Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck
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Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
19<br />
Gilt nur in Europa. Zum Beleg des bestehenden Versicherungsschutzes ist bei einer<br />
Reise mit dem Auto in vielen Ländern die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte<br />
vorgeschrieben oder angeraten.<br />
Bei Reisen in außereuropäische Länder sollte bei der Versicherung eine Erweiterung<br />
des Geltungsbereiches beantragt werden.<br />
Je nach Reiseziel und der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über eine<br />
<strong>zu</strong>sätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachgedacht werden. Auch die kurzfristige<br />
Insassenunfallversicherung wäre eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der<br />
Reisenden bei Fahrten in ein europäisches Land <strong>zu</strong> erweitern. Allgemein ist eine Insassenversicherung<br />
jedoch überflüssig, da alle Pkw-Insassen, außer dem Fahrer,<br />
über die Haftpflichtversicherung des Pkw versichert sind.<br />
(Siehe : „Mallorca – Police“)<br />
Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung<br />
Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr vollkaskoversichert<br />
ist, bleibt der Abschluss eines kurzfristigen Vertrages <strong>zu</strong> überdenken, falls die Reise<br />
in ein Land geht, in dem der Versicherungsschutz nicht so gut wie in Deutschland<br />
geregelt ist.<br />
Mallorca – Police<br />
Wer am Urlaubsort ein Auto mietet, sollte unbedingt auf eine ausreichende<br />
Deckungssumme der Haftpflichtversicherung achten, die, vor allem in<br />
osteuropäischen Ländern, sehr niedrig ist. Schutz bietet hier eine „Versicherung für<br />
den Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ (Mallorca – Police). Sie<br />
ist in ganz Europa gültig und wird bei manchen Kfz-Versicherungsverträgen<br />
kostenfrei eingeschlossen. Dabei sollte auf eine unbegrenzte Deckung bei Sachschäden<br />
und mindestens 7,5 Millionen Mark bei Personenschäden geachtet werden.<br />
Private Haftpflichtversicherung<br />
In Deutschland abgeschlossene private Haftpflichtversicherungen treten auch für<br />
Schadensereignisse im europäischen Ausland bei Aufenthalten von bis <strong>zu</strong> einem<br />
Jahr ein. Allerdings sind Segel und Motorboote sowie Surfbretter oft<br />
ausgeschlossen. Wer feste Urlaubspläne hat, sollte sich also auch bei Abschluss<br />
einer privaten Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsumfang erkundigen<br />
und gegebenenfalls eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter, die Nut<strong>zu</strong>ng<br />
von Sportbooten oder andere Hobbys, wie Drachenfliegen, oder die man als<br />
Skifahrer oder Modellbauer im Urlaub aus<strong>zu</strong>üben gedenkt, abschließen.<br />
Auch die Schäden, welche der Versicherte eventuell in einem Hotel anrichtet, sind<br />
nur versichert, falls die Mietschadensklausel vereinbart wurde.