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Lübecker Multiple Sklerose Zeitung - Universität zu Lübeck

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1. Ausgabe II / 2001<br />

<strong><strong>Lübeck</strong>er</strong> <strong>Multiple</strong> <strong>Sklerose</strong><br />

<strong>Zeitung</strong><br />

INFOS, BERICHTE, FREIZEIT UND UNTERHALTUNG, ANZEIGEN


Liebe LeserInnen,<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

2<br />

wir begrüßen Sie <strong>zu</strong>r zweiten Ausgabe unserer <strong>Zeitung</strong> im Jahr 2001.<br />

Wir hoffen, dass Sie auch in den Sommermonaten viel Spaß und Freude an unseren<br />

Beiträgen haben.<br />

In dieser Ausgabe unserer <strong>Zeitung</strong> geht es u.a. um Hilfen bei der Bewältigung der MS,<br />

die Erwerbsminderungsrente und das neue Schwerbehindertengesetz. Wir setzen die<br />

im Januar begonnene Serie <strong>zu</strong> „Reisen im Rollstuhl fort“ mit Hinweisen <strong>zu</strong><br />

Versicherungen und <strong>zu</strong>m Parkrecht. Natürlich fehlen auch Tipps für die<br />

Sommermonate und für Veranstaltungen nicht.<br />

Die Redaktion<br />

Impressum<br />

Herausgeber: MS- Spezialambulanz<br />

Ratzeburger Allee 160<br />

23538 <strong>Lübeck</strong><br />

Tel.: 0451/ 500 2929<br />

Fax: 0451/ 500 2489<br />

E-Mail: ms-ambulanz@neuro.mu-luebeck.de<br />

Redaktion: MS- Spezialambulanz<br />

Verantwortlich i.S.d.P.: Regina Czerwinski<br />

Cornelia Erdmann<br />

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe : 15.08.2001<br />

Ausgabe Nr.3/2001 erscheint Ende September 2001<br />

Für unaufgefordert eingesandte Beiträge kann keine Haftung übernommen werden.<br />

Die Redaktion behält sich vor, Beiträge <strong>zu</strong> kürzen. Bei namentlich gekennzeichneten<br />

Artikeln trägt der Verfasser die alleinige Verantwortung für den Inhalt.<br />

Der aus<strong>zu</strong>gsweise Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MS-<br />

Spezialambulanz erlaubt.<br />

Die MS- Spezialambulanz ist Mitglied in der Deutschen <strong>Multiple</strong>n <strong>Sklerose</strong><br />

Gesellschaft.


I N H A L T<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

3<br />

Gedicht, Sprüche ......................................................................................................................... 4<br />

Glatirameracetat verbessert die Prognose der MS................................................................... 5<br />

ACT-Programm soll MS-Kranke selbständiger machen......................................................... 5<br />

Kein MS-Risiko durch Hepatitis-B-Impfung............................................................................ 6<br />

Gesundheitstipps für den Sommer............................................................................................. 8<br />

Praktische Ratschläge aus Omas Haushalt und für umweltschonende Reinigung ............... 9<br />

Buchtipp „MS- Ratgeber“ ........................................................................................................ 10<br />

Der „Aktiv- Rollstuhl ................................................................................................................ 11<br />

RÄTSEL und SCHERZFRAGEN ........................................................................................... 12<br />

Auch im Urlaub gut versichert................................................................................................. 16<br />

Konzessionen im Parkrecht für Behinderte in europäischen Ländern ................................ 23<br />

Hier spricht Doktor O.O. .......................................................................................................... 31<br />

Aktuelle Urteile.......................................................................................................................... 32<br />

Neuregelungen <strong>zu</strong>r Rente wegen Erwerbsminderung ............................................................. 33<br />

Gedicht........................................................................................................................................ 36<br />

„Gesetz <strong>zu</strong>r Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“.................................... 37<br />

Rezepte: Birne mit Makronensahne, Peperonata/ Letscho ................................................... 39<br />

Rätsellösung .............................................................................................................................. 39<br />

Die SPEZIALAMBULANZ für <strong>Multiple</strong> <strong>Sklerose</strong> und Epilepsie bietet regelmäßige<br />

Gesprächsgruppen an, in denen Betroffene ihre Erfahrungen austauschen können,<br />

Informationen mitgeteilt, Probleme diskutiert und besprochen werden und vieles mehr.<br />

Alle MS- Betroffene sind recht herzlich eingeladen.<br />

Die Gruppen treffen sich: montags von 10.30 Uhr - 12.00 Uhr (2- wöchentlich)<br />

dienstags von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr (2- wöchentlich)<br />

Ort: Medizinische <strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Lübeck</strong>, Haus 21,<br />

Montag: Raum 1<br />

Dienstag: Raum 3<br />

Weitere Informationen können Sie gerne unter der Tel. Nr.: 500 2929 erfragen.


Ein Lächeln<br />

Ein Lächeln kostet nichts und gibt viel,<br />

es macht den reich, der es empfängt,<br />

und macht den nicht arm, der es gibt.<br />

Es währet nur einen Augenblick,<br />

aber sein Nachhall kann ewig sein.<br />

Niemand ist so reich, dass er es gering achten dürfte,<br />

niemand ist so arm, dass er nicht davon geben könnte.<br />

Es schafft Glück <strong>zu</strong> Hause,<br />

die Stärke bei den Geschäften<br />

und das Gefühl für den Nächsten.<br />

Ein Lächeln gibt Entspannung bei Müdigkeit,<br />

und bei Erschöpfung gibt es neuen Mut.<br />

Es ist Trost in der Traurigkeit<br />

und es gibt Heilung bei jedem Schmerz.<br />

Wie gut, dass man es nicht kaufen oder stehlen kann,<br />

denn es hat seinen Wert nur dann, wenn man es verschenkt.<br />

Und wenn du eine Stunde erlebst,<br />

die dir das erwartete Lächeln versagt,<br />

sei nachsichtig und gib das deine;<br />

denn niemand braucht ein Lächeln so sehr wie derjenige,<br />

der es anderen nicht <strong>zu</strong> geben weiß.<br />

Sprüche<br />

Gott gab uns ein Paradies.<br />

Wir Menschen leben darin und begreifen es nicht.<br />

Walter Reisberger<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

4<br />

Das Leben hält oft Überraschungen für uns bereit - wir müssen sie nur sehen!<br />

Hindernisse sind da, um überwunden <strong>zu</strong> werden! Steckt nicht in jeder Schwierigkeit<br />

eine Möglichkeit, sich <strong>zu</strong> verändern und vorwärts<strong>zu</strong>kommen?


Glatirameracetat verbessert die Prognose der MS<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

5<br />

Berlin (wma). Die langfristige Behandlung mit dem Immunmodulator<br />

Glatirameracetat vermindert bei Patienten mit schubförmiger <strong>Multiple</strong>r <strong>Sklerose</strong> (MS)<br />

die Schubfrequenz und verlangsamt das Fortschreiten der Behinderung. Das Präparat<br />

ähnelt in seiner Zusammenset<strong>zu</strong>ng dem Myelinprotein der Markscheiden und nimmt<br />

Einfluss auf die MS-typischen Entzündungsreaktionen.<br />

Bei über 90 Prozent der Patienten tritt die MS anfangs in Schüben auf, wobei sich im<br />

Laufe der Jahre die neurologischen Ausfälle immer schlechter <strong>zu</strong>rückbilden und<br />

schließlich <strong>zu</strong> bleibenden Behinderungen führen, sagte Professor Dr. Judith Haas aus<br />

Berlin auf einer Pressekonferenz des Unternehmens Aventis. Nach 15jähriger<br />

Krankheitsdauer ist die Hälfte der Patienten auf den Rollstuhl angewiesen.<br />

Haas berichtete von einer US-amerikanischen Studie, an der 251 MS-Patienten mit<br />

mindestens zwei Schüben in den vergangenen zwei Jahren teilnahmen. Zunächst<br />

erhielten die Patienten über drei Jahre entweder 20 Milligramm pro Tag<br />

Glatirameracetat (Copaxone®) oder Placebo subkutan. Unter der Verumtherapie traten<br />

30 Prozent weniger Schübe auf, und die Progression der Erkrankung war deutlich<br />

verlangsamt.<br />

208 der Patienten wurden weitere drei Jahre mit dem Immunmodulator behandelt.<br />

Dabei hat sich herausgestellt, dass das Risiko für eine bleibende Behinderung um so<br />

geringer war, je länger die Patienten therapiert wurden. Bei 70 Prozent der Patienten,<br />

die sechs Jahre kontinuierlich das Verum erhalten hatten, verschlechterten sich ihre<br />

Behinderungen nicht. In der Gruppe, die anfangs Placebo bekommen hatte, war das<br />

nur bei 57 Prozent der Fall, so Haas.<br />

Ein Vorteil im Vergleich <strong>zu</strong> der Behandlung mit ß-Interferon sei die gute<br />

Verträglichkeit. Reaktionen an der Einstichstelle oder das Postinjektionssyndrom mit<br />

kurzzeitigem Schwindel, Dyspnoe und Tachykardie wurden bei entsprechender<br />

Aufklärung meist gut toleriert, so Haas. Die Zulassung von Glatirameracetat in<br />

Deutschland wird für die zweite Hälfte des nächsten Jahres erwartet.<br />

(Quelle: http://www.aerztezeitung.de/ vom 13.12.2000)<br />

Programm soll MS-Kranke selbständiger machen<br />

Patienten lernen Verlauf der MS ein<strong>zu</strong>schätzen<br />

Berlin (sar). Ab Anfang Oktober wird allen Neurologen in<br />

Deutschland ein Programm angeboten, mit dem sie MS-Patienten<br />

helfen können, ihre Krankheit besser <strong>zu</strong> bewältigen. Das Projekt<br />

soll auch die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten<br />

verbessern.


1. Ausgabe II / 2001<br />

6<br />

ACT heißt das Programm und steht für "Action for Choices in Treatment of <strong>Multiple</strong><br />

Sclerosis". Mit dem Programm werden die Patienten über die MS und die aktuelle<br />

Therapie informiert. Fragebögen <strong>zu</strong>r Selbstbeobachtung können den Kranken helfen,<br />

den Krankheitsverlauf realistischer ein<strong>zu</strong>schätzen und sich im Arztgespräch klarer<br />

aus<strong>zu</strong>drücken. Das ACT-Programm ist von MS-Experten und Patienten entwickelt<br />

worden und wird vom Unternehmen Schering finanziell unterstützt.<br />

In den vergangenen Monaten ist ACT in Frankreich und Deutschland getestet worden:<br />

"85 Prozent der Ärzte und Patienten sind von der Wichtigkeit überzeugt", sagte<br />

Privatdozent Dr. Ralf Gold von der Neurologischen <strong>Universität</strong>sklinik Würzburg <strong>zu</strong>r<br />

Einführung des Programms in Berlin. Das ACT-Programm könne eine psychologische<br />

Betreuung oder die Arbeit von Selbsthilfeorganisationen aber nicht ersetzen.<br />

Als Zielgruppe für das Programm bieten sich nach Angaben des Neurologen<br />

besonders Patienten an, bei denen die Erkrankung gerade diagnostiziert worden ist.<br />

Darüber hinaus könne die Initiative auch für solche Betroffenen sinnvoll sein, die<br />

aufgrund einer akuten Krankheitsverschlechterung Probleme bekämen.<br />

Auch Dr. Wolfgang Elias aus Hamburg, der 30 Patienten im ACT-Programm während<br />

der Testphase betreut hat, plädiert für das Programm. Er empfiehlt es aber nicht nur<br />

Neurologen, sondern allen Ärzten, die MS-Patienten betreuen, auch Ärzten für<br />

Allgemeinmedizin.<br />

"Den Ärzten wird durch die Selbstbeobachtungsbögen im ACT-Programm ein<br />

Instrument in die Hand gegeben, die Patienten bei der Krankheitsbewältigung <strong>zu</strong><br />

unterstützen. Die Betroffenen können realistischer mit ihrer Krankheit umgehen, wenn<br />

sie sich intensiv mit den Materialien beschäftigen. Dadurch wird die Kommunikation<br />

zwischen Ärzten und Patienten erleichtert", sagte der Neurologe. "Mir sind solche MS-<br />

Patienten am liebsten, die wissbegierig sind und aktiv mit ihrer Krankheit umgehen.<br />

Für die Therapiewahl wünsche ich mir die Patienten als Entscheidungspartner."<br />

Für weitere Informationen über das ACT-Programm bietet das Unternehmen Schering<br />

eine Telefon-Hotline unter Tel.: 01 30 / 11 23 22 an.<br />

(Quelle: http://www.aerztezeitung.de vom 20.09.2000)<br />

Kein MS-Risiko durch Hepatitis-B-Impfung<br />

Indikationsimpfungen erhöhen nicht die Gefahr für einen erneuten <strong>Multiple</strong>-<strong>Sklerose</strong>-<br />

Schub<br />

BOSTON (run). Ein Risiko, durch die Hepatitis-B-Impfung an <strong>Multiple</strong>r <strong>Sklerose</strong><br />

(MS) <strong>zu</strong> erkranken, besteht wohl nicht. Das haben US-Forscher in einer großen Fall-<br />

Kontroll-Studie bestätigt.<br />

Aufgrund von Fallberichten über eine mögliche MS-Gefahr durch die Impfung hatte<br />

das französische Gesundheitsministerium im Herbst 1998 sogar einen Teilstop des


1. Ausgabe II / 2001<br />

7<br />

Hepatitis-B (HB)-Impfprogramms veranlasst. In Deutschland sah man damals keinen<br />

Anlass, die Impfempfehlungen <strong>zu</strong> ändern.<br />

In der aktuellen US-Studie wurden nun über 200 000 Krankenschwestern der Nurses<br />

Health Study nach MS-Erkrankung und Impfungen gefragt. Die Datenanalyse von 192<br />

MS- und 645 Patientinnen der Kontrollgruppe ergab keinen statistisch relevanten<br />

Zusammenhang zwischen HB-Impfung und MS-Erstmanifestation (NEJM 344, 2001<br />

327). Weder die Zahl der Impfungen noch der Zeitpunkt hat nach der Studie einen<br />

Einfluss auf das MS-Risiko. Bereits vor gut einem Jahr hat die<br />

Analyse der Krankenakten von 134 000 US-Amerikanern an der<br />

Charité in Berlin ebenfalls keinen solchen Zusammenhang ergeben<br />

(die "Ärzte <strong>Zeitung</strong>" berichtete). In einer weiteren Publikation im<br />

selben "NEJM" wurde <strong>zu</strong>dem kein Hinweis darauf gefunden, dass<br />

eine Schutzimpfung gegen Tetanus, Influenza oder HBV das Risiko<br />

für einen neuen MS-Schub erhöht.<br />

"Diese Daten sind vor allem von Bedeutung, um die in der Praxis<br />

noch vorherrschende Impf<strong>zu</strong>rückhaltung bei MS-Kranken <strong>zu</strong><br />

mindern", beurteilt Privatdozent Dr. Peter Rieckmann, MS-Experte<br />

der <strong>Universität</strong> Würzburg die Studien. Gerade Indikationsimpfungen<br />

wie Tetanus oder Influenza seien sogar wichtig. Generell empfehlen Neurologen aber<br />

weiterhin, MS-Kranke möglichst nicht während einer akuten Exazerbation oder<br />

immunsuppressiven Therapie <strong>zu</strong> impfen.<br />

(Quelle: http://www.aerztezeitung.de/ vom 2.2.2001)


Gesundheitstipps für den Sommer<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

8<br />

1. Wenn Sie Ihre Cellulite für die Badesaison<br />

wegkriegen wollen, dann kommt es neben<br />

Gymnastik und Massagen auch auf die tägliche<br />

Ernährung an: kein Zucker, keine tierischen Fette,<br />

wenig Salz, keine scharfen Gewürze, viel Fisch und<br />

Obst.<br />

2. Wer bei längeren Fahrten in den Urlaub von<br />

Übelkeit und Brechreiz gequält wird, sollte einen<br />

Teelöffel Honig im Mund zergehen lassen. Eine<br />

sinnvolle Alternative: 1 Tasse lauwarmen<br />

Kräutertee, mit Honig gesüßt, in kleinen Schlucken<br />

trinken.<br />

3. Wenn Sie an schwülen Abenden nicht einschlafen können, dann sollten Sie<br />

Bananen, ein Vollkornbrötchen, Nüsse oder Pellkartoffeln essen. Diese<br />

Nahrungsmittel aktivieren nämlich das körpereigene Schlafhormon Melatonin.<br />

4. Wer einen Garten hat, sollte die notwendigen Arbeiten als Naturarznei für seine<br />

Knochen betrachten. US-Wissenschaftler weisen in einer Studie nach: Gartenarbeit<br />

erhöht die Knochendichte und beugt so Osteoporose genauso gut vor wie Rad<br />

fahren, Laufen, Aerobic.<br />

5. Eine gute Diät-Hilfe sind Chili-Öl, Chili-Pulver, Sojabohnen- und Sesam-Samen-<br />

Paste sowie Sojasoße. Diese asiatischen Gewürze unterstützen den Abbau von<br />

Fettpölsterchen.<br />

6. Für die ersten intensiven Sonnenbäder ist es nicht nur<br />

wichtig, dass wir ein Sonnenschutzmittel verwenden. Wir<br />

sollten auch vorher die Haut mit einer Lotion oder Creme<br />

aus der Apotheke verwöhnen, die reich an Vitamin E ist.<br />

Es schützt die Haut vor dem Austrocknen und Altern.<br />

7. Laufen tut gut. Sie sollten da<strong>zu</strong> wissen: Es ist nicht so<br />

wichtig, wie schnell Sie laufen und wie viele Kilometer Sie meistern. Entscheidend<br />

ist, dass Sie diesen Sport regelmäßig ausüben. Am besten täglich.<br />

8. Jetzt ist wieder Gurkenzeit. Viele Frauen schneiden das Gemüse in Scheiben und<br />

legen es sich als aufbauende Gesichtsmaske auf die Haut. Essen Sie die<br />

Gurkenscheiben lieber! Besser für die Haut ist es, wenn Sie die Gurke schälen und<br />

die Schalen mit der Innenseite auf das Gesicht legen. Denn darin sind die meisten<br />

Wirkstoffe, die die Haut erfrischen und jung halten.<br />

9. Die schwedische Wissenschaftlerin Prof. Dr.<br />

Kerstin Uvena-Moberg hat jetzt eine interessante<br />

Entdeckung gemacht. Das Hormon Oxytocin im<br />

menschlichen Körper ist fürs Jungbleiben, für einen<br />

gesunden Blutdruck und eine optimale Stressabwehr<br />

wichtig. Wissen Sie, wie wir viel Oxytocin in<br />

unserem Körper produzieren? Ganz einfach: durch<br />

Küssen, Kosen, Schmusen, Streicheln und<br />

Umarmen. So einfach und schön.


1. Ausgabe II / 2001<br />

9<br />

10. Nüsse sind hervorragend, um einen hohen Cholesterinspiegel <strong>zu</strong> senken. Innerhalb<br />

von zwei Monaten kann, bei täglicher Knabberei, das schädliche LDL-Cholesterin<br />

bis <strong>zu</strong> 11 Prozent sinken!<br />

11. Wenn die Hitze uns im Urlaub <strong>zu</strong> schaffen macht: Der beste Kopfschutz ist der<br />

gute alte Strohhut. Er hält den Kopf kühl, filtert die UV-Strahlen der Sonne und ist<br />

so leicht und luftig, dass man darunter nicht ins Schwitzen<br />

kommt.<br />

12. Laue Augustnächte verleiten da<strong>zu</strong>, länger auf<strong>zu</strong>bleiben. Das<br />

bedeutet wenig Schlaf. Gegen die Müdigkeit sollten Sie über<br />

den Tag verteilt fünf Tassen grünen Tee trinken, mittags auf<br />

einer Parkbank zehn Minuten die Augen schließen, nachmittags ein Glas Milch<br />

trinken.<br />

13. Vorsicht, jetzt haben Salmonellen Hochsaison. Diese Bakterien können Magen-<br />

und Darmerkrankungen hervorrufen. Besonders verseucht sind Eier. Deshalb<br />

sollten sie immer im Kühlschrank aufbewahrt werden. Nie ein Ei mit Riss<br />

verwenden.<br />

14. Gegen eine träge Verdauung, wie sie im Sommer oft auftritt, hilft ein Bitterstoff-<br />

Cocktail. Verrühren Sie dafür den Saft von je zwei Grapefruits und Orangen, 1<br />

Zitrone und ¼ Liter naturtrüben Apfelsaft, gießen Sie Mineralwasser auf. Die<br />

natürlichen Bitterstoffe aktivieren die Schleimhäute in Magen und Darm.<br />

15. Nach einer unruhigen Nacht erwacht man leicht mit Nackenverspannungen.<br />

Dagegen gibt es eine schnelle Übung: Stellen Sie sich locker hin, strecken Sie die<br />

Arme hoch über den Kopf und beugen Sie sich langsam <strong>zu</strong>rück. Mit den Armen<br />

nach hinten wippen.<br />

16. Nach dem Sonnenbad sollten Sie den Körper mit Olivenöl<br />

einreiben. Japanische Forschungen ergaben: Das Öl schützt<br />

zwar nicht vor Sonne, kann aber UV-Schäden reparieren.<br />

17. Limonaden, mit denen viele gern ihren Durst löschen,<br />

enthalten <strong>zu</strong>m Teil viel Zucker – und lösen schnell ein<br />

neues Durstgefühl aus. Deshalb sollte man lieber <strong>zu</strong><br />

Wasser greifen. Weiterer Vorteil: Es hat keine Kalorien.<br />

Praktische Ratschläge aus Omas Haushalt<br />

Erdbeerflecke in Weißzeug<br />

Sie lassen sich mit verdünntem Chlorwasser beseitigen.<br />

Fliegenschmutz auf Glas und Möbeln<br />

Von Glasgegenständen werden sie mit<br />

verdünntem Salmiakgeist entfernt. Von Möbelstücken wäscht<br />

man die Flecken mit einem Schwamm und lauwarmem Wasser<br />

ab.


Praktische umweltschonende Reinigung<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

10<br />

Kaffeemaschinen-Reinigung: ca. 2 Prisen Zitronensäure verwenden, heißes Wasser<br />

auffüllen, 10 Minuten wirken lassen. Anschließend gründlich nachspülen.<br />

Thermoskannen-Reinigung: ebenfalls mit Zitronensäure usw.<br />

Mikrowellenherd: wird von unliebsamen Gerüchen befreit durch: 1 kleine Schale mit<br />

Wasser und 2 Spritzern Zitronensaft einige Runden laufen lassen. Anschließend feucht<br />

auswischen.<br />

Badewannenreinigung ohne Chemie-Keule:<br />

1/2 l Buttermilch<br />

1 Esslöffel Salz<br />

1 Tasse Essig<br />

ca. ½ Stunde wirken lassen, anschließend gut nachspülen.<br />

G.S.<br />

Buchtipp<br />

„MS- Ratgeber“<br />

von Dr. Eva Maida<br />

Trias Verlag<br />

Es ist ein tolles Buch!<br />

Im Inhaltsverzeichnis sucht man sich die Problematik heraus, über die man mehr<br />

wissen will.<br />

Für jedermann verständlich findet man auf fast alle Fragen <strong>zu</strong>r MS eine Antwort! Man<br />

muss also nicht das gesamte Buch lesen.<br />

Ich jedenfalls bin von dem Buch begeistert<br />

Jutta Plewe<br />

Menschen mit Behinderungen sind nicht wirklich behindert. Sie leben mit<br />

Beeinträchtigungen, behindert werden sie erst durch ihre Umwelt.<br />

(aus: DMSG INFO 2/2000)


Der „Aktiv- Rollstuhl<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

11<br />

Nach der Behandlung mit Cortison ging es für mich nach Bad<br />

Segeberg <strong>zu</strong>r Anschlussheilbehandlung ins Neurologische Zentrum.<br />

Da ich eine Unterschenkelprothese habe, fällt mir das Laufen im<br />

Rahmen der MS noch schwerer. Ich fragte daher, ob man mir einen<br />

Rollstuhl <strong>zu</strong>r Verfügung stellen könne. Zuerst bekam ich einen ganz<br />

normalen Rollstuhl. In der Abteilung für Krankengymnastik sah ich<br />

dann einen ganz anderen. Das Neongelb stach mir ins Auge und das<br />

schwarze Sitzpolster gab einen guten Kontrast. Die Konstruktion hatte ich noch nie<br />

gesehen. Es handelte sich um einen „Aktiv- Rollstuhl“. Genauer gesagt verfügte dieser<br />

über einen sogenannten „Servoantrieb“, den man sich wie ein Auto mit bzw. ohne<br />

Servolenkung vorstellen muss. Die Räder drehen sich sehr leicht. Der Servoantrieb<br />

wird von einer Batterie gespeist, die in einem Kasten hinter der Rückenlehne steckt.<br />

Mit einem speziellen Ladegerät, das einfach an eine Steckdose angeschlossen wird,<br />

kann die Batterie in ca. 2- 3 Stunden aufgeladen werden. Ein sogenannter „Refresh-<br />

Ladevorgang“, bei dem die Batterie vollständig entladen und wieder aufgeladen wird,<br />

beträgt ca. 10 Stunden. Dieser Vorgang wirkt sich sehr günstig auf die Lebensdauer<br />

und die Kapazität der Batterie aus.<br />

Jedenfalls als ich das erste Mal in diesem Rolli saß und die Strom<strong>zu</strong>fuhr aktivierte,<br />

war ich sehr erstaunt. Das Gerät hatte unglaublich „Power“! Für mich war es das<br />

reinste Fahrvergnügen. Der Rollstuhl ist nicht unbedingt für jedermann geeignet, denn<br />

mit der Antriebskraft muss man sehr sensibel umgehen. Ich war jedenfalls begeistert.<br />

Die Reichweite mit einer geladenen Batterie beträgt ca. 15 Km. Als meine Zeit in Bad<br />

Segeberg um war, tat die Trennung von diesem Rolli schon etwas weh. Aber der<br />

Chefarzt in Bad Segeberg hatte mir einen Aktiv- Rollstuhl verschrieben. Die Kosten<br />

für so ein Gerät sind nicht ganz unerheblich, sie liegen bei 12.000,- DM und mehr. Es<br />

gibt verschiedene Anbieter, ich habe meinen von der Firma Saggau- Reha- Technik in<br />

Segeberg bzw. Bornhöved. Nach einigem hin und her bei der Krankenkasse, was mich<br />

ganz schön Nerven gekostet hat, wurde der Rolli bewilligt.<br />

Trotz meiner Unterschenkelprothese war ich jahrelang aktiver Radfahrer. Die<br />

Symptome der MS machen es mir inzwischen unmöglich weiter mit dem Rad <strong>zu</strong><br />

fahren. Leider !!!<br />

Mit meinem Rolli bin ich aber nun sehr mobil und viel unterwegs. Eine Ladung habe<br />

ich schnell leer gefahren. Vielleicht kann ich ja noch eine Ersatzbatterie bekommen.<br />

Außerdem hoffe ich auf die Bewilligung von „pannensicheren“ Reifen. Ich hatte zwar<br />

noch keine Panne, aber diese Reifen würden mein Sicherheitsgefühl erheblich<br />

erhöhen. Das Einkaufen geht hervorragend. Maximal können 120 Kg Gesamtgewicht<br />

fortbewegt werden. Auch über Feldwege und Wiesen komme ich ganz leicht hinweg.<br />

Das macht richtig Spaß! Damit ich nicht hintenüber kippe, habe ich zwei Stützräder<br />

hinten. Somit ist auch ein „Hochstart“ möglich. Meinen Rolli wollte ich natürlich auch<br />

in Neongelb mit schwarzen Elementen, da die Farbe sehr geeignet ist um im<br />

Straßenverkehr gut gesehen <strong>zu</strong> werden. Ansonsten ist’s natürlich Geschmacksache.<br />

Wer ein bisschen „Benzin“ im Blut hat kann sich mit dem Rolli durchaus sportlich<br />

betätigen.<br />

Ich bin jedenfalls sehr froh und dankbar, dass ich in den Besitz eines Aktiv- Rollis<br />

gekommen bin. Ch. B.


RÄTSEL und SCHERZFRAGEN<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

12<br />

Was lässt sich nicht mit Worten ausdrücken?<br />

Weshalb streut ein Ostfriese Pfeffer auf seinen Bildschirm?<br />

Trinkt nur einen Tropfen und schon sieht man es ihm an.<br />

Was ist das?<br />

Wie kommt man über die Deutsch- italienische Grenze: mit dem Personalausweis<br />

oder dem Reisepass?<br />

Wann steht der Apotheker ohne Kopf in der Apotheke?<br />

Wie kann ein Schneider die Natur beeinflussen?<br />

Wie kann man verhindern, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr geht?<br />

Wann sagt ein Chinese „Guten Morgen“?<br />

Worin gleichen sich Zahnarzt und Feigling?<br />

Welcher Träger ist so faul, dass er sich selbst noch tragen lässt?<br />

Wobei vertippen sich Sekretärinnen am häufigsten?<br />

Was macht der Glaser, wenn er kein Glas mehr hat?


Rätsel – Merkwürdig<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

13<br />

Drei Herren kamen <strong>zu</strong> einem Rechenmeister, um eine Spende für<br />

einen guten Zweck <strong>zu</strong> erbitten.<br />

Er ließ jeden der drei Männer eine dreistellige Zahl aufschreiben.<br />

Herr X schrieb 134, Herr Y notierte 555 und Herr Z entschied<br />

sich für 789.<br />

Der Rechenmeister forderte die drei Herren auf, jeweils noch<br />

einmal diese Zahl an<strong>zu</strong>fügen, also 134134 usw. Jeder der drei<br />

Herren sollte seine Doppelzahl durch 7, 11 und 13 teilen und<br />

dann das Ergebnis von seiner ursprünglichen Zahl abziehen. Den dann verbleibenden<br />

Rest gebe er Ihnen dann als Spende. Warum aber machten die drei Herren lange<br />

Gesichter?<br />

(Auflösung am Ende der <strong>Zeitung</strong>)<br />

STILBLÜTEN<br />

(aus amtlichen und privaten Schreiben)<br />

Entschuldigungszettel<br />

Hierdurch wird bescheinigt, dass mein Sohn Richard den Dreißigjährigen Krieg<br />

verloren hat. Er wird aber sofort einen neuen beginnen, sobald als er aus der Schule<br />

daheim ist.<br />

Richards Mutter<br />

Heiratsantrag<br />

Hoch<strong>zu</strong>verehrendes Fräulein, ich liebe Sie ganz ungeheuer! Sie sind meine Göttin!<br />

Würden Sie mir gestatten, den Buchstaben "ö" in ein "a" um<strong>zu</strong>wandeln?<br />

Ihr getreuer Sigismund<br />

An das Wohnungsamt am hiesigen Platz 12. Juni 1972<br />

Ich habe eine Tochter und zwei Söhne. Wir alle sind so beschränkt, dass wir nur 2<br />

Bettstellen aufstellen können.<br />

Dies bestätigt mit freundlichen Grüssen<br />

H. Artus, Parkring 12


VERRÜCKT !<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

14<br />

Dies ist eine kleine Mathe Übung die Dich mehr als einmal staunen lassen wird !!!<br />

• Diese Übung dauert nur 30 Sekunden, Du brauchst<br />

nichts anderes <strong>zu</strong> tun als den Anweisungen Schritt-für-<br />

Schritt <strong>zu</strong> folgen<br />

• Achtung! Nicht eher das Ende lesen bevor Du die<br />

Berechnung gemacht hast!!!<br />

• Wähle <strong>zu</strong>erst die Anzahl von Abenden pro Woche aus an denen Du im<br />

Restaurant essen gehen willst.<br />

• Zahl merken<br />

• Multipliziere die Zahl mit 2<br />

• Addiere 5<br />

• Multipliziere mit 50<br />

• Falls Dein Geburtstag schon gewesen ist:<br />

Addiere 1751<br />

falls nicht, addiere 1750<br />

• Letzter Schritt:<br />

Subtrahiere vom Ergebnis Dein Geburtsjahr (zB.: 1941, 1966, etc.)<br />

Du hast ein dreistelliges Ergebnis<br />

Die erste Ziffer ist:<br />

Die Anzahl der Restaurantbesuche pro Woche.<br />

Aber das Beste kommt noch!<br />

Die beiden letzten Ziffern sind….<br />

Dein Alter !!!<br />

(Dieses Jahr (2001) ist das einzige Jahr in dem diese Berechnung funktioniert,<br />

also schnell an Freunde weiterleiten!)


Informationsblatt der Jungen Selbsthilfegruppe Mölln<br />

Für MS- Betroffene und deren Angehörige<br />

Kontakt: Mechthild Noack Tel. 04542 / 821732<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

15<br />

MS – lautet so auch Ihre Diagnose? Fühlen Sie sich manchmal hilflos, einsam und überfordert<br />

mit der Situation? Möchten auch Sie sich mal mit anderen Betroffenen austauschen?<br />

Wenn Sie für sich alle diese Fragen mit „JA“ beantwortet haben, dann kommen Sie doch <strong>zu</strong><br />

uns! Wir sind eine junge, aktive MS- Selbsthilfegruppe, und bieten Ihnen:<br />

Statt Einsamkeit, „Gemeinsamkeit“<br />

Gruppen- und Einzelgespräche<br />

Informationsveranstaltungen und Seminare<br />

Hilfe bei Fragen <strong>zu</strong>r MS<br />

Fröhlichkeit und Ausgeglichenheit muß durch die Diagnose MS in Ihrem Leben keinen<br />

geringeren Platz einnehmen.<br />

Aus dem Weg ins Ungewisse, den wir ja alle irgendwie gehen müssen, möchten wir einer<br />

Ihrer Wegbegleiter sein. Überlegen Sie nicht lange, Sie sind jederzeit herzlich willkommen<br />

bei uns. Wir treffen uns jeden 3. Samstag im Monat ab 15.00 Uhr in der Schule Steinfeld-<br />

Bürgermeister- Oetken- Str. 3 in Mölln.<br />

Gruppentrefftermine im 2. Halbjahr 2001<br />

Sa. 16.06.2001 Sa. 14.07.2001 (fällt aus wg. Sommerpause)<br />

Sa. 18.08.2001 (fällt aus wg. Sommerpause) Sa. 15.09.2001<br />

Info- Telefon Rollstuhltanzgruppe vom MSV<br />

Unser Info- Telefon für Neubetroffene Treffen jeden Donnerstag<br />

und jene, die Fragen <strong>zu</strong>r MS haben, 18.00 – 19.30 Uhr (Sommerpause vom<br />

erreichen Sie 19.07.- 1.09. 2001)<br />

Sporthalle der Schule<br />

Montags 10.00 – 11.00 Uhr Steinfeld- Bürgermeister- Oetken- Str.3<br />

Telefon: (04542) 821732 in Mölln<br />

Das Info- Telefon ist unabhängig von Kontakt:<br />

der Selbsthilfegruppe. Ihre Anrufe Me. Noack<br />

werden selbstverständlich vertraulich<br />

und diskret behandelt.<br />

Tel.: 04542- 821732


Auch im Urlaub gut versichert<br />

© Hartmut Smikac - Am Birkenhain 12 - 06766 Wolfen Nord -<br />

Tel. 03494 26228<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

16<br />

Mit der Reisezeit kommt auch oft die Überlegung: „Bin ich gut versichert, was<br />

muss ich eventuell <strong>zu</strong> meinem Versicherungsschutz auf Reisen tun?“ Generell ist<br />

<strong>zu</strong>r Beantwortung dieser Fragen <strong>zu</strong> einem Gespräch mit „Ihrem“<br />

Versicherungsvertreter <strong>zu</strong> raten, der Ihnen erklären kann, über welchen<br />

Versicherungsschutz Sie mit den abgeschlossenen Verträgen verfügen und welchen<br />

Versicherungsschutz Sie für die Reise in das von Ihnen ausgewählte Ziel <strong>zu</strong>sätzlich<br />

benötigen. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die<br />

Versicherungsunternehmen bieten kaum optimale Möglichkeiten für diese<br />

Personengruppe an.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass Krankheit und Einschränkung von ihnen oft als<br />

haftungsbegrenzende Faktoren angesehen werden und behinderte Menschen so<br />

Gefahr laufen, ihren Versicherungsschutz auf das Spiel <strong>zu</strong> setzen. Gerade Menschen<br />

mit Handicap sollten deshalb auf völlige Klarheit hinsichtlich der Versicherungslage<br />

drängen und auf beweiskräftige Unterlagen achten.<br />

Einige Versicherer bieten Versicherungspakete für den Urlaub im allgemeinen oder<br />

den speziell für den Auslandsurlaub an. Auch diese Angebote sollte man dennoch<br />

nicht ungeprüft akzeptieren. Urlaubsversicherungspakete stellen meistens eine<br />

Überversicherung des Reisenden dar.<br />

Wichtig ist, dass man die für jemanden speziell notwendigen oder wünschenswerten<br />

Versicherungen, auch unter dem Gesichtspunkt <strong>zu</strong>vor bereits bestehender Verträge,<br />

auswählt und so seinen individuellen Versicherungsschutz auch auf Reisen und im<br />

Urlaub gewährleistet. Da<strong>zu</strong> hier einige Anhaltspunkte:<br />

Autoschutzbrief<br />

Sinnvoll, wenn man als Mitglied eines Autoklubs mit<br />

dem eigenen Auto ins Ausland fährt. Mit ihm sind Pannenhilfe,<br />

Übernachtungen, Stellung eines Mietwagens,<br />

Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport sowie Krankenrücktransport<br />

in den meisten Ländern gewährleistet. Zu Besonderheiten bei der<br />

Fahrt in bestimmte Länder holen Sie nähere Auskunft da<strong>zu</strong> vom Autoklub ein.<br />

Bei der Fahrt mit einem Neuwagen <strong>zu</strong> dem es noch eine Mobilitätsgarantie des Herstellers<br />

gibt, ist der Schutzbrief oft überflüssig.<br />

Camping – Versicherung<br />

Für Dauercamper und Reisende mit Wohnmobil eventuell <strong>zu</strong> empfehlen. Bietet europaweiten<br />

Schutz für bewegliches Inventar und Gegenstände des persönlichen<br />

Bedarfs. Zahlt auch nach Brand, Diebstahl oder Hagelschlag.


Flugreise<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

17<br />

Fluggäste sind nach § 50 Luftverkehrsgesetz obligatorisch<br />

unfallversichert. Für eine Reise in den gängigen<br />

Verkehrsmaschinen ist also die private Unfallversicherung<br />

im Normalfall ausreichend.<br />

Gesetzliche Krankenversicherung und Auslandsreise<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Ausland keinen Schutz mehr. Mit<br />

dem Abschluss von Sozialversicherungsabkommen übernimmt die gesetzliche<br />

Krankenversicherung jedoch auch in jenen Ländern den Schutz ihrer Mitglieder mit<br />

denen ein solches Abkommen, oder ein Abkommen ähnlichen Inhalts besteht. Zur<br />

Inanspruchnahme dieses Schutzes ist von der Krankenversicherung ein „Auslandskrankenschein“<br />

(Bescheinigung über den Sachleistungsanspruch während eines Aufenthaltes<br />

in einem Mitgliedstaat der EU E 111) ausstellen <strong>zu</strong> lassen und bei der<br />

Reise mit<strong>zu</strong>führen.<br />

Diese Anspruchsbescheinigungen gibt es für folgende Länder:<br />

• Belgien<br />

• Dänemark<br />

• Finnland<br />

• Frankreich<br />

• Griechenland<br />

• Irland<br />

• Island<br />

• Italien<br />

• Liechtenstein<br />

• Luxemburg<br />

• Norwegen<br />

• Österreich<br />

• Portugal<br />

• Schweden<br />

Bei Reisen in die Niederlande und nach Spanien sind die Formulare in zweifacher<br />

Ausfertigung mit<strong>zu</strong>führen.<br />

Bei Reisen nach Großbritannien ist eine Anspruchsbescheinigung nicht erforderlich.<br />

Anspruchsbescheinigungen der Krankenkassen sind auch bei Reisen nach Jugoslawien<br />

bzw. dessen Nachfolgestaaten, sowie in die Schweiz, die Türkei und nach Tunesien<br />

erforderlich. Hierfür gibt es jedoch gesonderte Formulare.<br />

Mit dem Anspruchschein sichert der Reisende seinen Anspruch auf Leistungen nach<br />

den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Eine medizinische Versorgung nach<br />

deutschem Standard ist damit nicht abgedeckt. Deshalb wird für jede Auslandsreise<br />

der <strong>zu</strong>sätzliche Abschluss einer Privaten Auslandsreisekrankenversicherung<br />

empfohlen, <strong>zu</strong>mal die Jahrespolice bei einigen Anbietern nur wenige Mark je Monat<br />

kostet. Abgedeckt sind damit auch Kosten für Behandlungen beim Arzt oder im<br />

Krankenhaus sowie für Zahnbehandlungen und Medikamente, welche durch die<br />

gesetzlichen Krankenkassen auch mit einem Auslandsberechtigungsschein nicht


1. Ausgabe II / 2001<br />

18<br />

immer im vollen Umfang übernommen werden. Außerdem ist in diese Zusatzversicherung<br />

meistens der eventuell medizinisch notwendige Rücktransport nach<br />

Hause eingeschlossen. Eine Leistung, die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen.<br />

In einigen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die<br />

medizinische Versorgung vor Ort selbst <strong>zu</strong> bezahlen. Diese Beträge werden von den<br />

gesetzlichen Krankenkassen bei Vorlage der Belege erstattet.<br />

Bei einer Reise in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht,<br />

kann der Versicherungsschutz nur durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung<br />

gewährleistet werden.<br />

Ihre Krankenkasse erteilt Ihnen Auskunft darüber welchen Versicherungsschutz sie<br />

Ihnen bei der Reise in das Land Ihre Wahl bietet. Sie wird Ihnen da<strong>zu</strong> auch detaillierteres<br />

schriftliches Informationsmaterial übergeben. Vor allem sollten Sie, falls<br />

Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, in dem Zusammenhang nach der<br />

Kostenübernahme bei akutem Geschehen chronischer Erkrankungen fragen. Diese<br />

werden oft weder von Privaten Krankenversicherung noch von einer Privaten<br />

Auslandsreisekrankenversicherung bezahlt. Gesetzliche Krankenkassen<br />

übernehmen die Kosten in der Regel auch in diesem Fall, wenn<br />

• es sich um einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt handelt,<br />

• es lediglich eine unverzüglich notwendige Behandlung betrifft, die auch im<br />

Inland möglich gewesen wäre,<br />

• der Abschluss einer <strong>zu</strong>sätzlichen privaten Auslandsreisekrankenversicherung<br />

nicht möglich war.<br />

Günstig ist, wenn die Krankenkasse die Leistungsvorausset<strong>zu</strong>ng auch für diesen<br />

Fall vor Reiseantritt ausdrücklich anerkennt.<br />

Hausratversicherung<br />

Um den Versicherungsschutz der Hausratversicherung <strong>zu</strong><br />

erhalten, sollte man seine Wohnung von Nachbarn,<br />

Freunden oder Bekannten regelmäßig kontrollieren sowie<br />

von ihnen den Briefkasten leeren lassen. Eine Abwesenheit von mehr als 60 Tagen<br />

stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung für die Hausratversicherung dar. Der<br />

Versicherungsvertreter sollte in diesem Falle darüber informiert werden und auch<br />

wissen, wer die Wohnung in der Zwischenzeit betreut.<br />

Über die Außenversicherung sind Gegenstände des Hausrates bis <strong>zu</strong> 10 Prozent der<br />

Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 15.000 Mark, über die<br />

Hausratversicherung versichert, wenn sie sich bis <strong>zu</strong> drei Monate außerhalb der<br />

Wohnung befinden.<br />

Die Hausratversicherung tritt nicht für Hausratgegenstände ein, welche aus einem<br />

Pkw gestohlen wurden. Allerdings können Hilfsmittel über die Erhöhung der<br />

Außenversicherung in der Hausratversicherung abgesichert werden. Dabei muss<br />

dann jedoch der PKW, in dem diese Sachen aufbewahrt werden, in einer Garage<br />

oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt werden, um den<br />

Versicherungsschutz <strong>zu</strong> erhalten.


Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

19<br />

Gilt nur in Europa. Zum Beleg des bestehenden Versicherungsschutzes ist bei einer<br />

Reise mit dem Auto in vielen Ländern die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte<br />

vorgeschrieben oder angeraten.<br />

Bei Reisen in außereuropäische Länder sollte bei der Versicherung eine Erweiterung<br />

des Geltungsbereiches beantragt werden.<br />

Je nach Reiseziel und der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über eine<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachgedacht werden. Auch die kurzfristige<br />

Insassenunfallversicherung wäre eine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der<br />

Reisenden bei Fahrten in ein europäisches Land <strong>zu</strong> erweitern. Allgemein ist eine Insassenversicherung<br />

jedoch überflüssig, da alle Pkw-Insassen, außer dem Fahrer,<br />

über die Haftpflichtversicherung des Pkw versichert sind.<br />

(Siehe : „Mallorca – Police“)<br />

Kraftfahrzeugvollkaskoversicherung<br />

Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr vollkaskoversichert<br />

ist, bleibt der Abschluss eines kurzfristigen Vertrages <strong>zu</strong> überdenken, falls die Reise<br />

in ein Land geht, in dem der Versicherungsschutz nicht so gut wie in Deutschland<br />

geregelt ist.<br />

Mallorca – Police<br />

Wer am Urlaubsort ein Auto mietet, sollte unbedingt auf eine ausreichende<br />

Deckungssumme der Haftpflichtversicherung achten, die, vor allem in<br />

osteuropäischen Ländern, sehr niedrig ist. Schutz bietet hier eine „Versicherung für<br />

den Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ (Mallorca – Police). Sie<br />

ist in ganz Europa gültig und wird bei manchen Kfz-Versicherungsverträgen<br />

kostenfrei eingeschlossen. Dabei sollte auf eine unbegrenzte Deckung bei Sachschäden<br />

und mindestens 7,5 Millionen Mark bei Personenschäden geachtet werden.<br />

Private Haftpflichtversicherung<br />

In Deutschland abgeschlossene private Haftpflichtversicherungen treten auch für<br />

Schadensereignisse im europäischen Ausland bei Aufenthalten von bis <strong>zu</strong> einem<br />

Jahr ein. Allerdings sind Segel und Motorboote sowie Surfbretter oft<br />

ausgeschlossen. Wer feste Urlaubspläne hat, sollte sich also auch bei Abschluss<br />

einer privaten Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsumfang erkundigen<br />

und gegebenenfalls eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter, die Nut<strong>zu</strong>ng<br />

von Sportbooten oder andere Hobbys, wie Drachenfliegen, oder die man als<br />

Skifahrer oder Modellbauer im Urlaub aus<strong>zu</strong>üben gedenkt, abschließen.<br />

Auch die Schäden, welche der Versicherte eventuell in einem Hotel anrichtet, sind<br />

nur versichert, falls die Mietschadensklausel vereinbart wurde.


Private Krankenversicherung und Auslandsreise<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

20<br />

Im Falle des Vorliegens einer chronischen Erkrankung, wie Diabetes, oder des Bestehens<br />

eines erhöhten Gesundheitsrisikos, wie das Tragen eines<br />

Herzschrittmachers, sind weitere Absprachen <strong>zu</strong>m Versicherungsschutz erforderlich,<br />

um diesen auch in diesem Fall <strong>zu</strong> erhalten, da private Krankenversicherungen<br />

oft die Behandlung bereits früher bestehender<br />

Krankheiten im Ausland ausschließen, die Kosten für eine gegebenenfalls<br />

erforderliche Notbehandlung in diesem Fall einer Wiedererkrankung<br />

nicht übernehmen.<br />

Private Auslandsreisekrankenversicherung<br />

Bei Reisen in ein Land mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist sie<br />

dringend notwendig, da sonst alle medizinische Versorgung und Behandlung aus<br />

eigener Tasche bezahlt werden muss.<br />

Für gesetzlich Versicherte <strong>zu</strong> empfehlen, weil durch den Auslandsanspruchschein<br />

nur die im Reiseland übliche medizinische Grundversorgung, nicht jedoch weitergehende<br />

Leistungen wie der krankheits- oder unfallbedingte Rücktransport nach<br />

Deutschland abgedeckt sind.<br />

Die private Auslandsreisekrankenversicherung sollte als Jahrespolice abgeschlossen<br />

werden. Zum einen ist sie als solche relativ preisgünstig, <strong>zu</strong>m anderen bergen<br />

Verträge mit kurzen Laufzeiten die Gefahr in sich, dass sie dann nicht über den<br />

ganzen Erkrankungszeitraum gelten.<br />

Für ältere Reisende könnte der Abschluss einer solchen Versicherung schwierig<br />

werden, da viele Versicherungen Verträge mit Personen ab 65 .<br />

Private Unfallversicherung<br />

Eine private Unfallversicherung gilt grundsätzlich weltweit und <strong>zu</strong> jeder Zeit,<br />

insoweit sie nicht auf Berufsunfälle oder andere Gefahrenmomente eingegrenzt ist.<br />

Gleichzeitig werden gefährliche Freizeitbeschäftigungen oft von der Versicherung<br />

ausgeschlossen. Wer also im Urlaub Fallschirmspringen oder Segelfliegen möchte,<br />

sollte sich über seinen Versicherungsschutz informieren und möglicherweise eine<br />

Zusatzversicherung abschließen.<br />

Dauernd Pflegebedürftige sind vom Abschluss einer privaten Unfallversicherung<br />

ausgeschlossen.<br />

Reiseabbruchsversicherung<br />

Tritt ein, falls eine Reise nach Antritt der Reise aus zwingenden Gründen abgebrochen<br />

werden muss. Ist <strong>zu</strong> empfehlen, falls vor Antritt einer sehr teuren Reise die<br />

Notwendigkeit eines eventuell möglichen vorzeitigen Abbruchs absehbar ist.


Reisegepäckversicherung<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

21<br />

Für Schäden während des Urlaubs im europäischen Ausland<br />

tritt die Hausratsversicherung nur in bestimmten Fällen und<br />

in Übersee gar nicht ein. Versicherungsunternehmen raten da<br />

manchmal <strong>zu</strong>m Abschluss einer Reisegepäckversicherung.<br />

Das sollte man jedoch gründlich prüfen und dem eigenen<br />

Bedarf entsprechend entscheiden, denn im Allgemeinen wird<br />

diese von den Fachleuten für eine Urlaubsreise nicht empfohlen, da sehr hohe<br />

Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden und weder Geld, noch<br />

Schecks oder Flugtickets, respektive Fahrkarten mit versichert sind.<br />

Reisehaftpflichtversicherung<br />

Je nach den Konditionen der bereits abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung<br />

eventuell <strong>zu</strong> empfehlen.<br />

Reisepreisversicherung<br />

Versicherung, die Reiseveranstalter <strong>zu</strong>r Abdeckung der Kosten für die Reisenden<br />

bei Konkurs des Veranstalters abschließen müssen. Der Veranstalter händigt im<br />

Zusammenhang damit dem Reisenden einen Sicherungsschein aus, mit dem der Abschluss<br />

einer solchen Versicherung belegt wird und mit dem der Reisende Anspruch<br />

auf Erstattung des Reisepreises und eventuell entstandener<br />

Mehrkosten, wie dem Rücktransport vom Urlaubsort, gegen<br />

den Träger der Insolvenzversicherung des Reiseunternehmens<br />

erhält.<br />

Reiserücktrittsversicherung<br />

Kann bei Reisebuchung oder bis spätestens 14 Tage danach<br />

abgeschlossen werden und ersetzt, bei einer Eigenbeteiligung von 50 DM die<br />

Stornierungskosten, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, falls die Reise aus<br />

zwingenden Gründen wegen „Reiseunfähigkeit“ (Impfungsunverträglichkeit, Tod<br />

oder schwerer Unfall in der Familie u.ä.) nicht angetreten werden kann. Haftet auch<br />

bei Abbruch der Reise oder deren Verlängerung über den Endtermin hinaus, wenn<br />

dafür wichtige Gründe vorliegen (Unwetter, Todesfall usw.).<br />

Wird von Fachleuten für teure oder länger vorher gebuchte Pauschalreisen sowie<br />

unter der Vorausset<strong>zu</strong>ng, dass ein kurzfristiger Reiserücktrittsgrund (kleine Kinder,<br />

pflegebedürftige Personen in der Familie und ähnliches) nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, empfohlen.<br />

Seetransportschadensversicherung<br />

Abschluss ist eventuell an<strong>zu</strong>raten, wenn die Kaskoversicherung nicht den<br />

ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Reeder haften für Seetransportschäden


1. Ausgabe II / 2001<br />

22<br />

oft nur mit wenigen hundert Mark. Die Vollkasko zahlt abzüglich der<br />

Selbstbeteiligung, doch dann ist der Schadensfreiheitsrabatt weg.<br />

Verkehrsserviceversicherung<br />

Wird inzwischen von mehreren Versicherungsunternehmen angeboten und<br />

entspricht in ihrer Struktur der von den Autoclubs angebotenen Schutzbriefen. Für<br />

Mitglieder von Autoclubs lohnt sich ein Abschluss wahrscheinlich nicht, da die<br />

Autoclubs relativ günstig anbieten können. Auch für ein Neufahrzeug mit<br />

Hersteller-Mobilitätsgarantie nur an<strong>zu</strong>raten, falls diese für das Besuchsziel nicht<br />

greift.<br />

Für weitere Informationen ist vor allem die Rücksprache und Abstimmung mit den<br />

Versicherungsgesellschaften <strong>zu</strong> empfehlen. Allgemeine Informationen gibt es bei<br />

den Verbraucher- und Behindertenverbänden. Für spezielle Informationen und<br />

Fragen kann man sich auch an folgende Adressen wenden:<br />

Bundesaufsichtsamt<br />

für das Versicherungswesen<br />

Ludwigkirchplatz 3 - 4<br />

10719 Berlin<br />

Stiftung Warentest<br />

Lützowplatz 11 - 13<br />

10785 Berlin<br />

Tel. 030 - 26 311<br />

Auskunftsdienst 030 - 62 30 14<br />

Faxabruf (Leitseite) 030 - 23 08 39 000<br />

Verbraucherhilfe Versicherung e.V.<br />

Bonifazius Straße 153<br />

48429 Rheine<br />

Tel. 05971 - 71 036<br />

Fax 05971 - 72 778<br />

Bund der Versicherten e.V.<br />

Postfach 1153<br />

24547 Henstedt-Ulzburg<br />

Tel. 04193 - 9 90 40<br />

Verband der Privaten Krankenversicherungen<br />

Bayenthalgürtel 26<br />

50968 Köln<br />

In eigener Sache: Die Adressen und Informationen wurden im Jahr 1999 nach<br />

Materialien und Auskünften der betreffenden Stellen <strong>zu</strong>sammengestellt. Sollten<br />

Ihnen Veränderungen bekannt werden, so bin ich für eine kurze Nachricht sehr<br />

dankbar.


1. Ausgabe II / 2001<br />

23<br />

Konzessionen im Parkrecht für Körperbehinderte in europäischen Ländern<br />

© Hartmut Smikac - Am Birkenhain 12 - 06766 Wolfen Nord –<br />

Tel. 03494 26228<br />

Schwerbehinderte erhalten auf Grund ihrer Behinderung und des Ausmaßes der<br />

damit gegebenen Mobilitätseinschränkung in Deutschland einen Parkausweis für<br />

Schwerbeschädigte und somit das Recht, mit dem von ihnen geführten Fahrzeug<br />

oder dem Auto, mit dem sie transportiert werden unter bestimmten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch an Stellen <strong>zu</strong> parken, an denen dies durch die<br />

Straßenverkehrsordnung für andere Personen nicht gestattet ist.<br />

Inhaber dieses Parkausweises dürfen in Deutschland mit dem von ihnen geführten<br />

oder für ihren Transport genutzten Kraftfahrzeug insofern in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung<br />

keine andere Parkmöglichkeit besteht:<br />

− auf mit dem internationalen Rollstuhlfahrersymbol oder dem Zeichen 314 oder<br />

315 sowie den Zusatzzeichen 865 oder 866 Behindertenparkplätzen parken.<br />

− im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) bis <strong>zu</strong> drei<br />

Stunden lang parken. Die Ankunftszeit muss auf einer<br />

Parkscheibe eingestellt sein.<br />

− die im Zonenhalteverbot (Zeichen 290) <strong>zu</strong>gelassene Parkzeit<br />

überschreiten<br />

− bei den Zeichen 314 und 315 mit Parkzeitbeschränkung über die <strong>zu</strong>gelassene<br />

Zeit hinaus parken.<br />

− in für Belieferung mit Kraftfahrzeugen freigegebene Fußgängerzonen während<br />

der <strong>zu</strong>gelassenen Ladezeiten parken.<br />

− an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begren<strong>zu</strong>ng parken.<br />

− auf Anwohnerparkplätzen bis <strong>zu</strong> drei Stunden parken.<br />

Die höchst<strong>zu</strong>lässige Parkzeit ist in Deutschland auf 24 Stunden beschränkt.


1. Ausgabe II / 2001<br />

24<br />

Entsprechend einer Übereinkunft der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister<br />

(Conference Europeenne des Ministres des Transports = CEMT) vom 6. Dezember<br />

1977 können Schwerbehinderte mit ihren deutschen Parkausweisen in diesen Mitgliedsländern<br />

der Konferenz entsprechend dem dort im jeweiligen Land<br />

geltenden Recht Parkerleichterungen in Anspruch nehmen: Außer Deutschland<br />

sind dieser Konferenz bisher 39 weitere Staaten beigetreten (Albanien, Aserbaidschan,<br />

Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,<br />

Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Fryrom (ehemals :Republik Mazedonien),<br />

Georgien, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien,<br />

Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Moldawien, die Niederlande,<br />

Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Förderation,<br />

Schweden, die Schweiz, Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien und die<br />

Tschechische Republik, Türkei, Ungarn sowie die Ukraine)<br />

Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA sind der Europäischen<br />

Verkehrsminister assoziierte Staaten. Bei einem Aufenthalt dort ist eine vorherige<br />

Anfrage über die jeweilige Landesvertretung oder bei der dortigen Polizei <strong>zu</strong><br />

empfehlen. Armenien und Marokko haben einen Beobachterstatus bei dieser<br />

Konferenz.<br />

Auf ihrer Tagung im April 1997 haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Konferenz der Verkehrsminister in Berlin eine Deklaration über schwächere<br />

Verkehrsteilnehmer verabschiedet. Eine von drei <strong>zu</strong> dieser Thematik ergangenen<br />

Resolutionen beinhaltet eine Initiative <strong>zu</strong>r gegenseitigen Anerkennung von<br />

Parkausweisen für behinderte Menschen. Sie sieht vor, Behindertenparkausweise<br />

künftig einheitlich <strong>zu</strong> gestalten und gegenseitig an<strong>zu</strong>erkennen. Eine Vereinheitlichung<br />

der Parkkonzessionen ist bisher nicht vorgesehen.<br />

Generell ist somit <strong>zu</strong> empfehlen, sich vor einer Reise mit<br />

dem eigenen Auto ins Ausland gründlich mit den dort<br />

geltenden Verkehrsregeln <strong>zu</strong> beschäftigen und sich die vom<br />

deutschen Recht abweichenden Regelungen, so auch<br />

hinsichtlich des Haltens und Parkens, gut ein<strong>zu</strong>prägen.<br />

Auch die in den einzelnen europäischen Ländern den<br />

Menschen mit Behinderung gewährten Konzessionen <strong>zu</strong>m<br />

Parken ihrer Fahrzeuge sind nicht einheitlich. Im einzelnen gibt es folgende<br />

Regelungen für besondere Zugeständnisse an Menschen mit Behinderung.<br />

Belgien<br />

Im Königreich Belgien werden die dort üblichen Konzessionen <strong>zu</strong>m Parken von<br />

Fahrzeugen von Behinderten auch allen Besuchern gewährt, unabhängig davon ob<br />

sie Bürger eines CEMTLandes sind oder nicht.<br />

Entgegen den Festlegungen in mehreren anderen europäischen Ländern darf hier im<br />

Parkverbot oder auf Flächen wo Parken auf Grund besonderer Vorschriften nicht<br />

erlaubt ist, auch von Menschen mit Behinderung kein Fahrzeug geparkt werden.


Davon abgesehen werden besondere Parkrechte für diesen Personenkreis<br />

eingeräumt indem sie<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

25<br />

− auf mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen ihr Fahrzeug<br />

abstellen können<br />

− zeitlich unbefristet parken dürfen<br />

- wo das Parken durch ein Verkehrszeichen zeitlich beschränkt ist<br />

- in Zonen mit beschränkter Parkzeit (zone blue)<br />

− zeitlich unbefristet auf gebührenpflichtigen Plätzen parken dürfen<br />

− an Parkautomaten durch lokale Bestimmung überwiegend, außer in den<br />

Kommunen Alter, Berlare, Blankenberge, KnokkeHeist, De Haan, Middelkerke,<br />

Oostende, Tongeren und Wavre, von der Zahlung von Parkgebühren<br />

ausgenommen werden.<br />

Dänemark<br />

Neben der Nut<strong>zu</strong>ng der ausgeschilderten Behindertenparkplätze dürfen Behinderte<br />

mit dem entsprechenden Ausweis in Dänemark<br />

− eine Viertelstunde lang parken wo<br />

- dies ansonsten verboten ist<br />

- nur das Be- und Entladen gestattet ist<br />

- in Fußgängerzonen ansonsten lediglich Lieferverkehr<br />

gestattet ist<br />

− bis <strong>zu</strong> einer Stunde darf geparkt werden, wo ansonsten<br />

das Parken nur bis <strong>zu</strong> 30 Minuten <strong>zu</strong>lässig ist.<br />

− unbegrenzt lange darf geparkt werden<br />

- an Stellen wo die Parkzeit sonst auf wenigstens eine<br />

Stunde (oder länger) begrenzt ist<br />

- auf gebührenpflichtigen Parkplätzen oder an Parkuhren, wenn hier der<br />

Höchstbetrag bezahlt wurde und eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit<br />

ausgelegt wurde.<br />

In größeren Städten ist das Parken auf Plätzen mit Parkscheinautomaten oft ohne<br />

Gebühr gestattet.<br />

Wer vereinzelt dort länger als normalerweise an einer Stelle toleriert parken muss,<br />

der sollte sich vorher an die Polizei wenden.<br />

An Stellen, die mit „Stopforbud“ oder „Datostop“ gekennzeichnet sind, wird auch<br />

kurzzeitiges Parken von Menschen mit Mobilitätseinschränkung nicht toleriert.<br />

Finnland<br />

Ausländische Parkgenehmigungen für Behinderte werden hier nicht anerkannt. Um<br />

die Parkkonzession in Anspruch nehmen <strong>zu</strong> können, muss man sich hier, unter<br />

Vorlage der eigenen Parkgenehmigung, eine finnische Sondergenehmigung von der


1. Ausgabe II / 2001<br />

26<br />

örtlichen Polizeidienststelle holen. Diese muss sichtbar im Auto im Bereich der<br />

Frontscheibe ausgelegt werden.<br />

Diese Genehmigung gestattet dann kostenfrei auf gebührenpflichtigen Parkflächen<br />

und auf Flächen <strong>zu</strong> parken, auf denen das Parken durch Verkehrszeichen verboten<br />

ist, insofern dem nicht andere Verkehrsvorschriften entgegenstehen.<br />

Frankreich<br />

Außer der Benut<strong>zu</strong>ng von Parkflächen für behinderte<br />

Autofahrer, welche mit dem internationalen Symbol (und<br />

teilweise mit der Aufschrift „Sauf G.I.C. G.I.G.“) gekennzeichnet<br />

sind, gibt es in Frankreich keine generellen<br />

Regelungen <strong>zu</strong> Sonderparkrechten für körperbehinderte<br />

Autofahrer. Für regionale oder innerstädtische<br />

Regelungen sind die örtlichen Behörden verantwortlich,<br />

deren Festlegungen dann von Stadt <strong>zu</strong> Stadt verschieden<br />

sind, jedoch meist in einer geminderten Parkgebühr oder<br />

in der Befreiung von ihr bestehen.<br />

Außerdem ist die französische Polizei aufgefordert, bei<br />

Parkverstößen behinderter Autofahrer in einem weiten Spielraum <strong>zu</strong> urteilen, soweit<br />

das abgestellte Fahrzeug keine unmittelbare Behinderung des Straßenverkehrs<br />

darstellt.<br />

Griechenland<br />

In Griechenland gibt es keine Ausnahmeregelungen vom Parkverbot für Behinderte.<br />

Großbritannien<br />

In Großbritannien dürfen Inhaber eines Parkausweises für Behinderte<br />

− mit dem Rollstuhlfahrersymbol oder der Aufschrift „Disabled“ / „Disabled only“<br />

/ „Disabled badge holders only“ gekennzeichnete Parkflächen belegen.<br />

− kostenfrei und ohne Zeitbegren<strong>zu</strong>ng auf kommunalen Parkflächen an den<br />

Straßenrändern parken, für die sonst an Parkuhren oder Parkautomaten<br />

(payanddisplaySystem) eine Gebühr <strong>zu</strong> entrichten ist (für private Parkflächen<br />

gilt das nicht),<br />

− ohne zeitliche Begren<strong>zu</strong>ng auf Parkflächen parken, für die es sonst eine zeitliche<br />

Begren<strong>zu</strong>ng gibt,<br />

− in England und Wales bis <strong>zu</strong> drei Stunden und ohne Zeitbegren<strong>zu</strong>ng in<br />

Schottland an Strassen mit einfacher oder doppelter gelber Linie parken,<br />

insofern der Bereich nicht als Lade- oder Entladezone ausgewiesen ist. Nach<br />

Ablauf der Parkzeit muss <strong>zu</strong>m nächsten Parken des gleichen Fahrzeuges im<br />

selben Straßenabschnitt wenigstens eine Stunde vergehen.


1. Ausgabe II / 2001<br />

27<br />

Für die Nut<strong>zu</strong>ng dieser Parkkonzession ist in England und Wales die Zusätzliche<br />

Auslage einer orangenfarbigen Parkscheibe vorgeschrieben. Da diese nicht an Ausländer<br />

ausgegeben wird, sollten deutsche Besucher hier die in Deutschland <strong>zu</strong>gelassene<br />

blaue Parkscheibe auslegen.<br />

Darüber hinaus kann<br />

− durch die Entscheidung der örtlichen Verwaltung<br />

- die Zufahrt <strong>zu</strong> Stadt- oder Ortszentren für Behinderte, oder einer bestimmten<br />

Gruppe von Behinderten, erlaubt werden.<br />

- Parken oder zeitlich begrenztes Parken an den Zufahrtsstraßen (Red Routes)<br />

gestattet werden.<br />

− durch die Betreiber privater Einrichtungen<br />

- die Parkgebühr für behinderte Kunden reduziert werden.<br />

- Gebühren für die Nut<strong>zu</strong>ng von Brücken oder Tunneln reduziert oder gestrichen<br />

werden. Die einzelnen Regelungen sind hier den angebrachten Schildern oder<br />

Aufschriften <strong>zu</strong> entnehmen.<br />

Die Ausnahmeregelungen für behinderte Autofahrer gelten nicht auf Privatstraßen,<br />

den Straßen einiger britischer Flughäfen und im Stadtzentrum von London. In den<br />

Stadtteilen City of London, Westminster, Kensington, Chelsea und eines Teiles von<br />

Camden gibt es auch für körperbehinderte Autofahrer keine Parkkonzessionen.<br />

Bei missbräuchlicher Nut<strong>zu</strong>ng des Behindertenparkausweises kann in<br />

Großbritannien eine Geldstrafe von bis <strong>zu</strong> 1.000 Pfund Sterling verhängt werden.<br />

Außerdem kann der Parkausweis eingezogen werden.<br />

Irland<br />

Italien<br />

Hier ist es lediglich gestattet an Parkuhren und auf<br />

Flächen mit zeitlich begrenzter Parkzeit <strong>zu</strong> parken.<br />

Weitere Ausnahmen, wie das zeitlich begrenzte<br />

Parken im Parkverbot, gibt es nicht.<br />

Im wesentlichen ist das Parken nur in dafür vorgesehenen gekennzeichneten<br />

Parkbuchten gestattet. Die Behörden sind außerdem aufgefordert, Behinderten mit<br />

Parkausweis die Zufahrt <strong>zu</strong> sozialen, kulturellen und Erholungseinrichtungen <strong>zu</strong><br />

ermöglichen. Weitergehende Konzessionen können durch die örtlichen Behörden<br />

festgelegt werden. Landesweit geltende Regelungen gibt es nicht.<br />

Jugoslawien<br />

In den Ländern des früheren Jugoslawien gibt es keine Ausnahmeregelungen für<br />

Körperbehinderte hinsichtlich der Parkmöglichkeiten für ihre Kraftfahrzeuge.


Luxemburg<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

28<br />

In Luxemburg gibt es außer der Möglichkeit, mit dem Rollstuhlsymbol<br />

gekennzeichnete Parkplätze nutzen <strong>zu</strong> dürfen, keine weitere Ausnahme vom<br />

allgemeinen Verkehrsrecht für behinderte Autofahrer. Besonders ist <strong>zu</strong> beachten,<br />

dass hier ein Überschreiten der vorgeschriebenen Parkzeit auch für behinderte<br />

Autofahrer nicht gestattet ist.<br />

Niederlande<br />

Inhaber eines Parkausweises für Behinderte haben in den Niederlanden folgende<br />

Rechte:<br />

• Zeitlich unbefristet auf einem gekennzeichneten<br />

Behindertenparkplatz <strong>zu</strong> parken. Befindet sich<br />

dieser Parkplatz jedoch auf einem Gelände, auf dem<br />

das Parken gebührenpflichtig ist, so hat auch der<br />

behinderte Autofahrer die Parkgebühr <strong>zu</strong> entrichten,<br />

falls nicht am Verkehrsschild ein Zusatzschild, etwa<br />

mit der Aufschrift „gratis“ angebracht ist. Da die<br />

Parkgebühren von den Kommunen festgelegt<br />

werden, haben diese auch die Möglichkeit, Besucher mit Behinderung von dem<br />

Entrichten einer Parkgebühr <strong>zu</strong> entbinden, was teilweise auch getan wird. Ist man<br />

also darauf angewiesen öfters auf dem gleichen gebührenpflichtigen Parkplatz <strong>zu</strong><br />

parken, lohnt sich die Anfrage bei der Stadtverwaltung hinsichtlich der Befreiung<br />

vom Entrichten der Parkgebühr.<br />

• Bis <strong>zu</strong> maximal drei Stunden an Stellen <strong>zu</strong> parken, an denen, ausgewiesen durch<br />

ein Parkverbotsschild oder die gelbe Linie an der Bordsteinkante, Parkverbot<br />

besteht, falls in akzeptabler Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.<br />

• Auf Parkflächen <strong>zu</strong> parken, für die sonst durch ein Zusatzzeichen die Parkdauer<br />

beschränkt ist. Hier wird im allgemeinen die doppelte Parkdauer der<br />

vorgeschriebenen maximalen Parkzeit akzeptiert.<br />

• Das doppelte der vorgeschriebenen maximalen Parkzeit wird im allgemeinen<br />

auch für das Parken in der „Blauen Zone“ <strong>zu</strong>gestanden.<br />

• Kurzzeitig außerhalb von Parkbuchten oder auf gesperrten Flächen <strong>zu</strong> parken,<br />

falls damit andere Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt oder Zufahrts- und<br />

Fluchtwege damit verstellt werden und es in <strong>zu</strong>mutbarer Entfernung keine<br />

akzeptablere Parkmöglichkeit gibt.<br />

In Verbindung von zeitlich befristetem Parken ist auf einer Parkscheibe stets die<br />

Ankunftszeit ein<strong>zu</strong>stellen und diese gut sichtbar im Auto aus<strong>zu</strong>legen.<br />

Auf Parkflächen, die mit dem Zusatzschild „Vergunning houders“ gekennzeichnet<br />

sind, darf auch mit dem Parkausweis für Behinderte nicht geparkt werden.


Norwegen<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

29<br />

In Norwegen gibt es keine festgelegten Parkkonzessionen für Behinderte, es wird<br />

jedoch allgemein akzeptiert, dass Inhaber von Parkausweisen ihre Fahrzeuge<br />

kostenfrei und ohne Zeitbegren<strong>zu</strong>ng auf gebührenpflichtigen Parkplätzen abstellen.<br />

Als Besonderheit ist <strong>zu</strong> beachten, dass das Parken auf für Behinderte reservierten<br />

Parkplätzen zeitlich begrenzt sein kann.<br />

Österreich<br />

Schwerbehinderte mit dem Sonderausweis wird in Österreich neben der Nut<strong>zu</strong>ng<br />

der ausgeschilderten Behindertenparkplätze <strong>zu</strong>gestanden<br />

− im eingeschränkten Halteverbot <strong>zu</strong> parken<br />

− in Fußgängerzonen in Zeiten, da dort das<br />

Be- und Entladen erlaubt ist, <strong>zu</strong> parken<br />

− auch im absoluten Halteverbot und in der<br />

zweiten Reihe <strong>zu</strong>m Ein- und Aussteigen<br />

sowie <strong>zu</strong>m Be- und Endladen <strong>zu</strong> halten<br />

− auf Kurzzeitparkplätzen zeitlich unbefristet<br />

lange <strong>zu</strong> parken<br />

Portugal<br />

Auch ausländische Besucher mit Ausweisen, welche das Rollstuhlfahrersymbol<br />

tragen, dürfen hier auf den speziellen Behindertenparkplätzen ihre Fahrzeuge<br />

parken. Ansonsten ist auch Behinderten in Portugal das Parken an Stellen, wo dies<br />

durch Vorschrift oder Verkehrszeichen allgemein verboten ist, nicht gestattet.<br />

Schweden<br />

Die Parkgenehmigung für Behinderte gestattet hier:<br />

− das Parken über einen Zeitraum von bis <strong>zu</strong> drei Stunden an Stellen, an denen das<br />

Parken eigentlich verboten oder durch örtliche Anordnung nur für einen<br />

kürzeren Zeitraum erlaubt ist.<br />

− dort bis <strong>zu</strong> 24 Stunden <strong>zu</strong> parken, wo die erlaubte Parkzeit drei Stunden oder<br />

länger beträgt.<br />

− Reservierte, mit dem internationalen Behindertensymbol gekennzeichnete<br />

Parkflächen <strong>zu</strong> benutzen.<br />

Im Allgemeinen müssen in Schweden Parkgebühren im vollen Umfang bezahlt<br />

werden, insofern diese Pflicht nicht durch örtliche Erlaubnis aufgehoben ist.


Schweiz<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

30<br />

Generell besteht im Halteverbot in der Schweiz auch für<br />

behinderte Autofahrer Parkverbot.<br />

Ansonsten darf in der Schweiz über die Parkzeit hinaus geparkt<br />

werden, falls sich kein öffentlicher oder privater Parkplatz mit<br />

unbegrenzter Parkzeit in der Nähe befindet<br />

• bis <strong>zu</strong> zwei Stunden im allgemeinen Parkverbot oder in der roten Zone<br />

(Zone absoluten Parkverbotes)<br />

• bis <strong>zu</strong> vier Stunden an Stellen, wo das Parken auf 20 Minuten und mehr<br />

begrenzt ist oder in der Blauen Zone (Zone mit eingeschränktem<br />

Parkverbot)<br />

An Stellen, wo das Parken bis lediglich 20 Minuten gestattet ist, ist die<br />

vorgeschriebene Parkzeit ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Auf öffentlichen Parkboxen mit Parkuhr darf über die <strong>zu</strong>lässige Parkzeit hinaus<br />

geparkt werden. Dabei ist die Mindestgebühr <strong>zu</strong> entrichten. Auf Parkflächen von<br />

Privatunternehmen gilt diese Regelung nicht.<br />

Es darf auch im Parkverbot geparkt werden, soweit der allgemeine Straßenverkehr<br />

damit nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird.<br />

Schließlich darf von Behinderten auch an Stellen geparkt werden, wo dies<br />

üblicherweise verboten ist, falls andere Parkplätze in vertretbarer Entfernung<br />

besetzt sind.<br />

Spanien<br />

In Spanien gibt es keine landesweiten Regelungen, die Parkerleichterungen für<br />

Behinderte enthalten, selbst die dort ausgegebenen Parkausweise sind nicht<br />

standardisiert. Die meisten Kommunen räumen Behinderten nach eigenem<br />

Ermessen spezielle Parkmöglichkeiten ein und Beamte sind aufgefordert, sich<br />

Ausländern gegenüber nachsichtig <strong>zu</strong> zeigen.<br />

Anmerkung: In mehreren Unterlagen werden Begriffe wie „<strong>zu</strong>mutbare Entfernung“<br />

verwandt. Nach allgemeinem Verständnis werden für Körperbehinderte darunter<br />

Entfernungen von etwa 200 Meter vom Parkplatz bis <strong>zu</strong>m Besuchsziel verstanden.<br />

In eigener Sache: Die Adressen und Informationen wurden im Jahr 2000 nach<br />

Materialien und Auskünften der betreffenden Stellen <strong>zu</strong>sammengestellt. Sollte es<br />

bei der Kontaktaufnahme Schwierigkeiten geben, oder Ihnen Veränderungen<br />

bekannt werden, so bin ich für eine kurze Nachricht sehr dankbar.


Hier spricht Doktor O.O.<br />

Liebe Frau von F.,<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

31<br />

"Nun bin ich wegen meiner vegetarischen Historie ins<br />

Krankenhaus gekommen, wovor ich <strong>zu</strong>nächst ein bisschen<br />

Angst hatte. Aber das Zimmer ist sehr nett, und ich freue mich<br />

schon darauf, dass ich mal so richtig ausschlafen und alle<br />

Bücher lesen kann, die Hermin Maria Knollow bis jetzt<br />

geschrieben hat beziehungsweise während meines<br />

Krankenhausaufenthaltes noch schreiben wird.<br />

Martha von Flötow, Bernau<br />

ich glaube. Ihnen ist ein kleiner Irrtum unterlaufen, Ihre Krankheit wird im<br />

allgemeinen nicht als "vegetarische Historie", sondern als "fakultative Embolie"<br />

bezeichnet - aber dies nur nebenbei. H.M. Knollow (ist das ein Mann, eine Frau<br />

oder ein Zwitter?) kenne ich leider noch nicht.<br />

Zum Ausschlafen und Lesen werden Sie massenhaft Zeit haben. Im Krankenhaus<br />

gibt es Ruhe über Ruhe, die nur von folgenden Kleinigkeiten unterbrochen wird:<br />

400 Fieberthermometer anlegen; 457 Fieberthermometer wieder hergeben; 509<br />

Pulsmessen; 532 Urin abliefern; 559 Vergabe von Tabletten; 621 Bescherung mit<br />

Tropfen; 630 "Nanu - sind wir immer noch nicht gewaschen?" 655 Milchkaffee -<br />

Ausschank; 715 Eintreffen der Marmelade; 723 Brot für alle hat der Pfleger; 730<br />

Ausflug <strong>zu</strong>r Röntgenstation; 810 Blutabnahme; 834 Aufnahme des<br />

Elektrokardiogramms; 910 Händefalten in Erwartung der Visite; 923 Blutabnahme<br />

(Fortset<strong>zu</strong>ng); 940 Ein<strong>zu</strong>g der <strong>Zeitung</strong>shändlerin, alle Blätter mit großen<br />

Kreuzworträtseln sind bereits ausverkauft; 947 Aus<strong>zu</strong>g der <strong>Zeitung</strong>shändlerin; 1007<br />

Postverteilung (1 Drucksache vom Kulturbund); 1038 - 1039½ Visite des Herrn<br />

Stationsarztes, umgeben von sämtlichem verfügbarem Personal; 1042 Wanderung<br />

vom Haus CIII (Ermittlung des Grundumsatzes); 1130 Mittagessen (Bohnen); 1152<br />

Pudding; 1208 Wichtige Mitteilung: Der Augenarzt wird kommen; 1231<br />

Blutabnahme (2. Fortset<strong>zu</strong>ng und Schluss); 1250 auf dem Hof <strong>zu</strong>r Gymnastik<br />

antreten; 1316 Gymnastik fällt aus; 1321 Der Pillennachschub rollt; 1340 Wichtige<br />

Mitteilung: Der Augenarzt kommt nicht; 1500 Einladung <strong>zu</strong>m Schwefelbad; 1532<br />

Intravenöse Injektion mit Depotpolyesterdynamitpripizillon; 1551 Der Augenarzt<br />

kommt doch, guckt nach, nickt (Augen vorhanden) und geht; 1555 Einladung <strong>zu</strong>m<br />

Bad in essigsaurer Tonerde; 1606 Zahn-Röntgen; 1634 Milchkaffee mit Zubehör;<br />

1645 Moorbad; 1711 Blutdruckmessung; 1720 Ohrenspülung; 1730 bis 1915<br />

Besuchszeit mit außerordentlich wichtigen Mitteilungen über sämtliche seit 1870/71<br />

in der Familie vorgekommenen Krankheitsfälle, dazwischen gegen 1800 Kräutertee<br />

mit Käsestullen und Jagdwurst; 1801 Fieberthermometer anlegen; 1824<br />

Fieberthermometer wieder hergeben, Pulsmessen, Tropfen schlucken, anschließend<br />

gemütlicher Abend im Fernsehraum mit Tausend Teletipps, Meister Nadelöhr,<br />

Bummi, Schnorchel, Piefke und dem Wetterbericht sowie den ersten drei Minuten


1. Ausgabe II / 2001<br />

32<br />

der Aktuellen Kamera; 1834 Waschen; 1841 Zähneputzen; 1905 Gang <strong>zu</strong>m WC<br />

(besetzt); 1917 2. Versuch (besetzt); 1933 3. Versuch (Ah- endlich); 1946<br />

Kreuzworträtsel-Probleme (Sagenhafter altenzyklopädischer Stammesfürst:<br />

Nafftibir - ??); 2000 Lektüre, dabei gegen 2011 Einschlafen; 2053 Erwachen:<br />

Nachbarin hat versehentlich Apfelsaftpulle vom Nachttisch gefegt, anschließend<br />

gemeinsames Scherbensammeln und Aufwischen; 2100 Fünf Minuten Kritik, es<br />

spricht Stationsschwester Jadwiga; 2105 Nachtruhe, unterbrochen gegen 2241<br />

(Nachbarin schnarcht); 2350 (die andere Nachbarin hustet); 027 (Nachtschwester<br />

läßt Tablett mit Gläsern fallen); 153 (Pat. im Nebenzimmer aus dem Bett gefallen);<br />

227 (<strong>zu</strong> warm, Fenster auf); 344 (Zu kalt, Fenster <strong>zu</strong>); 400 Fieberthermometer<br />

anlegen und so weiter und so weiter.<br />

Würden Sie mir gelegentlich mitteilen, wann Sie Knollows gesammelte Werke <strong>zu</strong><br />

Ende gelesen haben? Das wäre doch sehr interessant! Gute Unterhaltung bis <strong>zu</strong>m<br />

nächsten Mal –<br />

Ihr Doktor Onckelmann<br />

aus "Lothar Kusche's Drucksachen"<br />

Aktuelle Urteile<br />

1. Setzt eine Pflegekasse die Pflegestufe für einen<br />

Pflegebedürftigen allein aufgrund des Gutachtens des Arztes<br />

des Medizinischen Dienstes fest, ohne dass eine Pflegekraft<br />

einbezogen wurde, so kann der Pflegebedürftige eine neue Begutachtung<br />

verlangen (was in dem behandelten Fall <strong>zu</strong> einer höheren Einstufung führte).<br />

(Landessozialgericht Niedersachsen, L2P41/97)<br />

2. Private wie gesetzliche Pflegekassen dürfen die maximal 2.800 DM pro Jahr für<br />

die Ersatzpflege nicht auf 28 Tage à maximal 100 DM beschränken, sondern<br />

müssen auch andere Möglichkeiten der Pflege anerkennen, etwa 14 Tage à<br />

200DM, und das auch im Rahmen einer Reisefreizeit der Pflegebedürftigen.<br />

(Landessozialgericht Baden-Württemberg, L4P3495/98)


1. Ausgabe II / 2001<br />

33<br />

Ergänzend <strong>zu</strong>m Artikel von Herrn Schuren in der Ausgabe 4/2000 „Reform der<br />

Behindertenrenten“ ist folgender Artikel <strong>zu</strong> betrachten:<br />

Neuregelungen <strong>zu</strong>r Rente wegen Erwerbsminderung<br />

Seit dem 1.01.2001 fallen die Begriffe Erwerbsunfähigkeits- und<br />

Berufsunfähigkeitsrente weg und werden durch die teilweise –<br />

bzw. volle Erwerbsminderungsrente ersetzt.<br />

Alle Versicherten, deren Rentenbeginn wegen Berufsunfähigkeit bzw.<br />

Erwerbsunfähigkeit vor dem 31.12.2000 liegt, sind von der Neuregelung nicht<br />

betroffen. Auch für Renten auf Zeit, die nach dem 31.12.2000 auslaufen und deren<br />

Weitergewährung beantragt wird, gilt das alte Rentenrecht weiter, solange sie<br />

lückenlos weitergezahlt werden.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen für einen Rentenanspruch<br />

Bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden kann, müssen bestimmte<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sein. Zum einen muss der Antragsteller eine allgemeine<br />

Wartezeit vorweisen, d.h., mindestens fünf Jahre Versicherungszeit bei einer<br />

Rentenversicherung vor Eintritt der Erwerbsminderung. Eine weitere<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng ist erfüllt, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der<br />

Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung<br />

eingegangen sind. Die wichtigste Vorausset<strong>zu</strong>ng um überhaupt einen Antrag <strong>zu</strong><br />

stellen und alles weitere ab<strong>zu</strong>klären ist natürlich die vorliegende<br />

Erwerbsminderung.<br />

Wann liegt teilweise Erwerbsminderung vor?<br />

Ein Versicherter ist teilweise erwerbsgemindert, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen<br />

Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit, unter den üblichen<br />

Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf drei bis unter sechs Stunden<br />

täglich gesunken ist.<br />

Teilweise Erwerbsminderung besteht nicht schon bei einem allgemeinen evtl.<br />

altersbedingten Leistungsabfall, sondern erst wenn aus medizinischen Gründen die<br />

Leistungskraft auf weniger als sechs Sunden täglich herabgesunken ist. Die<br />

teilweise Erwerbsminderung ist nicht berufsabhängig, d.h., wenn jemand in seinem<br />

Beruf nicht mehr mindestens sechs Stunden tätig sein kann, ist ihm grundsätzlich<br />

jede andere Tätigkeit <strong>zu</strong><strong>zu</strong>muten, vor allem wenn eine erfolgreiche berufliche<br />

Rehabilitation bzw. Umschulung stattgefunden hat. Für einen Versicherten, der<br />

zwar noch wenigstens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden<br />

täglich erwerbstätig sein kann, gilt der Arbeitsmarkt <strong>zu</strong>r Zeit als verschlossen, wenn<br />

er keinen entsprechenden Arbeitsplatz inne hat. In diesem Fall besteht Anspruch auf<br />

Rente wegen voller Erwerbsminderung.


Wann liegt volle Erwerbsminderung vor?<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

34<br />

Ein Versicherter ist voll erwerbsgemindert, wenn seine Erwerbsfähigkeit auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter drei Stunden täglich gesunken ist.<br />

Die volle Erwerbsminderung setzt also gegenüber der teilweisen Erwerbsminderung<br />

ein sehr viel größeres Maß an Leistungseinbuße voraus. Die jeweilige<br />

Arbeitsmarktlage ist für den Versicherten, der nicht wenigstens drei Stunden täglich<br />

arbeiten kann, ohne Bedeutung. Die volle Erwerbsminderungsrente soll dem<br />

Versicherten den vollen Lohn ersetzen. Erzielt der Versicherte einen Hin<strong>zu</strong>verdienst<br />

von mehr als 630 DM monatlich, besteht der Rentenanspruch nicht mehr in voller<br />

Höhe.<br />

Wichtig: Sind die medizinischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine Rente wegen<br />

Erwerbsminderung erfüllt, hat der Versicherte seit dem 1.01.2001 unter bestimmten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen auch dann Anspruch auf eine Rente, wenn er noch eine<br />

selbständige Tätigkeit ausübt.<br />

Erwerbsminderung auf Zeit<br />

Erwerbsminderungsrenten werden auf Zeit gezahlt, es sei denn der Anspruch<br />

besteht unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage und es ist<br />

unwahrscheinlich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.<br />

Die Rente auf Zeit wird erstmalig für die Dauer von drei Jahren gezahlt. Die<br />

Befristung kann wiederholt werden. Beruht die Bewilligung der Rente<br />

ausschließlich auf gesundheitlichen Gründen, darf die Gesamtdauer der Befristung<br />

neun Jahre nicht überschreiten.<br />

Nach Ablauf der Bewilligungsdauer kann die Zeitrente wegfallen, ohne dass der<br />

Versicherte darüber einen besonderen Bescheid erhalten muss. Die Befristung auf<br />

eine bestimmte Zeitdauer schließt die vorherige Änderung oder<br />

Entziehung der Erwerbsminderungsrente nicht aus. Dies kann der Fall<br />

sein, wenn sich der Gesundheits<strong>zu</strong>stand gebessert hat. Dem Versicherten<br />

wird darüber nach vorheriger Anhörung ein Bescheid erteilt.<br />

Das Rentenverfahren<br />

Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen will, muss einen<br />

entsprechenden Antrag stellen. Im Interesse einer schnelleren Bearbeitung empfiehlt<br />

es sich den Rentenantrag<br />

• bei Ihrer Wohnsitzgemeinde o d e r<br />

• bei dem für Ihren Wohnsitz <strong>zu</strong>ständigen Versicherungsamt o d e r<br />

• bei einem Versichertenältesten o d e r<br />

• in verschiedenen Ländern auch bei der für Ihren Wohnsitz <strong>zu</strong>ständigen<br />

Auskunfts- und Beratungsstelle bzw. bei einem Service- Zentrum der<br />

Rentenversicherung <strong>zu</strong> stellen.


1. Ausgabe II / 2001<br />

35<br />

Verwenden Sie unbedingt die offiziellen Rentenantragsformulare Ihrer<br />

Rentenversicherung. Diese erhalten Sie bei den genannten Stellen. Durch die<br />

richtige und vollständige Beantwortung aller Fragen im Antragsformular tragen Sie<br />

da<strong>zu</strong> bei, dass nichts von der Ihnen <strong>zu</strong>stehenden Rente verloren geht. Die<br />

Mitarbeiter der antragsaufnehmenden Stelle helfen Ihnen beim Ausfüllen der<br />

Vordrucke oder übernehmen dies nach Ihren Angaben.<br />

Um finanzielle Einbußen <strong>zu</strong> vermeiden, sollten Sie den Rentenantrag unverzüglich<br />

stellen, sobald Sie die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für einen Rentenanspruch erfüllen oder<br />

glauben diese <strong>zu</strong> erfüllen.<br />

Es empfiehlt sich bei Antragstellung ein ärztliches Attest vor<strong>zu</strong>legen, das Angaben<br />

über die Erwerbsminderung und möglichst auch über Art und Dauer der Erkrankung<br />

enthalten sollte.<br />

Rentenverfahren aufgrund eines Rehabilitationsantrages<br />

Ein Rentenverfahren kann auch ohne ausdrücklichen Rentenantrag eingeleitet<br />

werden, damit dem Versicherten keine rentenrechtlichen Nachteile entstehen. Viele<br />

Versicherte beantragen <strong>zu</strong>nächst eine Rehabilitationsleistung, <strong>zu</strong> der sie meist durch<br />

ihre Krankenkasse aufgefordert werden. Dieser Rehabilitationsantrag wird wie ein<br />

Rentenantrag behandelt, wenn nicht <strong>zu</strong> erwarten ist, dass die schon bestehende<br />

Erwerbsminderung durch medizinische oder berufliche Rehabilitation beseitigt<br />

werden kann oder wenn die durchgeführte Rehabilitationsleistung keinen Erfolg<br />

hatte.<br />

Feststellung der Erwerbsminderung<br />

Ein sozialmedizinischer Sachverständiger muss den<br />

Krankheits<strong>zu</strong>stand des Antragstellers anhand der vorgelegten<br />

Befunde und ggf. durch eigene Untersuchung beurteilen. Falls<br />

erforderlich, werden <strong>zu</strong>sätzliche Untersuchungen durch Fachärzte<br />

veranlasst und die Befunde im Gutachten berücksichtigt. Der<br />

Sachverständige beurteilt, ob bzw. in welchem Umfang sich der Krankheits<strong>zu</strong>stand<br />

des Versicherten auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt, z.B. für wie viele Stunden<br />

täglich eine Erwerbstätigkeit <strong>zu</strong>mutbar ist und welche Arbeiten ausgeübt werden<br />

können.<br />

Wenn das medizinische Gutachten vorliegt, wird geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit<br />

durch medizinische und/oder berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen<br />

wesentlich gebessert bzw. wiederhergestellt werden kann. „Rehabilitation hat<br />

Vorrang vor der Rente“!<br />

Die endgültige Entscheidung über den Rentenantrag wird dem Versicherten durch<br />

einen Bescheid mitgeteilt, gegen den innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung<br />

genannten Frist Widerspruch erhoben werden kann.


Rentenbeginn<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

36<br />

Die befristete Rente wegen Erwerbsminderung beginnt frühestens am Ersten des<br />

siebenten Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung. Wird der<br />

Rentenantrag erst nach Ablauf des siebenten Kalendermonats gestellt, beginnt die<br />

Rente mit dem Ersten des Antragsmonats.<br />

Die unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung wird von dem Kalendermonat an<br />

gezahlt, <strong>zu</strong> dessen Beginn die Vorausset<strong>zu</strong>ngen (allgemeine Wartezeit, drei Jahre<br />

Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung)<br />

erfüllt sind, vorausgesetzt der Antrag wird bis <strong>zu</strong>m Ablauf von drei<br />

Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt. Stellt der<br />

Versicherte den Antrag innerhalb dieser drei Monate, wird die Rente von dem<br />

Kalendermonat an gezahlt, <strong>zu</strong> dessen Beginn die Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt sind. Wird<br />

der Antrag später gestellt, d.h. nach Ablauf der Dreimonatsfrist, beginnt die Rente<br />

mit dem Ersten des Antragsmonats.<br />

Sprich<br />

Sprich Dich aus,<br />

wann immer Dir danach ist,<br />

doch suche nach einem Menschen,<br />

dem das Hören über das Reden<br />

geht,<br />

der durch sein Hören Dich<br />

versteht.<br />

Ohne etwas <strong>zu</strong> sagen,<br />

ohne <strong>zu</strong> fragen,<br />

Dir eine Antwort gibt,<br />

die eigentlich schon in Dir<br />

liegt.<br />

Ohne Worte wird er Dir sagen,<br />

Du brauchst nicht <strong>zu</strong> fragen,<br />

die Antwort für alles gibst Du<br />

Dir selbst,<br />

weil Du allein durch Reden<br />

Dein Problem erhellst.<br />

Ulrich Häusler


„Gesetz <strong>zu</strong>r Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />

Schwerbehinderter“<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

37<br />

In Deutschland leben 6,6 Millionen Schwerbehinderte mit<br />

einem Grad der Behinderung von 50% und mehr, eine<br />

Situation, die jeden treffen kann. Die Zahl der arbeitslosen<br />

Schwerbehinderten liegt mit 190.000 weit über dem Durchschnitt allgemeiner<br />

Arbeitslosigkeit.<br />

Am 1.10.2000 trat das „Gesetz <strong>zu</strong>r Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />

Schwerbehinderter“ mit Ausnahme einiger Einzelregelungen in Kraft. Die<br />

Regierung erwartet aufgrund der Neuregelungen die Schaffung von 50.000 neuen<br />

Arbeitsplätzen für arbeitsuchende Schwerbehinderte bis Ende 2002. Nicht nur die<br />

Beschäftigungsquote und die Höhe der Ausgleichsabgabe wurde neu geregelt<br />

sondern auch die Rechte der Schwerbehinderten :<br />

• Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet 5% der<br />

Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten <strong>zu</strong> besetzen (bisher 16 Arbeitsplätze). Die<br />

Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Arbeitsplätze wird <strong>zu</strong>künftig gestaffelt.<br />

Unternehmen, die zwischen 3% aber unter 5% Beschäftigungsquote vorweisen,<br />

müssen 200 DM monatlich zahlen; 350 DM, wenn die Quote zwischen 2% bis<br />

3% liegt; und schließlich 500 DM, wenn sie unter 2% ist. Für kleine<br />

Unternehmen gibt es entlastende Sonderregelungen.<br />

• Die Ablehnung von schwerbehinderten BewerberInnen muss durch den<br />

Arbeitgeber begründet werden, wenn dessen Beschäftigungsquote unter 5%<br />

liegt.<br />

• Behinderte müssen behinderungsgerecht beschäftigt werden, d.h. jeder<br />

Behinderte hat nun einen Rechtsanspruch auf einen behinderungsgerechten<br />

Arbeitsplatz.<br />

• Schwerbehinderte können eine Teilzeitbeschäftigung fordern, wenn Art<br />

und/oder Schwere ihrer Behinderung eine kürzere Arbeitszeit erforderlich<br />

machen. Der Arbeitgeber darf allerdings durch diese Regelung nicht un<strong>zu</strong>mutbar<br />

belastet werden.<br />

• Schwerbehinderte haben gegenüber der Hauptfürsorgestelle im Rahmen der<br />

begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben einen aus der Ausgleichsabgabe<br />

<strong>zu</strong> finanzierenden Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen<br />

Arbeitsassistenz.<br />

• Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer<br />

notwendigen Arbeitsassistenz durch die Hauptfürsorgestellen. Eine persönliche<br />

Arbeitsassistenz soll die Unterstüt<strong>zu</strong>ng im Betrieb gewährleisten, wenn die<br />

geforderte Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann.<br />

Zur besseren Vermittlung von Schwerbehinderten werden Integrationsfachdienste<br />

flächendeckend eingerichtet. In diesen Fachdiensten werden<br />

Dienstleistungsangebote der Hauptfürsorgestellen und der Arbeitsämter vereint.<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Umset<strong>zu</strong>ng der Gesetzesinitiative ist aber nicht <strong>zu</strong>letzt auch<br />

die Bereitschaft der Betriebe <strong>zu</strong>r Freiset<strong>zu</strong>ng weiterer Aktivitäten und der gute<br />

Wille der Arbeitgeber.


Birne mit Makronensahne<br />

Rezepte<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

38<br />

Der gesundheitliche Nutzen der Birne liegt in erster Linie in ihrem hohen<br />

Wasseranteil.<br />

Die kurze Verweildauer im Magen bringt die gelösten Nährstoffe besonders rasch in<br />

den Darm.<br />

Die Birne wirkt somit darmreinigend, sie beseitigt Verstopfungen und andere<br />

Verdauungsstörungen. Die in Fruchtfleisch und Schale der Birne eingelagerten<br />

Vitamine, Eiweißstoffe und Mineralien finden sich in fein abgestimmter Balance,<br />

wie sie im Stoffwechsel optimal verwertet wird.<br />

Das gilt insbesondere für Kalium und Natrium, Kupfer und Zink, Kalzium und<br />

Phosphor.<br />

Beliebt ist dieses Kernobst vor allem bei Kindern, weil es so saftig und oft honigsüß<br />

ist. Dass aber in der Birne vorbeugende und heilende Wirkstoffe gegen manche<br />

Befindlichkeitsstörungen und Beschwerden stecken, wissen nicht viele.<br />

Zutaten:<br />

2 Birnen<br />

1 Esslöffel Zitronensaft<br />

4 Esslöffel roter Fruchtsaft<br />

250 g süße Sahne<br />

40 g Mandelmakronen<br />

70 g Borkenschokolade<br />

1. Geschälte, entkernte und in Stücke geschnittene Birnen mit dem Fruchtsaft<br />

vermischen.<br />

2. 20 Minuten ziehen lassen.<br />

3. Sahne steif schlagen, Makronen und Schokolade fein zerrieben unter die<br />

Sahne mischen.<br />

4. Zusammen anrichten.<br />

Vorsicht bei überreifen, gelben Früchten, die bereits braune Flecken aufweisen. Sie<br />

verderben schnell, verlieren bereits Vitamine. Die in den Schalen konzentrierten<br />

hochwertigen Fettsäuren sind teilweise oxydiert (zerstört).


Peperonata/ Letscho<br />

Für 2 Personen<br />

1. Ausgabe II / 2001<br />

39<br />

Zutaten: 2 EL Öl, 2 große Zwiebeln, 2-3 grüne Paprikaschoten, 300g geschälte<br />

Tomaten, 2 EL trockener Weißwein, Salz, Pfeffer, Chilipulver<br />

Öl in einem Topf erhitzen. Die Zwiebeln in halbe<br />

Ringe schneiden und bei kleiner Hitze im Topf<br />

weichdünsten. Inzwischen Paprika putzen,<br />

würfeln, <strong>zu</strong> den Zwiebeln geben und weitere 10<br />

Minuten mitdünsten. Anschließend die geschälten<br />

Tomaten und den Weißwein einrühren, nochmals 5<br />

Minuten dünsten. Dann die Hitze erhöhen und unter Rühren einkochen, bis die<br />

meiste Flüssigkeit verkocht ist. Jetzt noch mit Salz, Pfeffer und Chilipulver<br />

(Vorsicht !) pikant abschmecken.<br />

Rätsellösung <strong>zu</strong> Seite 13<br />

Es bleibt kein Rest übrig. Das Experiment gelingt mit jeder beliebigen dreistelligen<br />

Zahl, die wie in dem Beispiel beschrieben verdoppelt wird!<br />

134134:7=19162:11=1742:13=134-134=0<br />

A n z e i g e n<br />

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