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314 § 31. Liste der Dekane<br />

Mag. (1481), 1474 Notar am Offizialat Trier (K Best. 157 Nr. 109), seit<br />

13. Oktober 1477 dort procurator jiscaJis (Eid: K Best. 1 C Nr. 18, Stück 89; die<br />

Identität ist ebenda mit Stück 729 sicher bezeugt). 1488 erhält er den St. Erasmus-Altar<br />

im Dom zu Trier (Vatikan. Archiv Rom, Lib. Resign. 4/5 nach<br />

Schmitz-Kallenberg). Seit 1490/91 ist er Kanoniker und zuletzt Scholaster in<br />

St. Simeon in Trier (Heyen, GS NF 41, St. Simeon S. 597 und 826). Im Herbst<br />

1494 reiste er gemeinsam mit Johann Cling im Auftrage des Domkapitels Trier<br />

nach Rom, um dieses im Prozeß gegen Otto von Breitbach zu vertreten, und<br />

kehrte erst im Sommer des folgenden Jahres zurück (Ausgaben-Rechnung<br />

vom 4. September 1494 bis nach dem 11. Juli 1495 in K Best. 1 D Nr. 4037).<br />

Dem Kapitel von Pfalzellieh er 1525 zur Bezahlung der Kontribution für den<br />

Bauernkrieg 600 fl. (Kopiar StadtBi BI. 34v). Er bewohnte in Pfalzel eine<br />

Stiftskurie neben der Scholasterie, die er aber verfallen ließ, weshalb die Nachlaßregler<br />

die Reparatur bezahlen mußten. Diese Testamentsvollstrecker sind<br />

der Dompropst Johann von Metzenhausen, der Offizial Dr. Matthias von<br />

Saarburg, der Kanoniker von Liebfrauen in Trier Nikolaus Reuland, der Kanoniker<br />

von St. Simeon in Trier Wiegand Biedenkopf und der Kanoniker von<br />

Pfalzel Nikolaus Landt. Diese Namen zeigen, daß Johann von Lutzerath gute<br />

Beziehungen zum einflußreichen Trierer Klerus hatte.<br />

Das Testament des Johann von Lutzerath (wenn es eines gegeben hat)<br />

wurde nicht ermittelt, sondern nur eine Vereinbarung zwischen Dekan und<br />

Kapitel des Stifts und den oben genannten Testamentsvollstreckern vom<br />

27. März 1528 über die Verfügungen zugunsten des Stiftes Pfalzel (K Best.<br />

157 Nr. 131; Kopiar StadtBi BI. 40v-41v). Daraus ergibt sich:<br />

1. Johann hat die Kapelle St. Nikolaus (an der Stelle der älteren) erbaut<br />

(construxeral) und wurde in ihr begraben. Er stiftete dort sein auf immer jährlich<br />

zu feierndes Anniversar bzw. seine memoria. Dieses Anniversar wird nun<br />

auf den 13. März - wenn dieser auf einen Sonntag fällt, am Tag danach - bestimmt;<br />

vermutlich ist dies der Todestag. Die Präsenzgelder betragen a) für die<br />

Anwesenden an der Vigil 1 fl., b) für die bis zum Schluß Anwesenden bei der<br />

missa animarum und an der commendatio am Grab Teilnehmenden (zusätzlich)<br />

1 fl.; der Zelebrant erhält 2 Alb., c) der Kustos erhält für die Lichter Auslagenerstattung<br />

wie üblich nach der Ordnung des Stiftes.<br />

2. Johann s.tiftete<br />

a) in der St. Nikolaus-Kapelle das Fest Clavorum et Lanceae (Freitag nach<br />

Quasimodo der Osteroktav), und zwar mit Präsenzgeldern von je 1 fl. für die<br />

Teilnahme an der 1. Vesper, der Matutin und der Messe in honorem passionis<br />

Christi, die am Hochaltar (supra summum altare) zu lesen ist;<br />

b) an allen Freitagen in der St. Nikolaus-Kapelle die tenebrae-Responsorie<br />

zu singen. Als Präsenzgeld solle jeder Kanoniker, Vikar oder Benefiziat 4 Denare<br />

erhalten;

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