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72 § 3. Denkmäler<br />

Im ersten Obergeschoß des Hauses sind noch Reste von Wandmalereien,<br />

im westlichen Teil ist eine kleine Hauskapelle erhalten (Cüppers 1989 S. 38;<br />

vgl. auch Kdm. S. 304).<br />

Wenn der Nachweis an der Treppe von zwei Scholastern aus dem 16. und<br />

aus dem 18. Jahrhundert als "Bauherren" an diesem Gebäude auch nicht als<br />

schlüssiger Beweis gelten kann, so bleibt doch die Möglichkeit, daß es sich um<br />

die Scholasterie handelt. Die Hauskapelle wäre dann auch eher verständlich<br />

(als in einer normalen Kurie).<br />

Haus Stiftsstr. 12, jetzt Gasthaus "Zum Rebstock".<br />

"Die Front und ein vorgelegter Flügel mit Mansarddächern; der ältere Teil<br />

weist mit seinem Brunnenrest auf eine ältere Hofanlage. Auf der Hofecke ein<br />

kleiner Rundturm für Holztreppe, die Mauer etwa 45 cm dick, mit achtseitige<br />

Schieferhaube" (Kdm. S. 304).<br />

Haus Klosterstr. 3, "z. T. auch Scholasterie", got. Treppenturm, Hofraum<br />

mit Brunnen (Cüppers 1989 S. 38 f.).<br />

Über Besitzungen der Scholasterie vgl. § 28 zu Kevenich.<br />

e. Wirtschaftsgebäude<br />

In der Literatur (Kdm. S. 303 f. mit Grundriß und gezeichneter Ansicht;<br />

Cüppers 1989 S. 96-98) wird ein "Wirtschaftshof" östlich von den Stiftsgebäuden<br />

im nordwestlichen Teil des römischen Palatiolums und nördlich<br />

vom (neuen) Kreuzgang, heute Klosterstr. 6 und 8, beschrieben mit einem<br />

Torhaus und einem "Wohn- und Wehrturrn", dessen Bauzeit in das Ende des<br />

15. Jahrhunderts, also in die Zeit der Erbauung des neuen Kreuzgangs, datiert<br />

wird (Kdm. S. 303). Natürlich brauchte das Stift Lagerräume, namentlich für<br />

Naturallieferungen aus seinen Grund- und Kirchenbesitzungen (Zinsen und<br />

Zehnte), insbesondere also Wein (dazu sind Kellerräume erforderlich) und<br />

Getreide. Diese wurden dann an die Kanoniker und Vikare verteilt oder auf<br />

dem Markt verkauft. Zuständig war dafür der Kellner. Eine Eigenwirtschaft<br />

des Stiftes hat es aber nicht gegeben. Die Allode (vgl. § 27 Abschn. B 3b) wurden<br />

von den Kanonikern selbst bewirtschaftet oder verpachtet; ähnlich wird<br />

es sich mit Ländereien der Vikarien verhalten haben. Die in der jüngeren<br />

Literatur verwandte Bezeichnung als "Wirtschaftshor' muß deshalb hinterfragt<br />

sein. Ob es sich um die 1595 genannte Kurie Ad turrim handelt (vgl. oben<br />

Abschn. a)<br />

Eine M ü h I e des Stiftes und des Erz bischofs befand sich an einem - nach<br />

Cüppers sehr alten, vielleicht noch römischen - künstlich geschaffenen Mühlenbach<br />

im Bereich der Burg. Vielleicht diente er auch als Sanitär-(Abfluß-)

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