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Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck

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Wann liegt volle Erwerbsminderung vor?<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

34<br />

Ein Versicherter ist voll erwerbsgemindert, wenn seine Erwerbsfähigkeit auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter drei Stunden täglich gesunken ist.<br />

Die volle Erwerbsminderung setzt also gegenüber der teilweisen Erwerbsminderung<br />

ein sehr viel größeres Maß an Leistungseinbuße voraus. Die jeweilige<br />

Arbeitsmarktlage ist für den Versicherten, der nicht wenigstens drei Stunden täglich<br />

arbeiten kann, ohne Bedeutung. Die volle Erwerbsminderungsrente soll dem<br />

Versicherten den vollen Lohn ersetzen. Erzielt der Versicherte einen Hin<strong>zu</strong>verdienst<br />

von mehr als 630 DM monatlich, besteht der Rentenanspruch nicht mehr in voller<br />

Höhe.<br />

Wichtig: Sind die medizinischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Rente wegen<br />

Erwerbsminderung erfüllt, hat der Versicherte seit dem 1.01.2001 unter bestimmten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch dann Anspruch auf eine Rente, wenn er noch eine<br />

selbständige Tätigkeit ausübt.<br />

Erwerbsminderung auf Zeit<br />

Erwerbsminderungsrenten werden auf Zeit gezahlt, es sei denn der Anspruch<br />

besteht unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage und es ist<br />

unwahrscheinlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.<br />

Die Rente auf Zeit wird erstmalig für die Dauer von drei Jahren gezahlt. Die<br />

Befristung kann wiederholt werden. Beruht die Bewilligung der Rente<br />

ausschließlich auf gesundheitlichen Gründen, darf die Gesamtdauer der Befristung<br />

neun Jahre nicht überschreiten.<br />

Nach Ablauf der Bewilligungsdauer kann die Zeitrente wegfallen, ohne dass der<br />

Versicherte darüber einen besonderen Bescheid erhalten muss. Die Befristung auf<br />

eine bestimmte Zeitdauer schließt die vorherige Änderung oder<br />

Entziehung der Erwerbsminderungsrente nicht aus. Dies kann der Fall<br />

sein, wenn sich der Gesundheits<strong>zu</strong>stand gebessert hat. Dem Versicherten<br />

wird darüber nach vorheriger Anhörung ein Bescheid erteilt.<br />

Das Rentenverfahren<br />

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen will, muss einen<br />

entsprechenden Antrag stellen. Im Interesse einer schnelleren Bearbeitung empfiehlt<br />

es sich den Rentenantrag<br />

• bei Ihrer Wohnsitzgemeinde o d e r<br />

• bei dem für Ihren Wohnsitz <strong>zu</strong>ständigen Versicherungsamt o d e r<br />

• bei einem Versichertenältesten o d e r<br />

• in verschiedenen Ländern auch bei der für Ihren Wohnsitz <strong>zu</strong>ständigen<br />

Auskunfts- und Beratungsstelle bzw. bei einem Service- Zentrum der<br />

Rentenversicherung <strong>zu</strong> stellen.

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