Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck
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Flugreise<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
17<br />
Fluggäste sind nach § 50 Luftverkehrsgesetz obligatorisch<br />
unfallversichert. Für eine Reise in den gängigen<br />
Verkehrsmaschinen ist also die private Unfallversicherung<br />
im Normalfall ausreichend.<br />
Gesetzliche Krankenversicherung und Auslandsreise<br />
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland keinen Schutz mehr. Mit<br />
dem Abschluss von Sozialversicherungsabkommen übernimmt die gesetzliche<br />
Krankenversicherung jedoch auch in jenen Ländern den Schutz ihrer Mitglieder mit<br />
denen ein solches Abkommen, oder ein Abkommen ähnlichen Inhalts besteht. Zur<br />
Inanspruchnahme dieses Schutzes ist von der Krankenversicherung ein „Auslandskrankenschein“<br />
(Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während eines Aufenthaltes<br />
in einem Mitgliedstaat der EU E 111) ausstellen <strong>zu</strong> lassen und bei der<br />
Reise mit<strong>zu</strong>führen.<br />
Diese Anspruchsbescheinigungen gibt es für folgende Länder:<br />
• Belgien<br />
• Dänemark<br />
• Finnland<br />
• Frankreich<br />
• Griechenland<br />
• Irland<br />
• Island<br />
• Italien<br />
• Liechtenstein<br />
• Luxemburg<br />
• Norwegen<br />
• Österreich<br />
• Portugal<br />
• Schweden<br />
Bei Reisen in die Niederlande und nach Spanien sind die Formulare in zweifacher<br />
Ausfertigung mit<strong>zu</strong>führen.<br />
Bei Reisen nach Großbritannien ist eine Anspruchsbescheinigung nicht erforderlich.<br />
Anspruchsbescheinigungen der Krankenkassen sind auch bei Reisen nach Jugoslawien<br />
bzw. dessen Nachfolgestaaten, sowie in die Schweiz, die Türkei und nach Tunesien<br />
erforderlich. Hierfür gibt es jedoch gesonderte Formulare.<br />
Mit dem Anspruchschein sichert der Reisende seinen Anspruch auf Leistungen nach<br />
den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Eine medizinische Versorgung nach<br />
deutschem Standard ist damit nicht abgedeckt. Deshalb wird für jede Auslandsreise<br />
der <strong>zu</strong>sätzliche Abschluss einer Privaten Auslandsreisekrankenversicherung<br />
empfohlen, <strong>zu</strong>mal die Jahrespolice bei einigen Anbietern nur wenige Mark je Monat<br />
kostet. Abgedeckt sind damit auch Kosten für Behandlungen beim Arzt oder im<br />
Krankenhaus sowie für Zahnbehandlungen und Medikamente, welche durch die<br />
gesetzlichen Krankenkassen auch mit einem Auslandsberechtigungsschein nicht