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7. Personallisten 333<br />

rei St. Johann Baptist in Steinfeld vigore indulti apostolici verliehen haben (Abschrift<br />

im Temporale K Best. 1 C Nr. 39 S. 60), was aber mit Sicherheit ein<br />

Schreibfehler des Protokollanten ist, weil Stein feld die Klosterpfarrei der Abtei<br />

(im Erzbistum Köln) ist, über die der Erzbischof von Trier nicht verfügen<br />

konnte; welcher Ort gemeint ist, konnte nicht geklärt werden. 1570/71 erhält<br />

Johann Römer auch ein Kanonikat im Stift St. Paulin vor Trier, ist aber nicht<br />

weiter in diesem Stift bezeugt (Heyen, GS NF 6, St. Paulin S. 723).1571 ist er<br />

Rektor der Universität Trier (Treveris 1 S. 90) und wird schließlich am 31 . März<br />

1571 als Dr. iur. von Erzbischof Jakob zum Offizial ernannt!).<br />

Johann Römer starb am 14. Juni 1574 und wurde in der St. Peters-Kapelle<br />

zu Pfalzel begraben. Im Index zum Memorienverzeichnis ist ein Präsenzgeld<br />

von 2 fl. notiert. Die Inschrift seines Epitaphs ist in einem 1742/45 angefertigten<br />

Ersatz-Gedenkstein überliefert (vgl. § 3 Abschn. A 3b). Johann<br />

Römer war in Pfalzel zuletzt Scholaster und Pfarrer von St. Martin (so K Best.<br />

1 C Nr. 39 S. 363). Als Pfarrer von St. Martin ist er auch im Anniversarienverzeichnis<br />

der Pfarrei (pfarrarchiv BI. 146) eingetragen. Über einen Schwestersohn<br />

1580 als Kartäuser in Koblenz vgl. K Best. 1 C Nr. 109 fol. 318. - Über<br />

einen von Johann Römer der Pfarrkirche St. Martin gestifteten Kelch vgl. § 3<br />

Abschn. A 3a.<br />

Peter Lesch. 1574-1583 Scholaster. Seit 1566 Kanoniker. Pfründe 9. Mit<br />

Schreiben vom 15. August 1566 teilt Erzbischof Johann (VI., gestorben am<br />

10. Februar 1567) Dekan und Kapitel von Pfalzel mit, er könne den Peter<br />

Lesch am Hof nicht entbehren und man möge ihn deshalb als präsent gelten<br />

lassen. Das Kapitel erbat dazu eine Erklärung des Erzbischofs, daß damit<br />

die Statuten und Rechte des Stiftes nicht präjudiziert sein sollten, sowie eine<br />

darauf bezogene Dispens des Erzbischofs für den Eid, den die Mitglieder des<br />

Kapitels auf die Statuten geleistet hatten. Der Erzbischof entsprach dem mit<br />

Schreiben vom 8. Oktober (K Best. 1 C Nr. 34 S. 206-208). Lesch war damals<br />

schon kurfürstlicher (Land-)Rentmeister (reddituarius; s. u.) und es ist anzunehmen,<br />

daß er das Kanonikat in Pfalzel erst kurz zuvor (über eine Nomination<br />

Im Pfründenverzeichnis zu Pfründe 9 ist er als Nachfolger des Johann Krebs<br />

genannt) erhalten hat. - Erzbischof Johanns Nachfolger, Erzbischof Jakob<br />

(IlI.) von Eltz (gewählt am 7. April 1567) ernannte Peter Lesch bereits am<br />

2. Juni 1567 zum erzbischöflichen Kaplan in Pfalzel (K Best. 1 C Nr. 39 S. 3);<br />

als solcher ist er dann in den Präsenzmeldungen der Generalkapitel genannt.<br />

1574 nominiert sein cognatus, der Dekan Peter Homphäus, ihn als Scholaster;<br />

t) K Best. 1 C Nr. 39 S. 179-181,201. Die Besoldung als Offizial wird mit 200 fl. zu<br />

24 Albus jährlich festgesetzt, die der Siegier auszuzahlen hat. Weitere Rechte an den<br />

Einnahmen des Siegieramtes hat der Offizial nicht. Zur Stellung des Offizials in dieser<br />

Zeit vgl. M O LITO R, Reformversuche S. 89 Anm. 50.

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