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Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck

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Private Krankenversicherung und Auslandsreise<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

20<br />

Im Falle des Vorliegens einer chronischen Erkrankung, wie Diabetes, oder des Bestehens<br />

eines erhöhten Gesundheitsrisikos, wie das Tragen eines<br />

Herzschrittmachers, sind weitere Absprachen <strong>zu</strong>m Versicherungsschutz erforderlich,<br />

um diesen auch in diesem Fall <strong>zu</strong> erhalten, da private Krankenversicherungen<br />

oft die Behandlung bereits früher bestehender<br />

Krankheiten im Ausland ausschließen, die Kosten für eine gegebenenfalls<br />

erforderliche Notbehandlung in diesem Fall einer Wiedererkrankung<br />

nicht übernehmen.<br />

Private Auslandsreisekrankenversicherung<br />

Bei Reisen in ein Land mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist sie<br />

dringend notwendig, da sonst alle medizinische Versorgung und Behandlung aus<br />

eigener Tasche bezahlt werden muss.<br />

Für gesetzlich Versicherte <strong>zu</strong> empfehlen, weil durch den Auslandsanspruchschein<br />

nur die im Reiseland übliche medizinische Grundversorgung, nicht jedoch weitergehende<br />

Leistungen wie der krankheits- oder unfallbedingte Rücktransport nach<br />

Deutschland abgedeckt sind.<br />

Die private Auslandsreisekrankenversicherung sollte als Jahrespolice abgeschlossen<br />

werden. Zum einen ist sie als solche relativ preisgünstig, <strong>zu</strong>m anderen bergen<br />

Verträge mit kurzen Laufzeiten die Gefahr in sich, dass sie dann nicht über den<br />

ganzen Erkrankungszeitraum gelten.<br />

Für ältere Reisende könnte der Abschluss einer solchen Versicherung schwierig<br />

werden, da viele Versicherungen Verträge mit Personen ab 65 .<br />

Private Unfallversicherung<br />

Eine private Unfallversicherung gilt grundsätzlich weltweit und <strong>zu</strong> jeder Zeit,<br />

insoweit sie nicht auf Berufsunfälle oder andere Gefahrenmomente eingegrenzt ist.<br />

Gleichzeitig werden gefährliche Freizeitbeschäftigungen oft von der Versicherung<br />

ausgeschlossen. Wer also im Urlaub Fallschirmspringen oder Segelfliegen möchte,<br />

sollte sich über seinen Versicherungsschutz informieren und möglicherweise eine<br />

Zusatzversicherung abschließen.<br />

Dauernd Pflegebedürftige sind vom Abschluss einer privaten Unfallversicherung<br />

ausgeschlossen.<br />

Reiseabbruchsversicherung<br />

Tritt ein, falls eine Reise nach Antritt der Reise aus zwingenden Gründen abgebrochen<br />

werden muss. Ist <strong>zu</strong> empfehlen, falls vor Antritt einer sehr teuren Reise die<br />

Notwendigkeit eines eventuell möglichen vorzeitigen Abbruchs absehbar ist.

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