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332 § 32. Liste der Scholaster<br />

Verwechselung mit Johann Baptist ist), ist aber hier auch sacelfanus archiepiscopi<br />

in Pfalzel, also Inhaber eines Kanonikates (ebenda S. 60). Als Kaplan des Erzbischofs<br />

und Pastor zu Pfalzel ist er auch am 20. Juni 1551 bezeugt (ebenda<br />

S. 616f.; Kopiar StadtBi fol. 38r). Welche Funktion Johann Römer - im Umfeld<br />

des Erzbischofs - in dieser Zeit wahrnahm, konnte nicht geklärt werden.<br />

1565 ist er als kurfürstlicher Kellner (des kurtrierischen Amtes Pfalzel) in Pfalzel<br />

bezeichnet (s. unten); vielleicht ist er dies schon (und noch) länger, was<br />

auch die nachstehende Notiz gut erklären würde. Mit Schreiben vom 16. Juni<br />

1552 nämlich schrieb das Kapitel von Pfalzel an den Erzbischof, Römer sei<br />

zwar erzbischöflicher Kaplan und als solcher von der Residenz befreit, er sei<br />

nun aber an der Reihe, die Kellerei des Stiftes zu verwalten. Das Kapitel bittet<br />

daher den Erzbischof, Römer zu veranlassen, wenigstens die Aufgabe des<br />

Kellners, die Zehnten zu verpachten, wahrzunehmen (Kopiar StadtBi fol. 75r,<br />

Kopiar PfarrA fol. 69f.; zur verfassungsrechtlichen Bedeutung vgl. § 14).<br />

Nach 1552 fehlen für fast ein Jahrzehnt weitere Nachrichten über Johann<br />

Römer. Im Januar 1560 ist er erneut als Kellner des Stiftes genannt (K Best.<br />

157 Nr. 367). 1561 hat er eine wohl 1552 bei dem Zug des Markgrafen AIbrecht<br />

Alkibiades zerstörte Kurie wieder aufgebaut. Wahrscheinlich ist er hier<br />

bereits Scholaster des Stifts. Die am Haus noch erhaltene, gewiß auf seine Veranlassung<br />

angebrachte Inschrift ist ein schönes Zeugnis seiner humanistischen<br />

Bildung (vgl. § 3 Abschn. A 5). Vielleicht besteht ein Zusammenhang<br />

zwischen dieser engeren Hinwendung nach Pfalzel mit dem Erwerb eines Kanonikates<br />

im Stift St. Simeon in Trier (Zahlung der Statutengelder am 8. Juni<br />

1565 und in der ersten Jahreshälfte 1568), auf dem ihn Erzbischof Jakob im<br />

Oktober 1567 als capelfanus archiepiscopi von der Residenzpflicht befreit (K Best.<br />

1 C Nr. 38 S. 20; fehlt Heyen, GS NF 41, St. Simeon). - Vermutlich muß man<br />

hier auch einen Zusammenhang mit dem Regierungsantritt Erzbischof Jakobs<br />

von Eltz (Wahl zum Erzbischof am 7. April 1567) sehen, zu dessen engeren<br />

Mitarbeiterkreis Johann Römer zu rechnen ist.<br />

Zum 13. Juni 1565 sind Differenzen des Kanonikers und Scholasters im<br />

Stift Pfalzel und kurfürstlichen Kellners zu Pfalzel Johann Römer einerseits<br />

mit dem Priester der Diözese Trier Nikolaus Arlunensis anderseits wegen der<br />

Pfarrei Thalfang (Nominationsrecht der Äbtissin des Klosters Löwenbrücken<br />

in Trier, Präsentation durch den Abt von St. Maximin vor Trier; vgl. Fabricius,<br />

Erl. 5,2 S. 62) bzw. wegen der Kapelle St. Luzia in Schweich (Kolla tor ist der<br />

Erzbischof von Trier) überliefert, bei denen Johann anscheinend die Pfarrei<br />

Thalfang für sich gewinnen (bzw. seinen Anspruch durchsetzen) kann (K Best.<br />

211 Nr. 1193; vgl. künftig Resmini, GS NF, St. Maximin). Auch bei der Bestallung<br />

als erzbischöflicher Kaplan in St. Simeon 1567 ist Johann Römer als<br />

Scholaster in Pfalzel bezeichnet. Mit Urkunde vom 23. September 1568 soll<br />

ihm Erzbischof Jakob die mit dem Tod des Johann Houst frei gewordene Pfar-

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