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20 § 3. Denkmäler Palatiolo ruinam in edificiis et deftctum intollerabilem pateretur in ornamentis nec haberet (habeat) sublevantem. Deshalb bestimme er, daß ein zweites Karenzjahr (bzw. dessen Einkünfte) ad ecclesie cedat reparationem, ut saltem minis aliquando restitutus, emendatiora tandem habeantur ecclesie ornamenta (Nachweise vgI. in § 10; letztlich war es die verbesserte Grundausstattung der Einkünfte der Fabrik: vgI. § 27 Abschn. C). Man wird diese Beschreibung der Bausubstanz der Stiftskirche (und ihrer Ausstattung) gewiß im Zusammenhang mit dem bedeutenden Anbau der Apsis und dem_damit verbundenen Ausbau des gesamten Chorraumes zu sehen haben. Der verbliebene Teil der Kirche mit den "Hochräumen" von Vierung und Schiff mag tatsächlich "ruinös", jedenfalls nicht mehr angemessen oder gar zeitgemäß gewirkt haben, wenn die Schilderung - als Begründung der für die Mitglieder des Kapitels gewiß sehr schwerwiegenden Einführung eines zweiten Karenzjahres (vgI. dazu § 11 Abschn. A 1 d) - auch Qeicht) übertrieben sein mag. So erhielten denn "nach 1223" (so Kubach-Verbeek S. 932) Vierung, Chor und Schiff ein Kreuzgewölbe wohl nicht nur oder primär als Sanierung, sondern eher als Modernisierung. 9. Das 15. Jahrhundert ist geprägt von der - im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Ausbau der erzbischöflichen Residenz im Westteil des alten römischen Palatiolum (vgI. hier Abschn. A 6a) zu sehenden - Auflassung des alten Kreuzganges im Innenhof des römischen Quadrums (vgI. hier Abschn. 4a) bzw. der Neuanlage des neuen Kreuzgangs, doch ergaben sich für die hier in Rede stehende Stiftskirche als solche daraus keine wesentlichen baulichen Veränderungen. Ein Durchgang vom östlichen Querhaus zu dem neuen Kreuzgang ist das jedenfalls nicht. Anderseits waren für d~ liturgischen Prozessions- und Statio-Wege aus dem Chor der Kirche in diesen neuen Kreuzgang doch gewiß kleinere Umstellungen im "Mobiliar" der Kirche notwendig, über die aber Einzelheiten nicht bekannt sind. Dies gilt auch für neue Gewohnheiten der Wegführung. 10. Dennoch waren im 15. Jahrhundert an den übrigen Gebäuden Sanierungsmaßnahmen und wohl auch Veränderungen zur Anpassung an Entwicklungen der Architektur notwendig geworden. Das gilt sicher auch für die St. Marien-Kirche als solche. Ein Ablaßprivileg Papst Pius H. von 1461 nennt jedenfalls als "Verwendungszweck" der mit der Gewinnung des Ablasses verbundenen Spenden Reparaturen des wegen seines Alters reparaturbedürftigen Kirchengebäudes und auch hier wieder Erneuerungen von Kelchen, Büchern, Paramenten und Ornaten (K Best. 157 Nr. 97; vgI. § 28). 11. Für eine - gewiß im zeitgenössischen gotischen Stil erfolgte - Neugestaltung eines Fensters im linken Teil des Chores gab der 1474 gestorbene Kanoniker zu St. Simeon Heinrich von Luxemburg/von Rommersheim testamentarisch mit der Stiftung einer Memorie 29 fl. in subsidium Jenestrae novae in sinistra parte chon constructae (Memorienverzeichnis BI. 64v; vgI. § 35). Sehr

A 2. Die Stiftskirche als Bauwerk 21 Abb. Sa-d. Nutzung und Verfall der Stiftskirche nach der Säkularisation. - Fotos von Dr. med. Fritz Michel, Koblenz, um 1930. Nachlaß in LHA Koblenz Best. 710. Sa. Blick auf das Langhaus mit Eingangsportal. wahrscheinlich hängt diese Veränderung mit dem Bau des neuen Kreuzgangs zusammen, der gewiß schon in dieser Zeit begonnen war. Ob es sich dabei um das große gotische Maßwerkfenster handelt, das 1961 in den Nordgiebel der Kirche versetzt wurde (Cüppers 1989 S. 34), mag dahingestellt sein. 12. Der Wegfall des alten Kreuzgangs war gewiß auch der Grund für den Anbau einer kleinen Vorhalle (portikus; auch als "Windf~ng" bezeichnet) vor dem Eingang zur Kirche an der Südseite des hinteren Teiles des Langhauses (in Kdm. S. 295 als spätgotisch datiert; um 1700 erhielt sie ein barockes Portal, mit dem Erweiterungsbau 1962 wurde sie abgebrochen). 13. Um 1500 wurde auf das Gewölbe des östlichen Querhauses ein (Glokken-)Turm aufgesetzt.

20 § 3. Denkmäler<br />

Palatiolo ruinam in edificiis et deftctum intollerabilem pateretur in ornamentis nec haberet<br />

(habeat) sublevantem. Deshalb bestimme er, daß ein zweites Karenzjahr (bzw.<br />

dessen Einkünfte) ad ecclesie cedat reparationem, ut saltem minis aliquando restitutus,<br />

emendatiora tandem habeantur ecclesie ornamenta (Nachweise vgI. in § 10; letztlich<br />

war es die verbesserte Grundausstattung der Einkünfte der Fabrik: vgI. § 27<br />

Abschn. C). Man wird diese Beschreibung der Bausubstanz der Stiftskirche<br />

(und ihrer Ausstattung) gewiß im Zusammenhang mit dem bedeutenden Anbau<br />

der Apsis und dem_damit verbundenen Ausbau des gesamten Chorraumes<br />

zu sehen haben. Der verbliebene Teil der Kirche mit den "Hochräumen" von<br />

Vierung und Schiff mag tatsächlich "ruinös", jedenfalls nicht mehr angemessen<br />

oder gar zeitgemäß gewirkt haben, wenn die Schilderung - als Begründung<br />

der für die Mitglieder des Kapitels gewiß sehr schwerwiegenden Einführung<br />

eines zweiten Karenzjahres (vgI. dazu § 11 Abschn. A 1 d) - auch Qeicht)<br />

übertrieben sein mag. So erhielten denn "nach 1223" (so Kubach-Verbeek<br />

S. 932) Vierung, Chor und Schiff ein Kreuzgewölbe wohl nicht nur oder primär<br />

als Sanierung, sondern eher als Modernisierung.<br />

9. Das 15. Jahrhundert ist geprägt von der - im Zusammenhang mit der<br />

Erweiterung und dem Ausbau der erzbischöflichen Residenz im Westteil des<br />

alten römischen Palatiolum (vgI. hier Abschn. A 6a) zu sehenden - Auflassung<br />

des alten Kreuzganges im Innenhof des römischen Quadrums (vgI. hier<br />

Abschn. 4a) bzw. der Neuanlage des neuen Kreuzgangs, doch ergaben sich für<br />

die hier in Rede stehende Stiftskirche als solche daraus keine wesentlichen<br />

baulichen Veränderungen. Ein Durchgang vom östlichen Querhaus zu dem<br />

neuen Kreuzgang ist das jedenfalls nicht. Anderseits waren für d~ liturgischen<br />

Prozessions- und Statio-Wege aus dem Chor der Kirche in diesen neuen<br />

Kreuzgang doch gewiß kleinere Umstellungen im "Mobiliar" der Kirche notwendig,<br />

über die aber Einzelheiten nicht bekannt sind. Dies gilt auch für neue<br />

Gewohnheiten der Wegführung.<br />

10. Dennoch waren im 15. Jahrhundert an den übrigen Gebäuden Sanierungsmaßnahmen<br />

und wohl auch Veränderungen zur Anpassung an Entwicklungen<br />

der Architektur notwendig geworden. Das gilt sicher auch für die<br />

St. Marien-Kirche als solche. Ein Ablaßprivileg Papst Pius H. von 1461 nennt<br />

jedenfalls als "Verwendungszweck" der mit der Gewinnung des Ablasses verbundenen<br />

Spenden Reparaturen des wegen seines Alters reparaturbedürftigen<br />

Kirchengebäudes und auch hier wieder Erneuerungen von Kelchen, Büchern,<br />

Paramenten und Ornaten (K Best. 157 Nr. 97; vgI. § 28).<br />

11. Für eine - gewiß im zeitgenössischen gotischen Stil erfolgte - Neugestaltung<br />

eines Fensters im linken Teil des Chores gab der 1474 gestorbene<br />

Kanoniker zu St. Simeon Heinrich von Luxemburg/von Rommersheim testamentarisch<br />

mit der Stiftung einer Memorie 29 fl. in subsidium Jenestrae novae<br />

in sinistra parte chon constructae (Memorienverzeichnis BI. 64v; vgI. § 35). Sehr

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