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7. Personallisten 349<br />

und danach ist er noch mehrfach als Kantor genannt (Kopiar StadtBi fol.78r,<br />

K Best. 157 Nr. 339, Best. 1 A Nr. 11674). Nikolaus Lettig starb am 4. Juli<br />

1635 und wurde in der St. Peters-Kapelle begraben. Auch die am 31. Dezember<br />

1639 verstorbene Katharina 5ch/abatzin, Witwe des kurfürstlichen Kellners<br />

zu St. Wendel Lothar Lettich, war in dieser Kapelle begraben; wahrscheinlich<br />

die Mutter des Kantors (Grabstein-Überlieferung vgl. § 3 Abschn. A 3b). -<br />

1631 ist bezeugt, daß Nikolaus Lettig von den Trierer Reuland in Beßlich<br />

erbte, woraus zu entnehmen ist, daß er mit dieser Familie verwandt war<br />

(K Best. 215 Nr. 1869).<br />

Hermann Rodt aus Saarburg. Vor 1639 Kantor. Kanoniker seit 1606.<br />

1639-1651 Dekan. Vgl. § 31.<br />

Stephan Blondel Gallus Remensis. Bis 1651 Kantor. 1634-1658 (I auch<br />

nach 1651) Kanoniker. Pfründe 13. Das Kanonikat erhielt er 1635 als Nachfolger<br />

des Nikolaus Lettig. 1639 ist er als Kapitularkanoniker urkundlich genannt<br />

(K Best. 157 Nr. 306; BistA Trier Abt. I A Nr. 361). Mit Urkunde vom<br />

18. August 1651 verzichtet er zugunsten der päpstlichen Verfügung für Anton<br />

Kasel auf die Kantorei (K Best. 157 Nr. 163; vgl. bei Kasel und § 12). 1652 ist<br />

er Sacellan des Erzbischofs von Trier und steht in Diensten des Domdekans<br />

von Köln Franz von Lothringen. Aufgrund einer Vorlage des Erzbischofs<br />

vom 22. April 1652 erhielt er vom Kapitel eine Freistellung von der Präsenz<br />

als Triennium oder Quadriennium, falls er solange im Dienst des Domdekans<br />

von Köln bleibe, andernfalls gelte dies nicht (Mischbd StadtBi S. 2) . In der<br />

Praxis sah das so aus, daß er beim Generalkapitel von 1653 als vierter in der<br />

Reihe der Kapitularkanoniker notiert wurde und eine Abfindung von 30 Imp.<br />

erhielt, weil er als Sacellan von der Residenz befreit sei, ebenso 1654 (vgl. dazu<br />

seine Vertretung durch den Kanoniker Gerhard Weiß in § 35). 1655 hatte der<br />

Erzbischof das Sacellanat widerrufen und die Pfründe der Universität zugewiesen<br />

(protokolle der Generalkapitel). 1656 und 1657 ist Stephan Blondel<br />

beim Generalkapitel präsent, übernimmt aber keine Residenz. 1658 tauscht er<br />

das Kanonikat an Heinrich Bayet.<br />

Anton Kasel. 1651-1662/75 Kantor. 1675-1687 Kustos. Vgl. § 33.<br />

Franz Theoderich von Villesuryon. 1651 hatte er eine Anwartschaft<br />

auf die Kantorei, mußte aber zurücktreten (vgl. bei Anton Kasel in § 33).<br />

Kanoniker 1651-1677. Pfründe 7.1651 ist er auch respectorchori. -1651 wird er<br />

bei der Residenzmeldung als praepositus Mariae Rivu/i bezeichnet (= Marienfloß<br />

bei Rettel [vgl. Fabricius, Erl. 5,2 S. 112f.]). Im Stift St. Florin in Koblenz hatte<br />

er 1637-1639 ein Kanonikat (Diederich, St. Florin/Koblenz S. 275). Vgl. auch<br />

§ 13 Abschn. 2.

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