Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck
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Private Krankenversicherung und Auslandsreise<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
20<br />
Im Falle des Vorliegens einer chronischen Erkrankung, wie Diabetes, oder des Bestehens<br />
eines erhöhten Gesundheitsrisikos, wie das Tragen eines<br />
Herzschrittmachers, sind weitere Absprachen <strong>zu</strong>m Versicherungsschutz erforderlich,<br />
um diesen auch in diesem Fall <strong>zu</strong> erhalten, da private Krankenversicherungen<br />
oft die Behandlung bereits früher bestehender<br />
Krankheiten im Ausland ausschließen, die Kosten für eine gegebenenfalls<br />
erforderliche Notbehandlung in diesem Fall einer Wiedererkrankung<br />
nicht übernehmen.<br />
Private Auslandsreisekrankenversicherung<br />
Bei Reisen in ein Land mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist sie<br />
dringend notwendig, da sonst alle medizinische Versorgung und Behandlung aus<br />
eigener Tasche bezahlt werden muss.<br />
Für gesetzlich Versicherte <strong>zu</strong> empfehlen, weil durch den Auslandsanspruchschein<br />
nur die im Reiseland übliche medizinische Grundversorgung, nicht jedoch weitergehende<br />
Leistungen wie der krankheits- oder unfallbedingte Rücktransport nach<br />
Deutschland abgedeckt sind.<br />
Die private Auslandsreisekrankenversicherung sollte als Jahrespolice abgeschlossen<br />
werden. Zum einen ist sie als solche relativ preisgünstig, <strong>zu</strong>m anderen bergen<br />
Verträge mit kurzen Laufzeiten die Gefahr in sich, dass sie dann nicht über den<br />
ganzen Erkrankungszeitraum gelten.<br />
Für ältere Reisende könnte der Abschluss einer solchen Versicherung schwierig<br />
werden, da viele Versicherungen Verträge mit Personen ab 65 .<br />
Private Unfallversicherung<br />
Eine private Unfallversicherung gilt grundsätzlich weltweit und <strong>zu</strong> jeder Zeit,<br />
insoweit sie nicht auf Berufsunfälle oder andere Gefahrenmomente eingegrenzt ist.<br />
Gleichzeitig werden gefährliche Freizeitbeschäftigungen oft von der Versicherung<br />
ausgeschlossen. Wer also im Urlaub Fallschirmspringen oder Segelfliegen möchte,<br />
sollte sich über seinen Versicherungsschutz informieren und möglicherweise eine<br />
Zusatzversicherung abschließen.<br />
Dauernd Pflegebedürftige sind vom Abschluss einer privaten Unfallversicherung<br />
ausgeschlossen.<br />
Reiseabbruchsversicherung<br />
Tritt ein, falls eine Reise nach Antritt der Reise aus zwingenden Gründen abgebrochen<br />
werden muss. Ist <strong>zu</strong> empfehlen, falls vor Antritt einer sehr teuren Reise die<br />
Notwendigkeit eines eventuell möglichen vorzeitigen Abbruchs absehbar ist.