Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck
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Wann liegt volle Erwerbsminderung vor?<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
34<br />
Ein Versicherter ist voll erwerbsgemindert, wenn seine Erwerbsfähigkeit auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter drei Stunden täglich gesunken ist.<br />
Die volle Erwerbsminderung setzt also gegenüber der teilweisen Erwerbsminderung<br />
ein sehr viel größeres Maß an Leistungseinbuße voraus. Die jeweilige<br />
Arbeitsmarktlage ist für den Versicherten, der nicht wenigstens drei Stunden täglich<br />
arbeiten kann, ohne Bedeutung. Die volle Erwerbsminderungsrente soll dem<br />
Versicherten den vollen Lohn ersetzen. Erzielt der Versicherte einen Hin<strong>zu</strong>verdienst<br />
von mehr als 630 DM monatlich, besteht der Rentenanspruch nicht mehr in voller<br />
Höhe.<br />
Wichtig: Sind die medizinischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Rente wegen<br />
Erwerbsminderung erfüllt, hat der Versicherte seit dem 1.01.2001 unter bestimmten<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch dann Anspruch auf eine Rente, wenn er noch eine<br />
selbständige Tätigkeit ausübt.<br />
Erwerbsminderung auf Zeit<br />
Erwerbsminderungsrenten werden auf Zeit gezahlt, es sei denn der Anspruch<br />
besteht unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage und es ist<br />
unwahrscheinlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.<br />
Die Rente auf Zeit wird erstmalig für die Dauer von drei Jahren gezahlt. Die<br />
Befristung kann wiederholt werden. Beruht die Bewilligung der Rente<br />
ausschließlich auf gesundheitlichen Gründen, darf die Gesamtdauer der Befristung<br />
neun Jahre nicht überschreiten.<br />
Nach Ablauf der Bewilligungsdauer kann die Zeitrente wegfallen, ohne dass der<br />
Versicherte darüber einen besonderen Bescheid erhalten muss. Die Befristung auf<br />
eine bestimmte Zeitdauer schließt die vorherige Änderung oder<br />
Entziehung der Erwerbsminderungsrente nicht aus. Dies kann der Fall<br />
sein, wenn sich der Gesundheits<strong>zu</strong>stand gebessert hat. Dem Versicherten<br />
wird darüber nach vorheriger Anhörung ein Bescheid erteilt.<br />
Das Rentenverfahren<br />
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen will, muss einen<br />
entsprechenden Antrag stellen. Im Interesse einer schnelleren Bearbeitung empfiehlt<br />
es sich den Rentenantrag<br />
• bei Ihrer Wohnsitzgemeinde o d e r<br />
• bei dem für Ihren Wohnsitz <strong>zu</strong>ständigen Versicherungsamt o d e r<br />
• bei einem Versichertenältesten o d e r<br />
• in verschiedenen Ländern auch bei der für Ihren Wohnsitz <strong>zu</strong>ständigen<br />
Auskunfts- und Beratungsstelle bzw. bei einem Service- Zentrum der<br />
Rentenversicherung <strong>zu</strong> stellen.