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Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck

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Flugreise<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

17<br />

Fluggäste sind nach § 50 Luftverkehrsgesetz obligatorisch<br />

unfallversichert. Für eine Reise in den gängigen<br />

Verkehrsmaschinen ist also die private Unfallversicherung<br />

im Normalfall ausreichend.<br />

Gesetzliche Krankenversicherung und Auslandsreise<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland keinen Schutz mehr. Mit<br />

dem Abschluss von Sozialversicherungsabkommen übernimmt die gesetzliche<br />

Krankenversicherung jedoch auch in jenen Ländern den Schutz ihrer Mitglieder mit<br />

denen ein solches Abkommen, oder ein Abkommen ähnlichen Inhalts besteht. Zur<br />

Inanspruchnahme dieses Schutzes ist von der Krankenversicherung ein „Auslandskrankenschein“<br />

(Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während eines Aufenthaltes<br />

in einem Mitgliedstaat der EU E 111) ausstellen <strong>zu</strong> lassen und bei der<br />

Reise mit<strong>zu</strong>führen.<br />

Diese Anspruchsbescheinigungen gibt es für folgende Länder:<br />

• Belgien<br />

• Dänemark<br />

• Finnland<br />

• Frankreich<br />

• Griechenland<br />

• Irland<br />

• Island<br />

• Italien<br />

• Liechtenstein<br />

• Luxemburg<br />

• Norwegen<br />

• Österreich<br />

• Portugal<br />

• Schweden<br />

Bei Reisen in die Niederlande und nach Spanien sind die Formulare in zweifacher<br />

Ausfertigung mit<strong>zu</strong>führen.<br />

Bei Reisen nach Großbritannien ist eine Anspruchsbescheinigung nicht erforderlich.<br />

Anspruchsbescheinigungen der Krankenkassen sind auch bei Reisen nach Jugoslawien<br />

bzw. dessen Nachfolgestaaten, sowie in die Schweiz, die Türkei und nach Tunesien<br />

erforderlich. Hierfür gibt es jedoch gesonderte Formulare.<br />

Mit dem Anspruchschein sichert der Reisende seinen Anspruch auf Leistungen nach<br />

den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Eine medizinische Versorgung nach<br />

deutschem Standard ist damit nicht abgedeckt. Deshalb wird für jede Auslandsreise<br />

der <strong>zu</strong>sätzliche Abschluss einer Privaten Auslandsreisekrankenversicherung<br />

empfohlen, <strong>zu</strong>mal die Jahrespolice bei einigen Anbietern nur wenige Mark je Monat<br />

kostet. Abgedeckt sind damit auch Kosten für Behandlungen beim Arzt oder im<br />

Krankenhaus sowie für Zahnbehandlungen und Medikamente, welche durch die<br />

gesetzlichen Krankenkassen auch mit einem Auslandsberechtigungsschein nicht

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