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30 § 3. Denkmäler<br />

Der Hochaltar erhielt mit Bulle Papst Benedikts XlV. vom 26. Januar 1746<br />

die Privilegierung, daß die an diesem Altar am Fest Allerheiligen und während<br />

dessen Oktav sowie an allen Samstagen gefeierten Seelenmessen mit der Befreiung<br />

(der in der Intention benannten Seele) aus dem Fegfeuer verbunden seien.<br />

Es gebe im Stift keinen anderen privilegierten Altar (K Best. 157 Nr. 179).<br />

Sei tenal täre<br />

Franz Tobias Müller beschreibt vier zum Ende des Stiftes vorhandene Seitenaltäre<br />

nach den auf diesen vorhandenen "Bildern" und bezeichnet ihren<br />

Standort auf dem beigegebenen Grundriß (S. 33). Weitere Angaben zu den Altären<br />

sind in § 15 nachgewiesen.<br />

S t. Marien-AI tar, in der linken Chorkapelle.<br />

"Ein sonstiges Muttergottes Bild" (Müller S. 460). Sehr wahrscheinlich ist<br />

dies der Altar der bis zum Ende des Stiftes bestehenden Vikarien St. Margaretha-St.<br />

Johann Evangelist, dem seit 1595 auch die Vikarie am Altar St. Johann<br />

Baptist und hl. Kreuz uniert war (s. unten bei diesen Altären). Es könnte<br />

sein, daß F. T. Müller in seiner Reinschrift eine Notiz falsch abgeschrieben hat<br />

(Maria statt Margaretha).<br />

St. Katharinen-Altar, in der rechten Chorkapelle.<br />

Das Alter des Altares ist nicht bekannt. 1595 wurde der Vikarie dieses Altares<br />

der Altar St. Martin uniert. V gI. § 15.<br />

Dreifal tigkei ts -Al tar, links vor der Treppe zum Chor.<br />

1422 wird der Altar urkundlich erwähnt. 1595 wird der Vikarie dieses Altares<br />

(wahrscheinlich) die des St. Peter-Altares uniert. V gI. § 15. -{<br />

St. Martin-Altar, rechts vor der Treppe zum Chor.<br />

1363 ist der Altar urkundlich genannt. Die Vikarie dieses Altares wurde<br />

1595 der Vikarie des St. Katharinen-Altares uniert. V gI. § 15. Der Altar als solcher<br />

blieb offenbar bestehen, was wohl in seinem Standort begründet ist.<br />

Urkundlich bezeugte Altäre bzw. Vikarien, die bei F. T. Müller nicht genannt<br />

sind.<br />

Davon standen zwei Altäre im Kreuzgang (St. Peter und St. Johann Baptist/hI.<br />

Kreuz), hatten also ohnehin keinen Standort in der Kirche selbst. Der<br />

St. Johann Evangelist-/St. Margarethen-Altar ist sehr wahrscheinlich identisch<br />

mit dem bei F. T. Müller genannten St. Marien-(Seiten-)Altar. Somit entspricht<br />

die Beschreibung des Zustandes zu Ende des 18. Jahrhunderts bei<br />

Müller auch den älteren Gegebenheiten in der Stiftskirche.<br />

St. Peter-Altar (patronatsfest St. Peter ad vincula sowie St. Cosmas und<br />

Damian), im Kreuzgang (in ambitu).<br />

Nicht bei Müller. Über die bereits 1333 genannte St. Peter-Kapelle und<br />

Belege zu dem St. Peter-Altar in ambitu von 1462 und 1487 vgI. § 15 und § 3

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