Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck
Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck
1. Ausgabe II / 2001 Lübecker Multiple Sklerose Zeitung INFOS, BERICHTE, FREIZEIT UND UNTERHALTUNG, ANZEIGEN
- Seite 2 und 3: Liebe LeserInnen, 1. Ausgabe II / 2
- Seite 4 und 5: Ein Lächeln Ein Lächeln kostet ni
- Seite 6 und 7: 1. Ausgabe II / 2001 6 ACT heißt d
- Seite 8 und 9: Gesundheitstipps für den Sommer 1.
- Seite 10 und 11: Praktische umweltschonende Reinigun
- Seite 12 und 13: RÄTSEL und SCHERZFRAGEN 1. Ausgabe
- Seite 14 und 15: VERRÜCKT ! 1. Ausgabe II / 2001 14
- Seite 16 und 17: Auch im Urlaub gut versichert © Ha
- Seite 18 und 19: 1. Ausgabe II / 2001 18 immer im vo
- Seite 20 und 21: Private Krankenversicherung und Aus
- Seite 22 und 23: 1. Ausgabe II / 2001 22 oft nur mit
- Seite 24 und 25: 1. Ausgabe II / 2001 24 Entsprechen
- Seite 26 und 27: 1. Ausgabe II / 2001 26 örtlichen
- Seite 28 und 29: Luxemburg 1. Ausgabe II / 2001 28 I
- Seite 30 und 31: Schweiz 1. Ausgabe II / 2001 30 Gen
- Seite 32 und 33: 1. Ausgabe II / 2001 32 der Aktuell
- Seite 34 und 35: Wann liegt volle Erwerbsminderung v
- Seite 36 und 37: Rentenbeginn 1. Ausgabe II / 2001 3
- Seite 38 und 39: Birne mit Makronensahne Rezepte 1.
1. Ausgabe II / 2001<br />
<strong><strong>Lübeck</strong>er</strong> <strong>Multiple</strong> <strong>Sklerose</strong><br />
<strong>Zeitung</strong><br />
INFOS, BERICHTE, FREIZEIT UND UNTERHALTUNG, ANZEIGEN
Liebe LeserInnen,<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
2<br />
wir begrüßen Sie <strong>zu</strong>r zweiten Ausgabe unserer <strong>Zeitung</strong> im Jahr 2001.<br />
Wir hoffen, dass Sie auch in den Sommermonaten viel Spaß und Freude an unseren<br />
Beiträgen haben.<br />
In dieser Ausgabe unserer <strong>Zeitung</strong> geht es u.a. um Hilfen bei der Bewältigung der MS,<br />
die Erwerbsminderungsrente und das neue Schwerbehindertengesetz. Wir setzen die<br />
im Januar begonnene Serie <strong>zu</strong> „Reisen im Rollstuhl fort“ mit Hinweisen <strong>zu</strong><br />
Versicherungen und <strong>zu</strong>m Parkrecht. Natürlich fehlen auch Tipps für die<br />
Sommermonate und für Veranstaltungen nicht.<br />
Die Redaktion<br />
Impressum<br />
Herausgeber: MS- Spezialambulanz<br />
Ratzeburger Allee 160<br />
23538 <strong>Lübeck</strong><br />
Tel.: 0451/ 500 2929<br />
Fax: 0451/ 500 2489<br />
E-Mail: ms-ambulanz@neuro.mu-luebeck.de<br />
Redaktion: MS- Spezialambulanz<br />
Verantwortlich i.S.d.P.: Regina Czerwinski<br />
Cornelia Erdmann<br />
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe : 15.08.2001<br />
Ausgabe Nr.3/2001 erscheint Ende September 2001<br />
Für unaufgefordert eingesandte Beiträge kann keine Haftung übernommen werden.<br />
Die Redaktion behält sich vor, Beiträge <strong>zu</strong> kürzen. Bei namentlich gekennzeichneten<br />
Artikeln trägt der Verfasser die alleinige Verantwortung für den Inhalt.<br />
Der aus<strong>zu</strong>gsweise Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MS-<br />
Spezialambulanz erlaubt.<br />
Die MS- Spezialambulanz ist Mitglied in der Deutschen <strong>Multiple</strong>n <strong>Sklerose</strong><br />
Gesellschaft.
I N H A L T<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
3<br />
Gedicht, Sprüche ......................................................................................................................... 4<br />
Glatirameracetat verbessert die Prognose der MS................................................................... 5<br />
ACT-Programm soll MS-Kranke selbständiger machen......................................................... 5<br />
Kein MS-Risiko durch Hepatitis-B-Impfung............................................................................ 6<br />
Gesundheitstipps für den Sommer............................................................................................. 8<br />
Praktische Ratschläge aus Omas Haushalt und für umweltschonende Reinigung ............... 9<br />
Buchtipp „MS- Ratgeber“ ........................................................................................................ 10<br />
Der „Aktiv- Rollstuhl ................................................................................................................ 11<br />
RÄTSEL und SCHERZFRAGEN ........................................................................................... 12<br />
Auch im Urlaub gut versichert................................................................................................. 16<br />
Konzessionen im Parkrecht für Behinderte in europäischen Ländern ................................ 23<br />
Hier spricht Doktor O.O. .......................................................................................................... 31<br />
Aktuelle Urteile.......................................................................................................................... 32<br />
Neuregelungen <strong>zu</strong>r Rente wegen Erwerbsminderung ............................................................. 33<br />
Gedicht........................................................................................................................................ 36<br />
„Gesetz <strong>zu</strong>r Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“.................................... 37<br />
Rezepte: Birne mit Makronensahne, Peperonata/ Letscho ................................................... 39<br />
Rätsellösung .............................................................................................................................. 39<br />
Die SPEZIALAMBULANZ für <strong>Multiple</strong> <strong>Sklerose</strong> und Epilepsie bietet regelmäßige<br />
Gesprächsgruppen an, in denen Betroffene ihre Erfahrungen austauschen können,<br />
Informationen mitgeteilt, Probleme diskutiert und besprochen werden und vieles mehr.<br />
Alle MS- Betroffene sind recht herzlich eingeladen.<br />
Die Gruppen treffen sich: montags von 10.30 Uhr - 12.00 Uhr (2- wöchentlich)<br />
dienstags von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr (2- wöchentlich)<br />
Ort: Medizinische <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Lübeck</strong>, Haus 21,<br />
Montag: Raum 1<br />
Dienstag: Raum 3<br />
Weitere Informationen können Sie gerne unter der Tel. Nr.: 500 2929 erfragen.
Ein Lächeln<br />
Ein Lächeln kostet nichts und gibt viel,<br />
es macht den reich, der es empfängt,<br />
und macht den nicht arm, der es gibt.<br />
Es währet nur einen Augenblick,<br />
aber sein Nachhall kann ewig sein.<br />
Niemand ist so reich, dass er es gering achten dürfte,<br />
niemand ist so arm, dass er nicht davon geben könnte.<br />
Es schafft Glück <strong>zu</strong> Hause,<br />
die Stärke bei den Geschäften<br />
und das Gefühl für den Nächsten.<br />
Ein Lächeln gibt Entspannung bei Müdigkeit,<br />
und bei Erschöpfung gibt es neuen Mut.<br />
Es ist Trost in der Traurigkeit<br />
und es gibt Heilung bei jedem Schmerz.<br />
Wie gut, dass man es nicht kaufen oder stehlen kann,<br />
denn es hat seinen Wert nur dann, wenn man es verschenkt.<br />
Und wenn du eine Stunde erlebst,<br />
die dir das erwartete Lächeln versagt,<br />
sei nachsichtig und gib das deine;<br />
denn niemand braucht ein Lächeln so sehr wie derjenige,<br />
der es anderen nicht <strong>zu</strong> geben weiß.<br />
Sprüche<br />
Gott gab uns ein Paradies.<br />
Wir Menschen leben darin und begreifen es nicht.<br />
Walter Reisberger<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
4<br />
Das Leben hält oft Überraschungen für uns bereit - wir müssen sie nur sehen!<br />
Hindernisse sind da, um überwunden <strong>zu</strong> werden! Steckt nicht in jeder Schwierigkeit<br />
eine Möglichkeit, sich <strong>zu</strong> verändern und vorwärts<strong>zu</strong>kommen?
Glatirameracetat verbessert die Prognose der MS<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
5<br />
Berlin (wma). Die langfristige Behandlung mit dem Immunmodulator<br />
Glatirameracetat vermindert bei Patienten mit schubförmiger <strong>Multiple</strong>r <strong>Sklerose</strong> (MS)<br />
die Schubfrequenz und verlangsamt das Fortschreiten der Behinderung. Das Präparat<br />
ähnelt in seiner Zusammenset<strong>zu</strong>ng dem Myelinprotein der Markscheiden und nimmt<br />
Einfluss auf die MS-typischen Entzündungsreaktionen.<br />
Bei über 90 Prozent der Patienten tritt die MS anfangs in Schüben auf, wobei sich im<br />
Laufe der Jahre die neurologischen Ausfälle immer schlechter <strong>zu</strong>rückbilden und<br />
schließlich <strong>zu</strong> bleibenden Behinderungen führen, sagte Professor Dr. Judith Haas aus<br />
Berlin auf einer Pressekonferenz des Unternehmens Aventis. Nach 15jähriger<br />
Krankheitsdauer ist die Hälfte der Patienten auf den Rollstuhl angewiesen.<br />
Haas berichtete von einer US-amerikanischen Studie, an der 251 MS-Patienten mit<br />
mindestens zwei Schüben in den vergangenen zwei Jahren teilnahmen. Zunächst<br />
erhielten die Patienten über drei Jahre entweder 20 Milligramm pro Tag<br />
Glatirameracetat (Copaxone®) oder Placebo subkutan. Unter der Verumtherapie traten<br />
30 Prozent weniger Schübe auf, und die Progression der Erkrankung war deutlich<br />
verlangsamt.<br />
208 der Patienten wurden weitere drei Jahre mit dem Immunmodulator behandelt.<br />
Dabei hat sich herausgestellt, dass das Risiko für eine bleibende Behinderung um so<br />
geringer war, je länger die Patienten therapiert wurden. Bei 70 Prozent der Patienten,<br />
die sechs Jahre kontinuierlich das Verum erhalten hatten, verschlechterten sich ihre<br />
Behinderungen nicht. In der Gruppe, die anfangs Placebo bekommen hatte, war das<br />
nur bei 57 Prozent der Fall, so Haas.<br />
Ein Vorteil im Vergleich <strong>zu</strong> der Behandlung mit ß-Interferon sei die gute<br />
Verträglichkeit. Reaktionen an der Einstichstelle oder das Postinjektionssyndrom mit<br />
kurzzeitigem Schwindel, Dyspnoe und Tachykardie wurden bei entsprechender<br />
Aufklärung meist gut toleriert, so Haas. Die Zulassung von Glatirameracetat in<br />
Deutschland wird für die zweite Hälfte des nächsten Jahres erwartet.<br />
(Quelle: http://www.aerztezeitung.de/ vom 13.12.2000)<br />
Programm soll MS-Kranke selbständiger machen<br />
Patienten lernen Verlauf der MS ein<strong>zu</strong>schätzen<br />
Berlin (sar). Ab Anfang Oktober wird allen Neurologen in<br />
Deutschland ein Programm angeboten, mit dem sie MS-Patienten<br />
helfen können, ihre Krankheit besser <strong>zu</strong> bewältigen. Das Projekt<br />
soll auch die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten<br />
verbessern.
1. Ausgabe II / 2001<br />
6<br />
ACT heißt das Programm und steht für "Action for Choices in Treatment of <strong>Multiple</strong><br />
Sclerosis". Mit dem Programm werden die Patienten über die MS und die aktuelle<br />
Therapie informiert. Fragebögen <strong>zu</strong>r Selbstbeobachtung können den Kranken helfen,<br />
den Krankheitsverlauf realistischer ein<strong>zu</strong>schätzen und sich im Arztgespräch klarer<br />
aus<strong>zu</strong>drücken. Das ACT-Programm ist von MS-Experten und Patienten entwickelt<br />
worden und wird vom Unternehmen Schering finanziell unterstützt.<br />
In den vergangenen Monaten ist ACT in Frankreich und Deutschland getestet worden:<br />
"85 Prozent der Ärzte und Patienten sind von der Wichtigkeit überzeugt", sagte<br />
Privatdozent Dr. Ralf Gold von der Neurologischen <strong>Universität</strong>sklinik Würzburg <strong>zu</strong>r<br />
Einführung des Programms in Berlin. Das ACT-Programm könne eine psychologische<br />
Betreuung oder die Arbeit von Selbsthilfeorganisationen aber nicht ersetzen.<br />
Als Zielgruppe für das Programm bieten sich nach Angaben des Neurologen<br />
besonders Patienten an, bei denen die Erkrankung gerade diagnostiziert worden ist.<br />
Darüber hinaus könne die Initiative auch für solche Betroffenen sinnvoll sein, die<br />
aufgrund einer akuten Krankheitsverschlechterung Probleme bekämen.<br />
Auch Dr. Wolfgang Elias aus Hamburg, der 30 Patienten im ACT-Programm während<br />
der Testphase betreut hat, plädiert für das Programm. Er empfiehlt es aber nicht nur<br />
Neurologen, sondern allen Ärzten, die MS-Patienten betreuen, auch Ärzten für<br />
Allgemeinmedizin.<br />
"Den Ärzten wird durch die Selbstbeobachtungsbögen im ACT-Programm ein<br />
Instrument in die Hand gegeben, die Patienten bei der Krankheitsbewältigung <strong>zu</strong><br />
unterstützen. Die Betroffenen können realistischer mit ihrer Krankheit umgehen, wenn<br />
sie sich intensiv mit den Materialien beschäftigen. Dadurch wird die Kommunikation<br />
zwischen Ärzten und Patienten erleichtert", sagte der Neurologe. "Mir sind solche MS-<br />
Patienten am liebsten, die wissbegierig sind und aktiv mit ihrer Krankheit umgehen.<br />
Für die Therapiewahl wünsche ich mir die Patienten als Entscheidungspartner."<br />
Für weitere Informationen über das ACT-Programm bietet das Unternehmen Schering<br />
eine Telefon-Hotline unter Tel.: 01 30 / 11 23 22 an.<br />
(Quelle: http://www.aerztezeitung.de vom 20.09.2000)<br />
Kein MS-Risiko durch Hepatitis-B-Impfung<br />
Indikationsimpfungen erhöhen nicht die Gefahr für einen erneuten <strong>Multiple</strong>-<strong>Sklerose</strong>-<br />
Schub<br />
BOSTON (run). Ein Risiko, durch die Hepatitis-B-Impfung an <strong>Multiple</strong>r <strong>Sklerose</strong><br />
(MS) <strong>zu</strong> erkranken, besteht wohl nicht. Das haben US-Forscher in einer großen Fall-<br />
Kontroll-Studie bestätigt.<br />
Aufgrund von Fallberichten über eine mögliche MS-Gefahr durch die Impfung hatte<br />
das französische Gesundheitsministerium im Herbst 1998 sogar einen Teilstop des
1. Ausgabe II / 2001<br />
7<br />
Hepatitis-B (HB)-Impfprogramms veranlasst. In Deutschland sah man damals keinen<br />
Anlass, die Impfempfehlungen <strong>zu</strong> ändern.<br />
In der aktuellen US-Studie wurden nun über 200 000 Krankenschwestern der Nurses<br />
Health Study nach MS-Erkrankung und Impfungen gefragt. Die Datenanalyse von 192<br />
MS- und 645 Patientinnen der Kontrollgruppe ergab keinen statistisch relevanten<br />
Zusammenhang zwischen HB-Impfung und MS-Erstmanifestation (NEJM 344, 2001<br />
327). Weder die Zahl der Impfungen noch der Zeitpunkt hat nach der Studie einen<br />
Einfluss auf das MS-Risiko. Bereits vor gut einem Jahr hat die<br />
Analyse der Krankenakten von 134 000 US-Amerikanern an der<br />
Charité in Berlin ebenfalls keinen solchen Zusammenhang ergeben<br />
(die "Ärzte <strong>Zeitung</strong>" berichtete). In einer weiteren Publikation im<br />
selben "NEJM" wurde <strong>zu</strong>dem kein Hinweis darauf gefunden, dass<br />
eine Schutzimpfung gegen Tetanus, Influenza oder HBV das Risiko<br />
für einen neuen MS-Schub erhöht.<br />
"Diese Daten sind vor allem von Bedeutung, um die in der Praxis<br />
noch vorherrschende Impf<strong>zu</strong>rückhaltung bei MS-Kranken <strong>zu</strong><br />
mindern", beurteilt Privatdozent Dr. Peter Rieckmann, MS-Experte<br />
der <strong>Universität</strong> Würzburg die Studien. Gerade Indikationsimpfungen<br />
wie Tetanus oder Influenza seien sogar wichtig. Generell empfehlen Neurologen aber<br />
weiterhin, MS-Kranke möglichst nicht während einer akuten Exazerbation oder<br />
immunsuppressiven Therapie <strong>zu</strong> impfen.<br />
(Quelle: http://www.aerztezeitung.de/ vom 2.2.2001)
Gesundheitstipps für den Sommer<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
8<br />
1. Wenn Sie Ihre Cellulite für die Badesaison<br />
wegkriegen wollen, dann kommt es neben<br />
Gymnastik und Massagen auch auf die tägliche<br />
Ernährung an: kein Zucker, keine tierischen Fette,<br />
wenig Salz, keine scharfen Gewürze, viel Fisch und<br />
Obst.<br />
2. Wer bei längeren Fahrten in den Urlaub von<br />
Übelkeit und Brechreiz gequält wird, sollte einen<br />
Teelöffel Honig im Mund zergehen lassen. Eine<br />
sinnvolle Alternative: 1 Tasse lauwarmen<br />
Kräutertee, mit Honig gesüßt, in kleinen Schlucken<br />
trinken.<br />
3. Wenn Sie an schwülen Abenden nicht einschlafen können, dann sollten Sie<br />
Bananen, ein Vollkornbrötchen, Nüsse oder Pellkartoffeln essen. Diese<br />
Nahrungsmittel aktivieren nämlich das körpereigene Schlafhormon Melatonin.<br />
4. Wer einen Garten hat, sollte die notwendigen Arbeiten als Naturarznei für seine<br />
Knochen betrachten. US-Wissenschaftler weisen in einer Studie nach: Gartenarbeit<br />
erhöht die Knochendichte und beugt so Osteoporose genauso gut vor wie Rad<br />
fahren, Laufen, Aerobic.<br />
5. Eine gute Diät-Hilfe sind Chili-Öl, Chili-Pulver, Sojabohnen- und Sesam-Samen-<br />
Paste sowie Sojasoße. Diese asiatischen Gewürze unterstützen den Abbau von<br />
Fettpölsterchen.<br />
6. Für die ersten intensiven Sonnenbäder ist es nicht nur<br />
wichtig, dass wir ein Sonnenschutzmittel verwenden. Wir<br />
sollten auch vorher die Haut mit einer Lotion oder Creme<br />
aus der Apotheke verwöhnen, die reich an Vitamin E ist.<br />
Es schützt die Haut vor dem Austrocknen und Altern.<br />
7. Laufen tut gut. Sie sollten da<strong>zu</strong> wissen: Es ist nicht so<br />
wichtig, wie schnell Sie laufen und wie viele Kilometer Sie meistern. Entscheidend<br />
ist, dass Sie diesen Sport regelmäßig ausüben. Am besten täglich.<br />
8. Jetzt ist wieder Gurkenzeit. Viele Frauen schneiden das Gemüse in Scheiben und<br />
legen es sich als aufbauende Gesichtsmaske auf die Haut. Essen Sie die<br />
Gurkenscheiben lieber! Besser für die Haut ist es, wenn Sie die Gurke schälen und<br />
die Schalen mit der Innenseite auf das Gesicht legen. Denn darin sind die meisten<br />
Wirkstoffe, die die Haut erfrischen und jung halten.<br />
9. Die schwedische Wissenschaftlerin Prof. Dr.<br />
Kerstin Uvena-Moberg hat jetzt eine interessante<br />
Entdeckung gemacht. Das Hormon Oxytocin im<br />
menschlichen Körper ist fürs Jungbleiben, für einen<br />
gesunden Blutdruck und eine optimale Stressabwehr<br />
wichtig. Wissen Sie, wie wir viel Oxytocin in<br />
unserem Körper produzieren? Ganz einfach: durch<br />
Küssen, Kosen, Schmusen, Streicheln und<br />
Umarmen. So einfach und schön.
1. Ausgabe II / 2001<br />
9<br />
10. Nüsse sind hervorragend, um einen hohen Cholesterinspiegel <strong>zu</strong> senken. Innerhalb<br />
von zwei Monaten kann, bei täglicher Knabberei, das schädliche LDL-Cholesterin<br />
bis <strong>zu</strong> 11 Prozent sinken!<br />
11. Wenn die Hitze uns im Urlaub <strong>zu</strong> schaffen macht: Der beste Kopfschutz ist der<br />
gute alte Strohhut. Er hält den Kopf kühl, filtert die UV-Strahlen der Sonne und ist<br />
so leicht und luftig, dass man darunter nicht ins Schwitzen<br />
kommt.<br />
12. Laue Augustnächte verleiten da<strong>zu</strong>, länger auf<strong>zu</strong>bleiben. Das<br />
bedeutet wenig Schlaf. Gegen die Müdigkeit sollten Sie über<br />
den Tag verteilt fünf Tassen grünen Tee trinken, mittags auf<br />
einer Parkbank zehn Minuten die Augen schließen, nachmittags ein Glas Milch<br />
trinken.<br />
13. Vorsicht, jetzt haben Salmonellen Hochsaison. Diese Bakterien können Magen-<br />
und Darmerkrankungen hervorrufen. Besonders verseucht sind Eier. Deshalb<br />
sollten sie immer im Kühlschrank aufbewahrt werden. Nie ein Ei mit Riss<br />
verwenden.<br />
14. Gegen eine träge Verdauung, wie sie im Sommer oft auftritt, hilft ein Bitterstoff-<br />
Cocktail. Verrühren Sie dafür den Saft von je zwei Grapefruits und Orangen, 1<br />
Zitrone und ¼ Liter naturtrüben Apfelsaft, gießen Sie Mineralwasser auf. Die<br />
natürlichen Bitterstoffe aktivieren die Schleimhäute in Magen und Darm.<br />
15. Nach einer unruhigen Nacht erwacht man leicht mit Nackenverspannungen.<br />
Dagegen gibt es eine schnelle Übung: Stellen Sie sich locker hin, strecken Sie die<br />
Arme hoch über den Kopf und beugen Sie sich langsam <strong>zu</strong>rück. Mit den Armen<br />
nach hinten wippen.<br />
16. Nach dem Sonnenbad sollten Sie den Körper mit Olivenöl<br />
einreiben. Japanische Forschungen ergaben: Das Öl schützt<br />
zwar nicht vor Sonne, kann aber UV-Schäden reparieren.<br />
17. Limonaden, mit denen viele gern ihren Durst löschen,<br />
enthalten <strong>zu</strong>m Teil viel Zucker – und lösen schnell ein<br />
neues Durstgefühl aus. Deshalb sollte man lieber <strong>zu</strong><br />
Wasser greifen. Weiterer Vorteil: Es hat keine Kalorien.<br />
Praktische Ratschläge aus Omas Haushalt<br />
Erdbeerflecke in Weißzeug<br />
Sie lassen sich mit verdünntem Chlorwasser beseitigen.<br />
Fliegenschmutz auf Glas und Möbeln<br />
Von Glasgegenständen werden sie mit<br />
verdünntem Salmiakgeist entfernt. Von Möbelstücken wäscht<br />
man die Flecken mit einem Schwamm und lauwarmem Wasser<br />
ab.
Praktische umweltschonende Reinigung<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
10<br />
Kaffeemaschinen-Reinigung: ca. 2 Prisen Zitronensäure verwenden, heißes Wasser<br />
auffüllen, 10 Minuten wirken lassen. Anschließend gründlich nachspülen.<br />
Thermoskannen-Reinigung: ebenfalls mit Zitronensäure usw.<br />
Mikrowellenherd: wird von unliebsamen Gerüchen befreit durch: 1 kleine Schale mit<br />
Wasser und 2 Spritzern Zitronensaft einige Runden laufen lassen. Anschließend feucht<br />
auswischen.<br />
Badewannenreinigung ohne Chemie-Keule:<br />
1/2 l Buttermilch<br />
1 Esslöffel Salz<br />
1 Tasse Essig<br />
ca. ½ Stunde wirken lassen, anschließend gut nachspülen.<br />
G.S.<br />
Buchtipp<br />
„MS- Ratgeber“<br />
von Dr. Eva Maida<br />
Trias Verlag<br />
Es ist ein tolles Buch!<br />
Im Inhaltsverzeichnis sucht man sich die Problematik heraus, über die man mehr<br />
wissen will.<br />
Für jedermann verständlich findet man auf fast alle Fragen <strong>zu</strong>r MS eine Antwort! Man<br />
muss also nicht das gesamte Buch lesen.<br />
Ich jedenfalls bin von dem Buch begeistert<br />
Jutta Plewe<br />
Menschen mit Behinderungen sind nicht wirklich behindert. Sie leben mit<br />
Beeinträchtigungen, behindert werden sie erst durch ihre Umwelt.<br />
(aus: DMSG INFO 2/2000)
Der „Aktiv- Rollstuhl<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
11<br />
Nach der Behandlung mit Cortison ging es für mich nach Bad<br />
Segeberg <strong>zu</strong>r Anschlussheilbehandlung ins Neurologische Zentrum.<br />
Da ich eine Unterschenkelprothese habe, fällt mir das Laufen im<br />
Rahmen der MS noch schwerer. Ich fragte daher, ob man mir einen<br />
Rollstuhl <strong>zu</strong>r Verfügung stellen könne. Zuerst bekam ich einen ganz<br />
normalen Rollstuhl. In der Abteilung für Krankengymnastik sah ich<br />
dann einen ganz anderen. Das Neongelb stach mir ins Auge und das<br />
schwarze Sitzpolster gab einen guten Kontrast. Die Konstruktion hatte ich noch nie<br />
gesehen. Es handelte sich um einen „Aktiv- Rollstuhl“. Genauer gesagt verfügte dieser<br />
über einen sogenannten „Servoantrieb“, den man sich wie ein Auto mit bzw. ohne<br />
Servolenkung vorstellen muss. Die Räder drehen sich sehr leicht. Der Servoantrieb<br />
wird von einer Batterie gespeist, die in einem Kasten hinter der Rückenlehne steckt.<br />
Mit einem speziellen Ladegerät, das einfach an eine Steckdose angeschlossen wird,<br />
kann die Batterie in ca. 2- 3 Stunden aufgeladen werden. Ein sogenannter „Refresh-<br />
Ladevorgang“, bei dem die Batterie vollständig entladen und wieder aufgeladen wird,<br />
beträgt ca. 10 Stunden. Dieser Vorgang wirkt sich sehr günstig auf die Lebensdauer<br />
und die Kapazität der Batterie aus.<br />
Jedenfalls als ich das erste Mal in diesem Rolli saß und die Strom<strong>zu</strong>fuhr aktivierte,<br />
war ich sehr erstaunt. Das Gerät hatte unglaublich „Power“! Für mich war es das<br />
reinste Fahrvergnügen. Der Rollstuhl ist nicht unbedingt für jedermann geeignet, denn<br />
mit der Antriebskraft muss man sehr sensibel umgehen. Ich war jedenfalls begeistert.<br />
Die Reichweite mit einer geladenen Batterie beträgt ca. 15 Km. Als meine Zeit in Bad<br />
Segeberg um war, tat die Trennung von diesem Rolli schon etwas weh. Aber der<br />
Chefarzt in Bad Segeberg hatte mir einen Aktiv- Rollstuhl verschrieben. Die Kosten<br />
für so ein Gerät sind nicht ganz unerheblich, sie liegen bei 12.000,- DM und mehr. Es<br />
gibt verschiedene Anbieter, ich habe meinen von der Firma Saggau- Reha- Technik in<br />
Segeberg bzw. Bornhöved. Nach einigem hin und her bei der Krankenkasse, was mich<br />
ganz schön Nerven gekostet hat, wurde der Rolli bewilligt.<br />
Trotz meiner Unterschenkelprothese war ich jahrelang aktiver Radfahrer. Die<br />
Symptome der MS machen es mir inzwischen unmöglich weiter mit dem Rad <strong>zu</strong><br />
fahren. Leider !!!<br />
Mit meinem Rolli bin ich aber nun sehr mobil und viel unterwegs. Eine Ladung habe<br />
ich schnell leer gefahren. Vielleicht kann ich ja noch eine Ersatzbatterie bekommen.<br />
Außerdem hoffe ich auf die Bewilligung von „pannensicheren“ Reifen. Ich hatte zwar<br />
noch keine Panne, aber diese Reifen würden mein Sicherheitsgefühl erheblich<br />
erhöhen. Das Einkaufen geht hervorragend. Maximal können 120 Kg Gesamtgewicht<br />
fortbewegt werden. Auch über Feldwege und Wiesen komme ich ganz leicht hinweg.<br />
Das macht richtig Spaß! Damit ich nicht hintenüber kippe, habe ich zwei Stützräder<br />
hinten. Somit ist auch ein „Hochstart“ möglich. Meinen Rolli wollte ich natürlich auch<br />
in Neongelb mit schwarzen Elementen, da die Farbe sehr geeignet ist um im<br />
Straßenverkehr gut gesehen <strong>zu</strong> werden. Ansonsten ist’s natürlich Geschmacksache.<br />
Wer ein bisschen „Benzin“ im Blut hat kann sich mit dem Rolli durchaus sportlich<br />
betätigen.<br />
Ich bin jedenfalls sehr froh und dankbar, dass ich in den Besitz eines Aktiv- Rollis<br />
gekommen bin. Ch. B.
RÄTSEL und SCHERZFRAGEN<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
12<br />
Was lässt sich nicht mit Worten ausdrücken?<br />
Weshalb streut ein Ostfriese Pfeffer auf seinen Bildschirm?<br />
Trinkt nur einen Tropfen und schon sieht man es ihm an.<br />
Was ist das?<br />
Wie kommt man über die Deutsch- italienische Grenze: mit dem Personalausweis<br />
oder dem Reisepass?<br />
Wann steht der Apotheker ohne Kopf in der Apotheke?<br />
Wie kann ein Schneider die Natur beeinflussen?<br />
Wie kann man verhindern, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr geht?<br />
Wann sagt ein Chinese „Guten Morgen“?<br />
Worin gleichen sich Zahnarzt und Feigling?<br />
Welcher Träger ist so faul, dass er sich selbst noch tragen lässt?<br />
Wobei vertippen sich Sekretärinnen am häufigsten?<br />
Was macht der Glaser, wenn er kein Glas mehr hat?
Rätsel – Merkwürdig<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
13<br />
Drei Herren kamen <strong>zu</strong> einem Rechenmeister, um eine Spende für<br />
einen guten Zweck <strong>zu</strong> erbitten.<br />
Er ließ jeden der drei Männer eine dreistellige Zahl aufschreiben.<br />
Herr X schrieb 134, Herr Y notierte 555 und Herr Z entschied<br />
sich für 789.<br />
Der Rechenmeister forderte die drei Herren auf, jeweils noch<br />
einmal diese Zahl an<strong>zu</strong>fügen, also 134134 usw. Jeder der drei<br />
Herren sollte seine Doppelzahl durch 7, 11 und 13 teilen und<br />
dann das Ergebnis von seiner ursprünglichen Zahl abziehen. Den dann verbleibenden<br />
Rest gebe er Ihnen dann als Spende. Warum aber machten die drei Herren lange<br />
Gesichter?<br />
(Auflösung am Ende der <strong>Zeitung</strong>)<br />
STILBLÜTEN<br />
(aus amtlichen und privaten Schreiben)<br />
Entschuldigungszettel<br />
Hierdurch wird bescheinigt, dass mein Sohn Richard den Dreißigjährigen Krieg<br />
verloren hat. Er wird aber sofort einen neuen beginnen, sobald als er aus der Schule<br />
daheim ist.<br />
Richards Mutter<br />
Heiratsantrag<br />
Hoch<strong>zu</strong>verehrendes Fräulein, ich liebe Sie ganz ungeheuer! Sie sind meine Göttin!<br />
Würden Sie mir gestatten, den Buchstaben "ö" in ein "a" um<strong>zu</strong>wandeln?<br />
Ihr getreuer Sigismund<br />
An das Wohnungsamt am hiesigen Platz 12. Juni 1972<br />
Ich habe eine Tochter und zwei Söhne. Wir alle sind so beschränkt, dass wir nur 2<br />
Bettstellen aufstellen können.<br />
Dies bestätigt mit freundlichen Grüssen<br />
H. Artus, Parkring 12
VERRÜCKT !<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
14<br />
Dies ist eine kleine Mathe Übung die Dich mehr als einmal staunen lassen wird !!!<br />
• Diese Übung dauert nur 30 Sekunden, Du brauchst<br />
nichts anderes <strong>zu</strong> tun als den Anweisungen Schritt-für-<br />
Schritt <strong>zu</strong> folgen<br />
• Achtung! Nicht eher das Ende lesen bevor Du die<br />
Berechnung gemacht hast!!!<br />
• Wähle <strong>zu</strong>erst die Anzahl von Abenden pro Woche aus an denen Du im<br />
Restaurant essen gehen willst.<br />
• Zahl merken<br />
• Multipliziere die Zahl mit 2<br />
• Addiere 5<br />
• Multipliziere mit 50<br />
• Falls Dein Geburtstag schon gewesen ist:<br />
Addiere 1751<br />
falls nicht, addiere 1750<br />
• Letzter Schritt:<br />
Subtrahiere vom Ergebnis Dein Geburtsjahr (zB.: 1941, 1966, etc.)<br />
Du hast ein dreistelliges Ergebnis<br />
Die erste Ziffer ist:<br />
Die Anzahl der Restaurantbesuche pro Woche.<br />
Aber das Beste kommt noch!<br />
Die beiden letzten Ziffern sind….<br />
Dein Alter !!!<br />
(Dieses Jahr (2001) ist das einzige Jahr in dem diese Berechnung funktioniert,<br />
also schnell an Freunde weiterleiten!)
Informationsblatt der Jungen Selbsthilfegruppe Mölln<br />
Für MS- Betroffene und deren Angehörige<br />
Kontakt: Mechthild Noack Tel. 04542 / 821732<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
15<br />
MS – lautet so auch Ihre Diagnose? Fühlen Sie sich manchmal hilflos, einsam und überfordert<br />
mit der Situation? Möchten auch Sie sich mal mit anderen Betroffenen austauschen?<br />
Wenn Sie für sich alle diese Fragen mit „JA“ beantwortet haben, dann kommen Sie doch <strong>zu</strong><br />
uns! Wir sind eine junge, aktive MS- Selbsthilfegruppe, und bieten Ihnen:<br />
Statt Einsamkeit, „Gemeinsamkeit“<br />
Gruppen- und Einzelgespräche<br />
Informationsveranstaltungen und Seminare<br />
Hilfe bei Fragen <strong>zu</strong>r MS<br />
Fröhlichkeit und Ausgeglichenheit muß durch die Diagnose MS in Ihrem Leben keinen<br />
geringeren Platz einnehmen.<br />
Aus dem Weg ins Ungewisse, den wir ja alle irgendwie gehen müssen, möchten wir einer<br />
Ihrer Wegbegleiter sein. Überlegen Sie nicht lange, Sie sind jederzeit herzlich willkommen<br />
bei uns. Wir treffen uns jeden 3. Samstag im Monat ab 15.00 Uhr in der Schule Steinfeld-<br />
Bürgermeister- Oetken- Str. 3 in Mölln.<br />
Gruppentrefftermine im 2. Halbjahr 2001<br />
Sa. 16.06.2001 Sa. 14.07.2001 (fällt aus wg. Sommerpause)<br />
Sa. 18.08.2001 (fällt aus wg. Sommerpause) Sa. 15.09.2001<br />
Info- Telefon Rollstuhltanzgruppe vom MSV<br />
Unser Info- Telefon für Neubetroffene Treffen jeden Donnerstag<br />
und jene, die Fragen <strong>zu</strong>r MS haben, 18.00 – 19.30 Uhr (Sommerpause vom<br />
erreichen Sie 19.07.- 1.09. 2001)<br />
Sporthalle der Schule<br />
Montags 10.00 – 11.00 Uhr Steinfeld- Bürgermeister- Oetken- Str.3<br />
Telefon: (04542) 821732 in Mölln<br />
Das Info- Telefon ist unabhängig von Kontakt:<br />
der Selbsthilfegruppe. Ihre Anrufe Me. Noack<br />
werden selbstverständlich vertraulich<br />
und diskret behandelt.<br />
Tel.: 04542- 821732
Auch im Urlaub gut versichert<br />
© Hartmut Smikac - Am Birkenhain 12 - 06766 Wolfen Nord -<br />
Tel. 03494 26228<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
16<br />
Mit der Reisezeit kommt auch oft die Überlegung: „Bin ich gut versichert, was<br />
muss ich eventuell <strong>zu</strong> meinem Versicherungsschutz auf Reisen tun?“ Generell ist<br />
<strong>zu</strong>r Beantwortung dieser Fragen <strong>zu</strong> einem Gespräch mit „Ihrem“<br />
Versicherungsvertreter <strong>zu</strong> raten, der Ihnen erklären kann, über welchen<br />
Versicherungsschutz Sie mit den abgeschlossenen Verträgen verfügen und welchen<br />
Versicherungsschutz Sie für die Reise in das von Ihnen ausgewählte Ziel <strong>zu</strong>sätzlich<br />
benötigen. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die<br />
Versicherungsunternehmen bieten kaum optimale Möglichkeiten für diese<br />
Personengruppe an.<br />
Hin<strong>zu</strong> kommt, dass Krankheit und Einschränkung von ihnen oft als<br />
haftungsbegrenzende Faktoren angesehen werden und behinderte Menschen so<br />
Gefahr laufen, ihren Versicherungsschutz auf das Spiel <strong>zu</strong> setzen. Gerade Menschen<br />
mit Handicap sollten deshalb auf völlige Klarheit hinsichtlich der Versicherungslage<br />
drängen und auf beweiskräftige Unterlagen achten.<br />
Einige Versicherer bieten Versicherungspakete für den Urlaub im allgemeinen oder<br />
den speziell für den Auslandsurlaub an. Auch diese Angebote sollte man dennoch<br />
nicht ungeprüft akzeptieren. Urlaubsversicherungspakete stellen meistens eine<br />
Überversicherung des Reisenden dar.<br />
Wichtig ist, dass man die für jemanden speziell notwendigen oder wünschenswerten<br />
Versicherungen, auch unter dem Gesichtspunkt <strong>zu</strong>vor bereits bestehender Verträge,<br />
auswählt und so seinen individuellen Versicherungsschutz auch auf Reisen und im<br />
Urlaub gewährleistet. Da<strong>zu</strong> hier einige Anhaltspunkte:<br />
Autoschutzbrief<br />
Sinnvoll, wenn man als Mitglied eines Autoklubs mit<br />
dem eigenen Auto ins Ausland fährt. Mit ihm sind Pannenhilfe,<br />
Übernachtungen, Stellung eines Mietwagens,<br />
Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport sowie Krankenrücktransport<br />
in den meisten Ländern gewährleistet. Zu Besonderheiten bei der<br />
Fahrt in bestimmte Länder holen Sie nähere Auskunft da<strong>zu</strong> vom Autoklub ein.<br />
Bei der Fahrt mit einem Neuwagen <strong>zu</strong> dem es noch eine Mobilitätsgarantie des Herstellers<br />
gibt, ist der Schutzbrief oft überflüssig.<br />
Camping – Versicherung<br />
Für Dauercamper und Reisende mit Wohnmobil eventuell <strong>zu</strong> empfehlen. Bietet europaweiten<br />
Schutz für bewegliches Inventar und Gegenstände des persönlichen<br />
Bedarfs. Zahlt auch nach Brand, Diebstahl oder Hagelschlag.
Flugreise<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
17<br />
Fluggäste sind nach § 50 Luftverkehrsgesetz obligatorisch<br />
unfallversichert. Für eine Reise in den gängigen<br />
Verkehrsmaschinen ist also die private Unfallversicherung<br />
im Normalfall ausreichend.<br />
Gesetzliche Krankenversicherung und Auslandsreise<br />
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland keinen Schutz mehr. Mit<br />
dem Abschluss von Sozialversicherungsabkommen übernimmt die gesetzliche<br />
Krankenversicherung jedoch auch in jenen Ländern den Schutz ihrer Mitglieder mit<br />
denen ein solches Abkommen, oder ein Abkommen ähnlichen Inhalts besteht. Zur<br />
Inanspruchnahme dieses Schutzes ist von der Krankenversicherung ein „Auslandskrankenschein“<br />
(Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während eines Aufenthaltes<br />
in einem Mitgliedstaat der EU E 111) ausstellen <strong>zu</strong> lassen und bei der<br />
Reise mit<strong>zu</strong>führen.<br />
Diese Anspruchsbescheinigungen gibt es für folgende Länder:<br />
• Belgien<br />
• Dänemark<br />
• Finnland<br />
• Frankreich<br />
• Griechenland<br />
• Irland<br />
• Island<br />
• Italien<br />
• Liechtenstein<br />
• Luxemburg<br />
• Norwegen<br />
• Österreich<br />
• Portugal<br />
• Schweden<br />
Bei Reisen in die Niederlande und nach Spanien sind die Formulare in zweifacher<br />
Ausfertigung mit<strong>zu</strong>führen.<br />
Bei Reisen nach Großbritannien ist eine Anspruchsbescheinigung nicht erforderlich.<br />
Anspruchsbescheinigungen der Krankenkassen sind auch bei Reisen nach Jugoslawien<br />
bzw. dessen Nachfolgestaaten, sowie in die Schweiz, die Türkei und nach Tunesien<br />
erforderlich. Hierfür gibt es jedoch gesonderte Formulare.<br />
Mit dem Anspruchschein sichert der Reisende seinen Anspruch auf Leistungen nach<br />
den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Eine medizinische Versorgung nach<br />
deutschem Standard ist damit nicht abgedeckt. Deshalb wird für jede Auslandsreise<br />
der <strong>zu</strong>sätzliche Abschluss einer Privaten Auslandsreisekrankenversicherung<br />
empfohlen, <strong>zu</strong>mal die Jahrespolice bei einigen Anbietern nur wenige Mark je Monat<br />
kostet. Abgedeckt sind damit auch Kosten für Behandlungen beim Arzt oder im<br />
Krankenhaus sowie für Zahnbehandlungen und Medikamente, welche durch die<br />
gesetzlichen Krankenkassen auch mit einem Auslandsberechtigungsschein nicht
1. Ausgabe II / 2001<br />
18<br />
immer im vollen Umfang übernommen werden. Außerdem ist in diese Zusatzversicherung<br />
meistens der eventuell medizinisch notwendige Rücktransport nach<br />
Hause eingeschlossen. Eine Leistung, die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.<br />
In einigen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die<br />
medizinische Versorgung vor Ort selbst <strong>zu</strong> bezahlen. Diese Beträge werden von den<br />
gesetzlichen Krankenkassen bei Vorlage der Belege erstattet.<br />
Bei einer Reise in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht,<br />
kann der Versicherungsschutz nur durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung<br />
gewährleistet werden.<br />
Ihre Krankenkasse erteilt Ihnen Auskunft darüber welchen Versicherungsschutz sie<br />
Ihnen bei der Reise in das Land Ihre Wahl bietet. Sie wird Ihnen da<strong>zu</strong> auch detaillierteres<br />
schriftliches Informationsmaterial übergeben. Vor allem sollten Sie, falls<br />
Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, in dem Zusammenhang nach der<br />
Kostenübernahme bei akutem Geschehen chronischer Erkrankungen fragen. Diese<br />
werden oft weder von Privaten Krankenversicherung noch von einer Privaten<br />
Auslandsreisekrankenversicherung bezahlt. Gesetzliche Krankenkassen<br />
übernehmen die Kosten in der Regel auch in diesem Fall, wenn<br />
• es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt,<br />
• es lediglich eine unverzüglich notwendige Behandlung betrifft, die auch im<br />
Inland möglich gewesen wäre,<br />
• der Abschluss einer <strong>zu</strong>sätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung<br />
nicht möglich war.<br />
Günstig ist, wenn die Krankenkasse die Leistungsvorausset<strong>zu</strong>ng auch für diesen<br />
Fall vor Reiseantritt ausdrücklich anerkennt.<br />
Hausratversicherung<br />
Um den Versicherungsschutz der Hausratversicherung <strong>zu</strong><br />
erhalten, sollte man seine Wohnung von Nachbarn,<br />
Freunden oder Bekannten regelmäßig kontrollieren sowie<br />
von ihnen den Briefkasten leeren lassen. Eine Abwesenheit von mehr als 60 Tagen<br />
stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung für die Hausratversicherung dar. Der<br />
Versicherungsvertreter sollte in diesem Falle darüber informiert werden und auch<br />
wissen, wer die Wohnung in der Zwischenzeit betreut.<br />
Über die Außenversicherung sind Gegenstände des Hausrates bis <strong>zu</strong> 10 Prozent der<br />
Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 15.000 Mark, über die<br />
Hausratversicherung versichert, wenn sie sich bis <strong>zu</strong> drei Monate außerhalb der<br />
Wohnung befinden.<br />
Die Hausratversicherung tritt nicht für Hausratgegenstände ein, welche aus einem<br />
Pkw gestohlen wurden. Allerdings können Hilfsmittel über die Erhöhung der<br />
Außenversicherung in der Hausratversicherung abgesichert werden. Dabei muss<br />
dann jedoch der PKW, in dem diese Sachen aufbewahrt werden, in einer Garage<br />
oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt werden, um den<br />
Versicherungsschutz <strong>zu</strong> erhalten.
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
19<br />
Gilt nur in Europa. Zum Beleg des bestehenden Versicherungsschutzes ist bei einer<br />
Reise mit dem Auto in vielen Ländern die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte<br />
vorgeschrieben oder angeraten.<br />
Bei Reisen in außereuropäische Länder sollte bei der Versicherung eine Erweiterung<br />
des Geltungsbereiches beantragt werden.<br />
Je nach Reiseziel und der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über eine<br />
<strong>zu</strong>sätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachgedacht werden. Auch die kurzfristige<br />
Insassenunfallversicherung wäre eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der<br />
Reisenden bei Fahrten in ein europäisches Land <strong>zu</strong> erweitern. Allgemein ist eine Insassenversicherung<br />
jedoch überflüssig, da alle Pkw-Insassen, außer dem Fahrer,<br />
über die Haftpflichtversicherung des Pkw versichert sind.<br />
(Siehe : „Mallorca – Police“)<br />
Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung<br />
Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr vollkaskoversichert<br />
ist, bleibt der Abschluss eines kurzfristigen Vertrages <strong>zu</strong> überdenken, falls die Reise<br />
in ein Land geht, in dem der Versicherungsschutz nicht so gut wie in Deutschland<br />
geregelt ist.<br />
Mallorca – Police<br />
Wer am Urlaubsort ein Auto mietet, sollte unbedingt auf eine ausreichende<br />
Deckungssumme der Haftpflichtversicherung achten, die, vor allem in<br />
osteuropäischen Ländern, sehr niedrig ist. Schutz bietet hier eine „Versicherung für<br />
den Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ (Mallorca – Police). Sie<br />
ist in ganz Europa gültig und wird bei manchen Kfz-Versicherungsverträgen<br />
kostenfrei eingeschlossen. Dabei sollte auf eine unbegrenzte Deckung bei Sachschäden<br />
und mindestens 7,5 Millionen Mark bei Personenschäden geachtet werden.<br />
Private Haftpflichtversicherung<br />
In Deutschland abgeschlossene private Haftpflichtversicherungen treten auch für<br />
Schadensereignisse im europäischen Ausland bei Aufenthalten von bis <strong>zu</strong> einem<br />
Jahr ein. Allerdings sind Segel und Motorboote sowie Surfbretter oft<br />
ausgeschlossen. Wer feste Urlaubspläne hat, sollte sich also auch bei Abschluss<br />
einer privaten Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsumfang erkundigen<br />
und gegebenenfalls eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter, die Nut<strong>zu</strong>ng<br />
von Sportbooten oder andere Hobbys, wie Drachenfliegen, oder die man als<br />
Skifahrer oder Modellbauer im Urlaub aus<strong>zu</strong>üben gedenkt, abschließen.<br />
Auch die Schäden, welche der Versicherte eventuell in einem Hotel anrichtet, sind<br />
nur versichert, falls die Mietschadensklausel vereinbart wurde.
Private Krankenversicherung und Auslandsreise<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
20<br />
Im Falle des Vorliegens einer chronischen Erkrankung, wie Diabetes, oder des Bestehens<br />
eines erhöhten Gesundheitsrisikos, wie das Tragen eines<br />
Herzschrittmachers, sind weitere Absprachen <strong>zu</strong>m Versicherungsschutz erforderlich,<br />
um diesen auch in diesem Fall <strong>zu</strong> erhalten, da private Krankenversicherungen<br />
oft die Behandlung bereits früher bestehender<br />
Krankheiten im Ausland ausschließen, die Kosten für eine gegebenenfalls<br />
erforderliche Notbehandlung in diesem Fall einer Wiedererkrankung<br />
nicht übernehmen.<br />
Private Auslandsreisekrankenversicherung<br />
Bei Reisen in ein Land mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist sie<br />
dringend notwendig, da sonst alle medizinische Versorgung und Behandlung aus<br />
eigener Tasche bezahlt werden muss.<br />
Für gesetzlich Versicherte <strong>zu</strong> empfehlen, weil durch den Auslandsanspruchschein<br />
nur die im Reiseland übliche medizinische Grundversorgung, nicht jedoch weitergehende<br />
Leistungen wie der krankheits- oder unfallbedingte Rücktransport nach<br />
Deutschland abgedeckt sind.<br />
Die private Auslandsreisekrankenversicherung sollte als Jahrespolice abgeschlossen<br />
werden. Zum einen ist sie als solche relativ preisgünstig, <strong>zu</strong>m anderen bergen<br />
Verträge mit kurzen Laufzeiten die Gefahr in sich, dass sie dann nicht über den<br />
ganzen Erkrankungszeitraum gelten.<br />
Für ältere Reisende könnte der Abschluss einer solchen Versicherung schwierig<br />
werden, da viele Versicherungen Verträge mit Personen ab 65 .<br />
Private Unfallversicherung<br />
Eine private Unfallversicherung gilt grundsätzlich weltweit und <strong>zu</strong> jeder Zeit,<br />
insoweit sie nicht auf Berufsunfälle oder andere Gefahrenmomente eingegrenzt ist.<br />
Gleichzeitig werden gefährliche Freizeitbeschäftigungen oft von der Versicherung<br />
ausgeschlossen. Wer also im Urlaub Fallschirmspringen oder Segelfliegen möchte,<br />
sollte sich über seinen Versicherungsschutz informieren und möglicherweise eine<br />
Zusatzversicherung abschließen.<br />
Dauernd Pflegebedürftige sind vom Abschluss einer privaten Unfallversicherung<br />
ausgeschlossen.<br />
Reiseabbruchsversicherung<br />
Tritt ein, falls eine Reise nach Antritt der Reise aus zwingenden Gründen abgebrochen<br />
werden muss. Ist <strong>zu</strong> empfehlen, falls vor Antritt einer sehr teuren Reise die<br />
Notwendigkeit eines eventuell möglichen vorzeitigen Abbruchs absehbar ist.
Reisegepäckversicherung<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
21<br />
Für Schäden während des Urlaubs im europäischen Ausland<br />
tritt die Hausratsversicherung nur in bestimmten Fällen und<br />
in Übersee gar nicht ein. Versicherungsunternehmen raten da<br />
manchmal <strong>zu</strong>m Abschluss einer Reisegepäckversicherung.<br />
Das sollte man jedoch gründlich prüfen und dem eigenen<br />
Bedarf entsprechend entscheiden, denn im Allgemeinen wird<br />
diese von den Fachleuten für eine Urlaubsreise nicht empfohlen, da sehr hohe<br />
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden und weder Geld, noch<br />
Schecks oder Flugtickets, respektive Fahrkarten mit versichert sind.<br />
Reisehaftpflichtversicherung<br />
Je nach den Konditionen der bereits abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung<br />
eventuell <strong>zu</strong> empfehlen.<br />
Reisepreisversicherung<br />
Versicherung, die Reiseveranstalter <strong>zu</strong>r Abdeckung der Kosten für die Reisenden<br />
bei Konkurs des Veranstalters abschließen müssen. Der Veranstalter händigt im<br />
Zusammenhang damit dem Reisenden einen Sicherungsschein aus, mit dem der Abschluss<br />
einer solchen Versicherung belegt wird und mit dem der Reisende Anspruch<br />
auf Erstattung des Reisepreises und eventuell entstandener<br />
Mehrkosten, wie dem Rücktransport vom Urlaubsort, gegen<br />
den Träger der Insolvenzversicherung des Reiseunternehmens<br />
erhält.<br />
Reiserücktrittsversicherung<br />
Kann bei Reisebuchung oder bis spätestens 14 Tage danach<br />
abgeschlossen werden und ersetzt, bei einer Eigenbeteiligung von 50 DM die<br />
Stornierungskosten, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, falls die Reise aus<br />
zwingenden Gründen wegen „Reiseunfähigkeit“ (Impfungsunverträglichkeit, Tod<br />
oder schwerer Unfall in der Familie u.ä.) nicht angetreten werden kann. Haftet auch<br />
bei Abbruch der Reise oder deren Verlängerung über den Endtermin hinaus, wenn<br />
dafür wichtige Gründe vorliegen (Unwetter, Todesfall usw.).<br />
Wird von Fachleuten für teure oder länger vorher gebuchte Pauschalreisen sowie<br />
unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng, dass ein kurzfristiger Reiserücktrittsgrund (kleine Kinder,<br />
pflegebedürftige Personen in der Familie und ähnliches) nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, empfohlen.<br />
Seetransportschadensversicherung<br />
Abschluss ist eventuell an<strong>zu</strong>raten, wenn die Kaskoversicherung nicht den<br />
ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Reeder haften für Seetransportschäden
1. Ausgabe II / 2001<br />
22<br />
oft nur mit wenigen hundert Mark. Die Vollkasko zahlt abzüglich der<br />
Selbstbeteiligung, doch dann ist der Schadensfreiheitsrabatt weg.<br />
Verkehrsserviceversicherung<br />
Wird inzwischen von mehreren Versicherungsunternehmen angeboten und<br />
entspricht in ihrer Struktur der von den Autoclubs angebotenen Schutzbriefen. Für<br />
Mitglieder von Autoclubs lohnt sich ein Abschluss wahrscheinlich nicht, da die<br />
Autoclubs relativ günstig anbieten können. Auch für ein Neufahrzeug mit<br />
Hersteller-Mobilitätsgarantie nur an<strong>zu</strong>raten, falls diese für das Besuchsziel nicht<br />
greift.<br />
Für weitere Informationen ist vor allem die Rücksprache und Abstimmung mit den<br />
Versicherungsgesellschaften <strong>zu</strong> empfehlen. Allgemeine Informationen gibt es bei<br />
den Verbraucher- und Behindertenverbänden. Für spezielle Informationen und<br />
Fragen kann man sich auch an folgende Adressen wenden:<br />
Bundesaufsichtsamt<br />
für das Versicherungswesen<br />
Ludwigkirchplatz 3 - 4<br />
10719 Berlin<br />
Stiftung Warentest<br />
Lützowplatz 11 - 13<br />
10785 Berlin<br />
Tel. 030 - 26 311<br />
Auskunftsdienst 030 - 62 30 14<br />
Faxabruf (Leitseite) 030 - 23 08 39 000<br />
Verbraucherhilfe Versicherung e.V.<br />
Bonifazius Straße 153<br />
48429 Rheine<br />
Tel. 05971 - 71 036<br />
Fax 05971 - 72 778<br />
Bund der Versicherten e.V.<br />
Postfach 1153<br />
24547 Henstedt-Ulzburg<br />
Tel. 04193 - 9 90 40<br />
Verband der Privaten Krankenversicherungen<br />
Bayenthalgürtel 26<br />
50968 Köln<br />
In eigener Sache: Die Adressen und Informationen wurden im Jahr 1999 nach<br />
Materialien und Auskünften der betreffenden Stellen <strong>zu</strong>sammengestellt. Sollten<br />
Ihnen Veränderungen bekannt werden, so bin ich für eine kurze Nachricht sehr<br />
dankbar.
1. Ausgabe II / 2001<br />
23<br />
Konzessionen im Parkrecht für Körperbehinderte in europäischen Ländern<br />
© Hartmut Smikac - Am Birkenhain 12 - 06766 Wolfen Nord –<br />
Tel. 03494 26228<br />
Schwerbehinderte erhalten auf Grund ihrer Behinderung und des Ausmaßes der<br />
damit gegebenen Mobilitätseinschränkung in Deutschland einen Parkausweis für<br />
Schwerbeschädigte und somit das Recht, mit dem von ihnen geführten Fahrzeug<br />
oder dem Auto, mit dem sie transportiert werden unter bestimmten<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch an Stellen <strong>zu</strong> parken, an denen dies durch die<br />
Straßenverkehrsordnung für andere Personen nicht gestattet ist.<br />
Inhaber dieses Parkausweises dürfen in Deutschland mit dem von ihnen geführten<br />
oder für ihren Transport genutzten Kraftfahrzeug insofern in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung<br />
keine andere Parkmöglichkeit besteht:<br />
− auf mit dem internationalen Rollstuhlfahrersymbol oder dem Zeichen 314 oder<br />
315 sowie den Zusatzzeichen 865 oder 866 Behindertenparkplätzen parken.<br />
− im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) bis <strong>zu</strong> drei<br />
Stunden lang parken. Die Ankunftszeit muss auf einer<br />
Parkscheibe eingestellt sein.<br />
− die im Zonenhalteverbot (Zeichen 290) <strong>zu</strong>gelassene Parkzeit<br />
überschreiten<br />
− bei den Zeichen 314 und 315 mit Parkzeitbeschränkung über die <strong>zu</strong>gelassene<br />
Zeit hinaus parken.<br />
− in für Belieferung mit Kraftfahrzeugen freigegebene Fußgängerzonen während<br />
der <strong>zu</strong>gelassenen Ladezeiten parken.<br />
− an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begren<strong>zu</strong>ng parken.<br />
− auf Anwohnerparkplätzen bis <strong>zu</strong> drei Stunden parken.<br />
Die höchst<strong>zu</strong>lässige Parkzeit ist in Deutschland auf 24 Stunden beschränkt.
1. Ausgabe II / 2001<br />
24<br />
Entsprechend einer Übereinkunft der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister<br />
(Conference Europeenne des Ministres des Transports = CEMT) vom 6. Dezember<br />
1977 können Schwerbehinderte mit ihren deutschen Parkausweisen in diesen Mitgliedsländern<br />
der Konferenz entsprechend dem dort im jeweiligen Land<br />
geltenden Recht Parkerleichterungen in Anspruch nehmen: Außer Deutschland<br />
sind dieser Konferenz bisher 39 weitere Staaten beigetreten (Albanien, Aserbaidschan,<br />
Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,<br />
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Fryrom (ehemals :Republik Mazedonien),<br />
Georgien, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien,<br />
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Moldawien, die Niederlande,<br />
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Förderation,<br />
Schweden, die Schweiz, Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien und die<br />
Tschechische Republik, Türkei, Ungarn sowie die Ukraine)<br />
Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA sind der Europäischen<br />
Verkehrsminister assoziierte Staaten. Bei einem Aufenthalt dort ist eine vorherige<br />
Anfrage über die jeweilige Landesvertretung oder bei der dortigen Polizei <strong>zu</strong><br />
empfehlen. Armenien und Marokko haben einen Beobachterstatus bei dieser<br />
Konferenz.<br />
Auf ihrer Tagung im April 1997 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />
Konferenz der Verkehrsminister in Berlin eine Deklaration über schwächere<br />
Verkehrsteilnehmer verabschiedet. Eine von drei <strong>zu</strong> dieser Thematik ergangenen<br />
Resolutionen beinhaltet eine Initiative <strong>zu</strong>r gegenseitigen Anerkennung von<br />
Parkausweisen für behinderte Menschen. Sie sieht vor, Behindertenparkausweise<br />
künftig einheitlich <strong>zu</strong> gestalten und gegenseitig an<strong>zu</strong>erkennen. Eine Vereinheitlichung<br />
der Parkkonzessionen ist bisher nicht vorgesehen.<br />
Generell ist somit <strong>zu</strong> empfehlen, sich vor einer Reise mit<br />
dem eigenen Auto ins Ausland gründlich mit den dort<br />
geltenden Verkehrsregeln <strong>zu</strong> beschäftigen und sich die vom<br />
deutschen Recht abweichenden Regelungen, so auch<br />
hinsichtlich des Haltens und Parkens, gut ein<strong>zu</strong>prägen.<br />
Auch die in den einzelnen europäischen Ländern den<br />
Menschen mit Behinderung gewährten Konzessionen <strong>zu</strong>m<br />
Parken ihrer Fahrzeuge sind nicht einheitlich. Im einzelnen gibt es folgende<br />
Regelungen für besondere Zugeständnisse an Menschen mit Behinderung.<br />
Belgien<br />
Im Königreich Belgien werden die dort üblichen Konzessionen <strong>zu</strong>m Parken von<br />
Fahrzeugen von Behinderten auch allen Besuchern gewährt, unabhängig davon ob<br />
sie Bürger eines CEMTLandes sind oder nicht.<br />
Entgegen den Festlegungen in mehreren anderen europäischen Ländern darf hier im<br />
Parkverbot oder auf Flächen wo Parken auf Grund besonderer Vorschriften nicht<br />
erlaubt ist, auch von Menschen mit Behinderung kein Fahrzeug geparkt werden.
Davon abgesehen werden besondere Parkrechte für diesen Personenkreis<br />
eingeräumt indem sie<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
25<br />
− auf mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen ihr Fahrzeug<br />
abstellen können<br />
− zeitlich unbefristet parken dürfen<br />
- wo das Parken durch ein Verkehrszeichen zeitlich beschränkt ist<br />
- in Zonen mit beschränkter Parkzeit (zone blue)<br />
− zeitlich unbefristet auf gebührenpflichtigen Plätzen parken dürfen<br />
− an Parkautomaten durch lokale Bestimmung überwiegend, außer in den<br />
Kommunen Alter, Berlare, Blankenberge, KnokkeHeist, De Haan, Middelkerke,<br />
Oostende, Tongeren und Wavre, von der Zahlung von Parkgebühren<br />
ausgenommen werden.<br />
Dänemark<br />
Neben der Nut<strong>zu</strong>ng der ausgeschilderten Behindertenparkplätze dürfen Behinderte<br />
mit dem entsprechenden Ausweis in Dänemark<br />
− eine Viertelstunde lang parken wo<br />
- dies ansonsten verboten ist<br />
- nur das Be- und Entladen gestattet ist<br />
- in Fußgängerzonen ansonsten lediglich Lieferverkehr<br />
gestattet ist<br />
− bis <strong>zu</strong> einer Stunde darf geparkt werden, wo ansonsten<br />
das Parken nur bis <strong>zu</strong> 30 Minuten <strong>zu</strong>lässig ist.<br />
− unbegrenzt lange darf geparkt werden<br />
- an Stellen wo die Parkzeit sonst auf wenigstens eine<br />
Stunde (oder länger) begrenzt ist<br />
- auf gebührenpflichtigen Parkplätzen oder an Parkuhren, wenn hier der<br />
Höchstbetrag bezahlt wurde und eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit<br />
ausgelegt wurde.<br />
In größeren Städten ist das Parken auf Plätzen mit Parkscheinautomaten oft ohne<br />
Gebühr gestattet.<br />
Wer vereinzelt dort länger als normalerweise an einer Stelle toleriert parken muss,<br />
der sollte sich vorher an die Polizei wenden.<br />
An Stellen, die mit „Stopforbud“ oder „Datostop“ gekennzeichnet sind, wird auch<br />
kurzzeitiges Parken von Menschen mit Mobilitätseinschränkung nicht toleriert.<br />
Finnland<br />
Ausländische Parkgenehmigungen für Behinderte werden hier nicht anerkannt. Um<br />
die Parkkonzession in Anspruch nehmen <strong>zu</strong> können, muss man sich hier, unter<br />
Vorlage der eigenen Parkgenehmigung, eine finnische Sondergenehmigung von der
1. Ausgabe II / 2001<br />
26<br />
örtlichen Polizeidienststelle holen. Diese muss sichtbar im Auto im Bereich der<br />
Frontscheibe ausgelegt werden.<br />
Diese Genehmigung gestattet dann kostenfrei auf gebührenpflichtigen Parkflächen<br />
und auf Flächen <strong>zu</strong> parken, auf denen das Parken durch Verkehrszeichen verboten<br />
ist, insofern dem nicht andere Verkehrsvorschriften entgegenstehen.<br />
Frankreich<br />
Außer der Benut<strong>zu</strong>ng von Parkflächen für behinderte<br />
Autofahrer, welche mit dem internationalen Symbol (und<br />
teilweise mit der Aufschrift „Sauf G.I.C. G.I.G.“) gekennzeichnet<br />
sind, gibt es in Frankreich keine generellen<br />
Regelungen <strong>zu</strong> Sonderparkrechten für körperbehinderte<br />
Autofahrer. Für regionale oder innerstädtische<br />
Regelungen sind die örtlichen Behörden verantwortlich,<br />
deren Festlegungen dann von Stadt <strong>zu</strong> Stadt verschieden<br />
sind, jedoch meist in einer geminderten Parkgebühr oder<br />
in der Befreiung von ihr bestehen.<br />
Außerdem ist die französische Polizei aufgefordert, bei<br />
Parkverstößen behinderter Autofahrer in einem weiten Spielraum <strong>zu</strong> urteilen, soweit<br />
das abgestellte Fahrzeug keine unmittelbare Behinderung des Straßenverkehrs<br />
darstellt.<br />
Griechenland<br />
In Griechenland gibt es keine Ausnahmeregelungen vom Parkverbot für Behinderte.<br />
Großbritannien<br />
In Großbritannien dürfen Inhaber eines Parkausweises für Behinderte<br />
− mit dem Rollstuhlfahrersymbol oder der Aufschrift „Disabled“ / „Disabled only“<br />
/ „Disabled badge holders only“ gekennzeichnete Parkflächen belegen.<br />
− kostenfrei und ohne Zeitbegren<strong>zu</strong>ng auf kommunalen Parkflächen an den<br />
Straßenrändern parken, für die sonst an Parkuhren oder Parkautomaten<br />
(payanddisplaySystem) eine Gebühr <strong>zu</strong> entrichten ist (für private Parkflächen<br />
gilt das nicht),<br />
− ohne zeitliche Begren<strong>zu</strong>ng auf Parkflächen parken, für die es sonst eine zeitliche<br />
Begren<strong>zu</strong>ng gibt,<br />
− in England und Wales bis <strong>zu</strong> drei Stunden und ohne Zeitbegren<strong>zu</strong>ng in<br />
Schottland an Strassen mit einfacher oder doppelter gelber Linie parken,<br />
insofern der Bereich nicht als Lade- oder Entladezone ausgewiesen ist. Nach<br />
Ablauf der Parkzeit muss <strong>zu</strong>m nächsten Parken des gleichen Fahrzeuges im<br />
selben Straßenabschnitt wenigstens eine Stunde vergehen.
1. Ausgabe II / 2001<br />
27<br />
Für die Nut<strong>zu</strong>ng dieser Parkkonzession ist in England und Wales die Zusätzliche<br />
Auslage einer orangenfarbigen Parkscheibe vorgeschrieben. Da diese nicht an Ausländer<br />
ausgegeben wird, sollten deutsche Besucher hier die in Deutschland <strong>zu</strong>gelassene<br />
blaue Parkscheibe auslegen.<br />
Darüber hinaus kann<br />
− durch die Entscheidung der örtlichen Verwaltung<br />
- die Zufahrt <strong>zu</strong> Stadt- oder Ortszentren für Behinderte, oder einer bestimmten<br />
Gruppe von Behinderten, erlaubt werden.<br />
- Parken oder zeitlich begrenztes Parken an den Zufahrtsstraßen (Red Routes)<br />
gestattet werden.<br />
− durch die Betreiber privater Einrichtungen<br />
- die Parkgebühr für behinderte Kunden reduziert werden.<br />
- Gebühren für die Nut<strong>zu</strong>ng von Brücken oder Tunneln reduziert oder gestrichen<br />
werden. Die einzelnen Regelungen sind hier den angebrachten Schildern oder<br />
Aufschriften <strong>zu</strong> entnehmen.<br />
Die Ausnahmeregelungen für behinderte Autofahrer gelten nicht auf Privatstraßen,<br />
den Straßen einiger britischer Flughäfen und im Stadtzentrum von London. In den<br />
Stadtteilen City of London, Westminster, Kensington, Chelsea und eines Teiles von<br />
Camden gibt es auch für körperbehinderte Autofahrer keine Parkkonzessionen.<br />
Bei missbräuchlicher Nut<strong>zu</strong>ng des Behindertenparkausweises kann in<br />
Großbritannien eine Geldstrafe von bis <strong>zu</strong> 1.000 Pfund Sterling verhängt werden.<br />
Außerdem kann der Parkausweis eingezogen werden.<br />
Irland<br />
Italien<br />
Hier ist es lediglich gestattet an Parkuhren und auf<br />
Flächen mit zeitlich begrenzter Parkzeit <strong>zu</strong> parken.<br />
Weitere Ausnahmen, wie das zeitlich begrenzte<br />
Parken im Parkverbot, gibt es nicht.<br />
Im wesentlichen ist das Parken nur in dafür vorgesehenen gekennzeichneten<br />
Parkbuchten gestattet. Die Behörden sind außerdem aufgefordert, Behinderten mit<br />
Parkausweis die Zufahrt <strong>zu</strong> sozialen, kulturellen und Erholungseinrichtungen <strong>zu</strong><br />
ermöglichen. Weitergehende Konzessionen können durch die örtlichen Behörden<br />
festgelegt werden. Landesweit geltende Regelungen gibt es nicht.<br />
Jugoslawien<br />
In den Ländern des früheren Jugoslawien gibt es keine Ausnahmeregelungen für<br />
Körperbehinderte hinsichtlich der Parkmöglichkeiten für ihre Kraftfahrzeuge.
Luxemburg<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
28<br />
In Luxemburg gibt es außer der Möglichkeit, mit dem Rollstuhlsymbol<br />
gekennzeichnete Parkplätze nutzen <strong>zu</strong> dürfen, keine weitere Ausnahme vom<br />
allgemeinen Verkehrsrecht für behinderte Autofahrer. Besonders ist <strong>zu</strong> beachten,<br />
dass hier ein Überschreiten der vorgeschriebenen Parkzeit auch für behinderte<br />
Autofahrer nicht gestattet ist.<br />
Niederlande<br />
Inhaber eines Parkausweises für Behinderte haben in den Niederlanden folgende<br />
Rechte:<br />
• Zeitlich unbefristet auf einem gekennzeichneten<br />
Behindertenparkplatz <strong>zu</strong> parken. Befindet sich<br />
dieser Parkplatz jedoch auf einem Gelände, auf dem<br />
das Parken gebührenpflichtig ist, so hat auch der<br />
behinderte Autofahrer die Parkgebühr <strong>zu</strong> entrichten,<br />
falls nicht am Verkehrsschild ein Zusatzschild, etwa<br />
mit der Aufschrift „gratis“ angebracht ist. Da die<br />
Parkgebühren von den Kommunen festgelegt<br />
werden, haben diese auch die Möglichkeit, Besucher mit Behinderung von dem<br />
Entrichten einer Parkgebühr <strong>zu</strong> entbinden, was teilweise auch getan wird. Ist man<br />
also darauf angewiesen öfters auf dem gleichen gebührenpflichtigen Parkplatz <strong>zu</strong><br />
parken, lohnt sich die Anfrage bei der Stadtverwaltung hinsichtlich der Befreiung<br />
vom Entrichten der Parkgebühr.<br />
• Bis <strong>zu</strong> maximal drei Stunden an Stellen <strong>zu</strong> parken, an denen, ausgewiesen durch<br />
ein Parkverbotsschild oder die gelbe Linie an der Bordsteinkante, Parkverbot<br />
besteht, falls in akzeptabler Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.<br />
• Auf Parkflächen <strong>zu</strong> parken, für die sonst durch ein Zusatzzeichen die Parkdauer<br />
beschränkt ist. Hier wird im allgemeinen die doppelte Parkdauer der<br />
vorgeschriebenen maximalen Parkzeit akzeptiert.<br />
• Das doppelte der vorgeschriebenen maximalen Parkzeit wird im allgemeinen<br />
auch für das Parken in der „Blauen Zone“ <strong>zu</strong>gestanden.<br />
• Kurzzeitig außerhalb von Parkbuchten oder auf gesperrten Flächen <strong>zu</strong> parken,<br />
falls damit andere Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt oder Zufahrts- und<br />
Fluchtwege damit verstellt werden und es in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung keine<br />
akzeptablere Parkmöglichkeit gibt.<br />
In Verbindung von zeitlich befristetem Parken ist auf einer Parkscheibe stets die<br />
Ankunftszeit ein<strong>zu</strong>stellen und diese gut sichtbar im Auto aus<strong>zu</strong>legen.<br />
Auf Parkflächen, die mit dem Zusatzschild „Vergunning houders“ gekennzeichnet<br />
sind, darf auch mit dem Parkausweis für Behinderte nicht geparkt werden.
Norwegen<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
29<br />
In Norwegen gibt es keine festgelegten Parkkonzessionen für Behinderte, es wird<br />
jedoch allgemein akzeptiert, dass Inhaber von Parkausweisen ihre Fahrzeuge<br />
kostenfrei und ohne Zeitbegren<strong>zu</strong>ng auf gebührenpflichtigen Parkplätzen abstellen.<br />
Als Besonderheit ist <strong>zu</strong> beachten, dass das Parken auf für Behinderte reservierten<br />
Parkplätzen zeitlich begrenzt sein kann.<br />
Österreich<br />
Schwerbehinderte mit dem Sonderausweis wird in Österreich neben der Nut<strong>zu</strong>ng<br />
der ausgeschilderten Behindertenparkplätze <strong>zu</strong>gestanden<br />
− im eingeschränkten Halteverbot <strong>zu</strong> parken<br />
− in Fußgängerzonen in Zeiten, da dort das<br />
Be- und Entladen erlaubt ist, <strong>zu</strong> parken<br />
− auch im absoluten Halteverbot und in der<br />
zweiten Reihe <strong>zu</strong>m Ein- und Aussteigen<br />
sowie <strong>zu</strong>m Be- und Endladen <strong>zu</strong> halten<br />
− auf Kurzzeitparkplätzen zeitlich unbefristet<br />
lange <strong>zu</strong> parken<br />
Portugal<br />
Auch ausländische Besucher mit Ausweisen, welche das Rollstuhlfahrersymbol<br />
tragen, dürfen hier auf den speziellen Behindertenparkplätzen ihre Fahrzeuge<br />
parken. Ansonsten ist auch Behinderten in Portugal das Parken an Stellen, wo dies<br />
durch Vorschrift oder Verkehrszeichen allgemein verboten ist, nicht gestattet.<br />
Schweden<br />
Die Parkgenehmigung für Behinderte gestattet hier:<br />
− das Parken über einen Zeitraum von bis <strong>zu</strong> drei Stunden an Stellen, an denen das<br />
Parken eigentlich verboten oder durch örtliche Anordnung nur für einen<br />
kürzeren Zeitraum erlaubt ist.<br />
− dort bis <strong>zu</strong> 24 Stunden <strong>zu</strong> parken, wo die erlaubte Parkzeit drei Stunden oder<br />
länger beträgt.<br />
− Reservierte, mit dem internationalen Behindertensymbol gekennzeichnete<br />
Parkflächen <strong>zu</strong> benutzen.<br />
Im Allgemeinen müssen in Schweden Parkgebühren im vollen Umfang bezahlt<br />
werden, insofern diese Pflicht nicht durch örtliche Erlaubnis aufgehoben ist.
Schweiz<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
30<br />
Generell besteht im Halteverbot in der Schweiz auch für<br />
behinderte Autofahrer Parkverbot.<br />
Ansonsten darf in der Schweiz über die Parkzeit hinaus geparkt<br />
werden, falls sich kein öffentlicher oder privater Parkplatz mit<br />
unbegrenzter Parkzeit in der Nähe befindet<br />
• bis <strong>zu</strong> zwei Stunden im allgemeinen Parkverbot oder in der roten Zone<br />
(Zone absoluten Parkverbotes)<br />
• bis <strong>zu</strong> vier Stunden an Stellen, wo das Parken auf 20 Minuten und mehr<br />
begrenzt ist oder in der Blauen Zone (Zone mit eingeschränktem<br />
Parkverbot)<br />
An Stellen, wo das Parken bis lediglich 20 Minuten gestattet ist, ist die<br />
vorgeschriebene Parkzeit ein<strong>zu</strong>halten.<br />
Auf öffentlichen Parkboxen mit Parkuhr darf über die <strong>zu</strong>lässige Parkzeit hinaus<br />
geparkt werden. Dabei ist die Mindestgebühr <strong>zu</strong> entrichten. Auf Parkflächen von<br />
Privatunternehmen gilt diese Regelung nicht.<br />
Es darf auch im Parkverbot geparkt werden, soweit der allgemeine Straßenverkehr<br />
damit nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird.<br />
Schließlich darf von Behinderten auch an Stellen geparkt werden, wo dies<br />
üblicherweise verboten ist, falls andere Parkplätze in vertretbarer Entfernung<br />
besetzt sind.<br />
Spanien<br />
In Spanien gibt es keine landesweiten Regelungen, die Parkerleichterungen für<br />
Behinderte enthalten, selbst die dort ausgegebenen Parkausweise sind nicht<br />
standardisiert. Die meisten Kommunen räumen Behinderten nach eigenem<br />
Ermessen spezielle Parkmöglichkeiten ein und Beamte sind aufgefordert, sich<br />
Ausländern gegenüber nachsichtig <strong>zu</strong> zeigen.<br />
Anmerkung: In mehreren Unterlagen werden Begriffe wie „<strong>zu</strong>mutbare Entfernung“<br />
verwandt. Nach allgemeinem Verständnis werden für Körperbehinderte darunter<br />
Entfernungen von etwa 200 Meter vom Parkplatz bis <strong>zu</strong>m Besuchsziel verstanden.<br />
In eigener Sache: Die Adressen und Informationen wurden im Jahr 2000 nach<br />
Materialien und Auskünften der betreffenden Stellen <strong>zu</strong>sammengestellt. Sollte es<br />
bei der Kontaktaufnahme Schwierigkeiten geben, oder Ihnen Veränderungen<br />
bekannt werden, so bin ich für eine kurze Nachricht sehr dankbar.
Hier spricht Doktor O.O.<br />
Liebe Frau von F.,<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
31<br />
"Nun bin ich wegen meiner vegetarischen Historie ins<br />
Krankenhaus gekommen, wovor ich <strong>zu</strong>nächst ein bisschen<br />
Angst hatte. Aber das Zimmer ist sehr nett, und ich freue mich<br />
schon darauf, dass ich mal so richtig ausschlafen und alle<br />
Bücher lesen kann, die Hermin Maria Knollow bis jetzt<br />
geschrieben hat beziehungsweise während meines<br />
Krankenhausaufenthaltes noch schreiben wird.<br />
Martha von Flötow, Bernau<br />
ich glaube. Ihnen ist ein kleiner Irrtum unterlaufen, Ihre Krankheit wird im<br />
allgemeinen nicht als "vegetarische Historie", sondern als "fakultative Embolie"<br />
bezeichnet - aber dies nur nebenbei. H.M. Knollow (ist das ein Mann, eine Frau<br />
oder ein Zwitter?) kenne ich leider noch nicht.<br />
Zum Ausschlafen und Lesen werden Sie massenhaft Zeit haben. Im Krankenhaus<br />
gibt es Ruhe über Ruhe, die nur von folgenden Kleinigkeiten unterbrochen wird:<br />
400 Fieberthermometer anlegen; 457 Fieberthermometer wieder hergeben; 509<br />
Pulsmessen; 532 Urin abliefern; 559 Vergabe von Tabletten; 621 Bescherung mit<br />
Tropfen; 630 "Nanu - sind wir immer noch nicht gewaschen?" 655 Milchkaffee -<br />
Ausschank; 715 Eintreffen der Marmelade; 723 Brot für alle hat der Pfleger; 730<br />
Ausflug <strong>zu</strong>r Röntgenstation; 810 Blutabnahme; 834 Aufnahme des<br />
Elektrokardiogramms; 910 Händefalten in Erwartung der Visite; 923 Blutabnahme<br />
(Fortset<strong>zu</strong>ng); 940 Ein<strong>zu</strong>g der <strong>Zeitung</strong>shändlerin, alle Blätter mit großen<br />
Kreuzworträtseln sind bereits ausverkauft; 947 Aus<strong>zu</strong>g der <strong>Zeitung</strong>shändlerin; 1007<br />
Postverteilung (1 Drucksache vom Kulturbund); 1038 - 1039½ Visite des Herrn<br />
Stationsarztes, umgeben von sämtlichem verfügbarem Personal; 1042 Wanderung<br />
vom Haus CIII (Ermittlung des Grundumsatzes); 1130 Mittagessen (Bohnen); 1152<br />
Pudding; 1208 Wichtige Mitteilung: Der Augenarzt wird kommen; 1231<br />
Blutabnahme (2. Fortset<strong>zu</strong>ng und Schluss); 1250 auf dem Hof <strong>zu</strong>r Gymnastik<br />
antreten; 1316 Gymnastik fällt aus; 1321 Der Pillennachschub rollt; 1340 Wichtige<br />
Mitteilung: Der Augenarzt kommt nicht; 1500 Einladung <strong>zu</strong>m Schwefelbad; 1532<br />
Intravenöse Injektion mit Depotpolyesterdynamitpripizillon; 1551 Der Augenarzt<br />
kommt doch, guckt nach, nickt (Augen vorhanden) und geht; 1555 Einladung <strong>zu</strong>m<br />
Bad in essigsaurer Tonerde; 1606 Zahn-Röntgen; 1634 Milchkaffee mit Zubehör;<br />
1645 Moorbad; 1711 Blutdruckmessung; 1720 Ohrenspülung; 1730 bis 1915<br />
Besuchszeit mit außerordentlich wichtigen Mitteilungen über sämtliche seit 1870/71<br />
in der Familie vorgekommenen Krankheitsfälle, dazwischen gegen 1800 Kräutertee<br />
mit Käsestullen und Jagdwurst; 1801 Fieberthermometer anlegen; 1824<br />
Fieberthermometer wieder hergeben, Pulsmessen, Tropfen schlucken, anschließend<br />
gemütlicher Abend im Fernsehraum mit Tausend Teletipps, Meister Nadelöhr,<br />
Bummi, Schnorchel, Piefke und dem Wetterbericht sowie den ersten drei Minuten
1. Ausgabe II / 2001<br />
32<br />
der Aktuellen Kamera; 1834 Waschen; 1841 Zähneputzen; 1905 Gang <strong>zu</strong>m WC<br />
(besetzt); 1917 2. Versuch (besetzt); 1933 3. Versuch (Ah- endlich); 1946<br />
Kreuzworträtsel-Probleme (Sagenhafter altenzyklopädischer Stammesfürst:<br />
Nafftibir - ??); 2000 Lektüre, dabei gegen 2011 Einschlafen; 2053 Erwachen:<br />
Nachbarin hat versehentlich Apfelsaftpulle vom Nachttisch gefegt, anschließend<br />
gemeinsames Scherbensammeln und Aufwischen; 2100 Fünf Minuten Kritik, es<br />
spricht Stationsschwester Jadwiga; 2105 Nachtruhe, unterbrochen gegen 2241<br />
(Nachbarin schnarcht); 2350 (die andere Nachbarin hustet); 027 (Nachtschwester<br />
läßt Tablett mit Gläsern fallen); 153 (Pat. im Nebenzimmer aus dem Bett gefallen);<br />
227 (<strong>zu</strong> warm, Fenster auf); 344 (Zu kalt, Fenster <strong>zu</strong>); 400 Fieberthermometer<br />
anlegen und so weiter und so weiter.<br />
Würden Sie mir gelegentlich mitteilen, wann Sie Knollows gesammelte Werke <strong>zu</strong><br />
Ende gelesen haben? Das wäre doch sehr interessant! Gute Unterhaltung bis <strong>zu</strong>m<br />
nächsten Mal –<br />
Ihr Doktor Onckelmann<br />
aus "Lothar Kusche's Drucksachen"<br />
Aktuelle Urteile<br />
1. Setzt eine Pflegekasse die Pflegestufe für einen<br />
Pflegebedürftigen allein aufgrund des Gutachtens des Arztes<br />
des Medizinischen Dienstes fest, ohne dass eine Pflegekraft<br />
einbezogen wurde, so kann der Pflegebedürftige eine neue Begutachtung<br />
verlangen (was in dem behandelten Fall <strong>zu</strong> einer höheren Einstufung führte).<br />
(Landessozialgericht Niedersachsen, L2P41/97)<br />
2. Private wie gesetzliche Pflegekassen dürfen die maximal 2.800 DM pro Jahr für<br />
die Ersatzpflege nicht auf 28 Tage à maximal 100 DM beschränken, sondern<br />
müssen auch andere Möglichkeiten der Pflege anerkennen, etwa 14 Tage à<br />
200DM, und das auch im Rahmen einer Reisefreizeit der Pflegebedürftigen.<br />
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, L4P3495/98)
1. Ausgabe II / 2001<br />
33<br />
Ergänzend <strong>zu</strong>m Artikel von Herrn Schuren in der Ausgabe 4/2000 „Reform der<br />
Behindertenrenten“ ist folgender Artikel <strong>zu</strong> betrachten:<br />
Neuregelungen <strong>zu</strong>r Rente wegen Erwerbsminderung<br />
Seit dem 1.01.2001 fallen die Begriffe Erwerbsunfähigkeits- und<br />
Berufsunfähigkeitsrente weg und werden durch die teilweise –<br />
bzw. volle Erwerbsminderungsrente ersetzt.<br />
Alle Versicherten, deren Rentenbeginn wegen Berufsunfähigkeit bzw.<br />
Erwerbsunfähigkeit vor dem 31.12.2000 liegt, sind von der Neuregelung nicht<br />
betroffen. Auch für Renten auf Zeit, die nach dem 31.12.2000 auslaufen und deren<br />
Weitergewährung beantragt wird, gilt das alte Rentenrecht weiter, solange sie<br />
lückenlos weitergezahlt werden.<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen für einen Rentenanspruch<br />
Bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann, müssen bestimmte<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sein. Zum einen muss der Antragsteller eine allgemeine<br />
Wartezeit vorweisen, d.h., mindestens fünf Jahre Versicherungszeit bei einer<br />
Rentenversicherung vor Eintritt der Erwerbsminderung. Eine weitere<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng ist erfüllt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der<br />
Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung<br />
eingegangen sind. Die wichtigste Vorausset<strong>zu</strong>ng um überhaupt einen Antrag <strong>zu</strong><br />
stellen und alles weitere ab<strong>zu</strong>klären ist natürlich die vorliegende<br />
Erwerbsminderung.<br />
Wann liegt teilweise Erwerbsminderung vor?<br />
Ein Versicherter ist teilweise erwerbsgemindert, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen<br />
Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, unter den üblichen<br />
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf drei bis unter sechs Stunden<br />
täglich gesunken ist.<br />
Teilweise Erwerbsminderung besteht nicht schon bei einem allgemeinen evtl.<br />
altersbedingten Leistungsabfall, sondern erst wenn aus medizinischen Gründen die<br />
Leistungskraft auf weniger als sechs Sunden täglich herabgesunken ist. Die<br />
teilweise Erwerbsminderung ist nicht berufsabhängig, d.h., wenn jemand in seinem<br />
Beruf nicht mehr mindestens sechs Stunden tätig sein kann, ist ihm grundsätzlich<br />
jede andere Tätigkeit <strong>zu</strong><strong>zu</strong>muten, vor allem wenn eine erfolgreiche berufliche<br />
Rehabilitation bzw. Umschulung stattgefunden hat. Für einen Versicherten, der<br />
zwar noch wenigstens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden<br />
täglich erwerbstätig sein kann, gilt der Arbeitsmarkt <strong>zu</strong>r Zeit als verschlossen, wenn<br />
er keinen entsprechenden Arbeitsplatz inne hat. In diesem Fall besteht Anspruch auf<br />
Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Wann liegt volle Erwerbsminderung vor?<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
34<br />
Ein Versicherter ist voll erwerbsgemindert, wenn seine Erwerbsfähigkeit auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter drei Stunden täglich gesunken ist.<br />
Die volle Erwerbsminderung setzt also gegenüber der teilweisen Erwerbsminderung<br />
ein sehr viel größeres Maß an Leistungseinbuße voraus. Die jeweilige<br />
Arbeitsmarktlage ist für den Versicherten, der nicht wenigstens drei Stunden täglich<br />
arbeiten kann, ohne Bedeutung. Die volle Erwerbsminderungsrente soll dem<br />
Versicherten den vollen Lohn ersetzen. Erzielt der Versicherte einen Hin<strong>zu</strong>verdienst<br />
von mehr als 630 DM monatlich, besteht der Rentenanspruch nicht mehr in voller<br />
Höhe.<br />
Wichtig: Sind die medizinischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Rente wegen<br />
Erwerbsminderung erfüllt, hat der Versicherte seit dem 1.01.2001 unter bestimmten<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch dann Anspruch auf eine Rente, wenn er noch eine<br />
selbständige Tätigkeit ausübt.<br />
Erwerbsminderung auf Zeit<br />
Erwerbsminderungsrenten werden auf Zeit gezahlt, es sei denn der Anspruch<br />
besteht unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage und es ist<br />
unwahrscheinlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.<br />
Die Rente auf Zeit wird erstmalig für die Dauer von drei Jahren gezahlt. Die<br />
Befristung kann wiederholt werden. Beruht die Bewilligung der Rente<br />
ausschließlich auf gesundheitlichen Gründen, darf die Gesamtdauer der Befristung<br />
neun Jahre nicht überschreiten.<br />
Nach Ablauf der Bewilligungsdauer kann die Zeitrente wegfallen, ohne dass der<br />
Versicherte darüber einen besonderen Bescheid erhalten muss. Die Befristung auf<br />
eine bestimmte Zeitdauer schließt die vorherige Änderung oder<br />
Entziehung der Erwerbsminderungsrente nicht aus. Dies kann der Fall<br />
sein, wenn sich der Gesundheits<strong>zu</strong>stand gebessert hat. Dem Versicherten<br />
wird darüber nach vorheriger Anhörung ein Bescheid erteilt.<br />
Das Rentenverfahren<br />
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen will, muss einen<br />
entsprechenden Antrag stellen. Im Interesse einer schnelleren Bearbeitung empfiehlt<br />
es sich den Rentenantrag<br />
• bei Ihrer Wohnsitzgemeinde o d e r<br />
• bei dem für Ihren Wohnsitz <strong>zu</strong>ständigen Versicherungsamt o d e r<br />
• bei einem Versichertenältesten o d e r<br />
• in verschiedenen Ländern auch bei der für Ihren Wohnsitz <strong>zu</strong>ständigen<br />
Auskunfts- und Beratungsstelle bzw. bei einem Service- Zentrum der<br />
Rentenversicherung <strong>zu</strong> stellen.
1. Ausgabe II / 2001<br />
35<br />
Verwenden Sie unbedingt die offiziellen Rentenantragsformulare Ihrer<br />
Rentenversicherung. Diese erhalten Sie bei den genannten Stellen. Durch die<br />
richtige und vollständige Beantwortung aller Fragen im Antragsformular tragen Sie<br />
da<strong>zu</strong> bei, dass nichts von der Ihnen <strong>zu</strong>stehenden Rente verloren geht. Die<br />
Mitarbeiter der antragsaufnehmenden Stelle helfen Ihnen beim Ausfüllen der<br />
Vordrucke oder übernehmen dies nach Ihren Angaben.<br />
Um finanzielle Einbußen <strong>zu</strong> vermeiden, sollten Sie den Rentenantrag unverzüglich<br />
stellen, sobald Sie die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für einen Rentenanspruch erfüllen oder<br />
glauben diese <strong>zu</strong> erfüllen.<br />
Es empfiehlt sich bei Antragstellung ein ärztliches Attest vor<strong>zu</strong>legen, das Angaben<br />
über die Erwerbsminderung und möglichst auch über Art und Dauer der Erkrankung<br />
enthalten sollte.<br />
Rentenverfahren aufgrund eines Rehabilitationsantrages<br />
Ein Rentenverfahren kann auch ohne ausdrücklichen Rentenantrag eingeleitet<br />
werden, damit dem Versicherten keine rentenrechtlichen Nachteile entstehen. Viele<br />
Versicherte beantragen <strong>zu</strong>nächst eine Rehabilitationsleistung, <strong>zu</strong> der sie meist durch<br />
ihre Krankenkasse aufgefordert werden. Dieser Rehabilitationsantrag wird wie ein<br />
Rentenantrag behandelt, wenn nicht <strong>zu</strong> erwarten ist, dass die schon bestehende<br />
Erwerbsminderung durch medizinische oder berufliche Rehabilitation beseitigt<br />
werden kann oder wenn die durchgeführte Rehabilitationsleistung keinen Erfolg<br />
hatte.<br />
Feststellung der Erwerbsminderung<br />
Ein sozialmedizinischer Sachverständiger muss den<br />
Krankheits<strong>zu</strong>stand des Antragstellers anhand der vorgelegten<br />
Befunde und ggf. durch eigene Untersuchung beurteilen. Falls<br />
erforderlich, werden <strong>zu</strong>sätzliche Untersuchungen durch Fachärzte<br />
veranlasst und die Befunde im Gutachten berücksichtigt. Der<br />
Sachverständige beurteilt, ob bzw. in welchem Umfang sich der Krankheits<strong>zu</strong>stand<br />
des Versicherten auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt, z.B. für wie viele Stunden<br />
täglich eine Erwerbstätigkeit <strong>zu</strong>mutbar ist und welche Arbeiten ausgeübt werden<br />
können.<br />
Wenn das medizinische Gutachten vorliegt, wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit<br />
durch medizinische und/oder berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen<br />
wesentlich gebessert bzw. wiederhergestellt werden kann. „Rehabilitation hat<br />
Vorrang vor der Rente“!<br />
Die endgültige Entscheidung über den Rentenantrag wird dem Versicherten durch<br />
einen Bescheid mitgeteilt, gegen den innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung<br />
genannten Frist Widerspruch erhoben werden kann.
Rentenbeginn<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
36<br />
Die befristete Rente wegen Erwerbsminderung beginnt frühestens am Ersten des<br />
siebenten Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung. Wird der<br />
Rentenantrag erst nach Ablauf des siebenten Kalendermonats gestellt, beginnt die<br />
Rente mit dem Ersten des Antragsmonats.<br />
Die unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung wird von dem Kalendermonat an<br />
gezahlt, <strong>zu</strong> dessen Beginn die Vorausset<strong>zu</strong>ngen (allgemeine Wartezeit, drei Jahre<br />
Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung)<br />
erfüllt sind, vorausgesetzt der Antrag wird bis <strong>zu</strong>m Ablauf von drei<br />
Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt. Stellt der<br />
Versicherte den Antrag innerhalb dieser drei Monate, wird die Rente von dem<br />
Kalendermonat an gezahlt, <strong>zu</strong> dessen Beginn die Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sind. Wird<br />
der Antrag später gestellt, d.h. nach Ablauf der Dreimonatsfrist, beginnt die Rente<br />
mit dem Ersten des Antragsmonats.<br />
Sprich<br />
Sprich Dich aus,<br />
wann immer Dir danach ist,<br />
doch suche nach einem Menschen,<br />
dem das Hören über das Reden<br />
geht,<br />
der durch sein Hören Dich<br />
versteht.<br />
Ohne etwas <strong>zu</strong> sagen,<br />
ohne <strong>zu</strong> fragen,<br />
Dir eine Antwort gibt,<br />
die eigentlich schon in Dir<br />
liegt.<br />
Ohne Worte wird er Dir sagen,<br />
Du brauchst nicht <strong>zu</strong> fragen,<br />
die Antwort für alles gibst Du<br />
Dir selbst,<br />
weil Du allein durch Reden<br />
Dein Problem erhellst.<br />
Ulrich Häusler
„Gesetz <strong>zu</strong>r Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />
Schwerbehinderter“<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
37<br />
In Deutschland leben 6,6 Millionen Schwerbehinderte mit<br />
einem Grad der Behinderung von 50% und mehr, eine<br />
Situation, die jeden treffen kann. Die Zahl der arbeitslosen<br />
Schwerbehinderten liegt mit 190.000 weit über dem Durchschnitt allgemeiner<br />
Arbeitslosigkeit.<br />
Am 1.10.2000 trat das „Gesetz <strong>zu</strong>r Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />
Schwerbehinderter“ mit Ausnahme einiger Einzelregelungen in Kraft. Die<br />
Regierung erwartet aufgrund der Neuregelungen die Schaffung von 50.000 neuen<br />
Arbeitsplätzen für arbeitsuchende Schwerbehinderte bis Ende 2002. Nicht nur die<br />
Beschäftigungsquote und die Höhe der Ausgleichsabgabe wurde neu geregelt<br />
sondern auch die Rechte der Schwerbehinderten :<br />
• Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet 5% der<br />
Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten <strong>zu</strong> besetzen (bisher 16 Arbeitsplätze). Die<br />
Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Arbeitsplätze wird <strong>zu</strong>künftig gestaffelt.<br />
Unternehmen, die zwischen 3% aber unter 5% Beschäftigungsquote vorweisen,<br />
müssen 200 DM monatlich zahlen; 350 DM, wenn die Quote zwischen 2% bis<br />
3% liegt; und schließlich 500 DM, wenn sie unter 2% ist. Für kleine<br />
Unternehmen gibt es entlastende Sonderregelungen.<br />
• Die Ablehnung von schwerbehinderten BewerberInnen muss durch den<br />
Arbeitgeber begründet werden, wenn dessen Beschäftigungsquote unter 5%<br />
liegt.<br />
• Behinderte müssen behinderungsgerecht beschäftigt werden, d.h. jeder<br />
Behinderte hat nun einen Rechtsanspruch auf einen behinderungsgerechten<br />
Arbeitsplatz.<br />
• Schwerbehinderte können eine Teilzeitbeschäftigung fordern, wenn Art<br />
und/oder Schwere ihrer Behinderung eine kürzere Arbeitszeit erforderlich<br />
machen. Der Arbeitgeber darf allerdings durch diese Regelung nicht un<strong>zu</strong>mutbar<br />
belastet werden.<br />
• Schwerbehinderte haben gegenüber der Hauptfürsorgestelle im Rahmen der<br />
begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben einen aus der Ausgleichsabgabe<br />
<strong>zu</strong> finanzierenden Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen<br />
Arbeitsassistenz.<br />
• Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer<br />
notwendigen Arbeitsassistenz durch die Hauptfürsorgestellen. Eine persönliche<br />
Arbeitsassistenz soll die Unterstüt<strong>zu</strong>ng im Betrieb gewährleisten, wenn die<br />
geforderte Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann.<br />
Zur besseren Vermittlung von Schwerbehinderten werden Integrationsfachdienste<br />
flächendeckend eingerichtet. In diesen Fachdiensten werden<br />
Dienstleistungsangebote der Hauptfürsorgestellen und der Arbeitsämter vereint.<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Umset<strong>zu</strong>ng der Gesetzesinitiative ist aber nicht <strong>zu</strong>letzt auch<br />
die Bereitschaft der Betriebe <strong>zu</strong>r Freiset<strong>zu</strong>ng weiterer Aktivitäten und der gute<br />
Wille der Arbeitgeber.
Birne mit Makronensahne<br />
Rezepte<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
38<br />
Der gesundheitliche Nutzen der Birne liegt in erster Linie in ihrem hohen<br />
Wasseranteil.<br />
Die kurze Verweildauer im Magen bringt die gelösten Nährstoffe besonders rasch in<br />
den Darm.<br />
Die Birne wirkt somit darmreinigend, sie beseitigt Verstopfungen und andere<br />
Verdauungsstörungen. Die in Fruchtfleisch und Schale der Birne eingelagerten<br />
Vitamine, Eiweißstoffe und Mineralien finden sich in fein abgestimmter Balance,<br />
wie sie im Stoffwechsel optimal verwertet wird.<br />
Das gilt insbesondere für Kalium und Natrium, Kupfer und Zink, Kalzium und<br />
Phosphor.<br />
Beliebt ist dieses Kernobst vor allem bei Kindern, weil es so saftig und oft honigsüß<br />
ist. Dass aber in der Birne vorbeugende und heilende Wirkstoffe gegen manche<br />
Befindlichkeitsstörungen und Beschwerden stecken, wissen nicht viele.<br />
Zutaten:<br />
2 Birnen<br />
1 Esslöffel Zitronensaft<br />
4 Esslöffel roter Fruchtsaft<br />
250 g süße Sahne<br />
40 g Mandelmakronen<br />
70 g Borkenschokolade<br />
1. Geschälte, entkernte und in Stücke geschnittene Birnen mit dem Fruchtsaft<br />
vermischen.<br />
2. 20 Minuten ziehen lassen.<br />
3. Sahne steif schlagen, Makronen und Schokolade fein zerrieben unter die<br />
Sahne mischen.<br />
4. Zusammen anrichten.<br />
Vorsicht bei überreifen, gelben Früchten, die bereits braune Flecken aufweisen. Sie<br />
verderben schnell, verlieren bereits Vitamine. Die in den Schalen konzentrierten<br />
hochwertigen Fettsäuren sind teilweise oxydiert (zerstört).
Peperonata/ Letscho<br />
Für 2 Personen<br />
1. Ausgabe II / 2001<br />
39<br />
Zutaten: 2 EL Öl, 2 große Zwiebeln, 2-3 grüne Paprikaschoten, 300g geschälte<br />
Tomaten, 2 EL trockener Weißwein, Salz, Pfeffer, Chilipulver<br />
Öl in einem Topf erhitzen. Die Zwiebeln in halbe<br />
Ringe schneiden und bei kleiner Hitze im Topf<br />
weichdünsten. Inzwischen Paprika putzen,<br />
würfeln, <strong>zu</strong> den Zwiebeln geben und weitere 10<br />
Minuten mitdünsten. Anschließend die geschälten<br />
Tomaten und den Weißwein einrühren, nochmals 5<br />
Minuten dünsten. Dann die Hitze erhöhen und unter Rühren einkochen, bis die<br />
meiste Flüssigkeit verkocht ist. Jetzt noch mit Salz, Pfeffer und Chilipulver<br />
(Vorsicht !) pikant abschmecken.<br />
Rätsellösung <strong>zu</strong> Seite 13<br />
Es bleibt kein Rest übrig. Das Experiment gelingt mit jeder beliebigen dreistelligen<br />
Zahl, die wie in dem Beispiel beschrieben verdoppelt wird!<br />
134134:7=19162:11=1742:13=134-134=0<br />
A n z e i g e n<br />
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