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76 § 3. Denkmäler<br />

S. 410; Zenz, Taten 3 S. 64; Bodsch S. 137 sieht darin eine "Sicherungsmaßnahme<br />

gegen luxemburgische Ansprüche und Übergriffe" ohne zu beachten,<br />

daß der Autor sehr wohl zwischen Burgen und Befestigungen sowie anderen<br />

Gebäuden unterscheidet). Auch von Erzbischof Heinrich von Vinstingen<br />

(1260-1280) heißt es, er habe die "Pfalzen" (im Unterschied zu Burgen)<br />

in Trier, Pfalzel, Grimburg, Welschbillig und Neuerburg "sehr kostspielig<br />

durch große Bauten" erneuert (MGH SS 24 S. 455; Zenz, Taten 3 S. 81;<br />

Bodsch S. 173 unte.-rscheidet hier zwischen Burgen und den "Residenzen" zu<br />

Trier und Pfalzel).<br />

Man wird somit gut daran tun, weniger von der "Burg" in Pfalzel zu sprechen,<br />

als von einer mit sehr unterschiedlicher Intensität von den Erzbischöfen<br />

für Aufenthalte genutzten und daher offenbar für den Erzbischof mitsamt<br />

Gefolge und dem ihn begleitenden Personal hinreichend geräumigen und angemessen<br />

ausgestatteten Wohnanlage. Hier geben mit zunehmender Verschriftlichung<br />

(und besser erhaltener Überlieferung) die Ausstellungsorte der<br />

Urkunden gute Hinweise, aber man wird auch diese nicht überschätzen dürfen.<br />

Die detaillierten Untersuchungen von Dieter Kerber zu Itinerar und Residenz<br />

der Erzbischöfe von Trier zeigen dies deutlich, geben aber dennoch<br />

eine ausreichende und wohl auch zutreffende Grundlage für die nachstehenden<br />

Angaben (Kerber, Herrschaftsmittelpunkte, insbesondere S. 139-142,<br />

und Die Itinerare, namentlich mit den Karten S. 135-147; für die spätere Zeit<br />

auch Goerz, RegEb).<br />

Für Erzbischof Boemund I. von Wars berg (1289-1299) nennen diese<br />

Aufstellungen keinen Aufenthalt in Pfalzel, wobei freilich zu 16eachten ist, daß<br />

in den Urkunden mit der Datierung die Ausstellungsorte nur sehr selten angegeben<br />

sind. Von Dieter von N assau (1300-1307) sind dagegen mehrere<br />

Datierungen aus Pfalzel aus den Jahren 1300, 1302 und 1306 überliefert, was<br />

eindeutig zeigt, daß dieser wenig aktive und den Selbständigkeitsbestrebungen<br />

des Adels und der Städte nicht gewachsene Erzbischof sich mehrfach in Pfalzel<br />

aufgehalten hat und man hier schon von einer gelegentlichen "Ausweich"-Residenz<br />

(gegenüber der Stadt Trier) wird sprechen können.<br />

Bei Balduin von Luxemburg (1307-1354) ist das deutlich anders.<br />

1318-1322 urkundet er mehrfach in Pfalzel, später aber nicht mehr. Er ist nun<br />

vielmehr meist in Trier nachweisbar (Kerber hat für Pfalzel 11, für Trier 331<br />

Nachweise). Bemerkenswert ist, daß Balduin bereits 1315 mit der Inkorporation<br />

des Seelsorgeanteils (der cllra) an den Einkünften der Pfarrei Bischofsdhron<br />

in die Präsenz des Stiftes Pfalzel (vgl. § 29) dort auch sein Anniversar<br />

stiftete. Man wird dabei auch zu beachten haben, daß Pfalzel unter Erzbischof<br />

Balduin noch kein Amt war (vgl. Burgard, Amtsorganisation S. 295 Anm. 57;<br />

vgl. auch Wolf-Rüdiger Berns, Burgenpolitik und Herrschaft des Erzbischofs<br />

Balduin von Trier [VortrForsch, Sonderbd 27.1980]). - Boemund 11. von

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