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30 § 3. Denkmäler Der Hochaltar erhielt mit Bulle Papst Benedikts XlV. vom 26. Januar 1746 die Privilegierung, daß die an diesem Altar am Fest Allerheiligen und während dessen Oktav sowie an allen Samstagen gefeierten Seelenmessen mit der Befreiung (der in der Intention benannten Seele) aus dem Fegfeuer verbunden seien. Es gebe im Stift keinen anderen privilegierten Altar (K Best. 157 Nr. 179). Sei tenal täre Franz Tobias Müller beschreibt vier zum Ende des Stiftes vorhandene Seitenaltäre nach den auf diesen vorhandenen "Bildern" und bezeichnet ihren Standort auf dem beigegebenen Grundriß (S. 33). Weitere Angaben zu den Altären sind in § 15 nachgewiesen. S t. Marien-AI tar, in der linken Chorkapelle. "Ein sonstiges Muttergottes Bild" (Müller S. 460). Sehr wahrscheinlich ist dies der Altar der bis zum Ende des Stiftes bestehenden Vikarien St. Margaretha-St. Johann Evangelist, dem seit 1595 auch die Vikarie am Altar St. Johann Baptist und hl. Kreuz uniert war (s. unten bei diesen Altären). Es könnte sein, daß F. T. Müller in seiner Reinschrift eine Notiz falsch abgeschrieben hat (Maria statt Margaretha). St. Katharinen-Altar, in der rechten Chorkapelle. Das Alter des Altares ist nicht bekannt. 1595 wurde der Vikarie dieses Altares der Altar St. Martin uniert. V gI. § 15. Dreifal tigkei ts -Al tar, links vor der Treppe zum Chor. 1422 wird der Altar urkundlich erwähnt. 1595 wird der Vikarie dieses Altares (wahrscheinlich) die des St. Peter-Altares uniert. V gI. § 15. -{ St. Martin-Altar, rechts vor der Treppe zum Chor. 1363 ist der Altar urkundlich genannt. Die Vikarie dieses Altares wurde 1595 der Vikarie des St. Katharinen-Altares uniert. V gI. § 15. Der Altar als solcher blieb offenbar bestehen, was wohl in seinem Standort begründet ist. Urkundlich bezeugte Altäre bzw. Vikarien, die bei F. T. Müller nicht genannt sind. Davon standen zwei Altäre im Kreuzgang (St. Peter und St. Johann Baptist/hI. Kreuz), hatten also ohnehin keinen Standort in der Kirche selbst. Der St. Johann Evangelist-/St. Margarethen-Altar ist sehr wahrscheinlich identisch mit dem bei F. T. Müller genannten St. Marien-(Seiten-)Altar. Somit entspricht die Beschreibung des Zustandes zu Ende des 18. Jahrhunderts bei Müller auch den älteren Gegebenheiten in der Stiftskirche. St. Peter-Altar (patronatsfest St. Peter ad vincula sowie St. Cosmas und Damian), im Kreuzgang (in ambitu). Nicht bei Müller. Über die bereits 1333 genannte St. Peter-Kapelle und Belege zu dem St. Peter-Altar in ambitu von 1462 und 1487 vgI. § 15 und § 3

A 3a. Altäre, Bilder, Skulpturen 31 Abschn. A 4a: St. Peter-Kapelle im neuen Kreuzgang. Der Altar wurde 1595 der Vikarie des Dreifaltigkeits-Altares uniert. S t. J oh ann E vangeli s t- und S t. M arg are tha-AI tar, vielleicht in der linken Chorkapelle (vgl. oben bei St. Marien-Altar). Der Altar ist bei Müller nicht genannt. 1422 ist er urkundlich bezeugt. 1595 wurde der Vikarie dieses Altares der Altar St. Johann Baptist (und hl. Kreuz) uniert. V gl. § 15. St. Johann Baptist- und hl. Kreuz-Altar, im Kreuzgang (inambitu). Nicht bei Müller. Der Altar ist 1327 bezeugt. 1595 wird er der Vikarie des St. Margaretha-Altares uniert. Vgl. § 15. Aus s ta ttungs stücke Als weitere Ausstattungsstücke der St. Marien-Stiftskirche nennt F. T. Müller nur noch die Grabstelle Adelas an der linken Seite des Chores (vgl. Abschn. 3b) das Chorgestühl (s. nachstehend) die Orgelempore (s. nachstehend) den Grabstein Sauerzapf (vgl. Abschn. 3b) das an der Außenwand der Kirche im Kreuzgang befindliche Epitaph der Äbtissin Ruothild (vgl. Abschn. 3b). Wenn diese Beschreibung auch nur leidlich vollständig ist - und es besteht kein Grund, daran zu zweifeln -, dann ist festzuhalten, daß diese Stiftskirche am Ende des 18. Jahrhunderts vergleichsweise sehr schmucklos war. Über eine Gestaltung im barocken oder Rokoko-Stil, wie er im Trierer Raum mit herausragenden Beispielen - man denke z. B. an die Trierer Stifskirchen St. Paulin und St. Simeon oder an Springiersbach - vertreten war, ist für Pfalzel - mit Ausnahme der Entfernung des Lettners und kleinerer Maßnahmen - nichts bekannt. Auch das ist letztlich darin begründet, daß die das Stift einbeziehende Residenzfunktion Pfalzels seit dem 17. Jahrhundert aufgegeben war. Und so erhielt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Pfalzel statt dessen die St. Martin-Pfarrkirche einen Neubau. Hinsichtlich der Ausstattung der St. Marien-Stiftskirche muß auch beachtet werden, daß es neben der Stiftskirche innerhalb des Stiftsberinges weitere Kirchen bzw. Kapellen mit z. T. wertvoller, meist dem 16. Jahrhundert zuzuweisender Ausstattung gegeben hat. Das ist insbesondere bei der Zuordnung tatsächlich oder vermeintlich erhaltener Ausstattungsstücke im weiteren Sinne (einschließlich der vasa sacra) und namentlich solcher aus der St. Martin-Kirche 1962 nach St. Marien gebrachter Objekte zu berücksichtigen. Konkret bezeugt ist lediglich von den Gebeinen Adelas, daß sie am 8. August 1802 in die St. Martin-Pfarrkirche gebracht wurden. Das gilt aber gewiß auch für Teile des Chorgestühls (s. unten). Bei anderen Objekten

A 3a. Altäre, Bilder, Skulpturen 31<br />

Abschn. A 4a: St. Peter-Kapelle im neuen Kreuzgang. Der Altar wurde 1595<br />

der Vikarie des Dreifaltigkeits-Altares uniert.<br />

S t. J oh ann E vangeli s t- und S t. M arg are tha-AI tar, vielleicht in<br />

der linken Chorkapelle (vgl. oben bei St. Marien-Altar).<br />

Der Altar ist bei Müller nicht genannt. 1422 ist er urkundlich bezeugt. 1595<br />

wurde der Vikarie dieses Altares der Altar St. Johann Baptist (und hl. Kreuz)<br />

uniert. V gl. § 15.<br />

St. Johann Baptist- und hl. Kreuz-Altar, im Kreuzgang (inambitu).<br />

Nicht bei Müller. Der Altar ist 1327 bezeugt. 1595 wird er der Vikarie des<br />

St. Margaretha-Altares uniert. Vgl. § 15.<br />

Aus s ta ttungs stücke<br />

Als weitere Ausstattungsstücke der St. Marien-Stiftskirche nennt F. T. Müller<br />

nur noch<br />

die Grabstelle Adelas an der linken Seite des Chores (vgl. Abschn. 3b)<br />

das Chorgestühl (s. nachstehend)<br />

die Orgelempore (s. nachstehend)<br />

den Grabstein Sauerzapf (vgl. Abschn. 3b)<br />

das an der Außenwand der Kirche im Kreuzgang befindliche Epitaph<br />

der Äbtissin Ruothild (vgl. Abschn. 3b).<br />

Wenn diese Beschreibung auch nur leidlich vollständig ist - und es besteht<br />

kein Grund, daran zu zweifeln -, dann ist festzuhalten, daß diese Stiftskirche<br />

am Ende des 18. Jahrhunderts vergleichsweise sehr schmucklos war. Über eine<br />

Gestaltung im barocken oder Rokoko-Stil, wie er im Trierer Raum mit herausragenden<br />

Beispielen - man denke z. B. an die Trierer Stifskirchen St. Paulin<br />

und St. Simeon oder an Springiersbach - vertreten war, ist für Pfalzel - mit<br />

Ausnahme der Entfernung des Lettners und kleinerer Maßnahmen - nichts<br />

bekannt. Auch das ist letztlich darin begründet, daß die das Stift einbeziehende<br />

Residenzfunktion Pfalzels seit dem 17. Jahrhundert aufgegeben war.<br />

Und so erhielt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Pfalzel statt dessen<br />

die St. Martin-Pfarrkirche einen Neubau.<br />

Hinsichtlich der Ausstattung der St. Marien-Stiftskirche muß auch beachtet<br />

werden, daß es neben der Stiftskirche innerhalb des Stiftsberinges weitere<br />

Kirchen bzw. Kapellen mit z. T. wertvoller, meist dem 16. Jahrhundert<br />

zuzuweisender Ausstattung gegeben hat. Das ist insbesondere bei der Zuordnung<br />

tatsächlich oder vermeintlich erhaltener Ausstattungsstücke im<br />

weiteren Sinne (einschließlich der vasa sacra) und namentlich solcher aus<br />

der St. Martin-Kirche 1962 nach St. Marien gebrachter Objekte zu berücksichtigen.<br />

Konkret bezeugt ist lediglich von den Gebeinen Adelas, daß sie<br />

am 8. August 1802 in die St. Martin-Pfarrkirche gebracht wurden. Das gilt<br />

aber gewiß auch für Teile des Chorgestühls (s. unten). Bei anderen Objekten

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