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54 § 3. Denkmäler<br />

Die Existenz eines "alten Kreuzganges ... vor der Kirche" war 1549 noch<br />

bekannt, geriet dann aber offensichtlich bald in Vergessenheit. Ältere Nachweise<br />

sind nicht bekannt, was gewiß darin seinen Grund hat, daß man bei Aussagen<br />

über "den Kreuzgang" selbstverständlich wußte, wo dieser lag, sodaß<br />

Ortsangaben oder -beschreibungen überflüssig waren. Der Nachweis von<br />

1549 ist in einem Weistum dieses Jahres enthalten. In diesem ist nämlich als<br />

Versammlungsort unser lieben frauen gerichts der stiftskirchen Zu Pfalzel in Bann und<br />

Bezirk Kasel-Eitelsbach-Pfalzel (vgl. § 28) under der leuben oder whie manß sunst<br />

nennet im alten kreut~anck vur der kirchen Zu Pfaltzel angegeben (K Best. 157<br />

Nr. 144, Abschrift Nr. 351; vgl. Heyen, Benediktinerinnen S. 31). Der damit<br />

indirekt angesprochene "neue Kreuzgang" kann nur der oben genannte, unter<br />

Erzbischof Richard um 1520/30 fertiggestellte, noch in einem Flügel erhaltene<br />

vierseitige Umgang südöstlich der Stiftskirche sein. Dieser "neue Kreuzgang"<br />

kann nämlich nicht etwa an der Stelle des "alten Kreuzgang", sozusagen<br />

als Neubau, errichtet worden sein, weil der Platz des "alten Kreuzgangs" wenige<br />

Jahrzehnte später noch zumindest als Lokatur bestand, zumal im Weistum<br />

von 1549 ausdrücklich gesagt ist, daß er "vor der Kirche" lag. Der Platz<br />

des "neuen Kreuzganges" ist nämlich - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt<br />

des Eingangs - "hinter" oder zumindest "seitlich" der Kirche.<br />

Eine Aussage über dessen Einbindung in liturgische Umgänge an diesem<br />

neuen Platz kann freilich nur die letztlich liturgiegeschichtliche Frage stellen,<br />

ob und inwieweit Kreuzgänge, Prozessionen und Stationen in dieser Zeit noch<br />

in Übung waren. Zu beachten ist schließlich auch, daß der alte Gerichtsplatz<br />

"unter der Laube im Kreuzgang" keineswegs in den neuen Kr~uzgang verlegt<br />

wurde, d. h. auch: nicht an den Kreuzgang als solchen gebunden war, sondern<br />

am alten Platz "unter der Laube" bliebl). An der Westecke des Kreuzgangs<br />

wurde gleichzeitig die St. Peter-Kapelle erbaut (vgl. dazu unten).<br />

Auch der Kreuzgang soll bei dem Großbrand von 1689 beschädigt und zu<br />

Anfang des 18. Jahrhunderts wieder aufgebaut worden sein. Wahrscheinlich<br />

sind in diesem Zusammenhang (und nicht schon mit dem Bau des Kreuzganges<br />

im frühen 16. Jahrhundert) auf der Moselseite des Südflügels und im Anschluß<br />

an die St. Peter-Kapelle ein breit angelegtes, zweistöckiges Wohnhaus<br />

errichtet, das als Obergeschoß über den Kreuzgangflügel erweitert und dann<br />

Wohnhaus, Kreuzgang mit Obergeschoß-Wohnhaus und St. Peter-Kapelle<br />

(diese aber ohne den Chorraum) mit einem breiten Mansardendach überdeckt<br />

worden. Dieses Wohnhaus mitsamt Kreuzgang im Erdgeschoß und überhöhter<br />

Kapellenraum bilden somit eine repräsentative Einheit der Barockzeit<br />

1) Zur Frage der Nutzung von Kreuzgängen als Gerichtsstätte vgl. die Beobachtungen<br />

von Stephan ALBRECHT, Der Kreuzgang als Gerichtsstätte (p. K. KLEIN, Der<br />

mittelalterliche Kreuzgang. 2004 S. 27-29).

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