Chattengau Kurier - Niedenstein
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Seite 22 <strong>Chattengau</strong><br />
c)<br />
Betreuungszeit Gebühren bei gelegentlicher<br />
Nutzung (bis zu 2xwöchentlich) *)<br />
Zusatzleistung/Frühbetreuung<br />
7.15 Uhr bis 8.45 Uhr 20,00 Euro<br />
Grundleistung/Grundbetreuung<br />
11.25 Uhr bis 14.00 Uhr 35,00 Euro<br />
14.00 Uhr bis 16.30 Uhr 35,00 Euro<br />
Mittagessen 2,90 Euro<br />
*) Ein- bis zweitägige Hortbetreuung ohne Hausaufgaben- und Ferienbetreuung<br />
Die gelegentliche Nutzung der Hortbetreuung bis zu zwei Tagen wöchentlich<br />
wird nur angeboten, sofern dieses Betreuungsangebot in dieser Form nicht<br />
vom Förderverein der Grundschule Gudensberg sichergestellt werden kann.<br />
d)<br />
Grundschulkinder, die nicht den Hort besuchen bzw. den Hort besuchen und<br />
keine Hausaufgabenbetreuung in Anspruch nehmen, können eine Ferienbetreuung<br />
zu folgenden Gebühren in Anspruch nehmen:<br />
Betreuungszeit Gebühren<br />
7.15 Uhr bis 8.45 Uhr 15,00 Euro/Woche<br />
8.45 Uhr bis 14.00 Uhr 45,00 Euro/Woche<br />
8.45 Uhr bis 16.30 Uhr 65,00 Euro/Woche<br />
Mittagessen 2,90 Euro/Mahlzeit<br />
§3-Gebührenermäßigung und –befreiung<br />
(1) Die folgenden Regelungen hinsichtlich der Gebührenermäßigung und –befreiung<br />
gelten für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen.<br />
(2) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtungen,<br />
so wird für das zweite Kind die Hälfte der Gebühren für Grundleistungen<br />
erhoben; jedes weitere Kind wird bezüglich der Grundleistungen gebührenfrei<br />
betreut. Die Reihenfolge bestimmt sich nach dem Alter des Kindes.<br />
Kinder, die im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung hinsichtlich der<br />
Grundleistungen gebührenfrei betreut werden, bleiben bei der Berechnung einer<br />
Gebührenermäßigung nach Satz 1unberücksichtigt.<br />
(3) Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren<br />
für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen gewährt, erhebt die<br />
Stadt Gudensberg keine Gebühren nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten<br />
12 Monate vor der Einschulung, für die tägliche Betreuungszeit von bis zu<br />
5Stunden für Halbtagsplätze und mindestens 5Stunden für Ganztagsplätze.<br />
Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren<br />
zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurück gestellt werden<br />
und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren<br />
Betreuung wieder gebührenpflichtig.<br />
§4–Gebührenübernahme<br />
In wirtschaftlichen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren<br />
beim Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises beantragt werden.<br />
§5–Gebührenabwicklung<br />
(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung<br />
oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr<br />
auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Kindertageseinrichtungen fernbleibt.<br />
Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des<br />
Monats zu zahlen.<br />
(2) Die Benutzungsgebühr ist am 01. eines jeden Monats für den laufenden<br />
Monat fällig und an die Stadtkasse zu überweisen.<br />
(3) Die Gebühr ist bei vorübergehender Schließung der Kindertageseinrichtungen<br />
(z. B. Ferien, Feiertage) weiter zu zahlen.<br />
§6–Billigkeitsregelung<br />
In Härtefällen kann der Magistrat auf Antrag die Benutzungsgebühr nach den<br />
abgaberechtlichen Vorschriften niedriger festsetzen, ganz oder teilweise erlassen.<br />
§7–Verfahren bei Nichtzahlung<br />
Rückständige Betreuungsgebühren und/oder Verpflegungsentgelte sind vor<br />
der Wiederaufnahme des Kindes in derselben oder einer anderen Tageseinrichtung<br />
vollständig zu begleichen.<br />
§8–Inkrafttreten<br />
Diese Gebührenordnung tritt am 01.08.2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung<br />
zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen<br />
vom 01.01.2007 außer Kraft.<br />
Gudensberg, den 21.07.2011<br />
Der Magistrat<br />
der Stadt Gudensberg<br />
gez.<br />
Frank Börner<br />
Bürgermeister D.S.<br />
Mach mit inGudensberg<br />
Mach mit inGudensberg<br />
im Quartier Gudensberg<br />
Grabenweg 7, 34281 Gudensberg<br />
Tel. 05603/91695914<br />
Fax: 05603/91695911<br />
E-Mail:<br />
machmit@quartier-gudensberg.de<br />
www.quartier-gudensberg.de<br />
Unser Büro ist jeweils donnerstags von<br />
16 bis 18 Uhr besetzt.<br />
Unsere Büro-Sprechstunde<br />
Das Team der Ehrenamtsbörse vermittelt einerseits zwischen Vereinen,<br />
Verbänden, Organisationen und Initiativen, die ehrenamtliche Arbeit anbieten<br />
und andererseits zwischen Gudensberger Bürgerinnen und Bürger,<br />
die sich ehrenamtlich betätigen wollen. Wir wollen Projekte, die dem Gemeinwohl<br />
dienen und/oder den inhaltlichen Schwerpunkten entsprechen,<br />
anstoßen und/oder bei deren Entwicklung bzw.Umsetzung behilflich sein.<br />
Unser Büro imFamilienzentrum „Quartier“ ist jeden Donnerstag von 16 bis 18<br />
Uhr geöffnet. Somit sind wir regelmäßig persönlich ansprechbar. Falls jemand<br />
zu ganz anderen Zeiten ein Beratungsgespräch wünscht, kann das selbstverständlich<br />
vereinbart werden. Aber auch im Rathaus geben Frau Monika Faupel<br />
(05603-933128) oder Frau Elke Michel-Elbe (05603-933166) gern weitere Auskunft;<br />
sie lotsen evtl. zur/zum zuständigen Fachfrau/-mann weiter. Ansonsten<br />
erreichen Sie uns in den übrigen Zeiten auf den oben angegebenen Wegen; wir<br />
nehmen dann zu Ihnen Kontakt auf.<br />
Während der Sprechstunde können Sie Ihre Vorstellungen erläutern, ausloten<br />
und diskutieren. Vielleicht ergeben sich im Gespräch neue, bisher nicht in Betracht<br />
gezogene Überlegungen. Alle Interessentinnen oder Interessenten können<br />
absolute Vertraulichkeit voraussetzen. Denn erst nach einer informativen<br />
Unterhaltung kann eine Entscheidung reifen, können Alternativen aufgezeigt<br />
werden.<br />
Welche ehrenamtliche Tätigkeit infrage kommt, z. B. in den Bereichen Soziales,<br />
Gesundheit, Sport, Natur oder Kultur, ist im Gespräch besser zu klären. Die<br />
eigene Mobilität, die verfügbare Zeit, die Erwartungen an die neue Tätigkeit<br />
oder den neuen Kreis von Mitmenschen, all dies sollte gründlich überlegt sein.<br />
Wie kann ich meine Fähigkeiten und Interessen am besten einbringen oder<br />
weiterentwickeln? Vielleicht wollen Sie eine Initiative, z. B. im mitmenschlichen<br />
Bereich oder der Natur, gründen? Wird bei der Ausübung einer ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit ein Versicherungsschutz geboten? Bestehen Möglichkeiten zur Fortbildung<br />
für die angestrebte Tätigkeit?<br />
Viele Fragen dürften erst nach unvoreingenommener Prüfung zu einem zufrieden<br />
stellenden Ergebnis führen. Und dazu sind Sie herzlich eingeladen. Wir<br />
wollen Sie unterstützen, beraten, evtl. an einen Verein, Verband oder eine Initiative<br />
vermitteln. Wir eröffnen Ihnen auch die Möglichkeit, eigene Projekte zu<br />
realisieren.<br />
Sprechen Sie uns an!<br />
Mediothek<br />
Die Mediothek ist während der<br />
Sommerferien zu den gewohnten<br />
Zeitendurchgehend geöffnet.<br />
Wir wünschen Ihnen eine schöne Urlaubszeit<br />
undfreuen uns, wenn Sie in denFerien bei<br />
unsvorbeischauen.