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Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck

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1. Ausgabe II / 2001<br />

23<br />

Konzessionen im Parkrecht für Körperbehinderte in europäischen Ländern<br />

© Hartmut Smikac - Am Birkenhain 12 - 06766 Wolfen Nord –<br />

Tel. 03494 26228<br />

Schwerbehinderte erhalten auf Grund ihrer Behinderung und des Ausmaßes der<br />

damit gegebenen Mobilitätseinschränkung in Deutschland einen Parkausweis für<br />

Schwerbeschädigte und somit das Recht, mit dem von ihnen geführten Fahrzeug<br />

oder dem Auto, mit dem sie transportiert werden unter bestimmten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch an Stellen <strong>zu</strong> parken, an denen dies durch die<br />

Straßenverkehrsordnung für andere Personen nicht gestattet ist.<br />

Inhaber dieses Parkausweises dürfen in Deutschland mit dem von ihnen geführten<br />

oder für ihren Transport genutzten Kraftfahrzeug insofern in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung<br />

keine andere Parkmöglichkeit besteht:<br />

− auf mit dem internationalen Rollstuhlfahrersymbol oder dem Zeichen 314 oder<br />

315 sowie den Zusatzzeichen 865 oder 866 Behindertenparkplätzen parken.<br />

− im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) bis <strong>zu</strong> drei<br />

Stunden lang parken. Die Ankunftszeit muss auf einer<br />

Parkscheibe eingestellt sein.<br />

− die im Zonenhalteverbot (Zeichen 290) <strong>zu</strong>gelassene Parkzeit<br />

überschreiten<br />

− bei den Zeichen 314 und 315 mit Parkzeitbeschränkung über die <strong>zu</strong>gelassene<br />

Zeit hinaus parken.<br />

− in für Belieferung mit Kraftfahrzeugen freigegebene Fußgängerzonen während<br />

der <strong>zu</strong>gelassenen Ladezeiten parken.<br />

− an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begren<strong>zu</strong>ng parken.<br />

− auf Anwohnerparkplätzen bis <strong>zu</strong> drei Stunden parken.<br />

Die höchst<strong>zu</strong>lässige Parkzeit ist in Deutschland auf 24 Stunden beschränkt.

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