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Chattengau Kurier - Niedenstein

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Seite 22 <strong>Chattengau</strong><br />

c)<br />

Betreuungszeit Gebühren bei gelegentlicher<br />

Nutzung (bis zu 2xwöchentlich) *)<br />

Zusatzleistung/Frühbetreuung<br />

7.15 Uhr bis 8.45 Uhr 20,00 Euro<br />

Grundleistung/Grundbetreuung<br />

11.25 Uhr bis 14.00 Uhr 35,00 Euro<br />

14.00 Uhr bis 16.30 Uhr 35,00 Euro<br />

Mittagessen 2,90 Euro<br />

*) Ein- bis zweitägige Hortbetreuung ohne Hausaufgaben- und Ferienbetreuung<br />

Die gelegentliche Nutzung der Hortbetreuung bis zu zwei Tagen wöchentlich<br />

wird nur angeboten, sofern dieses Betreuungsangebot in dieser Form nicht<br />

vom Förderverein der Grundschule Gudensberg sichergestellt werden kann.<br />

d)<br />

Grundschulkinder, die nicht den Hort besuchen bzw. den Hort besuchen und<br />

keine Hausaufgabenbetreuung in Anspruch nehmen, können eine Ferienbetreuung<br />

zu folgenden Gebühren in Anspruch nehmen:<br />

Betreuungszeit Gebühren<br />

7.15 Uhr bis 8.45 Uhr 15,00 Euro/Woche<br />

8.45 Uhr bis 14.00 Uhr 45,00 Euro/Woche<br />

8.45 Uhr bis 16.30 Uhr 65,00 Euro/Woche<br />

Mittagessen 2,90 Euro/Mahlzeit<br />

§3-Gebührenermäßigung und –befreiung<br />

(1) Die folgenden Regelungen hinsichtlich der Gebührenermäßigung und –befreiung<br />

gelten für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen.<br />

(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtungen,<br />

so wird für das zweite Kind die Hälfte der Gebühren für Grundleistungen<br />

erhoben; jedes weitere Kind wird bezüglich der Grundleistungen gebührenfrei<br />

betreut. Die Reihenfolge bestimmt sich nach dem Alter des Kindes.<br />

Kinder, die im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung hinsichtlich der<br />

Grundleistungen gebührenfrei betreut werden, bleiben bei der Berechnung einer<br />

Gebührenermäßigung nach Satz 1unberücksichtigt.<br />

(3) Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren<br />

für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen gewährt, erhebt die<br />

Stadt Gudensberg keine Gebühren nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten<br />

12 Monate vor der Einschulung, für die tägliche Betreuungszeit von bis zu<br />

5Stunden für Halbtagsplätze und mindestens 5Stunden für Ganztagsplätze.<br />

Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren<br />

zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurück gestellt werden<br />

und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren<br />

Betreuung wieder gebührenpflichtig.<br />

§4–Gebührenübernahme<br />

In wirtschaftlichen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren<br />

beim Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises beantragt werden.<br />

§5–Gebührenabwicklung<br />

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung<br />

oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr<br />

auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Kindertageseinrichtungen fernbleibt.<br />

Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des<br />

Monats zu zahlen.<br />

(2) Die Benutzungsgebühr ist am 01. eines jeden Monats für den laufenden<br />

Monat fällig und an die Stadtkasse zu überweisen.<br />

(3) Die Gebühr ist bei vorübergehender Schließung der Kindertageseinrichtungen<br />

(z. B. Ferien, Feiertage) weiter zu zahlen.<br />

§6–Billigkeitsregelung<br />

In Härtefällen kann der Magistrat auf Antrag die Benutzungsgebühr nach den<br />

abgaberechtlichen Vorschriften niedriger festsetzen, ganz oder teilweise erlassen.<br />

§7–Verfahren bei Nichtzahlung<br />

Rückständige Betreuungsgebühren und/oder Verpflegungsentgelte sind vor<br />

der Wiederaufnahme des Kindes in derselben oder einer anderen Tageseinrichtung<br />

vollständig zu begleichen.<br />

§8–Inkrafttreten<br />

Diese Gebührenordnung tritt am 01.08.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung<br />

zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen<br />

vom 01.01.2007 außer Kraft.<br />

Gudensberg, den 21.07.2011<br />

Der Magistrat<br />

der Stadt Gudensberg<br />

gez.<br />

Frank Börner<br />

Bürgermeister D.S.<br />

Mach mit inGudensberg<br />

Mach mit inGudensberg<br />

im Quartier Gudensberg<br />

Grabenweg 7, 34281 Gudensberg<br />

Tel. 05603/91695914<br />

Fax: 05603/91695911<br />

E-Mail:<br />

machmit@quartier-gudensberg.de<br />

www.quartier-gudensberg.de<br />

Unser Büro ist jeweils donnerstags von<br />

16 bis 18 Uhr besetzt.<br />

Unsere Büro-Sprechstunde<br />

Das Team der Ehrenamtsbörse vermittelt einerseits zwischen Vereinen,<br />

Verbänden, Organisationen und Initiativen, die ehrenamtliche Arbeit anbieten<br />

und andererseits zwischen Gudensberger Bürgerinnen und Bürger,<br />

die sich ehrenamtlich betätigen wollen. Wir wollen Projekte, die dem Gemeinwohl<br />

dienen und/oder den inhaltlichen Schwerpunkten entsprechen,<br />

anstoßen und/oder bei deren Entwicklung bzw.Umsetzung behilflich sein.<br />

Unser Büro imFamilienzentrum „Quartier“ ist jeden Donnerstag von 16 bis 18<br />

Uhr geöffnet. Somit sind wir regelmäßig persönlich ansprechbar. Falls jemand<br />

zu ganz anderen Zeiten ein Beratungsgespräch wünscht, kann das selbstverständlich<br />

vereinbart werden. Aber auch im Rathaus geben Frau Monika Faupel<br />

(05603-933128) oder Frau Elke Michel-Elbe (05603-933166) gern weitere Auskunft;<br />

sie lotsen evtl. zur/zum zuständigen Fachfrau/-mann weiter. Ansonsten<br />

erreichen Sie uns in den übrigen Zeiten auf den oben angegebenen Wegen; wir<br />

nehmen dann zu Ihnen Kontakt auf.<br />

Während der Sprechstunde können Sie Ihre Vorstellungen erläutern, ausloten<br />

und diskutieren. Vielleicht ergeben sich im Gespräch neue, bisher nicht in Betracht<br />

gezogene Überlegungen. Alle Interessentinnen oder Interessenten können<br />

absolute Vertraulichkeit voraussetzen. Denn erst nach einer informativen<br />

Unterhaltung kann eine Entscheidung reifen, können Alternativen aufgezeigt<br />

werden.<br />

Welche ehrenamtliche Tätigkeit infrage kommt, z. B. in den Bereichen Soziales,<br />

Gesundheit, Sport, Natur oder Kultur, ist im Gespräch besser zu klären. Die<br />

eigene Mobilität, die verfügbare Zeit, die Erwartungen an die neue Tätigkeit<br />

oder den neuen Kreis von Mitmenschen, all dies sollte gründlich überlegt sein.<br />

Wie kann ich meine Fähigkeiten und Interessen am besten einbringen oder<br />

weiterentwickeln? Vielleicht wollen Sie eine Initiative, z. B. im mitmenschlichen<br />

Bereich oder der Natur, gründen? Wird bei der Ausübung einer ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit ein Versicherungsschutz geboten? Bestehen Möglichkeiten zur Fortbildung<br />

für die angestrebte Tätigkeit?<br />

Viele Fragen dürften erst nach unvoreingenommener Prüfung zu einem zufrieden<br />

stellenden Ergebnis führen. Und dazu sind Sie herzlich eingeladen. Wir<br />

wollen Sie unterstützen, beraten, evtl. an einen Verein, Verband oder eine Initiative<br />

vermitteln. Wir eröffnen Ihnen auch die Möglichkeit, eigene Projekte zu<br />

realisieren.<br />

Sprechen Sie uns an!<br />

Mediothek<br />

Die Mediothek ist während der<br />

Sommerferien zu den gewohnten<br />

Zeitendurchgehend geöffnet.<br />

Wir wünschen Ihnen eine schöne Urlaubszeit<br />

undfreuen uns, wenn Sie in denFerien bei<br />

unsvorbeischauen.

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