Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck
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1. Ausgabe II / 2001<br />
23<br />
Konzessionen im Parkrecht für Körperbehinderte in europäischen Ländern<br />
© Hartmut Smikac - Am Birkenhain 12 - 06766 Wolfen Nord –<br />
Tel. 03494 26228<br />
Schwerbehinderte erhalten auf Grund ihrer Behinderung und des Ausmaßes der<br />
damit gegebenen Mobilitätseinschränkung in Deutschland einen Parkausweis für<br />
Schwerbeschädigte und somit das Recht, mit dem von ihnen geführten Fahrzeug<br />
oder dem Auto, mit dem sie transportiert werden unter bestimmten<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch an Stellen <strong>zu</strong> parken, an denen dies durch die<br />
Straßenverkehrsordnung für andere Personen nicht gestattet ist.<br />
Inhaber dieses Parkausweises dürfen in Deutschland mit dem von ihnen geführten<br />
oder für ihren Transport genutzten Kraftfahrzeug insofern in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung<br />
keine andere Parkmöglichkeit besteht:<br />
− auf mit dem internationalen Rollstuhlfahrersymbol oder dem Zeichen 314 oder<br />
315 sowie den Zusatzzeichen 865 oder 866 Behindertenparkplätzen parken.<br />
− im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) bis <strong>zu</strong> drei<br />
Stunden lang parken. Die Ankunftszeit muss auf einer<br />
Parkscheibe eingestellt sein.<br />
− die im Zonenhalteverbot (Zeichen 290) <strong>zu</strong>gelassene Parkzeit<br />
überschreiten<br />
− bei den Zeichen 314 und 315 mit Parkzeitbeschränkung über die <strong>zu</strong>gelassene<br />
Zeit hinaus parken.<br />
− in für Belieferung mit Kraftfahrzeugen freigegebene Fußgängerzonen während<br />
der <strong>zu</strong>gelassenen Ladezeiten parken.<br />
− an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begren<strong>zu</strong>ng parken.<br />
− auf Anwohnerparkplätzen bis <strong>zu</strong> drei Stunden parken.<br />
Die höchst<strong>zu</strong>lässige Parkzeit ist in Deutschland auf 24 Stunden beschränkt.