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Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck

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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

19<br />

Gilt nur in Europa. Zum Beleg des bestehenden Versicherungsschutzes ist bei einer<br />

Reise mit dem Auto in vielen Ländern die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte<br />

vorgeschrieben oder angeraten.<br />

Bei Reisen in außereuropäische Länder sollte bei der Versicherung eine Erweiterung<br />

des Geltungsbereiches beantragt werden.<br />

Je nach Reiseziel und der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über eine<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachgedacht werden. Auch die kurzfristige<br />

Insassenunfallversicherung wäre eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der<br />

Reisenden bei Fahrten in ein europäisches Land <strong>zu</strong> erweitern. Allgemein ist eine Insassenversicherung<br />

jedoch überflüssig, da alle Pkw-Insassen, außer dem Fahrer,<br />

über die Haftpflichtversicherung des Pkw versichert sind.<br />

(Siehe : „Mallorca – Police“)<br />

Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung<br />

Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr vollkaskoversichert<br />

ist, bleibt der Abschluss eines kurzfristigen Vertrages <strong>zu</strong> überdenken, falls die Reise<br />

in ein Land geht, in dem der Versicherungsschutz nicht so gut wie in Deutschland<br />

geregelt ist.<br />

Mallorca – Police<br />

Wer am Urlaubsort ein Auto mietet, sollte unbedingt auf eine ausreichende<br />

Deckungssumme der Haftpflichtversicherung achten, die, vor allem in<br />

osteuropäischen Ländern, sehr niedrig ist. Schutz bietet hier eine „Versicherung für<br />

den Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ (Mallorca – Police). Sie<br />

ist in ganz Europa gültig und wird bei manchen Kfz-Versicherungsverträgen<br />

kostenfrei eingeschlossen. Dabei sollte auf eine unbegrenzte Deckung bei Sachschäden<br />

und mindestens 7,5 Millionen Mark bei Personenschäden geachtet werden.<br />

Private Haftpflichtversicherung<br />

In Deutschland abgeschlossene private Haftpflichtversicherungen treten auch für<br />

Schadensereignisse im europäischen Ausland bei Aufenthalten von bis <strong>zu</strong> einem<br />

Jahr ein. Allerdings sind Segel und Motorboote sowie Surfbretter oft<br />

ausgeschlossen. Wer feste Urlaubspläne hat, sollte sich also auch bei Abschluss<br />

einer privaten Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsumfang erkundigen<br />

und gegebenenfalls eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter, die Nut<strong>zu</strong>ng<br />

von Sportbooten oder andere Hobbys, wie Drachenfliegen, oder die man als<br />

Skifahrer oder Modellbauer im Urlaub aus<strong>zu</strong>üben gedenkt, abschließen.<br />

Auch die Schäden, welche der Versicherte eventuell in einem Hotel anrichtet, sind<br />

nur versichert, falls die Mietschadensklausel vereinbart wurde.

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