Kind nicht mehr die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32<br />

EStG erfüllt.<br />

5<br />

Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch <strong>Rente</strong>nbeginnalter bis 85 möglich.<br />

121


8.3 Versicherungsdauer/Ansparzeit (in Jahren)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

<strong>Leben</strong> (allgemein) 3 ergibt sich aus dem Eintrittsalter und<br />

dem (Höchst-)Endalter<br />

KLV mit Abrufoption<br />

5 (plus Abrufphase)<br />

RIV 3 52<br />

BUV, PBUV, EBUV, EUV 3<br />

FR<br />

mit Ansparzeit<br />

GIFR 1 , GIBR<br />

3 bei lfd. Beitragszahlung<br />

12 bei Einlösungsbeitrag<br />

3 bei lfd. Beitragszahlung<br />

1 bei Einmalbeitrag (GIBR) 2<br />

12 bei Einmalbeitrag (GIFR)<br />

bei Erlebensfallgarantie von<br />

mind. 80 %:<br />

12 (PG* Comfort/Spezial)<br />

6 (PG* Collect/Classic)<br />

GIRR<br />

12 (PG* Comfort/Spezial)<br />

6 (PG* Collect/Classic)<br />

WRZ 3<br />

EKID 10 27<br />

EVS<br />

- mit abgekürzter<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

7 32<br />

BR<br />

mit Ansparzeit<br />

3 bei lfd. Beitragszahlung<br />

1 bei Einlösungsbeitrag<br />

BUZ/EUZ/BEUZ 3<br />

RR 13<br />

Anm.: Die PFRV, PPFRV haben lebenslange Versicherungs- und Leistungsdauern<br />

1<br />

Bei GIFR: Die Versicherungsdauer der Todesfallleistung in der Ansparzeit entspricht<br />

stets der Beitragszahlungsdauer der GIFR.<br />

Die Beitragszahlungsdauer der Todesfallleistung in der Ansparzeit entspricht bei einem Einschlussprozentsatz<br />

- von 150 % - 400 % der Versicherungsdauer der Todesfallleistung in der Ansparzeit<br />

- von 100 % - 150 % zwei Drittel der Versicherungsdauer der Todesfallleistung in der Ansparzeit<br />

2<br />

Bei Wahl Verrentungsoption fondsgebundene <strong>Rente</strong> mit/ohne 1 % <strong>Rente</strong>nsteigerung jedoch 2 Jahre<br />

*Produktgruppe<br />

122


8.4 Beitragszahlungsdauer (in Jahren) 1<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

<strong>Leben</strong> 3 2<br />

RIV 3 2 52<br />

PFRV, PPFRV 3 2 85<br />

FR mit Ansparzeit, BR 3 2 67<br />

GIFR, GIBR, GIRR 3 2 67<br />

EKID 10 27<br />

EVS 3 32<br />

1<br />

Bei abgekürzter Beitragszahlung zur Hauptversicherung ist auch für die BUZ/EUZ die<br />

Beitragszahlungsdauer entsprechend abgekürzt.<br />

2<br />

gilt nicht für Einmal-/Einlösungsbeiträge<br />

8.5 monatlicher Beitrag (in EUR) 1<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

<strong>Leben</strong> (allgemein) 15<br />

TFV, RIV<br />

BUV, PBUV, EBUV, EUV 15<br />

PFRV, PPFRV 15<br />

FR mit Ansparzeit, BR 15<br />

GIFR 2 , GIBR 20<br />

15 (Mindestbeitragsrate; brutto)<br />

1<br />

Bei Einmalbeiträgen ergeben sich die Grenzen aufgrund der in Punkt 8.6 genannten<br />

Versicherungssummen. Einmalbeiträge sind nicht möglich bei: FT, BUV, PBUV, EUV,<br />

EKID, EVS, BUZ, PBUZ und EUZ.<br />

2<br />

Mindesteinlösungsbeitrag 5.000 EUR<br />

8.5.1 jährlicher Regelbeitrag (in EUR) 1<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

RR, GIRR 60 2<br />

1<br />

Bei Ehegattenverträgen ist ein Regelbeitrag von 0 EUR zugelassen.<br />

2<br />

Mindestbeitragsrate 15 EUR<br />

123


8.6 Versicherungssumme/monatliche <strong>Rente</strong> (in EUR bzw. %)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

<strong>Leben</strong> (allgemein) 5.000 versicherte Person vor Vollendung<br />

des 1<br />

KLV (inkl. RIZ), TFV mit Staffelregelung<br />

- 14. <strong>Leben</strong>sjahres = 25.000<br />

- 7. <strong>Leben</strong>sjahres = 8.000<br />

15.000 bei FT<br />

20.000<br />

RIV mit Staffelregelung 100.000<br />

RIZ 5.000 400 % der VS der KLV<br />

FR 2 50 (30 3 )<br />

GIFR<br />

- mit TZA<br />

50 4<br />

100 % der Bruttobeitragssumme<br />

der GIFR, mind. jedoch 500 EUR<br />

400 % der Bruttobeitragssumme<br />

der GIFR<br />

versicherte Person vor Vollendung<br />

des 2<br />

- 14. <strong>Leben</strong>sjahres = 25.000<br />

- 7. <strong>Leben</strong>sjahres = 8.000<br />

GIRR 50 4<br />

BR 50<br />

Die Mindestversicherungssumme für beitragsfrei gestellte Versicherungen beträgt 500 EUR.<br />

Bei beitragsfrei gestellten <strong>Rente</strong>n (FR) beträgt die Mindestrentenrate 50 EUR (bei BR 0 EUR). Sofern die<br />

Mindestrentenrate nicht erreicht wird, werden die Zusatzprodukte herausgenommen. Wird der Betrag der<br />

vereinbarten unterjährlichen <strong>Rente</strong>nzahlungsweise nicht erreicht, erfolgt eine Umstellung auf jährliche<br />

<strong>Rente</strong>nzahlung. Falls dies auch nicht reicht, wird der Rückkaufswert ausgezahlt.<br />

Bei Beitragsfreistellung von SIGGI-Produkten erfolgt generell keine Überprüfung auf Mindestrente. Ein<br />

GIFR-Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, sobald er mindestens 1.000 EUR Vertragsguthaben aufweist;<br />

GIRR und GIBR können jederzeit beitragsfrei gestellt werden.<br />

Aus Kostengründen werden Rückkaufswerte unter 10 EUR nicht ausgezahlt.<br />

Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag kann die Mindestrente unterschritten werden, wenn für dieselbe<br />

versicherte Person bereits eine <strong>Rente</strong>nversicherung besteht.<br />

1<br />

Im Rahmen von Finanzierungen: 500.000 EUR bei vollendetem 7. <strong>Leben</strong>sjahr und bis zum vollendeten<br />

10. <strong>Leben</strong>sjahr, 2.500.000 EUR bei vollendetem 10. und bis zum vollendeten 14. <strong>Leben</strong>sjahr.<br />

2<br />

FR mit Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug: Die Anfangsversicherungssumme der Todesfallleistung im<br />

<strong>Rente</strong>nbezug berechnet sich als ganzzahliges Vielfaches der vertraglich versicherten Jahresrente und darf<br />

die Höhe der Kapitaloption (Produkt mit Ansparzeit) bzw. des Einmalbeitrags (sofort beginnend) der Hauptversicherung<br />

nicht übersteigen. Bei GIFR, GIBR wird die Anfangsversicherungssumme bei <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

festgeschrieben und wird bestimmt per <strong>Rente</strong>nfaktor (Vertragsguthaben / 10.000).<br />

3<br />

Sonderregelung für Einmalbeiträge von mindestens 10.000 EUR aus vollständiger Wiederanlage von<br />

LV-Abläufen.<br />

4<br />

Diese <strong>Rente</strong>nrate muss zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreicht sein, ansonsten wird das Guthaben ausgezahlt. Zum<br />

Vertragsbeginn gibt es keine Mindestrente. Wenn bei der GIRR bei <strong>Rente</strong>nbeginn die Monatsrente weniger<br />

als 50 EUR beträgt, dann werden 3 bzw. 6 Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammengefasst, bis ein<br />

Betrag von 50 EUR erreicht ist. Falls der dadurch erreichte Auszahlungsbetrag weniger als 50 EUR beträgt,<br />

werden 12 Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammengefasst.<br />

Für die GIBR und RR ist keine Mindestrente festgelegt.<br />

124


8.6.1 Erlebensfallgarantie SIGGI (in %)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

GIFR, GIBR 0 % der Bruttobeitragssumme 100 % der Bruttobeitragssumme<br />

GIRR<br />

100 % der Bruttobeitragssumme<br />

8.7 monatliche BU/EU-<strong>Rente</strong> (in EUR bzw. %) 1,2<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

<strong>Leben</strong> (allgemein) 50 4 % der Versicherungssumme 3<br />

RIV, RIZ 2 % der Versicherungssumme 3<br />

FR mit Ansparzeit 50<br />

GIFR mit Ansparzeit 50 4 % der Bruttobeitragssumme<br />

GIBR mit Ansparzeit 50 4 % der Bruttobeitragssumme, wobei der Beitragsanteil für<br />

die Altersversorgung mind. 50 % betragen muss, der Rest<br />

ist für Zusatzprodukte verwendbar<br />

BR 50 der Beitragsanteil für die Altersversorgung muss mind.<br />

50 % betragen muss, der Rest ist für Zusatzprodukte<br />

verwendbar<br />

1<br />

Bei <strong>Leben</strong> (allgemein) und SIGGI kein BUZ/EUZ-Einschluss bei Verträgen gegen Einmalbeitrag.<br />

2<br />

Die maximale DU-<strong>Rente</strong> ist für Beamte auf monatlich 750 EUR begrenzt (im Einzelfall bis zu 1.000 EUR). Für<br />

Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer beträgt die maximale mtl. BU-<strong>Rente</strong> 1.000 EUR.<br />

3<br />

Gilt für Neuabschlüsse, nicht für Erhöhungen im Rahmen der Dynamik. Bei individuellen Vertragsänderungen<br />

gelten o.a. Sätze. Ist der Prozentsatz der BU/EU-<strong>Rente</strong> bereits größer, bleibt maximal dieser erreichte<br />

Prozentsatz bestehen.<br />

8.8 monatliche BUV/PBUV/EUV-<strong>Rente</strong> (in EUR) 1<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

50 5.000<br />

1<br />

Die maximale DU-<strong>Rente</strong> ist für Beamte auf monatlich 750 EUR begrenzt (im Einzelfall bis zu 1.000 EUR). Für<br />

Schüler, Studenten, Auszubildende, Hausfrauen/-männer beträgt die maximale mtl. BU-<strong>Rente</strong> 1.000 EUR<br />

8.9 monatliche Pflege-<strong>Rente</strong> (in EUR)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

PFRV, PPFRV 50 3.000 (mit Dynamiken max. 4.000)<br />

2.000 für Kinder (gilt auch für Dynamiken 1 )<br />

1<br />

Eine wegen Erreichens der Höchstleistungsgrenze für Kinder ruhende Dynamik wird in dem bei Abschluss<br />

festgelegten zeitlichen jährlichen oder 3-jährlichen Rhythmus ab dem vollendeten 16. <strong>Leben</strong>sjahr der versicherten<br />

Person wieder durchgeführt (es gilt dann die max. Begrenzung von 4.000 EUR Pflegerente aufgrund<br />

von Dynamiken). Dies erfolgt ohne Verlust der vorteilhaften Erhöhungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />

125


8.10 monatliche EKID-<strong>Rente</strong> (in EUR)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

FR, GIFR 50 1.000<br />

8.11 <strong>Rente</strong>ngarantiezeit (in Jahren)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

RR, FR 1 (0 = ohne <strong>Rente</strong>ngarantiezeit) restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung 1 ,<br />

bei RR begrenzt auf Endalter 85<br />

Jahre<br />

GIFR 1 restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung 1<br />

GIRR 1 restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung 1<br />

1<br />

wird in der Beratungssoftware berücksichtigt<br />

begrenzt auf Endalter 85 Jahre<br />

8.12 monatliche Hinterbliebenenrente/Waisenrente 1<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

FR/BR 50 EUR 100 % der versicherten <strong>Rente</strong> 3<br />

GIFR/GIBR (Ansparzeit) 2 50 EUR 2 % der Bruttobeitragssumme 3<br />

GIFR/GIBR (<strong>Rente</strong>nbezug) 2 50 EUR 100 % der versicherten <strong>Rente</strong> 3<br />

1<br />

Für die im Rahmen der WRZ mitversicherten Personen wird eine gemeinsame <strong>Rente</strong>nhöhe festgelegt.<br />

2<br />

Diese <strong>Rente</strong>nrate muss zum <strong>Rente</strong>nbeginn erreicht sein, ansonsten wird eine reine Altersrente geleistet bzw.<br />

– wenn auch diese den Mindestwert unterschreitet - das Vertragsguthaben ausgezahlt. Zum Vertragsbeginn<br />

gibt es keine Mindestrente.<br />

Bei der GIBR muss der Beitragsanteil für die Altersversorgung mind. 50 % betragen, der Rest ist für Zusatzprodukte<br />

verwendbar.<br />

3<br />

Die Summe aus HRZ und WRZ darf 100 % der versicherten <strong>Rente</strong> (bzw. 2 % der Bruttobeitragssumme) nicht<br />

übersteigen.<br />

126


8.13 Ausbaugarantie (in EUR bzw. %)<br />

Produkt mindestens höchstens<br />

<strong>Leben</strong> (allgemein)<br />

SI Flexible <strong>Rente</strong><br />

BUV, PBUV, EUV<br />

BUZ, PBUZ, EUZ<br />

5.000 EUR (VS des<br />

Ausbauvertrages)<br />

50 EUR (600 EUR<br />

p.a.)<br />

l ohne Gesundheitsprüfung<br />

- 100 % der VS zu Beginn (des Grundvertrages),<br />

maximal 25.000 EUR<br />

- innerhalb von 5 Jahren jedoch höchstens<br />

40.000 EUR (aller Ausbauverträge)<br />

l mit Gesundheitsprüfung 100 % der erreichten VS (des<br />

Grundvertrages), maximal 70.000 EUR<br />

100 % der aktuell versicherten Jahresrente<br />

falls Zusatzversicherungen eingeschlossen sind,<br />

gilt zusätzlich<br />

l ohne Gesundheitsprüfung<br />

- maximal 800 EUR Jahresrente<br />

- innerhalb von 5 Jahren jedoch höchstens 1.250 EUR<br />

l mit Gesundheitsprüfung<br />

maximal 2.500 EUR<br />

Jahresbetrag der BU/EU-<strong>Rente</strong> beträgt max. 100 % der<br />

<strong>Rente</strong> des Grundvertrages und nicht mehr als 6.000 EUR<br />

p.a.; wobei die Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n auf jährlich<br />

24.000 EUR begrenzt ist (Beamte max. 9.000 EUR)<br />

6.000 EUR (jährliche BU/EU-<strong>Rente</strong> des Ausbauvertrages);<br />

wobei die Summe aller versicherten BU/EU-<strong>Rente</strong>n<br />

auf jährlich 24.000 EUR begrenzt ist (Beamte max. 9.000<br />

EUR).<br />

PFRV, PPFRV<br />

50 EUR (600 EUR<br />

p.a.)<br />

Die maximal für das Produkt zugelassene Prozentgrenze<br />

für den BU/EU-Einschluss ist zu beachten<br />

(z.B. KLV = 4 % der VS).<br />

Jahresbetrag der Pflegerente beträgt max. 100 % der <strong>Rente</strong><br />

des Grundvertrages und nicht mehr als 3.000 EUR p.a.;<br />

wobei die Summe aller Pflegerenten auf jährlich 48.000<br />

EUR begrenzt ist (Kinder bis zum vollendeten 15. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

max. 24.000 EUR)<br />

127


9.1 Produktbeschreibung: SI Betriebliche <strong>Rente</strong> als<br />

Direktversicherung (BE)<br />

SI Betriebliche <strong>Rente</strong> erfüllt die Voraussetzungen für eine steuerfreie Beitragszahlung<br />

nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Alternativ ist auch eine<br />

Riesterförderung nach §§ 10a, 79 ff EStG möglich.* SI Betriebliche <strong>Rente</strong> kann<br />

sowohl in einer kostengünstigen Kompaktversion mit integriertem Todesfall- und Erwerbsminderungsschutz<br />

ohne Gesundheitsprüfung als auch in einem Risikoschutz-<br />

Bausteinsystem abgeschlossen werden.<br />

Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />

erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />

Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />

(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />

des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG – das sind regelmäßig<br />

Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges<br />

Sterbegeld in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden<br />

gezahlt, solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt.<br />

Garantierte versicherte Leistungen<br />

<strong>Leben</strong>slange<br />

Altersrente<br />

Ausbaugarantie<br />

l <strong>Rente</strong>nbeginn = voraussichtliches altersbedingtes Ausscheiden aus dem<br />

Erwerbsleben (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Altersrente), frühester möglicher<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn i.d.R. aus steuerlichen Gründen das 60. <strong>Leben</strong>sjahr (ab 2012<br />

das 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung anstelle einer Altersrente oder Teilkapitalauszahlung<br />

bis zu 30 % mit Verrentung des Restkapitals<br />

l Besondere Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />

(Einzelheiten in Pkt. 1.8)<br />

Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />

In der Ansparzeit<br />

(gilt auch für<br />

eingeschlossene<br />

Zusatzversicherungen)<br />

l Verzinsliche Ansammlung (Standard)<br />

– Bildung eines Überschussguthabens, das jährlich verzinst wird<br />

– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird aus dem Überschussguthaben eine Zusatzrente<br />

gebildet, die die vereinbarte <strong>Rente</strong> erhöht<br />

– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an Hinterbliebene/Waisen oder<br />

einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht anerkannte<br />

Personen<br />

l Bonusrente<br />

– Bildung von zusätzlichen beitragsfreien <strong>Rente</strong>n (Bonusrenten), die jährlich<br />

dem Vertrag gutgeschrieben werden<br />

– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn werden die Bonusrenten fällig und erhöhen die<br />

vereinbarte <strong>Rente</strong><br />

– Bei Tod in der Ansparzeit verfallen die Bonusrenten, wenn keine Hinterbliebenen-<br />

oder Waisenrenten-Zusatzversicherung eingeschlossen ist<br />

l Fondsanlage<br />

– Erwerb von Fondsanteilen<br />

– Geldwert der Fondsanteile zum <strong>Rente</strong>nbeginn erhöht die vereinbarte <strong>Rente</strong><br />

– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an Hinterbliebene/Waisen oder einmaliges<br />

Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht anerkannte Personen<br />

128<br />

*Der Abschluss einer riestergeförderten Versicherung im Rahmen der betrieblichen<br />

Altersversorgung ist nur im Ausnahmefall zu empfehlen. Einzelheiten finden Sie in der<br />

Broschüre Riester-<strong>Rente</strong> (Info.net: 27142xx).


Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(Alter, Berufs- oder<br />

Erwerbsunfähigkeit)<br />

l Bonusrente<br />

– Erhöhung der Gesamtrente, um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />

Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr<br />

Zusätzliche Leistungsbausteine - ohne Gesundheitsprüfung<br />

Beitragsrückgewähr<br />

(BRG)<br />

Todesfallleistung<br />

im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(TFR)<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

(RGZ)<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

(HRZR)<br />

Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />

(SGZ)<br />

l Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Betrag der eingezahlten<br />

Beiträge (ohne Beiträge für Zusatzversicherungen)<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />

l Hinterbliebenen- oder Waisenrente<br />

l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus der Anfangsversicherungssumme<br />

(Versicherungsdauer in Monaten x Monatsrente) abzüglich bereits gezahlter<br />

versicherter <strong>Rente</strong>n<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der Todesfallleistung für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />

oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l Weiterzahlung der Altersrente an steuerlich anerkannte Personen bis zum<br />

Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

l Höchstrentengarantiezeit: Restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung<br />

l Keine Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe des auf die restliche <strong>Rente</strong>ngarantiezeit entfallenden<br />

Deckungskapitals für steuerlich nicht anerkannte Personen<br />

(höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder<br />

Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />

l Bei Tod während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz<br />

der Altersrente<br />

l Bei Bezug einer Leistung aus der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit wird die Hinterbliebenenrente<br />

mit Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit fällig<br />

l Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit ist nicht<br />

kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

l Einmalige Kapitalzahlung (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit Beitragsrückgewähr, Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

129


Zusätzliche Leistungsbausteine - mit Gesundheitsprüfung<br />

◆ für den Hinterbliebenenschutz<br />

l Beitragsbefreiung<br />

l Optional zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

in der<br />

Ansparzeit (HRZA)<br />

Waisenrenten-<br />

Zusatzversicherung<br />

(WRZ)<br />

l Bei Tod in der Ansparzeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />

l Waisenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />

l Prozentsatz gilt einheitlich für alle mitversicherten Personen<br />

◆ für die Arbeitskraftabsicherung<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BUZ)<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(EUZ)<br />

Kombinierte<br />

Berufs- und<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BEUZ)<br />

l Beitragsbefreiung<br />

l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />

l Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente<br />

Premium-Varianten<br />

(PBUZ, PBEUZ)<br />

l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und die Kombinierte Berufs- und<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind gegen Mehrbeitrag als<br />

Premium-Variante abschließbar<br />

l Die Premium-Varianten haben zusätzliche verbesserte Leistungsmerkmale<br />

Kombinationsmöglichkeiten der zusätzlich versicherbaren Leistungsbausteine im Überblick<br />

Wird zu einer Beitragsrückgewähr, Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit gleichzeitig<br />

eine Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung abgeschlossen, werden die Leistungen<br />

an die mitversicherten Personen gezahlt.<br />

130<br />

ohne Gesundheitsprüfung<br />

mit Gesundheitsprüfung<br />

BRG RGZ TFR SGZ HRZR HRZA WRZ (P)BUZ,<br />

EUZ,<br />

(P)BEUZ<br />

BRG ja ja nein ja ja ja ja<br />

RGZ ja nein nein ja ja ja ja<br />

TFR ja nein nein nein ja Ja ja<br />

SGZ nein nein nein ja ja ja ja<br />

HRZR ja ja nein ja ja ja ja<br />

HRZA ja ja ja ja ja ja ja<br />

WRZ ja ja ja ja ja ja ja<br />

(P)BUZ,<br />

EUZ,<br />

(P)BEUZ<br />

ja ja ja ja ja ja ja


Optionen zur Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Unter bestimmtem Voraussetzungen kann die <strong>Rente</strong> schon vor dem ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

gezahlt werden (Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns) oder der <strong>Rente</strong>nbeginn kann aufgeschoben werden.<br />

Vorziehen des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wegen<br />

Altersruhegeld<br />

Vorziehen des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit<br />

Aufschieben des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

l Bei Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung als<br />

Vollrente<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />

l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />

erlöschen<br />

l Bei Bezug einer <strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der<br />

gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung sowie Einschluss einer Beitragsrückgewähr<br />

oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung sowohl in der<br />

Ansparzeit als auch in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit in Höhe von jeweils mind.<br />

50 % der Altersrente<br />

l Es ist keine Zusatzversicherung bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />

eingeschlossen<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />

l Bis zur Vollendung des 85. <strong>Leben</strong>sjahres<br />

l Beitragsfrei oder -pflichtig<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten, wenn eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

sowohl in der Ansparzeit als auch in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit in<br />

Höhe von jeweils mind. 50 % der Altersrente, eine Todesfallleistung im<br />

<strong>Rente</strong>nbezug oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit von jeweils mind. 10 Jahren eingeschlossen<br />

ist. Anderenfalls entfällt das Kapitalwahlrecht.<br />

l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />

enden zum ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Pflegeoption<br />

Zum (ggf. auch vorgezogenen bzw. aufgeschobenen) <strong>Rente</strong>nbeginn hat die versicherte<br />

Person die Möglichkeit, eine selbstständige, private Pflegerentenversicherung<br />

bis zu 1.500 EUR mtl. Pflegerente nach den dann gültigen Produkten und<br />

Bedingungen abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ansparzeit von<br />

mindestens 12 Jahren vereinbart wurde und die Direktversicherung mit laufender<br />

<strong>Rente</strong>nzahlung fortgeführt wird. Das Recht auf Pflegeoption erlischt<br />

l spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />

das 67. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet,<br />

l wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,<br />

Erwerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung aus der<br />

Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger<br />

beantragt wurde,<br />

l wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder einen entsprechenden<br />

Antrag gestellt hat,<br />

l wenn die <strong>Rente</strong>nversicherung infolge einer Kündigung oder infolge Übertragung<br />

bei Arbeitgeberwechsel erloschen ist,<br />

l bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.<br />

131


Beiträge/Zuzahlungen<br />

Zahlungsweise<br />

Hauptfälligkeit<br />

l Laufende Beitragszahlung<br />

l Abgekürzte Beitragszahlung<br />

l Einlösungsbeitrag ohne laufende Beitragszahlung<br />

l Grundsätzlich gilt: Versicherungsbeginn = Hauptfälligkeit<br />

l Ist bei nicht monatlicher Zahlungsweise ein vom Versicherungsbeginn abweichender<br />

Zahltermin gewünscht (i.d.R. nur bei großen Arbeitgebern oder<br />

im Rahmen von Tarifvertragsumsetzungen), kann eine vom Versicherungsbeginn<br />

abweichende Hauptfälligkeit vereinbart werden<br />

l Bei nicht monatlicher Zahlungsweise anteilige Beitragszahlung bis zur Hauptfälligkeit<br />

Beispiel: Diensteintritt zum 01.06., tarifvertragliche Zahlung zum 01.12., jährliche<br />

Zahlungsweise, Versicherungsbeginn 01.06., Hauptfälligkeit 01.12. Das erste Versicherungsjahr<br />

beträgt 6 Monate, zu Versicherungsbeginn werden 50 % des Jahresbeitrages<br />

erhoben<br />

Beitragspause<br />

Zuzahlungen<br />

Dynamik<br />

l Für einen festen Zeitraum bis zu 3 Jahre, ab dem 2. Versicherungsjahr<br />

l Nach Ende der Beitragspause läuft der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

mit ursprünglichem Beitrag und reduzierten Leistungen weiter<br />

l Innerhalb von 3 Monaten kann der Vertrag auf das urspüngliche Leistungsniveau<br />

angehoben werden<br />

l Höchstens 3 Beitragspausen, zwischen den Beitragspausen mind. 1 Jahr<br />

Beitragszahlung<br />

l Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung: Nur bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses wg.<br />

Elternzeit, unbezahlten Urlaubs oder wegen Zivil- oder Wehrdienst<br />

l Zuzahlung zum Versicherungsbeginn bei laufender Beitragszahlung (um<br />

z.B. den förderfähigen Höchstbeitrag im ersten Kalenderjahr zu erreichen)<br />

l Unangekündigte Zuzahlungen (durch Einzahlung auf das Konto – erhöhen nur<br />

die Altersrente)<br />

l Angekündigte Zuzahlungen (in Textform mitgeteilte Zuzahlungen – erhöhen auf<br />

Wunsch auch Zusatzversicherungen ggf. mit Gesundheitsprüfung)<br />

bei laufender Beitragszahlung, ohne Gesundheitsprüfung<br />

BBG-Dynamik<br />

– Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im gleichen Verhältnis wie die<br />

Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen <strong>Rente</strong>nversicherung (BBG)<br />

– Begrenzung auf 4 % der BBG + 1.800 EUR<br />

– Finanzierung der Erhöhung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer wahlweise im<br />

gleichen Verhältnis wie der ursprüngliche Beitrag oder allein durch Arbeitnehmer<br />

– Erhöhung erfolgt i.d.R zur Hauptfälligkeit oder<br />

– Alternativ zur Ausschöpfung der steuerlichen Höchstbeträge zur 1. Beitragsfälligkeit<br />

im Kalenderjahr, wenn Beitrag 4 % BBG oder 4 % BBG + 1.800 EUR<br />

132<br />

Erhöhungen<br />

Tarifvertragsdynamik<br />

– Bei Verträgen, die auf einer tarifvertraglichen Vereinbarung beruhen<br />

– Auf Antrag (ohne erneute Gesundheitsprüfung)<br />

– Entsprechend der Änderung der tarifvertraglichen Regelung<br />

l Individuelle Erhöhungen (des Beitrags oder der <strong>Rente</strong>) zu jeweils aktuellen<br />

Rechnungsgrundlagen


Grenzbestimmungen<br />

Produktgruppen<br />

l Comfort (Einzelversicherung)<br />

l Collect (Kollektivversicherung)<br />

l Classic (Kollektivversicherung)<br />

l Business (Kollektivversicherung)<br />

◆ Eintrittsalter, <strong>Rente</strong>nbeginnalter, Endalter<br />

Frühester möglicher<br />

Versicherungsbeginn<br />

Frühester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Spätester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Spätester möglicher<br />

Versicherungsbeginn bei WRZ<br />

Mindestendalter bei WRZ<br />

Höchstendalter SGZ<br />

Höchstendalter WRZ<br />

Höchstversicherungs-, Beitragszahlungs-,<br />

Leistungsendalter bei (P)BUZ, EUZ,<br />

(P)BEUZ<br />

Keiner<br />

aus steuerlichen Gründen nicht vor dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

(ab 2012: 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

75. <strong>Leben</strong>sjahr, bei Einschluss einer BUZ-Barrente<br />

67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Beginn des Kalenderjahres, in dem die mitversicherte<br />

Person das 22. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />

Vollendetes 18 <strong>Leben</strong>sjahr<br />

100. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Vollendetes 25. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

◆ Mindest- und Höchstrenten<br />

Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />

Mindestrente jährlich<br />

l Comfort, Collect und<br />

Business im KRV<br />

l Classic, Collect und<br />

Business im KOV<br />

Mindestrente HRZ/WRZ<br />

jährlich<br />

l Comfort, Collect und<br />

Business im KRV<br />

l Classic, Collect und<br />

Business im KOV<br />

Höchstrente HRZ<br />

Höchstrente WRZ<br />

Mindestrente bei Verrentung BRG, TFR<br />

Mindestrente (P)BUZ, EUZ, (P)BEUZ<br />

Höchstrente (P)BUZ, EUZ,<br />

(P)BEUZ<br />

600 EUR<br />

300 EUR<br />

600 EUR<br />

300 EUR<br />

100 % der<br />

Altersrente<br />

100 % der<br />

Altersrente<br />

}<br />

Insgesamt darf die Summe aus<br />

Hinterbliebenen- und Waisenrente<br />

100 % der Altersrente nicht übersteigen.<br />

1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV<br />

10 % der Altersrente<br />

Keine prozentuale Begrenzung, aber Angemessenheit<br />

beachten (Summe aller EU-/BU-<strong>Rente</strong>n < = 50 % des<br />

Bruttoeinkommens)<br />

133


◆ Mindest(einlösungs)beitrag, Höchstbeitrag, Zuzahlungen<br />

Mindest(einlösungs)beitrag jährlich<br />

l Comfort, Collect,<br />

Business<br />

l Classic<br />

Höchstbeitrag<br />

Zuzahlungen jährlich<br />

Dynamik<br />

180 EUR<br />

Keiner<br />

Keiner<br />

l Höchstens 4 % der BBG zuzügl. 1.800 EUR<br />

l Zusätzlich: Vervielfältigungsbetrag aus Anlass der<br />

Dienstbeendigung gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG<br />

l Zusätzlich: Übertragungswert gemäß § 4 BetrAVG<br />

(soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />

Bezugsgröße für die Dynamikerhöhung mindestens<br />

500 EUR jährlich<br />

◆ Kapitalwahlrecht und Fristen für die Ausübung<br />

Vollständige<br />

Auszahlung<br />

Kapitalwahlrecht<br />

30 % mit Restverrentung<br />

zum vereinbarten<br />

Altersrentenbeginn<br />

X X<br />

Fristen für die<br />

Ausübung<br />

1 Monat vor Altersrentenbeginn bei Einschluss<br />

HRZA + HRZR in Höhe von jeweils mind.<br />

50 % der AR oder BRG, sonst 11 Monate<br />

1 Monat bei Teilkapitalauszahlung<br />

BRG X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />

TFR X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />

RGZ<br />

Kein Kapitalwahlrecht<br />

Bei Vorziehen des<br />

Altersrentenbeginns<br />

Bei Aufschieben<br />

des Altersrentenbeginns<br />

X<br />

Nur wenn HRZA und HRZR in<br />

Höhe von jeweils mind. 50 % der<br />

AR oder<br />

RGZ oder TFR mind. 10 Jahre<br />

X<br />

1 Monat vor Altersrentenbeginn bei Einschluss<br />

HRZA + HRZR in Höhe von jeweils mind.<br />

50 % der AR oder BRG, sonst 11 Monate<br />

1 Monat vor aufgeschobenem Altersrentenbeginn<br />

◆ Fristen für die Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />

Altersruhegeld<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />

verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

Aufschieben des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Keine<br />

Keine<br />

Spätestens 1 Monat vor dem ursprünglichen Altersrentenbeginn<br />

134


9.2 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant Invest –<br />

SIGGI – Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung (GIBL)<br />

SIGGI Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung ist eine fondsgebundene Direktversicherung<br />

und erfüllt die Voraussetzungen für eine steuerfreie Beitragszahlung nach<br />

§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Alternativ ist auch eine Riesterförderung<br />

nach §§ 10a, 79 ff EStG möglich.* SIGGI Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung<br />

kann sowohl in einer kostengünstigen Kompaktversion mit integriertem Todesfall-<br />

und Erwerbsminderungsschutz ohne Gesundheitsprüfung als auch in einem<br />

Risikoschutz-Bausteinsystem abgeschlossen werden.<br />

Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />

erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />

Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />

(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />

des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG – das sind regelmäßig Kinder, für die<br />

Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges Sterbegeld<br />

in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden gezahlt,<br />

solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt.<br />

Erlebensfallgarantie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung<br />

In der betrieblichen Altersversorgung ist es aus arbeitsrechtlichen Gründen erforderlich,<br />

dass zum <strong>Rente</strong>nbeginn ein Mindestbetrag für die Verrentung zur Verfügung<br />

steht (Erlebensfallgarantie). Die Höhe der Garantieleistung ist abhängig von<br />

der gewählten Zusageart, die dem Versicherungsvertrag arbeitsrechtlich zugrunde<br />

liegt. Ist das tatsächliche Vertragsguthaben zum <strong>Rente</strong>nbeginn höher als das Mindestvertragsguthaben,<br />

erhöht sich die <strong>Rente</strong> entsprechend.<br />

l Garantieleistungen im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage<br />

(maximale Sicherheit): <strong>Rente</strong> aus der Summe der eingezahlten Beiträgen zur<br />

Hauptversicherung abzüglich der Kosten (Nettobeitrag) verzinst mit dem höchstmöglichen<br />

Garantiezinssatz (Mindestvertragsguthaben).<br />

l Garantieleistungen im Rahmen einer Beitragszusage mit Mindestleistung<br />

(maximale Fondsanlage): <strong>Rente</strong> aus der Summe der eingezahlten (Brutto)-<br />

Beiträge zur Hauptversicherung (Mindestvertragsguthaben).<br />

Garantierte versicherte Leistungen<br />

<strong>Leben</strong>slange<br />

Altersrente<br />

l Ab <strong>Rente</strong>nbeginn konventionelle oder fondsgebundene Verrentung des<br />

Vertragsguthabens<br />

l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus <strong>Rente</strong>nfaktor (80 % des bei Vertragsabschluss<br />

geltenden <strong>Rente</strong>nfaktors sind garantiert) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />

l Bei fondsgebundener Verrentung im Rahmen einer beitragsorientierten<br />

Leistungszusage obligatorische <strong>Rente</strong>nsteigerung von 1 %<br />

l <strong>Rente</strong>nbeginn = voraussichtliches altersbedingtes Ausscheiden aus dem<br />

Erwerbsleben (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Altersrente), frühester<br />

möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn i.d.R. aus steuerlichen Gründen das 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

(ab 2012 das 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung anstelle einer Altersrente oder Teilkapitalauszahlung<br />

bis zu 30 % mit Verrentung des Restkapitals<br />

*Der Abschluss einer riestergeförderten Versicherung im Rahmen der betrieblichen<br />

Altersversorgung ist nur im Ausnahmefall zu empfehlen. Einzelheiten finden Sie in der<br />

Broschüre Riester-<strong>Rente</strong> (Info.net: 27142xx).<br />

135


Todesfallleistung<br />

während der<br />

Ansparzeit (Beitragsrückgewähr)<br />

l Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Vertragsguthaben –<br />

mindestens aus dem Betrag der eingezahlten Beiträge (ohne Beiträge für<br />

Zusatzversicherungen)<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Sind Personen für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente namentlich mitversichert,<br />

so erhöht die <strong>Rente</strong> aus der Todesfallleistung während der<br />

Ansparzeit diese Hinterbliebenen- oder Waisenrenten<br />

Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />

In der Ansparzeit<br />

Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(Alter, Berufs- oder<br />

Erwerbsunfähigkeit)<br />

l Dem Vertragsguthaben werden ab Vertragsbeginn Zinsüberschüsse auf das<br />

Sicherungsvermögen gutgeschrieben<br />

bei konventioneller Verrentung<br />

l Bonusrente (bei beitragsorientierter Leistungszusage oder Beitragszusage<br />

mit Mindestleistung): Erhöhung der Gesamtrente um einen jährlich festgelegten<br />

Prozentsatz<br />

l Bonusrente mit Sockel (nur bei Beitragszusage mit Mindestleistung): Ein Teil der<br />

Überschüsse wird zur Bildung des Sockels verwendet; der verbleibende Teil<br />

dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />

bei fondsgebundener Verrentung<br />

l Anlage des Vertragsguthabens teilweise im Wertsicherungsfonds SI Safeinvest<br />

l Kursgewinne des SI Safeinvest werden ab einer bestimmten Schwelle in<br />

<strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt<br />

l Außerdem werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem<br />

Vertragsguthaben gutgeschrieben<br />

Zusätzliche Leistungsbausteine - ohne Gesundheitsprüfung<br />

136<br />

Todesfallleistung<br />

im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(TFR)<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

(RGZ)<br />

l Hinterbliebenen- oder Waisenrente<br />

l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus der Anfangsversicherungssumme abzüglich bereits<br />

gezahlter vertraglicher Altersrenten<br />

l Die Anfangsversicherungssumme berechnet sich aus der Versicherungsdauer<br />

in Monaten x der zum <strong>Rente</strong>nbeginn auf Basis des tatsächlichen Fondsvermögens<br />

ermittelten Monatsrente<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der Todesfallleistung für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />

oder bei Vereinbarung der garantierten 1 %-<br />

Steigerung<br />

l Weiterzahlung der Altersrente an steuerlich anerkannte Personen bis zum<br />

Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

l Höchstrentengarantiezeit: Restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung<br />

l Keine Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe des vorhandenen Vertragsguthabens für<br />

steuerlich nicht anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)


l Nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der<br />

Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

in der<br />

<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

(HRZR)<br />

l Bei Tod in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der<br />

Altersrente<br />

l Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung<br />

im <strong>Rente</strong>nbezug oder der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

Zusätzliche Leistungsbausteine - mit Gesundheitsprüfung<br />

◆ für den Hinterbliebenenschutz<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

in der<br />

Ansparzeit (HRZA)<br />

Waisenrenten-<br />

Zusatzversicherung<br />

(WRZ)<br />

l Bei Tod in der Ansparzeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />

l Die Waisenrenten-Zusatzversicherung kann für die Ansparzeit (WRZA) und/<br />

oder die <strong>Rente</strong>nbezugszeit (WRZR) vereinbart werden (Risikodauer)<br />

l Waisenrente für die Ansparzeit als fester EUR-Betrag<br />

l Waisenrente für die <strong>Rente</strong>nbezugszeit als fester Prozentsatz der Altersrente<br />

l Prozentsatz gilt einheitlich für alle mitversicherten Personen<br />

l Die Waisenrenten-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />

Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

◆ für die Arbeitskraftabsicherung<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BUZ)<br />

Premium-Variante<br />

(PBUZ)<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(EUZ)<br />

l Beitragsbefreiung<br />

l optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />

l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />

Premium-Variante oder der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist gegen Mehrbeitrag als<br />

Premium-Variante abschließbar<br />

l Die Premium-Variante hat zusätzliche verbesserte Leistungsmerkmale<br />

l Die Premium Variante ist nicht kombinierbar mit der Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung oder der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

l Beitragsbefreiung<br />

l optional zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />

l Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und der Premium-Variante<br />

137


Optionen zur Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die <strong>Rente</strong> schon vor dem ursprünglich vereinbarten<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn gezahlt werden (Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns) oder der <strong>Rente</strong>nbeginn kann<br />

aufgeschoben werden.<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wegen<br />

Altersruhegeld<br />

Vorziehen des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit<br />

Aufschieben<br />

des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

l Bei Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung als<br />

Vollrente<br />

l <strong>Rente</strong>nhöhe bemisst sich nach dem erreichten Vertragsguthaben<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />

l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />

erlöschen<br />

l Bei Bezug einer <strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung<br />

l Voraussetzung: Es ist keine Zusatzversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />

eingeschlossen<br />

l Verrentung des angesammelten Vertragsguthabens<br />

l Kein Kapitalwahlrecht<br />

l In den letzten 7 Jahren der Ansparzeit<br />

l Beitragsfrei oder -pflichtig<br />

l Aufschub des <strong>Rente</strong>nbeginns um bis zu 7 Jahre, wenn die Versicherte<br />

Person das 60. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet und das Höchstrentenalter von<br />

70 Jahren nicht überschritten hat<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />

l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />

enden zum ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Pflegeoption<br />

Zum (ggf. auch vorgezogenen bzw. aufgeschobenen) <strong>Rente</strong>nbeginn hat die versicherte<br />

Person die Möglichkeit, eine selbstständige, private Pflegerentenversicherung<br />

bis zu 1.500 EUR mtl. Pflegerente nach den dann gültigen Produkten und<br />

Bedingungen abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ansparzeit von<br />

mindestens 12 Jahren vereinbart wurde und die Direktversicherung mit laufender<br />

<strong>Rente</strong>nzahlung fortgeführt wird. Das Recht auf Pflegeoption erlischt<br />

l spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />

das 67. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet,<br />

l wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-,<br />

Erwerbsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung<br />

aus der Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger<br />

beantragt wurde,<br />

l wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder einen entsprechenden<br />

Antrag gestellt hat,<br />

l wenn die <strong>Rente</strong>nversicherung infolge einer Kündigung oder infolge Übertragung<br />

bei Arbeitgeberwechsel erloschen ist,<br />

l bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.<br />

138


Beitragszahlung<br />

Zahlungsweise<br />

BBG-Dynamik<br />

Erhöhungen<br />

l Laufende Beitragszahlung<br />

l abgekürzte Beitragszahlung<br />

l Einlösungsbeitrag ohne laufende Beitragszahlung<br />

l Zuzahlungen bis zu 5 Jahre vor <strong>Rente</strong>nbeginn (Ausnahme: Im Rahmen der<br />

Vervielfältigungsregel gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG oder bei Übertragung<br />

von Anwartschaften gemäß § 4 BetrAVG (soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 55<br />

EStG))<br />

Bei laufender Beitragszahlung, ohne Gesundheitsprüfung<br />

l Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im gleichen Verhältnis wie die<br />

Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen <strong>Rente</strong>nversicherung (BBG)<br />

l Begrenzung auf 4 % der BBG + 1.800 EUR<br />

l Finanzierung der Erhöhung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer wahlweise im<br />

gleichen Verhältnis wie der ursprüngliche Beitrag oder allein durch Arbeitnehmer<br />

l Individuelle Erhöhungen (des Beitrags oder der <strong>Rente</strong>) zu jeweils aktuellen<br />

Rechnungsgrundlagen<br />

Grenzbestimmungen<br />

Produktgruppen<br />

l Comfort<br />

l Collect<br />

l Classic<br />

◆ Eintrittsalter, <strong>Rente</strong>nbeginnalter, Endalter, Mindestlaufzeit<br />

Frühester möglicher<br />

Versicherungsbeginn<br />

Frühester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Spätester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Spätester möglicher Versicherungsbeginn<br />

bei WRZ<br />

Mindestendalter bei WRZ<br />

Höchstendalter WRZ<br />

Höchstversicherungs-, Beitragszahlungs-,<br />

Leistungsendalter bei<br />

(P)BUZ, EUZ, (P)BEUZ<br />

Mindestlaufzeit<br />

l bei BOLZ<br />

l bei BZM<br />

Keiner<br />

aus steuerlichen Gründen nicht vor dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

(ab 2012: 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

Grundsätzlich das 70. <strong>Leben</strong>sjahr, bei Einschluss einer<br />

(P)BUZ/EUZ-Barrente das 67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Beginn des Kalenderjahres, in dem die mitversicherte<br />

Person das 22. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />

Vollendetes 18 <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Vollendetes 25. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

3 Jahre in allen Produktgruppen<br />

12 Jahre bei Comfort<br />

6 Jahre bei Collect/Classic<br />

139


◆ Mindest- und Höchstrenten<br />

Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />

Mindestaltersrente jährlich<br />

Mindestrente HRZ/WRZ jährlich<br />

Mindestrente (P)BUZ, EUZ jährlich<br />

Höchstrente HRZ/WRZ in der<br />

Ansparzeit jährlich<br />

Höchstrente HRZ/WRZ in der<br />

<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

Höchstrente (P)BUZ, EUZ jährlich<br />

Mindestrente bei Verrentung BRG, TFR<br />

Keine<br />

10 % der Altersrente<br />

600 EUR<br />

24 % der Beitragssumme<br />

100 % der Altersrente<br />

48 % der Beitragssumme<br />

1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV<br />

◆ Mindest(einlösungs)beitrag, Höchstbeitrag, Dynamik<br />

Mindestbeitrag<br />

l laufende Beitragszahlung<br />

jährlich<br />

l Einlösungsbeitrag<br />

Höchstbeitrag<br />

Dynamik<br />

240 EUR<br />

60 EUR<br />

Keiner<br />

Bezugsgröße mindestens 500 EUR jährlich<br />

◆ Kapitalwahlrecht und Fristen für die Ausübung<br />

Vollständige<br />

Auszahlung<br />

Kapitalwahlrecht<br />

◆ Fristen für die Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

30 % mit<br />

Restverrentung<br />

Fristen für die<br />

Ausübung<br />

zum vereinbarten<br />

3 Monate<br />

X<br />

X<br />

Altersrentenbeginn<br />

BRG X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />

TFR X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />

RGZ<br />

Kein Kapitalwahlrecht<br />

Bei Vorziehen des<br />

3 Monate<br />

Altersrentenbeginns<br />

wegen Altersruhegeld<br />

X<br />

X<br />

bei Aufschieben des<br />

3 Monate<br />

X<br />

X<br />

Altersrentenbeginns<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />

Altersruhegeld<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />

verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

Aufschieben des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Keine<br />

Keine<br />

Spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Altersrentenbeginn<br />

140


9.3 Produktbeschreibung: Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

und Betriebliche Premium Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

(BPBUV)<br />

Die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die Betriebliche Premium Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

werden im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung<br />

als Direktversicherung abgeschlossen und erfüllen die Voraussetzungen für die<br />

steuerfreie Beitragszahlung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG).<br />

Versicherte Leistungen<br />

Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />

erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />

Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />

(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />

des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG – das sind regelmäßig Kinder, für die<br />

Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges Sterbegeld<br />

in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden gezahlt, solange<br />

das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt.<br />

l Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ab mind. 50 % Berufsunfähigkeit und<br />

l beitragsfreie Fortführung des Versicherungsvertrags<br />

Zusätzliche<br />

Leistungsmerkmale<br />

der Premium-<br />

Variante<br />

Ausbaugarantie<br />

Gegen Mehrbeitrag auf den BBUV-Grundbeitrag:<br />

l Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt<br />

l Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, wenn diese bereits 6 Monate<br />

ununterbrochen bestanden hat<br />

l Rückwirkende Leistungen bei verspäteter Leistungsmeldung<br />

l Verzinste Rückzahlung zuviel entrichteter Beiträge bei Anerkennung des<br />

Leistungsfalles<br />

l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die<br />

Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen<br />

Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute bzw. mit<br />

vereinfachter Gesundheitsprüfung:<br />

l Ereignisgebundene Ausbaugarantie:<br />

Zu besonderen Anlässen, wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss<br />

eines Studiums, Beförderung zum leitenden Angestellten<br />

l Turnusmäßige Ausbaugarantie:<br />

Alle 5 Jahre mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung<br />

Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />

In der Anwartsschaftszeit<br />

(vor<br />

Eintritt der Berufsunfähigkeit)<br />

Verzinsliche Ansammlung<br />

Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt.<br />

l Verwendung bei Vertragsablauf: Kapitalauszahlung an versicherte Person<br />

l Verwendung bei Tod der versicherten Person:<br />

– Verrentung des angesammelten Überschussguthabens an Hinterbliebene/<br />

Waisen<br />

– Option: Kapitalauszahlung<br />

– Einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen<br />

– Abfindungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), wenn<br />

Mindestrentenrate nicht erreicht wird<br />

141


Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(nach Eintritt der<br />

Berufsunfähigkeit)<br />

Bonusrente<br />

Jährliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente aus den Überschüssen<br />

Steuerliche Besonderheiten<br />

Angemessenheitsprüfung<br />

Leistungsdauer<br />

l Berufsunfähigkeitsrente muss im Verhältnis zum Einkommen der<br />

versicherten Person angemessen sein<br />

l Als angemessen gilt: Summe aller Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenten < 50%<br />

des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der versicherten Person (ohne<br />

Tantiemen u.ä.)<br />

l Bei Jahresrenten über 24.000 EUR Einkommensnachweise von unabhängiger<br />

Stelle der letzten 3 Jahre vor Antragstellung nötig (z.B. Dezember-<br />

Gehaltsabrechnung einschließlich des Nachweises des aktuellen Bruttogehalts,<br />

Einkommensteuerbescheid o.ä.)<br />

l Zeitlich befristete Berufsunfähigkeitsrentenzahlung wird steuerlich nur dann<br />

anerkannt, wenn zum Ende der Leistungsdauer keine Versorgungsbedürftigkeit<br />

besteht. Das ist z.B. der Fall, wenn die Berufsunfähigkeitsrente bis<br />

zum Beginn des Bezugs der gesetzlichen Altersrente gezahlt wird<br />

l Empfehlung: Leistungsendalter entsprechend dem Altersrentenbeginn (Regelaltersgrenze<br />

zwischen 65 und 67 Jahren)<br />

Grenzbestimmungen<br />

Produktgruppen<br />

l Comfort<br />

l Collect<br />

l Classic<br />

◆ Endalter<br />

Höchstversicherungsendalter<br />

Leistungsendalter<br />

65 Jahre<br />

l i.d.R. entsprechend der jeweiligen Regelaltersgrenze<br />

in der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

l Leistungsendalter 66 und 67 Jahre nur möglich,<br />

wenn Versicherungsendalter 65 Jahre<br />

◆ Mindest- und Höchstrenten<br />

Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />

Mindestrente jährlich<br />

Höchstrente jährlich<br />

Mindestrente für Ausbaugarantie<br />

jährlich<br />

Höchstrente für Ausbaugarantie jährlich<br />

600 EUR<br />

60.000 EUR<br />

600 EUR<br />

l 100 % der BU-Jahresrente, höchstens 6.000 EUR<br />

jährlich<br />

l Insgesamt Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n höchstens<br />

24.000 EUR jährlich<br />

142


◆ Mindestbeitrag, Höchstbeitrag, Dynamik, Ausbaugarantie<br />

Mindestbeitrag jährlich<br />

Höchstbeitrag<br />

BBG-Dynamik<br />

Ausbaugarantie<br />

180 EUR<br />

l 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung (BBG) zuzügl. 1.800 EUR<br />

l Einzahlung möglich bei Übertragung gemäß<br />

§ 4 BetrAVG (steuerfreier Betrag nach § 3<br />

Nr. 55 EStG)<br />

l Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im<br />

gleichen Verhältnis wie die BBG, höchstens bis 4 % +<br />

1.800 EUR<br />

l Letzte Erhöhung 5 Jahre vor Ablauf, spätestens ein<br />

Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, wenn die<br />

VP das 45. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet hat<br />

l Ereignisgebundene Ausbaugarantie endet, wenn<br />

- Restlaufzeit < 5 Jahre oder<br />

- VP älter als 45 Jahre<br />

l Turnusmäßige Ausbaugarantie endet, wenn<br />

- Restlaufzeit < 5 Jahre oder<br />

- VP älter als 60 Jahre<br />

143


9.4 Produktbeschreibung: Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

(BEUV)<br />

Die Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird ihm Rahmen der betrieblichen<br />

Altersversorgung als Direktversicherung abgeschlossen und erfüllt die<br />

Voraussetzungen für die steuerfreie Beitragszahlung gemäß § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz<br />

(EStG).<br />

Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />

erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />

Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />

(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />

des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG – das sind regelmäßig Kinder, für die<br />

Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges Sterbegeld<br />

in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden gezahlt,<br />

solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt.<br />

Versicherte Leistungen<br />

l Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsbarrente bei Erwerbsunfähigkeit und<br />

l beitragsfreie Fortführung des Versicherungsvertrags<br />

Ausbaugarantie<br />

Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute bzw. mit<br />

vereinfachter Gesundheitsprüfung:<br />

l Ereignisgebundene Ausbaugarantie:<br />

Zu besonderen Anlässen, wie z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss<br />

eines Studiums, Beförderung zum leitenden Angestellten<br />

l Turnusmäßige Ausbaugarantie:<br />

Alle 5 Jahre mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung<br />

Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />

In der Anwartschaftszeit<br />

(vor Eintritt der<br />

Erwerbsunfähigkeit)<br />

Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(nach Eintritt der<br />

Erwerbsunfähigkeit)<br />

Verzinsliche Ansammlung:<br />

Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt.<br />

l Verwendung bei Vertragsablauf: Kapitalauszahlung an versicherte Person<br />

l Verwendung bei Tod der versicherten Person:<br />

– Verrentung des angesammelten Überschussguthabens an Hinterbliebene/<br />

Waisen<br />

– Option: Kapitalauszahlung<br />

– Einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen<br />

– Abfindungsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), wenn<br />

Mindestrentenrate nicht erreicht wird<br />

Bonusrente<br />

Jährliche Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente aus den Überschüssen<br />

144


Steuerliche Besonderheiten<br />

Angemessenheitsprüfung<br />

Leistungsdauer<br />

l Erwerbsunfähigkeitsrente muss im Verhältnis zum Einkommen der versicherten<br />

Person angemessen sein<br />

l Als angemessen gilt: Summe aller Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsrenten < 50 %<br />

des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der versicherten Person (ohne<br />

Tantiemen u.ä.)<br />

l Bei Jahresrenten über 24.000 EUR Einkommensnachweise von unabhängiger<br />

Stelle der letzten 3 Jahre vor Antragstellung nötig (z.B. Dezember-<br />

Gehaltsabrechnung einschließlich des Nachweises des aktuellen Bruttogehalts,<br />

Einkommensteuerbescheid o.ä.)<br />

l Zeitlich befristete Erwerbsunfähigkeitsrentenzahlung wird steuerlich nur dann<br />

anerkannt, wenn zum Ende der Leistungsdauer keine Versorgungsbedürftigkeit<br />

besteht. Das ist z.B. der Fall, wenn die Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum<br />

Beginn des Bezugs der gesetzlichen Altersrente gezahlt wird.<br />

l Empfehlung: Leistungsendalter entsprechend dem Altersrentenbeginn (Regelaltersgrenze<br />

zwischen 65 und 67 Jahren)<br />

Grenzbestimmungen<br />

Produktgruppen<br />

l Comfort<br />

l Collect<br />

l Classic<br />

◆ Endalter<br />

Höchstversicherungsendalter<br />

Leistungsendalter<br />

65 Jahre<br />

l i.d.R. entsprechend der jeweiligen Regelaltersgrenze<br />

in der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

l Leistungsendalter 66 und 67 Jahre nur möglich,<br />

wenn Versicherungsendalter 65 Jahre<br />

◆ Mindest- und Höchstrenten<br />

Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />

Mindestrente jährlich<br />

Höchstrente jährlich<br />

Mindestrente für Ausbaugarantie jährlich<br />

Höchstrente für Ausbaugarantie jährlich<br />

600 EUR<br />

60.000 EUR<br />

600 EUR<br />

l 100 % der BU-Jahresrente, höchstens 6.000 EUR<br />

jährlich<br />

l Insgesamt Summe aller BU/EU-<strong>Rente</strong>n höchstens<br />

24.000 EUR jährlich<br />

145


◆ Mindestbeitrag, Höchstbeitrag, Dynamik, Ausbaugarantie<br />

Mindestbeitrag jährlich<br />

Höchstbeitrag<br />

BBG-Dynamik<br />

Ausbaugarantie<br />

180 EUR<br />

l 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung (BBG) zuzügl. 1.800 EUR<br />

l Einzahlung möglich bei Übertragung gemäß § 4<br />

BetrAVG (steuerfreier Betrag nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />

l Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im<br />

gleichen Verhältnis wie die BBG, höchstens bis 4 %<br />

+ 1.800 EUR<br />

l Letzte Erhöhung 5 Jahre vor Ablauf, spätestens ein<br />

Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, wenn<br />

die VP das 45. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet hat<br />

l Ereignisgebundene Ausbaugarantie endet, wenn<br />

- Restlaufzeit < 5 Jahre oder<br />

- VP älter als 45 Jahre<br />

l Turnusmäßige Ausbaugarantie endet, wenn<br />

- Restlaufzeit < 5 Jahre oder<br />

- VP älter als 60 Jahre<br />

146


9.5 Produktbeschreibung: SI Pensionskassenversorgung (PK)<br />

SI Pensionskassenversorgung erfüllt die Voraussetzungen für eine steuerfreie<br />

Beitragszahlung nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG). Alternativ ist<br />

auch eine Riesterförderung nach §§ 10a, 79 ff EStG möglich.* SI Pensionskassenversorung<br />

kann sowohl in einer kostengünstigen Kompaktversion mit integriertem<br />

Todesfall- und Erwerbsminderungsschutz ohne Gesundheitsprüfung als auch in<br />

einem Risikoschutz-Bausteinsystem abgeschlossen werden.<br />

Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />

erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />

Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />

(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im<br />

Sinne des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG – das sind regelmäßig<br />

Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein<br />

einmaliges Sterbegeld in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten<br />

werden gezahlt, solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die<br />

o.g. steuerlichen Voraussetzungen erfüllt.<br />

Garantierte versicherte Leistungen<br />

<strong>Leben</strong>slange<br />

Altersrente<br />

Ausbaugarantie<br />

l <strong>Rente</strong>nbeginn = voraussichtliches altersbedingtes Ausscheiden aus dem<br />

Erwerbsleben (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Altersrente), frühester<br />

möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn i.d.R. aus steuerlichen Gründen das 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

(ab 2012 das 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung anstelle einer Altersrente oder<br />

Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % mit Verrentung des Restkapitals<br />

l Besondere Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />

(Einzelheiten in Pkt. 1.8)<br />

Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />

In der Ansparzeit<br />

(gilt auch<br />

für eingeschlossene<br />

Zusatzversicherungen)<br />

l Verzinsliche Ansammlung (Standard)<br />

– Bildung eines Überschussguthabens, das jährlich verzinst wird<br />

– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird aus dem Überschussguthaben eine Zusatzrente<br />

gebildet, die die vereinbarte <strong>Rente</strong> erhöht<br />

– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an Hinterbliebene/Waisen oder einmaliges<br />

Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht anerkannte<br />

Personen<br />

l Bonusrente<br />

– Bildung von zusätzlichen beitragsfreien <strong>Rente</strong>n (Bonusrenten), die jährlich<br />

dem Vertrag gutgeschrieben werden<br />

– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn werden die Bonusrenten fällig und erhöhen die<br />

vereinbarte <strong>Rente</strong><br />

– Bei Tod in der Ansparzeit verfallen die Bonusrenten, wenn keine Hinterbliebenen-<br />

oder Waisenrenten-Zusatzversicherung eingeschlossen ist<br />

l Fondsanlage<br />

– Erwerb von Fondsanteilen<br />

– Geldwert der Fondsanteile zum <strong>Rente</strong>nbeginn erhöht die vereinbarte <strong>Rente</strong><br />

– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an Hinterbliebene/Waisen oder einmaliges<br />

Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für steuerlich nicht anerkannte<br />

Personen<br />

*Der Abschluss einer riestergeförderten Versicherung im Rahmen der betrieblichen<br />

Altersversorgung ist nur im Ausnahmefall zu empfehlen. Einzelheiten finden Sie in der<br />

Broschüre Riester-<strong>Rente</strong> (Info.net: 27142xx).<br />

147


l Bonusrente<br />

– Erhöhung der Gesamtrente um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />

Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr<br />

Zusätzliche Leistungsbausteine - ohne Gesundheitsprüfung<br />

Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(Alter, Berufs- oder<br />

Erwerbsunfähigkeit)<br />

Beitragsrückgewähr<br />

(BRG)<br />

Todesfallleistung<br />

im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(TFR)<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

(RGZ)<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

in der<br />

<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

(HRZR)<br />

Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />

(SGZ)<br />

l Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Betrag der eingezahlten Beiträge<br />

(ohne Beiträge für Zusatzversicherungen)<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />

l Hinterbliebenen- oder Waisenrente<br />

l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus der Anfangsversicherungssumme (Versicherungsdauer<br />

in Monaten x Monatsrenten) abzüglich bereits gezahlter versicherter <strong>Rente</strong>n<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der Todesfallleistung für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />

oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l Weiterzahlung der Altersrente an steuerlich anerkannte Personen bis zum<br />

Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

l Höchstrentengarantiezeit: Restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung<br />

l Keine Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe des auf die restliche <strong>Rente</strong>ngarantiezeit entfallenden<br />

Deckungskapitals für steuerlich nicht anerkannte Personen<br />

(höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder<br />

Sterbegeld-Zusatzversicherung<br />

l Bei Tod in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der<br />

Altersrente<br />

l Bei Bezug einer Leistung aus der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit wird die Hinterbliebenenrente<br />

mit Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit fällig<br />

l Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit ist nicht<br />

kombinierbar mit der Todesfallleistung im<strong>Rente</strong>nbezug<br />

l Einmalige Kapitalzahlung (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit Beitragsrückgewähr, Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

Zusätzliche Leistungsbausteine - mit Gesundheitsprüfung<br />

◆ für den Hinterbliebenenschutz<br />

148<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

in der Ansparzeit<br />

l Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der Altersrente


l Beitragsbefreiung<br />

l Optional zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />

Waisenrenten-<br />

Zusatzversicherung<br />

(WRZ)<br />

l Waisenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />

l Prozentsatz gilt einheitlich für alle mitversicherten Personen<br />

◆ für die Arbeitskraftabsicherung<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BUZ)<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(EUZ)<br />

Kombinierte<br />

Berufs- und<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BEUZ)<br />

l Beitragsbefreiung<br />

l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />

l Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente<br />

Premium-Varianten<br />

(PBUZ, PBEUZ)<br />

l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und die Kombinierte Berufs- und<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind gegen Mehrbeitrag als<br />

Premium-Variante abschließbar<br />

l Die Premium-Varianten haben zusätzliche verbesserte Leistungsmerkmale<br />

Kombinationsmöglichkeiten der zusätzlich versicherbaren Leistungsbausteine im Überblick<br />

Wird zu einer Beitragsrückgewähr, Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit gleichzeitig<br />

eine Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung abgeschlossen, werden die Leistungen an<br />

die mitversicherten Personen gezahlt.<br />

BRG RGZ TFR SGZ HRZR HRZA WRZ (P)BUZ, EUZ,<br />

(P)BEUZ<br />

BRG ja ja nein ja ja ja ja<br />

RGZ ja nein nein ja ja ja ja<br />

TFR ja nein nein nein ja Ja ja<br />

SGZ nein nein nein ja ja ja ja<br />

HRZR ja ja nein ja ja ja ja<br />

HRZA ja ja ja ja ja ja ja<br />

WRZ ja ja ja ja ja ja ja<br />

(P)BUZ,<br />

EUZ,<br />

(P)BEUZ<br />

ja ja ja ja ja ja ja<br />

ohne Gesundheitsprüfung<br />

mit Gesundheitsprüfung<br />

149


Optionen zur Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Unter bestimmtem Voraussetzungen kann die <strong>Rente</strong> schon vor dem ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

gezahlt werden (Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns) oder der <strong>Rente</strong>nbeginn kann aufgeschoben werden.<br />

Vorziehen des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wegen Altersruhegeld<br />

Vorziehen des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit<br />

Aufschieben des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

l Bei Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung als<br />

Vollrente<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />

l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />

erlöschen<br />

l Bei Bezug einer <strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der<br />

gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung sowie Einschluss einer Beitragsrückgewähr<br />

oder Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung sowohl in der Ansparzeit als<br />

auch in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit in Höhe von jeweils mind. 50 % der Altersrente<br />

l Es ist keine Zusatzversicherung bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />

eingeschlossen<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />

l Bis zur Vollendung des 85. <strong>Leben</strong>sjahres<br />

l Beitragsfrei oder -pflichtig<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten, wenn eine Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

sowohl in der Ansparzeit als auch in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit in<br />

Höhe von jeweils mind. 50 % der Altersrente, eine Todesfallleistung im<br />

<strong>Rente</strong>nbezug oder <strong>Rente</strong>ngarantiezeit von jeweils mind. 10 Jahren eingeschlossen<br />

ist. Anderenfalls entfällt das Kapitalwahlrecht.<br />

l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeit<br />

enden zum ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Pflegeoption<br />

Zum (ggf. auch vorgezogenen bzw. aufgeschobenen) <strong>Rente</strong>nbeginn hat die versicherte<br />

Person die Möglichkeit, eine selbstständige, private Pflegerentenversicherung<br />

bis zu 1.500 EUR mtl. Pflegerente nach den dann gültigen Produkten und<br />

Bedingungen abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ansparzeit von<br />

mindestens 12 Jahren vereinbart wurde und die Pensionskassenversorgung mit<br />

laufender <strong>Rente</strong>nzahlung fortgeführt wird. Das Recht auf Pflegeoption erlischt<br />

l spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />

das 67. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet,<br />

l wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufs-, Erwerbsunfähig<br />

keits-, Erwerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung aus der Pflegepflichtversicherung<br />

bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger beantragt<br />

wurde,<br />

l wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder einen entsprechenden<br />

Antrag gestellt hat,<br />

l wenn die <strong>Rente</strong>nversicherung infolge einer Kündigung oder infolge Übertragung<br />

bei Arbeitsgeberwechsel erloschen ist,<br />

l bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.<br />

150


Beiträge/Zuzahlungen<br />

Zahlungsweise<br />

Hauptfälligkeit<br />

l Laufende Beitragszahlung<br />

l Abgekürzte Beitragszahlung<br />

l Einlösungsbeitrag ohne laufende Beitragszahlung<br />

l Grundsätzlich gilt: Versicherungsbeginn = Hauptfälligkeit<br />

l Ist bei nicht monatlicher Zahlungsweise ein vom Versicherungsbeginn abweichender<br />

Zahltermin gewünscht (i.d.R. nur bei großen Arbeitgebern oder<br />

im Rahmen von Tarifvertragsumsetzungen), kann eine vom Versicherungsbeginn<br />

abweichende Hauptfälligkeit vereinbart werden<br />

l Bei nicht monatlicher Zahlungsweise anteilige Beitragzahlung bis zur Hauptfälligkeit<br />

Beispiel: Diensteintritt zum 01.06., tarifvertragliche Zahlung zum 01.12., jährliche<br />

Zahlungsweise Versicherungsbeginn 01.06, Hauptfälligkeit 01.12.<br />

Das erste Versicherungsjahr beträgt 6 Monate, zu Versicherungsbeginn werden<br />

50 % des Jahresbeitrages erhoben<br />

Beitragspause<br />

Zuzahlungen<br />

Dynamik<br />

l Für einen festen Zeitraum bis zu 3 Jahre, ab dem 2. Versicherungsjahr<br />

l Nach Ende der Beitragspause läuft der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

mit ursprünglichem Beitrag und reduzierten Leistungen weiter<br />

l Innerhalb von 3 Monaten kann der Vertrag auf das urspüngliche Leistungsniveau<br />

angehoben werden<br />

l Höchstens 3 Beitragspausen, zwischen den Beitragspausen mind. 1 Jahr<br />

Beitragszahlung<br />

l Bei reiner Arbeitgeberfinanzierung: Nur bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses wg.<br />

Elternzeit, unbezahlten Urlaubs oder wegen Zivil- oder Wehrdienst<br />

l Zuzahlung zum Versicherungsbeginn bei laufender Beitragszahlung (um<br />

z.B. den förderfähigen Höchstbeitrag im ersten Kalenderjahr zu erreichen)<br />

l Unangekündigte Zuzahlungen (durch Einzahlung auf das Konto – erhöhen nur<br />

die Altersrente)<br />

l Angekündigte Zuzahlungen (in Textform mitgeteilte Zuzahlungen – erhöhen auf<br />

Wunsch auch Zusatzversicherungen ggf. mit Gesundheitsprüfung)<br />

bei laufender Beitragszahlung, ohne Gesundheitsprüfung<br />

BBG-Dynamik<br />

– Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im gleichen Verhältnis wie die<br />

Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen <strong>Rente</strong>nversicherung (BBG)<br />

– Begrenzung auf 4 % der BBG + 1.800 EUR<br />

– Finanzierung der Erhöhung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer wahlweise im<br />

gleichen Verhältnis wie der ursprüngliche Beitrag oder allein durch Arbeitnehmer<br />

– Erhöhung erfolgt i.d.R zur Hauptfälligkeit oder<br />

– alternativ zur Ausschöpfung der steuerlichen Höchstbeträge zur 1. Beitragsfälligkeit<br />

im Kalenderjahr, wenn Beitrag 4 % BBG oder 4 % BBG + 1.800 EUR<br />

Tarifvertragsdynamik<br />

– Bei Verträgen, die auf einer tarifvertraglichen Vereinbarung beruhen<br />

– Auf Antrag (ohne erneute Gesundheitsprüfung)<br />

– Entsprechend der Änderung der tarifvertraglichen Regelung<br />

Erhöhungen<br />

l Individuelle Erhöhungen (des Beitrags oder der <strong>Rente</strong>) zu jeweils<br />

aktuellen Rechnungsgrundlage<br />

151


Grenzbestimmungen<br />

Produktgruppen<br />

l Comfort (Einzelversicherung)<br />

l Collect (Kollektivversicherung)<br />

l Classic (Kollektivversicherung)<br />

l Business (Kollektivversicherung)<br />

◆ Eintrittsalter, <strong>Rente</strong>nbeginnalter, Endalter<br />

Frühester möglicher<br />

Versicherungsbeginn<br />

Frühester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Spätester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Spätester möglicher<br />

Versicherungsbeginn bei WRZ<br />

Mindestendalter bei WRZ<br />

Höchstendalter SGZ<br />

Höchstendalter WRZ<br />

Höchstversicherungs-, Beitragszahlungs-,<br />

Leistungsendalter bei (P)BUZ, EUZ, (P)<br />

BEUZ<br />

Keiner<br />

aus steuerlichen Gründen nicht vor dem<br />

60. <strong>Leben</strong>sjahr (ab 2012: 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

75. <strong>Leben</strong>sjahr, bei Einschluss einer BUZ-Barrente<br />

67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Beginn des Kalenderjahres, in dem die mitversicherte<br />

Person das 22. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />

Vollendetes 18 <strong>Leben</strong>sjahr<br />

100. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Vollendetes 25. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

◆ Mindest- und Höchstrenten<br />

Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />

Mindestrente jährlich<br />

Mindestrente HRZ/WRZ<br />

Höchstrente HRZ<br />

Höchstrente WRZ<br />

Mindestrente bei Verrentung BRG,TFR<br />

Mindestrente (P)BUZ, EUZ, (P)BEUZ<br />

Höchstrente (P)BUZ, EUZ, (P)BEUZ<br />

Keine<br />

Keine<br />

100 % der Insgesamt darf die Summe aus Hinterbliebenen-<br />

und Waisenrente 100 %<br />

}<br />

Altersrente<br />

100 % der der Altersrente nicht übersteigen.<br />

Altersrente<br />

1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV<br />

10 % der Altersrente<br />

Keine prozentuale Begrenzung, aber Angemessenheit<br />

beachten (Summe aller EU-/BU-<strong>Rente</strong>n < = 50 % des<br />

Bruttoeinkommens)<br />

152


◆ Mindest(einlösungs)beitrag, Höchstbeitrag, Zuzahlungen<br />

Mindest(einlösungs)beitrag jährlich<br />

l Comfort, Collect,<br />

Business<br />

l Classic<br />

Höchstbeitrag/<br />

Zuzahlung jährlich<br />

Dynamik<br />

180 EUR<br />

Keiner<br />

l Summe der Beiträge und Zuzahlungen höchstens<br />

4 % der BBG zuzügl. 1.800 EUR<br />

l Zusätzlich: Vervielfältigungsbetrag aus Anlass der<br />

Dienstbeendigung gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG<br />

l Zusätzlich: Übertragungswert gemäß § 4 BetrAVG<br />

(soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />

Bezugsgröße mindestens 500 EUR jährlich<br />

◆ Kapitalwahlrecht und Fristen für die Ausübung<br />

zum vereinbarten<br />

Altersrentenbeginn<br />

Vollständige<br />

Auszahlung<br />

X<br />

Kapitalwahlrecht<br />

30 % mit<br />

Restverrentung<br />

X<br />

Fristen für die<br />

Ausübung<br />

1 Monat vor Altersrentenbeginn bei Einschluss<br />

HRZA + HRZR in Höhe von jeweils<br />

mind. 50 % der AR oder BRG, sonst 11<br />

Monate<br />

1 Monat bei Teilkapitalauszahlung<br />

BRG X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />

TFR X Vor Zahlung der ersten <strong>Rente</strong><br />

RGZ<br />

Kein Kapitalwahlrecht<br />

Bei Vorziehen des<br />

Altersrentenbeginns<br />

Bei Aufschieben des<br />

Altersrentenbeginns<br />

X<br />

Nur wenn HRZA und HRZR in<br />

Höhe von jeweils mind. 50 % der<br />

AR oder<br />

RGZ oder TFR mind. 10 Jahre<br />

X<br />

1 Monat vor Altersrentenbeginn bei Einschluss<br />

HRZA + HRZR in Höhe von<br />

jeweils mind. 50 % der AR oder BRG, sonst<br />

11 Monate<br />

1 Monat vor aufgeschobenem Altersrentenbeginn<br />

◆ Fristen für die Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />

Altersruhegeld<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />

verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

Aufschieben des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Keine<br />

Keine<br />

Spätestens 1 Monat vor dem ursprünglichen Altersrentenbeginn<br />

153


9.6 Produktbeschreibung: SIGNAL IDUNA Global Garant<br />

Invest – SIGGI – Pensionskassenversorgung (GIPK)<br />

SIGGI Pensionskassenversorgung ist eine fondsgebundene <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

und erfüllt die Voraussetzungen für eine steuerfreie Beitragszahlung nach § 3 Nr.<br />

63 Einkommensteuergesetz (EStG). Alternativ ist auch eine Riesterförderung nach<br />

§§ 10a, 79 ff EStG möglich.* SIGGI Pensionskassenversorgung kann sowohl in<br />

einer kostengünstigen Kompaktversion mit integriertem Todesfall- und Erwerbsminderungsschutz<br />

ohne Gesundheitsprüfung als auch in einem Risikoschutz-Bausteinsystem<br />

abgeschlossen werden.<br />

Aus steuerlichen Gründen dürfen nur folgende Personen eine Hinterbliebenenversorgung<br />

erhalten: Ehegatten, <strong>Leben</strong>spartner nach dem <strong>Leben</strong>spartnerschaftsgesetz,<br />

Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen <strong>Leben</strong>sgemeinschaft<br />

(<strong>Leben</strong>sgefährten), Kinder und rechtlich gleichgestellte Personen im Sinne<br />

des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG – das sind regelmäßig Kinder, für die<br />

Kindergeld bezogen wird. Andere Personen können nur ein einmaliges Sterbegeld<br />

in Höhe von höchstens 8.000 EUR erhalten. Waisenrenten werden gezahlt,<br />

solange das begünstigte Kind den Fälligkeitstermin erlebt und die o.g. steuerlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt.<br />

Erlebensfallgarantie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung<br />

In der betrieblichen Altersversorgung ist es aus arbeitsrechtlichen Gründen erforderlich,<br />

dass zum <strong>Rente</strong>nbeginn ein Mindestbetrag für die Verrentung zur Verfügung<br />

steht (Erlebensfallgarantie). Die Höhe der Garantieleistung ist abhängig von<br />

der gewählten Zusageart, die dem Versicherungsvertrag arbeitsrechtlich zugrunde<br />

liegt. Ist das tatsächliche Vertragsguthaben zum <strong>Rente</strong>nbeginn höher als das Mindestvertragsguthaben,<br />

erhöht sich die <strong>Rente</strong> entsprechend.<br />

l Garantieleistungen im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage<br />

(maximale Sicherheit): <strong>Rente</strong> aus der Summe der eingezahlten Beiträgen zur<br />

Hauptversicherung abzüglich der Kosten (Nettobeitrag) verzinst mit dem höchstmöglichen<br />

Garantiezinssatz (Mindestvertragsguthaben).<br />

l Garantieleistungen im Rahmen einer Beitragszusage mit Mindestleistung<br />

(maximale Fondsanlage): <strong>Rente</strong> aus der Summe der eingezahlten (Brutto)-<br />

Beiträge zur Hauptversicherung (Mindestvertragsguthaben).<br />

Garantierte versicherte Leistungen<br />

<strong>Leben</strong>slange<br />

Altersrente<br />

l Ab <strong>Rente</strong>nbeginn konventionelle oder fondsgebundene Verrentung des<br />

Vertragsguthabens<br />

l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus <strong>Rente</strong>nfaktor (80 % des bei Vertragsabschluss<br />

geltenden <strong>Rente</strong>nfaktors sind garantiert) und dem vorhandenen Vertragsguthaben.<br />

l Bei fondsgebundener Verrentung im Rahmen einer beitragsorientierten<br />

Leistungszusage obligatorische <strong>Rente</strong>nsteigerung von 1 %<br />

l <strong>Rente</strong>nbeginn = voraussichtliches altersbedingtes Ausscheiden aus dem<br />

Erwerbsleben (i.d.R. Bezug der gesetzlichen Altersrente), frühester<br />

möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn i.d.R. aus steuerlichen Gründen das 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

(ab 2012 das 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung anstelle einer Altersrente oder Teilkapitalauszahlung<br />

bis zu 30 % mit Verrentung des Restkapitals<br />

154<br />

*Der Abschluss einer riestergeförderten Versicherung im Rahmen der betrieblichen<br />

Altersversorgung ist nur im Ausnahmefall zu empfehlen. Einzelheiten finden Sie in der<br />

Broschüre Riester-<strong>Rente</strong> (Info.net: 27142xx).


Todesfallleistung<br />

während der<br />

Ansparzeit<br />

(Beitragsrückgewähr)<br />

l Hinterbliebenen- oder Waisenrente aus dem Vertragsguthaben – mindestens<br />

aus dem Betrag der eingezahlten Beiträge (ohne Beiträge für Zusatzversicherungen)<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der eingezahlten Beiträge für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Sind Personen für eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente namentlich mitversichert,<br />

so erhöht die <strong>Rente</strong> aus der Todesfallleistung während der Ansparzeit<br />

diese Hinterbliebenen- oder Waisenrenten<br />

Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />

In der Ansparzeit<br />

Im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(Alter, Berufs- oder<br />

Erwerbsunfähigkeit)<br />

l Dem Vertragsguthaben werden ab Vertragsbeginn Zinsüberschüsse auf das<br />

Sicherungsvermögen gutgeschrieben<br />

bei konventioneller Verrentung<br />

l Bonusrente (bei beitragsorientierter Leistungszusage oder Beitragszusage mit<br />

Mindestleistung): Erhöhung der Gesamtrente um einen jährlich festgelegten<br />

Prozentsatz<br />

l Bonusrente mit Sockel (nur bei Beitragszusage mit Mindestleistung): Ein Teil der<br />

Überschüsse wird zur Bildung des Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient<br />

der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong><br />

bei fondsgebundener Verrentung<br />

l Anlage des Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds<br />

SI Safeinvest<br />

l Kursgewinne des SI Safeinvest werden ab einer bestimmten Schwelle in<br />

<strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt<br />

l Außerdem werden Zinsüberschüsse auf das Sicherungsvermögen dem<br />

Vertragsguthaben gutgeschrieben<br />

Zusätzliche Leistungsbausteine - ohne Gesundheitsprüfung<br />

Todesfallleistung<br />

im <strong>Rente</strong>nbezug<br />

(TFR)<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

(RGZ)<br />

l Hinterbliebenen- oder Waisenrente<br />

l <strong>Rente</strong>nhöhe ergibt sich aus der Anfangsversicherungssumme abzüglich bereits<br />

gezahlter vertraglicher Altersrenten<br />

l Die Anfangsversicherungssumme berechnet sich aus der Versicherungsdauer in<br />

Monaten x der zum <strong>Rente</strong>nbeginn auf Basis des tatsächlichen Fondsvermögens<br />

ermittelten Monatsrente<br />

l Option: Vollständige Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe der Todesfallleistung für steuerlich nicht<br />

anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit <strong>Rente</strong>ngarantiezeit, Hinterbliebenen- oder Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />

oder bei Vereinbarung der garantierten<br />

1 %-Steigerung<br />

l Weiterzahlung der Altersrente an steuerlich anerkannte Personen bis zum<br />

Ablauf der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

l Höchstrentengarantiezeit: Restliche mittlere <strong>Leben</strong>serwartung<br />

l Keine Kapitalauszahlung<br />

l Einmaliges Sterbegeld in Höhe des vorhandenen Vertragsguthabens für steuerlich<br />

nicht anerkannte Personen (höchstens 8.000 EUR)<br />

l Nicht kombinierbar mit der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der Hinterbliebenen-<br />

oder Waisenrenten-Zusatzversicherung<br />

155


Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

in der<br />

<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

(HRZR)<br />

l Bei Tod in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der<br />

Altersrente<br />

l Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der Todes<br />

fallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

Zusätzliche Leistungsbausteine - mit Gesundheitsprüfung<br />

◆ für den Hinterbliebenenschutz<br />

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

in der<br />

Ansparzeit (HRZA)<br />

l Bei Tod in der Ansparzeit Hinterbliebenenrente als fester Prozentsatz der Altersrente<br />

Waisenrenten-<br />

Zusatzversicherung<br />

(WRZ)<br />

l Die Waisenrenten-Zusatzversicherung kann für die Ansparzeit (WRZA) und/<br />

oder die <strong>Rente</strong>nbezugszeit (WRZR) vereinbart werden (Risikodauer)<br />

l Waisenrente für die Ansparzeit als fester EUR-Betrag<br />

l Waisenrente für die <strong>Rente</strong>nbezugszeit als fester Prozentsatz der Altersrente<br />

l Prozentsatz gilt einheitlich für alle mitversicherten Personen<br />

l Die Waisenrenten-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />

Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug oder der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

◆ für die Arbeitskraftabsicherung<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BUZ)<br />

Premium-Variante<br />

(PBUZ)<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(EUZ)<br />

l Beitragsbefreiung<br />

l Optional zusätzlich Berufsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />

l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />

Premium-Variante oder der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

l Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist gegen Mehrbeitrag als<br />

Premium-Variante abschließbar<br />

l Die Premium-Variante hat zusätzliche verbesserte Leistungsmerkmale<br />

l Die Premium Variante ist nicht kombinierbar mit der Berufsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung oder der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

l Beitragsbefreiung<br />

l Optional zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente längstens bis zum Altersrentenbeginn<br />

l Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist nicht kombinierbar mit der<br />

BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung und der Premium-Variante<br />

Optionen zur Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die <strong>Rente</strong> schon vor dem ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

gezahlt werden (Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns) oder der <strong>Rente</strong>nbeginn kann aufgeschoben werden.<br />

156<br />

Vorziehen des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wegen Altersruhegeld<br />

l Bei Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung als<br />

Vollrente<br />

l <strong>Rente</strong>nhöhe bemisst sich nach dem erreichten Vertragsguthaben<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />

l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />

erlöschen


Vorziehen des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wegen verminderter<br />

Erwerbsfähigkeit<br />

Aufschieben des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

l Bei Bezug einer <strong>Rente</strong> wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der<br />

gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

l Voraussetzung: Es ist keine Zusatzversicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />

eingeschlossen<br />

l Verrentung des angesammelten Vertragsguthabens<br />

l Kein Kapitalwahlrecht<br />

l In den letzten 7 Jahren der Ansparzeit<br />

l Beitragsfrei oder –pflichtig<br />

l Aufschub des <strong>Rente</strong>nbeginns um bis zu 7 Jahre, wenn die Versicherte Person<br />

das 60. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet und das Höchstrentenalter von 70 Jahren nicht<br />

überschritten hat<br />

l Kapitalwahlrecht bleibt erhalten<br />

l Eingeschlossene Zusatzversicherungen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit<br />

enden zum ursprünglich vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Pflegeoption<br />

Zum (ggf. auch vorgezogenen bzw. aufgeschobenen) <strong>Rente</strong>nbeginn hat die versicherte<br />

Person die Möglichkeit, eine selbstständige, private Pflegerentenversicherung<br />

bis zu 1.500 EUR mtl. Pflegerente nach den dann gültigen Produkten und<br />

Bedingungen abzuschließen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Ansparzeit von<br />

mindestens 12 Jahren vereinbart wurde und die Direktversicherung mit laufender<br />

<strong>Rente</strong>nzahlung fortgeführt wird. Das Recht auf Pflegeoption erlischt<br />

l spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person<br />

das 67. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet,<br />

l wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-,<br />

Erwerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung aus der<br />

Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger<br />

beantragt wurde,<br />

l wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder einen entsprechenden<br />

Antrag gestellt hat,<br />

l wenn die <strong>Rente</strong>nversicherung infolge einer Kündigung oder infolge Übertragung<br />

bei Arbeitgeberwechsel erloschen ist,<br />

l bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.<br />

Beitragszahlung<br />

Zahlungsweise<br />

BBG-Dynamik<br />

l Laufende Beitragszahlung<br />

l abgekürzte Beitragszahlung<br />

l Einlösungsbeitrag ohne laufende Beitragszahlung<br />

l Zuzahlungen bis zu 5 Jahre vor <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

(Ausnahme: Im Rahmen der Vervielfältigungsregel gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4<br />

EStG oder bei Übertragung von Anwartschaften gemäß § 4 BetrAVG (soweit<br />

steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />

Bei laufender Beitragszahlung, ohne Gesundheitsprüfung<br />

l Erhöhung des steuerfreien Teils des Beitrags im gleichen Verhältnis wie die<br />

Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen <strong>Rente</strong>nversicherung (BBG)<br />

l Begrenzung auf 4 % der BBG + 1.800 EUR<br />

l Finanzierung der Erhöhung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer wahlweise im<br />

gleichen Verhältnis wie der ursprüngliche Beitrag oder allein durch Arbeitnehmer<br />

157


Erhöhungen<br />

l Individuelle Erhöhungen (des Beitrags oder der <strong>Rente</strong>) zu jeweils aktuellen<br />

Rechnungsgrundlagen<br />

Grenzbestimmungen<br />

Produktgruppen<br />

l Comfort<br />

l Collect<br />

l Classic<br />

◆ Eintrittsalter, <strong>Rente</strong>nbeginnalter, Endalter, Mindestlaufzeit<br />

Frühester möglicher<br />

Versicherungsbeginn<br />

Frühester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Spätester möglicher <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

Spätester möglicher Versicherungsbeginn<br />

bei WRZ<br />

Mindestendalter bei WRZ<br />

Höchstendalter WRZ<br />

Höchstversicherungs-, Beitragszahlungs-,<br />

Leistungsendalter bei (P)BUZ,<br />

EUZ, (P)BEUZ<br />

Mindestlaufzeit<br />

l bei BOLZ<br />

l bei BZM<br />

Keiner<br />

aus steuerlichen Gründen nicht vor dem 60. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

(ab 2012: 62. <strong>Leben</strong>sjahr)<br />

Grundsätzlich das 70. <strong>Leben</strong>sjahr, bei Einschluss einer<br />

(P)BUZ/EUZ-Barrente das 67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Beginn des Kalenderjahres, in dem die mitversicherte<br />

Person das 22. <strong>Leben</strong>sjahr vollendet<br />

Vollendetes 18 <strong>Leben</strong>sjahr<br />

Vollendetes 25. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

67. <strong>Leben</strong>sjahr<br />

3 Jahre in allen Produktgruppen<br />

12 Jahre bei Comfort<br />

6 Jahre bei Collect/Classic<br />

◆ Mindest- und Höchstrenten<br />

Für die Umsetzung von Tarifverträgen können die genannten Grenzbeträge unterschritten werden<br />

Mindestaltersrente jährlich<br />

Mindestrente HRZ/WRZ jährlich<br />

Mindestrente (P)BUZ, EUZ jährlich<br />

Höchstrente HRZ/WRZ in der Ansparzeit<br />

jährlich<br />

Höchstrente HRZ/WRZ in der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

Höchstrente (P)BUZ, EUZ jährlich<br />

Keine<br />

10 % der Altersrente<br />

600 EUR<br />

24 % der Beitragssumme<br />

100 % der Altersrente<br />

48 % der Beitragssumme<br />

158


◆ Mindest(einlösungs)beitrag, Höchstbeitrag, Zuzahlungen<br />

Mindestbeitrag<br />

l laufende Beitragszahlung<br />

jährlich<br />

l Einlösungsbeitrag<br />

Höchstbeitrag<br />

l laufende Beitragszahlung<br />

jährlich<br />

l Einlösebeitrag<br />

Zuzahlung(en) jährlich<br />

Dynamik<br />

240 EUR<br />

60 EUR<br />

Gesamtsumme aus Beiträgen und Zuzahlungen<br />

höchstens 4 % der BBG zuzügl. 1.800 EUR<br />

Keine Begrenzung<br />

l Gesamtsumme aus Beiträgen und Zuzahlungen<br />

höchstens 4 % der BBG zuzügl. 1.800 EUR<br />

l Zusätzlich: Vervielfältigungsbetrag aus Anlass der<br />

Dienstbeendigung gemäß § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG<br />

l Zusätzlich: Übertragungswert gemäß § 4 BetrAVG<br />

(soweit steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG)<br />

Bezugsgröße mindestens 500 EUR jährlich<br />

◆ Kapitalwahlrecht und Fristen für die Ausübung<br />

zum vereinbarten<br />

Altersrentenbeginn<br />

BRG<br />

TFR<br />

Vollständige<br />

Auszahlung<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Kapitalwahlrecht<br />

30 % mit<br />

Restverrentung<br />

X<br />

Fristen für die<br />

Ausübung<br />

11 Monate<br />

Vor Zahlung<br />

der ersten<br />

<strong>Rente</strong><br />

Vor Zahlung<br />

der ersten<br />

<strong>Rente</strong><br />

RGZ<br />

Kein Kapitalwahlrecht<br />

Bei Vorziehen des Altersrentenbeginns X X 11 Monate<br />

bei Aufschieben des Altersrentenbeginns<br />

11 Monate<br />

X<br />

X<br />

◆ Fristen für die Verlegung des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />

Altersruhegeld<br />

Vorziehen des <strong>Rente</strong>nbeginns wegen<br />

verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

Aufschieben des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Keine<br />

Keine<br />

Spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Altersrentenbeginn<br />

159


9.7 Produktbeschreibung: Sterbegeld-Zusatzversicherung (SGZ)<br />

Die Sterbegeld-Zusatzversicherung dient der Absicherung von Bestattungskosten und kann im Rahmen<br />

der betrieblichen Altersversorgung zu den Produkten SI Betriebliche <strong>Rente</strong> und Pensionskassenversorgung<br />

abgeschlossen werden. Die SGZ kann nicht zusammen mit der Beitragsrückgewähr, der <strong>Rente</strong>ngarantiezeit<br />

oder der Todesfallleistung im <strong>Rente</strong>nbezug abgeschlossen werden.<br />

Die Leistung aus der SGZ ist vererbbar. Das bedeutet, das Sterbegeld wird bei Tod der versicherten Person<br />

an 1. den überlebenden Ehegatten oder <strong>Leben</strong>spartner, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres<br />

Todes verheiratet war bzw. eine eingetragene <strong>Leben</strong>spartnerschaft unterhielt, 2. an die Kinder zu gleichen<br />

Teilen, 3. die Erben oder 4. eine sonstige namentlich benannte Person (in der Reihenfolge unter Ausschluss<br />

der jeweils nachfolgenden Personen) ausgezahlt.<br />

Versicherte Leistungen<br />

Sterbegeld<br />

Bei Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer wid die vereinbarte<br />

Versicherungsumme – höchstens 8.000 EUR - gezahlt<br />

Leistungen aus der Überschussbeteiligung<br />

während der<br />

Ansparzeit<br />

während der<br />

<strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

Die Überschussanteile aus der SGZ erhöhen die Leistungen aus der Hauptversicherung<br />

und ggf. eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherungen<br />

Die Überschussanteile aus der SGZ werden zur Erhöhung der Bonusrenten aus<br />

der Altersrente verwendet<br />

Grenzbestimmungen<br />

Endalter<br />

Versicherungssumme<br />

l Standard: Endalter 10 Jahre nach dem vereinbarten <strong>Rente</strong>nbeginnalter der<br />

Hauptversicherung<br />

l Alternativ:<br />

– mindestens: <strong>Rente</strong>nbeginnalter der Hauptversicherung<br />

– höchstens: 100 Jahre<br />

beitragspflichtig:<br />

mind. 1.000 EUR/höchstens 8.000 EUR<br />

beitragsfrei:<br />

mind. 500 EUR/höchstens 8.000 EUR<br />

160


10 Produktbeschreibung: Überschussverwendung<br />

Die jährlich entstehenden Überschüsse werden an die Kunden weitergegeben. Dies bewirkt je nach Produkt<br />

eine Erhöhung von Leistungen oder Reduzierung der Beiträge. In der Anlage finden Sie eine Übersicht<br />

über die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Überschussverwendungsformen. Neben den Überschüssen<br />

steht dem Kunden während der VersicherungsdauerAnsparzeit eine Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei Beendigung durch Tod, vollständige Kündigung, Erreichen des vereinbarten Ablaufs bzw.<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns oder bei Übertragung des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel (bAV) zu, welche jährlich neu<br />

ermittelt werden. Über die Entwicklung seiner Ansprüche wird der Kunde jährlich informiert. Die Beteiligung<br />

an den Bewertungsreserven ist durch ihre unmittelbare Abhängigkeit von der Lage an den Kapitalmärkten<br />

erheblichen Schwankungen unterworfen. Die genaue Höhe kann erst zum Zeitpunkt der Zuteilung ermittelt<br />

werden und kann möglicherweise Null betragen. Zusätzlich werden die Kunden an den Bewertungsreserven<br />

während des <strong>Rente</strong>nbezugs (gilt auch im BU/EU-Leistungsfall) beteiligt. Die Beteiligung erfolgt hier in<br />

Form einer angemessenen Erhöhung der Beteiligung am Überschuss. Ein entsprechender Anteilsatz wird<br />

von uns jährlich deklariert.<br />

<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

Gewinnbonus<br />

Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonussummen gebildet<br />

und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Bei Tod wird das Deckungskapital<br />

dieser Bonussummen ausgezahlt. Bei Ablauf der Versicherungsdauer werden die<br />

Bonussummen fällig.<br />

Erlebensfallbonus<br />

Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonussummen<br />

gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Die Bonussummen werden erst<br />

bei Erleben des Ablaufs der Versicherungsdauer fällig. Bei Tod gibt es zunächst<br />

keine Leistung aus diesen Bonussummen. Erst wenn das Deckungskapital inkl.<br />

Überschüsse die Todesfallsumme übersteigt, erhöht sich die Todesfallsumme auch<br />

aus Überschüssen. Deshalb ist die Ablaufleistung höher als beim Gewinnbonus.<br />

Leistungsbonus<br />

Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonussummen<br />

gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Die Todesfallleistung während<br />

der Vertragsdauer ist höher als beim Gewinnbonus. Der Leistungsbonus betont die<br />

Hinterbliebenenversorgung durch die während der Laufzeit stets höhere Todesfallleistung.<br />

Fondsanlage (bei TFV nicht möglich)<br />

Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />

des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S, HANSA-centro Class S,<br />

HI Topselect W oder D) angelegt.<br />

Bei Tod bzw. bei Ablauf werden die Fondsanteile fällig und erhöhen die Versicherungssumme.<br />

Bewertungsstichtag ist der letzte Börsentag des Vormonats.<br />

Schlussüberschuss<br />

Es wird ein Schlussüberschuss gewährt, der sich an der Versicherungssumme und<br />

der Beitragszahlungsdauer orientiert.<br />

Risikoversicherung<br />

Beitragsverrechnung<br />

Sie ist Standard bei der RIV. Der Überschuss wird direkt mit dem Beitrag verrechnet.<br />

Todesfallsofortbonus<br />

Alternative zur Beitragsverrechnung. Ausgehend vom gewünschten Versicherungsschutz<br />

bleibt der Beitrag jedoch identisch.<br />

161


SI Flexible <strong>Rente</strong><br />

während der Ansparzeit<br />

l verzinsliche Ansammlung<br />

Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt und<br />

tragen mit Zins und Zinseszins zur Erhöhung der Gesamtrente bei.<br />

l Fondsanlage<br />

Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />

des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />

HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

werden die Fondsanteile fällig und erhöhen die <strong>Rente</strong>. Bewertungsstichtag ist<br />

der letzte Börsentag des Vormonats.<br />

l Schlussüberschuss<br />

Es wird ein Schlussüberschuss gewährt, der sich am Deckungskapital zum<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn und der Beitragszahlungsdauer orientiert.<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l Bonusrente (Standard)<br />

Die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />

Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr. Die zuletzt gezahlte <strong>Rente</strong> ist von der<br />

Höhe her garantiert.<br />

l Bonusrente mit Sockel<br />

Ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der<br />

verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>.<br />

l fallende Bonusrente<br />

Sofort mit der ersten <strong>Rente</strong>nzahlung wird sie fällig. Da das Deckungskapital<br />

mit jeder <strong>Rente</strong>nzahlung abnimmt, wird bei konstantem Zinsüberschuss<br />

immer weniger ausgezahlt. Die versicherte <strong>Rente</strong> bleibt in ihrer Höhe<br />

erhalten.<br />

Entstehende Überschüsse erhöhen das Vertragsguthaben und reduzieren den Risiko-<br />

und Kostenanteil im Beitrag und erhöhen so die Fondsanteile.<br />

Der Kundenbeitrag ändert sich dadurch nicht.<br />

SIGNAL IDUNA<br />

GLOBAL GARANT<br />

Invest (SIGGI)<br />

SI Riester-<strong>Rente</strong><br />

(RR)<br />

während der Ansparzeit<br />

l verzinsliche Ansammlung<br />

Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt und<br />

tragen mit Zins und Zinseszins zur Erhöhung der Gesamtrente bei.<br />

l Schlussüberschuss<br />

Es wird ein Schlussüberschuss gewährt, der sich am Deckungskapital<br />

orientiert.<br />

l Fondsanlage<br />

Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />

des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />

HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

werden die Fondsanteile fällig und erhöhen die <strong>Rente</strong>. Bewertungsstichtag ist<br />

der erste Börsentag des Kalenderjahres.<br />

162<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l Bonusrente<br />

Die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />

Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr. Die zuletzt gezahlte <strong>Rente</strong> ist von der<br />

Höhe her garantiert.<br />

l Bonusrente mit Sockel<br />

Ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der


verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten<br />

<strong>Rente</strong>.<br />

BUV, PBUV, EBUV,<br />

EUV, EKID<br />

PflegeEXKLUSIV<br />

(PFRV) und<br />

PflegePREMIUM<br />

(PPFRV)<br />

l Beitragsverrechnung (Standard)<br />

l alternativ verzinsliche Ansammlung<br />

l alternativ Fondsanlage<br />

Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />

des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />

HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum Ablauf der<br />

Versicherungsdauer werden die Fondsanteile fällig. Bewertungsstichtag ist<br />

der letzte Börsentag des Vormonats.<br />

l Im Leistungsfall werden die <strong>Rente</strong>n jährlich erhöht (Bonusrente).<br />

vor Eintritt des Pflegefalls<br />

l Bonusrente<br />

Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />

gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben.<br />

l alternativ Fondsanlage<br />

(mit Möglichkeit der Auszahlung des Fondsguthabens).<br />

Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />

des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />

HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Bewertungsstichtag<br />

ist der letzte Börsentag des Vormonats.<br />

l Es kann ein Schlussüberschuss gewährt werden.<br />

nach Eintritt des Pflegefalls<br />

l Die <strong>Rente</strong>n werden jährlich erhöht (Bonusrente).<br />

SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR)<br />

während der Ansparzeit<br />

l Bonusrente<br />

Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />

gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Sind Zusatzversicherungen<br />

eingeschlossen, so werden auch deren jährliche Überschussanteile<br />

zur Bildung von Bonusrenten bei der BR verwendet.<br />

l verzinsliche Ansammlung<br />

Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt<br />

und tragen mit Zins und Zinseszins zur Erhöhung der Gesamtrente bei.<br />

Aus Verträgen ohne Hinterbliebenenschutz wird bei Tod der versicherten<br />

Person keine Leistung aus den Überschüssen fällig. Solche Verträge<br />

erhalten einen zusätzlichen Risikoüberschussanteil.<br />

l Schlussüberschuss<br />

Es wird ein Schlussüberschuss gewährt, der sich am Deckungskapital zum<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn und der Beitragszahlungsdauer orientiert.<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

l Bonusrente<br />

Die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />

Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr. Die zuletzt gezahlte <strong>Rente</strong> ist von der<br />

Höhe her garantiert.<br />

l Bonusrente mit Sockel<br />

Ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der<br />

verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>.<br />

163


Zusatzversicherungen<br />

l Die Beitragsverrechnung ist grundsätzlich Standard bei den Zusatzversicherungen<br />

(BUZ, PBUZ, EUZ, BEUZ, PBEUZ, RIZ, TZA). Der zugeteilte<br />

Überschuss wird direkt mit dem Beitrag verrechnet.<br />

l Alternativ ist bei der BUZ, PBUZ, EUZ, BEUZ und PBEUZ eine verzinsliche<br />

Ansammlung möglich, bei der RIZ und TZA der Todesfallsofortbonus.<br />

l Alternativ Fondsanlage (nur BUZ, PBUZ, EUZ, BEUZ, PBEUZ)<br />

Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />

des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />

HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum Ablauf der<br />

Versicherungsdauer werden die Fondsanteile fällig. Bewertungsstichtag ist<br />

der letzte Börsentag des Vormonats.<br />

Handelt es sich bei der Hauptversicherung um ein SIGGI-Produkt, werden<br />

die Überschüsse in den gleichen Fonds der Hauptversicherung angelegt.<br />

Diese werden in der Produktbeschreibung „SIGGI Allgemein“ genannt.<br />

l Im Leistungsfall werden bei der BUZ, PBUZ, EUZ, BEUZ und PBEUZ die<br />

<strong>Rente</strong>n jährlich erhöht (Bonusrente).<br />

Ausnahmen gibt es bei folgenden Zusatzversicherungen:<br />

BUZ/PBUZ/EUZ/BEUZ/PBEUZ/HRZ/WRZ zur BR<br />

Die Überschussanteile während der Ansparzeit werden zur Erhöhung der Leistungen<br />

aus der BR verwendet.<br />

Im BUZ-Leistungsfall werden die Überschussanteile für die Beitragsbefreiung zur<br />

Erhöhung der Altersrente verwendet. Die auf die BU-<strong>Rente</strong> entfallenden Überschussanteile<br />

führen zur jährlichen Erhöhung der BU-<strong>Rente</strong>.<br />

Im HRZ/WRZ-Leistungsfall nach <strong>Rente</strong>nbeginn bezieht sich der HRZ/WRZ-Prozentsatz<br />

auf die versicherte Altersrente/Gesamtrente ohne Sockel.<br />

Aus den dann jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonusrenten<br />

gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben.<br />

HRZ und WRZ (nicht bei BR)<br />

l Gewinnbonus<br />

Aus den jährlich anfallenden Überschüssen werden zusätzliche Bonussummen<br />

gebildet und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben.<br />

l Fondsanlage<br />

Die jährlich anfallenden Überschüsse werden entsprechend der Risikobereitschaft<br />

des Kunden in den Dachfonds (HANSAdynamic Class S,<br />

HANSAcentro Class S, HI Topselect W oder D) angelegt. Zum Leistungsbeginn<br />

werden die Fondsanteile fällig und erhöhen die <strong>Rente</strong>.<br />

Bewertungsstichtag ist der letzte Börsentag des Vormonats.<br />

Handelt es sich bei der Hauptversicherung um ein SIGGI-Produkt, werden<br />

die Überschüsse in den gleichen Fonds der Hauptversicherung angelegt.<br />

Diese werden in der Produktbeschreibung „SIGGI Allgemein“ genannt.<br />

Direktversicherung/Pensionskasse<br />

164<br />

SI Betriebliche<br />

<strong>Rente</strong>/SI Pensionskassenversorgung<br />

während der Ansparzeit<br />

l verzinsliche Ansammlung<br />

– Bildung eines Überschussguthabens, das jährlich verzinst wird<br />

– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn wird aus dem Überschussguthaben eine Zusatzrente<br />

gebildet, die die vereinbarte <strong>Rente</strong> erhöht<br />

– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an steuerlich anerkannte Hinterbliebene/Waisen<br />

oder einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) an<br />

steuerlich nicht anerkannte Personen


l Bonusrente<br />

– Bildung von zusätzlichen beitragsfreien <strong>Rente</strong>n (Bonusrenten), die jährlich<br />

dem Vertrag gutgeschrieben werden<br />

– Zum <strong>Rente</strong>nbeginn werden die Bonusrenten fällig und erhöhen die vereinbarte<br />

<strong>Rente</strong><br />

– Bei Tod in der Ansparzeit verfallen die Bonusrenten, wenn keine Hinterbliebenen-<br />

oder Waisenrenten-Zusatzversicherung eingeschlossen ist<br />

l Fondsanlage<br />

– Erwerb von Fondsanteilen<br />

– Geldwert der Fondsanteile zum <strong>Rente</strong>nbeginn erhöht die vereinbarte <strong>Rente</strong><br />

– Bei Tod in der Ansparzeit Verrentung an steuerlich anerkannte Hinterbliebene/Waisen<br />

oder einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR) für<br />

steuerlich nicht anerkannte Personen<br />

l Es kann ein Schlussüberschuss gewährt werden.<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit (Alter, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit)<br />

l Bonusrente<br />

Erhöhung der Gesamtrente um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten<br />

Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr.<br />

GIBL/GIPK<br />

während der Ansparzeit<br />

l Ab Vertragsbeginn werden dem Vertragsguthaben Zinsüberschüsse auf das<br />

Sicherungsvermögen gutgeschrieben<br />

während der <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

Verwendung bei konventioneller Verrentung:<br />

l Bonusrente<br />

Die (Gesamt)<strong>Rente</strong> steigt um einen jährlich festgelegten Prozentsatz,<br />

erstmals nach einem Jahr.<br />

l Bonusrente mit Sockel<br />

(nur möglich bei BZM): Ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines<br />

Sockels verwendet; der verbleibende Teile dient der jährlichen Steigerung der<br />

zuletzt gezahlten <strong>Rente</strong>.<br />

Verwendung bei fondsgebundener Verrentung:<br />

Das Vertragsguthaben wird teilweise im Wertsicherungsfonds SI SafeInvest<br />

angelegt. Kursgewinne des SI SafeInvest werden ab einer bestimmten<br />

Schwelle in <strong>Rente</strong>nerhöhungen umgewandelt. Außerdem werden Zinsüberschüsse<br />

auf das Sicherungsvermögen dem Vertragsguthaben gutgeschrieben.<br />

BBUV/BPBUV/BEUV<br />

während der Anwartschaft (vor Eintritt BU/EU)<br />

l verzinsliche Ansammlung:<br />

– Die jährlich entstehenden Überschüsse werden verzinslich angesammelt<br />

– Verwendung bei Tod der VP: Verrentung des angesammelten Überschussguthabens<br />

an Hinterbliebene/Waisen. Option: Kapitalzahlung.<br />

Personen, die steuerlich nicht bezugsberechtigt sein können, erhalten ein<br />

einmaliges Sterbegeld (höchstens 8.000 EUR).<br />

– Verwendung bei Vertragsablauf: Kapitalauszahlung an VP<br />

während des Leistungsbezuges (nach Eintritt BU/EU)<br />

l Bonusrente<br />

Jährliche Erhöhung der BU/EU-<strong>Rente</strong><br />

165


Zusatzversicherungen<br />

(BUZ, EUZ,<br />

BEUZ, HRZ, WRZ,<br />

SGZ)<br />

BUZ/EUZ/BEUZ<br />

während der Anwartschaft<br />

l Die laufenden Überschussanteile erhöhen die Überschussanteile aus Hauptversicherung<br />

und allen Zusatzversicherungen (außer SGZ).<br />

während des Leistungsbezuges<br />

l Bonusrente<br />

HRZ/WRZ: Die Verwendung der Überschussanteile entspricht der vereinbarten<br />

Verwendung für die Überschussanteile aus der Hauptversicherung.<br />

SGZ: Die Überschussanteile erhöhen die Überschussanteile aus der Hauptversicherung.<br />

166


Beitragsverrechnung<br />

Produkte der<br />

<strong>Leben</strong>sversicherung<br />

Kapitallebensversicherung<br />

(KLV)<br />

Todesfallversicherung<br />

(TFV)<br />

Risikolebensversicherung<br />

(RIV)<br />

Versicherung auf festen<br />

Termin (FT)<br />

l<br />

Fondsanlage<br />

l l l l<br />

l<br />

l<br />

l<br />

verzinsliche<br />

Ansammlung<br />

Todesfallsofortbonus<br />

Gewinnbonus<br />

Leistungsbonus<br />

Erlebensfallbonus<br />

l<br />

SI Produkte Ansparzeit <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

verzinsliche<br />

Ansammlung<br />

Bonusrente Fondsanlage Bonusrente<br />

Bonusrente<br />

mit Sockel<br />

fallende<br />

Bonusrente<br />

SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR) l l l l l<br />

SI Riester-<strong>Rente</strong> (RR) l l l l<br />

SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR) l l l l l<br />

SI Betriebliche <strong>Rente</strong><br />

(BE)<br />

l l l l<br />

SI Pensionskassenversorgung<br />

(PK)<br />

l l l l<br />

Bonusrente<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

(BUV)<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

Premium<br />

BUV (PBUV)<br />

Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

(EUV)<br />

PflegeEXKLUSIV<br />

(PFRV)<br />

PflegePREMIUM<br />

(PPFRV)<br />

verzinsliche<br />

Ansammlung<br />

vor Eintritt des Leistungsfalls<br />

Bonusrente<br />

Fondsanlage<br />

Produkte der<br />

Invaliditätsabsicherung<br />

Beitragsverrechnung<br />

l l l l<br />

l l l l<br />

l l l l<br />

l l l<br />

l l l<br />

im Leistungsfall<br />

Bonusrente<br />

mit Sockel<br />

fallende<br />

Bonusrente<br />

Betr. Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

(BBUV)<br />

Premium BBUV<br />

(BPBUV)<br />

Betr. Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />

(BEUV)<br />

l<br />

l<br />

l<br />

l<br />

l<br />

l<br />

l Standard<br />

l Alternative<br />

167


SIGGI-Produkte Ansparzeit <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

Fondsanlage Bonusrente Bonusrente mit fallende Bonusrente Fondsanlage<br />

Sockel<br />

Basis-<strong>Rente</strong> (GIBR) l l l l<br />

Riester-<strong>Rente</strong> (GIRR) l l l l<br />

Flexible <strong>Rente</strong> (GIFR) l l l l l<br />

Betriebliche LV (GIBL) l l l (BZM) l<br />

Pensionskassenversorgung<br />

(GIPK)<br />

l l l (BZM) l<br />

Zusatzprodukte Ansparzeit <strong>Rente</strong>nbezugszeit<br />

Bonusrente<br />

SI Flexible <strong>Rente</strong> (FR)<br />

Hinterbliebenenrenten-<br />

Zusatzversicherung (HRZ)<br />

Waisenrenten-<br />

Zusatzversicherung (WRZ)<br />

SI Basis-<strong>Rente</strong> (BR)<br />

Hinterbliebenenrenten-<br />

Zusatzversicherung (HRZ)<br />

verzinsliche<br />

Ansammlung<br />

Bonusrente<br />

Fondsanlage<br />

Gewinnbonus<br />

Bonusrente<br />

mit Sockel<br />

fallende<br />

Bonusrente<br />

l l l l l<br />

l l l l l<br />

l l l<br />

Waisenrenten-<br />

Zusatzversicherung (WRZ)<br />

Sterbegeld-<br />

Zusatzversicherung (SGZ)<br />

l l l<br />

l l l<br />

l Standard<br />

l Alternative<br />

168


Übersicht: Überschussverwendungsformen<br />

Zusatzprodukte<br />

verzinsliche<br />

Ansammlung<br />

Fondsanlage<br />

Bonusrente<br />

Beitragsverrechnung<br />

Todesfallsofortbonus<br />

Berufsunfähigkeits-<br />

l l l<br />

Zusatzversicherung (BUZ)<br />

Berufsunfähigkeits-Zusatzvers.<br />

l<br />

(BUZ) bzw. Kombinierte Berufs- und<br />

Erwerbsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung (BEUZ) zur<br />

SI Basis-<strong>Rente</strong><br />

Premium BUZ (PBUZ) l l l<br />

Kombinierte Berufs- und<br />

l l l<br />

Erwerbsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung (BEUZ)<br />

Kombinierte Premium Berufs- und<br />

l l l<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(PBEUZ)<br />

BUZ zu SIGGI Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung/SIGGI<br />

l<br />

l<br />

Pensionskassen-<br />

versorgung<br />

Premium BUZ zu SIGGI Betriebliche<br />

l l l<br />

<strong>Leben</strong>sversicherung/SIGGI Pensionskassenversorgung<br />

BUZ zu SI Betriebliche <strong>Rente</strong>/<br />

l<br />

l<br />

SI Pensionskassenversorgung<br />

Premium BUZ zu SI Betriebliche<br />

l l l<br />

<strong>Rente</strong>/SI Pensionskassenversorgung<br />

Kombinierte Berufs- und<br />

l l l<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(BEUZ) zur SI Betriebliche<br />

<strong>Rente</strong>/SI Pensionskassenversorgung<br />

Kombinierte Premium Berufs- und<br />

l l l<br />

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />

(PBEUZ) zur SI Betriebliche<br />

<strong>Rente</strong>/SI Pensionskassenversorgung<br />

Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

l l l<br />

(EBUV)<br />

Erwerbsunfähigkeits-<br />

l l l<br />

Zusatzversicherung (EUZ)<br />

EUZ zu SIGGI Betriebliche <strong>Leben</strong>sversicherung/SIGGI<br />

l<br />

l<br />

Pensionskassen-<br />

versorgung<br />

EUZ zu SI Betriebliche <strong>Rente</strong>/<br />

l l l<br />

SI Pensionskassenversorgung<br />

Risiko-Zusatzversicherung (RIZ) l l<br />

Ergänzende Kinderinvalidität (EKID) l l<br />

Todesfall-Zusatzversicherung in der<br />

Ansparzeit (TZA) zur GIFR<br />

l<br />

l<br />

l Standard<br />

l Alternative<br />

169


11. Steuerliche Behandlung der privaten und betrieblichen Altersversorgung<br />

Das Kennzeichen des Alterseinkünftegesetzes ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dabei werden<br />

prinzipiell die Beiträge von Basisprodukten von Jahr zu Jahr zunehmend steuerlich entlastet, während<br />

die Leistungen - das sind stets <strong>Rente</strong>n - ebenfalls jährlich zunehmend einkommensteuerpflichtig werden.<br />

Erfasst werden auch alle Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen. Die Steuerentlastung<br />

der Beiträge führt zu Einkommensteuerausfällen im Bundeshaushalt. Daher müssen Teile des gesamten<br />

Steuersystems neu geordnet werden. Um die daraus resultierenden Belastungen aufzufangen und um<br />

alle Bürger steuerlich möglichst gerecht zu behandeln, gibt es Übergangsfristen bis zum Jahr 2040. – Es<br />

gilt weiterhin - bis 2019 - die sog. Günstigerprüfung. Sie wurde rückwirkend modifiziert, so dass sich Beiträge<br />

zur Basisversorgung im abzugsfähigen Rahmen immer steuerlich auswirken.<br />

Das Interesse unserer Kunden wird sich in Zukunft auf die steuerlichen Auswirkungen richten. Hierfür steht<br />

Ihnen der LV-/bAV-Beratungsassistent zur Unterstützung zur Verfügung.<br />

In den einzelnen Produktbeschreibungen finden Sie Hinweise zur steuerlichen Behandlung der Beiträge<br />

und Leistungen aller LV-Produkte.<br />

I. Private Versorgung<br />

1. Basisprodukte (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG)<br />

Basisprodukte sind Leibrenten. Sie sind auf das <strong>Leben</strong> einer versicherten Person bezogen und entfallen<br />

bei deren Tod. Dazu gehören die Leistungen der GRV und der berufsständischen Versorgungswerke (z.B.<br />

Bayerische Ärzteversorgung, Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern). Die entsprechenden Produkte<br />

der <strong>Leben</strong>sversicherer sind in erster Linie Altersrenten, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:<br />

tatsächliches <strong>Rente</strong>nbeginnalter mind. 60 Jahre, Ausschluss von Übertragung, Beleihung, Veräußerung,<br />

Kapitalisierung, Vererbung. Zulässige Zusatzversicherungen, die ebenfalls Leibrenten leisten, sind BUZ/<br />

PBUZ, EUZ, HRZ an Ehegatten und WRZ an kindergeldberechtigte Kinder. Der auf die Altersver-sorgung<br />

entfallende Beitragsanteil muss mehr als 50% betragen.<br />

1.1. Beiträge (§ 10 Abs. 3 EStG)<br />

Abzugsfähig sind in 2011 höchstens 72 % von 20.000 EUR (Ehepaare: 40.000 EUR) der Gesamtbeiträge<br />

abzüglich vollem Arbeitgeberanteil zur GRV. Der Anteil der abzugsfähigen Beiträge steigt um jährlich 2<br />

%-Punkte und erreicht in 2025 100 %.<br />

Beispiel<br />

Angestellter, ledig, Jahresgehalt 40.000 EUR, GRV-Beitragssatz 19,9 % (Beitragssatz 2010)<br />

1. Wieviel Euro kann unser Interessent von seinen GRV-Beiträgen absetzen<br />

Gesamter GRV-Beitrag<br />

davon 72 %<br />

abzügl. AG-Beitrag<br />

steuerlich abzugsfähiger AN-Beitrag zur GRV<br />

7.960 EUR<br />

5.731 EUR<br />

- 3.980 EUR<br />

=1.751 EUR<br />

Der Interessent kann von seinen GRV-Beiträgen 1.751 EUR absetzen.<br />

170


2. Wieviel kann noch zusätzlich abgesetzt werden<br />

max. 72 % von 20.000 EUR =<br />

abzügl. AG-Beitrag zur GRV<br />

abzügl. abzugsfähiger AN-Beitrag zur GRV<br />

= max. abzugsfähiger Beitrag zur privaten Basisversorgung<br />

3. Welcher Beitragsaufwand ist dazu erforderlich<br />

14.400 EUR<br />

- 3.980 EUR<br />

- 1.751 EUR<br />

= 8.669 EUR<br />

Höchstaufwand<br />

Abzügl. GRV-Gesamtbeitrag<br />

Höchstaufwand privaten Basisversorgung<br />

20.000 EUR<br />

- 7.960 EUR<br />

= 12.040 EUR<br />

Der erforderliche Beitragsaufwand beträgt 12.040 EUR; davon 72 % ergibt den<br />

höchstmöglichen Abzug von 8.669 EUR. (siehe Ziff. 2)<br />

1.2. <strong>Rente</strong>n (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG)<br />

Der einkommensteuerpflichtige Anteil einer GRV- oder Basis-<strong>Rente</strong> hängt vom Jahr des <strong>Rente</strong>nbeginns und<br />

von der Höhe der Jahresrente im ersten vollen Kalenderjahr ab. Für 2011 beträgt er 62 %. Bis 2020 steigt<br />

er um 2 %-Punkte jährlich auf 80 %, um anschließend um jährlich 1 %-Punkt auf<br />

100 % bis 2040 zu steigen. – Der steuerfrei bleibende Teil wird dauerhaft als Betrag festgeschrieben;<br />

Erhöhungen sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Auch für BU/EU- und Hinterbliebenenrenten in<br />

Verbindung mit einer (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong> gelten diese steuerlichen Regelungen.<br />

Beispiel:<br />

Ein Arbeitnehmer geht im August 2011 in <strong>Rente</strong>. Er erhält monatlich 1.500 EUR. Die <strong>Rente</strong> steigt zum<br />

01. Juli 2012 auf 1.530 EUR und zum 01. Juli 2013 auf 1.570 EUR.<br />

Wie wird diese <strong>Rente</strong> besteuert<br />

In 2011 beträgt der Besteuerungsanteil 62 % (2009: 58%, 2010: 60%).<br />

In 2012<br />

6 x 1.500 EUR<br />

6 x 1.530 EUR<br />

Summe<br />

x 62 %<br />

Abzügl. Werbungskosten-Pauschalbetrag<br />

Abzügl. Sonst. Vorsorgeaufwendungen (KV)<br />

abzügl. Sonstige Sonderausgaben<br />

Zu versteuerndes Einkommen<br />

Einkommensteuer *<br />

9.000 EUR<br />

+ 9.180 EUR<br />

=18.180 EUR<br />

*Für die restliche Laufzeit der <strong>Rente</strong> wird ein Freibetrag von 6.908 EUR<br />

festgeschrieben (18.180 EUR – 11.272 EUR).<br />

11.272 EUR<br />

- 102 EUR<br />

- 1.900 EUR<br />

- 36 EUR<br />

= 9.234 EUR<br />

EUR<br />

171


In 2013<br />

6 x 1.530 EUR<br />

6 x 1.570 EUR<br />

Summe<br />

Abzügl. Freibetrag<br />

Abzügl. Werbungskosten-Pauschalbetrag<br />

Abzügl. Sonst. Vorsorgeaufwendungen (KV)<br />

Abzügl. Sonstige Sonderausgaben<br />

Zu versteuerndes Einkommen<br />

Einkommensteuer *<br />

9.180 EUR<br />

+ 9.420 EUR<br />

=18.600 EUR<br />

* Berechnung lt. Grundtabelle 2010; Solidaritätszuschlag fällt nicht an<br />

6.908 EUR<br />

- 102 EUR<br />

- 1.900 EUR<br />

- 36 EUR<br />

= 9.654 EUR<br />

EUR<br />

2. Riester-<strong>Rente</strong> (AVmG)<br />

Die Riester-<strong>Rente</strong> hat ähnliche Eigenschaften wie Basisprodukte und soll den Ausbau der privaten <strong>Rente</strong>nergänzung<br />

fördern. Dazu werden als Anreiz Zulagen bzw. Steuervergünstigungen gewährt, die mit dem<br />

jeweiligen Beitrag verrechnet werden, wodurch der tatsächlich zu zahlende Eigenbeitrag deutlich geringer<br />

ausfällt. Dabei gilt stets die günstigere Regelung. Außerdem erhalten seit 2008 alle Förderberechtigten, die<br />

zu Beginn des Kalenderjahres das 25. <strong>Leben</strong>sjahr noch nicht vollendet haben, einmalig einen sog. Berufseinsteiger-Bonus<br />

von 200 EUR.– Der Förderung der Sparphase steht die steuerliche Belastung in der<br />

<strong>Rente</strong>nbezugsphase gegenüber: Diese <strong>Rente</strong>n sind voll zu versteuern.<br />

2.1. Beiträge (§ 10a Abs.1 und 2 EStG)<br />

2.1.1. Zulagen<br />

Zulagen werden pro Person gewährt. Jeder Versicherungsnehmer hat Anspruch auf eine Grundzulage;<br />

Ehepartner haben einen eigenen Anspruch. Eine Kinderzulage wird nur einmal pro Elternpaar gewährt. Sie<br />

geht an die Mutter, sofern kein gemeinsamer Antrag auf Zulagen von den Ehegatten gestellt wird.<br />

Jahr Grundzulage Kinderzulage für vor 2008<br />

geborene Kinder<br />

seit 2008 154 EUR 185 EUR 300 EUR<br />

Kinderzulage für ab 2008<br />

geborene Kinder<br />

Voraussetzung ist, dass die Eigenbeiträge – vermindert um die Zulage/n - in voller Höhe gezahlt werden.<br />

Wird weniger gezahlt als begünstigt ist, so werden die Zulagen anteilig gekürzt.<br />

Jahr Eigenbeitrag *<br />

seit 2008<br />

4 % (max. 2.100 EUR abzügl. Zulagen, mind. jedoch 60 EUR)<br />

* bezogen auf sozialversicherungspflichtige Einnahmen des Vorjahres<br />

Beispiel für 2012<br />

Arbeitnehmer, verheiratet, 2 Kinder, Ehefrau nicht erwerbstätig, Steuerklasse III/2, Jahresgehalt 2011<br />

40.000 EUR, in 2012: 41.000 EUR<br />

172<br />

Jahresgehalt 2011<br />

Mindesteigenbeitrag 4 %<br />

Zulage Ehemann<br />

Zulage Ehefrau *<br />

Zulagen für Kinder<br />

Regelbeitrag<br />

* eigener Vertrag erforderlich<br />

40.000 EUR<br />

1.600 EUR<br />

- 154 EUR<br />

- 154 EUR<br />

- 370 EUR<br />

= 922 EUR


2.1.2. Sonderausgabenabzug<br />

Als Sonderausgaben können – unabhängig von der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen –<br />

folgende Altersversorgungsbeiträge (Eigenbeiträge und Zulagen) steuerlich geltend gemacht werden.<br />

Jahr<br />

seit 2008<br />

Höchstbeitrag<br />

2.100 EUR<br />

Beispiel für 2010<br />

Jahresgehalt 2010<br />

41.000 EUR<br />

Altersvorsorgebeiträge (inkl. Zulagen) 1.600 EUR<br />

(Maximal 2.100 EUR sind als Sonderausgaben abzugsfähig.)<br />

Einkommensteuerersparnis *<br />

408 EUR<br />

Abzüglich Zulagen<br />

- 678 EUR<br />

Erstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung = 0 EUR *<br />

* Berechnung laut Splittingtabelle 2010; Solidaritätszuschlag fällt nicht an<br />

Fazit: AVmG-Produkte wie (SIGGI) Riester-<strong>Rente</strong> sind besonders für zwei Kundengruppen interessant. Die<br />

erste hat hohe Ansprüche auf Zulagen; das sind Kunden auf unterem und mittlerem Einkommensniveau mit<br />

mehreren Kindern. Die zweite Gruppe erzielt überdurchschnittliche Einkommen und profitiert so von hohen<br />

Steuerersparnissen.<br />

2.2. Leistungen (§ 22 Nr. 5 EStG)<br />

Riester-<strong>Rente</strong>n und einmalige Kapitalzahlungen sind voll einkommensteuerpflichtig.<br />

2.3. Wohnriester (Eigenheimrentengesetz)<br />

Das in einem Altersvorsorgevertrag angesammelte Kapital kann förderunschädlich zur Anschaffung oder<br />

Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung, zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung oder zum<br />

Erwerb von Genossenschaftspflichtanteilen entnommen werden.<br />

Das entnommene Kapital wird jährlich fiktiv mit 2 % verzinst. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird dieser<br />

Betrag entweder als Einmalbetrag (mit 30 %-igem Abschlag) oder gleichmäßig verteilt bis zur Vollendung<br />

des 85. <strong>Leben</strong>sjahres besteuert.<br />

3. Kapitalanlageprodukte (inkl. TFV)<br />

3.1. Beiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a und b EStG)<br />

Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden.<br />

3.2. Leistungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)<br />

3.2.1 Todesfallleistungen<br />

Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

3.2.2. Kapitalzahlungen<br />

Wird eine Kapitalzahlung im Erlebensfall, bei Rückkauf oder Verkauf fällig, so sind 50 % der Erträge einkommensteuerfrei,<br />

wenn<br />

– der Versicherungsnehmer bzw. die bezugsberechtigte Person mind. 60 Jahre alt ist<br />

– die Vertragsdauer mind. 12 Jahre beträgt und<br />

– ein Mindesttodesfallschutz gegeben ist.<br />

Die Vorschriften zum Mindesttodesfallschutz betreffen die Produkte KLV(A) und TFV; entsprechende Hinweise<br />

sind in die jeweiligen Produktbeschreibungen aufgenommen worden. Von den Erträgen (Ausnahme<br />

beim Verkauf) muss die Versicherungsgesellschaft 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszu-<br />

173


schlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.<br />

Durch die Kapitalertragsteuerpflicht „an der Quelle“ ist die Einkommensteuerpflicht der voll steuerpflichtigen<br />

Erträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Eine Angabe der Erträge in der Einkommensteuererklärung<br />

ist nicht erforderlich, sondern nur dann sinnvoll, wenn der Spitzensteuersatz unter 25 % liegt (zu<br />

versteuerndes Einkommen unter 15.000 EUR/30.000 EUR p.a.).<br />

Wenn die Erträge nur zu 50 % der Besteuerung unterliegen, muss die Kapitalertragsteuer trotzdem auf den<br />

vollen Ertrag erhoben werden. In diesem Fall hat die Kapitalertragsteuer keine abgeltende Wirkung. Um<br />

nur den halben Ertrag zum individuellen Steuersatz zu versteuern, muss der Kunde den vollen Ertrag in<br />

seiner Einkommensteuererklärung angeben. Dann werden die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge auf die<br />

Steuerschuld angerechnet.<br />

Die Erträge errechnen sich aus der vollen oder halben Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe<br />

der gezahlten Beiträge inkl. der für Todesfallleistungen wie z.B. RIZ, HRZ, aber ohne die Beiträge für<br />

BUZ/PBUZ und EUZ.<br />

Beispiel:<br />

Ablaufleistung: 100.000 EUR, Beiträge: KLV: 45.000 EUR, RIZ: 5.000 EUR (netto),<br />

BUZ: 13.000 EUR (netto)<br />

Ablaufleistung 100.000 EUR<br />

- KLV-Beiträge - 45.000 EUR<br />

- Beiträge zur RIZ - 5.000 EUR<br />

= Ertrag = 50.000 EUR<br />

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer <strong>Leben</strong>sversicherung sind ab 01.01.2009 einkommensteuerpflichtig.<br />

Für das Versicherungsunternehmen besteht keine Verpflichtung, Kapitalertragsteuer (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) abzuziehen. Vielmehr muss die Gesellschaft diesen Vorgang<br />

beim Wohnsitzfinanzamt des Kunden (= alter VN) melden. Der Kunde muss den Veräußerungsgewinn im<br />

Rahmen seiner Einkommensteuererklärung deklarieren; die Besteuerung erfolgt dann mit dem Abgeltungsteuersatz<br />

von 25% zuzügl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.<br />

3.2.3. Alters- und Hinterbliebenenrenten (§ 22 Nr.1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG)<br />

Altersrenten aus FR und SIGGI Flexible <strong>Rente</strong> sowie Hinterbliebenenrenten sind mit dem Ertragsanteil zu<br />

versteuern.<br />

Alter bei <strong>Rente</strong>nbeginn in Jahren 58 59 60/61 62 63 64 65/66<br />

Ertragsanteil in % 24 23 22 21 20 19 18<br />

4. BUV, PBUV, EBUV, DUV, EDUV, EUV, RIV, EKID, EVS, PFRV, PPFR und<br />

Zusatzversicherungen<br />

4.1. Beiträge (§ 10 Abs. 4 EStG)<br />

Beiträge zu den o.g. Produkten sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Es gelten jedoch die nachträglich<br />

aufgeführten Höchstbeträge.<br />

Neben den genannten Produkten zählen hierzu nur die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Krankenund<br />

Pflegepflichtversicherung. Personen, die keinen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten (z.B.<br />

Selbstständige und Freiberufler), können bis zu 2.800 EUR als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen;<br />

ansonsten beträgt der Höchstbetrag 1.900 EUR. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist die Höhe der<br />

Abzugsbeträge für jeden separat zu ermitteln. Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes sind jedoch<br />

mindestens die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bzw. die Beiträge für einen<br />

174


Basiskrankenversicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung sowie die Beiträge<br />

zur Pflegepflichtversicherung steuerlich abzugsfähig.<br />

4.2. Leistungen<br />

4.2.1. RIZ/V, EVS<br />

Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei.<br />

4.2.2. BUZ/V, EBUV, PBUZ/V, EUZ/V, DUZ/V, EDUV, EKID, WRZ (§ 22 Nr. 1 Satz 3<br />

Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG in Verbindung mit § 55 Abs. 2<br />

EStDV)<br />

<strong>Rente</strong>n sind mit dem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig.<br />

Dauer der <strong>Rente</strong> in Jahren 25 20 15/14 10 5 2<br />

Ertragsanteil in % 26 21 16 12 5 1<br />

4.2.3. Pflegerenten (§ 3 Nr. 1 a EStG)<br />

Pflegerenten sind steuerfrei.<br />

4.2.4. BUZ, PBUZ, DUZ, EUZ, HRZ, WRZ in Verbindung mit einer (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong><br />

Für BU-/PBU-/DU-/EU-/HRZ-/WRZ-<strong>Rente</strong>n in Verbindung mit einer (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong><br />

gelten dieselben steuerlichen Regelungen wie für die (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong> (siehe 1.2.).<br />

Hinweis: Eine EBUV/EDUV zur (SIGGI) Basis-<strong>Rente</strong> wird steuerlich nicht anders behandelt<br />

als eine EBUV in Ergänzung zu irgendeinem anderen Produkt.<br />

5 Weitere Hinweise: Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer<br />

Versicherungsleistungen, die nicht an den Versicherungsnehmer erbracht werden, unterliegen<br />

grundsätzlich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Es gelten jedoch –je nach Verwandtschaftsgrad-<br />

unterschiedlich hohe Freibeträge, sodass in vielen Fällen keine Steuer<br />

anfällt.<br />

Bei gegenseitiger Absicherung in <strong>Leben</strong>spartnerschaften sollte darauf geachtet werden,<br />

dass VN und Bezugsberechtigter identisch sind.<br />

II. Direktversicherung/Pensionskasse<br />

1. Allgemeines<br />

Direktversicherungen bzw. Pensionskassenversicherungen sind <strong>Leben</strong>sversicherungen, die<br />

vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer und Beitragszahler) zur Versorgung des Arbeitnehmers<br />

(Versicherte Person und Bezugsberechtigter) abgeschlossen werden. Die Beiträge<br />

aufgrund von Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2004 erteilt werden, können in den<br />

Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gezahlt werden. Erst die <strong>Rente</strong>n (oder ggf. das<br />

Kapital bei Ausübung der Kapitaloption) in der Leistungsphase sind steuerpflichtig (nachgelagerte<br />

Besteuerung).<br />

2. Steuerliche Behandlung der Beiträge beim Arbeitgeber<br />

Betrieblich veranlasste Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung sind Betriebsausgaben.<br />

Das gilt auch für die Beitragszahlungen für Direktversicherungen bzw. an die<br />

Pensionskasse (§ 4 Abs. 4 in Verbindung mit § 4b und 4c EStG). Auch Beiträge für den<br />

175


Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und für den mitarbeitenden Ehegatten können als Betriebsausgaben<br />

geltend gemacht werden, wenn die betriebliche Veranlassung anerkannt ist.<br />

3. Steuerliche Förderung der Beiträge beim Arbeitnehmer<br />

Die Beiträge des Arbeitgebers in die Direktversicherung bzw. an die Pensionskasse stellen Arbeitslohn dar<br />

und unterliegen damit grundsätzlich der Lohn- bzw. Einkommensteuerpflicht. Die Aufwendungen werden jedoch<br />

gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerlich gefördert, indem die Beiträge bis zu 4 Prozent der jeweils gültigen<br />

Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei<br />

bleiben.<br />

Die Grenze für die steuerfreie Dotierung gemäß § 3 Nr. 63 EStG erhöht sich um einen Festbetrag von bis<br />

zu 1.800 EUR jährlich, soweit keine Beiträge nach § 40b EStG a.F. aufgrund einer Altzusage pauschalversteuert<br />

wird.<br />

4. Versteuerung der Versorgungsleistungen<br />

Soweit Versorgungsleistungen (als <strong>Rente</strong> oder im Rahmen der Kapitaloption als Einmalkapitalzahlung) aus<br />

steuerfreien Beitragsleistungen gemäß § 3 Nr. 63 EStG bestehen, werden diese im Zeitpunkt der Auszahlung<br />

als „Sonstige Einkünfte“ voll besteuert (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Die Erträge mindern sich um den<br />

Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG) und ggf. um den Altersentlastungsbetrag (§ 24a<br />

EStG).<br />

5. Übergangsregelungen für Versorgungszusagen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurden<br />

Aus Vertrauensschutzgründen bleibt die vor dem 01.01.2005 geltende Möglichkeit der Pauschalversteuerung<br />

der Beiträge gemäß § 40b EStG a.F. bestehen.<br />

Beiträge, die aufgrund einer Versorgungszusage, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurde, geIeistet werden,<br />

kann der Arbeitgeber weiterhin bis zu einer Höhe von 1.752 EUR jährlich mit 20 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer) pauschal versteuern.<br />

Einzelheiten finden Sie in den PDF-Fachmerkblättern 22088xx (steuerliche Behandlung der Direktversicherung),<br />

22089xx (steuerliche Behandlung der Pensionskassenversorgung) und 22103xx<br />

(Sozialversicherung).<br />

176


12. Schutz der privaten Altersversorgung vor Pfändung oder bei<br />

Insolvenz und bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />

12.1 Schutz vor Pfändung oder bei Insolvenz<br />

Das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ ist am 31.03.2007 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes<br />

ist es, privates Altersvorsorgevermögen im Fall der Pfändung oder bei Insolvenz besser als bisher vor<br />

dem Zugriff der Gläubiger zu schützen. Dies ist besonders für Selbstständige wichtig, deren private Altersversorgung<br />

in der Vergangenheit unzureichend geschützt war und Gläubiger in der Regel hierauf unbegrenzt<br />

zugreifen konnten.<br />

Schutz der privaten Altersversorgung<br />

Sollen die Ansprüche aus privaten <strong>Leben</strong>s- oder <strong>Rente</strong>nversicherungen vor einer Pfändung oder bei<br />

Insolvenz geschützt werden, ist eine Umwandlung von bereits bestehenden Versicherungen in pfändungsgeschützte<br />

Verträge erforderlich. Das bedeutet: Eine Kapitallebensversicherung muss in eine pfändungsgeschützte<br />

private <strong>Rente</strong>nversicherung umgewandelt werden, da der Pfändungsschutz eine Kapitalzahlung<br />

für den Erlebensfall nicht zulässt. Mögliche Nachteile: Die Umwandlung einer Kapitallebensversicherung in<br />

eine private <strong>Rente</strong>nversicherung führt steuerlich zum Umwandlungszeitpunkt zu einem Zufluss der Zinserträge<br />

und damit ggf. zu einer Versteuerung. Grund: Der ursprüngliche Vertrag gilt steuerlich als beendet.<br />

Außerdem kann ein geänderter Rechnungszins oder Veränderungen durch ein neues Tarifwerk zu weiteren<br />

Nachteilen führen.<br />

Sollen für eine private <strong>Rente</strong>nversicherung die Pfändungsfreibeträge genutzt werden, ist ggf. zunächst<br />

eine Anpassung des Vertrages an die gesetzlichen Vorgaben notwendig:<br />

l <strong>Rente</strong>nbeginn nicht vor dem 60. Lj.<br />

l Nur laufende <strong>Rente</strong>nzahlungen zulässig -<br />

Ausnahme: Kapitalzahlung für den Todesfall erlaubt<br />

l Bezugsrecht nur für Hinterbliebene zulässig<br />

l Versicherungsnehmer ist gleichzeitig versicherte Person<br />

Zusätzlich muss die Verfügung über die Ansprüche aus dem Vertrag durch Kündigung, Beleihung, Verpfändung<br />

oder Abtretung in Form einer vertraglichen Vereinbarung unwiderruflich ausgeschlossen werden.<br />

Grund für diese Vorgaben: Der Gesetzgeber will nur „echte“ private Alters- und Hinterbliebenenversorgungen<br />

schützen.<br />

SIGNAL IDUNA Verfügungsverzicht<br />

Um SIGNAL IDUNA-Verträge vor Pfändung oder bei Insolvenz zu schützen, müssen bestehende Kapitallebensversicherungen<br />

zunächst in private <strong>Rente</strong>nversicherungen umgewandelt werden, die den gesetzlichen<br />

Regelungen entsprechen (siehe oben). Bereits bestehende private <strong>Rente</strong>nversicherungen sind ggf. ebenfalls<br />

den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Zusätzlich ist es erforderlich, für die mit uns abgeschlossenen<br />

Verträge einen sog. Verfügungsverzicht unwiderruflich zu vereinbaren. Grundsätzlich sollte eine solche<br />

Schutzmaßnahme nicht sofort bei Vertragsabschluss getroffen werden. Der Versicherungsnehmer verzichtet<br />

ansonsten von Beginn an auf Flexibilität, die für seinen späteren Finanzbedarf wichtig sein kann. Ausnahme:<br />

Für Selbstständige mit hohem Unternehmerrisiko kann es evt. sinnvoll sein, einen Verfügungsverzicht<br />

für die private Altersversorgung gleich bei Vertragsabschluss mit der SIGNAL IDUNA zu vereinbaren.<br />

Private <strong>Leben</strong>s- und <strong>Rente</strong>nversicherungen können so in der Ansparphase bis zu 238.000 EUR (Rückkaufswert)<br />

abgesichert werden. Aber auch Leistungen, die darüber hinausgehen, sind in einem begrenzten<br />

Umfang geschützt. Erst ab einem Betrag ab 714.000 EUR unterliegen übersteigende Beträge vollständig<br />

der Pfändung bzw. fallen vollständig in die Insolvenzmasse. In der Leistungsphase sind laufende private<br />

<strong>Rente</strong>n wie Arbeitseinkommen geschützt (mindestens 989,99 EUR mtl. für alle relevanten Einkünfte). Sind<br />

unterhaltspflichtige Personen zu versorgen, ist der zuletzt genannte Freibetrag entsprechend höher.<br />

177


Schutz auch ohne Verfügungsverzicht<br />

Für folgende Vertragsformen ist kein Verfügungsverzicht erforderlich:<br />

l Verträge der betrieblichen Altersversorgung<br />

l Basisrenten im staatlich geförderten Umfang<br />

l Riesterrenten im staatlich geförderten Umfang<br />

12.2 Schutz bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />

Wer Arbeitslosengeld II beantragt, muss seine „Bedürftigkeit“ nachweisen. Das bedeutet: Vor Bewilligung<br />

der Leistung ist eventuell vorhandenes Vermögen zu verwerten, wenn der so genannte Grundfreibetrag<br />

überschritten wird. Dieser beträgt 150 EUR je vollendetem <strong>Leben</strong>sjahr des Antragstellers und 150 EUR<br />

für jedes <strong>Leben</strong>sjahr seines Partners (Ehepartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, eingetragene<br />

<strong>Leben</strong>spartnerschaft), mindestens aber jeweils 3.100 EUR pro Person. Kinder zählen bei der Ermittlung<br />

des Freibetrages nicht mit. So bleiben - je nach Geburtsjahrgang - bis zu 10.050 EUR pro Person bzw.<br />

20.100 EUR pro Paar von der Verwertung ausgenommen (Übergangsregelung: Für Antragsteller, die vor<br />

dem 01.01.1948 geboren sind, sowie für deren Partner, sofern diese ebenfalls vor dem 01.01.1948<br />

geboren sind, beträgt der Grundfreibetrag 520 EUR pro <strong>Leben</strong>sjahr, maximal 33.800 EUR pro Person).<br />

Altersvorsorgefreibetrag<br />

Neben dem Grundfreibetrag, der für alle Vermögenswerte einschließlich privater Altersvorsorge gilt, gibt es<br />

ausschließlich für privates Altersvorsorgevermögen (z. B. private <strong>Leben</strong>s- oder <strong>Rente</strong>nversicherungen, die<br />

mind. auf das Endalter 60 abgeschlossen sind) einen zusätzlichen Freibetrag (Altersvorsorgefreibetrag).<br />

Dieser beträgt 750 EUR je vollendetem <strong>Leben</strong>sjahr des Antragstellers und seines Partners. Somit bleiben<br />

- je nach Geburtsjahrgang - bis zu 50.250 EUR pro Person bzw. 100.500 EUR pro Paar von der Verwertung<br />

ausgenommen. Für die Nutzung des zusätzlichen Freibetrages ist es erforderlich, dass zwischen der<br />

SIGNAL IDUNA und dem Kunden ein sog. „Verwertungsausschluss“ vereinbart wird. Hierdurch können<br />

private <strong>Leben</strong>s- oder <strong>Rente</strong>nversicherungen vor Ablauf des Vertrages (Mindestendalter 60) nicht gekündigt,<br />

nicht beliehen, nicht verpfändet und nicht abgetreten werden. Für privates Altersvorsorgevermögen, das<br />

über den zusätzlichen Freibetrag hinausgeht, kann ergänzend der Grundfreibetrag genutzt werden, soweit<br />

dieser nicht bereits durch andere Vermögenswerte ausgeschöpft ist. Das bedeutet: Ehepaare, eheähnliche<br />

Gemeinschaften und eingetragene <strong>Leben</strong>spartnerschaften können so ihre gesamten privaten <strong>Leben</strong>s- und<br />

<strong>Rente</strong>nversicherungen - je nach Geburtsjahrgang - bis zu max. 120.600 Euro (Grundfreibetrag und zusätzlicher<br />

Freibetrag) vor einer Anrechnung schützen (Grundlage hierfür sind die Rückkaufswerte).<br />

Härtefallregelung<br />

Private <strong>Leben</strong>s- und <strong>Rente</strong>nversicherungen müssen nicht verwertet werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />

auf ALG II der Rückkaufswert des Vertrages die Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge<br />

um mehr als 10 Prozent unterschreitet.<br />

Kinderfreibetrag<br />

Die zur Gruppe der künftigen Arbeitslosengeld II-Empfänger gehörenden Kinder erhalten ab Geburt einen<br />

Vermögensfreibetrag von 3.100 EUR. Dies bedeutet, dass jedes zu berücksichtigende Vermögen – sei<br />

es Sparvermögen oder etwa eine Versicherung auf festen Termin (z. B. für die Ausbildung eines Kindes,<br />

Enkels, Patenkindes) – in dieser Höhe bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II geschützt bleibt, also<br />

nicht berücksichtigt wird. Bei der Versicherung auf festen Termin gilt dieser Freibetrag nur, wenn das Kind<br />

berechtigt ist, diesen Vertrag zu verwerten, weil z. B. der Versicherungsnehmer vorzeitig verstirbt.<br />

Keine Anrechnung<br />

Leistungen aus folgenden Verträgen unterliegen nicht der Verwertungspflicht:<br />

178<br />

l Verträge der betrieblichen Altersversorgung (Besonderheiten sind zu beachten)<br />

l Basisrenten im staatlich geförderten Umfang<br />

l Riesterrenten im staatlich geförderten Umfang<br />

l Befreiende <strong>Leben</strong>s- und <strong>Rente</strong>nversicherungen (z. B. für Selbstständige mit einem Auftraggeber<br />

nach § 231 SGB VI)<br />

l <strong>Rente</strong>nversicherungen ohne Todesfallleistung („Single-Produkte“), wenn die gesetzlichen Voraussetzungen<br />

erfüllt sind


13. Besonderheiten zu Kollektivvereinbarungen<br />

− Kollektivvertrag (KOV)<br />

− Kollektivrahmenvertrag (KRV)<br />

− IDUNA <strong>Leben</strong> (IL)<br />

− SIGNAL IDUNA PENSIONSKASSE (SIPK)<br />

Beschreibung der Produktgruppen Classic, Business und Collect<br />

1 „Auf einen Blick IL“: Voraussetzungen bzw. mögliche Vertragspartner von<br />

KOV + KRV<br />

A B C D E<br />

1 Kollektivpartner*) Firmen AG-<br />

Vereinigungen<br />

Versorgungswerke Berufs-<br />

Verbände<br />

Sonstige<br />

Vereine<br />

2 Absolute Mindestbeteiligung<br />

**)<br />

und Produktgruppen<br />

KOV (Classic,<br />

Business oder Collect)<br />

10 Arbeitnehmer oder<br />

4 AN mit Gesamtjahresbeitrag<br />

mind. 5.000 EUR (Business<br />

und Collect) bzw. ab<br />

8.000 EUR (Classic)<br />

Hinweis: Business ist nur<br />

bei erhöhtem Beratungsaufwand<br />

und Collect nur bei<br />

besonders hohem Beratungsaufwand<br />

zulässig.<br />

KOV<br />

(Classic)<br />

10 AN<br />

mindestens<br />

1 AN pro Firma<br />

Ausnahme:<br />

Alleinmeister<br />

KOV<br />

(Classic)<br />

10 AN<br />

mindestens 1 AN<br />

pro Firma<br />

Ausnahme:<br />

Alleinmeister<br />

Grundsätzlich 7<br />

Arbeitgeber<br />

KOV<br />

(Classic)<br />

100<br />

Mitglieder<br />

KOV<br />

(Classic oder<br />

Business)<br />

100<br />

Mitglieder<br />

Hinweis:<br />

Classic grds.<br />

erst ab einer<br />

Gesamt-VS von<br />

500.000 EUR<br />

KRV (Business oder<br />

KRV<br />

KRV<br />

KRV<br />

KRV nicht<br />

Collect)<br />

(Collect)<br />

(Collect)<br />

(Collect)<br />

möglich<br />

10 AN und Gesamt-<br />

10 AN und<br />

10 AN und Gesamt-<br />

100 Mit-<br />

jahresbeitrag 15.000 EUR<br />

Gesamtjahres-<br />

jahresbeitrag<br />

glieder und<br />

Hinweis: Business muss grds.<br />

beitrag 15.000<br />

15.000 EUR<br />

Gesamtjah-<br />

ab 18.750 EUR Gesamtjahres-<br />

EUR<br />

resbeitrag<br />

beitrag angeboten werden.<br />

120.000 EUR<br />

179


A B C D E<br />

3 Gesundheitsprüfung<br />

***)<br />

3a<br />

KOV<br />

3b<br />

KRV<br />

Soweit eine negative Risikoauslese ausgeschlossen werden kann (durch Festlegung von Art und Höhe der Versicherungsleistung<br />

nach objektiven Merkmalen und Mindestbeteiligungsquoten von 90 % des Personenkreises), kann<br />

eine eingeschränkte Gesundheitsprüfung vorgenommen oder ganz auf sie verzichtet werden. Bei KOV mit sonstigen<br />

Vereinen wird grundsätzlich eine anfängliche Verringerung der Versicherungsleistung (Staffelung) vereinbart.<br />

Gesundheitsprüfung<br />

Gesundheitsprüfung<br />

Gesundheitsprüfung entfällt Gesund-<br />

1/24 Staffelung<br />

entfällt grundsätzlich nur<br />

analog grundsätzlich, da mindesheitsprüfung<br />

bei mindestens 90 %-iger Einzelversicherung<br />

tens 90% Beteiligungsquote. analog<br />

Beteiligungsquote, sofern der<br />

Stattdessen sind Fragen zur Einzeltens<br />

Anfangsbestand mindestens<br />

Vorversicherung und Arbeitsfähigkeit<br />

versicherung<br />

10 Arbeitnehmer beträgt.<br />

zu beantworten.<br />

Gesundheitsprüfung analog<br />

Einzelversicherung, wenn<br />

Gesundheitsprüfung analog<br />

l Anfangsbestand weniger<br />

Einzelversicherung, wenn<br />

als 10 Arbeitnehmer,<br />

l Einschluss PBUZ/<br />

l Einschluss von PBUZ/<br />

BUZ/EUZ-Barrente<br />

BUZ/ EUZ (bei Beitragsbefreiung<br />

l VS mehr als<br />

in KOV auf Grund-<br />

200.000 EUR bei<br />

lage von TV (arbeitgeberfinanziert)<br />

EA bis 49,<br />

lediglich Fra-<br />

l VS mehr als<br />

gen zu Vorversicherung<br />

125.000 EUR bei<br />

und Arbeitsfähigkeit),<br />

EA 50-60;<br />

l VS mehr als<br />

l ab EA 61<br />

200.000 EUR bei EA bis 49,<br />

l bei Einschluss von<br />

l VS mehr als<br />

HRZ/WRZ, wenn<br />

125.000 EUR bei EA 50-60,<br />

Gesamt-HR bis<br />

l ab EA 61<br />

EA 49 mehr als<br />

l bei Einschluss von<br />

6.250 EUR, oder Gesamt-<br />

HRZ/WRZ (wenn Gesamt-<br />

HR bei EA 50-60<br />

HR bis EA 49 mehr als<br />

mehr als 4.000 EUR,<br />

6.250 EUR, oder Gesamt-<br />

oder ab EA 61<br />

HR bei EA 50-60 mehr als<br />

4.000 EUR, oder ab EA 61)<br />

Gesundheitsprüfung analog Einzelversicherung<br />

entfällt, da KRV<br />

nicht möglich<br />

*) Im Ausnahmefall sind auch andere Kollektivvertragspartner möglich. Hierüber entscheidet lvv-93700 im<br />

Einzelfall.<br />

**) Im Gegensatz zum KRV ist bei einem KOV stets eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der<br />

Versicherungsleistung und des Personenkreises erforderlich.<br />

***) Der Versicherer behält sich jedoch vor, für einzelne zu versichernde Personen und Personengruppen eine<br />

Gesundheitsprüfung durchzuführen, wenn er diese mit Rücksicht auf die eingegangenen Unterlagen oder<br />

vorliegenden Informationen für notwendig erachtet.<br />

180


2 „Auf einen Blick SIPK“: Voraussetzungen bzw. mögliche Vertragspartner von KOV + KRV<br />

1<br />

Kollektivpartner *)<br />

2<br />

Absolute<br />

Mindestbeteiligung **)<br />

und Produktgruppen<br />

A B C<br />

Firmen AG-Vereinigungen Versorgungswerke<br />

KOV (Classic, Business oder Collect)<br />

KOV (Classic) KOV (Classic)<br />

10 AN oder 4 Arbeitnehmer mit Gesamtjahresbeitrag 10 AN<br />

10 AN<br />

mindestens 5.000 EUR (Business und Collect) bzw. ab mindestens 1 AN pro mindestens 1 AN pro Firma<br />

8.000 EUR (Classic)<br />

Firma<br />

Hinweis: Business ist nur bei erhöhtem Beratungsaufwand<br />

und Collect nur bei besonders hohem Beratungsaufwand<br />

zulässig.<br />

KRV (Business oder Collect)<br />

10 AN und Gesamtjahresbeitrag 15.000 EUR<br />

Hinweis: Business muss grds. ab 18.750 EUR Gesamtjahresbeitrag<br />

angeboten werden.<br />

KRV (Collect)<br />

10 AN und Gesamtjahresbeitrag<br />

15.000 EUR<br />

KRV (Collect)<br />

10 AN und Gesamtjahresbeitrag<br />

15.000 EUR<br />

Soweit eine negative Risikoauslese ausgeschlossen werden kann (durch Festlegung von Art und Höhe der Versicherungsleistung<br />

nach objektiven Merkmalen und Mindestbeteiligungsquoten von 90 % des Personenkreises), kann<br />

eine eingeschränkte Gesundheitsprüfung vorgenommen oder ganz auf sie verzichtet werden.<br />

3<br />

Gesundheitsprüfung<br />

***)<br />

3a<br />

KOV<br />

Gesundheitsprüfung entfällt grundsätzlich nur bei<br />

mindestens 90%-iger Beteiligungsquote, sofern der<br />

Anfangsbestand mindestens 10 Arbeitnehmer beträgt.<br />

Gesundheitsprüfung analog Einzelversicherung, wenn<br />

l Anfangsbestand weniger als 10 Arbeitnehmer<br />

l Einschluss der PBUZ/BUZ/EUZ<br />

(bei Beitragsbefreiung in KOV auf Grundlage von TV<br />

(arbeitgeberfinanziert) lediglich Fragen zu Vorversicherung<br />

und Arbeitsfähigkeit)<br />

l Einschluss der HRZ und/oder WRZ mit einer jährl.<br />

HR bei EA bis 49 von mehr als 6.250 EUR bzw. bei<br />

EA 50-60 von mehr als 4.000 EUR und ab EA 61.<br />

Gesundheitsprüfung<br />

analog Einzelversicherung<br />

Gesundheitsprüfung analog Einzelversicherung,<br />

wenn<br />

l Einschluss BU-<strong>Rente</strong><br />

l Einschluss HRZ<br />

l Einschluss WRZ<br />

Fragen zur Vorversicherung und<br />

Arbeitsfähigkeit, wenn<br />

l Einschluss der BUZ Beitrags<br />

befreiung<br />

3b<br />

KRV<br />

Gesundheitsprüfung analog Einzelversicherung<br />

*) Im Ausnahmefall sind auch andere Kollektivvertragspartner möglich. Hierüber entscheidet lvv-93700 im<br />

Einzelfall.<br />

**) Im Gegensatz zum KRV ist bei einem KOV stets eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der<br />

Versicherungsleistung und des Personenkreises erforderlich.<br />

***) Der Versicherer behält sich jedoch vor, für einzelne zu versichernde Personen und Personengruppen eine<br />

Gesundheitsprüfung durchzuführen, wenn er diese mit Rücksicht auf die eingegangenen Unterlagen oder<br />

vorliegenden Informationen für notwendig erachtet.<br />

181


3 Rahmenbedingungen zu Kollektivprodukten<br />

Classic, Business und Collect im Rahmen von Kollektivverträgen (KOV)<br />

<strong>Leben</strong>sversicherungen<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Eintrittsalter (wie Comfort) (wie Comfort)<br />

Endalter grundsätzlich 60 (wie Comfort)<br />

Versicherungsdauer<br />

(wie Comfort)<br />

Beitragszahlungsdauer<br />

(wie Comfort)<br />

Versicherungssumme<br />

Verbands-KoV: 5.000 EUR<br />

Vereins-KoV: 2.500 EUR<br />

Vereins-KoV:<br />

12.500 EUR<br />

Firmen-KoV:<br />

bei Einschluss Dynamik: 5.000 EUR<br />

bei Einschluss BUZ: 2.500 EUR<br />

Produkt RIV: 2.500 EUR<br />

Sonst: 1.000 EUR<br />

Mindestbeitrag<br />

Grundsätzlich wie Comfort<br />

(Classic: Keiner)<br />

<strong>Rente</strong>nversicherungen<br />

mindestens<br />

höchstens<br />

Eintrittsalter 14 (BUZ/EUZ/BUV 15) (wie Comfort)<br />

<strong>Rente</strong>nbeginnalter grundsätzlich 60 (wie Comfort)<br />

Beitragszahlungsdauer (wie Comfort) (wie Comfort)<br />

Ansparzeit (grundsätzlich wie Comfort) (wie Comfort)<br />

<strong>Rente</strong>ngarantiezeit (wie Comfort) (wie Comfort)<br />

Mindestaltersrente,<br />

Mindestbeitrag<br />

(siehe Produktbeschreibungen)<br />

Classic: Keine/Keiner<br />

Collect u. Business im KRV: wie Comfort<br />

Collect u. Business im KOV: wie Classic<br />

Business und Collect im Rahmen von Kollektivrahmenverträgen (KRV)<br />

Für Versicherungen der Produktgruppen Business und Collect in Kollektivrahmenverträgen gelten grundsätzlich<br />

die Rahmenbedingungen wie in der Produktgruppe Comfort.<br />

182


4 Produktgruppen und Produktangebot in Kollektivvereinbarungen<br />

Kollektivverträge (KOV)<br />

Das Produktangebot ist eingeschränkt und standardisiert, abhängig von Art und Inhalt des KOV.<br />

Die Produktgruppen Classic, Business und Collect können nur angeboten werden, sofern es sich<br />

um Neuzugang zu einem bestehenden KOV handelt bzw. ein neuer KOV in Vorbereitung ist. Die<br />

Antragssteller müssen zum berechtigten Personenkreis der Kollektivvereinbarung gehören bzw.<br />

zeitgleich eine Mitgliedschaft beantragt haben.<br />

Produktgruppe<br />

Besonderheiten<br />

Classic<br />

− maximale Verwaltungskostenreduktion<br />

− Abschlusskostenreduktion<br />

Business<br />

− Verwaltungskostenreduktion<br />

− Abschlusskostenreduktion<br />

Collect<br />

− Verwaltungskostenreduktion<br />

− je nach Produkt ggf. Abschlusskostenreduktion<br />

Muster-Firmen-KOV erhalten Sie auf Anfrage bei Ivv35-93735, Spezialgebiet Kollektivvereinbarungen.<br />

Kollektivrahmenverträge (KRV)<br />

Das gesamte Produktangebot steht zur Verfügung, sofern es sich um Neuzugang zu einem bestehenden<br />

KRV handelt bzw. ein neuer KRV in Vorbereitung ist. Die Antragssteller müssen zum berechtigten<br />

Personenkreis der Kollektivvereinbarung gehören bzw. zeitgleich eine Mitgliedschaft beantragt<br />

haben.<br />

Produktgruppe<br />

Business<br />

Collect<br />

Besonderheiten<br />

− Verwaltungskostenreduktion<br />

− Abschlusskostenreduktion<br />

− Verwaltungskostenreduktion<br />

− je nach Produkt ggf. Abschlusskostenreduktion<br />

Muster-Firmen-KRV erhalten Sie auf Anfrage bei Ivv35-93735, Spezialgebiet Kollektivvereinbarungen.<br />

183


14 Produktgruppen<br />

Das Produktangebot setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierzu gehören die Produktgruppen,<br />

Produkte und Zusatzprodukte. Nachfolgend sind die Produktgruppen sowie deren Verschlüsselung<br />

aufgeführt.<br />

Bezeichnung<br />

Verschlüsselung<br />

Comfort (Einzelgeschäft <strong>Leben</strong>produkte und selbstständige BU/EU-Absicherung) 311<br />

Comfort (Einzelgeschäft <strong>Rente</strong>nprodukte) 111<br />

Spezial (Verkauf ohne Beratung durch den Außendienst, Betreuung durch die HV) 363<br />

Spezial (Verkauf ohne Beratung durch den Außendienst, Betreuung durch die HV) 163<br />

Classic (Kollektivvertrag <strong>Leben</strong>produkte und selbstständige BU/EU-Absicherung) 334<br />

Classic (Kollektivvertrag <strong>Rente</strong>nprodukte ) 134<br />

Collect<br />

(Kollektivrahmenvertrag und Kollektivvertrag <strong>Leben</strong>produkte und selbstständige<br />

BU/EU-Absicherung mit reduzierten Abschlusskosten)<br />

Collect (Kollektivrahmenvertrag und Kollektivvertrag <strong>Rente</strong>nprodukte) 112<br />

Business (Kollektivrahmenvertrag und Kollektivvertrag <strong>Rente</strong>nprodukte mit<br />

reduzierten Abschlusskosten)<br />

312<br />

164<br />

Stand Oktober 2010<br />

184


185


SIGNAL IDUNA Gruppe<br />

Hauptverwaltung Dortmund<br />

Joseph-Scherer-Straße 3<br />

44139 Dortmund<br />

Telefon: (02 31) 1 35-0<br />

Telefax: (02 31) 1 35-46 38<br />

Immer für Sie da:<br />

Hauptverwaltung Hamburg<br />

Neue Rabenstraße 15 – 19<br />

20354 Hamburg<br />

Telefon: (0 40) 41 24-0<br />

Telefax: (0 40) 41 24-29 58<br />

Internet: www.signal-iduna.de<br />

E-Mail: info@signal-iduna.de<br />

Gut zu wissen, dass es SIGNAL IDUNA gibt.<br />

2705205 Mai11

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