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302 § 30. Liste der Pröpste<br />

Johann (Theoderici) von Roermont. 1338-1364 Propst. Nach dem<br />

Tod des Nikolaus von Hunolstein war er zum Propst gewählt und von Erzbischof<br />

Balduin bestätigt worden, was insofern aber unregelmäßig war, als<br />

diese Pfründe wegen verschiedener Irregularitäten des vorherigen Inhabers<br />

(gemeint sind vermutlich die zahlreichen Kumulationen, namentlich von cura-Benefitien)<br />

gemäß Bulle Execrabilis dem Besetzungsrecht des Papstes unterlag.<br />

Darüber wurde dann offensichtlich lange verhandelt oder auch prozessiert.<br />

Auf Bitten Erzbischof Balduins erhielt Johann schließlich aber am 16. Juli<br />

1343 insoweit Dispens, daß er die bisher bezogenen Einkünfte behalten durfte,<br />

auf die Propstei aber verzichten sollte (Sauerland, VatReg 3 S. 87f Nr. 216a<br />

und S. 177 Nr. 456). Der Verzichtsleistung folgte offensichtlich eine Neuverleihung<br />

oder Neuwahl, da Johann von Roermont wie schon zuvor auch weiter<br />

im Besitz der Propstei nachweisbar ist. Zum ersten Mal ist er als Propst von<br />

Pfalzel am 5. Januar 1338 bezeugt (K Best. 186 Nr. 55 f.), zuletzt am 9. Oktober<br />

1364 (K Best. 1 A Nr. 4038).<br />

Johann besaß außerdem seit sicher 28. Oktober 1335 ein Kanonikat in<br />

St. Paulin vor Trier, das neben der Propstei von Pfalzel nur selten erwähnt,<br />

aber in der Letzterwähnung von 1364 ebenfalls genannt wird (Heyen, GS NF<br />

6, St. Paulin S. 685). Außerdem erhielt er 1343 auf Bitten Erzbischof Balduins<br />

eine päpstliche Provision auf ein Kanonikat mit Pfründenanwartschaft in<br />

St. Servatius in Maastricht (Sauerland, VatReg 3 S. 88 Nr. 217). Dieses Kanonikat<br />

wird später nicht mehr genannt. - Johann ist mehrfach zwischen 1335<br />

und 1364, aber nicht kontinuierlich als Offizial von Trier bezeugt. Eine genauere<br />

Untersuchung der Amtsfolge der Offiziale zur Zeit Erzbischof Balduins<br />

ist hier jedoch nicht zu leisten. Vielleicht sollte man zwischen Hauptamt<br />

(des Johann von Roermont) und Sonder-Aufträgen (mit gleichem Titel) differenzieren.<br />

Vgl. dazu Michel, Gerichtsbarkeit S. 31 f. und 35 sowie Burgard,<br />

Familia Archiepiscopi S. 450f.; hier Anm. 462 auch zur Unterscheidung von<br />

Johann Wilhelmi von Roermont. Burgard bezeichnet Johann als "einen der<br />

wichtigen akademisch gebildeten Vertrauten Balduins" (S. 21 Anm 43). Eine<br />

Spezialuntersuchung könnte Johanns Tätigkeit in der erzbischöflich-kurfürstlichen<br />

Verwaltung gewiß noch erhellen.<br />

ImJahre 1362 führte Johann von Roermont in Avignon die Verhandlungen<br />

wegen der Resignation des Erzbischofs Boemund, leistete am 27. Mai 1362 in<br />

dessen Namen Verzicht und regelte die finanziellen Vereinbarungen (Sauerland,<br />

VatReg 4 S. 305 Nr. 807, S. 311 Nr. 822, S. 314 Nr. 830; K Best. 1 A<br />

Nr. 6067; Petzold, Boemund H. S. 383). - Wahrscheinlich ist auch eine Urkunde<br />

Papst Urbans V. vom 7. Mai 1365 an den mit Namen nicht genannten<br />

Propst von Pfalzel diesem Johann von Roermont zuzuschreiben, in der dieser<br />

auf Bitten des Abtes Wilhelm und des Konventes der Abtei Echternach durch<br />

den Papst beauftragt wird, eine Klage der Abtei wegen Übergriffen der Herren

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