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Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck

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Schweiz<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

30<br />

Generell besteht im Halteverbot in der Schweiz auch für<br />

behinderte Autofahrer Parkverbot.<br />

Ansonsten darf in der Schweiz über die Parkzeit hinaus geparkt<br />

werden, falls sich kein öffentlicher oder privater Parkplatz mit<br />

unbegrenzter Parkzeit in der Nähe befindet<br />

• bis <strong>zu</strong> zwei Stunden im allgemeinen Parkverbot oder in der roten Zone<br />

(Zone absoluten Parkverbotes)<br />

• bis <strong>zu</strong> vier Stunden an Stellen, wo das Parken auf 20 Minuten und mehr<br />

begrenzt ist oder in der Blauen Zone (Zone mit eingeschränktem<br />

Parkverbot)<br />

An Stellen, wo das Parken bis lediglich 20 Minuten gestattet ist, ist die<br />

vorgeschriebene Parkzeit ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Auf öffentlichen Parkboxen mit Parkuhr darf über die <strong>zu</strong>lässige Parkzeit hinaus<br />

geparkt werden. Dabei ist die Mindestgebühr <strong>zu</strong> entrichten. Auf Parkflächen von<br />

Privatunternehmen gilt diese Regelung nicht.<br />

Es darf auch im Parkverbot geparkt werden, soweit der allgemeine Straßenverkehr<br />

damit nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird.<br />

Schließlich darf von Behinderten auch an Stellen geparkt werden, wo dies<br />

üblicherweise verboten ist, falls andere Parkplätze in vertretbarer Entfernung<br />

besetzt sind.<br />

Spanien<br />

In Spanien gibt es keine landesweiten Regelungen, die Parkerleichterungen für<br />

Behinderte enthalten, selbst die dort ausgegebenen Parkausweise sind nicht<br />

standardisiert. Die meisten Kommunen räumen Behinderten nach eigenem<br />

Ermessen spezielle Parkmöglichkeiten ein und Beamte sind aufgefordert, sich<br />

Ausländern gegenüber nachsichtig <strong>zu</strong> zeigen.<br />

Anmerkung: In mehreren Unterlagen werden Begriffe wie „<strong>zu</strong>mutbare Entfernung“<br />

verwandt. Nach allgemeinem Verständnis werden für Körperbehinderte darunter<br />

Entfernungen von etwa 200 Meter vom Parkplatz bis <strong>zu</strong>m Besuchsziel verstanden.<br />

In eigener Sache: Die Adressen und Informationen wurden im Jahr 2000 nach<br />

Materialien und Auskünften der betreffenden Stellen <strong>zu</strong>sammengestellt. Sollte es<br />

bei der Kontaktaufnahme Schwierigkeiten geben, oder Ihnen Veränderungen<br />

bekannt werden, so bin ich für eine kurze Nachricht sehr dankbar.

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