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A.6. Gebäude in Pfalzel außerhalb des Stiftes 73<br />

Anlage (wie in St. Simeon/Trier und könnte dann wie dort unter Erzbischof<br />

Poppo angelegt worden sein). Die Mühle soll noch in der Zeit des 2. Weltkrieges<br />

betrieben worden sein. Nach dem Krieg wurde sie abgebrochen, der Bach<br />

zugeschüttet (gute Beschreibung Cüppers 1989 S. 98-102).<br />

6. Gebäude in Pfalzel außerhalb des Stiftes<br />

a. Burg und Residenz der Erzbischöfe von Trier<br />

Das für die Entwicklung des Stiftes Pfalzel und dessen Einordnung in die<br />

Verwaltungsstruktur (wenn man das etwas modernistisch so bezeichnen darf)<br />

des Erzstiftes wichtigste Ereignis ist die, wenn auch nur vorübergehende Einrichtung<br />

einer "Nebenresidenz" durch Erzbischof Albero von Montreuil<br />

(1131-1152) im römischen Palatiolum unmittelbar neben der Stiftskirche in<br />

Pfalzel.<br />

Quellen und Lit.: Gesta Alberonis von Balderich, Teil der Gesta Trevirorum (MGH<br />

SS 8 S. 243-260). - Hatto Kallfelz, Gesta Alberonis archiepiscopi auctore Balderico<br />

(mit Übersetzung) (Rudolf Buchner [Hrsg.], Lebensbeschreibungen einiger<br />

Bischöfe des 10.-12. Jahrhunderts [Frhr. v. Stein-Gedächtnis ausgabe 22. 1973<br />

S. 545-617]). - Knut Schulz, Ministerialität und Bürgertum in Trier (RheinArch<br />

60.1968, namentlich S. 29-32). - Ders., "Denn sie lieben die Feinde so sehr ... "<br />

Kommunale Aufstände und Entstehung europäischen Bürgertums im Hochmittelalter.<br />

1992. - Marianne Pund t, Erzbischof und Stadtgemeinde ... 1122-1307<br />

(2000 Jahre Trier 2. 1996 S. 239-293, hierzu S. 239.253). - Ingrid Bodsch, Burg<br />

und Herrschaft. Zur Territorial- und Burgenpolitik des Erzbischöfe von Trier im<br />

Hochmittelalter (VeröffLandeskdlAGRegBezKoblenz 13. 1989, namentlich S. 62 f.<br />

und 68f.). - Kerber, Herrschaftsmittelpunkte S. 132-149.<br />

Anlaß für den Verzicht Alberos, in Trier zu residieren, war die ungewöhnlich<br />

starke Position des Trierer Ministerialen Ludwig von der Brücke<br />

(de Ponte), der als "Burggraf' (burggravius id est praeftctus urbis) bei den Trierer<br />

Ministerialen und Bürgern unter dem schwachen Erzbischof Meginher<br />

(1127-1129) und einer anschließenden zweijähigen Vakanz (1129-1131) eine<br />

praktisch uneingeschränkte Herrschaft in Stadt und Bistum ausüben konnte,<br />

die der "geistlichen Gewalt" eben nur die spiritualia einräumte. Die von Ludwig<br />

als Reaktion auf die Wahl Alberos zum Erzbischof initiierte - und als Akt<br />

der Erstarkung der städtischen und ministerialen Gewalten zu wenig beachtete<br />

- coniuratio (Schwurvereinigung) war auch nach der Anerkennung der<br />

Wahl Alberos durch Papst und Kaiser stark genug, um in einem mit der<br />

Akzeptanz Alberos als Erzbischof vereinbarten Komprorniß den Verbleib<br />

Ludwigs in Ämtern und Funktionen mitsamt Sitz im erzbischöflichen Palast<br />

in Trier durchzusetzen.

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