Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck
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Schweiz<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
30<br />
Generell besteht im Halteverbot in der Schweiz auch für<br />
behinderte Autofahrer Parkverbot.<br />
Ansonsten darf in der Schweiz über die Parkzeit hinaus geparkt<br />
werden, falls sich kein öffentlicher oder privater Parkplatz mit<br />
unbegrenzter Parkzeit in der Nähe befindet<br />
• bis <strong>zu</strong> zwei Stunden im allgemeinen Parkverbot oder in der roten Zone<br />
(Zone absoluten Parkverbotes)<br />
• bis <strong>zu</strong> vier Stunden an Stellen, wo das Parken auf 20 Minuten und mehr<br />
begrenzt ist oder in der Blauen Zone (Zone mit eingeschränktem<br />
Parkverbot)<br />
An Stellen, wo das Parken bis lediglich 20 Minuten gestattet ist, ist die<br />
vorgeschriebene Parkzeit ein<strong>zu</strong>halten.<br />
Auf öffentlichen Parkboxen mit Parkuhr darf über die <strong>zu</strong>lässige Parkzeit hinaus<br />
geparkt werden. Dabei ist die Mindestgebühr <strong>zu</strong> entrichten. Auf Parkflächen von<br />
Privatunternehmen gilt diese Regelung nicht.<br />
Es darf auch im Parkverbot geparkt werden, soweit der allgemeine Straßenverkehr<br />
damit nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird.<br />
Schließlich darf von Behinderten auch an Stellen geparkt werden, wo dies<br />
üblicherweise verboten ist, falls andere Parkplätze in vertretbarer Entfernung<br />
besetzt sind.<br />
Spanien<br />
In Spanien gibt es keine landesweiten Regelungen, die Parkerleichterungen für<br />
Behinderte enthalten, selbst die dort ausgegebenen Parkausweise sind nicht<br />
standardisiert. Die meisten Kommunen räumen Behinderten nach eigenem<br />
Ermessen spezielle Parkmöglichkeiten ein und Beamte sind aufgefordert, sich<br />
Ausländern gegenüber nachsichtig <strong>zu</strong> zeigen.<br />
Anmerkung: In mehreren Unterlagen werden Begriffe wie „<strong>zu</strong>mutbare Entfernung“<br />
verwandt. Nach allgemeinem Verständnis werden für Körperbehinderte darunter<br />
Entfernungen von etwa 200 Meter vom Parkplatz bis <strong>zu</strong>m Besuchsziel verstanden.<br />
In eigener Sache: Die Adressen und Informationen wurden im Jahr 2000 nach<br />
Materialien und Auskünften der betreffenden Stellen <strong>zu</strong>sammengestellt. Sollte es<br />
bei der Kontaktaufnahme Schwierigkeiten geben, oder Ihnen Veränderungen<br />
bekannt werden, so bin ich für eine kurze Nachricht sehr dankbar.